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Tag: 14. Juni 2025

Backhaus gratuliert Landesjagdverband zum 35. Jubiläum

Malchow – Anlässlich des 35-jährigen Jubiläums des Landesjagdverbands Mecklenburg-Vorpommern, das am kommenden Sonntag in Malchow bei Parchim mit einem Sommerfest gefeiert wird, spricht Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus vorab allen Mitgliedern und Verantwortlichen einen großen Dank und seine herzlichen Glückwünsche mit einem kräftigen WEIDMANNSHEIL! aus:

„Der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern steht für Kompetenz, Verantwortung und eine tiefe Verbundenheit mit Natur und Wild. Der Verband hat von Anfang an einen großen Rückhalt bei den Menschen im ländlichen Raum gefunden. Das zeigt, dass eine überwältigende Mehrheit der jagdberechtigten Jägerinnen und Jäger sich unmittelbar nach der Gründung dem Verband angeschlossen hat“, so Dr. Backhaus.

Der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern habe in den vergangenen 35 Jahren bewiesen , dass organisierte Jägerschaft weit mehr bedeutet als nur das Ausüben der Jagd, sagte er weiter. Heute sei die Jagd praktizierter Naturschutz: Sie trage Verantwortung für den Erhalt von Wildbeständen, Lebensräumen, Biodiversität und letztlich auch für die Kulturlandschaften.

Minister Backhaus würdigte den Verband sowohl als gesetzlich verankerten als auch einen unersetzlichen ideellen Partner im Natur- und Artenschutz unseres Bundeslandes – und das auf einem hohen fachlichen Niveau: „Ob im Jagdbeirat, im Landesforstbeirat, als anerkannter Naturschutzverband oder in anderen Gremien, der Verband bringt stets fundierte und konstruktive Beiträge ein. Auch bei der Novellierung des Landesjagdgesetzes hat sich der Verband engagiert und aktiv eingebracht.“

Ein Thema, das aktuell alle bewegt und auch die Zusammenarbeit mit dem Landesjagdverband stark prägt, ist der Wolf. Nach jahrelanger Diskussion auf EU-Ebene ist es gelungen, den Schutzstatus des Wolfes im Rahmen der FFH-Richtlinie abzuschaffen. Der Wolf wird nun nicht mehr als streng geschützt, sondern nur noch als geschützt geführt.

Damit ändert sich auch das rechtliche Fundament für das Management dieser Tierart: Künftig können Entnahmen erleichtert und Bedingungen für den Schutz von Weidetieren flexibler gestaltet werdenDie neue Bundesregierung hat bereits angekündigt, eine bundesweit einheitliche Regelung zu schaffen und zum Zwecke des aktiven Managements den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen.

„Sollte diese Neuregelung für Mecklenburg-Vorpommern nicht ausreichen, steht es uns im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung frei, ergänzende oder weiterführende Regelungen auf Landesebene zu treffen. Ich sehe dieser Entwicklung mit Zuversicht entgegen. Das Ziel muss sein, sowohl den berechtigten Artenschutz als auch die Sorgen und Interessen unserer Weidetierhalter und der ländlichen Bevölkerung gleichermaßen zu berücksichtigen“, betonte er.

Altenpflegepreis Mecklenburg-Vorpommern 2025

Vorbildliche Pflegeprojekte sichtbar machen: Bewerbungen zum Landes-Altenpflegepreis noch bis zum 30. Juni möglich

it der Verleihung des Altenpflegepreises sollen die vielen Facetten der Pflege gewürdigt und ihre gesellschaftliche Bedeutung hervorgehoben werden.

Schwerin – Bis zum 30. Juni sind noch Bewerbungen für den diesjährigen Altenpflegepreis möglich, den das Sozialministerium gemeinsam mit dem Landespflegeausschuss vergibt. Sozialministerin Stefanie Drese wirbt für eine Teilnahme am Wettbewerb, um gute Praxisbeispiele in der Pflege zu würdigen.

„Wir haben im Land viele tolle und innovative Projekte, die zu einer besseren pflegerischen Versorgung beitragen oder auf fachlich herausragende Weise die Pflege insgesamt attraktiver machen. Sie wollen wir mit dem Altenpflegepreis sichtbar machen und auszeichnen“, so Drese.

Eingereicht werden können Projekte und Angebote von ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtungen und Diensten oder Vereinigungen der Altenpflege, Bildungseinrichtungen und sonstigen Gruppen (keine Einzelpersonen) aus Mecklenburg-Vorpommern

Die Bewerbungen können sich dabei beispielsweise beziehen auf:

  • neue Versorgungs- oder Organisationsstrukturen,
  • neue Kooperationsformen, Netzwerke in der Pflege Verzahnung von Ausbildung und Praxis
  • Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Pflege
  • Beratung und Schulung der Angehörigen
  • Gewinnung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Einbeziehung ehrenamtlicher Kräfte
  • betriebliche Gesundheitsförderung, Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeitenden
  • Maßnahmen der Prävention

„Über die Pflege wird leider viel zu oft im negativen Kontext berichtet. Dabei ist sie ein wichtiger und dynamischer Teilbereich der Gesundheitswirtschaft und trägt ganz erheblich zur Verbesserung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung beziehungsweise zum Erhalt der gewohnten Lebensqualität bei. Für den Preis vorgeschlagene Projekte oder Angebote sollen deshalb zeigen, wie zum Beispiel trotz eines wachsenden Personalmangels eine gute pflegerische Versorgung sichergestellt oder wie die Altenpflege den sich wandelnden Lebensentwürfen gerecht werden kann“, erklärte Drese.

Alle Voraussetzungen finden Interessierte auf den Seiten des Sozialministeriums.

Eine Bewerbung ist sowohl per Email unter altenpflegepreis@sm.mv-regierung.de als auch auf dem Postweg bei der Geschäftsstelle des Landespflegeausschusses möglich. Jeder Vorschlag wird anschließend durch eine Jury des Sozialministeriums und des Landespflegeausschusses bewertet. Der Altenpflegepreis ist insgesamt mit einem Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro dotiert.

Mehr als eine Million Euro für gemeinnützige Arbeit in M-V

Die Zuwendungen aus Ermittlungs- und Strafverfahren stiegen 2024. Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Soziales Leben gestärkt.“

Schwerin – Im vergangenen Jahr haben die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 1,7 Millionen Euro an Geldauflagen erteilt. Davon wurden rund 60 Prozent gemeinnützigen Einrichtungen zugewiesen. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt hebt hervor, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften auch im Jahr 2024 die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sehr sorgfältig gewählt haben.

„Unter den zehn meistbedachten Vereinen finden sich hauptsächlich Hospiz- und Präventionsangebote. Aber auch die Opferhilfe wurde gestärkt. Das zeigt deutlich, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften verantwortungsbewusst jeden Einzelfall abwägen. Die meistbedachten Vereine und Einrichtungen der letzten Jahre können transparent auf der Homepage des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz eingesehen werden“, sagt Ministerin Bernhardt.

Im Jahr 2024 lag die Summe aller Zuwendungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte etwas höher als 2023. Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sprachen in Ermittlungs- und Strafverfahren rund 1,1 Mio. Euro gemeinnützigen Vereinen zu. Ob diese Gelder bislang tatsächlich gezahlt wurden, wird statistisch nicht erfasst. Knapp 720.00 Euro wurden zudem der Staatskasse zugesprochen. In den vergangenen zehn Jahren sind in Mecklenburg-Vorpommern rund 14,3 Mio. Euro an Geldauflagen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren verteilt worden, davon rund 8,8 Mio. Euro an gemeinnützige Einrichtungen.

Das Oberlandesgericht Rostock führt eine Liste mit rund 650 gemeinnützigen Vereinen, die Geldauflagen aus Ermittlungs- und Strafverfahren erhalten können. „Weitere gemeinnützige Vereine, die in diese Liste aufgenommen werden wollen, wenden sich einfach an das Oberlandesgericht Rostock und weisen insbesondere die Gemeinnützigkeit des Vereins nach“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt. Das OLG Rostock aktualisiert die Listen jährlich zum 1. Mai.

Sie möchten wissen, welche gemeinnützige Vereine im Jahr 2024 bedacht wurden? Die Auflistung der zehn größten Summen an Geldauflagen, die im Jahr 2024 zugesprochen wurden, finden Sie per Klick auf diesen ->Link.

Festspiele Mecklenburg-Vorpommern 2025 eröffnet

Schwesig: Die Festspiele bereichern die kulturelle Vielfalt unseres Landes enorm

Wismar – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute vor dem Eröffnungskonzert der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern dem größten Musikfestival des Landes zu seinem 35-jährigen Bestehen gratuliert.

„Die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern sind älter als unser Land. Am 13. Mai 1990, noch vor der Vereinigung Deutschlands und damit der Entstehung des heutigen Landes Mecklenburg-Vorpommern, fand im Staatstheater Schwerin das erste Festspielkonzert statt. Seitdem haben die Festspiele viele Menschen nach Mecklenburg-Vorpommern gelockt. Und ich kenne etliche, die nach dem Konzert so begeistert waren, dass sie wiedergekommen sind, um das Land besser kennenzulernen“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Die Festspiele haben große Musikerinnen, Musiker und Orchester nach Mecklenburg-Vorpommern gebracht, und auch von denen sind einige unserem Land und den Festspielen treu geblieben“, sagte Schwesig weiter. Harriet Krijgh oder Daniel Hope seien die beste Beispiele dafür.

Schwesig dankte Intendantin Ursula Haselböck sowie ihren Vorgängern Matthias von Hülsen und Sebastian Nordmann und dem Team der Festspiele. „Die Festspiele bereichern die kulturelle Vielfalt unseres Landes enorm. Und da denke ich nicht nur an die klassischen Konzerte, sondern auch an die Ausflüge in andere Stilrichtungen und an die Familienfeste: das kleine Fest im Großen Park in Ludwigslust und natürlich an das Familienfest in Hasenwinkel am Sonntag, auf das ich mich schon freue.“