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Tag: 17. Juni 2025

Zirkow soll in Biosphären­reservat Südost-Rügen integriert werden

Schwerin – Das Kabinett hat sich in seiner heutigen Sitzung mit zwei Gesetzentwürfen aus dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt beschäftigt. Ein Entwurf regelt den von der Gemeinde Zirkow beschlossenen Beitritt zum Biosphärenreservat Südost-Rügen.

Das Biosphärenreservat Südost-Rügen ist Teil des Weltnetzes der Biosphärenreservate. Aktuell weise das Biosphärenreservat eine Gesamtgröße von 22.800 Hektar auf. Es müssten aber mindestens 30.000 Hektar sein, was auch das MAB-National­komitee zur Evaluierung 2023 nachdrücklich betont hat, erklärt Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus.

„Derzeit ist die Gemeinde bereits mit einem Anteil von rund 480 Hektar von insgesamt ca. 2.580 Hektar Teil des Biosphären­reservates. Mit der gesamten Gemeinde Zirkow wird die neue Gesamtfläche des Biosphärenreservates rund 24.900 Hektar betragen. Dies entspricht einem Flächenzuwachs von rund 2.100 Hektar. Das ist ein signifikanter Schritt auf dem Weg zur Erfüllung des 30.000-Hektar-Zieles. Die Gemeinde Zirkow, die sich klar positioniert hat, zum Biosphärenreservat gehören zu wollen, hat nun hohe Erwartungen an die Landesregierung. Diesen Erwar­tungen wollen wir mit einer zügigen Umsetzung gerne entsprechen.

Das Vorhaben ist eine gemeinsame Anstrengung und wird von der Gemeinde Zirkow, dem Landkreis Vorpommern-Rügen, dem Tourismusverband Rügen, dem NABU, dem BUND, dem Kreisjagdverband und einem Landwirtschafts­betrieb ausdrücklich begrüßt. Die Gemeinde Zirkow ist bereits mit Flächenanteilen im Biosphärenreservat. Die meisten Flächen außerhalb des Biosphärenreservates wechseln mit dem Gesetz vom Landschaftsschutzgebiet „Ostrügen“ des Landkreises zur Schutzzone III des Biosphärenreservates. An der Strenge der Schutzvorschriften ändert sich dadurch nichts.

Neu ist, dass auch die Siedlungsflächen einen solchen Schutzsta­tus erhalten. Die Siedlungsflächen sind wesentlich für die Arbeit des Biosphärenreservates, um als Modellregion wirken zu können. Dort ist das Ziel, durch Projekte und Initiativen eine nachhaltige Entwicklung anzustoßen.

Zusammengefasst werden wir mit dem Gesetz zur Erweiterung des Biosphärenreservats Südost-Rügen:

  • den Willen der Gemeinde Zirkow umsetzen,
  • den landespolitischen Zielen und den Flächenvorgaben für Biosphärenreservate entsprechen,
  • den einzigartigen Naturraum erhalten und behutsam weiterentwickeln,
  • Impulse für die wirtschaftliche, ökologische und soziale Entwicklung setzen,
  • die Lebensqualität und die Identifikation mit der Region ein Stück weit verbessern“, so Minister Backhaus.

Des Weiteren legte Minister Backhaus dem Kabinett den Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Dauergrünland­erhaltungsgesetzes vor. Ziel dieses Gesetzes sei es, dem Wertverlust landwirtschaftlicher Flächen entgegenzuwirken und den Ackerstatus nach Rückbau von PV-Anlagen zu sichern, erklärt der Klimaschutz- und Agrar­minister:

Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz enthält restriktivere Regelungen zum Dauergrünlandschutz als das Bundesnatur­schutzgesetz. Landwirtschaftsbetriebe können zum Beispiel nach dem Bundesrecht Dauergrünland, das ab 2021 entstanden ist, vorbehaltlich anderer rechtlicher Rege­lungen nach Anzeige wieder in Ackerland umwandeln. Diese Regelung wird nun auch im Dauergrünlanderhaltungsgesetz M_V aufgenommen. Betroffen sind davon ca. 4000 ha, die auch nach einer Frist länger als fünf Jahre wieder umgebrochen werden können, bzw. den Ackerstatus behalten, auch wenn sie länger als Grünland genutzt werden.

Flächeneigentümer und Investoren fordern schon länger eine Klarstellung in dem Dauergrünlanderhaltungsgesetz. Nach dem Rückbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf ehemaligem Ackerland sollen diese Flächen wieder als Ackerland genutzt werden können. Eine entsprechende Regelung wird in das Gesetz aufgenommen.

In der Verbandsanhörung plädierte der Bauernverband für die Aufhebung des Gesetzes in Gänze. Diesem Wunsch wird jedoch nicht gefolgt, weil dann auch Dauergrünland, das ab 2015 ent­standen ist, nach Genehmigung ersatzlos umgewandelt werden könnte. Dies wird aus naturschutzfachlicher Sicht nicht für vertretbar gehalten, weil es sich dabei um weitere ca. 9.500 ha handelt.

Wir wollen aber dafür sorgen, abgesehen von den Dauergrün­landflächen, die ab 2021 entstanden sind, dass der Dauergrün­land­anteil nicht abnimmt bzw. Dauergrünland nicht beseitigt wird“, stellt Backhaus klar.

Mecklenburg-Vorpommern plant integrierten „Bachelor of Laws“

Das Kabinett befasst sich mit dem Entwurf des Juristenausbildungsgesetzes. Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Meilenstein für Studierende.“

Schwerin – Das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald soll um eine Abschlussmöglichkeit erweitert werden: den „Bachelor of Laws“. Die Landesregierung hat sich heute mit dem entsprechenden Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (JAG) befasst. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Die geplante Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses für Studierende der Rechtswissenschaften ist ein Meilenstein. Damit steigern wir die Attraktivität des Jura-Studiums in Mecklenburg-Vorpommern und die Attraktivität für unser Land im juristischen Nachwuchsbereich“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt nach der Kabinettsitzung.

„Der geplante integrierte Bachelor soll ein gesicherter Abschluss für alle sein, die alle universitären Anforderungen der Ersten juristischen Prüfung mit Ausnahme der staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllt haben. Damit wollen wir den akademischen Wert der erbrachten Studienleistungen sichtbar machen. Zum anderen nimmt es den Studierenden die psychische Belastung, im Falle eines Nichtbestehens der staatlichen Prüfung keinen berufsqualifizierenden Abschluss vorweisen zu können.

In den letzten zehn Jahren haben im Schnitt rund 30 Prozent der Jura-Studierenden, die in Greifswald begonnen haben, die Erste juristische Prüfung am Ende bestanden. Hier soll der integrierte ‚Bachelor of Laws‘ mehr Studierende motivieren, in Greifswald zu bleiben und mit dem Abschluss den Zugang zu Masterstudiengängen und Berufsperspektiven in Wirtschaft und Verwaltung zu bekommen. Die Attraktivität des Studienorts Greifswald würde erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommerns im Vergleich zu anderen Bundesländern gestärkt werden“, so Ministerin Bernhardt.

„Mit dem integrierten Bachelor erhalten wir die hohe Qualität der juristischen Ausbildung. Die staatlichen Prüfungsanforderungen oder die Qualität des klassischen Jurastudiums werden nicht beeinträchtigt. Mit dieser Gesetzesinitiative setzen wir ein starkes Signal für eine moderne und zukunftsgerichtete Juristenausbildung in Mecklenburg-Vorpommern. Wir werden damit den Herausforderungen unserer Zeit gerecht, ohne die hohe Qualität der Ausbildung zu gefährden“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt weiter.

Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (JAG) geht nun in die Anhörung der Verbände.