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Tag: 24. Juni 2025

Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Land

Schwerin – Die Landesregierung will den Kinderschutz im Land durch die Schaffung besserer Strukturen weiter stärken. Um dieses Ziel zu erreichen, soll es in Mecklenburg-Vorpommern erstmals ein eigenständiges Kinderschutzgesetz geben. Das Kabinett beschloss am (heutigen) Dienstag den Gesetzentwurf von Sozialministerin Stefanie Drese. Nun wird der Gesetzentwurf dem Landtag zum Start der parlamentarischen Beratungen zugeleitet.

„Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Damit diese elementaren Rechte flächendeckend verwirklicht werden können, bedarf es weiterer Anstrengungen und Maßnahmen“, betonte Drese nach der Sitzung des Landeskabinetts. Dabei gehe es vor allem um die Stärkung der Handlungssicherheit von Fachkräften, den Ausbau der fachübergreifenden Kooperation, eine konzeptionelle Weiterentwicklung sowie um kontinuierliche Qualifizierung und Weiterbildung.

Drese hob hervor, dass die Sensibilität für das Thema Kinderschutz in den letzten Jahren berechtigterweise deutlich gestiegen sei und der Schutzauftrag im Kontext der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung stärker in den Fokus gerückt ist. Dadurch hätten sich auch die Anforderungen und Erwartungen an die Kinder- und Jugendhilfe verändert. „Mehr als bisher ist es erforderlich, kooperativ zu denken und zu handeln. Insbesondere dann, wenn sich Risiken für das Kindeswohl abzeichnen. Wir definieren deshalb im Gesetz den Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe “, so Drese.

Zu den Schwerpunkten des Gesetzentwurfes gehören die Stärkung der Prävention über alle Ebenen hinweg, die Schaffung von Schutzräumen und bedarfsgerechten Hilfen, um so die Rahmenbedingungen für das Aufwachsen junger Menschen zu verbessern.

„Dazu gehört ausdrücklich auch die geplante Einrichtung einer Zentralen Stelle Kinderschutz beim Landesjugendamt, die als interaktive Service- und Vermittlungsinstanz zur fachübergreifenden Zusammenarbeit und Weiterentwicklung im Handlungsfeld beitragen soll“, verdeutlichte Drese. Durch diese Stelle würden regionale und überregionale Prozesse künftig besser aufeinander abgestimmt und miteinander verzahnt.

Ein damit zusammenhängendes zentrales Anliegen des Gesetzes ist die Rückübertragung des bisher beim Kommunalen Sozialverband angesiedelten Landesjugendamtes zum Land. „Wir schlagen vor, das Landesjugendamt zum 01.01.2026 wieder beim Landesamt für Gesundheit und Soziales anzusiedeln“, so Drese.

Verbunden damit sei eine personelle Aufstockung und eine Investition des Landes in Höhe von gut 1,6 Millionen Euro in das neue, gestärkte Landesjugendamt. „Dadurch können kinderschutzrelevante Verbesserungen insbesondere im Bereich der überörtlichen Jugendhilfeplanung, bei Ausnahmegenehmigungen nach dem KiföG, bei Widerspruchsverfahren nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und bei der Erteilung von Betriebserlaubnissen für die stationären und teilstationären Jugendhilfeeinrichtungen erreicht werden“, betone die Ministerin.

Drese: „Mit dem neuen Kinderschutzgesetz und der Stärkung des Landesjugendamtes wollen wir nachhaltige Entwicklungsimpulse setzen. Grundlage bildet ein Präventionsverständnis, das nicht nur auf die Vermeidung von Kinderschutzfällen ausgerichtet ist, sondern die Förderung positiver Entwicklungsbedingungen für Kinder und Jugendliche ebenso wie die gesamten Instrumente des Kinder- und Jugendhilfesystems in den Blick nimmt. Kinderschutz vereint damit Maßnahmen der Prävention und Intervention. Ein wirksamer Kinderschutz ist auf tragfähige Strukturen der Zusammenarbeit von familiären, staatlichen und nichtstaatlichen Strukturen angewiesen. Mit dem Kinderschutzgesetz schaffen wir dafür ein stabiles Fundament.“

Kabinett beschließt neues Landeswasser- und Küstenschutzgesetz M-V

Backhaus: „Wasser schützen, nachhaltig nutzen und Leben retten“

Schwerin – Das Kabinett hat heute den Entwurf für das neue Landeswasser- und Küstenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LWaKüG M‑V) beschlossen. Damit wird das seit 1992 geltende Landeswassergesetz abgelöst. Die Novelle reagiert auf die Folgen des Klimawandels, stärkt den Schutz der wichtigsten Ressource Wasser als zentrale Lebens- und Wirtschaftsgrundlage des Landes und schafft Klarheit in Zuständigkeiten und Finanzierung – insbesondere im Küstenschutz.

„Wir erleben es jedes Jahr deutlicher: Wasser ist nicht selbstverständlich. In manchen Regionen fehlt es, in anderen bedroht es durch Hochwasser Menschen und Infrastruktur. Unser neues Wasserrecht trägt dieser Realität Rechnung – vorausschauend, klar geregelt und mit Augenmaß“, betonte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus heute in der Landespressekonferenz in Schwerin, wo er das Gesetz in seinen Grundzügen vorstellte.

Mit dem neuen Gesetz werden vier wesentliche Ziele erreicht:

  • der Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern wird gestärkt, auch mit dem Ziel, die Trinkwasseraufbereitung langfristig bezahlbar zu halten
  • das Wasserentnahmeentgelt wird moderat erhöht, wobei die Bedarfe der Landwirtschaft gesondert berücksichtigt und sparender Verbrauch belohnt wird
  • der Schutz zusammenhängend bebauter Gebiete vor Hochwasser der Binnen- und Küstengewässer wird als Aufgabenbereich des Landes endgültig gesetzlich verankert
  • und es wird die Grundlage für Maßnahmen zur Klimaanpassung geschaffen – etwa durch die Möglichkeit der Rückverlegung von Küstenschutzanlagen

„Wasser ist unsere wertvollste Ressource. Wir müssen es schützen und gerecht verteilen, weil Menschen, wirtschaftliche Tätigkeiten und Lebensräume davon abhängen – ob auf dem Land oder in unseren Städten“, sagte Backhaus und führte die vier Kernpunkte weiter aus.

Wasser schützen – als lebenswichtige unverzichtbare Ressource

Das neue Gesetz stärkt den Schutz von Grundwasser, Seen und Flüssen. Das Nachhaltigkeitsgebot stand bisher so nicht im Gesetz – jetzt wird es verbindlich. Ein Beispiel: Im 5-Meter-Gewässerrandstreifen gilt künftig: kein tiefes Pflügen, keine Düngemittel, kein Eintrag umweltschädigender Stoffe. Davon betroffen sind aktuell maximal 7.500 Hektar Ackerland in M-V. „Mit dieser Maßnahme unterstützen wir die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und verbessern den Zustand unserer Gewässer“, erläuterte der Minister. Das Nachhaltigkeitsgebot stärkt auch den Grundwasserschutz, um Wasser dauerhaft verfügbar und Kosten für die Trinkwasseraufbereitung bezahlbar zu halten. „Die Trinkwasserversorgung bleibt weiterhin ein öffentliches Gut und eine öffentliche Aufgabe“, stellte Backhaus klar.

Küstenschutz als staatliche Verantwortung

Das Land übernimmt die Verantwortung für den Schutz geschlossener Siedlungsbereiche vor Hochwasser der Binnen- und Küstengewässer. Seit 1990 wurden ca. 500 Millionen Euro in den Neubau und die Verstärkung von Küstenschutz-Anlagen investiert; davon ca. 70 Millionen Euro von 2021 bis 2024 (ca. 17,1 Mio. Euro pro Jahr). Für den Schutz rein landwirtschaftlich genutzter Flächen bleiben Gemeinden und Wasser- und Bodenverbände zuständig, für den Hochwasserschutz weiterer Flächen außerhalb geschlossener Siedlungsbereiche wird ihnen die Verantwortung übertragen. Die Anlagen, die sie dafür vom Land erhalten, sind im wehrfähigen Zustand.

Wasserentnahmeentgelt: gerecht, lenkend und mit Ausnahmen

Das Gesetz führt zu Änderungen beim Wasserentnahmeentgelt. Die Entgeltsätze werden erhöht, aber nicht von heute auf morgen, sondern frühestens ab 01.01.2027. Die bisherige vollständige Entgeltbefreiung für die landwirtschaftliche Beregnung entfällt. Gleichzeitig bleibt die Frostschutzberegnung entgeltfrei. „Die Belastung wird auf breite Schultern verteilt. Jede und jeder leistet einen Beitrag für den Ressourcenschutz“, unterstrich Backhaus. Als Beispiel: eine vierköpfige Familie bezieht im Jahr durchschnittlich 152 Kubikmeter Trinkwasser. Dafür sind künftig rund 15 Euro mehr pro Jahr als bisher zu zahlen. „Das halte ich für unser wichtigstes Lebensmittel moderat“, sagte Backhaus weiter und betonte, dass es nicht um Bestrafung, sondern um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser geht. So werden die Einnahmen aus dem Entgelt ausschließlich zweckgebunden verwendet – unter anderem für Gewässerunterhaltung den Gewässerschutz und den Erhalt der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur.

Die Gemeinden und Zweckverbände investieren kontinuierlich in öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern. Seit 1991 wurde für ca. 2.400 Investitionsmaßnahmen der öffentlichen Abwasserbeseitigung ein Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 2,5 Milliarden Euro umgesetzt, welches das Land mit rund 900 Millionen Euro förderte. Für ca. 770 Trinkwasservorhaben wurde im gleichen Zeitraum ein Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 300 Millionen Euro bewegt, flankiert durch rund 110 Millionen Euro an Fördermitteln, die das Land ausreichte.

Klimaanpassung als Leitmotiv

Ein weiteres zentrales Ziel der Reform ist die Vorbereitung auf Extremwetterlagen und veränderte klimatische Bedingungen. Das Gesetz erlaubt künftig die Rückverlegung von Küstenschutzanlagen, die Ausweisung von Küstenrückgangsgebieten und die Stärkung naturnaher Gewässerentwicklungsräume. Minister Backhaus: „Wir können den Klimawandel nicht rückgängig machen, aber wir können uns klug darauf vorbereiten. Dieses Gesetz gibt uns dafür die Instrumente in die Hand.“

Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch kommunale Akteure profitieren laut Backhaus von der praxistauglichen Ausgestaltung des Gesetzes:

  • Die Pflicht zur Aufstellung kommunaler Hochwasser- und Sturmflutpläne wurde überarbeitet – Gemeinden werden dort entlastet, wo keine unmittelbare Betroffenheit besteht.
  • Die geplante Neueinstufung von Gewässern in erste und zweite Ordnung wird nicht mit dem Gesetz kommen, sondern punktuell durch Rechtsverordnung – soweit notwendig, sinnvoll und mit Beteiligung der Betroffenen.
  • Die Pflege wasserwirtschaftlicher Bestandsdaten erfolgt zentral durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) – eine spürbare Vereinfachung für Landkreise und Städte.

Das Gesetz wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Es bildet gemeinsam mit der neuen Landeswasserstrategie und dem zweiten Teil der Trinkwasserversorgungskonzeption den rechtlichen und strategischen Rahmen für die Wasserversorgung und den Gewässerschutz in Mecklenburg-Vorpommern. „Mit dieser Reform sorgen wir für Verlässlichkeit in einer unsicheren Zeit – für unsere Umwelt, unsere Bevölkerung und die künftigen Generationen“, so Backhaus abschließend.

Schwesig: Guter Kompromiss bei Bund-Länder-Verhandlungen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich heute zufrieden mit den Ergebnissen der Bund-Länder-Gespräche zur Kompensation für Länder und Kommunen beim Wachstumspaket der Bundesregierung gezeigt.

„Wir haben uns sehr dafür eingesetzt, dass die Kommunen eine vollständige Kompensation für die Steuermindereinnahmen in Folge des Wachstumspaketes erhalten. Es ist gut, dass das jetzt auch so kommt. Die Finanzlage der Kommunen ist angespannt. Wir wollen nicht, dass Bürgermeister ihr Freibad schließen oder die Schule nicht sanieren können, weil es wegen des Wachstumsboosters Steuerausfälle gibt. Für die vollständige Kompensation über Umsatzsteuerbeiträge für die Kommunen haben wir Länder auf die vollständige Kompensation verzichtet“, sagte die Ministerpräsidentin.

Die Kompensation für die Länder über das Sondervermögen Infrastruktur und besondere Hilfen bei kommunalen Altschulden und dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz sei ein „guter Kompromiss“, so Schwesig. „Die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme bei den Ostrenten belasten die Haushalte der ostdeutschen Länder stark. Es ist deshalb gut, dass der Bund weitere 10 Prozentpunkte übernimmt. Das entlastet die ostdeutschen Länder auch dauerhaft.“

Die Länder stünden prinzipiell hinter dem Wachstumspaket der Bundesregierung. „Es ist wichtig, dass die Wirtschaft in Deutschland zügig angekurbelt wird. Die vorgesehenen Entlastungen gehen in die richtige Richtung. Das gilt insbesondere für die Möglichkeit zur schnelleren Abschreibung von Investitionen. Der Kompromiss zwischen Bund und Ländern ist ein wichtiger Schritt, um diese Maßnahmen schnell umsetzen zu können.“

Schnellere Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien

Berlin – Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) im Bundes-Immissionsschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz beschlossen. Dadurch sollen die immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien außerhalb von Beschleunigungsgebieten erheblich verkürzt werden. Der Entwurf wurde als Formulierungshilfe beschlossen, so dass er im Anschluss von den Koalitionsfraktionen unmittelbar in den Deutschen Bundestag eingebracht werden kann. Damit kann das Gesetz nach der Sommerpause vom Parlament verabschiedet werden.

Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Schneller zu planen und zu bauen ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Das gilt auch für die Energiewende, eines der prägenden Modernisierungs- und Investitionsprojekte unseres Landes. Dieses Gesetz ist ein Beitrag meines Ministeriums zur Planungsbeschleunigung und setzt zugleich einen Punkt aus dem Sofortprogramm der Koalition um. Wir erleichtern Antragsstellern mit vereinfachten und beschleunigten Zulassungsverfahren die Arbeit und setzen verstärkt auf Digitalisierung. Zugleich bleibt eine angemessene Prüfung von Umweltbelangen gewahrt.“

Zentrales Element des Gesetzentwurfes sind die Maßnahmen zur Verkürzung der immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren. Dazu sind bestimmte Höchstfristen für den Abschluss der Genehmigungsverfahren vorgesehen, die je nach Vorhabenart unterschiedlich lang ausgestaltet sind und von einem Monat bis zu zwei Jahren betragen können. Darüber hinaus ist die Möglichkeit vorgesehen, den Zulassungsantrag bei einer einheitlichen Stelle einzureichen, die dann als zentraler Ansprechpartner das gesamte Verfahren abwickelt und gegebenenfalls andere Behörden einbindet. Überdies sind ab dem 21. November 2025 alle Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Vorhaben ausschließlich elektronisch durchzuführen. Die vorgesehenen Verfahrensbeschleunigungen ermöglichen weiterhin eine angemessene Prüfung der Umweltbelange.

Die im Jahr 2023 überarbeitete Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der Europäischen Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert werden muss. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in der Richtlinie insbesondere Maßnahmen vorgesehen, um die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien deutlich zu beschleunigen.