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Tag: 29. Juni 2025

Rund 3.000 Menschen erhalten in M-V ab Juli mehr SED-Opferrente

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Zum 1. Juli 2025 steigt die SED-Rente von monatlich 330 auf 400 Euro. Das ist ein gutes Signal.“

Schwerin – „Zum 1. Juli 2025 steigt die Rente für anerkannte SED-Opfer monatlich von 330 Euro auf 400 Euro. 35 Jahre nach der Deutsch-Deutschen Vereinigung ist dieser Anstieg es ein sehr gutes Zeichen für die rund 3.000 Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern, die in der Zeit vor 1989 staatlich organisiertes Leid erfahren mussten. Ich habe mich darum für diesen Schritt stets eingesetzt, denn zwischen der letzten Erhöhung im Jahr 2019 und heute ist viel passiert, insbesondere gab es in allen Bereichen des Lebens Preissteigerungen.

Darüber hinaus ist es ebenso zu begrüßen, dass Opfer der Zwangsaussiedlungsmaßnahmen nun ebenfalls einen Antrag auf Entschädigung stellen können. Es hat der DDR nicht gereicht, die innerdeutsche Grenze mit einem Todesstreifen zu versehen. Vor allem aus dem Grenzgebiet sind darüber hinaus Menschen oft über Nacht aus ihrem Lebensumfeld gerissen und zwangsumgesiedelt worden. Sie durften nicht über dieses Schockerlebnis berichten. Diese Menschen können jetzt eine einmalige Ausgleichszahlung von 7.500 Euro beantragen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt.

Alle Formulare finden Sie auf der Internetseite des

->Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz M.-V.

„Die Aufarbeitung des Unrechts, das in der DDR geschehen ist, ist noch immer wichtig. Wir erleben weiterhin, dass Menschen erst nach so langer Zeit den Mut finden, sich mit der für sie belastenden DDR-Vergangenheit auseinanderzusetzen. Das erlittene Leid ist sicher nicht mit Geld wiedergutzumachen. Aber die SED-Opferrente ist ein kleiner Beitrag, der einen gewissen finanziellen Ausgleich leisten soll und vor allem eine Anerkennung für politische Schicksale vor dem Fall der Mauer. Ab dem nächsten Jahr wird die SED-Opferrente dynamisiert, das heißt inflationsbedingt automatisch angepasst“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Im Haushaltsplan 2025 des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren für die Leistungen nach dem StrRehaG ursprünglich Mittel in Höhe von 14 Mio. Euro vorgesehen. Wegen der Gesetzänderungen wurden mit dem Nachtragshaushalt 2025 weitere 800.000 Euro, also insgesamt 14,8 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.