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Tag: 23. Dezember 2025

Einsatz an den Feiertagen

Drese dankt Beschäftigten im Sozial- und Gesundheitsbereich für ihren Einsatz an den Feiertagen

Schwerin – Anlässlich der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage richtete Gesundheits- und Sozialministerin Stefanie Drese ihren ausdrücklichen Dank an alle Menschen, die auch an diesen Tagen im Einsatz sind, um andere zu unterstützen, zu pflegen und zu versorgen. „Während viele von uns die Feiertage im Kreis der Familie verbringen, stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialbereich ihre Weihnachtszeit in den Dienst der Gesellschaft. Dieser Einsatz ist alles andere als selbstverständlich und verdient ausdrücklich unseren höchsten Respekt und Dank“, betonte die Ministerin heute.

Ob in Krankenhäusern, Pflegeheimen, im Rettungsdienst und den Leitstellen, in der mobilen Pflege, in sozialen Einrichtungen oder in der Betreuung: „All diese Menschen erbringen ein persönliches Opfer, damit wir besinnlich, sicher und umsorgt feiern können und ich würde mir wünschen, dass wir das gesellschaftlich auch wieder stärker anerkennen würden“, so Drese. Denn zum Fest wie auch an allen anderen Tagen im Jahr übernehmen die Beschäftigten im Sozial- und Gesundheitsbereich tagtäglich Verantwortung für andere– und das häufig unter hoher körperlicher und seelischer Belastung.

Dennoch würden die Beschäftigten ihren anvertrauten Menschen regelmäßig nicht nur fachlich zur Seite stehen, sondern auch Nähe, Trost und Zuversicht schenken. „Denn für viele von Ihnen ist es nicht einfach nur ein Beruf, sondern eine Berufung. Und gerade zur Weihnachtszeit ist das eine große Stütze für die Patientinnen und Patienten, die Pflegebedürftigen oder Hilfssuchenden, die auf Ihre Arbeit angewiesen sind“, weiß die Ministerin.

Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Ehrenamtlichen, die über Weihnachten und den Jahreswechsel Dienst leisten, wünschte Drese deshalb viel Kraft, Gesundheit und Zuversicht. „Ich hoffe sehr, dass sie trotz aller Anforderungen auch Momente der Ruhe finden und spüren, wie sehr ihre Arbeit geschätzt wird. Ihnen aber auch Ihren Familien gilt mein herzlicher Dank – nicht nur an den Feiertagen, sondern das ganze Jahr über.“

ELER-Förderprogramm für Kleinstädte Ende 2025 abgeschlossen

Schwerin – Das ELER-Förderprogramm „Nachhaltige Entwicklung von kleinstädtisch geprägten Gemeinden im ländlichen Raum“ wird zum Jahresende 2025 abgeschlossen. Das Programm war 2017 mit der Richtlinie LEFDRL M-V im Rahmen der ELER-Förderperiode 2014-2022 in Zuständigkeit des Bauministeriums aufgelegt worden. Insgesamt konnten 67 Projekte in 41 Gemeinden mit rund 58 Millionen Euro aus Mitteln der EU unterstützt werden.

„Mit dem Abschluss des ELER-Programms ziehen wir eine ausgesprochen positive Bilanz. In ganz Mecklenburg-Vorpommern konnten wir kleinstädtischen Gemeinden spürbare Impulse geben – für moderne Schulen und Kitas, lebendige Ortskerne und eine zukunftsfeste Daseinsvorsorge. Die 67 geförderten Projekte zeigen eindrucksvoll, wie europäische Mittel direkt vor Ort wirken und Lebensqualität in den ländlichen Räumen stärken. Ich freue mich, dass wir als Land diesen erfolgreichen Weg in der neuen Förderperiode gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium fortsetzen können“, so Bauminister Christian Pegel.

Der ELER ist die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU und konzentriert sich auf die nachhaltige Entwicklung ländlicher Gebiete. Das Hauptziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft zu steigern, natürliche Ressourcen zu schützen und eine ausgewogene räumliche Entwicklung zu fördern. Kleinstädte, die zwischen 5.000 und 20.000 Einwohner haben und oft als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen fungieren, können von dem Programm profitieren.

Förderfähig sind in diesem Programm der Neubau und die Sanierung von Gemeinbedarfseinrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Begegnungszentren, Mehrgenerationenhäusern, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Gesundheitseinrichtungen. Auch historisch wertvolle und orts-bildprägende Gebäude, historische Ortskerne sowie öffentliche Straßen, Wege, Plätze sowie Parks und Grünflächen können mit diesen Programmmitteln saniert werden.

Folgende Projekte wurden beispielsweise durch das Bauministerium gefördert:

  • Sanierung und Nutzbarmachung der denkmalgeschützten und einsturzgefährdeten Remise im Schloss Gadebusch im Landkreis Nordwestmecklenburg (Gesamtkosten: 2,37 Millionen Euro, davon ELER-Mittel: 1,18 Millionen Euro, Kofinanzierung: 393.000 Euro)
  • Erschließung und Freianlagengestaltung am Schulcampus Zarrentin im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Gesamtkosten: 4,91 Millionen Euro, davon ELER-Mittel: 3,57 Millionen Euro, Kofinanzierung: 1,19 Millionen Euro)
  • Sanierung des Schulhofes der Kooperativen Gesamtschule Altentreptow im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Gesamtkosten: 923.000 Euro, davon ELER-Mittel: 535.000 Euro, Kofinanzierung: 178.000 Euro)
  • Neubau des Feuerwehrgerätehauses Loitz im Landkreis Vorpommern-Greifswald (Gesamtkosten: 4,93 Millionen Euro, davon ELER-Mittel: 2,96 Millionen Euro, Kofinanzierung: 987.000 Euro)
  • Gestaltung der Grünfläche zum Stadtteilpark Putbus im Landkreis Vorpommern-Rügen (Gesamtkosten: 190.000 Euro, davon ELER-Mittel: 119.000 Euro, Kofinanzierung: 40.000 Euro)
  • Sanierung des ehemaligen Bahnhofsgebäudes Kröpelin im Landkreis Rostock (Gesamtkosten: 1,28 Millionen Euro, davon ELER-Mittel: 959.000 Euro, Kofinanzierung: 320.000 Euro)

Folgende Kommunen wurden bis 2025 gefördert: Im Landkreis Vorpommern-Rügen Binz, Marlow, Putbus; im Landkreis-Vorpommern-Greifswald Eggesin, Jarmen, Loitz, Strasburg, Torgelow; im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Altentreptow, Burg Stargard, Dargun, Friedland, Malchin, Malchow, Penzlin, Stavenhagen, Röbel; im Landkreis Ludwigslust-Parchim Crivitz, Grabow, Lübz, Sternberg, Wittenburg, Zarrentin; im Landkreis Rostock Bützow, Kröpelin, Kühlungsborn, Neubukow, Sanitz, Schwaan, im Landkreis Nordwestmecklenburg Gadebusch, Rehna und Schönberg.

In der neuen ELER-Förderperiode 2023-2027 wird die Entwicklung des ländlichen Raums in den oben genannten Kommunen durch das Landwirtschaftsministerium gefördert.