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Tag: 29. Dezember 2025

Drese zum bevorstehenden Jahreswechsel

Gesetzliche Änderungen stärken Familie und Ehrenamt

Schwerin – Mit dem Jahr 2026 treten auf Bundesebene gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Familien entlasten und Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler stärken sollen. Darüber informierte Familien- und Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels.

„Für Familien etwa erhöht sich das Kindergeld auf insgesamt 259 Euro pro Kind, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten besser aufzufangen. Auch der Kinderfreibetrag steigt auf nunmehr 6.828 Euro pro Kind“, erklärte Drese. Zusammen mit den jeweiligen Freibeträgen für Betreuung, Erziehung und Ausbildung ergebe sich somit ein Gesamtfreibetrag in Höhe von 9.756 Euro für jedes Kind, sodass Eltern im neuen Jahr insgesamt stärker steuerlich entlastet werden, so die Ministerin weiter. Im Jahr 2025 lag dieser Wert noch bei 9.600 Euro.

Ausdrücklich begrüßte Drese außerdem die geplanten Neuerungen für Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler. So steigt die Übungsleiterpauschale um zehn Prozent auf künftig 3.300 Euro pro Jahr, die Ehrenamtspauschale sogar um knapp 14 Prozent auf 960 Euro. „Eine dringend notwendige Anpassung, die den Stellenwert des Ehrenamtes für unser gesamtes gesellschaftliches unterstreicht. Denn ohne das Ehrenamt gäbe es viele Angebote, Veranstaltungen und Unterstützungsstrukturen, vor allem in ländlicheren Bereichen, schlichtweg nicht“, verdeutlichte Drese.

Um das Ehrenamt auch über die neuen Pauschalen hinweg attraktiver zu gestalten, werden Ehrenamtliche im neuen Jahr zudem besser vor persönlicher Haftung geschützt, wenn es unbeabsichtigt zu einem Schadensfall kommt. Der Haftungsschutz greift nun nicht mehr nur bis zur derzeitigen Grenze von 840 Euro, sondern bis zu einer Vergütung in Höhe von 3.300 Euro pro Jahr.  „Damit schaffen wir mehr Sicherheit für all jene, die freiwillig Verantwortung übernehmen und bauen zugleich Hürden ab, die der Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit vielleicht noch entgegenstehen“, so die Ministerin.

EU-Fördermittel fristgerecht auf den Konten der Landwirte

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Auszahlung zentraler EU-Agrarfördermittel fristgerecht auf den Weg gebracht. Sowohl die Direktzahlungen der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) als auch die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) der zweiten Säule wurden termingerecht an die landwirtschaftlichen Betriebe ausgezahlt. Insgesamt profitieren die Betriebe im Land von Fördermitteln in Höhe von rund 396 Millionen Euro.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus betont die Bedeutung der pünktlichen Zahlungen für die Betriebe: „Die fristgerechte Auszahlung der EU-Agrarfördermittel ist ein wichtiges Signal an unsere Landwirtinnen und Landwirte. Sie schafft Verlässlichkeit und Planungssicherheit – gerade in Zeiten großer wirtschaftlicher und klimatischer Herausforderungen. Ich danke allen Betrieben, die sich mit ihrem Engagement für Umwelt-, Klima- und Artenschutz starkmachen.“

Zum Jahresende 2025 wurden in Mecklenburg-Vorpommern Direktzahlungen der ersten GAP-Säule in Höhe von rund 309,6 Millionen Euro an fast alle Antragsteller ausgezahlt. Davon entfallen rund 199 Millionen Euro auf die „Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit“. Weitere 91,1 Millionen Euro werden für freiwillige Umweltleistungen im Rahmen der Öko-Regelungen bereitgestellt, die insbesondere dem Umwelt-, Klima- und Wasserschutz dienen. Zusätzlich fließen 5,4 Millionen Euro in die gekoppelten Tierprämien.

Nach Planung der auszahlenden Bundeskasse werden die Mittel – abhängig von den Buchungszeiten der jeweiligen Empfängerbanken – ab dem 29. Dezember 2025 auf den Konten der Begünstigten wertgestellt.

Im Vergleich zum Vorjahr wurden bei der Einkommensgrundstützung aufgrund der Absenkung des Prämiensatzes um ca. fünf Euro pro Hektar rund acht Millionen Euro weniger ausgezahlt. Gleichzeitig konnten jedoch fast sechs Millionen Euro mehr über die Öko-Regelungen akquiriert werden. Insgesamt liegen die Direktzahlungen damit rund drei Millionen Euro unter dem Vorjahresniveau.

Bereits zum 30. Juni 2025 erhielten die landwirtschaftlichen Betriebe zudem rund 86 Millionen Euro aus den Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) der zweiten GAP-Säule für das Verpflichtungsjahr 2024. Die Finanzierung erfolgte aus Mitteln der Europäischen Union, des Bundes und des Landes.

Die Auszahlung erfolgte in allen Fällen, in denen keine offenen, noch zu klärenden Sachverhalte vorlagen. Insgesamt wurden bis Ende Juni 2.132 Antragsteller mit 3.537 bewilligten Anträgen berücksichtigt. Besonders stark nachgefragt waren die Programme „Extensive Dauergrünlandbewirtschaftung“, „Ökologischer Landbau“ und „Vielfältige Kulturen“, auf die zusammen mehr als 85 Prozent der verausgabten Mittel entfielen.

Minister Backhaus würdigt das Engagement der Betriebe ausdrücklich: „Unsere Landwirtinnen und Landwirte leisten einen unverzichtbaren Beitrag für Klimaschutz, Artenvielfalt, sauberes Wasser und hochwertige Lebensmittel. Dass so viele Betriebe an den Agrarumweltprogrammen teilnehmen, zeigt, wie ernst sie diese Verantwortung nehmen.“

Land und Kommunen investieren in moderne Schulgebäude

Über das Konjunkturprogramm Schulbau stehen bis 2027 insgesamt 400 Millionen Euro im Land bereit

Schwerin – Die Umsetzung des Konjunkturprogramms Schulbau gelingt in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten gut. Die Landkreise, kreisfreien Städte Rostock und Schwerin und das Land hatten sich darauf verständigt, bis 2027 gemeinsam 400 Millionen Euro in den Schulbau zu investieren. Die Mittel sind für den Neubau und für die Sanierung von Schulgebäuden vorgesehen. Während die Landeshauptstadt Schwerin mit ihrem Anteil den Neubau eines Schulteils der Grundschule Lankow und der Regionalen Schule „Werner von Siemens“ finanziert, setzen die Hanse- und Universitätsstadt Rostock und die Landkreise die Schulbaumittel für mehrere Bauprojekte ein.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: Die Modernisierung der Schulen ist für uns ein Schwerpunkt der Regierungsarbeit. Schulbauprojekte sind langfristige Vorhaben. Von der Planung bis zur Fertigstellung vergehen in der Regel fünf Jahre. Die Landesregierung unterstützt die kommunale Ebene bei diesen Bauvorhaben. Gute Lernbedingungen sind für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte wichtig. Moderne Schulgebäude sind auch ein Konjunkturprogramm für den ländlichen Raum. Dort, wo es gute Lernbedingungen gibt, wollen auch junge Familien gerne leben. Deswegen investiert die Landesregierung weiter kräftig in den Schulbau.“

Bauminister Christian Pegel: „Mit den insgesamt 400 Millionen Euro aus dem Konjunkturprogramm Schulbau halten Landesregierung und kommunale Familie auch weiter an ihrem Versprechen fest, die Bildungsinfrastruktur im Land zu modernisieren. Mein Dank gilt hier auch der kommunalen Familie, die sich in erheblichem Umfang finanziell beteiligt. Es sollte uns allen Anliegen und Anreiz zugleich sein, die Schullandschaft in Mecklenburg-Vorpommern modern aufzustellen und für unsere Kinder, für die Schülerinnen und Schüler im Land, eine Umgebung zu schaffen, die gleichwohl leistungsfördernd ist, in der sich aber alle auch wohlfühlen und gerne gemeinsam lernen.“

Die 400 Millionen Euro für den Schulbau setzen sich wie folgt zusammen: Das Land stellt von 2024 bis 2027 jährlich 25 Millionen Euro für den Neubau und die Sanierung von Schulen bereit (100 Millionen Euro). Die Kommunen geben jeweils 25 Millionen Euro pro Jahr aus dem kommunalen Finanzausgleich dazu (100 Millionen Euro). Die Schulträger, die Fördermittel erhalten, müssen in mindestens gleicher Höhe Eigenmittel einsetzen (mindestens 200 Millionen Euro). Das Land unterstützt in diesem Zusammenhang Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden und Hilfen zum Haushaltsausgleich bzw. Sonderzuweisungen erhalten, beim Aufbringen dieses Eigenanteils und bei Investitionen mit weiteren Mitteln über den Finanzausgleich.

Beispiele für Bauvorhaben, die über das Konjunkturprogramm Schulbau finanziert werden:

  • Landkreis Vorpommern-Greifswald:

Lindenschule Ducherow – Regionale Schule mit Grundschule – Ersatzneubau – Gesamtkosten ca. 15 Millionen Euro, FAG-Betrag ca. 7,5 Millionen Euro, Durchführungszeitraum 2024-2027

  • Landkreis Ludwigslust-Parchim:

Regionale Schule mit Grundschule „Dr. Friedrich Chrysander“ Vellahn – Schaffung von Klassenräumen – Gesamtkosten rund 300.000 Euro, FAG-Betrag rund 144.000 Euro, Durchführungszeitraum 2026-2027

  • Landkreis Vorpommern-Rügen:

Grundschule „Hermann Burmeister“ Stralsund – Ersatzneubau Sporthalle– Gesamtkosten rund 6 Millionen Euro, FAG-Betrag rund drei Millionen Euro, Durchführungszeitraum 2025-2027

  • Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

Fritz-Greve-Gymnasium Malchin – Neubau der Mensa – Gesamtkosten ca. 2,8 Millionen Euro, FAG-Betrag ca. 1,4 Millionen Euro, Durchführungszeitraum 2026-2027

Seit 2016 hat das Land die Schulträger mit Fördermitteln von rund einer Milliarde Euro bei mehr als 500 Schulbauvorhaben unterstützt. In diesem Jahr konnten 60 Schulbauvorhaben mit Gesamtkosten von rund 220 Millionen Euro und einem Fördervolumen von rund 120 Millionen Euro fertiggestellt werden. Bei weiteren 30 Schulbauprojekten mit Gesamtkosten von 140 Millionen Euro und einem Fördervolumen von 65 Millionen Euro erfolgte der Baubeginn. „Wir setzen aus dem Sondervermögen des Bundes 600 Millionen Euro für die Sanierung und für den Neubau von Schulen ein, damit wir an weiteren Schulen moderne Lern- und Arbeitsbedingungen schaffen können“, betonten Oldenburg und Pegel.