Weiterentwicklung der Universitätsmedizinen

Kommission Universitätsmedizin 2020 schließt Arbeit ab

Schwerin – Die „Kommission Universitätsmedizin 2020“ hat ihre Arbeit abgeschlossen und ihre Vorschläge für die Weiterentwicklung der Universitätsmedizinen vorgelegt. Trotz der Corona-Pandemie hat die Kommission den Bericht nur mit geringer Verzögerung vorgelegt. Eine Anhörung der Beteiligten konnte aufgrund der besonderen Umstände nicht erfolgen. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat daher nachträglich beide Universitätsmedizinen um Stellungnahme gebeten.

„Ich bedanke mich für die wertvolle Arbeit“, sagte der Aufsichtsratsvorsitzende der Universitätsmedizin Greifswald und der Universitätsmedizin Rostock, Mathias Brodkorb. „Trotz dieser schwierigen Umstände ist es der Kommission gelungen, in vergleichsweise kurzer Zeit wichtige Anregungen für die Weiterentwicklung des Systems der Universitätsmedizin zu entwickeln. Die Vorstände und Aufsichtsräte beider Universitätsmedizinen haben bereits während der Kommissionsarbeit diese Anregungen aufgegriffen und begonnen, sie umzusetzen“, so Brodkorb.

Die Aufsichtsräte und das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden sich mit den Schlussfolgerungen aus dem Gutachten weiterhin intensiv beschäftigen. Dabei wird der Fokus auf folgende acht Punkte gelegt:

Patientensicherheit garantieren

Die Patientensicherheit und ein gutes Qualitätsmanagement gehören nicht nur aus ethisch-medizinischen Gründen zu jedem Krankenhaus, sondern beeinflussen mittelbar auch die wirtschaftliche Situation eines Klinikums. Daher nimmt dieses Thema auch großen Raum im Kommissionsbericht ein. Beide Standorte bekennen sich im Einklang mit den Kommissionsempfehlungen klar zur Sicherheitskultur eines gesamtheitlichen Critical Incident Reporting System (CIRS), zur Regelmäßigkeit von Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen sowie zur Struktur einer ständigen Kommission Patientensicherheit. Zudem wird künftig eine digital gestützte Patientenbefragung an beiden Standorten etabliert sein. Die Überwachung der Einhaltung der entsprechenden Maßnahmen ist Aufgabe der Aufsichtsräte.

Mitarbeitermotivation und -gewinnung stärken

Neben der Patientensicherheit stellt die Mitarbeiterzufriedenheit eine der wichtigsten unternehmerischen Ressourcen in Krankenhäusern dar. Der Bereich Pflege steht hier aufgrund des teilweise schon bestehenden Fachkräftemangels vor besonderen Herausforderungen. Beide Standorte werden daher weitere und neue Wege gehen, um Wertschätzung und Motivation der Mitarbeiterschaft zu verbessern – auch gemeinsam. So wurde in der Kooperationsvereinbarung ein gemeinsames „Nachwuchssicherungskonzept Pflege 2030“ verabredet. Die Arbeit an diesem Konzept ist bereits aufgenommen. Hierbei gilt es nicht nur zu klären, mit welchen Maßnahmen beide Universitätsmedizinen auch standortübergreifend den Fachkräftebedarf sichern können, sondern welche infrastrukturellen Voraussetzungen hierfür erforderlich sind. Eine standortübergreifende „Pflegeakademie“ könnte hierfür ein innovatives Modell sein.

Mitarbeitermotivation ist allerdings nicht nur im Pflegebereich, sondern im gesamten Unternehmen unerlässlich. Die Universitätsmedizin Greifswald hat daher die Mitarbeiterzufriedenheit im Rahmen ihres „Zukunftsstrategie 2026“ zu einem wesentlichen Eckpfeiler gemacht und die Universitätsmedizin Rostock das Projekt „ImpulsMensch“ im Rahmen ihrer Sanierungsstrategie.

Compliance ausbauen

Mit Recht weist die Kommission auf die große Bedeutung einer ethisch tadellosen Unternehmenskultur insbesondere in öffentlich-rechtlich geführten Unternehmen hin. Die Einhaltung der erforderlichen Compliance-Standards hat dabei auch positive Auswirkungen auf die Wahrnehmung des Unternehmens in der Öffentlichkeit und damit dessen wirtschaftliche Stabilität. Die Kommission schlägt daher vor, dass in jeder Universitätsmedizin ein Vorstandsmitglied zum Compliance-Verantwortlichen im Vorstand ernannt wird und hält auch eine gesetzliche Verankerung dieser Funktion für sinnvoll. Dieser Auffassung schließt sich das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur an. Unabhängig von einer etwaigen Gesetzesänderung sind die Vorstände aufgefordert, den jeweiligen Kaufmännischen Vorstand per Beschluss zum Compliance-Beauftragten zu ernennen.

Krankenhausfinanzierung gerechter gestalten

Die Kommission zeigt die Benachteiligung der Universitätskliniken im deutschen Krankenhaus-Finanzierungssystem klar auf. Die Landesregierung setzt sich schon seit Langem dafür ein, dass die Krankenhausfinanzierung auch im Interesse der Patientinnen und Patienten gerechter gestaltet wird. Dies ist insbesondre für alle Universitätskliniken der Spitzenmedizin unerlässlich. Für eine gerechtere Krankenhausfinanzierung wären zwei Wege denkbar: a) ein Systemzuschlag für Krankenhäuser der Spitzen-, insbesondere der Universitätsmedizin oder b) eine größenabhängige Ausgestaltung des Fallpauschalensystems. Das Land setzt sich daher auf Bundesebene für eine gesetzliche Änderung ein. Der Kommissionsbericht ist hierfür eine wertvolle argumentative Grundlage.

Strategie der schwarzen Null in Satzung verankern

Die Kommission geht in ihrem Bericht umfangreich auf das Spannungsfeld zwischen Ethik und Ökonomie im Krankenhauswesen ein. Beide Universitätsmedizinen sind gemäß ihren Satzungen schon heute allein auf eine bestmögliche Aufgabenwahrnehmung in Forschung, Lehre und Krankenversorgung sowie der Gemeinnützigkeit verpflichtet. Der Verzicht des Landes auf „Gewinnabschöpfung“ ist daher langjährig gelebte Praxis. Die Beiträge der Versicherten sollen auch in Zukunft allein für die bestmögliche Krankenversorgung verwendet werden. Um dieses Ziel noch stärker als bisher zu betonen und eine wichtige Empfehlung der Kommission aufzugreifen, sollten die Satzungen der Universitätsmedizinen daher wie folgt ergänzt werden:

„Die Universitätsmedizin Greifswald/Rostock ist dem Ziel verpflichtet, mit den durch die Beitragszahler und die öffentliche Hand bereitgestellten Mitteln effizient und ressourcensparend umzugehen. Etwaige positive Jahresergebnisse werden nicht an den Gewährsträger ausgeschüttet (Gewinnabschöpfung), sondern verbleiben insbesondere als Liquiditätsreserve, zum Abbau von Verlustvorträgen oder zum Aufbau von Rückstellungen für den Ausgleich etwaiger negativer Jahresergebnisse im Unternehmen („Strategie der schwarzen Null“).“

Chefarztvergütungen landesweit einheitlich regeln

Für die Sicherung einer in erster Linie an ethischen Kriterien ausgerichteten Unternehmensführung ist die Ausgestaltung der Chefarztvergütung von strategischer Bedeutung. Die Kommission schlägt unter anderem vor: a) fixe und variable Vergütungsbestandteile in der Krankenversorgung grundsätzlich im Verhältnis 2:1 festzulegen, b) sich bei einer Beteiligung am wirtschaftlichen Ergebnis auf das Jahresergebnis des Gesamtklinikums oder Deckungsbeiträge der Einzelkliniken zu beziehen, c) Zielvereinbarungen mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren zu ermöglichen, d) neben quantitativen auch qualitative Ziele in der Zielvereinbarung zu verankern, e) für die Grundsätze der Chefarztzielvereinbarungen ein standortübergreifendes „Rahmenregelwerk“ zu etablieren und f) in den Aufsichtsräten einmal jährlich die Einhaltung des Rahmenregelwerkes zu überprüfen. Diese Vorschläge sind wichtige Anregungen für die Arbeit der Aufsichtsräte und Vorstände. Beide Aufsichtsräte werden bereits am 11. September 2020 erstmals gemeinsam tagen und in diesem Zusammenhang auch über ein „Rahmenregelwerk“ für die Chefarztvergütung beraten.

Strategische Allianz der Universitätsmedizinen MVs fördern

Eindringlich weist die Kommission auf das Erfordernis einer stärkeren Kooperation in allen Unternehmensbereichen zwischen beiden Universitätsmedizinen hin. Unter Einbeziehung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur haben beide Universitätsmedizinen am 27. März 2020 einen Kooperationsvertrag und eine konkretisierende Zielvereinbarung für die Jahre 2020/21 verabschiedet. Ziel der vertieften Zusammenarbeit ist es, eine Optimierung in Forschung, Lehre, Krankenversorgung, Pflege und Verwaltung an beiden Standorten herbeizuführen. Hierzu gehören u.a. abgestimmte klinische Strategien, Forschungsverbünde, eine gemeinsame IT-Strategie und Einkaufsgemeinschaften. Das Land sichert im Gegenzug beiden Universitätsmedizinen ihre dauerhafte Eigenständigkeit zu.

Landesweite Forschungsallianz etablieren

Die Kommission begrüßt die Anstrengungen des Landes und der Universitätsmedizinen zu einer stärkeren strategischen Kooperation auch im Bereich Forschung und Lehre. Um im Sinne der Kommission noch zielgerichteter medizinische Forschung und Lehre mit höchstem Anspruch fördern zu können, hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine externe wissenschaftliche Begutachtung der Leistungen in Forschung und Lehre beauftragt. Die Universitätsmedizinen Rostock und Greifswald haben sich gemeinsam mit den Aufsichtsräten und dem Land darauf verständigt, auf Grundlage dieses Gutachtens eine kooperative langfristige Strategie für Krankenversorgung, Lehre und Forschung zu entwickeln.

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