Digitale Prüfungen

Schwerin – Die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern sollen künftig einen sicheren landesweiten rechtlichen Rahmen für digitale Prüfungen erhalten. Dafür sollen vor allem eindeutige datenschutzrechtliche Regelungen geschaffen werden. Die Regierungsfraktionen haben einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Landeshochschulgesetzes (LHG) in den Landtag eingebracht.

„Seit Beginn der Corona-Pandemie haben die Hochschulen im Land auf Hybridsemester gesetzt. Der größte Teil der Lehrveranstaltungen und der Prüfungen findet in digitaler Form statt. Die Hochschulen und die Studierenden haben diese Herausforderung bisher mit Bravour gemeistert“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Nun haben wir die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass für digitale Prüfungen künftig landesweit ein sicherer Rechtsrahmen gilt. Dies bringt die Digitalisierung der Lehre an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern einen weiteren wichtigen Schritt voran.“

Mit der Änderung des LHG wird u.a. sichergestellt, dass personenbezogene Daten, die während einer digitalen Prüfung aufgezeichnet werden, im Anschluss an die Prüfung umgehend gelöscht werden müssen. Dies gilt nicht, wenn während der Prüfung eine Täuschungshandlung festgestellt wird. Personenbezogene Daten dürfen nur zur Feststellung der Identität, zur Beaufsichtigung der Studierenden und zur Kontrolle bei Täuschungshandlungen verarbeitet werden.

Eine weitere Änderung des LHG umfasst die Ermächtigung für das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, die Regelstudienzeit um das laufende Semester zu verlängern. Grund dafür sind die pandemiebedingten Einschränkungen, die weiterhin das Studieren erschweren. Bereits im Sommer und Herbst 2020 wurde wegen der pandemiebedingten Einschränkungen im Hochschulbetrieb die Regelstudienzeit um jeweils ein Semester verlängert. Studierende mussten sich so nicht um ein frühzeitiges Ende ihrer BAföG-Förderung sorgen.

Mit der Gesetzesänderung soll das Ministerium außerdem ermächtigt werden, sollte es bei einem Fortdauern der Pandemie auch im Wintersemester 2021/22 erneut zu erheblichen Einschränkungen kommen müssen, die Regelstudienzeit um ein weiteres Semester zu verlängern.

Ministerin Martin: „Wer an einer Hochschule des Landes eingeschrieben ist, soll nicht aufgrund finanzieller Sorgen in Schwierigkeiten beim Abschluss des Studiums geraten. Aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen an den Hochschulen sollen Studierende keine finanziellen Nachteile beim BAföG erleiden“, so Martin.

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