COVID-19-Pandemie und Abwasserbeseitigung

Schwerin – Die COVID-19-Pandemie stellte auch an die öffentliche Abwasserbeseitigung besondere Herausforderungen. Um den dauerhaften und sicheren Betrieb der Abwasser­beseitigungsanlagen sicherzustellen, mussten Probleme wie Erkrankungen, Quarantäne, Kontakt­beschränkungen, Schicht­system und Materialengpässe gemeistert werden.

Durch vermehrte Hygienemaßnahmen, Homeoffice und die Schließung von Betrieben, Gaststätten, Hotels und anderen Einrichtun­gen änderte sich zudem die Abwasser­menge sowie die zeitliche und räumliche Verteilung des Abwasser­anfalls. Durch die vermehrte Verwendung von ungeeig­ne­tem Papier (Feuchttücher) statt Toilettenpapier kam es gehäuft zu Verstopfungen in Pumpwerken.

Dennoch ist es gelungen, das hohe Niveau der Abwasser­reinigung der Vorjahre zu halten und Verunreinigungen von Gewässern durch Abwasser zu verhindern. Dies macht der vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) erstellte Lagebericht 2021 über die kommunale Abwasserbeseitigung in Mecklenburg-Vorpommern deutlich.

„Gerade in solchen Situationen wird deutlich, warum be­stimmte Aufgaben der Daseinsvorsorge in staatlicher bzw. kommunaler Hand liegen“, sagt Umweltminister Dr. Till Back­haus. Die öffentliche Trinkwasserversorgung und Ab­wasserbeseitigung sind solche Aufgaben der Daseins­vorsorge, die zur kritischen Infrastruktur gehören und auch in Extrem­situationen aufrechtzuerhalten sind.

„Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der wasser­versorgungs- und abwasserbeseitigungspflichtigen Körper­schaften und Unternehmen, aber ebenso der eingebunde­nen Unternehmen, gilt mein besonderer Dank für die hervorragende Arbeit, die sie unter den äußerst schwierigen Bedingungen zum Wohle aller geleistet haben“, würdigt Backhaus die Leistung der Branche.

Die Abwasserbeseitigung wird in Mecklenburg-Vorpommern von 108 abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften wahrgenommen. Hierbei handelt es sich um 32 Zweck­verbände, einen auf der Grundlage des Wasser­verbands­gesetzes gegründeten abwasser­beseitigungspflichtigen Wasser- und Bodenverband, 74 Städte und Gemeinden sowie ein Amt.

Zum Stichtag 31. Dezember 2020 existieren in Mecklenburg-Vorpommern 582 kommunale Kläranlagen ab 50 Einwohner­werten (EW). Zudem fallen in den Geltungsbereich der Kommunalabwasserrichtlinie sechs industrielle Betriebe.

Um die hohe Reinigungsleistung zu gewährleisten, verfügen alle kommunalen Kläranlagen mindestens über mechanische und biologische Behandlungsstufen. Die Länge des öffent­lichen Kanalnetzes beträgt 15.827 Kilo­meter, davon 11.038 Kilometer Schmutz-, 4.203 Kilometer Regen­- und 586 Kilometer Mischwasserkanäle.

Seit 2016 besteht gemäß der Wasserförderrichtlinie MV die Möglichkeit, Zuschüsse für investive Vorhaben zur weiter­gehenden Abwasserbehandlung zu beantragen. Die Vorhaben sollen punktuelle Gewässerbelastungen be­seitigen und sind auf den guten Zustand des Gewässers nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie ausgerichtet. Im Berichts­zeitraum wurden 455.000 Euro an Fördermitteln zur Ver­besserung der Phosphorelimination für zehn Kläranlagen ausgezahlt.

In der Kommunalabwasserrichtlinie der EU wird vor­geschrie­ben, dass die zuständigen Behörden alle zwei Jahre die Öffent­lichkeit und die EU in einem Lagebericht über die Be­seitigung von kommunalen Abwässern und Klärschlamm in ihrem Zuständigkeitsbereich informieren.

In Mecklenburg-Vorpommern ist für die Erarbeitung des Lage­berichts das LUNG zuständig. Die Daten werden durch die unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfeien Städte sowie durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt erhoben und seit Ende 2013 über das „Fachinformationssystem wasserrechtlicher Vollzug Kläranlagen“ erfasst.

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