Schwerin – Die COVID-19-Pandemie stellte auch an die öffentliche Abwasserbeseitigung besondere Herausforderungen. Um den dauerhaften und sicheren Betrieb der Abwasserbeseitigungsanlagen sicherzustellen, mussten Probleme wie Erkrankungen, Quarantäne, Kontaktbeschränkungen, Schichtsystem und Materialengpässe gemeistert werden.
Durch vermehrte Hygienemaßnahmen, Homeoffice und die Schließung von Betrieben, Gaststätten, Hotels und anderen Einrichtungen änderte sich zudem die Abwassermenge sowie die zeitliche und räumliche Verteilung des Abwasseranfalls. Durch die vermehrte Verwendung von ungeeignetem Papier (Feuchttücher) statt Toilettenpapier kam es gehäuft zu Verstopfungen in Pumpwerken.
Dennoch ist es gelungen, das hohe Niveau der Abwasserreinigung der Vorjahre zu halten und Verunreinigungen von Gewässern durch Abwasser zu verhindern. Dies macht der vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) erstellte Lagebericht 2021 über die kommunale Abwasserbeseitigung in Mecklenburg-Vorpommern deutlich.
„Gerade in solchen Situationen wird deutlich, warum bestimmte Aufgaben der Daseinsvorsorge in staatlicher bzw. kommunaler Hand liegen“, sagt Umweltminister Dr. Till Backhaus. Die öffentliche Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind solche Aufgaben der Daseinsvorsorge, die zur kritischen Infrastruktur gehören und auch in Extremsituationen aufrechtzuerhalten sind.
„Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der wasserversorgungs- und abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften und Unternehmen, aber ebenso der eingebundenen Unternehmen, gilt mein besonderer Dank für die hervorragende Arbeit, die sie unter den äußerst schwierigen Bedingungen zum Wohle aller geleistet haben“, würdigt Backhaus die Leistung der Branche.
Die Abwasserbeseitigung wird in Mecklenburg-Vorpommern von 108 abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften wahrgenommen. Hierbei handelt es sich um 32 Zweckverbände, einen auf der Grundlage des Wasserverbandsgesetzes gegründeten abwasserbeseitigungspflichtigen Wasser- und Bodenverband, 74 Städte und Gemeinden sowie ein Amt.
Zum Stichtag 31. Dezember 2020 existieren in Mecklenburg-Vorpommern 582 kommunale Kläranlagen ab 50 Einwohnerwerten (EW). Zudem fallen in den Geltungsbereich der Kommunalabwasserrichtlinie sechs industrielle Betriebe.
Um die hohe Reinigungsleistung zu gewährleisten, verfügen alle kommunalen Kläranlagen mindestens über mechanische und biologische Behandlungsstufen. Die Länge des öffentlichen Kanalnetzes beträgt 15.827 Kilometer, davon 11.038 Kilometer Schmutz-, 4.203 Kilometer Regen- und 586 Kilometer Mischwasserkanäle.
Seit 2016 besteht gemäß der Wasserförderrichtlinie MV die Möglichkeit, Zuschüsse für investive Vorhaben zur weitergehenden Abwasserbehandlung zu beantragen. Die Vorhaben sollen punktuelle Gewässerbelastungen beseitigen und sind auf den guten Zustand des Gewässers nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie ausgerichtet. Im Berichtszeitraum wurden 455.000 Euro an Fördermitteln zur Verbesserung der Phosphorelimination für zehn Kläranlagen ausgezahlt.
In der Kommunalabwasserrichtlinie der EU wird vorgeschrieben, dass die zuständigen Behörden alle zwei Jahre die Öffentlichkeit und die EU in einem Lagebericht über die Beseitigung von kommunalen Abwässern und Klärschlamm in ihrem Zuständigkeitsbereich informieren.
In Mecklenburg-Vorpommern ist für die Erarbeitung des Lageberichts das LUNG zuständig. Die Daten werden durch die unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfeien Städte sowie durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt erhoben und seit Ende 2013 über das „Fachinformationssystem wasserrechtlicher Vollzug Kläranlagen“ erfasst.