Anpassung Kommunalbesoldungsverordnung

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute den ersten Anpassungsschritt in der Kommunalbesoldungsverordnung vorgestellt. Neben der Anpassung der Vergütung der Landräte wird aufgrund von Anregungen während der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände auch die der Stellvertreter der Landräte verändert sowie eine Regelung für Bürgermeister der touristischen Zentren praxisgerechter ausgestaltet.

„Das Land setzt damit eine Anpassung der Besoldung um, die den Landräten nach der Kreisgebietsreform bereits langfristig avisiert worden war. Die Kommunalbesoldungsverordnung stuft Bürgermeister und Landräte je nach Einwohnerzahl der Stadt beziehungsweise des Landkreises in unterschiedliche Besoldungsstufen ein. Die Landkreise mit mehr als 175.000 Einwohnern werden nun den Städten mit mehr als 150.000 Einwohnern gleichgestellt. Gleiches gilt für die Stufe darunter für Landkreise mit 75.- bis 150.000 Einwohnern“, sagte Christian Pegel. Die Stellvertreter der Landräte folgten diesen Einstufungen in einem festgelegten Abstand.

Für Bürgermeister der touristischen Zentren wie Heringsdorf, Binz oder Zingst gibt es bereits bisher eine Regelung, dass bei sehr hohen Gästezahlen die dadurch für die Bürgermeisterarbeit praktisch der Einwohnerzahl einer größeren Stadt gleichkommende Besoldungsstufe greifen kann. „Diese war nach Stellungnahmen in der Verbändeanhörung bisher wenig praktikabel ausgestaltet. Es ist jetzt unter anderem geregelt, dass der Durchschnitt der Gäste der vergangenen fünf Jahre über die Besoldungshöhe entscheidet“, so der Minister.

Das Kabinett billigte mit der neuen Verordnung, dass das Innenministerium im kommenden Jahr in einer Arbeitsgruppe mit den kommunalen Spitzenverbänden die Bürgermeistervergütungen überprüfen und damit einen zeitnahen zweiten Anpassungsschritt vorbereiten werde.

„In den Rathäusern und Landratsämtern liegt die Basis unseres Gemeinwesens. Dort ist gerade in der Corona-Pandemie, aber auch in der Hilfe für die Ukraine-Schutzsuchenden und in der aktuellen Energiekrise Großartiges geleistet worden“, sagte Pegel und führte weiter aus: „Die direkt gewählten Kommunalspitzen haben deshalb eine faire Einordnung im Rahmen des Besoldungssystems mehr als verdient. Diese setzen wir jetzt schrittweise um. Heute haben wir dafür den ersten Schritt vollzogen. Im zweiten werden wir uns zeitnah die Besoldungs-, Vergütungs- und Entschädigungsregelungen der haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister insbesondere auch der kleineren und kleinen Städte und Gemeinden ansehen.“

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