M-V: Neue Schulabschlussverordnung

Oldenburg: Leistungsbereitschaft von Schülerinnen und Schülern wird anerkannt

Schwerin – Mit der neuen Schulabschlussverordnung für die Mittlere Reife wird künftig noch mehr Schülerinnen und Schülern im Land die Möglichkeit gegeben, sich der Mittleren Reife-Prüfung zu stellen – unabhängig davon, ob sie zum Beispiel an einer allgemein bildenden Schule, einer Volkshochschule oder als Nichtschülerin bzw. als Nichtschüler an der Mittleren Reife-Prüfung teilnehmen wollen.

Die Uneinheitlichkeit machte es den Personen komplizierter, den Abschluss der Mittleren Reife außerhalb der allgemein bildenden Schule zu absolvieren. Bislang fünf Verordnungen werden zu einer zusammengeführt, wodurch das Bildungsministerium klare Regeln, Struktur und standardisierte Verfahren schafft. Das Leistungsniveau des Abschlusses wird mit der neuen Verordnung nicht verändert.

Nach geltenden Bestimmungen der Kultusministerkonferenz (KMK) sind die Anforderungen zum Bestehen der Mittleren Reife-Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern vergleichbar mit denen anderer Bundesländer.

„Der Abschluss der Mittleren Reife bleibt in seiner Wertigkeit unverändert. Die Ansprüche an die Jugendlichen werden nicht gesenkt. Diese Aussagen missachten die umfassenden und schwierigen Leistungen, die die Jugendlichen auch in der Prüfung absolvieren“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg. Sie weist damit die Aussagen der AfD-Landtagsfraktion, mit der neuen Schulabschlussverordnung würde auf Qualität verzichtet werden, entschieden zurück.

„Das Gegenteil ist hier der Fall. Mit den neuen Regelungen fördern und honorieren wir die Leistungsbereitschaft von Schülerinnen und Schülern. Hierbei handelt es sich um eine Aufwertung von hervorragenden Leistungen“, so Oldenburg weiter.

Besonders gute Leistungen im Abschlussjahrgang werden im Rahmen der neuen Verordnung insofern belohnt, als dass unter eng gefassten Bedingungen eine von drei schriftlichen Prüfungen entfallen kann. Außerdem vereinfachen sich die Berechnungen zur Feststellung des Gesamtprüfungsergebnisses, da die Jahresarbeit nicht mehr Bestandteil der Prüfungsgestaltung sein wird.

Schülerinnen und Schüler, die ein hervorragendes Prüfungsergebnis erreichen, werden außerdem zukünftig besonders gewürdigt, indem ein „Qualifizierter Abschluss der Mittleren Reife“ für all jene eingeführt wird, deren Gesamtergebnis den Durchschnitt von 1,4 und besser beträgt.

Die neue Schulabschlussverordnung tritt mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 in Kraft.

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