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Kategorie: KiTa/Bildung/Schule/Uni

Einweihung: Fritz-Reuter-Schule in Wismar

Wismar – Staatssekretär Steffen Freiberg hat gemeinsam mit Wismars Bürgermeister Thomas Beyer den Neubau der Fritz-Reuter-Schule in der Hansestadt eingeweiht. Rund 170 Schülerinnen und Schüler können damit nach den Sommerferien nach rund vierjähriger Bauzeit eine neu sanierte Schule beziehen. An der Grundschule mit ihren acht Klassen bis zur Klassenstufe vier arbeiten zehn Lehrkräfte, zwei Referendare und eine Integrationshelferin. Für das Schuljahr 2021/22 sind nach jetzigen Stand 43 Erstklässlerinnen und Erstklässler angemeldet.

„Die Fritz-Reuter-Schule ist eine der ältesten Schulen in Mecklenburg“, sagte Staatssekretär Freiberg zur Eröffnung. „Seit 130 Jahren existiert das Haus jetzt und strahlt nach der Sanierung in neuem Glanz. Die Schule bietet beste Bedingungen für die Kinder und die Lehrkräfte.“ Freiberg machte auch darauf aufmerksam, dass der neu gestaltete barrierefrei Zugang zur Schule ein weiterer Schritt für die Inklusion an der Fritz-Reuter-Schule ist.

Daneben wurde für den Hort ein komplett neues Gebäude erstellt. Schule und Hort sind jetzt zusammengefügt, was den Alltag für Kinder und Lehrkräfte erheblich erleichtert. Die Schülerinnen und Schüler verfügen auch endlich über eine eigene Sporthalle. Im Kellergeschoss des angeschlossenen Hortes kann nach Lust und Laune Sport getrieben werden. Die bisher langen Wegezeiten zu anderen Schulen entfallen dadurch. „Das ist eine große Erleichterung für die Kinder und für die Lehrkräfte, die nun nicht mehr bei Wind und Wetter durch ganz Wismar zum Sportunterricht müssen“, so Freiberg.

Die Fritz-Reuter-Schule zeichnet sich dadurch aus, dass sie Englischunterricht ab der ersten Klasse anbietet. Ebenso kann ab der dritten Klasse Französisch oder Plattdeutsch gelernt werden. Es gibt einen Chor und eine Flötengruppe. In der vierten Klasse werden im kommenden Schuljahr digitale Lernmedien eingesetzt, ab dem Schuljahr 2022/23 soll das dann auch bereits in der dritten Klasse passieren.

Im Zuge der Sanierung hat die Schule auch eine komplett neue digitale Ausstattung erhalten. Dadurch können die Schülerinnen und Schüler jetzt in allen Klassenräumen digital lernen.

Die Investitionskosten für den Neubau haben rund 13 Mio. Euro betragen, wobei rund neun Mio. Euro aus Mitteln des „Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)“ geflossen ist.

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

Schwerin – Das Land unterstützt die überbetrieblichen Ausbildungszentren in diesem Jahr mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Handwerkskammer in Schwerin erhält 0,63 Mio. Euro, bei der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern sind es 1,2 Mio. Euro für das Jahr 2021. Bildungsministerin Bettina Martin hat am Montag das Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) der Handwerkskammer Schwerin besucht.

Die überbetriebliche Ausbildung ist Teil des dualen Systems der Berufsausbildung im Handwerk. Sie hat die Aufgabe, kleine und mittlere Betriebe bei der handwerklichen Berufs­ausbildung zu unterstützen. „Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung ist ein wichtiges Instrument, denn sie gewährleistet ein einheitliches Ausbildungsniveau in un­serem Land“, sagte Bildungsministerin Martin. „Davon profitieren sowohl die Auszubildenden als auch die Ausbildungsbetriebe in hohem Maße. Den kleinen und mittleren Betrieben er­möglichen wir mit diesem Angebot, dass sie auch in spezialisierten Berufen gut aus­bilden können. Damit machen wir gemeinsam die Ausbildung im Handwerk noch attraktiver“, so Martin.

„In den Kursen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung lernen Auszubildende Fertigkeiten und üben Tätigkeiten, für die im Betrieb die Zeit oder die Ausstattung fehlt. In dieser Hinsicht sind wir die verlängerte Werkbank der Betriebe“, erklärt Uwe Lange, Präsident der Handwerkskammer Schwerin. „Die immer schnellere technische Entwicklung und die Digitalisierung machen die überbetriebliche Ausbildung immer wichtiger. Nur damit können wir überall und für jeden eine qualitativ hochwertige handwerkliche Berufsausbildung gewährleisten“, so Lange weiter.

Die Landesförderrichtlinie regelt die Höhe der pauschalen Zuschüsse zu den nachgewiese­nen Lehrgangs- und Unterbringungskosten. Finanziert wird die Überbetriebliche Lehrlingsun­terweisung (ÜLU) im ersten Ausbildungsjahr zu gleichen Teilen vom Land und den Ausbildungsbe­trieben. In der Fachstufe, also dem zweiten, dritten und vierten Ausbildungsjahr wird sie zu gleichen Teilen vom Bund, vom Land und den Betrieben finanziert.

 „Mit der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung wird die Qualität der Ausbildung im Hand­werk garantiert“, so die Bildungsministerin weiter. „Die Ausbil­dungsberufe gewinnen dadurch an Attraktivität für junge Menschen. Denn dort werden Fähigkeiten in einer mo­dernen Infrastruktur vermittelt. Mit den jetzt bewilligten Mitteln können die Ausbildungszen­tren in Schwerin, Rostock, Neustrelitz und ihre Partner außerhalb des Landes ihre Arbeit weiterführen.“

Für den ESF-Förderungszeitraum von 2015 bis 2022 stellt die Landesregierung dem Handwerk für die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung insgesamt 10,5 Mio. Euro zur Verfügung. Im Ausbil­dungsjahr 2021/2022 können nun mit dieser Förderung bis zu 11.438 Auszubildende an 1.607 ÜLU-Lehrgängen in den Kammerbezirken teilnehmen.

Bildungs- und Engagementstipendium

Schwerin – Bis zu 190 Jugendliche aus ganz Deutschland gehören zum neuen Stipendien-Jahrgang der START-Stiftung. Sie erwartet ein intensives Bildungs- und Engagementprogramm: Workshops, Akademien, Ausflüge, erlebnispädagogische Angebote und ein digitaler Campus begleiten die Jugendlichen auf dem Weg zu ihrem Schulabschluss.

Am Ende des dreijährigen Programms steht ein eigenes gemeinnütziges Projekt, das jede und jeder Jugendliche während des Stipendiums selbst entwickelt und umgesetzt hat. Zusätzlich erhalten alle Stipendiatinnen und Stipendiaten jährlich 1.000 Euro Bildungsgeld. Das Ziel: Die Jugend–lichen auf ihrem Weg zu stärken und sie zu ermutigen, sich für die Gesellschaft zu engagieren.

Die Einwanderungsgeschichte der Jugendlichen sieht START dabei als wertvolle Ressource für eine lebendige Demokratie.

Die Suche, Auswahl und Begleitung der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgen in engem Austausch der Landeskoordinatorin von START in Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Dorothea Rother, mit der START-Stiftung. Für die Aufnahme in das Programm ist neben den formalen Kriterien vor allem der Wille entscheidend, etwas in der Gesellschaft zu bewegen. Insgesamt haben sich bundesweit fast 1.800 Jugendliche auf das Stipendium beworben – ein Rekord in der START-Historie.

In Mecklenburg-Vorpommern konnten vier Mädchen und zwei Jungen die Jury im anspruchsvollen Auswahlprozess überzeugen. Ihre familiären Wurzeln reichen von Aserbaidschan bis nach China.

START ist das einzige bundesweite Stipendienprogramm für Schülerinnen und Schüler in Deutschland. Über drei Jahre fördert und begleitet die START-Stiftung, eine Tochter der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, herausragende Jugendliche mit Einwanderungsgeschichte dabei, Verantwortung für eine lebendige Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu übernehmen.

START ist Talentschmiede für außergewöhnliche junge Menschen, Startrampe für neue Initiativen und Lautsprecher für die Verteidigung freiheitlicher Werte. Gemeinsam mit Partnern aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft wird die Förderung umgesetzt. Aktuell werden von START rund 600 junge Menschen aus über 60 Herkunftsnationen gefördert. Weitere Informationen unter www.start-stiftung.de.

Kinderfreizeitbonus für Wohngeldempfänger

Schwerin – Familien, die im August dieses Jahres Sozialleistungen wie Wohngeld, Sozialhilfe oder Hartz IV erhalten, haben Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro pro Kind und Jugendlichen unter 18 Jahren. Dieser „Kinderfreizeitbonus“ wurde mit dem Aktionsprogramm der Bundesregierung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ als Hilfe für bedürftige Familien sowie Familien mit geringem Einkommen beschlossen und soll den Minderjährigen ermöglichen, Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrzunehmen und Versäumtes nachzuholen.

„Familien, die im August den Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien erhalten, überweist die Familienkasse diese Einmalzahlung automatisch – sie müssen nichts tun. Anders sieht das für Familien aus, die Wohngeld bekommen, aber keinen Kinderzuschlag. Sie müssen den Kinderfreizeitbonus bei ihrer Familienkasse beantragen“, sagt Landesbauminister Christian Pegel und begründet: „Der Bund hat die Auszahlung dieses Bonus‘ an die Familienkassen der Arbeitsagenturen übertragen. Diese haben aber nur die Daten der Kinderzuschlagsempfänger. Familien, die also etwa über die kommunalen Wohngeldbehörden Leistungen erhalten, nicht aber den Kinderzuschlag, sind bei den Familienkassen nicht registriert und müssen daher aktiv ihren Anspruch dort anmelden.“

„Das betrifft auch Familien, die Sozialhilfe bekommen, aber keinen Kinderzuschlag. Das kommt seltener vor als Familien mit Wohngeld und ohne Kinderzuschlag, aber es gibt solche Fälle. Auch diese Familien möchte ich darauf aufmerksam machen, dass sie Anspruch auf die Einmalzahlung haben, diese aber beantragen müssen“, sagt Sozialministerin Stefanie Drese. Zugleich weist sie daraufhin, dass diese Einmalzahlung nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet wird.

„Die Antragstellung auf den Kinderfreizeitbonus ist mit wenig Aufwand verbunden. Einfach das Antragsformular ausfüllen und eine Kopie des Wohngeld- bzw. Sozialhilfebescheides, der den Monat August 2021 mit umfasst, beifügen“, ergänzen die Minister. Der Antrag kann auch noch nach August gestellt werden, etwa, wenn Wohngeld oder Sozialhilfe rückwirkend bewilligt und nachgezahlt wird.

Das Antragsformular und weitere Informationen etwa zu den Voraussetzungen für den Anspruch finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus. Der Antrag kann per Post oder E-Mail an die zuständige Familienkasse gesandt werden.

Familien, die Grundsicherung nach SGB II, umgangssprachlich Hartz IV, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten, wird die Einmalzahlung automatisch ohne weiteren Antrag von den jeweils zuständigen Stellen ausgezahlt.

Der Kinderfreizeitbonus ist nicht zu verwechseln mit dem Kinderbonus, der für jedes Kind gezahlt wird, für das im Jahr 2021 in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand. Informationen zum Kinderbonus erhalten Sie auf der Seite www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderbonus.

Ende 2020 haben 22.560 Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern Wohngeld bezogen, darunter rund 7.400 Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren. Die Zahl der Wohngeldempfänger stieg damit binnen eines Jahres um knapp 13 Prozent. Das durchschnittliche monatliche Wohngeld betrug 130 Euro – das sind elf Euro mehr als 2019. Grund für den Anstieg sind die Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2020 sowie die erhöhte Inanspruchnahme infolge der Corona-Pandemie.

Förderbescheid für Bildungscampus

Ribnitz-Damgarten – Für den Ersatzbau der Grundschule auf dem Bildungscampus Ribnitz-West (Landkreis Vorpommern-Rügen) sowie für den Umbau und die Sanierung des Bestandsgebäudes übergibt Bauminister Christian Pegel am 23. Juli 2021 einen Förderbescheid in Höhe von neun Millionen Euro an Ribnitz-Damgartens Bürgermeister Thomas Huth.

Die Fördermittel kommen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsprogramm für den Bereich Schulen. Die Gesamtkosten betragen knapp 16,4 Millionen Euro.

Es handelt sich um eine Schule mit spezifischer Kompetenz für die Förderschwerpunkte Hören, Sehen und körperlich-motorische Entwicklung. Das Vorhaben umfasst neben dem Ersatzbau einer Grundschule einen Verbindungsbau zum Bestandsgebäude.

Dieses wird nach der Sanierung durch die Orientierungsstufe genutzt. Durch die räumliche Verbindung des Neubaus mit dem Bestandsgebäude für jedes Geschoss ist eine flexible Nutzung der Räume gewährleistet.

Das Vorhaben wurde bereits Mitte 2020 begonnen. Die Fertigstellung ist für August 2022 geplant.

Neues Helmholtz-Institut One Health

Herausragender Wissenschaftler leitet neues Helmholtz-Institut One Health

Martin ernennt Fabian Leendertz zum Universitätsprofessor

Greifswald – Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat am Mittwoch in einer feierlichen Veranstaltung Fabian Leendertz zum Universitätsprofessor an der Universität Greifswald ernannt. Der 48-Jährige wird künftig das neue Helmholtz-Institut für One Health (HIOH) leiten.

Zur Ernennung nannte die Wissenschaftsministerin Professor Leendertz einen absoluten Glücksfall für die Universität Greifswald und den Forschungsstandort Mecklenburg-Vorpommern. „Mit Professor Leendertz hat Greifswald einen international herausragenden Wissenschaftler gewonnen. Mit seiner Forschungsarbeit hat er maßgeblich dazu beigetragen, den Ursprung einiger der tödlichsten Krankheitsausbrüche der Welt aufzuspüren“, so Martin. „So gelang es 2014 unter seiner Leitung einer internationalen Forschergruppe den Ursprung der Ebola-Epidemie in Guinea zu rekonstruieren. Gerade in den Zeiten der Corona-Pandemie ist das Forschungsfeld ‚One Health‛ von großer Bedeutung.“

Für den Forschungsstandort Greifswald ist die Gründung des ersten Helmholtz-Instituts im Land Mecklenburg-Vorpommern ein großer Gewinn. Damit wird der bestehende Kompetenz-Cluster auf dem Gebiet der molekularen Infektionsforschung in der Region Vorpommern-Greifswald mit den Partnern Universität Greifswald, Universitätsmedizin Greifswald und dem Friedrich-Löffler-Institut um das neugegründete Helmholtz-Institut für One Health weiter ausgebaut. Dazu wird auch der Gebäudeneubau auf dem Campus Beitzplatz und den Aufbaubetrieb stellen der Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 60 Millionen Euro zur Verfügung.

Fabian Leendertz wurde 1972 in Krefeld geboren, studierte Biologie an der Universität Bayreuth und Veterinärmedizin in Budapest und an der Freien Universität Berlin. Nach der Approbation als Tierarzt im Jahr 2000 und der Promotion an der Freien Universität Berlin folgten als nächste Station seiner wissenschaftlichen Laufbahn 2007 die Leitung der Nachwuchsgruppe „Neu auftretende Zoonosen“ und ab 2012 die Leitung der Projektgruppe „Epidemiologie hochpathogener Erreger“ am Robert Koch-Institut. 2016 habilitierte er an der FU Berlin im Bereich Mikrobiologie Veterinärmedizin und arbeitete seit 2017 als Privatdozent an der FU Berlin im Institut für Mikrobiologie und Tierseuchen. Zudem leitete er die Arbeitsgruppe Epidemiologie hochpathogener Mikroorganismen am Robert Koch-Institut in Berlin.

Leendertz erhielt als Wissenschaftler zahlreiche Auszeichnungen und Ehrungen, unter anderem ist er Preisträger der „Champions of the Earth“-Auszeichnung der UN in der Kategorie Wissenschaft und Innovation 2020. Im Dezember 2020 wurde Leendertz in die von der Weltgesundheitsorganisation WHO zusammengestellte Expertengruppe berufen, die den Ursprung der Covid-19-Pandemie erforschen soll. Ministerin Martin wünschte dem neu ernannten Professor für seine künftigen Aufgaben viel Erfolg.

Impfaktion für alle Schüler*innen ab 16

Land trifft weitere Vorkehrungen für einen guten Start ins neue Schuljahr

Schwerin – Das Land bereitet sich intensiv auf das neue Schuljahr vor. Ziel ist es, den Präsenzunterricht in den Schulen auch für den Fall steigender Infektionszahlen abzusichern. „Wir treffen alle Vorkehrungen, damit unsere Schulen gut vorbereitet ins neue Schuljahr starten können. Unser Ziel ist es, den Präsenzunterricht in den Schulen auch für den Fall steigender Infektionszahlen abzusichern“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

Das Kabinett hat dafür heute weitere Maßnahmen beschlossen. So wird es im neuen Schuljahr eine Impfaktion für alle Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren geben. Das betrifft insgesamt 62.000 Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern. Dafür wird in der ersten Woche des neuen Schuljahres abgefragt, welche Schülerinnen und Schüler sich impfen lassen wollen und das Einverständnis der Eltern eingeholt. In der zweiten Schulwoche starten dann die Impfungen durch mobile Impfteams, die an die Schulen kommen. Auch Schülerinnen und Schüler der freien Schulen können dieses Angebot in Anspruch nehmen. Die Impfaktionen, die bereits vor den Sommerferien an den beruflichen Schulen begonnen haben, werden fortgeführt.

Bereits vor den Sommerferien hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur allen Schulen und Eltern mitgeteilt, dass in den ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien die Maskenpflicht im Unterricht sowie die Testpflicht gelten, um das Risiko, dass Reiserückehrende die hoch ansteckende Delta-Variante des Coronavirus in die Schulen tragen, zu minimieren. Das Kabinett hat in diesem Zuge heute beschlossen, vorsichtshalber Testkapazitäten bis mindestens eine Woche nach den Herbstferien zu beschaffen.

Das Kabinett hat sich zudem auf ein Modellprojekt mit den sogenannten „Lolli-Pool-PCR-Tests“ verständigt. Das Modellprojekt soll in ausgewählten Grund- und Förderschulen in den Modellregionen Greifswald, Schwerin, dem Landkreis Ludwigslust-Parchim und dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte durchgeführt werden.

„Wir wollen die Schulen nach den Sommerferien im Regelbetrieb offenhalten. Das ist wichtig für die Kinder und Jugendlichen. Deshalb werden wir ein Modellprojekt initiieren und Lolli-Pool-PCR-Tests nutzen“, sagte Gesundheitsminister Harry Glawe. „Der große Vorteil ist die einfache, unkomplizierte Anwendung – die Kinder und Jugendlichen lutschen für circa 30 Sekunden an einem Wattestäbchen wie an einem Lolli. Die Proben werden dann gesammelt, ins Labor gebracht und dort am selben Tag noch mithilfe der PCR-Methode ausgewertet. So lassen sich Infektionen früh erkennen und Übertragungen frühzeitig eingrenzen“, so Glawe.

„Die Lolli-Pool-PCR-Tests sind verlässlicher im Ergebnis und insbesondere für die jüngeren Kinder angenehmer in der Anwendung. Auch die Sorge vor Stigmatisierung entfällt hier ganz, denn die Speichelproben werden gesammelt in einem Labor ausgewertet“, führte die Bildungsministerin aus.

Bereits im Frühjahr haben alle Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern ein Impfangebot erhalten. Zuerst ist den Lehrkräften an Grund- und Förderschulen ein Impfangebot gemacht worden, im Anschluss folgten Impfangebote für Lehrkräfte an weiterführenden Schulen. Die Impfquote der Beschäftigten an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 80 bis 100 Prozent.

Bildungsministerin Bettina Martin und Gesundheitsminister Harry Glawe haben zudem in einem Schreiben Ende Juni an Eltern appelliert, sich impfen zu lassen. Dieser Appell gilt nach wie vor: „Bitte lassen Sie sich impfen. Denn damit schützen Sie nicht nur sich selbst und Ihre Kinder. Sie helfen damit auch, die Schulen im nächsten Schuljahr sicher zu machen.“

100 weitere FSJ-Plätze

Schwerin – Das Land stellt aus dem Bundesaktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ 4,151 Millionen Euro für zusätzliche Schulsozialarbeit sowie zusätzliche Freiwillige an Schulen, Einrichtungen der Kindertagesförderung sowie in der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung. Über den Maßnahmenplan ihres Ministeriums informierte heute Sozialministerin Stefanie Drese.

Die Mittel sind für die Jahre 2021 bis 2023 vorgesehen. Zur Umsetzung der Maßnahmen wurden Bund-Länder-Vereinbarungen abgeschlossen, in denen die Länder darlegen, wofür sie das Geld ausgeben wollen.

„Ziel des Aufholprogramms nach Corona ist es, dass Kinder und Jugendliche schnell pandemiebedingte Lernrückstände aufholen und Versäumtes auch hinsichtlich des sozialen Lernens und Miteinanders nachholen können. Wir wollen deshalb, dass Schulen sowie Einrichtungen der Kindertagesförderung und Jugendhilfe durch zusätzliche Schulsozialarbeit und durch zusätzliche Freiwillige im FSJ Kinder und Jugendliche unterstützen“, sagte Drese.

Für die personelle Ausweitung der Schulsozialarbeit sind rund 2,87 Millionen Euro vorgesehen, die vom Land in Form einer Zuwendung an die Landkreise und kreisfreien Städte für zusätzliche Stellen gewährt werden. „Damit sollen gezielt weitere Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler zur Aufarbeitung persönlicher und familiärer Probleme entwickelt und zur Verfügung gestellt werden, um langfristig den Übergang in ein selbstständiges Leben zu ermöglichen“, so Ministerin Drese.

Etwa 1,28 Millionen Euro stehen für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) zur Verfügung. Die Höhe der Zuwendung beträgt für jeden Teilnehmenden 535 Euro pro Monat. Die zugelassenen Träger melden die Anzahl der geplanten Teilnehmendenplätze. Die zur Verfügung stehenden Plätze werden linear auf alle Antragstellenden aufgeteilt.

„Mit der Förderung werden ab dem 1. September bis zu 100 zusätzliche Plätze für Freiwilligendienstleistende im FSJ in Kitas, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe eingerichtet“, verdeutlichte Drese. „Auch dadurch schaffen wir Kapazitäten, um Kindern ganz konkret bei der Bewältigung der Pandemiebelastungen zu helfen.“