Menü Schließen

Kategorie: KiTa/Bildung/Schule/Uni

Schulen in M-V öffnen nach Pfingsten

Kinder haben Vorfahrt: Regelbetrieb in Präsenz bei Inzidenz unter 50

Schwerin – In einer Sondersitzung des Kabinetts hat die Landesregierung heute die weitestgehende Öffnung der Schulen für den täglichen Unterricht beschlossen. In allen Landkreisen, die mit Stichtag heute eine 7-Tage-Inzidenz von unter 50 aufweisen, werden die Schulen für alle Jahrgangsstufen nach den Pfingstferien zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren.

„Die landesweite 7-Tage-Inzidenz ist schneller unter 50 gesunken als erwartet. Der Lockdown hat gewirkt und jetzt haben die Kinder und Jugendlichen Vorfahrt: Wir werden früher als gedacht die Schulen für alle Kinder und Jugendlichen wieder öffnen und überall zum täglichen Präsenzunterricht zurückkehren, sobald der Inzidenzwert unter 50 sinkt“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

In den Landkreisen und kreisfreien Städten, wo mit Stichtag heute die 7-Tage-Inzidenz laut Robert Koch-Institut unter 50 liegt, wird nach Pfingsten – also am kommenden Mittwoch, 26. Mai 2021 – der Regelbetrieb für alle Klassenstufen – also auch für die Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse gelten. Das heißt, ab dann werden dort wieder alle Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen jeden Tag Präsenzunterricht haben. Für die beruflichen Schulen gilt das bereits ab Dienstag, 25. Mai 2021, da bei ihnen der Unterricht dann schon wieder beginnt.

Diese Regelung gilt für die Landkreise: Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg, Vorpommern-Rügen und die beiden kreisfreien Städte Rostock und Schwerin. Ausschlaggebend sind die Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI).

Sofern ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine 7-Tage-Inzidenz von unter 50 heute nicht erreicht, ist der kommende Mittwoch, 26. Mai 2021 der Stichtag. Wo die Inzidenz zu diesem Zeitpunkt unter 50 liegt, geht der volle Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in allen Klassenstufen dann einen Tag später – also am Donnerstag, 27. Mai 2021, mit dem Präsenzunterricht wieder los. Das gilt dann auch dort in allen Schularten und allen Jahrgangsstufen.

Dies betrifft die Landkreise Mecklenburgische Seenplatte, den Landkreis Rostock und den Landkreis Vorpommern-Greifswald. Ausschlaggebend sind die Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI).

Auch die überbetrieblichen und außerbetrieblichen Bildungsstätten der Berufsbildung sollen entsprechend geöffnet werden. Ebenso die Volkshochschulen für Kurse, in denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Erwerb eines Schulabschlusses anstreben. Überall dort, wo Präsenzunterricht stattfindet, kann Sportunterricht im Freien erteilt werden.

„Ich freue mich sehr, dass es mit dem Lockdown gelungen ist, jetzt eine Situation zu haben, die es uns ermöglicht, den Kindern und Jugendlichen Schule in Präsenz zu ermöglichen. Das ist nach den vielen Wochen der harten Einschränkungen ein enorm wichtiger Schritt für die Schülerinnen und Schüler. Nichts kann den Präsenzunterricht ganz ersetzen, nun muss es darum gehen, den Kindern wieder so viel Normalität im Schulalltag zu ermöglichen wie es geht“, so die Bildungsministerin weiter.

„Wir haben unser Versprechen eingehalten und während des Lockdowns allen Lehrkräften ein Impfangebot gemacht – auch den Lehrkräften an den weiterführenden Schulen. Dies bringt zusätzliche Sicherheit in die Schulen. Auch die Testpflicht zweimal wöchentlich wird uns den notwendigen Schutz im zukünftigen Regelbetrieb an den Schulen bieten. Wir haben also die Voraussetzungen für den Präsenzunterricht an unseren Schulen geschaffen. Wichtig ist nun darüber hinaus, dass das seit Monaten ausgefeilte und erprobte Management zur Kontaktnachverfolgung durch die Landkreise und kreisfreien Städte so eingesetzt wird, dass wir die Bundesnotbremse nicht mehr erreichen und die Schulen offenbleiben“, sagte Martin.

„Wir hören von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, dass wir davon ausgehen können, dass sich die positive Entwicklung auch weitertragen wird. Deshalb gehen wir fest davon aus, dass vor diesem Hintergrund die Schulen im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen verbleiben. Es gilt dann nur noch die Bundesnotbremse über 100. Solche hohen Inzidenzen werden uns jedoch nicht mehr vorausgesagt“, sagte die Bildungsministerin.

Außerdem kündigte Martin Entscheidungen zu Öffnungen des Kunst- und Kulturbetriebs an: „Am kommenden Dienstag, 25. Mai 2021, wird die Landesregierung auf einem Kulturgipfel mit Vertreterinnen und Vertretern von Kunst und Kultur des Landes gemeinsam konkrete Öffnungsschritte beraten und eine verlässliche Perspektive für diesen wichtigen Gesellschaftsbereich schaffen. Auch stehen in der kommenden Woche weitere Entscheidungen über Öffnungsschritte an den Hochschulen an.“

Kein Platz für Mobbing!

Ganzheitliche Anti-Mobbing-Strategie für Schulen vorgelegt

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stärkt die Präventionsarbeit gegen Gewalt und Mobbing an den Schulen und legt dafür eine ganzheitliche Strategie vor. Eine neue Handreichung „Kein Platz für Mobbing!“ gibt Lehrkräften, Schülerinnen, Schülern und Eltern wichtige Hinweise an die Hand. Sie zeigt auf, wie Mobbing im Schulalltag erkannt werden kann, wie Schulen dem vorbeugen können und liefert praktische Hilfestellung zum Umgang mit Gewalt- und Mobbingvorfällen in der Schule.

Gleichzeitig schafft das Land mit Mitteln aus dem 200-Millionen-Euro-Schulpaket neue Unterstützungsstrukturen, die mit einer Leitstelle für die Ersthilfe bei Vorfällen und mobilen Teams für die Intervention vor Ort konkrete Hilfe für die Schulen zur Verfügung stellen. Bildungsministerin Bettina Martin hat heute die Anti-Mobbing-Strategie im Kabinett vorgestellt.

„Mobbing ist kein Kavaliersdelikt. Mobbing ist eine Ausprägung der psychologischen Gewalt, die nicht nur für die betroffenen Schülerinnen und Schüler, sondern auch für das gesamte Umfeld furchtbar ist. Mobbing in der Schule darf kein Tabu sein und wenn Mobbing auftritt, darf das nicht unbeantwortet bleiben. Wichtig ist eine Strategie des Hinschauens“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Mit der fortschreitenden Digitalisierung ist es leider für viele zum Alltag geworden, online persönlich angegriffen und beleidigt zu werden – nicht selten anonym und für alle öffentlich sichtbar. Diese Entwicklung macht auch an unseren Schulen nicht halt: Wo früher verbale oder gar physische Übergriffe vor allem auf dem Schulhof zu beobachten waren, verlagert sich die psychologische Gewalt nun in das Internet“, erläuterte Martin.

Die Handreichung nimmt diese gesellschaftliche Entwicklung auf und liefert umfangreiche Informationen zum Phänomen und der schwerwiegenden Folgen von Mobbing. Sie liefert eine klare Definition zu Mobbing und hilft damit, das Phänomen zu erkennen. Außerdem werden konkrete Schritte aufgeführt, wie Mobbing vorgebeugt bzw. beendet werden kann. Darüber hinaus liefert die Handreichung wichtige Informationen zu Unterstützungs- und Fortbildungsangeboten auf Landes- und Bundesebene.

Enthalten sind zudem Anti-Mobbing-Aktivitäten für Schulen in weiteren Ressorts der Landesregierung wie dem Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung und dem Ministerium für Inneres und Europa. Die Handreichung listet zudem Angebote von Vereinen und Institutionen auf. Außerdem wurden Mobbingleitfäden anderer Bundesländer ausgewertet und einbezogen.

„Schulen sind Orte, an denen Kinder und Jugendliche ein soziales Miteinander und einen fairen menschlichen Umgang lernen und einüben sollen. Dabei haben Mobbing und Gewalt nichts zu suchen“, betonte die Bildungsministerin. „Lassen Sie uns gemeinsam genauer hinschauen und mithelfen, dass alle Kinder und Jugendlichen ein Umfeld erleben, das ihre Entwicklung positiv gefördert und sie dabei unterstützt werden, zu starken und selbstbewussten Menschen heranzuwachsen. Die Handreichung ist ein wichtiges Instrumentarium, dieses Ziel zu erreichen. Wir setzen damit auch einen landesweiten Standard, um insbesondere Lehrkräfte besser im Umgang mit Mobbing und in der Präventionsarbeit zu unterstützen“, sagte Martin.

Mit der Neufassung der Anti-Mobbing-Strategie und der Erarbeitung einer Handreichung erfüllt die Landesregierung einen Auftrag des Landtags. Das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) begleitet die Einführung der neuen Anti-Mobbing-Strategie zum neuen Schuljahr mit Fortbildungen für Lehrkräfte. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gibt den Schulen mit der Handreichung auch ein wichtiges Instrument an die Hand, um die Regelung des Schulgesetzes, den „Schutz gegen sexualisierte Gewalt und Mobbing“ im Schulprogramm festzuschreiben (§ 39 a Absatz 2), gut umsetzen zu können.

Anti-Mobbing-Strategie im Überblick:

  •  Raus aus der Tabuzone

Die Handreichung „Kein Platz für Mobbing!“ gibt Lehrkräften grundlegende Informationen zum Thema Mobbing/Cybermobbing, zu Definitionen, Begriffen, Erscheinungsformen und Merkmalen von Mobbing. Unterschiedliche Rollenverteilungen im Mobbingprozess und der charakteristische Ablauf von Mobbingprozessen werden beleuchtet sowie Vorurteile dargestellt. Lehrkräfte erhalten Hilfestellung, wie sie Mobbing erkennen, wie Mobbing abläuft und was sie dagegen unternehmen können.

  •  Leitprinzipien zur Erarbeitung eines Schutzkonzeptes

Die Handreichung zeigt Schulen Schritte zur Erarbeitung eines Schutzkonzeptes oder Maßnahmenkatalogs zur Prävention und Intervention gegen Mobbing auf. Ein Schutzkonzept oder ein Maßnahmenkatalog gegen Mobbing erleichtert allen Beteiligten den Umgang mit Mobbing und schafft Verbindlichkeit. Das neue Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet alle Schulen, den Schutz vor sexualisierter Gewalt und Mobbing im Schulprogramm festzuschreiben (§ 39 a Absatz 2).

  •  Rechtliche Grundlagen

Die „Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen Mecklenburg-Vorpommerns“ bildet auch für den Umgang mit Mobbing eine rechtliche Grundlage. Danach sind öffentliche Schulen verpflichtet, Notfälle der zuständigen Schulbehörde sowie dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur umgehend zu melden. Die Meldebögen sind unter besonderer Berücksichtigung der Kategorie „Mobbing“ überarbeitet worden und gelten bereits seit 1. Februar 2020. Alle gemeldeten Vorfälle werden in der obersten Schulaufsicht zur Kenntnis genommen, schulaufsichtlich und (sofern angezeigt) schulpsychologisch begleitet.

  •  Pädagogische Intervention

Lehrkräfte haben eine entscheidende Verantwortung bei der Lösung von Mobbingfällen in ihrer Klasse und in ihrer Schule. Diese Verantwortung nehmen sie im Rahmen ihrer pädagogischen Intervention wahr. Anderes pädagogisches Personal und Fachpersonal kann und sollte dabei unterstützend mitwirken. Die Zusammenarbeit von Schule und Jugendämtern zählt dazu. Programme, Methoden und Ansätze wie Mediation sowie polizeiliche und juristische Schritte sind möglich.

  •  Hilfreiche Materialien und Anleitungen

Die Handreichung „Kein Platz für Mobbing!“ enthält eine Zusammenstellung von Fragebögen, Tests, Gesprächsleitfäden, Dokumentationsvorschlägen und Gestaltungshinweisen für schulinterne Lehrerfortbildungen (SchiLf), eine Klassenmediation, Muster für Klassenregeln, Anti-Mobbing-Vereinbarungen oder eine Elterninformation. Diese Unterlagen sollen Lehrkräfte unterstützen und handlungssicher machen.

  •  Unterstützung durch fachliche und außerschulische Partner

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, zuständige Schulräte und Schulrätinnen für Gewaltprävention sowie Gesundheitsbeauftragte in den Schulämtern können beraten und weiterhelfen. Außerdem baut das Land derzeit die Arbeit des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) aus. Über das 200-Millionen-Euro-Schulpaket stehen Mittel für 36 neue Stellen zur Verfügung. Eine zentrale Leitstelle mit Sitz im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur soll eingehende Anfragen der Schulen sofort aufnehmen, eine psychologische Erstversorgung sicherstellen und weiterführende Hilfe vermitteln. Zusätzlich wird es mobile schulpsychologische Teams geben, die bei akuten Problemen umgehend vor Ort unterstützen.

  •  Lehrerfortbildungen

Fortbildungen sind ein wesentlicher Baustein, um Mobbing an Schulen entgegenzuwirken. Lehrkräfte und andere schulische Fachkräfte werden zu Hintergründen und Ausprägungen von Mobbing geschult, erhalten Methoden und Informationen zum Umgang mit Mobbing an die Hand und werden in Übungssituationen in ihrer Handlungskompetenz und Handlungssicherheit gestärkt. Das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) bietet dazu regelmäßig zentrale Fortbildungsveranstaltungen an.

  •  Projekte und Initiativen

Die Handreichung führt viele Projekte und Initiativen der Mobbingprävention auf und macht Lehrkräften viele Vorschläge, wie sie diese Angebote in den Unterricht oder das Schulleben integrieren können. Zudem nennt die Handreichung alle wichtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

Bundeswettbewerb Fremdsprachen

Martin: Andere Sprachen öffnen Türen und helfen die Welt verstehen

Rostock – 32 Schülerinnen und Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern werden in diesem Jahr als Preisträger des Bundeswettbewerbes Fremdsprachen ausgezeichnet. An dem Solo-Wettbewerb haben landesweit 94 Schülerinnen und Schüler teilgenommen, an dem Gruppenwettbewerb haben elf Projekte mit 54 Schülerinnen und Schülern teilgenommen. Im Gruppenwettbewerb sind zwei Teams der CJD Christophorusschule in Rostock ausgezeichnet. Kinder und Jugendliche konnten in beiden Wettbewerben ihre Fähigkeiten in den Fächern Englisch, Französisch, Spanisch und Latein unter Beweis stellen.

„Ich gratuliere allen Ausgezeichneten ganz herzlich. Der Bundeswettbewerb Fremdsprachen möchte Schülerinnen und Schüler ermutigen, sich in der Schule aber auch außerhalb der Schule mit Fremdsprachen zu beschäftigen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Sprachen ermöglichen es uns, Menschen aus anderen Ländern und Kulturen kennenzulernen und sie im wahrsten Sinne des Wortes, besser zu verstehen. Wer eine Fremdsprache versteht und spricht, der hält den Schlüssel zu einer anderen Welt in den Händen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an diesem tollen Wettbewerb sind Gewinner.“

Im Solo-Wettbewerb konnten Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis 10 mit einer Sprache teilnehmen. Die Schülerinnen und Schüler erhielten Vorbereitungsthemen und -aufgaben. Es gab nicht wie gewohnt die Prüfungsmappen mit unterschiedlichen Aufgaben zu den verschiedenen Fertigkeiten. Sondern alle Teilnehmenden schrieben eine kreative Geschichte in ihrer Wettbewerbssprache und reichten diese digital per E-Mail ein, zuvor hatten die Schülerinnen und Schüler bereits ein Video in ihrer jeweiligen Wettbewerbssprache erstellt. Von den ausgezeichneten Schülerinnen und Schülern werden drei am Bundesfinale im September in Weimar teilnehmen. Über die Teilnehmer wird in Kürze entschieden.

Am Wettbewerb „Team Schule“ konnten sich Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 beteiligen. Krimis, Liebesgeschichten, Filme oder Spiele sind Arbeiten, die in den vergangenen Jahren beim Wettbewerb Team Schule eingereicht wurden. Eins haben sie gemeinsam – es geht um die etwas andere Art, eine Fremdsprache zu lernen oder sein Wissen in einer Sprache zu vertiefen und anzuwenden.

Darüber hinaus gab es auch einen Landeswettbewerb Fremdsprachen für Grundschülerinnen und Grundschüler. Dabei wurde eine Gruppe der Grundschule Nordlichter aus Schwerin und eine Gruppe des RecknitzCampus in Laage ausgezeichnet.

Der Bundeswettbewerb Fremdsprachen ist ein Angebot der Bildung & Begabung gGmbH, dem Zentrum für Begabungsförderung in Deutschland. Er fördert junge Menschen, die gerne und gut mit Sprachen umgehen. Dabei richtet er sich mit seinen Programmen an unterschiedliche Zielgruppen: Schülerinnen und Schüler aus mehreren Jahrgangsstufen, aber auch Auszubildende können an den verschiedenen Wettbewerben teilnehmen. Der Bundeswettbewerb Fremdsprachen ist Teil des Begabtenförderungsprogramms der Bundesregierung, Schirmherr ist der Bundespräsident.

Kostenloses Probeabo der Onleihe MV

Schwerin – Der Onleihe-Verbund Mecklenburg-Vorpommern hat das kostenlose Probeabo der Onleihe verlängert. Bis 30. Juni 2021 haben Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, aus einem Bestand von 88.000 digitalen Medien wie Romane und aktuelle Sachbücher, Hörbücher, schülerrelevante Literatur, Zeitungen und Zeitschriften kostenlos online auszuleihen.

„Lesen ist eine tolle Beschäftigung, die umso wichtiger wird, wenn andere Aktivitäten nicht möglich sind. Das Lieblingsbuch ist nur wenige Klicks entfernt“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. Um das Probeabo zu nutzen, müssen sich Nutzerinnen und Nutzer lediglich bei der Onleihe Mecklenburg-Vorpommern registrieren. Sobald die kostenfreie Nutzungszeit endet, erlischt der Zugang automatisch.

Wegen der Kontaktreduzierungen in der Corona-Pandemie sind im Jahr 2020 die Besuchs- und Nutzungszahlen in den Bibliotheken vor Ort zurückgegangen. Der Onleihe-Verbund verzeichnete nach eigenen Angaben hingegen 630.000 Downloads. Das ist eine Steigerung der Nutzung um 18 Prozent. Knapp 16.000 Nutzerinnen und Nutzer haben die digitalen Medien der Onleihe genutzt und damit 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Für das kostenlose Probeabo haben sich seit Januar 2021 über 1.600 Nutzerinnen und Nutzer in Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich registrieren lassen und seitdem 10.000 digitale Medien ausgeliehen. „Die Nutzerzahlen zeigen, dass das neue Angebot ankommt. Die Onleihe ist eine gute Alternative, Bücher auszuleihen, wenn der Besuch in der Bibliothek nicht möglich ist“, so Martin.

Derzeit sind 36 Bibliotheken in der landesweiten Onleihe vertreten. Das Land fördert die landesweite Onleihe jährlich mit 65.000 Euro. Ungefähr die gleiche Summe wird von den beteiligten Kommunen erbracht.

Bibliotheken im Landesverbund Onleihe Mecklenburg-Vorpommern:

Ahrenshoop, Altentreptow, Anklam, Bad Doberan, Barth, Bergen auf Rügen, Bützow, Demmin, Gadebusch, Graal-Müritz, Greifswald, Grevesmühlen, Güstrow, Hagenow, Klütz, Kröpelin, Kühlungsborn, Lübtheen, Ludwigslust, Malchow, Neubrandenburg, Neukloster, Neustrelitz, Parchim, Pasewalk, Rehna, Ribnitz-Damgarten, Rostock, Schwaan, Schwerin, Stralsund, Teterow, Wismar, Wolgast, Wustrow und Zingst

1,8 Millionen Euro für Hortneubau

Rostock – Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhält für den Neubau des Hortgebäudes an der Pablo-Picasso-Straße 43a vom Landesbauministerium einen Zustimmungsbescheid zum Einsatz von Städtebaufördermitteln in Höhe von 1,8 Millionen Euro.

„Mit dem Geld unterstützen wir den Neubau des Horts im Stadtteil Toitenwinkel, der mit einer Kapazität für 330 Kinder fast 100 Kindern mehr Platz bietet als das bisherige Gebäude. Der Neubau wird barrierefrei sein – und nach hohen energetischen Standards errichtet. Das ist mir als Klimaschutzminister ebenfalls ein großes Anliegen“, sagt Landesbauminister Christian Pegel.

Der Hort entsteht neben der Grund- und Regionalschule. Der bisher genutzte Container, der 1993 errichtet wurde, entspricht nicht den heutigen Standards und wird abgerissen, sobald der Neubau bezogen werden kann. Im Zuge des Bauvorhabens mit Gesamtkosten von knapp fünf Millionen Euro werden auch die Zufahrtsstraße und das Außengelände des Horts neugestaltet.

Bauherr ist der Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Stadt Rostock. Der Kreisverband Rostock-Stadt der Volkssolidarität wird den Schulhort betreiben.

Nach erforderlichen Erschließungsarbeiten in diesem Jahr beginnt der Bau des neuen Gebäudes voraussichtlich im Frühjahr 2022. Die Bauzeit ist auf 24 Monate veranschlagt.

Informationen zu den Kita-Öffnungen ab 17. Mai

Schwerin – Ab dem kommenden Montag (17. Mai) sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen in Mecklenburg-Vorpommern wieder geöffnet. Die landesweite Schließungsphase mit einer Notfallbetreuung wird damit beendet.

„Die im April getroffenen Maßnahmen in der Kindertagesförderung haben die gewünschte Wirkung gebracht. Wir können deshalb unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzkonzepte den Regelbetrieb wieder aufnehmen“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese nach der Entscheidung am (gestrigen) Dienstag.

Der vom Sozialministerium erarbeitete Kita-Öffnungsplan orientiert sich am bestehenden Stufenplan und nimmt einzelne Modifizierungen vor. Im Wesentlichen gelten drei Stufen, die sich nach Aussage von Drese vor Ort bewährt haben und allen Akteuren vertraut sind:

  • Inzidenzwert unter 100: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen,
  • Inzidenzwert zwischen 100 und 165: Regelbetrieb mit Elterntestung,
  • Inzidenzwert über 165: Notfallbetreuung.

Das Sozialministerium hat alle relevanten Informationen zu den neuen Regelungen auf seiner Website www.sozial-mv.de zusammengestellt. Neben der aktuellen Corona-Kindertagesförderungsverordnung finden sich dort auch alle Formulare für Eltern, darunter ein Vordruck zur Selbsterklärung eines negativen Testergebnisses. Dieses Formular wird zur Dokumentation eines Selbsttests benötigt und muss in der Kita ab einem Inzidenzwert von über 100 im Landkreis/ in der kreisfreien Stadt ausgefüllt vorgelegt werden.

Direktlink zu den Informationen, Dokumenten und Formularen im Bereich der Kindertagesförderung: Kita-Öffnungen ab 17. Mai

Kita-Öffnungen ab 17. Mai

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern endet die landesweite Notfallbetreuung in den Kitas. Ab dem kommenden Montag (17. Mai) sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen wieder geöffnet. Darüber informierte Sozialministerin Stefanie Drese nach dem MV-Gipfel am Dienstag.

„Kitas haben damit oberste Priorität. Das ist ein wichtiges Zeichen für unsere Kinder und für die Familien in unserem Land“, sagte Drese. „Mein Dank geht an Eltern, Kinder, Erzieherinnen und Erzieher, Tagespflegepersonen sowie die Jugendämter. Die Disziplin in den letzten Wochen zahlt sich aus, die dritte Welle konnten wir gemeinsam brechen“, so Drese.

Grundlage für diesen weitgehenden Öffnungsschritt sind die sinkenden Inzidenzwerte im gesamten Land sowie die deutlich abnehmende Zahl von Kitas mit Infektionsfällen. „Die im April getroffenen Maßnahmen in den Kitas, wie die Einführung der Notfallbetreuung und die Testungen bei Kindern mit Krankheitssymptomen wirken. Wir können deshalb unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzkonzepte den Regelbetrieb wieder aufnehmen“, betonte Drese.

Der vom Sozialministerium erarbeitete Kita-Öffnungsplan orientiert sich am bestehenden Stufenplan und nimmt einzelne Modifizierungen vor. So wird die Grenze, ab der wieder die Notbetreuung greift, von einem Inzidenzwert von bisher 150 auf 165 angehoben im Einklang mit der Schule und den Bundesregelungen im Infektionsschutzgesetz. Der Stufenplan richtet sich nach der 7-Tage-Inzidenz in dem jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

Im Wesentlichen gelten drei Stufen, die sich nach Aussage von Drese vor Ort bewährt haben und allen Akteuren vertraut sind. Unter einem Inzidenzwert von 100: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen, Inzidenzwert zwischen 100 und 165: Regelbetrieb in der Schutzphase mit Elterntestung, Inzidenzwert über 165: Notfallbetreuung.

Neu ist: Als zusätzliche Sicherheitslinie wird ab einem regionalen Inzidenzwert von über 100 eine Testpflicht der Eltern für den Besuch der Kita und Kindertagespflegestellen durch die Kinder eingeführt. „Die Epidemiologen sagen uns, die Infektionen kommen von den Eltern und werden an die Kinder weitergegeben. Deshalb ist es konsequent, dann auch die Eltern zu testen, um frühzeitig Infektionen zu erkennen“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Wir halten die Kitas somit auch bei einer Inzidenz über 100 offen. Dafür müssen sich die Eltern zweimal in der Woche testen: beim Testzentrum, Arbeitgeber oder über einen Selbsttest. Wir können im Gegenzug darauf verzichten, die Kleinsten der Belastung von Tests auszusetzen; diesen Stress können ihnen die Eltern abnehmen.“

Schnupfnasen und andere symptomatische Kinder sollen allerdings weiter in der Kinderarztpraxis oder im Abstrichzentrum getestet werden. Die sehr zuverlässigen Testungen in diesem Bereich haben einen effektiven Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus bewirkt.

Drese: „Überall dort, wo wir stabil bei einem Inzidenzwert von unter 100 sind, starten wir ohne weitere neue Auflagen neu. Dort wo wir über 100 liegen, gehen wir gemeinsam mit den Eltern in eine Öffnung mit zusätzlichen Sicherheiten durch Testungen.“

Ab 17.5. wieder Präsenzunterricht

Schwerin – Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern öffnen am Montag, dem 17. Mai 2021, wieder für den Präsenzunterricht. Entscheidend für die Öffnungen wird dann nicht mehr der landesweite, sondern der 7-Tages-Inzidenz-Wert im jeweiligen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt sein. Stichtag für Montag ist morgen, 12.5.2021.

Der harte Lockdown, zu dem auch die Schließung von Kitas und Schulen gehörten, hat gewirkt. Die Landesinzidenz ist seit Tagen stabil unter 100. Die Landesregierung hält nun Wort und gibt den Kindern und Jugendlichen im Land Vorfahrt bei den anstehenden Öffnungsschritten.

Weil es für eine Entwarnung noch zu früh ist, sind weiterhin Schutzmaßnahmen notwendig. Die Testpflicht für alle Schülerinnen, Schüler und an den Schulen Beschäftigten ist dafür ein wichtiger Baustein. Auch haben inzwischen die Lehrkräfte und an den Schulen Beschäftigten nicht nur an den Grund- und Förderschulen, sondern auch an den weiterführenden Schulen ein Impfangebot erhalten. Und natürlich gelten weiterhin die Hygienevorschriften wie Maskenpflicht und Abstandsregeln. Vor diesem Hintergrund wird es möglich sein, den Kindern und Jugendlichen endlich wieder Schule in Präsenz zu ermöglichen.

Bildungsministerin Bettina Martin freut sich über die Öffnung der Schulen für den Präsenzunterricht: „Die vergangenen Wochen des Lockdowns waren hart für alle Kinder und ihre Eltern. Ich bin sehr erleichtert, dass es die gute Entwicklung der Infektionszahlen nun möglich macht, die Schulen für sie wieder zu öffnen. Kinder und Jugendliche haben Vorfahrt bei den anstehenden Öffnungsschritten in Mecklenburg-Vorpommern. Für sie beginnt am kommenden Montag wieder der Präsenzunterricht.“

Martin verwies darauf, dass solange das Virus noch nicht besiegt sei, es natürlich weiterhin für alle gelte, vorsichtig zu sein. Auch in den kommenden Wochen müsse im Schulbetrieb alles dafür getan werden, die jetzt erreichten Fortschritte nicht aufs Spiel zu setzen. Hygiene- und Abstandsregeln müssten weiter eingehalten werden. Die Testpflicht werde dazu beitragen, mehr Sicherheit in den Schulbetrieb zu bringen.

Für den Schulbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern gelten künftig drei Inzidenz-Stufen. Stichtag für die Inzidenzzahlen, die für den Schulbetrieb ab dem 17. Mai 2021 ausschlaggebend sind, ist Mittwoch der 12. Mai.

Stufe unter 100:

Liegt der 7-Tages-Inzidenz-Wert bei 100 oder niedriger, gilt in allen Jahrgangsstufen Präsenzpflicht. In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und in den Abschlussklassen findet täglicher Präsenzunterricht statt. In den allgemein bildenden Schulen ab Klassenstufe 7 und in den beruflichen Schulen gibt es Wechselunterricht.

Stufe 100-165:

Bei einem Inzidenz-Wert zwischen 100 und 165 findet in allen Jahrgangsstufen Wechselunterricht statt. Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1 bis 6, für die kein Unterricht an der Schule ist, steht die Notbetreuung in der Schule zur Verfügung.

Stufe über 165:

Bei einer Inzidenz von mehr als 165 sind lediglich die Abschlussjahrgänge im Präsenzunterricht Für alle anderen Schülerinnen und Schüler ist der Präsenzunterricht an den Schulen untersagt. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 gibt es die Notbetreuung.

Als Abschlussjahrgänge sind folgende Klassenstufen definiert:

  • die Jahrgangsstufe 9 an der Regionalen Schule sowie im zur Mittleren Reife führenden Bildungsgang der Kooperativen Gesamtschule und die Jahrgangsstufe 9 der Integrierten Gesamtschule,
  • die Jahrgangsstufe 11 der allgemein bildenden Schulen sowie die Jahrgangsstufe 12 der Abendgymnasien und Fachgymnasien,
  • die den Abschlussjahrgängen unmittelbar nachfolgenden Jahrgänge an den beruflichen Schulen,
  • alle Klassen der Bildungsgänge Berufsvorbereitungsjahr (einjährig, zweijährig), Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BVB) und Berufsvorbereitungsjahr für Ausländer, die zum Ende des Schuljahres 2020/2021 abgeschlossen werden.

Wenn sich die Inzidenzzahlen über die Stufenschwellen verändern, so erfolgt der Wechsel wie folgt:

  • Ein Wechsel in eine niedrige Inzidenzstufe ist möglich, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Inzidenzwerte durchgängig unter der bisherigen Inzidenzstufe liegen. Dann gelten ab dem übernächsten Tag Regelungen zum Schulbetrieb nach der niedrigeren Inzidenzstufe.
  • Bei steigenden Inzidenzwerten erfolgt der Wechsel in die höhere Inzidenzstufe, wenn nach einer Wartezeit von drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenzwerte durchgängig über den Werten der bisherigen Inzidenzstufe liegen. Auch hier gelten dann ab dem übernächsten Tag die Regelungen zum Schulbetrieb nach der höheren Inzidenzstufe.

In den Schulen des Landes gelten weiter die bestehenden Hygieneregeln. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin Pflicht und die Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Auch gilt die Testpflicht, d.h. sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte und alle an den Schulen Beschäftigten müssen mindestens zweimal pro Woche einen Selbsttest bzw. Antigen-Schnelltest durchführen.