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Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Anschaffung mobiler Luftreiniger

Anträge können noch bis zum 20.02.2022 gestellt werden

Schwerin – Die Schulträger und Träger von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen in Mecklenburg-Vorpommern können weiterhin vom gemeinsamen Förderprogramm des Bundes und des Landes „Mobile Luftreiniger 2021“ profitieren. Ursprünglich sollte die Frist zur Beantragung der Mittel zum 31. 12. 2021 auslaufen. Nach Verhandlungen des Landes mit dem Bund wurde die Frist nun um drei Monate bis zum 31. 03. 2022 verlängert.“

„Somit haben noch mehr Schulträger und Träger von Kindertageseinrichtungen sowie Tagespflegepersonen die Möglichkeit, mobile Luftfilter für ihre Einrichtungen anzuschaffen“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Insgesamt umfasst das Förderprogramm für mobile Luftreiniger in Schulen und Kindertageseinrichtungen rund 6 Millionen Euro. Circa 4 Millionen Euro stammen vom Bund und ca. 2 Millionen Euro vom Land.

Förderfähig ist die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für den Einsatz in Räumen, die schlecht belüftet werden können. Die Förderung beschränkt sich auf allgemein bildende Schulen, Kindertageseinrichtungen, Horte und Kindertagespflegestellen, in denen Kinder unter 12 Jahren betreut werden. Auf die Forderung des Landes zur Öffnung des Programms für alle Bildungseinrichtungen und die Abschaffung der Beschränkung auf schlecht belüftbare Räume hat der Bund noch nicht reagiert.

Schulträger können bis zum 20.02.2022 beim Landesförderinstitut M-V einen entsprechenden Antrag stellen. Für die Kitas wurde die Frist zur Einreichung von Anträgen der Landkreise und kreisfreien Städte beim Landesamt für Gesundheit und Soziales bis zum 31. 03. 2022 verlängert. Eine Auszahlung erfolgt dann spätestens bis zum 31.07.2022.

Zudem wurde Ende vergangenen Jahres auch das landeseigene Förderprogramm zur Verbesserung der Luftqualität an Schulen um 500.000 Euro auf 2,5 Millionen Euro aufgestockt und die Frist zur Auftragsvergabe bis zum 28. 02. 2022 verlängert.

Im Rahmen dieses Programms wird die Anschaffung von CO²-Ampeln und Luftreinigungsgeräten in allen Unterrichtsräumen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Land unterstützt.

Für die Anschaffung von mehr als 6.600 CO²-Ampeln und 670 Luftreinigungsgeräten wurden bis Ende vergangenen Jahres Anträge in Höhe von mehr als 1,6 Millionen Euro eingereicht. Eine Vielzahl der Geräte ist bereits im Einsatz. Darüber hinaus wurden Ende des Jahres 2021 allen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen vom Land Mecklenburg-Vorpommern CO²-Ampeln zur Verfügung gestellt.

„Ich rufe noch einmal alle Schulträger, Träger von Kindertagesreinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen im Land auf, diese Option zu nutzen. Damit können sie für bessere Bedingungen in den Klassenräumen und in den Räumen der Kindertageeinrichtungen und Kindertagespflegepersonen sorgen“, so Oldenburg.

Lern- und Förderprogramm 2020/21

66.000 Förderstunden für fast 3.000 Schülerinnen und Schüler

Schwerin – Fast 3.000 Schülerinnen und Schüler haben am Lern- und Förderprogramm 2020/21 teilgenommen. Sie konnten Lernrückstände ausgleichen, die auch durch die Coronapandemie und die daraus resultierenden Einschränkungen entstanden sind.

„Mehr als 66.000 Förderstunden haben die Kinder und Jugendlichen bei den außerschulischen Lerninstituten absolviert“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das zeigt, dass das Programm ein gutes Zusatzangebot zum regulären Unterricht war. Es ist aber klar, dass es lediglich eine Ergänzung sein kann.“

Schülerinnen und Schüler konnten zwischen dem 10.05.2021 und dem 30.07.2021 jeweils bis zu 30 Förderstunden à 45 Minuten bei einem privaten Lerninstitut in Anspruch nehmen. Die Institute haben anschließend die Kosten über das Landesförderinstitut (LFI) abgerechnet.

Vor allem Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 9 haben das Angebot angenommen. Dabei wurde am häufigsten Nachhilfe in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch nachgefragt. Die abgerechneten Gesamtkosten des Programms beliefen sich auf rund 830.000 Euro und werden aus dem MV-Schutzfonds beglichen.

Vergleicht man die einzelnen Regionen des Landes, so haben die meisten Schülerinnen und Schüler im Landkreis Vorpommern-Greifswald (694) das Zusatzangebot in Anspruch genommen, im Landkreis Nordwestmecklenburg war der Zuspruch am geringsten (182).

Seit dem 1. September 2021 gibt es das Lern- und Förderprogramm 2021/22. Dafür stehen bis zu 5 Mio. Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung. Es ist Teil des Aktionsprogramms „Stark machen und Anschluss sichern“. Es können zum Beispiel auch Lehramtsstudierende, ehemalige Lehrkräfte und andere externe Vertretungskräfte in den Schulen tätig werden. Dafür steht den einzelnen Schulen ein zusätzliches Budget zur Verfügung. Dabei können Schulen je nach Schüleranzahl zwischen 2.500 und 5.000 Euro einsetzen, um externe Unterstützungskräfte in den Schulalltag einbinden zu können. Zahlreiche Schulen haben davon in den vergangenen Monaten Gebrauch gemacht. 86 Schulen haben Mittel in Höhe von mehr als 172.000 Euro in Anspruch genommen.

Im Rahmen dieses Aktionsprogramms waren an den Schulen unseres Landes bis zum 30. November 2021 insgesamt 231 Lehramtsstudierende im Einsatz, 27 ehemalige Lehrkräfte und 23 weitere externe Vertretungskräfte.

„Ich danke allen, die die Lehrkräfte in den vergangenen Wochen und Monaten in den Schulen unterstützt haben und so den Schülerinnen und Schülern dabei geholfen haben, Lernrückstände aufzuholen“, sagte Bildungsministerin Oldenburg. „Die hohe Zahl der Lehramtsstudierenden, die in dieser Zeit an den Schulen mit den Kindern und Jugendlichen gearbeitet haben, zeigt auch, dass das Angebot für sie attraktiv war, um erste Erfahrungen in ihrem künftigen Beruf zu sammeln.“

Vorbereitung auf „Omikron“

Oldenburg: Schulen haben Freiräume und können flexibel agieren

Schwerin – Schulen sind seit über einem Jahr in geübter Praxis mit dem Unterricht unter Pandemiebedingungen vertraut. Auf eine erwartete Welle mit „Omikron“ können sie jetzt mit einem Drei-Phasen-Modell reagieren. Nach Beratung mit den Verbänden der Schularten sowie mit weiteren Interessenvertretungen wurde das Phasenmodell erarbeitet, das den Schulbetrieb künftig mit dem Auftreten der Omikron-Variante regelt. Zunächst starten die Schulen mit der Phase 1 in den regulären Präsenzunterricht. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler dreimal in der Woche getestet werden, für Lehrkräfte und andere an den Schulen Beschäftigte besteht eine Testpflicht.

Bildungsministerin Simone Oldenburg hat das Modell am Montag auf einer Pressekonferenz vorgestellt. „Die Schulleitungen entscheiden darüber, in welche Phase ihre Schule eintritt“, sagte Oldenburg. „Das ist davon abhängig, wie mit dem vorhandenen Personal der Unterricht abgesichert werden kann.“ Ziel bleibe es, den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler abzusichern, so die Ministerin. „Mit dem Drei-Phasen-Modell können die Schulen flexibel auf das Pandemiegeschehen reagieren, den Schülerinnen und Schülern so viel Präsenzunterricht wie möglich bieten und die Lehrkräfte vor Überbelastungen schützen“, sagte Oldenburg.

Die drei Phasen sind wie folgt ausgestaltet:

Phase 1 Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung nicht oder unwesentlich eingeschränkt

Die derzeitigen Regelungen zum Schulbetrieb bleiben bestehen. Es findet Präsenzunterricht entsprechend § 7a „Regelungen zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen“ der Schul-Corona-Verordnung in ihrer jeweiligen Fassung statt.

Zeugniskonferenzen können digital (vorzugsweise über itslearning) abgehalten werden.

Die Zeugnisse werden am 04.02.2022 ausgehändigt.

Phase 2 Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung eingeschränkt

Die Organisation und Ausgestaltung des Unterrichts findet in eigener Verantwortung und in Abhängigkeit des verfügbaren Personals der Schule statt. Hierfür erforderliche Entscheidungen für die Jahrgangsstufe 1 bis 6 erfolgen bei Bedarf in Absprache zwischen Schulleitungen und den Leitungen der Horte sowie den Trägern der Schülerbeförderung.

In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird Präsenzunterricht durchgeführt.

Die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 werden im Wechselunterricht in einem A/B-Tages-/Wochenrhythmus beschult. Es wird ein wöchentlicher Wechsel der Klassen empfohlen. An den Präsenztagen (A-Tage/Wochen) erhalten die Schülerinnen und Schüler Hausaufgaben, welche in den darauffolgenden Tagen (B-Tage/Wochen) zu Hause eigenständig erledigt werden. Ein Distanzunterricht ist nicht vorgesehen.

Diese Regelung gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, welche sich ausschließlich oder überwiegend im Distanzunterricht gemäß § 7a Absatz 1 Satz 2 der Schul-Corona-Verordnung befinden.

Die gültigen Regelungen zur Leistungsbewertung bleiben bestehen.

Abschlussklassen erhalten Präsenzunterricht. Ob eine Beschulung der Vorabschlussklassen in Präsenz möglich ist, entscheidet die Schulleitung in Auswertung der personellen Gegebenheiten an der Schule. Sollte keine Beschulung möglich sein, erhalten diese Schülerinnen und Schüler ebenfalls Wechselunterricht.

Zeugnis- und Klassenkonferenzen werden digital (vorzugsweise über itslearning) abgehalten.

Phase 3 Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung stark eingeschränkt

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird grundsätzlich Präsenzunterricht durchgeführt. Sofern die Schule aufgrund ihrer personellen Ausstattung in ihrem Unterrichtsablauf eingeschränkt ist und Präsenzunterricht nicht absichern kann, wird eine Notbetreuung vorgehalten. Ab der Jahrgangsstufe 7 findet Distanzunterricht statt. Dabei ist auf eine Verkürzung der Unterrichtstage auf durchschnittlich je 4 Unterrichtsstunden zu achten, um eine Überlastung zu vermeiden. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit bleibt unberührt.

Abschlussklassen erhalten Präsenzunterricht. Ob eine Beschulung der Vorabschlussklassen in Präsenz möglich ist, entscheidet die Schulleitung in Auswertung der personellen   Gegebenheiten an der Schule. Sollte keine Beschulung möglich sein, erhalten die Schülerinnen und Schüler dieser Klassen ebenfalls Distanzunterricht. Dabei ist auf eine Verkürzung der Unterrichtstage auf durchschnittlich je 4 Unterrichtsstunden zu achten.

Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung hat alle Schulen im Land bereits über die jetzt geltenden Regelungen informiert.

Bildungsministerin Oldenburg sieht in dem Drei-Phasen-Modell größere Freiräume für Schulen und die Möglichkeit, vor Ort an der jeweiligen Schule den Unterricht gezielt abzusichern.

Brockhaus digital in „itslearning“ eingebunden

Oldenburg: Lernplattform entwickelt sich weiter

Schwerin – Seit gut 18 Monaten können die allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Lernmanagementsystem „itslearning“ arbeiten. Inzwischen haben 442 Schulen die entsprechenden Zugangsdaten beantragt. Das sind über 88 Prozent aller allgemein bildenden Schulen im Land.

Inzwischen ist das System auch mit vielen zusätzlichen Funktionen ausgestattet, unter anderem mit dem Brockhaus digital. Dabei handelt es sich um verschiedene interaktive Lexika, die je nach Altersgruppen aufgearbeitet wurden. Ein Kinderlexikon, ein Jugendlexikon und eine umfassende Enzyklopädie ermöglichen es Schülerinnen und Schülern aller Jahrgangsstufen, Informationen und Wissen abzurufen.

„Das dynamische System `itslearning´ wird immer weiter ausgebaut und ist deshalb auch von immer größeren Nutzen für die Schülerinnen und Schüler“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Lernplattform wird auch nach der Pandemie im Unterricht eingesetzt und ist ein wichtiger Schritt für mehr Digitalisierung an den Schulen.“

Die Lernplattform bietet die Möglichkeit, verschiedene Angebote zu bündeln. Über „itslearning“ werden unter anderem Schnittstellen zu Mediensammlungen freier Unterrichtsmaterialien bereitgestellt. Aktuell ist die Mediathek des Instituts für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (FWU) und in Kürze eben auch das Online-Angebot von Brockhaus digital verfügbar.

Neben dem Einsatz im Unterricht können diese Materialien jederzeit auch zur selbstständigen Nacharbeit von Themen genutzt werden. Die Inhalte sind kindgerecht und in verschiedenen Schwierigkeitsstufen aufbereitet.

„Die Rückmeldungen der Schulen, die mit `itslearning´ arbeiten, sind durchgehend positiv“, so Ministerin Oldenburg.

Für Lehrkräfte stehen in „itslearning“ auch Angebote zur Fortbildung bereit. So ist zum Beispiel „Masterclass“ eine Videofortbildung für Lehrkräfte in Kooperation mit Wissenschaft, den Landesinstituten für die Lehrkräftefortbildung und einem öffentlich-rechtlichem Partner (ZDF digital).

„Ich freue mich, dass wir den Lehrinnen und Lehrern des Landes mit den Masterclass-Fortbildungen, eine wissenschaftlich fundierte und hochaktuelle, weitere Fortbildungsmöglichkeit bereitstellen können“, erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Rund 650 Millionen Euro für den Schulbau

Oldenburg: Gute Schulen sind Voraussetzung für gutes Lernen

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat seit dem Jahr 2016 mehr als 650 Millionen Euro für den Schulbau bereitgestellt. Rund 400 Schulbauvorhaben wurden und werden mit diesen Geldern unterstützt. Investitionen in Höhe von mehr als 200 Millionen Euro sind bereits umgesetzt. Die Maßnahmen aus den verschiedenen Programmen laufen noch bis in das Jahr 2025.

„Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern werden weiterhin modernisiert, um Schülerinnen und Schülern ein gutes Umfeld zum Lernen zu bieten und den Lehrkräften einen modernen Arbeitsplatz. Gute Schulen sind eine Voraussetzung, um Bildung erfolgreich zu gestalten.“

Im Rahmen eines Sonderprogramms des Landes werden seit 2017 insbesondere bauliche Maßnahmen an Schulen mit spezifischer Kompetenz gefördert. Das sind Schulen, die sich besonders auf das inklusive Lernen spezialisiert haben. 110 Millionen Euro, davon 10 Millionen Euro für freie Träger, stehen in dem Programm bereit. 34 Baumaßnahmen sind bereits abgeschlossen, beispielsweise die fertig gestellten Neubauten der Integrierten Gesamtschule „Erwin Fischer“ in Greifswald und der Grundschule „John Brinckman“ in Schwerin.

Für den Zeitraum 2020 bis 2023 wurden im aktuellen Landeshaushalt zusätzlich zu den bestehenden Förderprogrammen 40 Mio. Euro Landesfinanzhilfen für den Schulbau im Land aus dem Schulbaupaket bereitgestellt. Damit konnten elf Projekte in Grundzentren und dem ländlichen Bereich unterstützt werden.

Weitere rund 5 Millionen Euro Bundes- und Landemittel flossen unter anderem in die Ausgestaltung der Ganztagsbetreuung in 50 Schulen.

Mit der Förderung des Schulbaus in Mecklenburg-Vorpommern sind mehrere Ministerien befasst. Das ist abhängig vom jeweiligen Förderprogramm. Um den Schulbau zu koordinieren und die Förderung von Neubau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen so effizient wie möglich zu gestalten, besteht seit Anfang 2018 unter Leitung durch das Bildungsministerium eine Koordinierungsarbeitsgruppe, in der alle beteiligten Ministerien sowie das Finanzministerium vertreten sind.