Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

Schwerin – Das Land unterstützt die überbetrieblichen Ausbildungszentren in diesem Jahr mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Handwerkskammer in Schwerin erhält 0,63 Mio. Euro, bei der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern sind es 1,2 Mio. Euro für das Jahr 2021. Bildungsministerin Bettina Martin hat am Montag das Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) der Handwerkskammer Schwerin besucht.

Die überbetriebliche Ausbildung ist Teil des dualen Systems der Berufsausbildung im Handwerk. Sie hat die Aufgabe, kleine und mittlere Betriebe bei der handwerklichen Berufs­ausbildung zu unterstützen. „Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung ist ein wichtiges Instrument, denn sie gewährleistet ein einheitliches Ausbildungsniveau in un­serem Land“, sagte Bildungsministerin Martin. „Davon profitieren sowohl die Auszubildenden als auch die Ausbildungsbetriebe in hohem Maße. Den kleinen und mittleren Betrieben er­möglichen wir mit diesem Angebot, dass sie auch in spezialisierten Berufen gut aus­bilden können. Damit machen wir gemeinsam die Ausbildung im Handwerk noch attraktiver“, so Martin.

„In den Kursen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung lernen Auszubildende Fertigkeiten und üben Tätigkeiten, für die im Betrieb die Zeit oder die Ausstattung fehlt. In dieser Hinsicht sind wir die verlängerte Werkbank der Betriebe“, erklärt Uwe Lange, Präsident der Handwerkskammer Schwerin. „Die immer schnellere technische Entwicklung und die Digitalisierung machen die überbetriebliche Ausbildung immer wichtiger. Nur damit können wir überall und für jeden eine qualitativ hochwertige handwerkliche Berufsausbildung gewährleisten“, so Lange weiter.

Die Landesförderrichtlinie regelt die Höhe der pauschalen Zuschüsse zu den nachgewiese­nen Lehrgangs- und Unterbringungskosten. Finanziert wird die Überbetriebliche Lehrlingsun­terweisung (ÜLU) im ersten Ausbildungsjahr zu gleichen Teilen vom Land und den Ausbildungsbe­trieben. In der Fachstufe, also dem zweiten, dritten und vierten Ausbildungsjahr wird sie zu gleichen Teilen vom Bund, vom Land und den Betrieben finanziert.

 „Mit der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung wird die Qualität der Ausbildung im Hand­werk garantiert“, so die Bildungsministerin weiter. „Die Ausbil­dungsberufe gewinnen dadurch an Attraktivität für junge Menschen. Denn dort werden Fähigkeiten in einer mo­dernen Infrastruktur vermittelt. Mit den jetzt bewilligten Mitteln können die Ausbildungszen­tren in Schwerin, Rostock, Neustrelitz und ihre Partner außerhalb des Landes ihre Arbeit weiterführen.“

Für den ESF-Förderungszeitraum von 2015 bis 2022 stellt die Landesregierung dem Handwerk für die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung insgesamt 10,5 Mio. Euro zur Verfügung. Im Ausbil­dungsjahr 2021/2022 können nun mit dieser Förderung bis zu 11.438 Auszubildende an 1.607 ÜLU-Lehrgängen in den Kammerbezirken teilnehmen.

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