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Kategorie: KiTa/Bildung/Schule/Uni

Kleinere Gruppen und eine bessere Betreuung

Oldenburg: Dieses Gesetz bringt Verbesserungen für Kinder, Erzieherinnen, Erzieher und für Eltern

Schwerin – Die Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern gehen schrittweise weiter. Die Abgeordneten des Landtags haben in Erster Lesung über eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG) debattiert und den Gesetzentwurf anschließend zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht im Kern kleinere Gruppen bei den 3- bis 6-Jährigen und damit ein besseres Betreuungsverhältnis sowie eine bessere individuelle Förderung, eine bessere Vergütung der Auszubildenden, eine Stärkung der Elternrechte und einen wesentlich praxisnäheren Einsatz von Assistenzkräften vor.

„Dieses Gesetz bringt Verbesserungen für die Kinder, die Erzieherinnen und Erzieher und für die Eltern“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „In keinem anderen Bundesland werden so viele Kinder in Kitas betreut und gefördert wie bei uns. In keinem anderen Bundesland gibt es so umfassende Öffnungszeiten wie in Mecklenburg-Vorpommern. Allerdings ist in keinem anderen Bundesland eine Erzieherin bzw. ein Erzieher für so viele Kinder zuständig wie bei uns. Die Landesregierung setzt alles daran, diese Situation weiterhin zu verbessern“, sagte Oldenburg. Ein wichtiger Schritt sei die Änderung des KiföG.

„Ich bedanke mich zudem bei den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen und der freien Träger für die konstruktive Zusammenarbeit. Diesen Willen um Verbesserungen und Optimierungen habe ich schätzen gelernt. Ihre Anregungen zum Gesetzentwurf haben wir ernst genommen und selbstverständlich auch Vorschläge aufgenommen oder aus dieser Novelle wieder gestrichen“, erläuterte die Bildungsministerin.

Das neue Kindertagesförderungsgesetz sieht unter anderem folgende Verbesserungen vor:

Das Fachkraft-Kind-Verhältnis wird von 1:15 auf 1:14 gesenkt. Geplant ist, dass von September 2024 eine Erzieherin bzw. ein Erzieher durchschnittlich 14 Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule betreut. Durch die Senkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses und den gestiegenen Personalbedarf entstehen Mehraufwände in Höhe von 11,8 Millionen Euro pro Jahr.

Kindertageseinrichtungen haben künftig die Möglichkeit, ein besseres Fachkraft-Kind-Verhältnis dort verbindlich umzusetzen, wo überdurchschnittlich viele Kinder aus sozial benachteiligten Verhältnissen oder Kinder mit Migrationsgeschichte betreut und gefördert werden.

Im Rahmen der alltagsintegrierten Beobachtung und Dokumentation wird bei Kindern im Alter von vier bis fünf Jahren verstärkt die Sprachentwicklung gefördert. Sprachliche Fähigkeiten sind die Grundlage für die gesamte – nicht nur kindliche – Entwicklung. 30 Prozent der Kindergartenkinder in Mecklenburg-Vorpommern haben auch sprachliche Defizite, die bis zum Ende der Schulzeit bestehen bleiben, wenn sie nicht frühzeitig verstärkt individuell gefördert werden.

Als Teil der Fachkräfteoffensive soll die Vergütung der Auszubildenden angehoben werden. Bisher war im Gesetz verankert, dass Auszubildende mindestens 80 Prozent des Verdienstes erhalten müssen, der im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes vorgeschrieben ist. Laut Gesetzentwurf wird dieser Satz auf 90 Prozent angehoben. Dies ist eine Steigerung pro Monat um ca. 100 bis 120 Euro und eine Erhöhung während der gesamten Ausbildungszeit um ca. 4.000 Euro.

Erzieherinnen und Erzieher werden entlastet, ohne dass die Fachkräftequote gesenkt wird. Die Fachkräfteoffensive stärkt die Rechte der Assistenzkräfte. So können künftig zum Beispiel Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, die über eine mindestens dreijährige Praxiserfahrung verfügen, kleinere Gruppen eigenständig leiten und damit auch die Randzeitenbetreuung übernehmen. Auch Alltagshilfen sind zur Entlastung des pädagogischen Personals von nicht pädagogischen Aufgaben in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Kindertagespflegepersonen – genauso wie Träger von Kindertageseinrichtungen – für die Ausübung ihrer Tätigkeit auf dem Boden der demokratischen Grundordnung stehen müssen.

Zu den Neuerungen zählt auch die Stärkung der Elternrechte. Ab 2024 sind mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Elternräte vorgesehen, zum Beispiel bei der pädagogischen Konzeption, bei den Öffnungs- und Schließzeiten und bei der Essensversorgung der Kinder.

Darüber hinaus sollen ab dem Jahr 2025 die einzelnen Finanzierungsströme vom Land an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zusammengefasst werden, um den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten zu verringern.

Ratgeber „Das ABC der Schule“ aufgelegt

Oldenburg: Wir geben Eltern eine Orientierungshilfe

Schwerin – Ob Lernmanagementsysteme, Rahmenpläne oder Übergangszeugnis: Das Bildungssystem und die dazugehörigen Inhalte, Rechte und Pflichten für Eltern, Schülerinnen und Schüler sind zahlreich und nicht immer leicht zu erschließen. Außerdem ändern sich Regelungen auch mit der Zeit.

Das Bildungsministerium hat „Das ABC der Schule“ aufgelegt, um Eltern bzw. Erziehungs- und Sorgeberechtigte besser zu unterstützen und um ihnen einen schnellen Einstieg und guten Überblick zu ermöglichen. „Das ABC der Schule“ steht online auf dem Bildungsserver MV zur Verfügung und ist als Printversion verfügbar.

„Während seiner Schullaufbahn erhält ein Kind von vielen Seiten Unterstützung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Schule ist dann erfolgreich, wenn Lehrkräfte und Eltern an einem Strang ziehen. Daher brauchen Eltern einen schnellen Einblick, wie Schule heute funktioniert. ‚Das ABC der Schule‛ ist als Orientierungshilfe gedacht.

Darin finden sich alphabetisch geordnet Erklärungen über das Schulwesen in unserem Land von A wie Alltagshilfen bis Z wie Zeugnisse. Das Nachschlagewerk soll nicht das vertrauensvolle Gespräch mit den Eltern zu ihren individuellen Anliegen ersetzen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Schulen, in den Staatlichen Schulämtern und im Bildungsministerium haben selbstverständlich weiterhin ein offenes Ohr für sie“, so Oldenburg.

Auch wenn für den Ratgeber in der ersten Auflage eine Vielfalt an Themen berücksichtigt worden ist, besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Zusätzlich lohnt sich jederzeit ein Blick auf den Bildungsserver MV unter www.bildung-mv.de, auf das Bildungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Die Printversion des Ratgebers „Das ABC der Schule“ befindet sich derzeit im Druck. Grundschulen erhalten Sie Anfang des Jahres per Post. Weitere Broschüren können über die Webseite des Bildungsministeriums unter Publikationen – Regierungsportal M-V bestellt werden.

Neues Konzept zur Beruflichen Orientierung

Oldenburg: Jugendliche künftig noch besser auf die Ausbildung vorbereiten

Schwerin – Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern sollen künftig noch gezielter den Beruf anstreben, der am besten ihren Neigungen entspricht. „Es ist eine gute Nachricht, dass junge Menschen positiv in ihre berufliche Zukunft blicken und zuversichtlich sind. Dies können sie bei der derzeitigen Fachkräftesituation auch sein. Dennoch wollen wir Jugendliche künftig noch besser auf die Ausbildung vorbereiten und überarbeiten derzeit das Konzept zur Beruflichen Orientierung. Vom Schuljahr 2024/2025 an soll es umgesetzt werden. Damit sind unsere Schulen gut aufgestellt“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg anlässlich der Veröffentlichung einer repräsentativen Forsa-Befragung im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung und der Deutschen Kinder und Jugendstiftung.

Die Landesregierung und die Sozialpartnerinnen und Sozialpartner hatten sich im Zukunftsbündnis darauf verständigt, die Berufliche Orientierung an den Schulen weiterzuentwickeln. Alle Partnerinnen und Partner arbeiten hier eng zusammen. „Die Berufliche Orientierung ist mit vielen Angeboten schon heute an den Schulen fest verankert“, so Oldenburg. „Bei der Weiterentwicklung geht es im Kern darum, dass der Übergang von der Schule in den Beruf noch besser gelingt. Wir wollen die Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler stärken, damit sie zielgerichtet einen Beruf anstreben können. Wichtig ist dabei auch, dass Jugendliche nicht für die Ausbildung verloren gehen“, betonte die Bildungsministerin.

Dabei bestehen bereits erfolgreiche Angebote wie das Produktive Lernen oder das Freiwillige 10. Schuljahr. Das Produktive Lernen richtet sich an Schülerinnen und Schüler, deren Abschluss gefährdet ist. Die Jugendlichen, die die 7. Jahrgangsstufe besucht haben, lernen mit starker Praxisorientierung. Auch das Freiwillige 10. Schuljahr hat das Ziel, die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss zu verringern. „Seit diesem Schuljahr gibt es bei das Freiwillige 10. Schuljahr an Regionalen Schulen und Gesamtschulen. Das Angebot an 22 Standorten und mit insgesamt 27 Klassen richtet sich an Jugendliche, die mehr Zeit zum Lernen brauchen. Für sie erhöhen sich damit die Chancen, einen bundesweit anerkannten Schulabschluss, die Berufsreife, zu erlangen“, erläuterte die Ministerin.

In der repräsentativen Forsa-Umfrage haben die jungen Menschen betont, dass sie Kenntnisse der deutschen Sprache (92 Prozent) für wichtig oder sehr wichtig halten. Erst danach folgen für sie Fremdsprachen (84 Prozent) und Kenntnisse in den Bereichen Mathematik und Naturwissenschaften (80 Prozent).

„Wir gehen den eingeschlagenen Weg weiter und stärken die basalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch und Mathematik“, sagte Oldenburg. „Vom Schuljahr 2024/2025 an erhöht das Land in der Grundschule die Stundenzahl in den Fächern Deutsch und Mathematik. Auch im weiterführenden Bereich haben Schulen die Möglichkeit, die basalen Kompetenzen zu stärken. Unsere Schülerinnen und Schüler brauchen mehr Zeit zum Lernen. Der Spurt durch die Inhalte muss aufhören. Wir brauchen mehr Phasen des Lernens und Festigens“, so die Ministerin.

Referendariat im Schuldienst attraktiver gestalten

Oldenburg: Direkter Austausch mit den Absolventinnen und Absolventen ist uns wichtig

Schwerin – Referendarinnen und Referendare in Mecklenburg-Vorpommern sollen künftig noch besser auf ihre Lehrertätigkeit vorbereitet werden. Das Land plant dazu eine Reform des Referendariats, bei der Inhalte, die vorrangig theoretisch ausgerichtet sind, durch Bestandteile mit unmittelbaren Praxisbezug ersetz werden.

„Das Referendariat als zweite Phase der Lehrerbildung ist besonders wichtig, weil die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer verstärkt Praxiserfahrungen sammeln und differenzierte Methoden anwenden können. Wenn Referendarinnen und Referendare die Ausbildung an den Schulen als fundiert und sinnstiftend betrachten, kann dies ausschlaggebend für die Entscheidung sein, anschließend gern in den Schulen des Landes zu arbeiten,“ sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg anlässlich der Vorstellung des Gutachtens „Lehrkräftegewinnung und Lehrkräftebildung für einen hochwertigen Unterricht“ der Ständigen Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK).

„Wir werden die Gestaltung des Vorbereitungsdienstes dahingehend ändern, dass auf die Anfertigung einer vorgeschriebenen Hausarbeit verzichtet und stattdessen eine erweiterte Lehrprobe vorgeschrieben wird, im Rahmen derer die Referendarinnen und Referendare eine Unterrichtsreihe konzipieren. Dies ist deutlicher an den Berufserfordernissen ausgerichtet. Darüber hinaus prüfen wir, ob Referendarinnen und Referendare unmittelbar nach bestandener Zweiter Staatsprüfung, also vor dem offiziellen Ende des Vorbereitungsdiensts, hinsichtlich der Vergütung den Lehrkräften gleichgestellt werden können“, so Oldenburg.

Mit vier Einstellungsterminen, die bundesweit einmalig sind, bietet Mecklenburg-Vorpommern schon heute einen nahezu nahtlosen Übergang von der ersten in die zweite Phase der Lehrerbildung an und reduziert damit Wartezeiten. „Wichtig ist uns bei allen weiteren Reformideen ein direkter Austausch mit den Absolventinnen und Absolventen. In unserer Arbeitsgruppe sind auch die Personen beteiligt, die an der Ausbildung mitwirken. Wir bieten somit den Referendarinnen und Referendaren selbst ein Forum, Vorschläge für Veränderungen zu unterbreiten und zu beraten“, sagte die Bildungsministerin.

Nach PISA 2022

Deutsch und Mathematik stärken / Oldenburg: PISA bestätigt den eingeschlagenen Weg, Schülerinnen und Schüler intensiver zu fördern

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Simone Oldenburg sieht die Stärkung der Kernkompetenzen in Deutsch und Mathematik als zentrale Aufgabe, um die Bildungserfolge von Schülerinnen und Schülern zu erhöhen. Nach den Ergebnissen der jüngsten internationalen PISA-Studie fühlt sich die Ministerin in ihrem Handeln bestätigt. PISA 2022 gibt einen Überblick über die Kompetenzen Fünfzehnjähriger in den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaften und Lesen. In Deutschland nahmen an 257 Schulen insgesamt 6.116 Schülerinnen und Schüler im Jahr 2022 teil. Die Stichprobe ist für Deutschland repräsentativ. Das Zentrum für internationale Bildungsvergleichsstudien an der Technischen Universität München hat in Mecklenburg-Vorpommern fünf Schulen (zwei Regionale Schulen, zwei Gymnasien und eine Förderschule) zur Teilnahme an der Studie ausgewählt.

„Die PISA-Studie ist kein Spiegelbild von Mecklenburg-Vorpommern, sondern ein Abbild aller Bundesländer und der 80 beteiligten Staaten. Sie bestätigt die Ergebnisse anderer Studien, zum Beispiel des IQB-Bildungstrends und des Gutachtens der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz zu den basalen Kompetenzen. Mecklenburg-Vorpommern muss den eingeschlagenen Weg der Stärkung der basalen Kompetenzen weiter gehen und die Schülerinnen und Schülern in den Fächern Deutsch und Mathematik weiter fördern. Wir fangen damit bereits in der Grundschule an. Vom Schuljahr 2024/2025 an erhöht das Land in der Grundschule die Stundenzahl in den Fächern Deutsch und Mathematik. Außerdem soll in allen Grundschulen des Landes ein sogenanntes flächendeckendes Leseband eingeführt werden. An drei bis fünf Tagen sind Lautlesetrainings in der Schule vorgesehen. Dafür sind pro Tag 20 Minuten der Unterrichtszeit fest eingeplant – unabhängig vom zu unterrichtenden Fach“, erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Sprachkenntnisse sind ein wichtiger Schlüssel zum Bildungserfolg. Erst, wenn ich verstehen kann, kann ich Textaufgaben in Mathematik lösen, Sachtexte in Biologie und in Physik lesen. Ebenfalls beginnen wir ab dem Schuljahr 2024/2025 schrittweise die Unterrichtsstunden für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch zu stärken, indem hier die Stundenanzahl deutlich erhöht wird. Unsere Schülerinnen und Schüler brauchen die Zeit zum Lernen. Der Spurt durch die Inhalte muss aufhören. Wir brauchen mehr Phasen des Lernens und Festigens. Das durchgängige Sprachbildungskonzept für Mecklenburg-Vorpommern, das wir im Sommer verabschiedet haben, wird dazu beitragen, diese grundlegenden Kompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler in allen Unterrichtsfächern weiter zu erhöhen. Auch die zentralen Lernstandserhebungen sind ein wichtiges Instrument, um gezielt die Schülerinnen und Schüler in den Bereichen zu fördern, in denen die Mindeststandards nicht vollständig oder gerade so erreicht werden“, erklärte die Ministerin.

Außerdem qualifiziert das Land seine Mathematik-Lehrkräfte, zum Beispiel über die Fortbildungsinitiative „QuaMath“ des Deutschen Zentrums für Lehrerbildung Mathematik und des Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften (IPN). Das Programm ist auf eine Projektlaufzeit von 10 Jahren angelegt und zielt auf die Weiterentwicklung des Mathematikunterrichts in der Primarstufe und Sekundarstufe I ab. An dem Projekt beteiligen sich 15 Bundesländer. Es wird während der gesamten Projektlaufzeit eng wissenschaftlich begleitet.

Die internationale PISA-Studie nimmt auch das Lehren und Lernen unter Pandemiebedingungen in den Blick. „Die getesteten Schülerinnen und Schüler waren während der Corona-Pandemie eine lange Zeit von Schulschließungen, Distanz- und Wechselunterricht betroffen. Die Spuren der Pandemie sind immer noch deutlich. Allerdings wäre es zu einfach, die Ergebnisse allein mit der Corona-Pandemie zu erklären. Auswirkungen von bildungspolitischen Entscheidungen treten immer schrittweise und viele Jahre später zutage. Die PISA-Studie zeigt auf, welche Folgen Kürzungen des Deutsch- und Mathematikunterrichts bei uns im Land in der Vergangenheit heute haben. Hier steuern wir um“, so Oldenburg.

Die Gruppen der leistungsschwachen Schülerinnen und Schüler sind in PISA 2022 in Deutschland im Vergleich zu PISA 2018 in Mathematik, Naturwissenschaften und im Lesen signifikant gewachsen. „Schülerinnen und Schüler brauchen dringend mehr Zeit zum Üben, Festigen und zur individuellen Unterstützung, um Lücken zu schließen. Seit diesem Schuljahr gibt es bei uns im Land das Freiwillige 10. Schuljahr deshalb an Regionalen Schulen und Gesamtschulen. Das Angebot an 22 Standorten und mit insgesamt 27 Klassen richtet sich an Jugendliche, die mehr Zeit zum Lernen brauchen. Für sie erhöhen sich damit die Chancen, einen bundesweit anerkannten Schulabschluss, die Berufsreife, zu erlangen“, sagte die Bildungsministerin.

Schulbetrieb nach dem Phasenmodell

Oldenburg: Schulleitungen können weiterhin flexibel handeln

Schwerin – In der saisonalen Krankheitswelle können Schulen in Mecklenburg-Vorpommern auf das sogenannte Phasenmodell zurückgreifen, um bei hohen Krankenständen der Lehrkräfte den Unterricht soweit wie möglich abzusichern. Es gilt zunächst bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres. Das Bildungsministerium hat die Schulen in einem Schreiben darüber informiert.

„Das Phasenmodell hat sich auch über die Zeit der Pandemie hinaus als erfolgreiches Instrument zur Absicherung des Schulbetriebs bei hohen Krankheitswellen erwiesen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Schulleitungen können flexibel handeln. Wenn viele Lehrkräfte eines Kollegiums erkrankt sind, kann die Schule das Phasenmodell anwenden. Schulen entscheiden demnach eigenständig, in welcher Form sie den Unterricht vollumfänglich absichern“, so Oldenburg.

Mit dem Phasenmodell will das Land erreichen, dass Schulen unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen vor Ort den Schulbetrieb bei Krankheitswellen durchgehend absichern können. Das Phasenmodell orientiert sich an der Einsatzfähigkeit des gesamten pädagogischen Personals an der Schule. Schulleitungen entscheiden eigenverantwortlich, welche Phase umgesetzt wird.

Phase 1: Der Einsatz der Lehrkräfte an einer Schule ist nicht oder unwesentlich eingeschränkt. Es findet regulärer Präsenzunterricht statt.

Phase 2: In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 erfolgt Präsenzunterricht. Die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 werden im Wechselunterricht in einem A/B-Tages-/Wochenrhythmus beschult (kein Distanzunterricht). Abschlussklassen und Vorabschlussklassen erhalten Präsenzunterricht.

Phase 3: In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird grundsätzlich Präsenzunterricht erteilt. Sofern die Schule aufgrund ihrer personellen Ausstattung in ihrem Unterrichtsablauf eingeschränkt ist und Präsenzunterricht nicht absichern kann, wird eine Notbetreuung vorgehalten. Ab der Jahrgangsstufe 7 findet Distanzunterricht statt. Dabei ist auf eine Verkürzung der Unterrichtstage auf durchschnittlich vier Unterrichtsstunden zu achten, um eine Überlastung zu vermeiden. Abschlussklassen und Vorabschlussklassen erhalten Präsenzunterricht.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen, die keinen Präsenzunterricht erhalten, beziehen die Unterrichtsaufgaben über das Lernmanagementsystem „itslearning“ oder über andere Lernplattformen, die von der jeweiligen Schule genutzt werden.

Ausnahmen von diesen Regelungen zeigen die allgemein bildenden Schulen den Staatlichen Schulämtern und die beruflichen Schulen der Schulaufsicht im Bildungsministerium an.

Bei „Jugend trainiert“ erfolgreich

Oldenburg: Schulsportwettbewerbe stellen einen Höhepunkt im Schuljahr dar

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat 70 junge Sportlerinnen und Sportler aus Mecklenburg-Vorpommern für ihre erfolgreiche Teilnahme am Herbstfinale 2023 „Jugend traniert für Olympia & Paralympics“ geehrt. Bei einer Festveranstaltung im Mega Movies Schwerin hat die Ministerin Schulmannschaften aus Neubrandenburg, Rostock und Schwerin ausgezeichnet, die in Berlin Medaillen geholt haben.

„Mecklenburg-Vorpommern hat beim Bundesfinale überaus erfolgreich abgeschnitten“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Unsere Schülerinnen und Schüler haben vier Bundessiege, einen zweiten Platz und zwei dritte Plätze und viele weitere gute Platzierungen errungen. Insgesamt belegt unser Land damit den dritten Platz im Medaillenspiegel hinter Sachsen-Anhalt und Berlin. Ganz besonders freut mich das herausragende Abschneiden in den paralympischen Sportarten unserer Förderschulen.

Eine Besonderheit in Berlin ist die Inklusionsstaffel. Hier machen traditionell Regel- und Förderschulen jedes Bundeslandes gemeinsame Sache, stellen zusammen ein Schwimmteam auf und ermitteln im Becken mit großer Freude und Begeisterung das schnellste Bundesland. Mecklenburg-Vorpommern hat in diesem Jahr diese Staffel gewonnen. Dazu gratuliere ich sehr“, so Oldenburg.

In einer Gesprächsrunde im Mega Movies hob die Ministerin auch die Bedeutung von „Jugend trainiert“ hervor. „Schulsportwettbewerbe stellen für viele sportbegeisterte Schülerinnen und Schüler einen Höhepunkt im Schuljahr dar. Jede Qualifikation für ein Bundesfinale ist ein Erfolg. Wenn eine Schule dann sogar den ersten, zweiten oder dritten Platz belegt, ist das eine herausragende Teamleistung.

‚Jugend trainiert‛ ist als Teamwettbewerb konzipiert. Das ist etwas Besonderes. Jede Leistung zählt, man gewinnt zusammen, man verliert aber auch zusammen. Schülerinnen und Schüler lernen dadurch mit Sieg und Niederlagen umzugehen. Das ist eine wichtige Erfahrung für die Zukunft“, betonte Oldenburg.

Mit jährlich mehr als 800.000 teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ist „Jugend trainiert“ der größte Schulsportwettbewerb der Welt. In Mecklenburg-Vorpommern nehmen jährlich mehrere Tausend Schülerinnen und Schüler an den Ausscheiden auf Kreis-, Regional- und Landesebene teil. Zahlreiche spätere Spitzensportlerinnen und Spitzensportler feierten ihre ersten großen Erfolge mit „Jugend trainiert“, ein Grundschulwettbewerb wurde im Rahmen des Wettbewerbs ins Leben gerufen – und beim Thema Inklusion im Sport ist „Jugend trainiert“ Vorreiter: Seit genau zehn Jahren nehmen junge Menschen mit und ohne Behinderung zur selben Zeit und am selben Ort an Bundesfinalveranstaltungen teil.

Folgende Mannschaften haben eine Ehrenurkunde erhalten:

  • CJD Christophorusschule Rostock, Leichtathletik WK II Mädchen
  1. Platz
  • CJD Christophorusschule Rostock, Tennis WK III Mädchen
  1. Platz
  • Sportgymnasium Neubrandenburg, Triathlon WK III Mixed
  1. Platz
  • Sportgymnasium Schwerin, Rudern WK III Jungen
  1. Platz
  • Sportgymnasium Schwerin, Beach-Volleyball WK II Mixed
  1. Platz
  • Mecklenburgisches Förderzentrum Schwerin, Para Schwimmen
  1. Platz
  • Mecklenburgisches Förderzentrum Schwerin, Para Leichtathletik
  1. Platz

Wir danken dem Mega Movies, dem Restaurant Seewarte sowie den Stadtwerken Schwerin für die freundliche Unterstützung bei der Ausrichtung der Ehrungsveranstaltung.

Besseres Betreuungsverhältnis

Oldenburg: Mit diesem Gesetz erreichen wir eine echte Qualitätsverbesserung in der Kindertagesförderung

Schwerin – In den Kindergartengruppen in Mecklenburg-Vorpommern soll das Betreuungsverhältnis verbessert werden. Geplant ist, das Fachkraft-Kind-Verhältnis von 1:15 auf 1:14 zu senken. So sieht es der Entwurf für eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, kurz KiföG, vor, den das Kabinett heute beschlossen hat. Von September 2024 an soll eine Erzieherin bzw. ein Erzieher durchschnittlich 14 Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule betreuen.

„Mit diesem Gesetz erreichen wir eine echte Qualitätsverbesserung in der Kindertagesförderung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir verbessern das Betreuungsangebot, wir verbessern die Personalsituation und wir verbessern die Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher. Das ist ein finanzieller Kraftakt. Allein durch die Senkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses und den gestiegenen Personalbedarf entstehen Mehraufwände in Höhe von 11,8 Millionen Euro pro Jahr. Mit der beitragsfreien Kita gibt es schon heute bei uns ein Betreuungsangebot, das dem Bedarf der Eltern vollkommen entspricht. Das garantiert die Landesregierung weiterhin, denn eine gute Kindertagesförderung ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben“, sagte Oldenburg.

Mecklenburg-Vorpommern weist mit 94,5 Prozent eine sehr hohe Kita-Besuchsquote der Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren auf. Auch die Quote von Grundschulkindern, die einen Hort besuchen, ist mit 78,9 Prozent bereits rund drei Jahre vor Einführung eines schrittweisen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 erfreulich.

Mit der KiföG-Novelle wird es den Kindertageseinrichtungen ermöglicht, ein noch besseres Fachkraft-Kind-Verhältnis dort umzusetzen, wo überdurchschnittlich viele Kinder aus sozial benachteiligten Verhältnissen betreut und gefördert werden.

Der Gesetzentwurf nimmt auch die Sprachentwicklung von Kindern besonders in den Blick. „Im Rahmen der alltagsintegrierten Beobachtung und Dokumentation wird bei Kindern im Alter von vier bis fünf Jahren verstärkt die Sprachentwicklung gefördert. Sprachliche Fähigkeiten sind die Grundlage für die gesamte – nicht nur kindliche – Entwicklung. Wir müssen hier anfangen und gleichzeitig Verbesserungen in der Schule vornehmen“, erläuterte die Ministerin.

Bildungsministerin Oldenburg zeigte sich zudem zuversichtlich, dass die benötigen Fachräfte ausgebildet werden. „Wir bilden seit Jahren Erzieherinnen und Erzieher über Bedarf aus und die Ausbildungszahlen steigen. Die Auszubildenden zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige sollen zudem eine bessere Bezahlung erhalten. Die Ausbildungsvergütung soll sich am Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes orientieren und nach der Neuregelung mindestens 90 Prozent statt bisher 80 Prozent der tariflich festgelegten Ausbildungsvergütung nicht unterschreiten. Wir hoffen, dass wir dadurch die bereits steigende Anzahl an Auszubildenden weiter erhöhen können“, betonte Oldenburg.

Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus Entlastungen für die Beschäftigten in den Kitas vor. Teil der Fachkräfteoffensive ist eine Stärkung der Rechte der Assistenzkräfte. So sollen künftig zum Beispiel Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, die über eine mindestens dreijährige Praxiserfahrung verfügen, kleinere Gruppen eigenständig leiten und somit auch die Randzeitenbetreuung übernehmen können. Auch Alltagshilfen sind zur Entlastung des pädagogischen Personals von nicht pädagogischen Aufgaben in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. „Wichtig ist, dass unsere hohe Fachkraftquote mit den neuen Regelungen nicht gesenkt wird“, so Bildungsministerin Oldenburg. Derzeit haben 95,2 Prozent des pädagogischen Personals in Kitas mindestens einen Fachschulabschluss, 87 Prozent davon sind Erzieherinnen und Erzieher.

Zu den Neuerungen zählt auch die Stärkung der Elternrechte. Ab 2024 sind mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Elternräte vorgesehen, zum Beispiel bei der pädagogischen Konzeption, bei den Öffnungs- und Schließzeiten und bei der Essensversorgung der Kinder.

Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Kindertagespflegepersonen – genauso wie Träger von Kindertageseinrichtungen – für die Ausübung ihrer Tätigkeit auf dem Boden der demokratischen Grundordnung stehen müssen. Damit will das Land eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten. Ziel ist die Stärkung von Demokratie, Vielfalt, Weltoffenheit, Toleranz und die Prävention gegen Extremismus, Rassismus, Antisemitismus und Gewalt auch in der Kindertagesförderung.