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Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Ferien für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte

Zeugnissorgentelefon bietet Rat und Hilfe bei weniger guten Noten an

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern starten am Freitag, 31. Januar 2025, 163.000 Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen in die zweiwöchigen Winterferien. Zuvor erhalten sie ihre Halbjahreszeugnisse. Auch die 36.000 Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen gehen für eine Woche in die Winterferien.

„Die Schülerinnen und Schüler haben ein anstrengendes Schulhalbjahr gemeistert. Ich wünsche ihnen, den Lehrkräften und allen anderen Beschäftigten an den Schulen schöne Winterferien“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Den Lehrkräften danke ich für ihren engagierten Einsatz und dafür, dass sie gerade in diesen schwierigen Zeiten des Lehrkräftemangels Enormes leisten, um einen guten und umfassenden Unterricht abzusichern. Nach den Winterferien gehen die Schülerinnen und Schüler in den Endspurt für die Prüfungen“, so Oldenburg.

Bei weniger guten Noten rät Bildungsministerin Simone Oldenburg den Eltern, ihren Kindern Mut zu machen und nach Wegen zu suchen, wie sie in der Schule erfolgreicher werden können. „Nehmen Sie dazu Kontakt mit den Lehrkräften auf. Sie kennen ihre Schülerinnen und Schüler gut und können helfen. Sie wissen, wo sie Schwierigkeiten haben und wie man sie am Besten unterstützen kann. Vertrauen Sie dem Rat der Lehrkräfte, denn auch sie haben großes Interesse daran, dass Schülerinnen und Schüler Erfolg haben“, sagte die Ministerin.

Der Zentrale Fachbereich Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) bietet in dieser und in der kommenden Woche ein Zeugnissorgentelefon unter 0385 588 7987 an. Die telefonische Beratung ist bis 7. Februar 2025 (montags bis freitags und am Samstag, 1. Februar 2025), jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Schülerinnen und Schüler erhalten hier Rat und Unterstützung. Auch Eltern können anrufen, wenn sie Fragen haben, wie sie mit ihren Kindern über das Zeugnis sprechen können, um sie zu motivieren.

Neue Regelungen für das Referendariat

Oldenburg: Verbesserte Bedingungen bieten gute Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start in den Beruf

Schwerin – Mit den neuen Regelungen wird das Referendariat für den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern attraktiver. Ab dem 1. Februar 2025 gelten Neuerungen für zukünftige Lehrerinnen und Lehrer in der zweiten Phase ihre Ausbildung.

„Wir unternehmen viel, damit Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen den Vorbereitungsdienst bei uns im Land absolvieren und danach an unseren Schulen tätig werden“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Mit den neuen Regelungen machen wir das Referendariat in unserem Bundesland attraktiver. Rund 30 Prozent der Referendarinnen und Referendare kommen aus anderen Bundesländern zu uns. Die verbesserten Bedingungen bieten den zukünftigen Lehrkräften gute Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start in den Beruf. Mit der Reform des Lehrerbildungsgesetzes und der neuen Verordnung über den Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte erleichtern wir den Referendarinnen und Referendaren den Einstieg in den Lehrerberuf“, so Oldenburg.

Für das Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern gelten ab Februar folgende Neuerungen:

  •  Dauer des Vorbereitungsdienstes

Schulpraktische Ausbildungsanteile aus dem Studium oder berufspraktische Erfahrungen, wie z. B. die Tätigkeit als Vertretungslehrkraft, können angerechnet werden. 

  •  Bessere Begleitung und individuelles Feedback

Durch regelmäßige Gespräche zum Ausbildungsstand wird der individuelle Entwicklungsfortschritt evaluiert. Das Feedback steigert die Qualität der Ausbildung und sorgt für mehr Transparenz. 

  •  Praxisorientierte Prüfungen

Die bisherige Hausarbeit wird durch eine erweiterte Lehrprobe ersetzt, die innerhalb eines Kolloquiums, an dem Fachleiterinnen und Fachleiter teilnehmen, reflektiert wird. Die Reflexion der Lehrprobe geht in die Endbewertung ein.

  •  Optimierte Lernplattform und klare Bewerbungsstandards

Auf dem landesweiten Lernmanagementsystem „itslearning“ stellt das Land alle notwendigen Materialien und Fachkurse für den Vorbereitungsdienst bereit. Einheitliche Beurteilungsgrundlagen und klare Prozessbeschreibungen machen die Leistungserwartungen transparenter und geben allen Beteiligten – von den Ausbildenden bis zu den Auszubildenden – eine klare Orientierung.

  •  Unterstützung durch das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V)

Das IQ M-V unterstützt die Referendarinnen und Referendare u. a. bei besonders herausfordernden Situationen im Schulalltag und hilft bei der Weiterentwicklung pädagogischer Fähigkeiten. Die Beratungsstelle für Referendarinnen und Referendare bietet gezielte Unterstützung beim Einstieg in den Lehrerberuf. Weitere Informationen finden sich unter www.lehrer-in-mv.de/referendariat/unterstuetzung.

Darüber hinaus gelten weiterhin folgende Bestimmungen:

  •  Teilzeitregelungen: Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Referendare, die ihre Ausbildung mit privaten oder familiären Verpflichtungen besser in Einklang bringen möchten, können den Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvieren.

  •  Ausbildung auch an Ersatzschulen möglich

Um den zukünftigen Lehrkräften ein breiteres Ausbildungsangebot zu ermöglichen, kann der Vorbereitungsdienst auch an staatlich genehmigten und anerkannten Ersatzschulen absolviert werden.

Am Freitag, 31. Januar 2025, treten im Goldenen Saal im Neustädtischen Palais in Schwerin rund 90 Referendarinnen und Referendare ihren Dienst an. Staatssekretär Tom Scheidung wird die angehenden Lehrkräfte offiziell begrüßen. Beginn ist 10 Uhr.

Weiterentwicklung der FH Güstrow

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute das Konzept zur Weiterentwicklung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege (FHöVPR) des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt.

„Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der digitalen Transformationsprozesse in unserer Gesellschaft ist eine Weiterentwicklung unserer Fachhochschule mit gleichzeitiger Qualitätssicherung von Studium, Ausbildung, Weiterbildung und Qualifizierung notwendig“, erklärt Innenminister Christian Pegel und: „Wir müssen und wollen unsere Fachhochschule stärker bekannt machen und uns als Ausbildungsort etablieren. Dazu soll unter anderem das Hochschulmarketing optimiert werden, umso mehr Nachwuchskräfte zu gewinnen. Um noch einprägsamer zu sein, wird daher der Name der Fachhochschule in ‚Hochschule für den öffentlichen Dienst‘ (HöD M-V) geändert.“

Weitere Schwerpunkte des Konzeptes umfassen die Weiterentwicklung der Curricula und Lehrangebote, Innovation und Wissenstransfer, moderner Hochschulcampus, Organisation und Verwaltung. Eine eingerichtete Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Innen- und Finanzministeriums und der Fachhochschule haben gemeinsam das Konzept entwickelt.

Standort der Fachhochschule des Landes bleibt Güstrow

„Wie bereits mehrfach öffentlich bekanntgegeben, wird der Standort der Fachhochschule mit seinen jetzigen Fachbereichen in Güstrow bleiben“, unterstreicht der Minister. Sukzessive soll insbesondere für die Fortbildung der Landesbeschäftigten ein Außenstandort in der Landeshauptstadt Schwerin aufgebaut werden.

Oberbürgermeister Rico Badenschier begrüßte die Entscheidung: „Ich habe immer wieder betont, dass Hochschulpläne für Schwerin nur realistisch sind, wenn sie nicht zu Lasten eines anderen Standorts in MV gehen. Schwerin ist ein großer Verwaltungsstandort, daher ist es ein starkes Zeichen der Landesregierung, hier auch Verwaltungsstudiengänge neu zu etablieren.“

„In einem mehrjährigen Prozess werden wir die Fachhochschule zur Ausbildungs- und Innovationsschmiede für den Öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern entwickeln. Durch die Weiterentwicklung der Curricula in den Studien- und Ausbildungsgängen werden wir die stabile und umsetzungsstarke Landes- und Kommunalverwaltung stärken und so die Transformation in die Zukunft gestalten“, so Minister Pegel.

Ebenso sei die Art der Lehre fortlaufend weiterzuentwickeln, erklärt Christian Pegel: „Moderne Unterrichtsformate, digitale Tools und neue Formen der Wissensvermittlung werden wir in den Fokus nehmen. Um den Prozess der Digitalisierung und Weiterentwicklung der Hochschule zu unterstützen, wird bei der Hochschulleitung das ‚Zentrum für digitale Kompetenzen und Hochschulentwicklung der FHöVPR MV‘ eingerichtet.“

Synergien nutzen und neue Ausbildung schaffen

Die Hochschule des Landes soll sich für die Zukunft auch als anwenderorientierte Forschungsinstitution verstehen und die Verwaltungsmodernisierung des Landes und der Kommunen befördern. Dazu wird die neue Organisationseinheit „Forschung und Transfer“ personell ausgestattet. Ab Herbst 2025 wird es an der FH Güstrow zudem eine neue zweijährige Anwärterausbildung zur Justizfachwirtin/zum Justizfachwirt geben. Der Fachbereich Rechtspflege wird in den Fachbereich Justiz umbenannt.

Die beschlossenen Maßnahmen sollen nach fünf Jahren evaluiert werden.

Land stärkt Erinnerungskultur

Oldenburg: Die Erinnerung an die Opfer des Holocaust ist unsere Verpflichtung

Schwerin – Das Land hat mit verschiedenen Projekten die Erinnerungskultur an den Schulen gestärkt. Schülerinnen und Schüler haben durch diese Angebote die Möglichkeit, die Geschichte des Nationalsozialismus und des Holocaust besser emotional nachzuvollziehen. Neben einem digitalen Lerntool mit Interviews von Überlebenden der Shoah hat das Land die Fördermittel für mehrtägige Gedenkstättenfahrten in die ehemaligen deutschen NS-Vernichtungslager nach Auschwitz-Birkenau, Majdanek, Treblinka, Belzec, Sobibor und Kulmhof verdreifacht. Außerdem hat das Land die Kooperationsvereinbarung mit der Holocaust-Gedenkstätte in Yad Vashem verlängert, um weiterhin Lehrkräftefortbildungen anzubieten.

„Die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus und an die Opfer des Holocaust ist unsere Verpflichtung“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten ist Thema im Geschichtsunterricht. Doch Schülerinnen und Schüler werden emotional stärker angesprochen, wenn die Ursachen, Formen und Auswirkungen durch persönliche Schicksale veranschaulicht werden. Genau dies leistet zum Beispiel unser Multimedia-Projekt, in dem Überlebende der Shoah berichten. In einer Zeit, in der es immer weniger Zeitzeuginnen und Zeitzeugen gibt, ist das umso wichtiger“, erläuterte Oldenburg.

Im Multimedia-Projekt „Als junger Mensch in der Shoah – Digitales Lerntool gegen das Vergessen“, kommen die Holocaust-Überlebenden Miriam Bruderman, Batsheva Dagan, Eva Erben, Mieczyslaw Grochowski, Regina Steinitz und der 2023 verstorbene Sally Perel zu Wort. Im Lerntool beantworten sie Fragen, die Jugendliche auch viele Jahrzehnte später beschäftigen und bewegen. In den Antworten geht es um Hass und Unterdrückung, aber auch um Lebensentwürfe und um den Wunsch nach Frieden und gutem Zusammenleben. Das Lerntol steht über das landesweite Lernmanagementsystem „itslearning“ allen Schulen zu Verfügung.

Seit dem vergangenen Jahr haben mehr Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, an mehrtägigen Fahrten in die ehemaligen deutschen Vernichtungslager in Polen teilzunehmen. Das Land hat 2024 die Mittel von jährlich 50.000 Euro auf 150.000 Euro erhöht. Die Aufstockung der Fördermittel für Gedenkstättenfahrten ist eine konkrete Umsetzung des Landtagsbeschlusses „Demokratische Erinnerungskultur an Schulen stärken“. Die Landesregierung ist damit auch Anregungen von Lehrkräften nachgekommen, die sich für die Ausweitung dieser Fahrten ausgesprochen hatten.

„Bei der Förderung von Gedenkstättenfahrten liegt Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich deutlich an der Spitze. Mit den Gedenkstättenbesuchen wird Geschichte erlebbar. Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Gewaltherrschaft und Menschenfeindlichkeit auseinander. Das ist ein unerlässlicher Beitrag, dem Antisemitismus vehement entgegenzutreten und die Erinnerungskultur weiter zu stärken. Es ist unsere Verpflichtung, Wege gegen das Vergessen zu initiieren. Darüber hinaus zeigen wir unseren Lehrkräften auf, wie sie die NS-Geschichte, den Holocaust und Antisemitismus in der Schule thematisieren können“, sagte die Bildungsministerin.

Das Land und die Internationale Holocaust Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem intensivieren hierfür die Bildungsarbeit. Das Bildungsministerium und die Gedenkstätte haben im vergangenen Jahr die Kooperationsvereinbarung über Lehrkräftefortbildungen verlängert. Vorgesehen sind auch digitale Fortbildungen. So hat im vergangenen Jahr der Deutsche Botschafter in Israel, Steffen Seibert, eine Lehrkräftefortbildung zum Thema Antisemitismus durchgeführt.

Im Februar dieses Jahres bietet das Land Lehrkräften eine Fortbildung zum Thema Antisemitismus in Rom an. Die mehrtägige Veranstaltung, die in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Botschaft initiiert wurde, ist als Ersatz für Fortbildungen in Israel geplant. Wegen der Sicherheitslage sind Lehrkräftefortbildungen dort derzeit nicht möglich. Geplant sind unter anderem eine Tour durch das Jüdische Museum, eine Besichtigung der Großen Synagoge eine Höhlenbesichtigung zum Thema „Massaker der Ardeatinischen Höhlen“ und eine Besichtigung der Jüdischen Katakomben in Rom.

Lehrkräfte: weniger Verwaltungsaufgaben

Oldenburg: Wir schaffen Freiraum, damit sich Lehrkräfte auf ihre pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren können

Schwerin – Das Land hat zahlreiche Vorhaben umgesetzt, um Lehrkräfte an den Schulen zu entlasten. Schwerpunkte bilden dabei die Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer von Verwaltungstätigkeiten, die personelle Unterstützung bei organisatorischen Tätigkeiten und ein Abbau der Bürokratie.

„Wir schaffen Freiraum, damit sich Lehrkräfte auf ihre pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren können“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir haben in den vergangenen Jahren viele Maßnahmen umgesetzt, damit Lehrerinnen und Lehrer den Großteil ihrer Zeit für das Unterrichten aufwenden können. Wir nehmen die Hinweise von Lehrkräften ernst, dass sie sich eine weitere Reduzierung wünschen. Hieran arbeiten wir. Konstruktive Vorschläge nehmen wir gerne entgegen. Zur Ehrlichkeit gehört dazu, dass der Lehrerberuf nicht gänzlich ohne Verwaltungstätigkeiten auskommt“, betonte Oldenburg.

Auswahl von Maßnahmen, wie Lehrkräfte entlastet werden:

  • Beschäftigung von Verwaltungsfachkräften an 32 allgemein bildenden Schulen mit besonderen Lagen und an 17 beruflichen Schulen mit über 500 Schülerinnen und Schülern
  • Einrichtung von 240 Stellen für Alltagshilfen zur organisatorischen Unterstützung
  • Beschäftigung von unterstützenden pädagogischen Fachkräften an Schulen mit besonderen Herausforderungen
  • Bis zu vier Altersanrechungsstunden für Lehrkräfte
  • Seit 2022 insgesamt 2.400 Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen eingestellt durch Straffung und Verkürzung der Stellenbesetzungsverfahren
  • Beschäftigung von Vertretungslehrkräften und externer Vertretungskräfte
  • Gestaltung von Ganztagsangeboten durch außerschulische Kooperationspartner
  • Bereitstellung digitaler Unterrichtshilfen über das Lernmanagementsystem „itslearning“, um den Aufwand der Vorbereitung zu verringern
  • Zusammenführung von Erlassen und Verordnungen, um Regelungen übersichtlicher zu gestalten
  • Einrichtung von langfristigen Unterrichtsstundenkonten und höhere Vergütung der Mehrarbeit
  • Kompakte Informationen über rechtliche und organisatorische Neuerungen an den Schulen in sogenanten One-Pagern

Bildungsministerin Simone Oldenburg ging in diesem Zusammenhang auch auf den Wunsch einer Reduzierung der Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte ein: „Eine Absenkung des Regelstundenmaßes um eine Lehrerwochenstunde würde bei knapp 13.000 Lehrkräften die Neubesetzung von rund 500 Stellen erfordern. Dies entspricht einem finanziellen Volumen von über 50 Millionen Euro jährlich. Dies ist bei dem derzeitigen bundesweiten Lehrkräftemangel und der Situation auf dem Lehrkräftearbeitsmarkt nicht zu machen.“

Auf die Forderung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft nach einem landesweit einheitlichen gesetzlichen Mindestpersonalschlüssel in den Kitas entgegnete die Bildungsministerin: „Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern einen Landesrahmenvertrag. Er stellt die Verbindung zwischen den landesgesetzlichen Regelungen sowie den Einzelvereinbarungen vor Ort mit jeder Kindertageseinrichtung her. Ziel des Landesrahmenvertrages ist es, landesweit einheitliche Rahmenbedingungen festzulegen und so die Qualität in Kindertagesstätten und Horten weiter zu steigern, unter anderem durch verbesserte Arbeitsbedingungen für Fachkräfte sowie einen einheitlichen Personal- und Leistungsschlüssel“, erläuterte Oldenburg.

„Land und Kommunen haben in den Kitas für viele Qualitätsverbesserungen gesorgt, die es ohne den Landesrahmenvertrag nicht geben würde. Durch den Mindestpersonalschlüssel, aber auch durch die Nicht-Anrechnung der Auszubildenden zur Erzieherin bzw. zum Erzieher für 0- bis 10-Jährige können zusätzlich 1.200 Erzieherinnen und Erzieher eingestellt werden. Nahezu ausgeschlossen ist vor diesem Hintergrund, dass die Kita-Träger Erzieherinnen und Erzieher kündigen werden“, sagte sie.

Zeugnissorgentelefon vor den Winterferien

Oldenburg: Ein offenes Ohr haben und Sorgen von Schülerinnen und Schülern ernst nehmen

Schwerin – Das Bildungsministerium bietet bereits in der letzten Woche vor den Winterferien ein Zeugnissorgentelefon an. Ab Montag, 27. Januar 2025, ist das Zeugnissorgentelefon erreichbar. Die Hotline ist ein Angebot des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen jeweils eine Woche vor und eine Woche nach der Zeugnisausgabe mit Rat und Hilfe bei allen Fragen rund um das Zeugnis zur Verfügung, ob es dabei um den Umgang mit Enttäuschung und Ängsten oder um Konflikte in der Familie geht. Schülerinnen und Schüler können auch Tipps erhalten, wie sie ihre Leistungen verbessern.

„Uns ist es wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler, aber auch ihre Eltern wissen, dass wir ein offenes Ohr haben und ihre Sorgen ernst nehmen. Dafür können sie sich an die Lehrkräfte ihres Vertrauens oder an das Zeugnissorgentelefon wenden. In den Gesprächen mit Eltern, Kindern und Jugendlichen zeigen wir Wege auf, wie Schülerinnen und Schüler ihre Leistungen verbessern können und wie sie eventuell vorhandene Wissenslücken schließen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die telefonische Beratung ist vom 27. Januar 2025 bis 7. Februar 2025 unter der Nummer 0385 588 7987 (montags bis freitags und auch am Samstag, 1. Februar 2025), jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

Schwerpunkte für Ganztagsbetreuung

Oldenburg: Mit dem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz verbessert sich die Betreuung der Kinder spürbar

Schwerin – Beim Runden Tisch „Ganztag“ haben sich die Partnerinnen und Partner innerhalb eines Jahres über Möglichkeiten verständigt, wie die Ganztagsbetreuung für alle Grundschulkinder vollständig abgesichert werden kann. Ab dem 1. August 2026 gilt für alle Kinder bundesweit ein Rechtsanspruch auf eine Betreuung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Einführung der Ganztagsbetreuung erfolgt schrittweise, zunächst für Kinder der Jahrgangsstufe 1. In den Folgejahren wird der Rechtsanspruch um je eine Jahrgangsstufe ausgeweitet, sodass mit dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind eine umfassende Betreuung erhalten kann.

„Mit dem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz verbessert sich die Förderung und Betreuung der Kinder spürbar“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir haben Schwerpunkte erarbeitet, wie der Rechtsanspruch erfüllt werden kann. Im Fokus stehen dabei der weitere Platzausbau durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Hortträger, die Koordination von Grundschule, Hort und den außerschulischen Partnern sowie die Entwicklung von Qualitätsstandards und Kooperationsvereinbarungen. Ich bedanke mich bei allen Partnern, die daran konstruktiv und mit großem Engagement mitgearbeitet haben. Die Schwerpunkte stimmen wir innerhalb der Landesregierung final ab. Anschließend legen wir die Vorschläge dem Bildungsausschuss vor. Bis zur Erfüllung des Rechtsanspruchs haben wir noch anderthalb Jahre Zeit. Wir sind gut vorbereitet. In diesem Zeitraum werden wir Regionalkonferenzen durchführen, um mit den Beteiligten vor Ort die einzelnen Schritte zu besprechen“, so Oldenburg.

Auf Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Landtag beschlossen, mit den kommunalen Landesverbänden, den Trägern von Kindertageseinrichtungen sowie den außerschulischen Kooperationspartnern ins Gespräch zu kommen und unter Beteiligung des Landes einen Runden Tisch einzuberufen. Der Runde Tisch „Ganztag“ und seine Arbeitsgruppen standen vor der Aufgabe, zwei unterschiedlich arbeitende Systeme, die Grundschulen (angesiedelt beim Land) und die Horte (angesiedelt bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe) aufeinander abzustimmen.

Die Kooperationsinitiative „Ganztägig lernen“ hat dazu geführt, dass es heute viele außerschulische Angebote in ganztägig arbeitenden Grundschulen und weiterführenden Schulen gibt. Ziel ist es, durch außerschulische Bildungspartner den Schultag für Schülerinnen und Schüler abwechslungsreicher zu gestalten. Das Netzwerk ist in den vergangenen Jahren immer weiter gewachsen. Derzeit gehören ihm 25 (zumeist) Dachorganisationen außerschulischer Akteure an, wie z. B. der Landessportbund, der Landesfeuerwehrverband, der Landesangelverband, das THW, die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern des Landes oder die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Jüngster Partner ist der F.C. Hansa Rostock e. V. Eine Datenbank der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ bringt Schulen und Kooperationspartner zusammen.

Weitere Informationen: www.ganztag-mv.de

Land will Schulträger unterstützen

Oldenburg: Geplantes Schulgesetz bietet Rechtssicherheit und Einsparungen für Kommunen und Landkreise

Schwerin – Das Land will ab dem kommenden Schuljahr die Schulkostenbeiträge für Schülerinnen und Schüler übernehmen, die ihren Wohnsitz in Polen haben und eine allgemein bildende Schule in Mecklenburg-Vorpommern besuchen. Das sieht der Gesetzentwurf für eine Änderung des Schulgesetzes vor, der sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet. Mit dieser Regelung will das Land eine rechtliche Lücke schließen und die Landkreise und Gemeinden entlasten.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Mit dem geplanten Schullastenausgleich, der in der Novelle des Schulgesetzes vorgesehen ist, will das Land die jährlichen Kosten für die Beschulung polnischer Schülerinnen und Schüler übernehmen. In diesem Schuljahr wären das ca. 83.000 Euro. Damit besteht eine klare Regelung, die es vor allem den Schulen ermöglicht, weiter für deutsch-polnische Kooperationen zu werben und diese auszubauen.“

Der Parlamentarischer Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg Heiko Miraß: „Dass Kosten für die Beschulung von polnischen Schülerinnen und Schülern durch die Landkreise und Kommunen getragen wurden, stand den Bemühungen des Zusammenwachsens der Metropolregion im Wege. Daher freue ich mich sehr, dass die Schulträger nun entlastet werden.“

Im Schuljahr 2024/2025 besuchen 56 Schülerinnen und Schüler aus Polen eine allgemein bildende Schule in Mecklenburg-Vorpommern. Das sind die Grundschule Heringsdorf, die Grundschule „Am See“ in Löcknitz, die Europäische Gesamtschule Insel Usedom und das Deutsch-Polnische Gymnasium Löcknitz.

Deutschland und Polen haben am 17. Juni 1991 den deutsch-polnischen Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit geschlossen. Zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Polen gibt es auf dieser Grundlage seit vielen Jahren internationale Kooperationen und Projekte im Sinne eines guten deutsch-polnischen Nachbarschaftsverhältnisses:

  • An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kann Polnisch-Unterricht erteilt werden. Im Schuljahr 2023/2024 fand Polnisch-Unterricht an 17 Schulen im Land statt. 1.423 Schülerinnen und Schüler nahmen an diesem Angebot teil.
  •  Polnisch wird auch für Schülerinnen und Schüler mit polnischer Herkunftssprache als Wahlpflichtfach oder als Pflichtfach angeboten. Im Schuljahr 2023/2024 nahmen 229 Schülerinnen und Schüler an diesem Unterricht teil. Die Nachfrage bleibt seit Jahren auf einem stabilen Niveau.
  •  In Mecklenburg-Vorpommern ist Polnisch darüber hinaus als Abiturfach zugelassen. Seit dem Schuljahr 2019/2020 können Schülerinnen und Schüler Polnisch als schriftliches Abiturfach auf Leistungskursniveau belegen.
  •  Die deutsch-polnische Geschichtsbuchreihe „Europa – unsere Geschichte, Band 1-4“ soll Schülerinnen und Schülern ein besseres Kennenlernen der Geschichte des Nachbarn ermöglichen. Die Bücher können seit Februar 2023 in 26 Schulen genutzt werden. Das Land hat das Projekt mit ca. 88.200 Euro unterstützt.
  •  Der Deutsch-Polnische Bildungsausschuss ist seit 2011 ein Gremium, das eine Plattform für den Austausch im Bildungsbereich zwischen Deutschland und Polen bietet. Die deutsche Geschäftsstelle des Ausschusses hat ihren Sitz im Bildungsministerium. Der Deutsch-Polnische Bildungsausschuss tagt in der Regel jährlich alternierend auf deutscher und polnischer Seite. Die Beratungen des Ausschusses werden in deutscher und polnischer Sprache unter Beteiligung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern geführt.