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Kategorie: Bundestag/Regierung

Bund will Werftenstandort übernehmen

Rostock – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer begrüßt die Zuschlagsentscheidung des Insolvenzverwalters für das Übernahmeangebot des Bundes für den Rostocker Standort der MV Werften.

„Das ist eine positive Botschaft für den maritimen Rostocker Standort. Es entsteht mit dem Zuschlag eine langfristige Perspektive für die Menschen vor Ort, die Arbeit sichert.

Hinzu kommt, dass der Bund mit im Boot sitzt. Die internationale Sicherheitslage bedeutet einen wachsenden Bedarf an turnusmäßigen Wartungen und außerplanmäßigen Reparaturen bei der Marine. Mit der potentiellen Übernahme durch das Marinearsenal der Bundeswehr könnten rund 500 Arbeitsplätze im Herbst 2022 am Standort geschaffen werden.

Anfang Juli steht noch die Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages aus. Darüber hinaus muss noch der Kaufvertrag zwischen den Beteiligten unterzeichnet werden.“

Corona-Aufholprogramm

Oldenburg: KMK-Forderung auf Verlängerung unterstützt

Schwerin – Die Forderung der Kultusminister der Länder, das Corona-Programm des Bundes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ um 500 Millionen Euro aufzustocken und zu verlängern, unterstützt Bildungsministerin Simone Oldenburg:

„Weder die Pandemie, noch die weitreichenden negativen Auswirkungen lassen sich per Verordnung oder Termin beenden. Deshalb ist auch in den kommenden Jahren die Unterstützung des Bundes für das Schulsystem überlebensnotwendig. Den vielfältigen Defiziten, die durch Unterrichtsausfall und Schulschließungen im Lernbereich entstanden sind sowie den gravierenden psychosozialen Folgen muss weiterhin komplett und lückenlos mit Unterstützungsmaßnahmen begegnet werden.“

Der Bund hatte in der Pandemie das Programm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in Höhe von zwei Milliarden Euro für die Jahre 2021 und 2022 aufgelegt. Mit dem Geld sollen Maßnahmen gefördert werden, die pandemiebedingte Lernrückstände überwinden helfen.

Bund fördert Radschnellweg

Erste Radschnellwegbrücke in MV wird gebaut / Meyer: Rostock wird für Radbegeisterte noch attraktiver

Rostock – In der Hansestadt soll die erste Radschnellwegbrücke in Mecklenburg-Vorpommern entstehen. Die neue Brücke dient zur Überquerung der Erich-Schlesinger-Straße in der Rostocker Südstadt.

„Damit wird Rostock für Radbegeisterte noch attraktiver. Jeder, der Rad fährt, wird sich freuen nicht an Ampeln oder Kreuzungen aufgrund des Verkehrs anhalten zu müssen. Die Radschnellbrücke wird das Vorankommen vor Ort deutlich erleichtern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Freitag in Rostock.

Die Radschnellwegbrücke ist Teil des von der Stadt geplanten Radschnellweges vom Hauptbahnhof bis nach Warnemünde. Rund 2,3 km der insgesamt 12 km dieses Radschnellweges sind bereits im Betrieb. Im Jahr 2020 wurde der Radschnellwegabschnitt in Rostock am Uni-Campus von der Satower Straße bis zur Erich-Schlesinger-Straße eröffnet.

Dieser Weg soll mit der Radschnellwegbrücke verlängert und über die Erich-Schlesinger-Straße geführt werden. Durch die künftige Überquerung der Straße durch Radfahrer ohne Beeinträchtigung durch den Kfz-Verkehr sollen die bisherigen Zeitverluste an dem Knotenpunkt reduziert und eine Beschleunigung des Radverkehrs ermöglicht werden.

„Das Verkehrsmittel Rad wird noch attraktiver. Statt mit dem Auto im Stau zu stehen oder durch die Stadt zu ´schleichen´, können Radfahrer zeitsparend die Brücke und den Radschnellweg nutzen. Sie sind im besten Fall sogar schneller an ihrem Ziel“, betonte Wirtschafts- und Verkehrsminister Meyer weiter.

Rostocks Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau Holger Matthäus betonte: „Das Radschnellwegeprogramm bedeutet für Rostocks Radinfrastruktur einen Quantensprung: schneller, bequemer, sicherer von A nach B.“ In diesem Jahr erfolgt die Baufeldfreimachung. 2025 soll die Brücke voraussichtlich fertig gestellt sein.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert den Bau eines Teilabschnittes des geplanten Radschnellweges (RSW) in Rostock. Dr. Volker Wissing, Minister für Digitales und Verkehr.

„Je besser das Angebot für Radfahrende ist, umso lieber fahren die Menschen mit dem Rad. Mein Ziel ist es, mit geeigneten Fördermaßnahmen flächendeckend zusammenhängende und einladende Radverkehrsnetze zu schaffen, die die Menschen überzeugen.

Das BMDV unterstützt die Länder und Kommunen dabei, ihre Radverkehrsinfrastruktur vor Ort auszubauen und zu modernisieren. Mit der ersten Radschnellwegebrücke in Mecklenburg-Vorpommern schließen wir nun eine weitere wichtige Lücke im Radnetz. Die Radschnellstrecke wird damit noch sicherer, komfortabler und damit zu einem wirklich guten Angebot für Radfahrerinnen und Radfahrer.“

Die Gesamtkosten der Brücke belaufen sich auf 1,94 Millionen Euro. Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat an den Rostocker Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau Holger Matthäus einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 1,46 Millionen Euro für den Bau der Radschnellwegbrücke übergeben. Der Zuschuss des Wirtschaftsministeriums stammt aus Mitteln des Förderprogramms zum Bau von Radschnellwegen.

Im Rahmen dieses Programms gewährt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr den Ländern und Kommunen Finanzhilfen für den Bau von hochwertigen, sicheren und leistungsfähigen Radschnellwegen. Für die Planungen der Abschnitte Dierkower Damm und Warnemünde – Lichtenhagen wurden bisher Fördermittel in Höhe von 300.300 Euro zugesagt. Es ist die dritte Förderung des BMDV für den Radschnellweg Rostock.

Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen

Meyer: Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet – LNG-Standorte in der Ostsee gebraucht – jeder kann Beitrag zum Energiesparen liefern

Schwerin – Die Bundesregierung hat die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Alarmstufe. „Wir haben keine einfache Lage, sie ist angespannt. Dennoch gilt, die Versorgungssicherheit ist auch bei uns im Land weiter gewährleistet. Es gibt aktuell keine Gasmangellage. Alle Maßnahmen die getroffen werden, dienen dazu, dass wir uns auf den Winter bestmöglich vorbereiten. Die Gasspeicher müssen volllaufen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Die erste Stufe ist die Frühwarnstufe, es folgt die Alarmstufe und dann die Notfallstufe.

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums ist der Grund für die Ausrufung der Alarmstufe die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland. Die Gasspeicher sind mit 58 Prozent stärker gefüllt als im Vorjahr. Doch sollten die russischen Gaslieferungen über die Nord Stream 1-Leitung weiterhin auf dem niedrigen Niveau von 40 Prozent verharren, ist ein Speicherstand von 90 Prozent bis Dezember kaum mehr ohne zusätzliche Maßnahmen erreichbar. Das zeigen Berechnungen der Bundesnetzagentur.

„Die Störung der Gasversorgung führt zu einer deutlichen Verschlechterung der Gasversorgungslage. Das begründet die Ausrufung der Alarmstufe durch den Bund. Wir sind im ständigen Kontakt mit der Bundesregierung und den Unternehmen der Gaswirtschaft in unserem Land“, so Meyer weiter.

Um den Gasverbrauch in der Stromerzeugung zu senken, hatte die Bundesregierung am 19. Juni angekündigt, zusätzliche Kohlekraftwerke aus der Bereitschaft abzurufen. In Mecklenburg Vorpommern gibt es ein Steinkohlekraftwerk. Das hat seinen Sitz in Rostock. „Das Kraftwerk wurde regulär gewartet. Ab morgen soll es wieder hochgefahren werden. Kohle bleibt für den Übergang ein wichtiger Energieträger“, so Meyer weiter.

Wirtschaftsminister Meyer machte deutlich, dass es weiter wichtig sei, für die Ostsee-Standorte Rostock und Lubmin beim Bund für LNG-Terminals zu werben. „Gerade die aktuelle Situation macht deutlich, wie wichtig es ist, uns unabhängiger von Russland zu machen. Da wird neben der Nordsee auch die Ostsee gebraucht. Der Bund hat die Bedeutung der Ostsee erkannt. Wir werben weiter für Lubmin und Rostock als LNG-Terminalstandorte. In der Hansestadt besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Öl vom Seehafen nach Schwedt zu leiten. Es gilt, die Versorgungssicherheit für Deutschland und im Besonderen auch für den Osten auszubauen“, forderte Wirtschaftsminister Meyer.

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer appellierte an die heimische Wirtschaft und an die Bevölkerung, Energie einzusparen. „Je niedriger die Heizung aufgedreht ist, je weniger Strom verbraucht wird, umso mehr kann im Ergebnis gespart werden. Insofern bitte ich gerade auch Hauseigentürmer, Vermieter und Mieter dort wo es geht, für Einsparungen zu sorgen. Jeder kann mit nur kleinen Maßnahmen einen großen Beitrag leisten“, so Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend.

Neue Tierhaltungskennzeichnung

Backhaus: Tierwohllabel muss langfristig untersetzt werden

Schwerin – In Berlin stellte der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, die Eckpunkte für die neue Tierhaltungskennzeichnung vor. Der Landesminister für Landwirtschaft, Dr. Till Backhaus, begrüßt den Schritt der Bundesregierung, mahnt aber zur Eile:

„Das verpflichtende Tierwohllabel war dringend überfällig, insofern bin ich froh, dass es jetzt endlich voran geht und die Tierhalterinnen und Halter wissen, auf welche Rahmenbedingungen sie sich einstellen können. Die Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen auf der anderen Seite eine verlässliche Auskunft über die Herkunft der Produkte und können beim Einkauf gezielter Maßnahmen für Tierwohl und Klimaschutz unterstützen. Besonders begrüße ich die Aufteilung der Haltungsformen in die fünf Schritte, die auf Augenhöhe mit der Landwirtschaft ausgehandelt wurden.“

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz schafft die gesetzliche Verpflichtung, Lebensmittel tierischer Herkunft zu kennzeichnen und darüber zu informieren, in welcher Haltungsform die Tiere gehalten wurden. Fünf Haltungsformen werden im Gesetzvorschlag des Bundesministeriums unterschieden:

– Haltungsform Stall

– Haltungsform Stall + Platz

– Haltungsform Frischluftstall

– Haltungsform Auslauf/Freiland

– Haltungsform Bio.

Neu ist die Option erweiterte Stallhaltung, die Haltungsstufe „Stall + Platz“ (= 20 % mehr Stallfläche). Diese ermöglicht Landwirten die Eingruppierung in eine bessere Kategorie als den Mindeststandard, auch wenn sie sie sich keinen aufwendigen Stallumbau leisten können. Auf diese Weise werden geringere Auslastungskapazitäten honoriert und damit notwendige Anreize gesetzt, den Tieren mehr Platz zu bieten.

Zur Aussage Özdemirs, die Koalition suche noch nach einer langfristigen Finanzierung für den Stallumbau, warnt Backhaus:

„Um die Tierhaltungskennzeichung aber wirklich zu einem Erfolg zu machen, muss die Bundesregierung der Landwirtschaft jetzt auch konsequent helfen, die Tierhaltung umzubauen. Die Landwirtschaft ist bereit, in mehr Tierwohl und Nachhaltigkeit zu investieren, doch sie benötigt auch verlässliche Vorgaben und handfeste Hilfestellungen. In elementaren Dingen wie dem Neu- und Umbau von Ställen müssen die Landwirtinnen und Landwirte dringend Planungssicherheit haben. Bundesminister Özdemir hat heute zugesagt, die vereinbarte 1 Milliarde Euro zur Finanzierung zu nutzen.

Das ist erstmal ein Anfang für 2022, doch für einen nachhaltigen und grundlegenden Umbau der Tierhaltung wird das bei weitem nicht reichen. Ich finde es sehr bedauerlich, dass sich die Bundesregierung bis auf die Anschubfinanzierung noch auf kein langfristiges Modell einigen konnte. Die Tierhalterinnen und Halter stehen gerade vor massiven Herausforderungen und warten nur darauf, einen Fahrplan aus Berlin zu bekommen. Viele Betriebe stehen zudem vor der Frage: Investieren oder Aufgeben? Der Umbau der Tierhaltung kann deshalb nicht der Landwirtschaft allein überlassen werden, sondern das ist eine Aufgabe der Gesamtgesellschaft. Ich erwarte, dass sich die Koalition hier zusammenrauft und schnellstmöglich zu einer Einigung findet.“

Abschließend zieht Backhaus das Fazit: „Die Ankündigungen des Bundesministers sind ein erster Schritt in die richtige Richtung, wenngleich ich sie mir schon vor Monaten gewünscht hätte. Hoffentlich sehr viel schneller folgen jetzt die nächsten Schritte, um das Tierwohllabel auch mit Leben zu füllen.“

Extremismus in Sicherheitsbehörden

Christian Pegel zu Lagebericht Extremismus in Sicherheitsbehörden: „Polizei M-V hat gelernt und konsequent gehandelt“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel begrüßt ausdrücklich den Lagebericht 2021 „Rechtsextremisten, ,Reichsbürger‘ und ,Selbstverwalter‘ in Sicherheitsbehörden“ des Bundesamts für Verfassungsschutz, den Bundesinnenministerin Nancy Faeser heute in Berlin vorgestellt hat.

„Die Aufdeckung und Analyse von Missständen ist grundlegende Voraussetzung für ihre Beseitigung. Mit dieser Fortentwicklung des ersten Berichts von 2020 kommen Bund und Länder dem Beschluss der Innenminister von Dezember 2020 nach, regelmäßig den Stand extremistischer Bestrebungen bei den Sicherheitsbehörden zu erheben. Auch das Landesamt für Verfassungsschutz M-V hat seine Erkenntnisse zugeliefert. Der Bericht macht somit auch transparent, wie es um Extremismus bei den Sicherheitsbehörden in unserem Bundesland steht“, schätzt Christian Pegel den Bericht ein – auch wenn die Erkenntnisse nicht immer erfreulich sind.

So ist die Zahl der 26 Extremismusverdächtigen in M-V gemessen an der Zahl der knapp 6.000 Mitarbeiter mit 0,44 Prozent die höchste im Bundesländervergleich, gefolgt von Hessen mit 0,42 und Nordrhein-Westfalen mit 0,39 Prozent. Auch nach Abzug von neun Prüffällen, in denen die Prüfung durch den Verfassungsschutz keine tatsächlichen Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ergab, hat M-V mit 17 Fällen, in den sich der Verdacht bestätigte, gemessen am Personalbestand den größten Anteil (0,29 Prozent).

„Diese Zahlen zeigen vor allem, dass die Sicherheitsbehörden bei uns im Land intensiv an der Aufdeckung dieser Missstände gearbeitet haben. So hat beispielsweise die Polizei nach Auftauchen der ersten Hinweise auf das ,Nordkreuz‘-Netzwerk gründlich und umfassend ermittelt und allein in diesem Zusammenhang 18 Fälle aufgedeckt“, so Christian Pegel.

Von den daraufhin eingeleiteten Verfahren endeten acht mit disziplinar- bzw. arbeitsrechtlichen Maßnahmen: „Drei Polizisten wurden aus dem Beamtenverhältnis entlassen
oder entfernt, einer abgemahnt“, so Christian Pegel.

Jedoch seien die rechtlichen Hürden, einen Mitarbeiter aus dem Landesdienst zu entfernen, sehr hoch. Jeder Fall werde deshalb akribisch aufgearbeitet. „Dies bietet die Grundlage für eine sachgerechte Bewertung durch die Gerichte, gegebenenfalls auf die höchstmögliche Strafe zu erkennen, nämlich die Entfernung aus dem Dienst.“

Seit Anfang dieses Jahres habe das Verwaltungsgericht Greifswald in erster Instanz drei weiteren Disziplinarklagen gegen Polizeivollzugsbeamte auf eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis stattgegeben. „Die Verfahren, bei denen es insbesondere um die Verletzung der politischen Treuepflicht ging, sind jedoch noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. In einem weiteren Fall wurde eine Zurückstufung in ein niedrigeres Amt und in einem weiteren eine Kürzung der Dienstbezüge ausgesprochen“, berichtet Pegel von der Weiterführung der Arbeit über den Berichtszeitraum des Lageberichts von Juli 2018 bis Juni 2021 hinaus und fügt hinzu:

„Wir haben als Land gelernt und werden auch weiter konsequent beobachten, ob sich künftig erneut Hinweise für Mitarbeiter in Polizei, Verwaltung oder anderen Bereichen ergeben, dass diese beispielsweise an Netzwerken oder Chatgruppen teilnehmen, die Anlass zu dienst- oder gar strafrechtlichen Maßnahmen geben.“

Innenminister Pegel hebt die Vielzahl an Konsequenzen, die in M-V aus den bekannt gewordenen Fällen gezogen wurden, besonders hervor: „So schreibt das Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern seit 1. Juni 2021 eine  Zuverlässigkeitsüberprüfung vor: Vor einer Verbeamtung wird bei Verfassungsschutz und Landeskriminalamt nach Erkenntnissen gefragt, die Zweifel begründen können, dass eine Bewerberin oder ein Bewerber nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Liegen während eines bestehenden Beamtenverhältnisses Anhaltspunkte für Zweifel an der Verfassungstreue vor, wird Grundsätzlich ein Disziplinarverfahren nach dem Landesdisziplinargesetz eingeleitet“, so der Innenminister.

Des Weiteren wurde als Folge des „Nordkreuz“-Skandals zum 1. Januar 2021 das Dezernat „Interne Ermittlungen“ im Landeskriminalamt eingerichtet: „Dieses ist speziell für interne Ermittlungen und Amtsdelikte zuständig. Mit seiner Schaffung wurden Ermittlungskompetenzen und Personalressourcen für dieses Themenfeld gebündelt mit dem Ziel einer effizienteren und effektiveren Strafverfolgung“, sagt Christian Pegel.

Seit April 2021 können sich Beschäftigte der Polizei explizit mit Beschwerden zum Verhalten einzelner Polizeibeschäftigter oder Fehlentwicklungen in der Polizei an den Bürgerbeauftragten des Landes als Beauftragten für die Landespolizei wenden, auch anonym und ohne Einhaltung des Dienstwegs Dieser wird dann entweder selbst tätig oder leitet die Eingabe an die zuständige Stelle weiter.

Auch Ausbildung und Studium in M-V würden im Zuge festgestellter Radikalisierungstendenzen immer wieder angepasst: „Sie beginnen zum Beispiel mit einem Projekt ,Tag der Demokratie‘, mit dem die angehenden Polizisten für Demokratie und Menschenrechte sensibilisiert werden. Im Pflichtfach Politik wird ihnen Wissen zum Extremismus vermittelt. Hinzu kommen die Wahlpflichtmodule ,Politisch und religiös begründeter Extremismus‘ sowie ,Interkulturelle Kommunikation‘ und verschiedene Fortbildungsangebote zur Stärkung des Demokratieverständnisses an unserer Polizei- und Verwaltungsfachhochschule in Güstrow“, zählt Pegel auf.

Weiterhin beteilige sich M-V an der von der Innenministerkonferenz beschlossenen Studie „Motivation, Einstellung und Gewalt im Alltag von Polizeivollzugsbeamten“, in der das Thema Werteorientierung eine zentrale Rolle spielt.

 „Wer nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht, hat in unseren Sicherheitsbehörden nichts zu suchen. Verletzungen der politischen Treupflicht oder andere Dienstvergehen im Zusammenhang mit extremistischen Handlungen werden neben einer möglichen strafrechtlichen Relevanz grundsätzlich in einem Disziplinarverfahren beziehungsweise arbeitsrechtlichen Verfahren überprüft und geahndet“, stellt Christian Pegel deutlich klar.

Noch wichtiger sei, dass sich solche Einstellungen und Verhaltensweisen gar nicht erst etablieren. Hier kommt Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister zu dem Schluss: „Die Vielzahl von Maßnahmen, die unsere Sicherheitsbehörden nach den Vorfällen der vergangenen Jahre ergriffen haben, tragen bereits Früchte.“ Ihm sei aber wichtig, sehr klar festzustellen, „dass die ganz große Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen in Landespolizei und Landesverwaltungen mit tiefer Überzeugung jeden Tag unsere Freiheit, unser Recht und unsere Demokratie verteidigt und selbst das größte Interesse an der Ermittlung und Beseitigung von Beamten hat, die nicht für Demokratie und Rechtsstaat einstehen“.

Backhaus: Özdemirs Weizen-Plan ist ein Irrweg

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt kritisiert Pläne des Bundeslandwirtschaftsministers für mehr Weizenanbau.

Demnach möchte Cem Özdemir EU-Vorgaben zur Fruchtfolge, die ab 2023 gelten sollen, verschieben. So könnte also Weizen auf Weizen folgen.

„Ich frage mich allmählich, wer Herrn Özdemir berät. Unsere Landwirtschaftsbetriebe brauchen endlich Planungssicherheit für das neue Anbaujahr. Die EU-Regeln sollen den Boden schonen, die Biodiversität fördern und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduzieren und die Erträge stabilisieren.

Das ist genau der richtige Weg. Wo bleiben da die grünen Positionen? Ich hatte zur Agrarministerkonferenz vorgeschlagen, die geplanten Stilllegungsflächen nicht nur für den Futteranbau freizugeben, sondern sie auch für die Nahrungsmittelproduktion zu nutzen.

Und zwar mit einer vielfältigen Fruchtfolge: Getreide, Leguminosen, Ölsaaten. Damit würde man einerseits einen wichtigen Beitrag leisten, um den Hunger in der Welt abzumildern und gleichzeitig Monokulturen vermeiden. Allein Mecklenburg-Vorpommern könnte mit seinen 22.000 Hektar Stilllegungsflächen rund eine Million Menschen ein Jahr lang ernähren.

Angesichts der sich dramatisch zuspitzenden Situation vor allem auf der Südhalbkugel bitte ich Herrn Özdemir nochmal neu nachzudenken.  Flächen einerseits nur für Tierfutter zu nutzen und gleichzeitig an anderer Stelle wertvolle Böden weiter auszubeuten ist ein Irrweg,“ so Minister Dr. Backhaus.

Maßnahmenpaket für Ostseefischerei

Zweiter Runder Tisch im BMEL zur kritischen Lage der Ostseefischerei

Schwerin – Die Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Silvia Bender, hat heute zum zweiten Mal, die Amtskolleg*innen der drei Küstenländer sowie Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Fischereiverbände eingeladen, um über die Zukunft der Ostseefischerei zu sprechen.

Beim Zweiten Runden Tisch beschlossen Bund und Länder gemeinsam kurzfristige Maßnahmen zur Unterstützung der deutschen Ostseefischerei sowie die Einrichtung einer Leitbildkommission. Im Rahmen der Kommission sollen tragfähige Zukunftsperspektiven entwickelt werden.

Die Lage für die deutsche Ostseefischerei ist infolge der schlechten Bestandssituation der „Brotfische“ Hering und Dorsch weiterhin sehr kritisch und hat sich durch die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine noch weiter verschärft.

Dazu Staatssekretärin Silvia Bender: „Mit unserem Maßnahmenpaket leisten wir einen ersten wichtigen Schritt zur Unterstützung der Fischerinnen und Fischer. Schnelles Handeln ist angesichts der Lage erforderlich – das haben wir heute getan. Ich danke allen Beteiligten für diesen pragmatischen Runden Tisch mit sehr konkreten Ergebnissen. Gerne hätten wir im Rahmen des Ergänzungshaushalts mehr bereitgestellt – für Hilfsmaßnahmen infolge des Ukraine-Krieges. Hier setzen wir uns weiterhin beim Bundesfinanzministerium für entsprechende Mittel ein. In Anbetracht der ernsten Lage der Ostseefischerei werden weitere Maßnahmen folgen müssen.“

Elisabeth Aßmann, Staatssekretärin im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern: „Ich begrüße das Maßnahmenpaket sehr. Außerdem muss jetzt schnell mit der Kommission geklärt werden, dass bei betriebsbezogener Ausrichtung sowohl der EMFF als auch der EMFAF für die zeitweilige Stilllegung eingesetzt werden können. Mecklenburg-Vorpommern hat bereits zugesichert, dass hierfür ein Vorgriff auf Mittel aus dem EMFAF erfolgen kann, damit die Maßnahme zur Schonung des Herings in der westlichen Ostsee wie geplant im Zeitraum August bis Oktober durchführbar ist und die Betriebe hieraus zusätzliche Mittel in Form von Stillliegeprämien noch in 2022 und so früh wie möglich erhalten können.“

Prof. Dr. Ludwig Theuvsen, Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: „Die Situation der Fischerei in der Ostsee und der Fischerei insgesamt ist aktuell herausfordernder denn je. Das auf dem Runden Tisch zur Zukunft der Ostseefischerei beschlossene Paket mit kurzfristigen Maßnahmen ist ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung der Betriebe. Niedersachsen, das ebenfalls an der Ostseefischerei teilnimmt, unterstützt die Maßnahmen und setzt sich für die Entwicklung einer Zukunftsperspektive ein.“

Das heute beschlossene Maßnahmenpaket umfasst insbesondere

  • eine Aufstockung der finanziellen Hilfen bei vorübergehenden Stilllegungen,
  • Erweiterung der Förderberechtigten durch eine Neudefinition des Fischereihauptbetriebes,
  • die Neuauflage eines bereits in 2021 durchgeführten Abwrackprogramms auf nunmehr insgesamt 1000 BRZ (Bruttoraumzahl) sowie
  • spezifische Regelungen für die Zuteilung der durch Abwrackungen frei gewordenen Fangquoten.

Ergänzend soll kurzfristig eine „Bereinigungsmaßnahme“ aufgelegt werden. Damit können Fischereibetriebe Fangschiffe, an die noch Quotenansprüche gekoppelt sind, aus der Flotte nehmen und diese Quote auf ein anderes Fahrzeug ihres Betriebes übertragen. „Dies kann zu wichtigen Kosteneinsparungen in den Betrieben führen“, so die Staatssekretärin weiter.

 Die Leitbildkommission zur deutschen Ostseefischerei soll kurzfristig – noch vor der Sommerpause – eingerichtet werden. Ziel ist es, bis Mitte 2023 unter Einbindung der Fischerei sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Zivilgesellschaft und weiterer lokaler Gruppen eine gemeinsame Sicht zur Zukunft der krisengeschüttelten deutschen Fischerei in der Ostsee zu entwickeln. Daraus sollen sich Ansätze für eine weitergehende strukturelle Reform und Ausrichtung der deutschen Ostseefischerei ergeben.