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Kategorie: Bundestag/Regierung

Kampfmittelräumung in M-V

Christian Pegel unterzeichnet Rahmenvereinbarung mit dem Bund zur Kampfmittelräumung in M-V

Lübtheen – Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel und das Vorstandsmitglied der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben  (BImA) Paul Johannes Fietz haben heute im Munitionszerlegebetrieb Jessenitz-Werk in Lübtheen im Landkreis Ludwigslust-Parchim eine Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des Kampfmittelprogramms der BImA in Mecklenburg-Vorpommern unterzeichnet. Gemeinsames Ziel ist es, die zwischen Bund und Land vereinbarte Kooperation zur Erkundung und Räumung von Kampfmitteln voranzutreiben. Viele Flächen in Mecklenburg-Vorpommern sind kampfmittelbelastet.

„Immer wieder muss an verschiedenen Orten bei uns im Land der Munitionsbergungsdienst ausrücken, um im Boden oder Wasser lagernde explosive Überbleibsel der beiden Weltkriege und früherer militärischer Nutzung bis zurück in die Kaiserzeit zu entschärfen. Der Waldbrand im Sommer 2019 in Lübtheen war ein deutliches Signal, dass sich Bund und Länder mit einer nationalen Strategie zur Waldbrandbekämpfung besser aufstellen müssen. Das Feuer war auf einem ehemaligen Truppenübungsplatz ausgebrochen und konnte aufgrund von Munitionsaltlasten aus vielen Jahrzehnten im Boden nur sehr schwer und mit riesigem Aufwand gelöscht werden“, erinnerte der Minister an den größten Waldbrand in Mecklenburg-Vorpommern seit 1934 und führte weiter aus:

„Munitionsaltlasten sind ein großes Problem, aus Gründen der Gefahrenabwehr genauso wie unter Aspekten des Umweltschutzes. Wir müssen sie sukzessive beseitigen, für unsere Generation genauso wie für unsere Kinder und Enkel.“

Mecklenburg-Vorpommern hatte 2020 als erstes Bundesland mit der BImA eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, mit der die Umsetzung deren Kampfmittelprogramms im Nordosten grundsätzlich vereinbart wurde. Der Bund hatte in diesem Zusammenhang zugesagt, die Mittel für die Beräumung kampfmittelbelasteter Bundesliegenschaften bereit zu stellen.

„Mit der aktuell erfolgenden personellen Aufstockung beim Munitionsbergungsdienst des Landes um 18 Mitarbeiter haben wir eine weitere Voraussetzung geschaffen, um die von der BImA geplanten Beräumungen auch umsetzen zu können. Mit der jetzt unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der Finanzierung der für den Bund zu erbringenden Leistungen des Munitionsbergungsdienstes festgezurrt“, so Pegel.

Die BImA hatte mit dem Kooperationsvertrag 2020 insgesamt 190 Millionen Euro in ihrem Kampfmittelprogramm für die Beräumung belasteter Bundesliegenschaften in Mecklenburg-Vorpommern für die kommenden Jahre eingeplant. Davon sollen gut 60 Millionen Euro in den kommenden fünf Jahren bereitgestellt werden.

„Mit der heute abgeschlossenen Rahmenvereinbarung sollen diese erheblichen Mittel effizient und verlässlich für die Kampfmittelräumung auf unseren Liegenschaften eingesetzt werden“, sagte BImA-Vorstandsmitglied Paul Fietz heute bei der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung und fügte hinzu: „Wir erwarten durch die Personalaufstockung beim Munitionsbergungsdienst Mecklenburg-Vorpommern eine deutliche Beschleunigung unseres sehr ambitionierten Programms.“

Weiter sagte er: „Auch an anderer Stelle arbeiten wir mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern eng zusammen. In der ‚Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Kampfmittelräumung‘ verfolgen wir gemeinsam das wichtige Ziel, bundeseinheitliche Standards in der Kampfmittelräumung zu schaffen.“

Die Kampfmittelräumung ist in Deutschland Sache der Länder. An einer bundesweiten Vereinheitlichung der Verordnungen und Standards wird seit Jahren auf mehreren Ebenen gearbeitet.

Nach aktuellen Erkenntnissen des Munitionsbergungsdienstes Mecklenburg-Vorpommern fallen in Deutschlands Nordosten rund 28.700 Hektar Waldfläche – davon zirka 10.400 Hektar im Besitz des Bundes – in die höchste Kategorie 4 des Kampfmittelkatasters. Mit dem zusätzlichen Personal und deutlich höher geplanten Landesmitteln können nun sowohl die Bundes- als auch die in Landesverantwortung stehenden Waldflächen deutlich zügiger beräumt werden:

Anstatt wie bisher jährlich 1,5 stehen in diesem Jahr gut 4,2 Millionen Euro und danach jährlich fast sieben Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist, alle Flächen innerhalb eines Radius von 1.000 Metern um Ortschaften binnen 20 Jahren von Kampfmitteln zu beräumen. Bisher musste dafür von mindestens 65, eher 99 Jahren ausgegangen werden.

Klimaziele erreichen

Meyer: Mehr Regionalisierungsmittel notwendig, um Klimaziele zu erreichen

Schwerin – Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister der Länder fordern vom Bund mehr Unterstützung für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Im besonderen Fokus stehen dabei die Regionalisierungsmittel des Bundes, die den Ländern insbesondere für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) jährlich zur Verfügung stehen.

„Zur Erreichung der Klimaziele des Bundes soll der Verkehrsbereich mit der Verdopplung der Fahrgastzahlen im ÖPNV einen wichtigen Beitrag leisten. Bei den Kosten für die Verkehrsverträge im SPNV und durch die anteilige Finanzierung der für die Angebotsausweitungen notwendigen Infrastrukturprojekte der DB Netz aus Regionalisierungsmitteln des Landes ist mit einem deutlichen finanziellen Mehraufwand zu rechnen. Zur Sicherung und Steigerung des ÖPNV-Angebots und zur Erhöhung der Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs brauchen wir kurzfristige Umsetzungsschritte zur Aufstockung der Regionalisierungsmittel“, forderte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer am Mittwoch.

Anlass war die heutige Verkehrsministerkonferenz – das Treffen der Verkehrsminister der Bundesländer mit dem Bundesverkehrsminister. Die Konferenz fand digital statt. Amtierendes Vorsitzland der Konferenz ist Bremen.

„Die Länder haben eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel im Jahr 2022 um zusätzlich mindestens 750 Millionen Euro und ab dem Jahr 2023 zusätzlich um 3 Milliarden Euro gegenüber dem aktuell geltenden Gesetz gefordert“, machte Meyer deutlich. Auf dieser Basis werden die Länder im Rahmen einer Arbeitsgruppe an der Erarbeitung von Kriterien für die Ausgestaltung des in der Koalitionsvereinbarung des Bundes vereinbarten Ausbau- und Modernisierungspaktes für den ÖPNV mitwirken. Im Herbst 2022 soll ein Ergebnis vorliegen.

Verkehrsminister Meyer will den Nahverkehr im Land weiter stärken. Er machte darüber hinaus auch auf die Erreichung der Klimaziele bis 2030 aufmerksam.

„Wenn wir mehr Menschen auf Dauer davon überzeugen wollen, dass Bahn und Bus stärker genutzt werden und eine gute Alternative zum eigenen Auto darstellen, brauchen wir ein vernünftiges Angebot. Das muss gerade in Bezug auf die Umsetzung der Klimaziele auskömmlich finanziert sein“, betonte Verkehrsminister Meyer weiter. Der Koalitionsvertrag des Bundes sieht neben der weiteren Ausgestaltung des ÖPNV auch vor, den Schienengüterverkehr bis 2030 auf 25 Prozent zu steigern und die Verkehrsleistung im Personenverkehr zu verdoppeln.

Die Regionalisierungsmittel sind Mittel des Bundes, die den Ländern zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr als Aufgabe der Daseinsvorsorge zur Verfügung gestellt werden. Mit den Mitteln ist insbesondere der Schienenpersonennahverkehr zu finanzieren. Mecklenburg-Vorpommern erhält vom Bund in diesem Jahr bislang Regionalisierungsmittel in Höhe von rund 280,7 Millionen Euro.

Erhöhung des Mindestlohnes

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Meyer begrüßt geplante Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat die geplante Erhöhung des Mindestlohnes zum 1. Oktober von 10,45 auf 12,00 Euro begrüßt. Entsprechende Schritte hat das Bundeskabinett in Berlin am Mittwoch in seiner Sitzung auf den Weg gebracht.

„Die Geschichte des Mindestlohnes in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Daran wird auch die vorgesehene Erhöhung auf 12 Euro nichts ändern. Wer in Vollzeit arbeitet, muss auch davon leben können – und zwar ohne, dass er auf zusätzliche Sozialleistungen angewiesen ist. Der Mindestlohn ist ein aktiver Beitrag für mehr soziale Gerechtigkeit“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Rund 23 Prozent der Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern waren in 2020 über einen Flächen- oder Haustarifvertrag tarifgebunden. „Das ist noch zu wenig. Mit Blick auf den wachsenden Wettbewerb um Fachkräfte muss das besser werden. Wir brauchen mehr Tarifbindung im Land“, forderte Meyer weiter.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer machte dabei auch auf die öffentliche Auftragsvergabe aufmerksam. „Wir wollen eine Tariftreueregelung bei der Öffentlichen Auftragsvergabe einführen. Auch in der Wirtschaftsförderung sollen vor allem die Unternehmen von Fördergeldern profitieren, die ihre Beschäftigten entsprechend gut entlohnen. Deshalb werden künftig tarifgebundene Unternehmen bei Investitionen noch stärker unterstützt und höher gefördert. An den Details wird derzeit gearbeitet“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer abschließend.

Bei der Festlegung der Fördersätze soll ein Bonussystem angewendet werden. In diesem Bonussystem werden tarifgebundene Unternehmen bei der Investitionsförderung mit einem Tariftreuebonus bessergestellt als Unternehmen ohne Tarifvertrag.

Backhaus: Gutes Gespräch mit Minister Habeck

Schwerin – Während seines Besuches in Schwerin, nutzte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck die Gelegenheit, sich auch mit Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume, Dr. Till Backhaus, auszutauschen. Backhaus äußert sich positiv über das Gespräch. Es habe viel Übereinstimmung gegeben.

„Ich kenne Robert Habeck noch aus seiner Zeit als Agrarminister in Schleswig-Holstein. Daher brauchten wir uns nicht erst zu beschnuppern, sondern konnten direkt zu den wesentlichen Punkten kommen, die mir wichtig sind. Es herrscht Einigkeit, dass wir mehr Tempo brauchen, um die Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen und ich bin froh, dass der Minister ange­kündigt hat, bereits zu Ostern ein Paket vorzulegen, in dem auch konkretisiert wird, wie wir Genehmigungs­verfahren deutlich beschleunigen können. Dabei stimme ich Herrn Habeck zu, wenn er sagt, man wolle nicht weniger für den Artenschutz tun, müsse aber pauschaler genehmigen. Dabei ist mir wichtig darauf hinzuweisen, dass wir für schnellere Verfahren auch mehr Personal in den Kommunen benötigen. Hier wird es die Hilfe des Bundes ebenfalls brauchen. Deswegen erwarte ich auch zu Ostern Klarheit darüber, welches Geld vom Bund wann eingeplant werden kann“, so der Minister.

Beschleunigte Verfahren würden auch für den Umbau der Tierhaltung benötigt, sagt Minister Backhaus: „Die Transformation der Landwirtschaft, mit mehr Tierwohl, mehr Engagement für Artenvielfalt und sauberes Wasser und der Ausbau der erneuerbaren Energien sind für mich Zwillinge. Sie müssen immer zusammengedacht werden. Und beide spielen sich nicht in den Städten ab, sondern in den ländlichen Räumen. Der Wirtschaftsminister und ich sind uns einig, dass man hier besonderes Augenmerk darauf legen muss, die Menschen mitzunehmen. Die Energiewende muss sich für die Menschen in den ländlichen Räumen lohnen, sonst wird sie keine Akzeptanz finden.“

Minister Habeck lobte während des Gesprächs die Initiative Mecklenburg-Vorpommerns, landeseigene Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien bereitzustellen. Dies sei ein Schritt, der wichtig ist, damit der Ausbau von Onshore-Windenergie und Photovoltaik wieder Fahrt aufnimmt. Der Ausbau vor den Küsten brauche aber ebenfalls ein waches Auge, mahnt Minister Backhaus.

„Mir bereitet Sorge, dass kaum eine Woche vergeht, ohne dass wir Schadensmeldungen von Schiffen vor unseren Küsten erhalten. Die Kadetrinne ist einer der befahrendsten Seewege Europas und liegt direkt vor unserer Haustür. Beim Gedanken, dass ein Havarist eines Tages in eines der augsedehnten Windkraftfelder gerät, lässt mich erschaudern. Ich denke, wir wären gut beraten, wenn wir die bestehenden Sicherhungs­systeme weiter ausbauen, zum Beispiel ausreichend Hochseeschlepper bereithalten, um im Ernstfall schnell genug vor Ort zu sein. Auch hier gibt es mit dem Wirtschaftsminister keinen Dissens“, so Minister Backhaus abschließend.

Sirenenförderprogramm des Bundes

Schwerin – Die im Dezember 2021 in Mecklenburg-Vorpommern gestartete Sirenenförderprogramm stößt bei den Kommunen des Landes auf großen Zuspruch. Bisher wurden etwa 400 Anträge mit einem Volumen von fast sechs Millionen Euro gestellt. Damit überschreitet Mecklenburg-Vorpommern die vorgesehenen Bundesmittel – 1,7 Millionen Euro – um mehr als das Dreifache.

„Dies werten wir als einen Beleg dafür, dass Sirenen als Warnmittel im kommunalen Raum nach wie vor ein hoher Stellenwert beigemessen wird. Im Zuge der Hochwasserkatastrophe im rheinland-pfälzischen Ahrtal im vergangenen Jahr mussten wir schmerzhaft erfahren, dass Rundfunkwarnungen und Warn-Apps wie ,NINA‘ nicht ausreichen, um eine effektive Warnung in allen Katastrophenszenarien sicherzustellen“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Daher begrüße der Minister es sehr, dass der Bund seiner Verantwortung für den Bevölkerungsschutz durch dieses Förderprogramm nachkomme und ergänzt: „Die Antragsflut zeigt uns aber auch, dass in diesem Bereich noch mehr getan werden muss.“ Sofern aber nicht finanzielle Mittel aus anderen Bundesländern übrigbleiben, wird das bereit gestellte Geld wahrscheinlich nur reichen, um den Anträgen der Priorität 1 stattgeben zu können. Damit werden Sirenen in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten sowie in Gemeinden mit hochwassergefährdeten Gebieten unterstützt.

Der Innenminister zeigt sich zuversichtlich: „Der Ausbau des Sirenennetzes in unserem Land wird spätestens am übernächsten bundesweiten Warntag im September 2023 nicht nur spürbar, sondern für die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern auch hörbar sein.“ Und er hoffe, „dass der Bund das Sirenenförderprogramm, das das Land verwaltet und umsetzt, fortsetzt und mit weiteren Bundesmitteln auch die erkennbar bestehenden weiteren Bedarfe umsetzen hilft“.

Der Ausbau des vorhandenen Sirenennetzes ist ein wichtiger Bestandteil im Warnmix zur effektiven Warnung der Bevölkerung. Für den Ausbau des Sirenennetzes in Mecklenburg-Vorpommern stellt der Bund bis 2022 rund 1,7 Mio. Euro zur Verfügung. Mit den zur Verfügung gestellten Fördermitteln können entsprechend der vom Bund vorgegebenen technischen Spezifikationen sowohl neue Sirenen errichtet als auch vorhandene Sirenen durch eine neue Ansteuerung modernisiert werden. Adressaten dieser Förderung sollen neben den auf Kreisebene angesiedelten Katstrophenschutzbehörden auch kreisangehörige Gemeinden sein, soweit diese ihre Sirenen auch dem Katastrophenschutz zur Verfügung stellen.

Gegenstand der Förderung sind elektronisch ansteuerbare Sirenen, die in das Modulare Warnsystem MoWaS des Bundes eingebunden werden und so auch zentral ausgelöst werden können. Neben der Neuerrichtung von Dach- und Mastsirenen – mit 10.850 Euro bzw. 17.350 Euro – kann auch der Anschluss von vorhandenen Sirenen an den BOS-Digitalfunk mit 1.000 Euro gefördert werden.

Erfolg in Sonderwirtschaftsministerkonferenz

Forderungen aus Mecklenburg-Vorpommern angenommen

Schwerin – Die Wirtschaftsminister der Bundesländer haben heute mit Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck im Rahmen einer Sonderwirtschaftsministerkonferenz über die Fortführung und weitere Ausgestaltung der Wirtschaftshilfen gesprochen. Dabei ging es auch darum, die Überbrückungshilfe um drei Monate zu verlängern.

„Wir sind dem Bund für die bisherige Unterstützung der Wirtschaft mit umfangreichen Mitteln dankbar. Die Corona-Pandemie ist längst nicht vorbei. Deshalb ist es wichtig, die Überbrückungshilfe weiter zu verlängern. Hier haben wir positive Signale vom Bund erhalten, dass die Verlängerung kommen könnte“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag nach dem Gespräch. Die Überbrückungshilfe IV läuft bislang bis Ende März und soll nach Auffassung aller Landeswirtschaftsminister bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden.

Wirtschaftsminister Meyer machte weiter deutlich: „Mecklenburg-Vorpommern hat verschiedene Forderungen gegenüber dem Bund eingebracht. Wir haben uns insbesondere für die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge im Zuge der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ausgesprochen. Darüber hinaus muss das Bundesprogramm ´Ausbildungsplätze sichern´ mit all seinen Bestandteilen fortgesetzt werden. Ein weiteres Anliegen des Landes: Steuerfreie Corona-Sonderzahlungen von Arbeitgebern an ihre Beschäftigten sollen bis zum 30. Juni 2022 möglich sein, zudem soll der bisherige Maximalbetrag von 1.500 Euro erhöht werden. Die Forderungen aus Mecklenburg-Vorpommern sind angenommen worden. Jetzt ist der Bund gefordert diese umzusetzen. Die Zeit drängt“, betonte Meyer weiter.

Im Zuge der Verlängerung der Regelungen zur Kurzarbeit fordert Mecklenburg-Vorpommers Wirtschaftsminister Meyer die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit rückwirkend zum 01. Januar 2022 und zumindest bis 30. Juni 2022 wieder einzuführen. „Die Regelungen haben sich in der gesamten Corona-Pandemie bewährt. Die Unternehmen versuchen weiter ihr Personal zu halten. Die Beiträge zur Sozialversicherung stellen während der Kurzarbeit eine große Belastung für die Unternehmen dar. Das soll vermieden werden. Die Wirtschaft muss weiter entlastet werden, um Arbeitsplätze weiter sichern zu können“, machte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer deutlich.

Speziell mit dem Programm „Ausbildungsplätze sichern“ hat die Bundesregierung die Wirtschaft bei ihren Anstrengungen unterstützt, dass die Coronakrise nicht zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen und der Fachkräftesicherung wird. „Wir wollen, dass das Programm mit all seinen Komponenten fortgesetzt wird. Hierzu zählen beispielsweise die Ausbildungsprämien, die Übernahmeprämie für Auszubildende oder die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung. Es gilt weiter, Ausbildung in den Unternehmen zu ermöglichen, Auszubildende sind die Fachkräfte von morgen, die die Wirtschaft dringend braucht“, sagte Meyer.

Für viele Beschäftigte war die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Sonderzahlungen eine Anerkennung ihrer Leistung. „Durch die lange Dauer der Pandemie wurde die derzeitige Obergrenze von 1.500 Euro vielfach schon ausgeschöpft. Da die Pandemie und mit ihr die Belastungen für die Beschäftigten noch weiter andauert, wird der Bund gebeten, die Obergrenze anzuheben und den Unternehmen eine steuer- und sozialversicherungsfreie Auszahlung solcher Sonderzahlungen an ihre Beschäftigten bis zum 30. Juni 2022 zu ermöglichen“, sagte Wirtschaftsminister Meyer abschließend.

Neues zur Corona-Warn-App

Corona-Warn-App der Bundesregierung wird digitaler Schlüssel in M-V

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt im Kampf gegen die Corona-Pandemie künftig noch stärker auf die Corona-Warn-App (CWA), das offizielle kostenlose Angebot der Bundesregierung.

„Die Corona-Warn-App kann seit kurzem auch die bisher verwendeten Luca-QR-Codes lesen“, so Digitalisierungsminister Christian Pegel. Damit würden künftig auch die Zugänge zu Geschäften und anderen Orten, bei deren Betreten die Kontaktdaten der Kunden hinterlegt werden müssen, via Corona-Warn-App erfasst.

„Der Bund hat die Corona-Warn-App und ihre Funktionen stetig weiterentwickelt, sodass sie heute – anders als noch vor einem Jahr – auch das Einchecken mittels QR-Code beim Einkaufen und bei Besuchen anderer Orte, an denen die Kontaktdaten hinterlassen werden sollen, unterstützen kann“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel und ergänzt: „In der jetzigen Phase der Pandemie wird die Eigenverantwortung jeder und jedes Einzelnen immer wichtiger. Die Corona-Warn-App hilft nicht nur beim Einchecken, sondern versetzt die Nutzer in die Lage, sich durch anonyme Warnungen unverzüglich selbst wirksam zu schützen und andere zu warnen.“ Zugleich werde mit der Corona-Warn-App die digitale Alternative zur Kontaktdatenerfassung auf Papierlisten auch nach dem Auslaufen der Luca-App in M-V Mitte März auch weiterhin bestehen.

Die Corona-Warn-App ermöglicht Gastronomen, Händlern, Veranstaltern und Behörden, einen QR-Code zu erstellen, in dem alle notwendigen Daten kodiert werden. „Besucher und Gäste können sich vor Betreten des Lokals, des Geschäfts, der Veranstaltung etc. einchecken, indem sie den QR-Code scannen. Der Check-In wird auf diesem gespeichert und nach zwei Wochen automatisch gelöscht. Personen, die später positiv auf Covid-19 getestet werden, können ihre Check-Ins anonym über die App teilen und so auf den Server der Corona-Warn-App hochladen. Der Server veröffentlicht die entsprechenden Check-Ins dann als Warnungen an die anderen Kunden und Nutzer, die zeitgleich mit dem später als infiziert festgestellten Kunden beispiels-weise in einem Geschäft waren. Diese Warnungen werden regelmäßig heruntergeladen und automatisch mit den lokalen Check-Ins auf den Smartphones der anderen Nutzer abgeglichen“, beschreibt Christian Pegel das Prozedere.

„Ob Nutzerinnen und Nutzer eine grüne oder rote Warnung erhalten, hängt davon ab, ob sich ihr Aufenthalt mit dem einer infizierten Person überschneidet. Ein Vorteil der Corona-Warn-App ist, dass sie die verschiedenen Parameter wie Abstand und Dauer des Aufenthalts für eine Warnmeldung misst“, so Minister Pegel. Wichtig vor allem für Unternehmer ist, dass der vorhandene QR-Code der Luca-App auch von der Corona-Warn-App gelesen werden kann. „Das bedeutet, der Luca-QR-Code kann erst einmal bleiben“, so Pegel

Gleichwohl appelliere er an Händler und Gastronomen, die die Kontaktdaten ihrer Kunden und Besucher nach der Corona-Schutzverordnung erfassen müssen, sich die Corona-Warn-App runterzuladen und sich einen eigenen Account anzulegen, um Infektionsketten schneller zu durchbrechen. Der Minister fügt hinzu: „Der QR-Code der Corona-Warn-App ist sogar noch schöner für die Händler, denn dadurch werden keine Daten auf dem eigenen Rechner gespeichert. Die Kontaktinformationen sind nur auf den Smartphones der Nutzer hinterlegt.“

Weitere Informationen zur Corona-Warn-App der Bundesregierung finden Sie unter:

www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app

Förderprogramm „Mobile Luftreiniger 2021“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Simone Oldenburg hat die neue Bundesregierung aufgefordert, das Förderprogramm für mobile Luftreiniger umgehend nachzubessern, damit mehr Schulen, Kitas, Horte und Einrichtungen der Erwachsenenbildung von einer Förderung profitieren. Die Träger der Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern konnten bis Freitag, 10. Dezember 2021, entsprechende Anträge beim Landesförderinstitut einreichen.

„Ich begrüße, dass der Bund die Träger der Einrichtungen bei der Finanzierung von mobilen Luftfiltern unterstützt. Das Förderprogramm ist allerdings nur für die Anschaffung von mobilen Luftreinigern in Gemeinschaftsräumen ausgelegt, die schlecht belüftet werden können“, kritisierte Oldenburg.

„Nach Einschätzung unserer Schulträger sind diese Räume in unseren Schulgebäuden glücklicherweise nur in geringer Zahl vorhanden. Die Förderung ist zudem nur für Einrichtungen vorgesehen, in denen Kinder unter 12 Jahren lernen. Das ist alles andere als sinnvoll“, so die Ministerin weiter. Gymnasien, Berufsschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind laut Verwaltungsvereinbarung komplett ausgeschlossen.

„Da die Länder das Förderprogramm kofinanzieren müssen, bin ich der Auffassung, dass nur solche Förderprogramme aufgelegt werden sollten, die auch funktionieren“, erklärte Oldenburg. „Es ist niemandem damit geholfen, wenn die Förderkriterien so eng gefasst sind, dass ein Großteil der Fördermittel gar nicht abfließt und die Unterstützung nicht in den Einrichtungen ankommt. Die Förderbedingungen müssen geweitet werden, damit das Geld den Kindern, Jugendlichen und ihrer Gesundheit zu Gute kommt“, forderte sie.

Mecklenburg-Vorpommern erhält über das Förderprogramm „Mobile Luftreiniger 2021“ vom Bund rund vier Millionen Euro. Das Land beteiligt sich mit knapp zwei Millionen Euro. Die Höhe der Förderung für mobile Luftreiniger beträgt bis zu 75 Prozent und ist auf max. 2.625 Euro je angeschafftes Gerät begrenzt.

Das Land rechnet mit einem Mittelabfluss von lediglich rund einer Million Euro Fördermittel (Kita, Hort und Schule zusammen) unter den derzeitigen Bedingungen. Der Anteil der Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit an den insgesamt verfügbaren regelmäßig genutzten Unterrichtsräumen beträgt in Mecklenburg-Vorpommern ca. 10 Prozent.