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Kategorie: Bundestag/Regierung

M-V erhält ein neues Löschfahrzeug vom Bund

Schwerin – Verstärkung für den Brand- und Katastrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern: Das Land erhält ein neues Löschfahrzeug (LF KatS) vom Bund. Innenminister Torsten Renz übergab das Fahrzeug heute an den Landkreis Vorpommern-Greifswald, wo es dem Erweiterten Löschzug Süd zugeordnet und bei der Feuerwehr in Leopoldshagen stationiert wird. Damit setzt das Bundesamt für Katastrophenschutz die Verteilung von neuen Löschgruppenfahrzeugen als ergänzende Ausstattung des Bundes für den Zivilschutz und den Katastrophenschutz des Landes fort.

Der Bund stellt insgesamt 20 Löschfahrzeuge für den Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern. Diese Fahrzeuge sind in die 11 Erweiterten Löschzüge des Katastrophenschutzes integriert. Neun der Fahrzeuge sind 20 Jahre und älter und werden sukzessive durch Neufahrzeuge ersetzt. Zwei LF 20 KatS wurden dem Land bereits im Jahr 2020 übergeben und der Stadt Rostock und dem Landkreis Vorpommern-Greifswald zugeteilt. Neben der Technik für den Brandschutz sind die Fahrzeuge auch mit Ausrüstung für gesundheitliche und Gefahrenlagen und den Schutz vor chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren (CBRN-Schutz) ausgestattet. In Mecklenburg-Vorpommern werden in den nächsten Jahren alle LF KatS des Bundes auf den neuesten Stand gebracht.

Innenminister Torsten Renz: „Der Schutz der Bevölkerung ist die wichtigste Aufgabe des Staates. Moderne Technik ermöglicht es den Ehren- und Hauptamtlichen im Zivil- und Katastrophenschutz, auf unterschiedlichste Lagen bestmöglich zu reagieren und sich im Dienst für die Allgemeinheit selbst umfassend zu schützen.“

Innenminister Renz dankt den Ehrenamtlichen mit Blaulicht für ihr selbstloses Engagement. „Unser Hilfeleistungssystem ist sehr leistungsfähig. Dies verdankt es auch den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, unter anderem auch bei den Feuerwehren.“

Die vom Bund übergebenen Fahrzeuge wurden, basierend auf den konzeptionellen Festlegungen des Bundes für den Zivilschutz, nach einem gemeinsam mit der Firma Rosenbauer entwickelten Konzept konstruiert. Die Löschgruppenfahrzeuge Katastrophenschutz (LF-KatS) vom Typ MB Atego 1327 AF sind mit einem Aufbau für die Brandbekämpfung im Zivilschutzfall ausgestattet. Das Fahrzeug bietet alles, was im Einsatz benötigt wird: von der Feuerwehraxt, über Atemschutzgeräte, 600 Meter B-Schläuche, analoge und digitale Funkgeräte bis hin zu einer Tragkraftspritze mit einer Förderleistung von über 1.500 Litern in der Minute. Mit einem Löschmittelbehälter von 1.000 Liter Inhalt und der Geländefähigkeit eignen sich die Fahrzeuge auch besonders zur Waldbrandbekämpfung.

Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes

Glawe: M-V Werften sind unter dem Rettungsschirm

Schwerin – Der Bund hat grünes Licht für die Freigabe von 300 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes für die Fertigstellung und Ablieferung der Schiffe Endeavor und Global 1 gegeben. „Die MV Werften sind unter dem Rettungsschirm des Bundes. Das ist ein wichtiger und notwendiger Schritt für die Umsetzung der ausstehenden Angaben. Das Unternehmen hat nun Planungssicherheit“ sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Der Minister dankte allen Beteiligten – Bund, Land, der Genting-Gruppe und den MV Werften, dass die Gespräche zu einem positiven Ergebnis geführt haben. „Das waren sehr intensive und auch sehr konstruktive Verhandlungen. Am Ende haben alle Beteiligten einen guten Kompromiss gefunden“, so Glawe weiter.

In den kommenden Wochen sind weitere Gespräche mit der Bundesregierung über die Finanzierung von Anschluss-Projekten für die MV Werften zu führen. „Das Unternehmen braucht Anschlussaufträge. Priorität hat dabei der Weiterbau des Schwesterschiffes Global 2, weil dieses Vorhaben am schnellsten Anschlussbeschäftigung ermöglichen würde“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Das Obligo des Landes bis zur Ablieferung der Schiffe Endeavor und Global 1 erhöht sich auf ca. 400 Millionen Euro, das Obligo des Bundes auf ca. 580 Millionen Euro.

Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen

Schwerin – Der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im September 2018 eingerichtete Runde Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ hat heute seine Bilanz der gemeinsamen Arbeit vorgelegt. Sozialministerin Stefanie Drese nahm als Vorsitzende der Frauen- und Gleichstellungsministerkonferenz der Länder (GFMK) an der Abschlusssitzung in dieser Legislaturperiode teil.

„Der ‚Runde Tisch‘ zur Verbesserung des Gewaltschutzes ist ein großer Fortschritt und hat sich bewährt. Bund, Länder und Kommunen bringen damit erstmals gemeinsam den bedarfsgerechten Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder voran“, verdeutlichte Drese im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin.

Die Zusammenarbeit am Runden Tisch hat nach Ansicht von Drese zu einer Verstärkung des Engagements und zu einer besseren Verzahnung der Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen geführt. Darüber hinaus konnte die vorhandene Struktur auch für den Austausch über die Auswirkungen der Corona-Pandemie genutzt werden.

Drese: “Ein wesentliches Ergebnis ist, dass in allen Bundesländern Bauprojekte auf den Weg gebracht werden, die mehr Frauen und Kindern Schutz und bedarfsgerechte Unterstützung bieten. Insbesondere der Zugang für Betroffene mit Behinderungen wird damit verbessert.“

Mit dem Investitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ stellt der Bund 30 Millionen Euro jährlich bis 2024 bereit. Es wird in enger Kooperation von Bund und Ländern umgesetzt. „Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies insgesamt gut 2,26 Millionen Euro“, betonte Drese.

„Damit wollen wir den Neubau eines Frauenhauses in Neubrandenburg und die barrierefreie Sanierung des Frauenhauses in Güstrow fördern“, sagte Drese.

Die Ministerin erwartet, dass der Bund sein Engagement für den Gewaltschutz auch über 2024 hinaus fortsetzt und entsprechende Beschlüsse in der kommenden Legislaturperiode fasst. „Mit dieser Hilfe können wir dann weitere Baumaßnahmen unterstützen“, so Drese.

Ministerin Drese versicherte, dass die Länder und Kommunen sich auch weiterhin in erheblichem Umfang für die Bereitstellung und den Ausbau von Unterstützungsangeboten im Sinne der Istanbul-Konvention engagieren. Drese: „Nun aber mit Unterstützung des Bundes – das ist das wesentliche Ergebnis des ‚Runden Tisches‘.“

Sonderfonds für Kulturveranstalter

Bund legt Sonderfonds für Kulturveranstaltungen mit insgesamt 2,5 Mrd. Euro auf

Schwerin – Kulturministerin Bettina Martin hat den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen begrüßt. Bis zu 2,5 Milliarden Euro stehen zur Verfügung, mit denen ein breit gefächertes kulturelles Angebot wie Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen nach der langen Zeit der Pandemie in Deutschland wieder möglich werden sollen.

„Für Kulturveranstalter in Mecklenburg-Vorpommern ist der Sonderfonds eine große Unterstützung“, sagte die Kulturministerin. „Auf dem Kulturgipfel des Landes haben wir Öffnungsschritte vereinbart, die das kulturelle Leben in Mecklenburg-Vorpommern wieder möglich machen. Die finanzielle Unterstützung über den Sonderfonds ist eine wichtige Stütze für die Kulturveranstalter, da wegen der weiterhin geltenden Abstands- und Hygieneregeln nicht so viele Besucherinnen und Besucher an den Veranstaltungen teilnehmen können und den Veranstaltern wichtige Einnahmen fehlen. Ich freue mich sehr über diesen Sonderfonds, weil er finanzielle Unsicherheiten abstellt und die Kulturszene schneller wieder aktiv werden kann. Mecklenburg-Vorpommern hat sich bei der Auflage des Sonderfonds auf Bundesebene stark eingebracht. Das war wichtig, damit auch die Interessen unserer Kulturveranstalter berücksichtigt wurden“, betonte Martin.

Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Ein Baustein ist eine Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab 1. August 2021 zur Verfügung. Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.

Umgesetzt wird der Sonderfonds des Bundes über die Kulturministerien der Länder. In Mecklenburg-Vorpommern übernimmt das Landesförderinstitut im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Prüfung und Bewilligung der Anträge. Die Registrierung der Veranstaltungen und die spätere Antragstellung erfolgen über eine zentrale Internetplattform, die von der Freien und Hansestadt Hamburg für alle Länder betreut wird.

Alle Vorbereitungen zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Landesförderinstitut laufen, damit es direkt beim Start der Plattform in Mecklenburg-Vorpommern losgehen kann. Um Rückfragen von Veranstalterinnen und Veranstaltern beantworten zu können, wird eine telefonische Beratungshotline der Länder geschaltet. Das Land Nordrhein-Westfalen organisiert den Aufbau und die Betreuung dieser bundeseinheitlichen Hotline.

Auch 2021 ÖPNV-Rettungsschirm

Schwerin – „Ich freue mich sehr, dass nach monatelangem Tauziehen der Bund auch für das Jahr 2021 seine Mitverantwortung für die Abfederung der Corona-bedingten Einnahmeeinbrüche bei Bahn- und Busunternehmen im Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehr anerkannt hat. Damit können wir gemeinsam den ÖPNV-Rettungsschirm jetzt auch für 2021 fortsetzen. So können wir den im Land fahrenden Bus- und Bahnunternehmen massiv unter die Arme greifen, damit es auch nach der Pandemie noch ÖPNV im Land gibt“, so Landesverkehrsminister Christian Pegel. Dafür stünden nach Pegels Informationen aus dem MV-Schutzfonds 50,9 Millionen Euro zur Verfügung; vom Bund kämen 21,1 Millionen Euro an zusätzlichen Regionalisierungsmitteln.

Verkehrsminister Christian Pegel weiter: „Das Land steht zu seiner Verantwortung für den öffentlichen Verkehr als wichtigem Bestandteil der Daseinsvorsorge. Alle Bus- und Bahn-Unternehmen im Land waren und sind von den Corona-Auswirkungen betroffen und dennoch unermüdlich im Einsatz. Insbesondere dem Fahr- und Servicepersonal gilt deshalb mein herzlicher Dank.“

Bis zum 30. Juni 2021 können entsprechende Anträge gestellt werden. Eisenbahnunternehmen reichen ihre Anträge bei der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern ein, Betreiber von Bussen und Straßenbahnen beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung.

Wie bereits im vergangenen Jahr erhalten die Eisenbahnunternehmen ihre Ausfallschäden in voller Höhe vom Land ersetzt, weil das Land Aufgabenträger ist. Für Antragsteller aus dem Bereich des straßengebundenen öffentlichen Verkehrs werden seitens des Landes 90 Prozent der Schäden ausgeglichen. Die verbleibenden zehn Prozent sind von den Verkehrsunternehmen gegenüber den kommunalen Aufgabenträgern als Träger geltend zu machen.

„Neben den finanziellen Unterstützungsleistungen wird es in den kommenden Monaten darauf ankommen, den ÖPNV als sicheres und umweltschonendes Mobilitätsangebot attraktiv auszugestalten und damit Fahrgäste zurückzugewinnen“, stellt Christian Pegel abschließend fest.

Keine Toleranz bei Menschenverachtung

Schwerin – Die Bundesregierung hat einen Regelungsvorschlag für einen Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung beschlossen. Ministerin Katy Hoffmeister sagte, dass gerade in diesen Tagen das ein wichtiges Zeichen gegen Hass sei.

„Es ist unerträglich, dass Hass und Antisemitismus auf den Straßen Deutschlands zu erleben sind. In dieser Deutlichkeit bekundete Hetze wird die Justiz sicherlich in nächster Zeit beschäftigen. Neben den verbreiteten und strafbewährten Beleidigungen und Volksverhetzungen wird nun auch die Form von Hass und Hetze in den Fokus genommen, die bislang nicht strafbar war. Das ist ein gutes Zeichen gerade in der heutigen Zeit“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

„Die Bundesregierung will einen neuen Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung, den § 192a StGB, einführen. Die neue Vorschrift soll Personen und Gruppen schützen, die unter anderem aufgrund ihrer nationalen, religiösen oder ethnischen Herkunft, ihrer Behinderung oder ihrer sexuellen Orientierung beschimpft, verleumdet oder verächtlich gemacht werden. Der neue Straftatbestand soll gezielt hetzerischen Nachrichten entgegenstehen, die an die Betroffenen direkt gerichtet werden. Derartige Nachrichten, die über Internet-Messenger-Dienste, aber auch in Papierform an ein Mitglied der vorgenannten Gruppen übermittelt werden, sind von bestehenden Strafvorschriften nicht erfasst.

Denn eine Volksverhetzung nach § 130 Abs.2 StGB liegt oftmals nicht vor, da solche Nachrichten nicht öffentlich verbreitet bzw. der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus liegt eine strafbare Beleidigung nach geltender Rechtslage erst dann vor, wenn es einen konkreten Bezug zu der betroffenen Person gibt. Das soll sich ändern. Ich unterstütze das. Der Schutz vor Extremismus und Rassismus muss weiter gefasst werden. Menschenverachtung darf nicht toleriert werden“, sagt Ministerin Hoffmeister. Nach Angaben der Bundesregierung soll der Strafrahmen bei verhetzenden Beleidigungen bei Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe liegen.

Zollausbildung kommt noch Rostock

Rostock – Das Bundesministerium der Finanzen hat entschieden: Rostock soll der neue Standort für die Ausbildung in der Zollverwaltung werden. In der Hansestadt wird jetzt ein neuer Campus mit Lehrgebäuden und Wohnheim entstehen. Nach ersten Schätzungen wird der Bund ca. 150 Mio. Euro in den Aufbau investieren.

Finanzminister Reinhard Meyer begrüßte die Entscheidung des Bundesministeriums der Finanzen: „600 Studierende dazu hunderte Lehrkräfte und riesige Bauinvestitionen. Die Ansiedlung der Zollausbildung in Rostock ist ein Riesenerfolg nicht nur für die Hansestadt Rostock, sondern für das ganze Land. Wir haben uns daher von Beginn an intensiv um die Ansiedlung bemüht und für den Standort geworben Die Vorgaben des Bundes waren klar: Mindestens 100.000 Einwohner, eine bestehende Universität und nach Möglichkeit die Nähe zu bestehenden Zolleinheiten. Rostock konnte all das bieten und das Bundesfinanzministerium überzeugen.“

Ein Grundstück des Landes in Rostock Lütten Klein soll nun an den Bund verkauft werden. Die Bauausführung übernimmt die Landesbauverwaltung für den Bund. Auf dem mehr als 20.000 Quadratmeter großen Grundstück sollen Unterkunftsplätze für ca. 600 Personen, Seminar- und Schulungsgebäude, eine Mensa, eine Sporthalle sowie Büros und Parkplätze entstehen. Nach ersten Schätzungen werden sich die Kosten auf ca. 150 Mio. Euro belaufen. Der Zeitplan ist ambitioniert: Schon im Jahr 2025 will die Zollverwaltung die Ausbildung in Rostock beginnen.

„Wir müssen jetzt zügig Planungsrecht schaffen“, so Finanzminister Meyer, „aber Dank der sehr guten Zusammenarbeit mit der Hansestadt Rostock bin ich mir sicher, dass wir diese bürokratische Hürde schnell nehmen werden.“

Einigung zur Saisonarbeit 2021

Schwerin – Bundesministerin Klöckner und Bundesminister Heil haben sich auf einen Kompromiss bei der Dauer der kurzfristigen Beschäftigung 2021 verständigt. Zwischen März und Oktober können kurzfristig Beschäftigte, vor allem ausländische Saison-Arbeitskräfte, bis zu 102 Tage beschäftigt werden.

Minister Dr. Backhaus zeigte sich mit dem Resultat sehr zufrieden. „Ich bin froh, dass es gelungen ist, die Saisonarbeit auf 102 Tage, also vier Monate, zu verlängern. Das bringt den Unternehmerinnen und Unternehmern Planungssicherheit und sorgt gleichzeitig dafür, dass die Zahl der Ein- und Ausreisen in und aus der Bundesrepublik möglichst geringgehalten wird.“

Der Vorschlag, der nach Ostern noch im Deutschen Bundestag beraten wird, sieht zudem eine Krankenversicherungspflicht für alle sowie die Anmeldung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber vor.

Mit einer einheitlichen Regelung zur Saisonarbeit in 2021 soll erreicht werden, die Pflege und Ernte von Saisonkulturen ohne Personalwechsel durchführen zu können. Gleichzeitig muss die Regelung den Anforderungen an die Sicherheit, die Transparenz im In- und Ausland sowie den sozialen Schutz der Saisonarbeitskräfte gerecht werden.

Minister Dr. Backhaus weiter: „In Mecklenburg-Vorpommern haben die Arbeitgeber schon seit Längerem eine Krankenversicherung für ihre kurzfristig Beschäftigten abgeschlossen. Ich begrüße, dass dies nun deutschlandweit verpflichtend ist, das dient den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und sorgt zudem für gleiche Bedingungen im Obst- und Gemüsebau. Die vorgesehene Anmeldepflicht aller Arbeitskräfte ist ein Muss in Corona-Zeiten. Es darf nicht sein, dass Arbeitskräfte innerhalb Deutschlands von einer Arbeitsstelle zur nächsten pendeln, ohne dass dies irgendwo erfasst wird.

Ich habe mich schon seit Beginn des Jahres in Abstimmung und ständigem Kontakt sowohl mit den Bundesministerien, den Unternehmen als auch den Gewerkschaften massiv dafür eingesetzt, dass es eine Lösung gibt, die den besonderen Anforderungen an die Saisonarbeit im Corona-Jahr 2021 gerecht wird. Ich bin froh, dass der Bund den Vorschlägen aus Mecklenburg-Vorpommern an vielen Stellen entsprochen hat. Mein Dank gilt allen im Land, die sich gemeinsam mit mir für eine schnelle Lösung eingesetzt haben.“