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Kategorie: Bundestag/Regierung

Schnelltestzentren für Berufspendler

Schwerin – Der Bund übernimmt nach seiner Testverordnung die Kosten der Schnelltests. „Auch für Personen, die nicht in Deutschland wohnen oder nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, sind die Schnelltests an der deutsch-polnischen Grenze kostenlos. Die Schnelltestzentren sind informiert und handeln ab Montag entsprechend“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph am Donnerstag.

Bislang war mit der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) vereinbart, die Abrechnungen quartalsweise durchzuführen. Nach Gesprächen mit der KV MV wird ab April 2021 die Abrechnung der Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundes nunmehr monatlich gegenüber den vom Öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Testzentren vorgenommen. „Das verringert die notwendige Vorfinanzierung durch die Testzentren. Konkret bedeutet dies, dass die Kosten für den Einzelmonat April bereits im Mai gegenüber der KV geltend gemacht werden können“, so Rudolph weiter. Die Abrechnung für im 1. Quartal 2021 erbrachte Leistungen und angefallene Sachkosten können bis zum 30. April eingereicht werden.

Nach der Quarantäneverordnung des Landes sind die Grenzpendler, Grenzgänger und Begleitpersonen verpflichtet, regelmäßig Coronatests durchführen zu lassen. Derzeit gilt Polen als Hochinzidenzgebiet, deshalb gilt eine erweiterte Testpflicht, wonach die Tests nur bis zu 48 Stunden Gültigkeit besitzen. „Ob medizinisches Personal in Krankenhäusern oder Pflegekräfte in den Heimen, genauso im ambulanten Bereich, ob Fachkräfte im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe oder anderen Wirtschaftszweigen – wir brauchen jede und jeden Einzelnen gleichermaßen. Und deswegen ist es auch so wichtig, dass die Schnelltestzentren in Ahlbeck auf Usedom und Linken zwischenzeitlich gute Arbeit leisten. Das ist für die Pendlerinnen und Pendler eine große Erleichterung und gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz in der Metropolregion Stettin“, so Staatssekretär Rudolph weiter.

Zur Risikoeindämmung und Kontaktreduzierung sollten die Tests aus epidemiologischen Gründen möglichst unmittelbar in Grenznähe durchgeführt werden. „Das erspart weite Fahrten und reduziert die Kontakte“, betonte Rudolph.

Zur Einrichtung der Zentren gewährt das Land dem Betreiber einen Einrichtungsvorschuss in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Schnelltestzentrum aus dem MV-Schutzfonds. Der Vorschuss dient dabei zur Begrenzung möglicher Verluste durch ein zu geringes Testaufkommen und soll die Fixkosten des Betreibers abdecken. Der Vorschuss reduziert sich mit jedem bezahlten durchgeführten Test, so dass je nach Nutzung der Testzentren möglicherweise alle Mittel wieder an das Land zurückgegeben werden.

Impfen – Testen – Kontakte reduzieren

Schwerin – Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich in der Nacht auf eine Verlängerung der Corona-Schutzmaßnahmen bis zum 18. April und eine Strategie aus Impfen, Testen und Kontaktreduzierung verständigt.

„Wir sehen die stark steigenden Corona-Zahlen in ganz Deutschland mit großer Sorge. Deshalb müssen wir in den nächsten Wochen die Corona-Schutzmaßnahmen weiter verstärken. Unser Ziel ist, wichtige Bereiche offenzuhalten. Für Mecklenburg-Vorpommern haben Schulen und Kitas oberste Priorität. Ich bin deshalb sehr froh, dass die Schulen und Kitas offenbleiben, wenn das, wie in Mecklenburg-Vorpommern jetzt angelaufen, mit Selbsttests abgesichert wird“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Um ein immer stärkeres Wachstum der Corona-Zahlen zu verhindern, soll über die Ostertage das gesellschaftliche Leben konsequent heruntergefahren werden. Das gilt von Gründonnerstag bis Ostermontag. „Wir brauchen diese Phase, um die Dynamik der Infektionswelle zu brechen.“

Gleichzeitig sollen die Testkapazitäten weiter ausgebaut werden. „Unser Ziel ist, durch regelmäßige Testungen in den Impfzentren und Apotheken, in den Schulen und verstärkt auch in den Betrieben Infektionen frühzeitig aufzuspüren und Infektionsketten zu unterbrechen. Das ist neben dem Impfen der wichtigste Schlüssel im Kampf gegen die Pandemie“, so Schwesig.

Der Vorschlag der drei Küstenländer für kontaktarmen Urlaub wurde von den meisten Ländern und der Bundesregierung abgelehnt. „Wir haben dafür erreicht, dass es zusätzliche Hilfen für Gastronomie und Tourismus geben soll. Unser Ziel ist, auch diese Branchen, abgesichert durch eine Teststrategie, möglichst zeitnah Schritt für Schritt zu öffnen.“

Mobilität und Klimaschutz

Pegel: Förderprogramme für moderne Mobilität und Klimaschutz nutzen

Schwerin – Das Bundesverkehrsministerium hat im Rahmen seiner Förderrichtlinie Elektromobilität einen neuen Förderaufruf gestartet. Energieminister Christian Pegel ermuntert Kommunen und Unternehmen, die neue Fördermöglichkeit zu nutzen:

„Städte, Gemeinden und erstmals auch kommunale und gewerbliche Unternehmen können Fördermittel für Konzepte erhalten, mit deren Hilfe sie ihre Fuhrparks elektrifizieren, Ladeinfrastruktur schaffen oder E-Fahrzeuge in ihre Mobilitäts- und Logistikangebote aufnehmen wollen. Die Erarbeitung von Strategien kann mit bis zu 80 Prozent, maximal 100.000 Euro bezuschusst werden“ sagt der Minister und wirbt:“ „Damit die Energiewende gelingt, sind vielfältige Ideen gefragt. Dass jetzt auch konzeptionelle Vorbetrachtungen zum Markhochlauf der Elektromobilität förderfähig sind, begrüße ich sehr“, so der Minister.

Die Antragsfrist für diese Mittel läuft bis zum 17. Mai 2021. Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.now-gmbh.de/aktuelles/pressemitteilungen/bmvi-foerdert-kommunale-und-erstmals-auch-gewerbliche-elektromobilitaetskonzepte/

Außerdem weist der Minister auf eine Fördermöglichkeit für Ladeinfrastruktur an Hotels und Campingplätzen durch das Land hin: „Seit Mitte vergangenen Jahres gibt es innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur das Investitionsprogramm ‚Modernisierung für Beherbergungsbetriebe‘. Aus diesem Topf können Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Ausstattung und des Angebots bezuschusst werden. Darunter fallen auch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Klimafreundlichkeit, die mit bis zu 800.000 Euro gefördert werden können.“

Anträge können bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesförderinstituts:

https://www.lfi-mv.de/meldungen/investitionsprogramm-modernisierung-fuer-beherbergungsbetriebe/index.html

Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Europa

Schwerin – Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat heute einen Entwurf für die nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Europas vorgelegt. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus bewertet den Entwurf in Teilen als positiv: „Ich nehme erfreut zur Kenntnis, dass einige unserer Ideen wenigstens zum Teil in den Entwurf eingegangen sind. Da sich die Agrarminister der Länder bei ihrer letzten Konferenz nicht einigen konnten, hatte Julia Klöckner ja angekündigt, einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. Den werden die Länder nun intensiv beraten und schnellstmöglich Position beziehen“, sagt Minister Backhaus.

„Ich kann allerdings nicht verstehen, dass die ländlichen Räume erneut keinen Platz in dem Konzept der Ministerin gefunden haben. Man kann doch 60 Prozent der Deutschen nicht vergessen – so viele leben in ländlichen Räumen. Und dabei geht es um sehr viel Geld – fast 400 Mrd. Euro für Europa und rund 31 Mrd. Euro für Deutschland. Geld, das wir dringend brauchen, um die Entwicklung in den ländlichen Räumen voranzubringen ebenso wie für den Klima- und Artenschutz und für sauberes Wasser. Wir hatten daher zur Sonder-AMK ein Eckpunktepapier vorgelegt. Jetzt muss es darum gehen, dass einige Länder ihre Blockadehaltung aufgeben. Ich habe Hoffnung, dass jetzt wieder Bewegung in die Sache kommt“, fährt Backhaus fort.

„Wichtig ist aber auch, dass der Trilog in Brüssel bald zu einem Ergebnis kommt. Landwirtschaft ist kein Tagesgeschäft – sie braucht Planungs- und Rechtssicherheit. Daran fehlt es zurzeit völlig. Deswegen verstehe ich in Teilen den Unmut der Landwirtinnen und Landwirte, die uns täglich mit hochwertigen Nahrungs­mitteln versorgen. Aber Unmut ist keine gute Basis, wenn man Kompromisse braucht. Ich möchte, dass wir zu einem echten Paradigmenwechsel kommen. Wir müssen Anreize für die Landwirtschaft schaffen, damit es attraktiv wird, Verantwortung für den Umwelt-, Klima- und Artenschutz zu übernehmen.“

Der Minister kündigt an, weitere Vorschläge für die Beratung der Agrarminister der Länder vorzulegen: „Ich stehe weiter zu der Forderung nach gleichen Lebensverhältnissen. Aber was nicht vergleichbar ist, darf man nicht mit aller Macht gleichmachen wollen. Ich bin kompromissbereit. Aber Lösungen, die einseitig die Ostländer benachteiligen, werde ich nicht mittragen.“

Psychosoziale Prozessbegleitung

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister wies jetzt darauf hin, dass nach einem Bericht des Bundesjustizministeriums geprüft wird, ob die Antragstellung einer psychosozialen Prozessbegleitung künftig einfacher werden kann.

„Der Rechtsanspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten ist ein Meilenstein, der von Mecklenburg-Vorpommern angestoßen wurde. Mit dem jetzt veröffentlichten Bericht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur psychosozialen Prozessbegleitung steht auch fest, dass sich M-V erfolgreich dafür eingesetzt hat, das Hilfsangebot weiter zu stärken. Ich hatte von der Justizministerkonferenz Unterstützung erhalten bei der Forderung, dass Kindern als Opfer schwerer Sexual- und Gewaltstraftaten künftig einfacher geholfen werden kann. Das Bundesministerium setzt gerade den entsprechenden Prüfauftrag um mit dem Ziel, den Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung zu erleichtern.

Eine Prozessbegleitung ohne Antrag, also von Amts wegen, sollte künftig möglich sein. Darüber hinaus wird geprüft, ob unter bestimmten Voraussetzungen auch bei erwachsenen Verletzten auf das unbestimmte Tatbestandsmerkmal der besonderen Schutzbedürftigkeit verzichtet und den Verletzten die Antragstellung erleichtert werden kann. Es geht darum, die schweren durchlebten juristisch aufzuarbeitenden Fälle psychosozial zu begleiten. Dafür stehen die Fallpauschalen bereit. Die bedarfsgerechte Vergütung unterliegt zudem einer ständigen Prüfung“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

„Ich freue mich zudem über die Feststellung im Bericht des Bundes, dass Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte positive Erfahrungen mit der psychosozialen Prozessbegleitung gemacht haben und sie im Verfahren als hilfreich bewerten. Das zeigt, wie gut auch die Arbeit der Prozessbegleitungen hier im Land sind“, so die Ministerin. Nächsten Mittwoch wird sie im Rechtsausschuss des Landtages einen Evaluationsbericht zur psychosozialen Prozessbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern vorstellen.

Finanzielle Entlastungen 2021

Schwerin – Mit dem neuen Jahr treten zahlreiche Veränderungen in Kraft, mit teils deutlichen finanzielle Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger. Allen voran die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlages, aber auch steuerlich gibt es Entlastungen beispielsweise für die Tätigkeit in gemeinnützigen Vereinen, aber auch Familien, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Menschen mit Behinderungen und Unternehmen werden gezielt entlastet.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Zum Ende des Jahres sind mit dem Jahressteuergesetz zahlreiche Maßnahmen beschlossen worden, mit denen Bürgerinnen und Bürger gezielt unterstützt werden. Allein mit der Abschaffung des Solidaritätszuschlags werden die Mecklenburger und Vorpommern um mehr als 55 Mio. Euro jedes Jahr entlastet. Auch das ist ein wichtiger Beitrag zur Belebung der Konjunktur.“

Im Einzelnen gelten ab dem 1. Januar 2021 die folgenden Verbesserungen:

(Teil-)Abschaffung des Solidaritätszuschlages

Der Solidaritätszuschlag wird für über 95 % der Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns abgeschafft. Erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 73.000 Euro sind Alleinstehende zur Zahlung verpflichtet. Wer zwischen 73.000 und 109.000 Euro verdient, muss den Soli nur teilweise leisten. Für Familien verdoppeln sich diese Beträge sogar.

Entlastungen im Bereich der Gemeinnützigkeit

Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt sich bereits seit Längerem für eine stärkere Anerkennung von ehrenamtlichem Engagement ein. Dieser Einsatz hat sich nun ausgezahlt: Die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale werden deutlich angehoben. Einnahmen aus einer Tätigkeit als Übungsleiterin oder Übungsleiter sind künftig bis zu einer Höhe von 3.000 Euro steuerfrei. Wer einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgeht oder sich freiwillig bei einer gemeinnützigen Organisation engagiert, kann daneben künftig Entschädigungen von bis zu 840 Euro steuerfrei erhalten.

Weiterhin ist für den Nachweis von Spenden von bis zu 300 Euro keine Spendenbescheinigung mehr erforderlich. Anstelle des förmlichen Zuwendungsnachweises reicht künftig z. B. ein Kontoauszug.

Für gemeinnützige Vereine wird die Freigrenze für Körperschaft- oder Gewerbesteuer auf 45.000 Euro angehoben. Für Vereine mit jährlichen Einnahmen von bis zu 45.000 Euro entfällt zudem die sogenannte „Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung“.

Entlastungen für Unternehmen

Bereits seit dem 1. Dezember 2020 haben Unternehmen sechs Wochen länger Zeit, die Einfuhrumsatzsteuer für Importe zu begleichen. Dies bedeutet zusätzliche Liquidität von rund 5 Milliarden Euro für Unternehmen, die Importe tätigen. Gleichzeitig werden hierdurch im europäischen Vergleich bestehende Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen beseitigt.

Des Weiteren wird der steuerliche Verlustrücktrag krisenbezogen erweitert. Alleinstehende können Verluste von bis zu 5 Millionen Euro in das Vorjahr zurücktragen. Für Verheiratete oder in Lebenspartnerschaft lebende Bürgerinnen und Bürger wird sogar ein Verlustrücktrag von bis zu 10 Millionen Euro ermöglicht.

Auch die Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden verbessert. So wurde die Möglichkeit der degressiven Abschreibung wiedereingeführt und der Investitionsabzugsbetrag flexibler gestaltet.

Auch im Bereich der Gewerbesteuer fanden Verbesserungen statt. Künftig kann das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrages auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

Entlastungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Zuschüsse der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld werden bis Ende 2021 zum größten Teil steuerfrei gestellt. In vielen Fällen beläuft sich die Steuerbefreiung auf bis zu 80 %. Das Kurzarbeitergeld und die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse unterliegen allerdings dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, dass sie zwar nicht zum steuerpflichtigen Einkommen zählen, allerdings bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes berücksichtigt werden.

Sonderleistungen der Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer wegen der Corona-Pandemie bleiben bis zum 30. Juni 2021 bis zur Höhe von 1.500 Euro steuerfrei. Dieser Steuerfreibetrag unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt und kann in diesem Zeitraum nur einmal in Anspruch genommen werden.

Die Entfernungspauschale wird ab dem 21. Kilometer für 2021 bis 2023 von 0,30 Euro auf 0,35 Euro und für den Zeitraum von 2024 bis 2026 von 0,35 auf 0,38 Euro angehoben. Geringverdienende, bei denen die erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer zu keiner steuerlichen Minderung führt, werden durch die Mobilitätsprämie entlastet.

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat sich Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich für die Einführung einer Homeoffice-Pauschale eingesetzt. Die nun eingeführte Pauschale beträgt 5 Euro pro Tag, höchstens jedoch 600 Euro im Jahr. Bürgerinnen und Bürger können sie für jeden Kalendertag abziehen, an dem sie ausschließlich in der häuslichen Wohnung tätig geworden sind. Das Vorhandensein eines separaten häuslichen Arbeitszimmers ist hierfür nicht erforderlich.

Entlastungen für Familien und Alleinerziehende

Das Kindergeld wird um 15 Euro pro Kind und Monat erhöht. Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt auf insgesamt auf 8.388 Euro bzw. 4.194 Euro für jeden Elternteil.

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird ab 2020 von 1.908 Euro auf 4.008 Euro pro Jahr angehoben.

Entlastungen für Menschen mit Behinderungen

Der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen wird verdoppelt und künftig schon ab einem Behinderungsgrad von mindestens 20 gewährt. Bei Menschen mit einem Behinderungsgrad von unter 50 wird künftig auf zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrages verzichtet. Zudem wird die Pauschale für behinderungsbedingte Fahrtkosten gesetzlich verankert.

Außerdem ist der Pflegepauschbetrag bei der häuslichen Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 oder bei Hilflosigkeit auf 1.800 Euro erhöht worden. Gleichzeitig wird ein Pflege-Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit dem Pflegegrad 2 von 600 Euro und bei der Pflege von Personen mit dem Pflegegrad 3 von 1.100 Euro eingeführt.

Freistellung des Existenzminimums

Der Grundfreibetrag, mit dem die steuerliche Freistellung des Existenzminimums sichergestellt wird, wird ab 2021 auf 9.744 Euro und ab 2022 auf 9.984 Euro angehoben. Dies bedeutet, dass erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.744 Euro Steuern fällig werden. Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen wird ebenfalls um 336 Euro bzw. ab 2022 um weitere 240 Euro erhöht.

Autobahnverwaltung wechselt zum Bund

Schwerin – Ab 1. Januar 2021 ist die neu gegründete Autobahngesellschaft des Bundes für die Verwaltung aller Autobahnen zuständig. Dazu wechseln 326 Mitarbeiter, die sich bislang im Landesamt für Straßenbau und Verkehr um die Belange der Autobahnen in Mecklenburg-Vorpommern gekümmert haben, zur Bundesgesellschaft. Dazu zählen auch die sieben Autobahnmeistereien sowie die Verkehrsmanagementzentrale im Land mit insgesamt 274 Beschäftigten.

„Ihnen allen möchte ich herzlich danken für die Arbeit, die Sie seit Gründung der Autobahnabteilung im Landesamt 2015 für unser Bundesland geleistet haben. Und viele von Ihnen schon lange davor, als die Zuständigkeit für die Autobahnen noch beim Straßenbauamt Schwerin lag“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel und führt aus: „Wir sind gewohnt, dass wir auf unseren Autobahnen stets sicher und in der Regel sehr zügig zu unseren Zielen gelangen. Dahinter steht der unermüdliche Einsatz der Autobahn-Kollegen, die permanent dafür sorgen, dass Fahrbahnen erneuert, Brücken und Leitplanken repariert, Wildschutzzäune errichtet und instandgehalten werden. Ebenso kümmern sie sich darum, dass die Fahrbahnen bei Schnee und Eis befahrbar bleiben und der Pflanzenwuchs am Straßenrand und auf Mittelstreifen im Zaum gehalten wird.“

Dies gehe häufig mit Verkehrseinschränkungen einher, aber: „Ich versichere Ihnen: Die Kolleginnen und Kollegen tun ihr Möglichstes, um die Einschränkungen, die sich nicht vermeiden lassen, so gering wie möglich zu halten. Sie sind übrigens zumeist selbst Autofahrer, die die Autobahnen gern ebenso uneingeschränkt nutzen möchten wie alle anderen auch“, so Christian Pegel.

Er sei überzeugt, dass die Autobahnen in M-V auch nach dem Übergang an die Bundesgesellschaft in guten Händen sind: „Eben weil wir alle unsere Kolleginnen und Kollegen an die Autobahngesellschaft übergeben. Sie behalten ihren Arbeitsort in Güstrow oder in den Autobahnmeistereien, sie behalten ihre Aufgaben, sie bleiben in M-V und somit dicht dran am Geschehen in unserem Bundesland. Das war für uns als Land bei allen Gesprächen mit dem Bund in den vergangenen zwei Jahren extrem wichtig. Es ändert sich nur ihr Arbeitgeber.“

Aus diesem Grund ist der Minister zuversichtlich, dass die zurzeit wichtigste Baustelle des Landes – die 2017 unerwartet abgesackte A 20 bei Tribsees – auch unter Ägide des Bundes hohe Priorität genießt: „Wir übergeben die Baustelle in weit fortgeschrittenem Stadium. Mit Hilfe der gemieteten Behelfsbrücke, die dank der Unterstützung des Bundes und teils unkonventioneller Wege schon seit Dezember 2018 auf knapp 800 Metern die kaputte Autobahn überbrückt, konnten wir den Verkehr ausgesprochen zügig wieder über die Autobahn leiten und die umliegenden Gemeinden vom Umleitungsverkehr befreien. Wir haben alles getan, damit der aktuelle zweite Bauabschnitt – die Fahrbahn in Richtung Westen – bis voraussichtlich Ende 2021 fertiggestellt und der Verkehr wieder auf – eingeengten – zwei Spuren je Richtung auf der eigentlichen Autobahn rollen kann.“

Wie sehr dies den Verkehr erleichtert, habe das Beispiel Petersdorfer Brücke gezeigt. Dass diese Großbaustelle vor Weihnachten und vor dem Übergang der Autobahnkollegen zur Bundesgesellschaft fertig gestellt wurde, freue ihn besonders, so Pegel.

Seit 2016 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Autobahn im Landesamt für Straßenbau und Verkehr:

  • 568 Kilometer Autobahn betreut, darunter mehr als 400 Brücken
  • 140 Kilometer Fahrbahn saniert
  • 55 Kilometer Wildzaun errichtet
  • 43,36 Kilometer Leitplanken erneuert
  • 000 Tonnen Streusalz im Winterdienst zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ausgebracht
  • 246 Millionen Euro in Baumaßnahmen investiert
  • 700 Schäden nach Verkehrsunfällen beseitigt, also z.B. Leitplanken repariert und Brandstellen beseitigt.

Bis Ende dieses Jahres verwalten, unterhalten, planen und bauen die Länder die Bundesautobahnen und
-straßen für den Bund. Für die Autobahnen war im Rahmen der Bund-Länder-Finanzverhandlungen 2016 diese Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern ab 2021 geändert worden. Zum 1. Januar 2021 übernimmt der Bund durch die dafür gegründete Autobahngesellschaft diese Aufgaben für die Autobahnen in Deutschland selbst. Die Bundesstraßenverwaltung bleibt weiterhin bei den Ländern – im Auftrag des Bundes.

Aus der bisherigen Abteilung Autobahn des Landesamtes in Güstrow wird zum 1. Januar 2021 die Außenstelle Güstrow der Autobahngesellschaft des Bundes.

Zugriff auf Bundesmittel

Schwerin – Das Kabinett hat heute dem Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Bundesländern zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zugestimmt. Digitalisierungsminister Christian Pegel, der es für Mecklenburg-Vorpommern unterschreiben wird, erklärt die Bedeutung:

„Im Rahmen seines Konjunkturpakets stellt der Bund drei Milliarden Euro zur Verfügung, mit der die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes beschleunigt und die föderale IT-Landschaft weiterentwickelt werden soll. Knapp die Hälfte dieser Mittel steht unmittelbar für die Umsetzung der Digitalisierung der einzelnen Verwaltungsdienstleistungen in Kommunen und Ländern zur Verfügung und wird auf die 14 Themenfelder des Onlinezugangsgesetzes verteilt. Hier kommt Mecklenburg-Vorpommern als federführendes Bundesland im Bereich Bauen und Wohnen ins Spiel“, sagt Pegel und führt weiter aus:

„Für das Themenfeld Bauen und Wohnen sind 154,9 Millionen Euro vorgesehen – als Ausgleich für den Aufwand, mit dem das Themenfeld in Mecklenburg-Vorpommern digitalisiert und danach in den anderen Bundesländern – ebenfalls für die digitale Umsetzung der Bauantragsverfahren – genutzt wird. Aufgrund der federführenden Rolle unseres Bundeslands in diesem Themenfeld wird der überwiegende Teil dieser Mittel durch Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt.“

Praktisch sieht das dann so aus: „Das Land kann im Rahmen des Themenfelds Projekte beim Bund beantragen, sofern deren Ergebnisse nach dem Einer-für-Viele-Prinzip so entwickelt werden, dass andere Bundesländer diese hinterher ebenfalls einsetzen können“, so Pegel, zugleich Bauminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Zum Themenfeld Bauen und Wohnen gehören unter anderem digitale Baugenehmigungen, die mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg als Hauptpartner entwickelt werden. Die Implementierung von Anträgen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren läuft. Weitere Verfahren und Leistungen werden folgen. Mecklenburg-Vorpommern ist bereits im Gespräch mit mehreren Bundesländern wegen einer Nachnutzung.

Außerhalb des Themenfelds Bauen und Wohnen kann Mecklenburg-Vorpommern über die anderen 13 Themenfelder mittelbar von den Konjunkturmitteln des Bundes profitieren, wenn die nach dem Einer-für-Viele-Prinzip angebotenen digitalen Lösungen größtmöglich in Mecklenburg-Vorpommern nachgenutzt werden. Grundlage des Einer-für-Viele-Prinzips ist die Idee, dass sich der Bund und die 16 Bundesländer die 14 großen Themenkomplexe untereinander aufgeteilt haben und einzelne federführend für alle die Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen übernehmen. „Damit wird verhindert, dass das Rad von jedem Bundesland einzeln neu erfunden wird. Das spart am Ende bei allen Geld und Zeit. Anders würden wir alle in Deutschland nicht bis Ende 2022 fertig werden können, denn die große Anzahl der Verwaltungsdienstleistungen wäre andernfalls in der Zeit nicht zu schaffen“, begründet Pegel diese in seinen Augen sinnvolle Aufteilung.