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Kategorie: Bundestag / Regierung / Politik

Zollausbildung kommt noch Rostock

Rostock – Das Bundesministerium der Finanzen hat entschieden: Rostock soll der neue Standort für die Ausbildung in der Zollverwaltung werden. In der Hansestadt wird jetzt ein neuer Campus mit Lehrgebäuden und Wohnheim entstehen. Nach ersten Schätzungen wird der Bund ca. 150 Mio. Euro in den Aufbau investieren.

Finanzminister Reinhard Meyer begrüßte die Entscheidung des Bundesministeriums der Finanzen: „600 Studierende dazu hunderte Lehrkräfte und riesige Bauinvestitionen. Die Ansiedlung der Zollausbildung in Rostock ist ein Riesenerfolg nicht nur für die Hansestadt Rostock, sondern für das ganze Land. Wir haben uns daher von Beginn an intensiv um die Ansiedlung bemüht und für den Standort geworben Die Vorgaben des Bundes waren klar: Mindestens 100.000 Einwohner, eine bestehende Universität und nach Möglichkeit die Nähe zu bestehenden Zolleinheiten. Rostock konnte all das bieten und das Bundesfinanzministerium überzeugen.“

Ein Grundstück des Landes in Rostock Lütten Klein soll nun an den Bund verkauft werden. Die Bauausführung übernimmt die Landesbauverwaltung für den Bund. Auf dem mehr als 20.000 Quadratmeter großen Grundstück sollen Unterkunftsplätze für ca. 600 Personen, Seminar- und Schulungsgebäude, eine Mensa, eine Sporthalle sowie Büros und Parkplätze entstehen. Nach ersten Schätzungen werden sich die Kosten auf ca. 150 Mio. Euro belaufen. Der Zeitplan ist ambitioniert: Schon im Jahr 2025 will die Zollverwaltung die Ausbildung in Rostock beginnen.

„Wir müssen jetzt zügig Planungsrecht schaffen“, so Finanzminister Meyer, „aber Dank der sehr guten Zusammenarbeit mit der Hansestadt Rostock bin ich mir sicher, dass wir diese bürokratische Hürde schnell nehmen werden.“

Einigung zur Saisonarbeit 2021

Schwerin – Bundesministerin Klöckner und Bundesminister Heil haben sich auf einen Kompromiss bei der Dauer der kurzfristigen Beschäftigung 2021 verständigt. Zwischen März und Oktober können kurzfristig Beschäftigte, vor allem ausländische Saison-Arbeitskräfte, bis zu 102 Tage beschäftigt werden.

Minister Dr. Backhaus zeigte sich mit dem Resultat sehr zufrieden. „Ich bin froh, dass es gelungen ist, die Saisonarbeit auf 102 Tage, also vier Monate, zu verlängern. Das bringt den Unternehmerinnen und Unternehmern Planungssicherheit und sorgt gleichzeitig dafür, dass die Zahl der Ein- und Ausreisen in und aus der Bundesrepublik möglichst geringgehalten wird.“

Der Vorschlag, der nach Ostern noch im Deutschen Bundestag beraten wird, sieht zudem eine Krankenversicherungspflicht für alle sowie die Anmeldung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber vor.

Mit einer einheitlichen Regelung zur Saisonarbeit in 2021 soll erreicht werden, die Pflege und Ernte von Saisonkulturen ohne Personalwechsel durchführen zu können. Gleichzeitig muss die Regelung den Anforderungen an die Sicherheit, die Transparenz im In- und Ausland sowie den sozialen Schutz der Saisonarbeitskräfte gerecht werden.

Minister Dr. Backhaus weiter: „In Mecklenburg-Vorpommern haben die Arbeitgeber schon seit Längerem eine Krankenversicherung für ihre kurzfristig Beschäftigten abgeschlossen. Ich begrüße, dass dies nun deutschlandweit verpflichtend ist, das dient den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und sorgt zudem für gleiche Bedingungen im Obst- und Gemüsebau. Die vorgesehene Anmeldepflicht aller Arbeitskräfte ist ein Muss in Corona-Zeiten. Es darf nicht sein, dass Arbeitskräfte innerhalb Deutschlands von einer Arbeitsstelle zur nächsten pendeln, ohne dass dies irgendwo erfasst wird.

Ich habe mich schon seit Beginn des Jahres in Abstimmung und ständigem Kontakt sowohl mit den Bundesministerien, den Unternehmen als auch den Gewerkschaften massiv dafür eingesetzt, dass es eine Lösung gibt, die den besonderen Anforderungen an die Saisonarbeit im Corona-Jahr 2021 gerecht wird. Ich bin froh, dass der Bund den Vorschlägen aus Mecklenburg-Vorpommern an vielen Stellen entsprochen hat. Mein Dank gilt allen im Land, die sich gemeinsam mit mir für eine schnelle Lösung eingesetzt haben.“

Schnelltestzentren für Berufspendler

Schwerin – Der Bund übernimmt nach seiner Testverordnung die Kosten der Schnelltests. „Auch für Personen, die nicht in Deutschland wohnen oder nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, sind die Schnelltests an der deutsch-polnischen Grenze kostenlos. Die Schnelltestzentren sind informiert und handeln ab Montag entsprechend“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph am Donnerstag.

Bislang war mit der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) vereinbart, die Abrechnungen quartalsweise durchzuführen. Nach Gesprächen mit der KV MV wird ab April 2021 die Abrechnung der Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundes nunmehr monatlich gegenüber den vom Öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Testzentren vorgenommen. „Das verringert die notwendige Vorfinanzierung durch die Testzentren. Konkret bedeutet dies, dass die Kosten für den Einzelmonat April bereits im Mai gegenüber der KV geltend gemacht werden können“, so Rudolph weiter. Die Abrechnung für im 1. Quartal 2021 erbrachte Leistungen und angefallene Sachkosten können bis zum 30. April eingereicht werden.

Nach der Quarantäneverordnung des Landes sind die Grenzpendler, Grenzgänger und Begleitpersonen verpflichtet, regelmäßig Coronatests durchführen zu lassen. Derzeit gilt Polen als Hochinzidenzgebiet, deshalb gilt eine erweiterte Testpflicht, wonach die Tests nur bis zu 48 Stunden Gültigkeit besitzen. „Ob medizinisches Personal in Krankenhäusern oder Pflegekräfte in den Heimen, genauso im ambulanten Bereich, ob Fachkräfte im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe oder anderen Wirtschaftszweigen – wir brauchen jede und jeden Einzelnen gleichermaßen. Und deswegen ist es auch so wichtig, dass die Schnelltestzentren in Ahlbeck auf Usedom und Linken zwischenzeitlich gute Arbeit leisten. Das ist für die Pendlerinnen und Pendler eine große Erleichterung und gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz in der Metropolregion Stettin“, so Staatssekretär Rudolph weiter.

Zur Risikoeindämmung und Kontaktreduzierung sollten die Tests aus epidemiologischen Gründen möglichst unmittelbar in Grenznähe durchgeführt werden. „Das erspart weite Fahrten und reduziert die Kontakte“, betonte Rudolph.

Zur Einrichtung der Zentren gewährt das Land dem Betreiber einen Einrichtungsvorschuss in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Schnelltestzentrum aus dem MV-Schutzfonds. Der Vorschuss dient dabei zur Begrenzung möglicher Verluste durch ein zu geringes Testaufkommen und soll die Fixkosten des Betreibers abdecken. Der Vorschuss reduziert sich mit jedem bezahlten durchgeführten Test, so dass je nach Nutzung der Testzentren möglicherweise alle Mittel wieder an das Land zurückgegeben werden.

Impfen – Testen – Kontakte reduzieren

Schwerin – Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich in der Nacht auf eine Verlängerung der Corona-Schutzmaßnahmen bis zum 18. April und eine Strategie aus Impfen, Testen und Kontaktreduzierung verständigt.

„Wir sehen die stark steigenden Corona-Zahlen in ganz Deutschland mit großer Sorge. Deshalb müssen wir in den nächsten Wochen die Corona-Schutzmaßnahmen weiter verstärken. Unser Ziel ist, wichtige Bereiche offenzuhalten. Für Mecklenburg-Vorpommern haben Schulen und Kitas oberste Priorität. Ich bin deshalb sehr froh, dass die Schulen und Kitas offenbleiben, wenn das, wie in Mecklenburg-Vorpommern jetzt angelaufen, mit Selbsttests abgesichert wird“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Um ein immer stärkeres Wachstum der Corona-Zahlen zu verhindern, soll über die Ostertage das gesellschaftliche Leben konsequent heruntergefahren werden. Das gilt von Gründonnerstag bis Ostermontag. „Wir brauchen diese Phase, um die Dynamik der Infektionswelle zu brechen.“

Gleichzeitig sollen die Testkapazitäten weiter ausgebaut werden. „Unser Ziel ist, durch regelmäßige Testungen in den Impfzentren und Apotheken, in den Schulen und verstärkt auch in den Betrieben Infektionen frühzeitig aufzuspüren und Infektionsketten zu unterbrechen. Das ist neben dem Impfen der wichtigste Schlüssel im Kampf gegen die Pandemie“, so Schwesig.

Der Vorschlag der drei Küstenländer für kontaktarmen Urlaub wurde von den meisten Ländern und der Bundesregierung abgelehnt. „Wir haben dafür erreicht, dass es zusätzliche Hilfen für Gastronomie und Tourismus geben soll. Unser Ziel ist, auch diese Branchen, abgesichert durch eine Teststrategie, möglichst zeitnah Schritt für Schritt zu öffnen.“

Mobilität und Klimaschutz

Pegel: Förderprogramme für moderne Mobilität und Klimaschutz nutzen

Schwerin – Das Bundesverkehrsministerium hat im Rahmen seiner Förderrichtlinie Elektromobilität einen neuen Förderaufruf gestartet. Energieminister Christian Pegel ermuntert Kommunen und Unternehmen, die neue Fördermöglichkeit zu nutzen:

„Städte, Gemeinden und erstmals auch kommunale und gewerbliche Unternehmen können Fördermittel für Konzepte erhalten, mit deren Hilfe sie ihre Fuhrparks elektrifizieren, Ladeinfrastruktur schaffen oder E-Fahrzeuge in ihre Mobilitäts- und Logistikangebote aufnehmen wollen. Die Erarbeitung von Strategien kann mit bis zu 80 Prozent, maximal 100.000 Euro bezuschusst werden“ sagt der Minister und wirbt:“ „Damit die Energiewende gelingt, sind vielfältige Ideen gefragt. Dass jetzt auch konzeptionelle Vorbetrachtungen zum Markhochlauf der Elektromobilität förderfähig sind, begrüße ich sehr“, so der Minister.

Die Antragsfrist für diese Mittel läuft bis zum 17. Mai 2021. Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.now-gmbh.de/aktuelles/pressemitteilungen/bmvi-foerdert-kommunale-und-erstmals-auch-gewerbliche-elektromobilitaetskonzepte/

Außerdem weist der Minister auf eine Fördermöglichkeit für Ladeinfrastruktur an Hotels und Campingplätzen durch das Land hin: „Seit Mitte vergangenen Jahres gibt es innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur das Investitionsprogramm ‚Modernisierung für Beherbergungsbetriebe‘. Aus diesem Topf können Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Ausstattung und des Angebots bezuschusst werden. Darunter fallen auch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Klimafreundlichkeit, die mit bis zu 800.000 Euro gefördert werden können.“

Anträge können bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesförderinstituts:

https://www.lfi-mv.de/meldungen/investitionsprogramm-modernisierung-fuer-beherbergungsbetriebe/index.html

Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Europa

Schwerin – Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat heute einen Entwurf für die nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Europas vorgelegt. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus bewertet den Entwurf in Teilen als positiv: „Ich nehme erfreut zur Kenntnis, dass einige unserer Ideen wenigstens zum Teil in den Entwurf eingegangen sind. Da sich die Agrarminister der Länder bei ihrer letzten Konferenz nicht einigen konnten, hatte Julia Klöckner ja angekündigt, einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. Den werden die Länder nun intensiv beraten und schnellstmöglich Position beziehen“, sagt Minister Backhaus.

„Ich kann allerdings nicht verstehen, dass die ländlichen Räume erneut keinen Platz in dem Konzept der Ministerin gefunden haben. Man kann doch 60 Prozent der Deutschen nicht vergessen – so viele leben in ländlichen Räumen. Und dabei geht es um sehr viel Geld – fast 400 Mrd. Euro für Europa und rund 31 Mrd. Euro für Deutschland. Geld, das wir dringend brauchen, um die Entwicklung in den ländlichen Räumen voranzubringen ebenso wie für den Klima- und Artenschutz und für sauberes Wasser. Wir hatten daher zur Sonder-AMK ein Eckpunktepapier vorgelegt. Jetzt muss es darum gehen, dass einige Länder ihre Blockadehaltung aufgeben. Ich habe Hoffnung, dass jetzt wieder Bewegung in die Sache kommt“, fährt Backhaus fort.

„Wichtig ist aber auch, dass der Trilog in Brüssel bald zu einem Ergebnis kommt. Landwirtschaft ist kein Tagesgeschäft – sie braucht Planungs- und Rechtssicherheit. Daran fehlt es zurzeit völlig. Deswegen verstehe ich in Teilen den Unmut der Landwirtinnen und Landwirte, die uns täglich mit hochwertigen Nahrungs­mitteln versorgen. Aber Unmut ist keine gute Basis, wenn man Kompromisse braucht. Ich möchte, dass wir zu einem echten Paradigmenwechsel kommen. Wir müssen Anreize für die Landwirtschaft schaffen, damit es attraktiv wird, Verantwortung für den Umwelt-, Klima- und Artenschutz zu übernehmen.“

Der Minister kündigt an, weitere Vorschläge für die Beratung der Agrarminister der Länder vorzulegen: „Ich stehe weiter zu der Forderung nach gleichen Lebensverhältnissen. Aber was nicht vergleichbar ist, darf man nicht mit aller Macht gleichmachen wollen. Ich bin kompromissbereit. Aber Lösungen, die einseitig die Ostländer benachteiligen, werde ich nicht mittragen.“

Psychosoziale Prozessbegleitung

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister wies jetzt darauf hin, dass nach einem Bericht des Bundesjustizministeriums geprüft wird, ob die Antragstellung einer psychosozialen Prozessbegleitung künftig einfacher werden kann.

„Der Rechtsanspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten ist ein Meilenstein, der von Mecklenburg-Vorpommern angestoßen wurde. Mit dem jetzt veröffentlichten Bericht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur psychosozialen Prozessbegleitung steht auch fest, dass sich M-V erfolgreich dafür eingesetzt hat, das Hilfsangebot weiter zu stärken. Ich hatte von der Justizministerkonferenz Unterstützung erhalten bei der Forderung, dass Kindern als Opfer schwerer Sexual- und Gewaltstraftaten künftig einfacher geholfen werden kann. Das Bundesministerium setzt gerade den entsprechenden Prüfauftrag um mit dem Ziel, den Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung zu erleichtern.

Eine Prozessbegleitung ohne Antrag, also von Amts wegen, sollte künftig möglich sein. Darüber hinaus wird geprüft, ob unter bestimmten Voraussetzungen auch bei erwachsenen Verletzten auf das unbestimmte Tatbestandsmerkmal der besonderen Schutzbedürftigkeit verzichtet und den Verletzten die Antragstellung erleichtert werden kann. Es geht darum, die schweren durchlebten juristisch aufzuarbeitenden Fälle psychosozial zu begleiten. Dafür stehen die Fallpauschalen bereit. Die bedarfsgerechte Vergütung unterliegt zudem einer ständigen Prüfung“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

„Ich freue mich zudem über die Feststellung im Bericht des Bundes, dass Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte positive Erfahrungen mit der psychosozialen Prozessbegleitung gemacht haben und sie im Verfahren als hilfreich bewerten. Das zeigt, wie gut auch die Arbeit der Prozessbegleitungen hier im Land sind“, so die Ministerin. Nächsten Mittwoch wird sie im Rechtsausschuss des Landtages einen Evaluationsbericht zur psychosozialen Prozessbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern vorstellen.

Finanzielle Entlastungen 2021

Schwerin – Mit dem neuen Jahr treten zahlreiche Veränderungen in Kraft, mit teils deutlichen finanzielle Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger. Allen voran die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlages, aber auch steuerlich gibt es Entlastungen beispielsweise für die Tätigkeit in gemeinnützigen Vereinen, aber auch Familien, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Menschen mit Behinderungen und Unternehmen werden gezielt entlastet.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Zum Ende des Jahres sind mit dem Jahressteuergesetz zahlreiche Maßnahmen beschlossen worden, mit denen Bürgerinnen und Bürger gezielt unterstützt werden. Allein mit der Abschaffung des Solidaritätszuschlags werden die Mecklenburger und Vorpommern um mehr als 55 Mio. Euro jedes Jahr entlastet. Auch das ist ein wichtiger Beitrag zur Belebung der Konjunktur.“

Im Einzelnen gelten ab dem 1. Januar 2021 die folgenden Verbesserungen:

(Teil-)Abschaffung des Solidaritätszuschlages

Der Solidaritätszuschlag wird für über 95 % der Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns abgeschafft. Erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 73.000 Euro sind Alleinstehende zur Zahlung verpflichtet. Wer zwischen 73.000 und 109.000 Euro verdient, muss den Soli nur teilweise leisten. Für Familien verdoppeln sich diese Beträge sogar.

Entlastungen im Bereich der Gemeinnützigkeit

Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt sich bereits seit Längerem für eine stärkere Anerkennung von ehrenamtlichem Engagement ein. Dieser Einsatz hat sich nun ausgezahlt: Die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale werden deutlich angehoben. Einnahmen aus einer Tätigkeit als Übungsleiterin oder Übungsleiter sind künftig bis zu einer Höhe von 3.000 Euro steuerfrei. Wer einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgeht oder sich freiwillig bei einer gemeinnützigen Organisation engagiert, kann daneben künftig Entschädigungen von bis zu 840 Euro steuerfrei erhalten.

Weiterhin ist für den Nachweis von Spenden von bis zu 300 Euro keine Spendenbescheinigung mehr erforderlich. Anstelle des förmlichen Zuwendungsnachweises reicht künftig z. B. ein Kontoauszug.

Für gemeinnützige Vereine wird die Freigrenze für Körperschaft- oder Gewerbesteuer auf 45.000 Euro angehoben. Für Vereine mit jährlichen Einnahmen von bis zu 45.000 Euro entfällt zudem die sogenannte „Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung“.

Entlastungen für Unternehmen

Bereits seit dem 1. Dezember 2020 haben Unternehmen sechs Wochen länger Zeit, die Einfuhrumsatzsteuer für Importe zu begleichen. Dies bedeutet zusätzliche Liquidität von rund 5 Milliarden Euro für Unternehmen, die Importe tätigen. Gleichzeitig werden hierdurch im europäischen Vergleich bestehende Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen beseitigt.

Des Weiteren wird der steuerliche Verlustrücktrag krisenbezogen erweitert. Alleinstehende können Verluste von bis zu 5 Millionen Euro in das Vorjahr zurücktragen. Für Verheiratete oder in Lebenspartnerschaft lebende Bürgerinnen und Bürger wird sogar ein Verlustrücktrag von bis zu 10 Millionen Euro ermöglicht.

Auch die Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden verbessert. So wurde die Möglichkeit der degressiven Abschreibung wiedereingeführt und der Investitionsabzugsbetrag flexibler gestaltet.

Auch im Bereich der Gewerbesteuer fanden Verbesserungen statt. Künftig kann das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrages auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

Entlastungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Zuschüsse der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld werden bis Ende 2021 zum größten Teil steuerfrei gestellt. In vielen Fällen beläuft sich die Steuerbefreiung auf bis zu 80 %. Das Kurzarbeitergeld und die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse unterliegen allerdings dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, dass sie zwar nicht zum steuerpflichtigen Einkommen zählen, allerdings bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes berücksichtigt werden.

Sonderleistungen der Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer wegen der Corona-Pandemie bleiben bis zum 30. Juni 2021 bis zur Höhe von 1.500 Euro steuerfrei. Dieser Steuerfreibetrag unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt und kann in diesem Zeitraum nur einmal in Anspruch genommen werden.

Die Entfernungspauschale wird ab dem 21. Kilometer für 2021 bis 2023 von 0,30 Euro auf 0,35 Euro und für den Zeitraum von 2024 bis 2026 von 0,35 auf 0,38 Euro angehoben. Geringverdienende, bei denen die erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer zu keiner steuerlichen Minderung führt, werden durch die Mobilitätsprämie entlastet.

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat sich Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich für die Einführung einer Homeoffice-Pauschale eingesetzt. Die nun eingeführte Pauschale beträgt 5 Euro pro Tag, höchstens jedoch 600 Euro im Jahr. Bürgerinnen und Bürger können sie für jeden Kalendertag abziehen, an dem sie ausschließlich in der häuslichen Wohnung tätig geworden sind. Das Vorhandensein eines separaten häuslichen Arbeitszimmers ist hierfür nicht erforderlich.

Entlastungen für Familien und Alleinerziehende

Das Kindergeld wird um 15 Euro pro Kind und Monat erhöht. Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt auf insgesamt auf 8.388 Euro bzw. 4.194 Euro für jeden Elternteil.

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird ab 2020 von 1.908 Euro auf 4.008 Euro pro Jahr angehoben.

Entlastungen für Menschen mit Behinderungen

Der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen wird verdoppelt und künftig schon ab einem Behinderungsgrad von mindestens 20 gewährt. Bei Menschen mit einem Behinderungsgrad von unter 50 wird künftig auf zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrages verzichtet. Zudem wird die Pauschale für behinderungsbedingte Fahrtkosten gesetzlich verankert.

Außerdem ist der Pflegepauschbetrag bei der häuslichen Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 oder bei Hilflosigkeit auf 1.800 Euro erhöht worden. Gleichzeitig wird ein Pflege-Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit dem Pflegegrad 2 von 600 Euro und bei der Pflege von Personen mit dem Pflegegrad 3 von 1.100 Euro eingeführt.

Freistellung des Existenzminimums

Der Grundfreibetrag, mit dem die steuerliche Freistellung des Existenzminimums sichergestellt wird, wird ab 2021 auf 9.744 Euro und ab 2022 auf 9.984 Euro angehoben. Dies bedeutet, dass erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.744 Euro Steuern fällig werden. Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen wird ebenfalls um 336 Euro bzw. ab 2022 um weitere 240 Euro erhöht.