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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Impfzentrum Wismar

Hilgemann: Landkreis hat engagiert und mit kreativen Ideen das Impfgeschehen vorangetrieben

Wismar – Die Staatssekretärin Gesundheit Frauke Hilgemann hat sich am Mittwoch gemeinsam mit Landrat Tino Schomann im Impfzentrum in Wismar (Landkreis Nordwestmecklenburg) über das Impfgeschehen informiert.

„Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat seit Beginn der Impfkampagne engagiert und mit frischen Ideen das Impfgeschehen vorangetrieben. Mir ist es ein besonderes Anliegen, für dieses Engagement der vergangenen Monate persönlich Danke zu sagen. Diesen Schwung gilt es beizubehalten für die anstehenden Aufgaben. Dazu gehört beispielsweise, weiter intensiv für das Impfen zu werben. Kreativität durch Aktionen ist gefragt, um weiter mehr Menschen ein Impfangebot in der Fläche zu ermöglichen und auch gezielt diejenigen anzusprechen, die sich bisher noch nicht haben impfen lassen“, sagte Frauke Hilgemann, Staatssekretärin Gesundheit im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit vor Ort.

Im Februar dieses Jahres hatte der Landkreis Nordwestmecklenburg ein bundesweites Pilotprojekt begonnen, in dem Hausärzte als Außenstellen des Impfzentrums in ihren Praxen über 80-Jährige gegen Corona geimpft haben. Senioren, die nicht mehr so mobil sind, sollte der Weg ins nächstgelegene Impfzentrum etwa in Wismar oder Grevesmühlen erspart werden. Die Impftermine für die Hausarztpraxen wurden telefonisch über die Landes-Hotline vergeben. Regulär wurden niedergelassene Ärzte deutschlandweit im April in die Impfkampagne mit einbezogen.

Zudem gab es im Landkreis frühzeitig Impftermine an verschiedenen Orten. So wurden beispielsweise über mobile Teams Impfungen in der Mehrzweckhalle in Dorf Mecklenburg, in der Palmberghalle in Schönberg, in der Stadtbibliothek Rehna und im Inselmuseum auf der Insel Poel angeboten. „Vor allem das niedrigschwellige Impfangebot in der Fläche ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg, den wir auch mit Blick auf den Herbst weiter nutzen möchten, um möglichst viele Menschen zu erreichen. Die Impfung dient nicht nur dem Selbstschutz vor

einem möglicherweise schweren Krankheitsverlauf, sondern ist auch ein Akt der Solidarität beispielsweise gegenüber den Menschen, die sich nicht impfen lassen können“, sagte Hilgemann.

Auf der jüngsten Gesundheitsministerkonferenz ist beschlossen worden, dass die Bundesländer Impfungen für 12- bis 17-jährige auch in den Impfzentren anbieten, wenn die Sorgeberechtigten dies nach ärztlicher Aufklärung wünschen. Für die Gruppe der jungen Erwachsenen soll es darüber hinaus beispielsweise in Universitäten, Berufsschulen und Schulen niedrigschwellige Impf-Angebote geben.

Weiterhin ist vereinbart worden, dass im Rahmen der gesundheitlichen Vorsorge ab September 2021 mit mobilen Teams beispielsweise in Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe eine Auffrisch-Impfung für Patienten mit Immunschwäche oder Hochbetagte angeboten werden soll, wenn der Abschluss der Impfserie mindestens sechs Monate zurück liegt. Pflegebedürftige und Höchstbetagte in der Häuslichkeit sollen durch ihre Ärzte geimpft werden.

Nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales gab es im Landkreis Nordwestmecklenburg seit dem 27. Dezember 2020 in den Impfzentren insgesamt 47.177 mindestens einmal geimpfte Personen, davon 41.045 vollständig Geimpfte (Stand 02.08.)

Zusätzliche Kinder- und Jugendfreizeiten

Schwerin – Kinder und Jugendliche waren in den vergangenen Monaten während der Pandemie von den Einschränkungen des täglichen Lebens in besonderem Maße betroffen. Vor allem soziale Kontakte und das für die Entwicklung junger Menschen essentielle Miteinander mit Gleichaltrigen fehlten.

Ziel des „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist daher nicht nur das bildungsorientierte Aufholen von Lernrückständen. Auch die neuerliche Ermöglichung des sozialen Lernens und des Miteinanders im Sport, in der Freizeit, außerhalb des eigenen Haustandes und der Bildungseinrichtungen soll wieder in den Fokus rücken.

„Kinder- und Jugendfreizeiten kommen angesichts der Einschränkungen für junge Menschen in den vergangenen Monaten eine besondere Ausgleichsfunktion zu“, sagt Jugendministerin Stefanie Drese.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt deshalb aus dem Bundesaktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 bis 2023 zusätzlich bis zu 510.000 Euro für Kinder- und Jugendfreizeiten zur Verfügung. Das erklärte Ziel des Aktionsprogramms ist es, jungen Menschen kurzfristig den Zugang zu Angeboten der Kinder- und Jugenderholung zu ermöglichen.

„Für mich als Jugendministerin ist es ein besonderes Anliegen, möglichst viele Kinder und Jugendliche zu erreichen. Und insbesondere diejenigen, die üblicherweise nicht in den Genuss von Erholungsurlauben kommen. Ich freue mich daher, dass der Landesregierung eine zügige Umsetzung des Aktionsprogramms des Bundes auf Landesebene gelungen ist“, ergänzt die Ministerin.

Träger und Veranstalter können bis zu 25 Euro pro Tag und Person für Angebote der Kinder- und Jugenderholung als Förderung beantragen. Dies gilt – schon mit Blick auf die kommenden Herbstferien – vor allem für Kinder- und Jugendfreizeiten sowie -reisen, aber auch für Tages- und Wochenendausflüge.

Nähere Informationen können den „Hinweisen zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Aktionsprogramm von Bund und Ländern „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 bis 2023 für die zusätzliche Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten“ vom 30. Juli 2021 (siehe Anlage) entnommen werden.

Bei der Umsetzung der Angebote setzt die Landesregierung auf eine breite Unterstützung und Akzeptanz durch die Trägerlandschaft.

„Ich hoffe, dass diese zusätzlichen Fördermöglichkeiten auch von möglichst vielen Trägern genutzt werden, die bislang noch keine Kinder- und Jugendfreizeiten durchgeführt haben“, erklärt Drese weiter.

Die Ministerin bittet daher alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Land, die Möglichkeiten einer Förderung zu prüfen und auszuschöpfen. Anträge können ab sofort beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS M-V) gestellt werden.

Die Antragsunterlagen finden Sie auf der Website des LAGuS M-V unter

https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/

Informationsportal zu Corona an Schulen online

So sicher wie möglich ins neue Schuljahr

Schwerin – Die Universitätsmedizinen Greifswald (UMG) und Rostock (UMR) stellen ab jetzt regelmäßig Informationen zur Infektionslage in Schulen zur Verfügung. Eltern finden diese im neuen Portal www.schugi-mv.de des gleichnamigen Projekts. Dort können zudem Schulen ihre Strategien und Ideen zum Umgang mit der Pandemie im Schulalltag präsentieren und sich in einem geschützten Bereich untereinander austauschen.

Seit Dezember forschen die beiden Universitätsmedizinen Greifswald und Rostock gemeinsam im Projekt „schugi-MV“, das durch die Landesregierung beauftragt wurde und mit 715.000 Euro aus dem MV-Schutzfonds unterstützt wird. Das Kürzel steht für „Wissenschaftliche Begleitung der Schulöffnung unter Pandemiebedingungen in Mecklenburg-Vorpommern“. Die beiden Universitätsmedizinen kooperieren mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie dem Bildungs- und dem Gesundheitsministerium des Landes.

Gesundheitsminister Harry Glawe: „Über das Portal entsteht für Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulleiter ein Forum, in dem die wichtigen Informationen rund um einen sicheren Schulbesuch kompakt zusammengestellt sind. Vor allem über die Ideen-Ecke gibt es die Möglichkeit, praktische Tipps zur Umsetzung von Infektionsschutzmaßnahmen an den Schulen miteinander auszutauschen. So profitieren alle Beteiligten von bereits erprobten Erfahrungen.“

Die Forschenden untersuchen das Corona-Infektionsgeschehen an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Dazu gehörten bis zu den Ferien Vor-Ort-Besuche der Universitätsmedizin Rostock an Schulen, an denen es Infektionsfälle gegeben hat. Gemeinsam analysieren die Wissenschaftler*innen beider Universitätsmedizinen das Management der Corona-Pandemie an den Schulen, um wirksame Schutzmaßnahmen, aber auch Risikofaktoren für Infektionen zu identifizieren. Zugleich ermitteln sie mittels Umfragen die Akzeptanz von Infektionsschutzmaßnahmen. Auf einer umfassenden und realitätsnahen Datenbasis sollen Empfehlungen für einen sicheren und weitgehend ungestörten Schulalltag abgeleitet werden.

Schuljahr 2021/2022 in MV beginnt

Martin wünscht Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften guten Start

Schwerin – Am Montag, 2. August 2021, starten 155.600 Schülerinnen und Schüler an 561 allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ins neue Schuljahr. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein leichter Anstieg von 2.900 Kindern und Jugendlichen. Bereits am Samstag, 31. Juli 2021, finden die Einschulungsfeiern statt. An den öffentlichen und freien Schulen werden 14.300 Schülerinnen und Schüler eingeschult. Laut Prognose sind das 400 Schülerinnen und Schüler mehr als im vergangenen Jahr. Für die 34.100 Schülerinnen und Schüler an den 54 beruflichen Schulen beginnt das neue Schuljahr erst am Montag, 30. August 2021.

„Ich wünsche allen Schülerinnen, Schülern, Lehrkräften und allen weiteren Mitarbeitenden an den Schulen einen guten Start ins neue Schuljahr“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Ich hoffe, dass sich alle in den Sommerferien gut erholt haben, vor allem von den kräftezehrenden Wochen und Monaten mit Schulschließungen, Wechsel- und Distanzunterricht. Im neuen Schuljahr haben wir alle Vorkehrungen getroffen, um auch bei steigenden Infektionszahlen den Präsenzunterricht aufrecht zu erhalten. Dort, wo es ein Infektionsgeschehen gibt, treffen die örtlichen Gesundheitsämter die Entscheidungen, was genau zu tun ist. Der Einschulungstag ist für die Kinder und ihre Familien ein ganz besonderer Tag. Den Kindern, die am Wochenende eingeschult werden bzw. ab der nächsten Woche eine neue Schule besuchen werden, wünsche ich von Herzen einen guten Start“, so Martin.

Um die Corona-bedingten Einschränkungen auszugleichen und Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu unterstützen, hat das Land für das Schuljahr 2021/2022 das Aktionsprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“ aufgelegt und bereits am 31. Mai 2021 vorgestellt. Hierfür stehen aus Bundes- und Landesmitteln insgesamt 38 Mio. Euro zur Verfügung. Die ersten vier Schulwochen werden Anschlusswochen sein, damit Kinder und Jugendliche leichter in einen geregelten Schulalltag zurückfinden. In dieser Zeit führen die Lehrkräfte Lernstandserhebungen durch, damit sie die individuelle Ausgangslage der Schülerinnen und Schüler bestimmen können. Die Lernstandserhebungen werden nicht benotet.“

Ausgewählte Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm:

  1. Über das Aktionsprogramm stehen 2,5 Mio. Euro für zusätzliche Fördermaterialien zur Verfügung. „Wir haben den Schulen zu Beginn der Sommerferien mitgeteilt, welches Budget ihnen dafür im neuen Schuljahr zur Verfügung steht“, erläuterte die Bildungsministerin. „Die Schulen haben zudem einen Katalog erhalten, aus dem sie die Materialien auswählen und bestellen können. So wollen wir erreichen, dass die Förderangebote passgenau sind und auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler abgestimmt sind. Ein Großteil der Fördermaterialien ist für Kinder und Jugendliche zur Stärkung ihrer Basiskompetenzen in den Kernfächern gedacht“, so Martin.
  1. Lehramtsstudierende oder auch ehemalige Lehrkräfte können weiterhin an Schulen unterstützend tätig werden. „Im vergangenen Jahr haben 175 Lehramtsstudierende 110 Schulen unterstützt“, erläuterte die Ministerin. „Wir wollen uns mit einem Aufruf an Lehramtsstudierende und Lehrkräfte richten. Das Interesse ist da, das wissen wir durch Nachfragen. Wer Schülerinnen und Schüler unterstützen möchte, ist herzlich willkommen.“ Die Lehramtsstudierenden unterstützen Schülerinnen und Schüler, die in Gruppen arbeiten, werden in den laufenden Unterricht eingebunden oder leisten zusätzliche individuelle Förderung und geben Nachhilfe.
  1. Außerdem steht Schulen ein Finanzbudget je nach Schülerzahl von 2.500 Euro bis 5.000 Euro zur Verfügung, um externe Unterstützungskräfte in den Schulalltag einbinden zu können. Mit diesen Mitteln können externe Kräfte sowohl für zusätzliche Förderangebote als auch für andere Unterstützungsleistungen, wie z. B. Betreuung und Aufsicht bei Gruppenteilung, bis hin zur Unterstützung im Hausservice, wie etwa die Sicherstellung der Hygienemaßahmen im Schulalltag, vergütet werden.
  1. Schülerinnen und Schüler haben auch im Schuljahr 2021/2022 die Möglichkeit, bei Bedarf zusätzliche Lern- und Förderangebote privater Bildungsanbieter in Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch zu nehmen. Das außerschulische Lern- und Förderprogramm, das die Landesregierung 2020 aufgelegt hat und das bereits in den Sommerferien 2020 durchgeführt wurde, wird auch im neuen Schuljahr weitergeführt. „Das Interesse an der Nachhilfe ist groß. In den Sommerferien 2020 haben 1.425 Kinder und Jugendliche die Angebote genutzt. In diesem Jahr sind die Berechtigungsscheine bereits über 2.200 Mal abgerufen worden“, führte Martin aus.
  1. Für Schülerinnen und Schüler, die in den Schuljahren 2019/2020 und 2020/2021 pandemiebedingt kaum oder gar keinen schulischen Schwimmunterricht wahrnehmen konnten, wird dieser im neuen und darauffolgenden Schuljahr jeweils in der 6. Klasse organisiert und angeboten. Hierfür will das Land 1,6 Millionen Euro der Bundesmittel des Aufholprogramms nutzen, weil in Mecklenburg-Vorpommern Schwimmen eine Kernkompetenz darstellt. Das Landesprogramm „MV kann schwimmen“ wird bis in die Herbstferien weitergeführt und durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur um 25.000 Euro auf nun 225.000 Euro aufgestockt.

Das gesamte Aktionsprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“ ist auf den Internetseiten des Ministeriums zu finden.

Drese: Kitas offenhalten ist oberste Maxime

Schwerin – Eltern, Kinder, Personal, Träger der Einrichtungen, Arbeitgeber und Jugendämter haben ein großes Ziel für den Herbst: Die Kitas (Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflegestellen) sollen offengehalten und ein dritter Lockdown vermieden werden.

„Eine besondere und zugleich herausfordernde Zeit liegt hinter uns. Kinder und Jugendliche haben nach mehr als einem Jahr der Einschränkungen einen Anspruch darauf, nicht erneut auf ihre Entwicklungschancen verzichten zu müssen. Der Präsenzbetrieb bleibt die effektivste Art des Lernens. Die Kitas offenzuhalten muss die oberste Maxime sein“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese am Donnerstag in Schwerin.

Der entscheidende Schritt zur Absicherung des Regelbetriebs ist daher die Impfung der Eltern, um die Kinder möglichst effektiv zu schützen. Die Eltern sollen nun verstärkt über die Impfung informiert werden. Die Impfkampagne des Landes wird in den nächsten Wochen darauf ausgerichtet sein, den Zugang zu Impfungen zu erleichtern.

„Wir wollen die Eltern möglichst schon an den Einrichtungen erreichen. Dort können Impfaktionen durchgeführt werden, wenn die erforderlichen Ressourcen und eine entsprechende Nachfrage vorhanden sind. Gemeinsam mit dem Impfmanager des Landes sowie der Landkreise und kreisfreien Städte soll dazu ein Konzept entwickelt werden,“ ergänzte Ministerin Drese.

Die Testpflicht für nicht geimpftes Personal in Kindertageseinrichtungen wird aufrechterhalten. Das Land stellt bis etwa Mitte August ausreichend kostenlose Tests zur Verfügung. Alle Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen haben zudem ein Impfangebot erhalten. Für zweifach Geimpfte und Genesene entfällt die Testpflicht.

Auch Reiserückkehrer in den Kitas werden erneut nach den Ferien gebeten, sich zu erklären. Wer aus einem Risikogebiet einreist, dem bleibt die Kindertagesförderung für die Dauer der eventuellen Quarantäne verwehrt. Menschen, die aus dem Ausland zurückkehren, tragen grundsätzlich eine besondere Verantwortung bei der Eingrenzung der Infektionsgefahren.

Zur Ergänzung der Hygienekonzepte in den Kitas ist der Einsatz von CO2-Messgeräten bzw. -Ampeln geplant. Gerade in den Herbst- und Wintermonaten (kältere Jahreszeit, höhere Viruslast) kann ein gutes Lüftungsmanagement in den Einrichtungen die Ansteckungsgefahr reduzieren.

Weitere Informationen (u.a. aktuelle Verordnung und Formulare für Eltern) finden Sie unter https://t1p.de/ebfu

Aktionsprogramm Sport „Aufholen nach Corona“

Schwerin – Kinder und Jugendliche schauen auf eine lange Zeit mit teils harten Einschränkungen während der Pandemie zurück. Davon betroffen sind in besonderer Weise auch der Sport und die körperliche Aktivität. Die Folgen von mehreren Monaten Bewegungsmangel sind bereits jetzt unübersehbar und durch Studien belegt.

Entsprechend den vom Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf vorgestellten Studienergebnissen (COPSY-Studie) habe sich das Gesundheitsverhalten bei Kindern und Jugendlichen im Laufe der Pandemie zunehmend verschlechtert, sagte Sportministerin Stefanie Drese am Mittwoch in Schwerin. „Unter anderem machen zehnmal mehr Kinder als vor der Pandemie und doppelt so viele wie im Sommer 2020 keinen Sport mehr. Das kann und darf nicht so bleiben. Es sind deutliche Alarmsignale, denen wir nun entgegentreten.“

Mit Hilfe des Aktionsprogrammes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ plant das Sportministerium konkret zwei Landesprogramme für 2021/2022.

Das Kooperationsprogramm „KinderBewegungsLand“ beinhaltet unter anderem die Zusammenarbeit von Sportvereinen/Sportverbänden mit Tageseinrichtungen für Kinder. Zielgruppe sind Kinder im Altersbereich bis zum Schuleintritt mit wöchentlichen qualifizierten Bewegungsangeboten. Das Land fördert diese Maßnahme mit jährlich 120.000 Euro. Der Bund stellt für neue Angebote zusätzlich 30.000 Euro jährlich bereit.

Das Kooperationsprogramm „Gemeinsam Sport in Schule und Verein“ setzt ebenso auf die Zusammenarbeit von Sportvereinen/Sportverbänden mit Schulen. Zielgruppe hierbei sind Kinder und Jugendliche im Altersbereich ab Schuleintritt. Als außerschulisches Angebot sind qualifizierte Sport- und Bewegungsangebote für Schülerinnen und Schülern am Nachmittag geplant.

Dieses Programm wird durch das Land mit 255.600 Euro pro Jahr unterstützt. Auch hier fördert der Bund mit weiteren Mitteln in Höhe von 60.000 Euro jährlich.

Das Sozialministerium und der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern mit seiner Sportjugend streben in partnerschaftlicher Zusammenarbeit an, dass die Bundeshilfen möglichst schnell gemeinsam auf den Weg gebracht werden.

„Es ist ein gutes Signal von der Politik nach den Monaten mit eingeschränktem Sporttreiben in der Pandemie auch den organisierten Sport mit zusätzlichen finanziellen Mitteln zu fördern. Die Vereine können auf der Grundlage der beiden bestehenden Programme die Förderung beantragen“ sagte der Präsident des LSB, Andreas Bluhm.

Bereits im September 2021 sollen die neuen Angebote der Sportvereine und -verbände starten können.

Flächendeckende Schulschließungen verhindern

Schwerin – Das Kabinett hat sich erneut mit den Vorbereitungen für das neue Schuljahr befasst. Schulstart ist am 2. August 2021, die Einschulungsfeiern für die ABC-Schützen sind bereits am 31. Juli 2021. Ziel der Landesregierung ist es, den Präsenzunterricht abzusichern, und flächendeckende präventive Schulschließungen auch bei steigenden Infektionszahlen zu verhindern. Es werden keine pauschalen Stufen mehr vorgegeben, die automatisch landes- oder kreisweite Schulschließungen oder flächendeckenden Wechselunterricht auslösen. Statt pauschaler Regelungen für die Landkreise und kreisfreien Städte, treffen die örtlichen Gesundheitsbehörden Entscheidungen über notwendige Schutzmaßnahmen, die sich auf eine Region, Schule oder Jahrgangsstufe einer Schule beschränken können.

Sie entscheiden damit auch, wann gegebenenfalls Wechsel- oder Distanzunterricht erfolgen muss. Das sieht die neue Schul-Corona-Verordnung vor, über die Bildungsministerin Bettina Martin im Kabinett informiert hat. Außerdem berichtete sie über den Stand der Digitalisierung an den Schulen.

„Unser gemeinsames Ziel ist es, die Schulen offen zu halten und den Präsenzunterricht abzusichern“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir haben aus den vergangenen anderthalb Jahren gelernt. Kinder brauchen den Unterricht in der Schule – gerade die jüngeren Schülerinnen und Schüler. Lesen, Schreiben, Rechnen lernt man nicht allein am Computer. Wir treffen alle Vorkehrungen dafür, dass wir die Schulen auch bei steigenden Inzidenzen offenhalten können. Die neuen Regelungen in der Schul-Corona-Verordnung haben wir in der AG-Schulstart mit den Schulträgern, dem Bündnis für gute Schule und den Gesundheitsexpertinnen und -experten abgestimmt. Alle Beteiligten haben sich für diesen Weg zur bestmöglichen Absicherung des Präsenzunterrichts ausgesprochen“, sagte Martin.

Wie das Ministerium bereits vor den Sommerferien informiert hat, wird in den ersten beiden Schulwochen eine Maskenpflicht im Schulgebäude – auch im Unterricht – unabhängig von den Inzidenzzahlen gelten. Außerdem wird auch die zweimal wöchentliche Testpflicht weitergeführt. Damit soll verhindert werden, dass Reiserückkehrende die hoch ansteckende Delta-Variante des Corona-Virus in die Schulen eintragen.

Nach den ersten beiden Schulwochen wird für die Maskenpflicht künftig die sogenannte risikogewichtete Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales ausschlaggebend sein. Dabei handelt es sich um das Ergebnis der Einstufung des COVID-19-Infektionsgeschehens, das als Hauptkriterium die 7-Tage-Inzidenz der COVID-19-Fälle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt sowie die Nebenkriterien der 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten und die Auslastung der Intensivstationen beinhaltet.

In Stufe 0 (grün) und Stufe 1 (gelb) wird es keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung geben. Ab Stufe 2 (orange) besteht eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für jede Person, die sich in Schulgebäuden oder auf dem Schulgelände aufhält. Hauptkriterium ist eine 7-Tage-Inzidenz über 35. Wichtigste Ausnahme: Schülerinnen und Schüler, die sich in einer definierten Gruppe im Freien bewegen (wie z.B. Grundschülerinnen und -schüler), sowie Lehrkräfte und Beschäftigte an Schulen, die sich im Freien aufhalten und den Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten, müssen keine Maske tragen.

In den vergangenen anderthalb Jahren der Corona-Krise hat die Digitalisierung an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern einen enormen Schub erfahren. Auch wenn das Ziel, dass alle Schulen den gleichen hervorragenden digitalen Ausbaustand haben, noch nicht erreicht ist, konnte mit der Digitalisierung an Schulen insgesamt doch mit Meilenschritten vorangegangen werden. Neben den zusätzlichen erheblichen Mitteln über die DigitalPakt Schule von Bund und Ländern hat das Land zusätzlich 80 Mio. Euro aus dem MV-Schutzfonds im Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt, um die Schulen in vielfältiger Weise zu digitalisieren.

Mit der Einführung des Lernmanagementsystems „itslearning“ hat das Land eine landesweite Standardlösung geschaffen, an der heute 82,5 Prozent der öffentlichen Schulen beteiligt sind. Das Lernmanagementsystem bietet allen Schulen die Möglichkeit, auf einen wachsenden Stand von digitalen AV-Medien zuzugreifen. Hierzu zählen u. a. die Angebote der FWU-Mediathek, Brockhaus-Medien, Masterclass, Mastertool und eine Mathe-Übungs-Software.

Seit dem 10. März steht über „itslearning“ auch das Videokonferenzsystem „BigBlueButton“ zur Verfügung. Bis zum Schuljahresende erfolgten ab Einführung ca. 555.000 Zugriffe auf „BigBlueButton“. Viele Schulträger haben eigenständig andere Videokonferenzlösungen beschafft, die von den Schulen weiterhin genutzt werden können.

Das Land und der Bund haben ergänzend zum DigitalPakt ein Sofortausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte aufgelegt, damit die Schulen Notebooks und Tablets beschaffen und an Schülerinnen und Schüler ausleihen können, die zu Hause keinen Computer haben. Von diesen Mitteln sind 10,5 Mio. Euro bewilligt bzw. ausgezahlt.

Außerdem hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur das Fortbildungsangebot im Bereich der Digitalisierung stark ausgebaut. 2019 wurden 3.944 Teilnehmerinnen und Teilnehmer entsprechender Fortbildungsangebote gezählt. In 2020 ist die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf 8.980 gestiegen. Im Zuge der Pandemie wurden kurzfristig auch Fortbildungsangebote zum digitalen Unterricht und zur Digitalisierung in Kooperation mit externen Anbietern bereitgestellt. Seit April 2020 können die Lehrkräfte Online-Fortbildungen einer Weiterbildungsplattform kostenlos nutzen. Auf dieser Plattform haben Lehrkräfte von April 2020 bis heute rund 28.600 Fortbildungen absolviert.

Hilfen aus dem Aufbaufonds REACT-EU

Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern erhalten insgesamt über 170 Millionen Euro zusätzliche Hilfen aus dem Aufbaufonds REACT-EU

Brüssel – Über den Aufbaufonds REACT-EU erhält Sachsen zusätzliche 115 Mio. Euro, die für Impfzentren, die Unterstützung von Tests sowie für Investitionen in die IT-Infrastruktur, die Digitalisierung und die medizinische Ausstattung von Universitätskliniken verwendet werden.

Für Mecklenburg-Vorpommern stehen über REACT-EU 56,6 Mio. Euro bereit. Sie werden für die Investitionen in zwei Universitätskliniken, im Tourismussektor, zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen und zur Integration von Langzeitarbeitslosen und Jugendlichen in den Arbeitsmarkt verwendet.

Insgesamt hat die Kommission heute (Donnerstag) über REACT-EU mehr als 336 Mio. Euro für Kroatien, Frankreich, Deutschland und Griechenland genehmigt. Die zusätzlichen Mittel sollen die Länder bei der Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie unterstützen und einen fairen, grünen und digitalen Aufschwung fördern.

REACT-EU steht für „Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe“ (Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas) und ist eine Initiative, mit der die Maßnahmen zur Krisenbewältigung und zur Linderung der Krisenfolgen im Wege der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise und der Investitionsinitiative Plus zur Bewältigung der Coronavirus-Krise weitergeführt und ausgebaut werden.

REACT-EU ist Teil von NextGenerationEU , dem mit 750 Mrd. Euro ausgestatteten Aufbauinstrument und stellt 50,6 Milliarden Euro zusätzliche Mittel (in laufenden Preisen) für kohäsionspolitische Programme in den Jahren 2021 und 2022 zur Verfügung. Die zusätzlichen Mittel von REACT-EU werden über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) wie auch den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) bereitgestellt.

Die Maßnahmen konzentrieren sich auf die Unterstützung der Widerstandsfähigkeit des Arbeitsmarktes, von Arbeitsplätzen, KMU und Familien mit geringem Einkommen sowie auf die Schaffung zukunftssicherer Grundlagen für den grünen und digitalen Wandel und eine nachhaltige sozioökonomische Erholung. Durch diese Initiative werden zusätzliche Mittel für die laufenden kohäsionspolitischen Programme bereitgestellt.

Die Mittel können bis Ende 2023 eingesetzt werden und schließen somit die Lücke zwischen der Notfall-Krisenreaktion und der Unterstützung der langfristigen wirtschaftlichen Erholung durch die neuen Programme des langfristigen EU-Haushalts für den Zeitraum 2021–2027. Die Mitgliedstaaten können flexibel entscheiden, wie sie die im Rahmen von REACT-EU bereitgestellten zusätzlichen Mittel auf die verschiedenen Fonds aufteilen.