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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Ferienfreizeit auf Schloss Dreilützow

Schwesig: Uns ist wichtig, dass Kinder die Rückstände schnell aufholen können

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat eine Ferienfreizeit auf Schloss Dreilützow besucht und mit Kindern und Jugendlichen über ihre Erfahrungen in den letzten Monaten gesprochen.

„Ich freue mich, dass jetzt wieder Ferienfreizeiten möglich sind. Die Kinder und Jugendlichen hatten es in den letzten Monaten besonders schwer. Schulen und Kitas waren zeitweise bis auf eine Notbetreuung geschlossen. Treffen unter Freunden waren nicht mehr möglich. Die Kinder und Jugendlichen haben mir berichtet, wie sehr sie sich darüber freuen, dass es nun wieder viele Möglichkeiten gibt“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Für die Landesregierung ist wichtig, dass unsere Kinder die durch Corona entstandene Rückstände möglichst schnell aufholen können. Dazu haben der Bund und die Länder ein Aufholprogramm für Kinder und Jugendliche aufgelegt. Mit diesem Programm eröffnen wir Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, in den Ferien kostenfrei Bildungsangebote privater Anbieter nutzen. Wir finanzieren eine personelle Verstärkung an den Schulen durch Lehramtsstudierende wie auch zusätzliche Schwimmkurse oder Kulturangebote. Auch Kinder- und Jugendfreizeiten, die außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe werden über das Programm verstärkt. Das finde ich wichtig. Kinder- und Jugendfreizeiten wie hier in Dreilützow tragen dazu bei, dass junge Menschen Gemeinschaft erfahren und neue Themen und Sichtweisen kennenlernen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Erfreulich sei, dass der Bund im Rahmen des Aktionsprogramms kurzfristig weitere Mittel für die sogenannten „Frühen Hilfen“ zur Verfügung stellt. Das sind Angebote für Eltern ab der Schwangerschaft und Familien mit Kindern bis drei Jahre. „Wir werden morgen im Kabinett der Verwaltungsvereinbarung dazu zustimmen. Mecklenburg-Vorpommern erhält auf diese Weise noch einmal rund eine Million Euro für das Aufholprogramm“, kündigte die Ministerpräsidentin an.

Fristen zum Erwerb der Fahrerlaubnis

Schwerin – Aufgrund der Coronapandemie-bedingten Schließung der Fahrschulen war es in den vergangenen Monaten mitunter nicht möglich, entsprechend der Fristen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) die theoretische oder praktische Prüfung rechtzeitig abzulegen. Das Land hatte aus diesem Grund zu Jahresbeginn Ausnahmeregelungen getroffen, die nun noch einmal verlängert werden.

Bis einschließlich 30. September 2021 gilt:

Die Frist zwischen der Beendigung der theoretischen Fahrerlaubnisausbildung und der theoretischen Prüfung (§ 16 Absatz 3 Satz 7 FeV) beträgt zweieinhalb Jahre, statt zwei Jahre.

Die Frist zum Ablegen der praktischen Prüfung nach Bestehen der theoretischen Prüfung (§ 18 Absatz 2 Satz 1 FeV) beträgt 18 Monate, statt 12 Monate.

Die Prüffristen der technischen Prüfstelle vor Rückgabe eines Prüfauftrages an die Fahrerlaubnisbehörde (§ 22 Absatz 5 FeV) betragen 18 Monate, statt 12 Monate.

„Im Zuge der Betriebsuntersagungen für die Fahrschulen musste die Durchführung der Fahrschulausbildung in vielen Fällen eingestellt werden, Fahrstunden und Prüfungen konnten in der Regel nicht durchgeführt werden. Bewerbern um eine Fahrerlaubnis soll dieser unverschuldete Zeitverzug in ihrer Ausbildung aber nicht angelastet werden. Aus diesem Grund werden wir die gesetzlichen Fristen nochmals mittels Ausnahmeregelungen per Erlass ausweiten“, erläutert Ina-Maria Ulbrich, Staatssekretärin im Infrastrukturministerium.

Impfen zum Schutz der Kinder

Ministerin Drese wirbt bei den Eltern für das Impfen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese bittet alle Eltern die kommenden Wochen zu nutzen, die COVID-Impfangebote wahrzunehmen. „Eine Impfung der Eltern ist ein wirkungsvoller Schutz für ihre Kinder. Sie reduzieren damit das Risiko einer Ansteckung innerhalb der Familie deutlich“, wirbt Drese für eine hohe Impf-Rate bei den Erwachsenen.

Drese verweist bei ihrem Appell auf jüngste wissenschaftliche Studien aus Israel und Finnland. Diese zeigen, hohe COVID-Impfraten bei Erwachsenen bieten auch ungeimpften Kindern einen besseren Schutz. „Die Forscherinnen und Forscher berichten, ein Anstieg der Impf-Rate bei den Erwachsenen senkt die Rate positiver Tests bei den ungeimpften Jüngeren erheblich“, so Drese.

Die Ministerin richtet dabei den Blick auf die Zeit nach dem Urlaub. Auch wenn die Infektionszahlen zurzeit sehr gering sind, sei aufgrund des touristischen Reiseverkehrs und der sich auch in Deutschland ausbreitenden Delta-Variante weiter Vorsicht geboten.

„Wenn sich die Kitas und Schulen wieder füllen, dann wollen wir unbedingt verhindern, dass mögliche Corona-Infektionen wieder in die Einrichtungen gelangen“, so Drese. Hierfür sei eine Impfung der Eltern und von Betreuungspersonen von Kindern und Jugendlichen der beste Schutz, da nicht nur die Wahrscheinlichkeit schwerer Erkrankungen, sondern auch die Übertragung von SARS-CoV-2 durch Geimpfte deutlich reduziert ist.

Ministerin Stefanie Drese: „Liebe Eltern, wenn Sie es nicht schon getan haben, lassen Sie sich bitte impfen, auch und vor allem Ihren Kindern zuliebe.“

COVID-19-Pandemie und Abwasserbeseitigung

Schwerin – Die COVID-19-Pandemie stellte auch an die öffentliche Abwasserbeseitigung besondere Herausforderungen. Um den dauerhaften und sicheren Betrieb der Abwasser­beseitigungsanlagen sicherzustellen, mussten Probleme wie Erkrankungen, Quarantäne, Kontakt­beschränkungen, Schicht­system und Materialengpässe gemeistert werden.

Durch vermehrte Hygienemaßnahmen, Homeoffice und die Schließung von Betrieben, Gaststätten, Hotels und anderen Einrichtun­gen änderte sich zudem die Abwasser­menge sowie die zeitliche und räumliche Verteilung des Abwasser­anfalls. Durch die vermehrte Verwendung von ungeeig­ne­tem Papier (Feuchttücher) statt Toilettenpapier kam es gehäuft zu Verstopfungen in Pumpwerken.

Dennoch ist es gelungen, das hohe Niveau der Abwasser­reinigung der Vorjahre zu halten und Verunreinigungen von Gewässern durch Abwasser zu verhindern. Dies macht der vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) erstellte Lagebericht 2021 über die kommunale Abwasserbeseitigung in Mecklenburg-Vorpommern deutlich.

„Gerade in solchen Situationen wird deutlich, warum be­stimmte Aufgaben der Daseinsvorsorge in staatlicher bzw. kommunaler Hand liegen“, sagt Umweltminister Dr. Till Back­haus. Die öffentliche Trinkwasserversorgung und Ab­wasserbeseitigung sind solche Aufgaben der Daseins­vorsorge, die zur kritischen Infrastruktur gehören und auch in Extrem­situationen aufrechtzuerhalten sind.

„Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der wasser­versorgungs- und abwasserbeseitigungspflichtigen Körper­schaften und Unternehmen, aber ebenso der eingebunde­nen Unternehmen, gilt mein besonderer Dank für die hervorragende Arbeit, die sie unter den äußerst schwierigen Bedingungen zum Wohle aller geleistet haben“, würdigt Backhaus die Leistung der Branche.

Die Abwasserbeseitigung wird in Mecklenburg-Vorpommern von 108 abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften wahrgenommen. Hierbei handelt es sich um 32 Zweck­verbände, einen auf der Grundlage des Wasser­verbands­gesetzes gegründeten abwasser­beseitigungspflichtigen Wasser- und Bodenverband, 74 Städte und Gemeinden sowie ein Amt.

Zum Stichtag 31. Dezember 2020 existieren in Mecklenburg-Vorpommern 582 kommunale Kläranlagen ab 50 Einwohner­werten (EW). Zudem fallen in den Geltungsbereich der Kommunalabwasserrichtlinie sechs industrielle Betriebe.

Um die hohe Reinigungsleistung zu gewährleisten, verfügen alle kommunalen Kläranlagen mindestens über mechanische und biologische Behandlungsstufen. Die Länge des öffent­lichen Kanalnetzes beträgt 15.827 Kilo­meter, davon 11.038 Kilometer Schmutz-, 4.203 Kilometer Regen­- und 586 Kilometer Mischwasserkanäle.

Seit 2016 besteht gemäß der Wasserförderrichtlinie MV die Möglichkeit, Zuschüsse für investive Vorhaben zur weiter­gehenden Abwasserbehandlung zu beantragen. Die Vorhaben sollen punktuelle Gewässerbelastungen be­seitigen und sind auf den guten Zustand des Gewässers nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie ausgerichtet. Im Berichts­zeitraum wurden 455.000 Euro an Fördermitteln zur Ver­besserung der Phosphorelimination für zehn Kläranlagen ausgezahlt.

In der Kommunalabwasserrichtlinie der EU wird vor­geschrie­ben, dass die zuständigen Behörden alle zwei Jahre die Öffent­lichkeit und die EU in einem Lagebericht über die Be­seitigung von kommunalen Abwässern und Klärschlamm in ihrem Zuständigkeitsbereich informieren.

In Mecklenburg-Vorpommern ist für die Erarbeitung des Lage­berichts das LUNG zuständig. Die Daten werden durch die unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfeien Städte sowie durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt erhoben und seit Ende 2013 über das „Fachinformationssystem wasserrechtlicher Vollzug Kläranlagen“ erfasst.

Digitaler Impfpass

Schwerin – In den zwölf Impfzentren in Mecklenburg-Vorpommern sowie in den Außenstellen werden nach erfolgter Impfung Impfzertifikate ausgestellt. „Alle diejenigen, die in den Zentren ihre Corona-Impfung bekommen, können den digitalen Impfpass erhalten. Der entsprechende QR-Code kann direkt nach erfolgter Impfung im Impfzentrum ausgedruckt werden und mitgenommen werden. Der digitale Impfnachweis ist eine Ergänzung, um den Alltag zu erleichtern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Über die CovPass-App sowie über die Corona-Warn-App kann der erhaltene Code gescannt werden. „Mit dem digitalen Impfpass können die Impfungen direkt auf dem Smartphone dokumentiert werden. Der Impfschutz kann auf diese Weise praktisch und schnell nachgewiesen werden. Gerade zur Sommerferienzeit ist das bei Reisen in Europa eine Erleichterung. Aber selbstverständlich ist auch der gelbe Impfpass nach wie vor ein anerkanntes Dokument und er wird es auch weiter bleiben“, erläutere Gesundheitsminister Glawe weiter.

Nachträgliche Ausstellungen von digitalen Impfzertifikaten werden über die Apotheken umgesetzt. „Wie bereits bei den Schnelltests besteht die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger online nach Apotheken im jeweiligen Wohnumfeld zu suchen“, sagte Glawe. Teilnehmende Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern sind im Internet unter www.mein-apothekenmanager.de abrufbar. Über eine Suchmaske werden direkt nach Eingabe des Wohnortes oder der Postleitzahl entsprechende Apotheken angezeigt. Laut Apothekerverband nehmen aktuell 344 von 380 Apotheken teil, d.h. 90,5 % aller Apotheken in MV.

Wichtig ist es, dass im Umfeld von Kita- und Schulkindern über den Sommer ein Impfangebot wahrgenommen wird. „Das ist auch ein Beitrag das neue Schuljahr abzusichern. Eine hohe Impfquote bei Erwachsenen schützt auch die Kinder. Das sind neben den Lehrkräften und dem Schulpersonal sowie den Eltern, beispielsweise auch Tanten und Onkel, Freunde und Bekannte, die die Kinder in die Schule oder Kita bringen. Mit jeder Impfung wird das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich reduziert.

Jetzt impfen lassen, um möglichst sicher die Herbstsaison zu überstehen“, sagte Glawe. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang (Quelle: RKI) über 1,39 Millionen Impfungen durchgeführt – davon über 855.600 Erstimpfungen (Quote: 53,2 Prozent). Als vollständig geimpft gelten nach Angaben des Robert-Koch-Institutes 572.840 Personen (Quote: 35,6 Prozent).

Gebuchte Impftermine wahrnehmen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat am Dienstag für die Corona-Schutz-Impfung geworben.

„Wir kommen beim Impfen voran. Wir sehen dennoch bereits jetzt, dass Termine vermehrt bei den Impfzentren ausfallen müssen, weil keiner kommt. Das mag mit der Urlaubszeit zusammenhängen oder damit, dass auch Termine bei niedergelassenen Ärzten wahrgenommen werden. Das ist noch eine Momentaufnahme, verstetigt sich hoffentlich nicht. Der Impfstoff ist vorhanden. Es sind Termine über das Online-Tool oder über die Hotline buchbar“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

In den Impfzentren des Landes schwanken die Terminabsagen tageweise zwischen 15 und 40 Prozent. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang (Quelle: RKI) über 1,35 Millionen Impfungen durchgeführt – davon über 842.000 Erstimpfungen (Quote: 52,4 Prozent). Als vollständig geimpft gelten nach Angaben des Robert-Koch-Institutes 544.000 Personen (Quote: 33,8 Prozent).

Gesundheitsminister Harry Glawe betonte, dass es wichtig sei, vereinbarte Impftermine auch einzuhalten. „Das Gleiche, was für Verabredungen im Privaten gilt, sollte auch bei der Wahrnehmung von Impfungen gelten: Wer einen Termin macht, sollte ihn auch einhalten oder wenn was dazwischen kommt, bitte auch absagen. Die Möglichkeiten dafür sind vorhanden“, appellierte Glawe weiter.

Über die Extra-Hotline für Terminabsage (0385/20279918) können sowohl Online-Termine als auch telefonisch vereinbarte Termine abgesagt werden. Darüber hinaus sind Terminabsagen auch per Mail möglich. Hierfür hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) eine Mailadresse geschaltet: absagen-corona-impftermin@lagus.mv-regierung.de.

Gesundheitsminister Glawe begrüßte auch das Durchführen von Impfaktionen der verschiedenen Landkreise und kreisfreien Städte. „Der Einsatz von mobilen Teams, Sonderimpftage an verschiedenen Orten oder auch das Vormerken von Impfwilligen, die kurzfristig für eine Impfung terminlich bereit sind, sind wichtige und auch notwendige Ergänzungen, um möglichst viele Menschen in kurzer Zeit zu erreichen. Das wird auch künftig weiter notwendig sein“, machte Glawe deutlich.

„Auch wenn die Temperaturen steigen, die Inzidenzen sinken und wir uns alle auf ein paar Tage Erholung freuen, ist es wichtig, den Impfschutz gegen das Corona-Virus nicht aus den Augen zu verlieren. Die Pandemie ist nicht vorbei. Um weitgehend viele Regeln und Maßnahmen dauerhaft entweder zu lockern oder auch ganz darauf verzichten zu können, brauchen wir am Ende die Herdenimmunität. Das wird mit dem Auftreten von Corona-Mutationen, wie beispielsweise aktuell der Delta-Variante, nicht einfacher werden.

Die Impfung ist das wirksamste aktuell zur Verfügung stehende Mittel, um sich vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen. Erst mit der Zweitimpfung gibt es einen vollständigen Impfschutz. Deshalb ist es wichtig, beim Impfen nicht nachzulassen. Alle diejenigen die sich impfen lassen wollen, können Termine buchen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Erleichterungen beim Härtefallfonds in M-V

Schwerin – Beim Härtefallfonds wird das Antragsverfahren vereinfacht. „Konk­ret geht es um das Verfahren für kleinvolumige Anträge, was  ab sofort erleichtert wird. Neu ist, dass Anträge auf eine Betriebs­kostenpauschale bis zu 1.250 Euro und Anträge auf eine anteilige Fixkostenerstattung bis zu 5.000 Euro Fixkosten pro Monat künftig ohne Einbindung eines sogenannten prüfenden Dritten gestellt werden können. Bisher war die Einbindung eines prüfenden Dritten bei jeder Antragstellung auf Härtefallhilfen zwingend“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

„Dar­über hinaus können auch Soloselbständige, die ihre selbständige Tätigkeit nach dem 31. Oktober 2020 aufgenommen haben, und nach dem 31. Oktober 2020 gegründete Unternehmen Zugang zu den Härtefallhilfen erhalten. Dazu wurde eine neue Fallgruppe ein­gerichtet. Voraussetzung ist, dass nachweislich vor dem 1. Novem­ber 2020 mit der Vorbereitung der Gründung begonnen wurde.“

Die Antragstellung für Härtefallhilfen war in Mecklenburg-Vorpom­mern als erstem Bundesland am 1. Mai 2021 gestartet. „Der Fonds ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung von Unternehmen und dem Erhalt von Arbeitsplätzen, um die Folgen der Corona-Pande­mie für die heimische Wirtschaft weiter abzufedern. Der Härtefall­fonds unterstützt dabei Unternehmen, die bisher durchs Raster gefallen sind. Es können sowohl Unternehmen gefördert werden, die keinen Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, als auch Unternehmen, die zwar Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, bei denen diese aber aufgrund spezieller Fall­konstellationen nicht ausreichen“, betonte Glawe weiter.

Die Unterstützung erfolgt rückwirkend, das heißt für abgelaufene Monate, beginnend mit dem Januar 2021. Jetzt können Anträge bis einschließlich Mai 2021 gestellt werden.

Mecklenburg-Vorpommerns Härtefallfonds hat ein Volumen bis zu 30 Millionen Euro. Die Hälfte der Mittel gibt der Bund.

Unterstützt werden Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Bei verbundenen Unternehmen ist eine Antragstellung für den Gesamtverbund möglich, sofern sich auch der Hauptsitz des Verbundes in Mecklenburg-Vorpommern be­findet. Öffentliche Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.

Es lassen sich sechs Fallgruppen unterscheiden:

Fallgruppe 1: Unternehmen und Soloselbständige, deren Umsätze im Vergleichszeitraum aufgrund außergewöhnlicher betrieblicher Umstände vergleichsweise gering waren.

Fallgruppe 2: Unternehmen, bei denen der Umsatzausfall erst mit Verzögerung eintritt und nach Wiederaufnahme des Geschäfts nicht mehr durch eine entsprechende Überbrückungshilfe unterstützt werden kann.

Fallgruppe 3: Im Nebenerwerb gewerblich tätige Soloselbständige / im Nebenerwerb freiberuflich Erwerbstätige mit besonders hohen betrieblichen Ausgaben.

Fallgruppe 4: Strukturbedeutsame Unternehmen, die infolge einer speziellen, atypischen Fallkonstellation trotz der regulären Corona-Hilfen von Bund und Land in ihrer Weiterführung gefährdet sind.

Fallgruppe 5: Selbstständige im Haupterwerb mit hohen Umsatz­rückgängen und geringen Fixkosten, die allein aufgrund der Anzahl ihrer Beschäftigten keinen Zugang zur Neustarthilfe haben.

Fallgruppe 6: Gründungen nach dem 31. Oktober 2020 durch Soloselbständige mit geringen Fixkosten bzw. Unternehmens­gründungen nach dem 31. Oktober 2020

Die Mittel aus dem Härtefallfonds dienen der Finanzierung von betrieblichen Ausgaben. Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich grundsätzlich an den förderfähigen Tatbeständen der bisherigen Unternehmenshilfen des Bundes, das heißt insbeson­dere an den in der Überbrückungshilfe III förderfähigen Fixkosten, und soll im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen.

Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Hier stehen die Antragsformulare und weitere Unterlagen unter: www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-haertefallfonds-mv/index.html zum Download bereit. Anträge sind bei der Price­waterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schwe­rin (PwC) einzureichen. PwC steht auch für Fragen zum Härtefall­fonds telefonisch unter der Hotline 0385/59241-13 sowie per E-Mail an de_mv_hotline@pwc.com zur Verfügung.

Wiedereröffnung der Kinobetriebe in MV

Landesregierung stellt 600.000 € aus dem MV-Schutzfonds für die Wiedereröffnung der Kinobetriebe in MV zur Verfügung

Schwerin – Während der monatelangen Corona-bedingten Einschränkungen litten die Kinobetriebe unter massiven Umsatzsatzverlusten. Zudem hat sich die Filmwelt rasant zulasten der Kinos weiterentwickelt. Streamingdienste konnten Ihre Marktposition ausbauen. Studios und große Verleihfirmen haben die Bezugsbedingungen für Kinos verschlechtert. Jetzt soll es mit Hilfe von Landeshilfen gelingen, die Menschen wieder zurück in die Kinos zu holen.

Aus dem Sondervermögen des MV-Schutzfonds werden hierfür 600.000 € zur Verfügung gestellt. „Aus Eins mach Drei – Cinema contra Corona“ ist ein Programm, bei dem für jede verkaufte Kinokarte bis zu drei weitere Karten erstattet werden. Pro Kino können bis zu 10.000 € vergeben werden.

„Wir freuen uns sehr, dass die Kinos im Land nun endlich wieder öffnen und Filme zeigen dürfen. Dabei stehen die Betriebe vor besonderen Herausforderungen. Ihre oftmals kleineren Budgets müssen Sie nun in Programmwerbung investieren und sie sind auch auf das Filmangebot der Verleihfirmen angewiesen. Wir wollen zum Gelingen des Neustarts beitragen. Das „Aus eins mach Drei-Programm“ ist unser Zeichen der Wertschätzung für das Kino und die Menschen, die den Kinobesuch als Erlebnis gestalten. Sie alle sind unverzichtbar für die Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.“ erklärte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Heiko Geue. „Darüber hinaus werden wir die Schutzstandards für die Kinos an die niedrigen Inzidenzzahlen anpassen. So viel Schutz wie nötig, aber nicht mehr, ist unsere Devise,“ so Geue.

Die Fördergrundsätze und das Antragsformular für das Programm können im Regierungsportal unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/stk/Themen/Filmfoerderung