Erleichterungen beim Härtefallfonds in M-V

Schwerin – Beim Härtefallfonds wird das Antragsverfahren vereinfacht. „Konk­ret geht es um das Verfahren für kleinvolumige Anträge, was  ab sofort erleichtert wird. Neu ist, dass Anträge auf eine Betriebs­kostenpauschale bis zu 1.250 Euro und Anträge auf eine anteilige Fixkostenerstattung bis zu 5.000 Euro Fixkosten pro Monat künftig ohne Einbindung eines sogenannten prüfenden Dritten gestellt werden können. Bisher war die Einbindung eines prüfenden Dritten bei jeder Antragstellung auf Härtefallhilfen zwingend“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

„Dar­über hinaus können auch Soloselbständige, die ihre selbständige Tätigkeit nach dem 31. Oktober 2020 aufgenommen haben, und nach dem 31. Oktober 2020 gegründete Unternehmen Zugang zu den Härtefallhilfen erhalten. Dazu wurde eine neue Fallgruppe ein­gerichtet. Voraussetzung ist, dass nachweislich vor dem 1. Novem­ber 2020 mit der Vorbereitung der Gründung begonnen wurde.“

Die Antragstellung für Härtefallhilfen war in Mecklenburg-Vorpom­mern als erstem Bundesland am 1. Mai 2021 gestartet. „Der Fonds ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung von Unternehmen und dem Erhalt von Arbeitsplätzen, um die Folgen der Corona-Pande­mie für die heimische Wirtschaft weiter abzufedern. Der Härtefall­fonds unterstützt dabei Unternehmen, die bisher durchs Raster gefallen sind. Es können sowohl Unternehmen gefördert werden, die keinen Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, als auch Unternehmen, die zwar Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, bei denen diese aber aufgrund spezieller Fall­konstellationen nicht ausreichen“, betonte Glawe weiter.

Die Unterstützung erfolgt rückwirkend, das heißt für abgelaufene Monate, beginnend mit dem Januar 2021. Jetzt können Anträge bis einschließlich Mai 2021 gestellt werden.

Mecklenburg-Vorpommerns Härtefallfonds hat ein Volumen bis zu 30 Millionen Euro. Die Hälfte der Mittel gibt der Bund.

Unterstützt werden Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Bei verbundenen Unternehmen ist eine Antragstellung für den Gesamtverbund möglich, sofern sich auch der Hauptsitz des Verbundes in Mecklenburg-Vorpommern be­findet. Öffentliche Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.

Es lassen sich sechs Fallgruppen unterscheiden:

Fallgruppe 1: Unternehmen und Soloselbständige, deren Umsätze im Vergleichszeitraum aufgrund außergewöhnlicher betrieblicher Umstände vergleichsweise gering waren.

Fallgruppe 2: Unternehmen, bei denen der Umsatzausfall erst mit Verzögerung eintritt und nach Wiederaufnahme des Geschäfts nicht mehr durch eine entsprechende Überbrückungshilfe unterstützt werden kann.

Fallgruppe 3: Im Nebenerwerb gewerblich tätige Soloselbständige / im Nebenerwerb freiberuflich Erwerbstätige mit besonders hohen betrieblichen Ausgaben.

Fallgruppe 4: Strukturbedeutsame Unternehmen, die infolge einer speziellen, atypischen Fallkonstellation trotz der regulären Corona-Hilfen von Bund und Land in ihrer Weiterführung gefährdet sind.

Fallgruppe 5: Selbstständige im Haupterwerb mit hohen Umsatz­rückgängen und geringen Fixkosten, die allein aufgrund der Anzahl ihrer Beschäftigten keinen Zugang zur Neustarthilfe haben.

Fallgruppe 6: Gründungen nach dem 31. Oktober 2020 durch Soloselbständige mit geringen Fixkosten bzw. Unternehmens­gründungen nach dem 31. Oktober 2020

Die Mittel aus dem Härtefallfonds dienen der Finanzierung von betrieblichen Ausgaben. Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich grundsätzlich an den förderfähigen Tatbeständen der bisherigen Unternehmenshilfen des Bundes, das heißt insbeson­dere an den in der Überbrückungshilfe III förderfähigen Fixkosten, und soll im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen.

Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Hier stehen die Antragsformulare und weitere Unterlagen unter: www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-haertefallfonds-mv/index.html zum Download bereit. Anträge sind bei der Price­waterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schwe­rin (PwC) einzureichen. PwC steht auch für Fragen zum Härtefall­fonds telefonisch unter der Hotline 0385/59241-13 sowie per E-Mail an de_mv_hotline@pwc.com zur Verfügung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert