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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Besuch von Kita und Hort

Ministerin Drese wendet sich an Eltern mit Kindern in Kita und Hort

Schwerin – „Wenn es Ihnen möglich ist, betreuen Sie Ihre Kinder in der Zeit vom 16. Dezember bis zum 10. Januar zuhause.“ Angesichts der hohen Infektionszahlen und des gestern von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder beschlossenen Lockdown wendet sich Sozialministerin Stefanie Drese an alle Eltern, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung in Mecklenburg-Vorpommern besuchen.

Drese appelliert in einem Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten, die Betreuung in Krippe, Kita, Hort und in der Kindertagespflege nur in Anspruch zu nehmen, wenn die Betreuung der Kinder nicht selbst oder im engsten familiären Umfeld sichergestellt werden kann.

„Wir müssen jetzt alles dafür tun, Kontakte und damit die Zahl der Infektionen zu reduzieren. Ein Verzicht auf den Kita-Besuch ab Mittwoch trägt dazu bei, mit Oma und Opa sicher Weihnachten feiern zu können“, so Drese.

Auch wenn die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen nach derzeitiger wissenschaftlicher Erkenntnis und nach den stets aktualisierten Inzidenzzahlen keine Infektionstreiber sind, könne mit der Schutzphase zudem vorgesorgt werden, dass auch nach der Weihnachtszeit und dem Jahreswechsel das Infektionsrisiko in der Kindertagesförderung niedrig bleibt. Drese: „Ich sehe die Kontakteinschränkungen auch als Chance, den bisherigen Kurs unseres Landes fortzusetzen, Kitas und Schulen weitgehend offen zu halten.“

Die Ministerin betont in ihrem Brief, dass sich die Landesregierung im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern auch jetzt gegen Schließungen mit einer Notfallbetreuung entschieden habe. „Das ist nur möglich, weil die Beschäftigten in der Kindertagesförderung, mit großem Engagement die Förderung und Betreuung der Kinder unter neuen Vorzeichen sichergestellt haben. Und weil die allermeisten Eltern mit ihrem besonnenen und rücksichtsvollen Verhalten dazu beigetragen haben, die Ausbreitung des Virus in unserem Land zu verringern. Auf dieses Verständnis und ihre Mithilfe setze ich weiterhin“, schreibt Drese.

Während der Schutzphase vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 bleiben die Einrichtungen der Kindertagesförderung und die Kindertagespflegestellen deshalb geöffnet. Der Rechtsanspruch auf Kindertagesförderung besteht nach wie vor. Die Betreuungszeiten werden nicht eingeschränkt.

Drese: „Wir wollen aber gemeinsam uns noch einmal verstärkt bemühen, die Zahl der Kontakte zu reduzieren. Die Gruppen in den Kindertageseinrichtungen können, wenn Sie als Eltern mithelfen, kleiner werden, denn alle Erzieherinnen und Erzieher sowie Fachkräfte bleiben an Bord.“

Abschlagszahlungen für Novemberhilfe

Schwerin – Der Bund will die Abschlagszahlungen bei der Novemberhilfe anheben. Die Unternehmen sollen statt bisher maximal 10.000 Euro künftig maximal 50.000 Euro an Abschlagszahlungen bekommen.

„Wir haben uns dafür eingesetzt, dass der Deckel angehoben wird. Das wird er nun. Damit kommt der Bund unseren Forderungen entgegen. Am Ende ist die Anhebung eine Kompromisslösung, die die Liquiditätssituation für Unternehmen mit Anträgen über 20.000 Euro etwas entschärft“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe. Mecklenburg-Vorpommern hatte eine Anhebung des Deckelbetrages für Abschlagszahlungen von 10.000 Euro auf bis zu 500.000 Euro gefordert. Dieser Forderung hatten sich viele Bundesländer angeschlossen.

Mit den Novemberhilfen werden Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen unterstützt, die wegen des Teil-Lockdowns ihren Betrieb vorübergehend schließen mussten. „Dazu zählt das gesamte Beherbergungsgewerbe, nachdem der Bund eine Forderung aus Mecklenburg-Vorpommern aufgegriffen und die Unterstützung nachgebessert hatte. Entscheidend ist, dass die Hilfe nun weiter ins Laufen kommt“, so Glawe weiter.

Die Antragstellung erfolgt voll elektronisch über die bundeseinheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Diese hat der Bund für die Novemberhilfe am 25. November 2020 freigeschaltet.

Der Minister fordert, dass die Antragsstellung für die Dezemberhilfe nunmehr vom Bund auf den Weg gebracht wird. „Unternehmen brauchen weiter Planungssicherheit. Wer im November vom teilweisen Lockdown betroffen war, wird es vermutlich auch im Dezember sein. Die Unterstützung muss deshalb in die Umsetzung kommen, die Antragsstellung rasch ermöglicht werden“, forderte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Gegenwärtig bereitet der Bund das Antragsverfahren vor. Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt.

Neue Regelungen

Infolge der erhöhten Infektionszahlen werden die Schutzvorschriften für Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe erhöht

Schwerin – Infolge der erhöhten Infektionszahlen werden die Schutzvorschriften für Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe erhöht. Mit der neuen Pflege- und Soziales Corona-Verordnung treten ab dem morgigen Sonnabend unter anderem neue Regelungen für Besucher*innen in stationären Pflegeeinrichtungen in Kraft, teilte Sozialministerin Stefanie Drese mit.

So darf ab Sonnabend nur noch eine feststehende Person täglich eine Bewohnerin oder einen Bewohner besuchen. Dieses gilt ab einem 7-Tages-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner landesweit.

Ab dem Inzidenzwert von 100 sind Besuche an maximal drei Tagen pro Woche erlaubt. Bei Inzidenz 200 ist in der jeweiligen Einrichtung nur noch an einem Tag in der Woche der Besuch möglich.

Zudem müssen Besuchende einen negativen Corona-Test (PCR) vorweisen können, dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein. Eine andere Möglichkeit ist ein Schnelltest (PoC-Test) direkt vor dem Betreten der Einrichtung. Die Maskenpflicht besteht weiter, erforderlich ist mindestens ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz.

Sozialministerin Stefanie Drese: „Wir wollen die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen und anderen Sozialeinrichtungen bestmöglich schützen. Gleichzeitig sollen Besuche weiterhin stattfinden dürfen Mir liegt sehr am Herzen, dass die älteren Menschen nicht isoliert sind. Das ist mir besonders wichtig, gerade in der Weihnachtszeit.“

Gesundheitsminister Harry Glawe sagte: „Momentan gibt es im Land kleinere und größere Erkrankungsgeschehen durch Corona-Neuinfektionen in Alten- und Pflegeheimen sowie in Gemeinschaftseinrichtungen. Ziel ist es weiter, sich selbst und vor allem auch alle anderen vor einem Anstecken mit dem Virus zu bewahren. Das soll durch eine entsprechende Ausweitung der Maßnahmen erfolgen. Es gilt Ausbrüche zu verhindern, um Menschenleben zu schützen.“

Die Besuchsregelungen zur Weihnachtszeit werden in gesonderten Informationen in den Einrichtungen ausgelegt und auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht. Dazu wird es in der nächsten Woche entsprechende Hinweise des von Sozialministerin Drese eingesetzten Sachverständigengremiums Pflege und Soziales geben. Dem Sachverständigengremium gehören neben dem Sozialministerium, Vertreter*innen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, des LAGuS, der Unimedizin Greifswald, des MDK, der Verbände der Träger, der Heimaufsicht, der Hochschule Neubrandenburg und des Integrationsförderrates an.

Um die Sicherheit in den Einrichtungen zu erhöhen, werden beim Personal und Bewohnenden z.B. in stationären Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen weiterhin täglich aktive Symptomkontrollen erfolgen, u.a. mit Temperaturmessungen. Zudem sind erweiterte anlasslose Testungen für asymptomatisches Personal vorgesehen.

Distanzunterricht in Risikogebieten

Schwerin – Wegen der gestiegenen Corona-Infektionszahlen ändern sich für weiterführende Schulen in Mecklenburg-Vorpommern bis zu den Weihnachtsferien die Regelungen zur Unterrichtsorganisation. Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse, die in Risikogebieten leben, erhalten vom kommenden Montag an bis zu den Weihnachtsferien Distanzunterricht. „Die Entwicklung der Infektionszahlen ist auch in Mecklenburg-Vorpommern besorgniserregend. Wir müssen Kontakte in den Schulen reduzieren, um uns besser zu schützen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

Aktuell erlassen die Landkreise und kreisfreien Städte mit einer Inzidenz von über 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner derartige Allgemeinverfügungen, die ab dem 14. Dezember 2020 gelten. Das sind derzeit die Landeshauptstadt Schwerin sowie der Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Landkreis Nordwestmecklenburg, der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und der Landkreis Vorpommern-Greifswald. Auch der Landkreis Vorpommern-Rügen hat sich dem angeschlossen.

Nur die Hansestadt und der Landkreis Rostock haben derzeit geringere Inzidenzen. Sollte jedoch auch hier noch vor den Weihnachtsferien eine Allgemeinverfügung notwendig werden, werden die dort ansässigen Schulen über die zeitlich begrenzte Maßnahme über den Landkreis oder die kreisfreie Stadt direkt informiert.

„Wegen der gestiegenen Infektionszahlen werden Schülerinnen und Schüler Vorstellungen der Weihnachtsmärchen in den Theatern leider nicht mehr besuchen können“, erklärte Bildungsministerin Martin. „Auch Schulfahrten, Schulwanderungen und Besuche in außerschulischen Lernorten sind bis auf Weiteres nicht möglich.“

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Schulen über ein entsprechendes Schreiben die neuen Regelungen mitgeteilt, die Lehrerinnen und Lehrer gebeten, Eltern zu informieren und die notwendigen Vorbereitungen für den Distanzunterricht zu treffen.

Die Regelungen im Detail:

  • Ab der Jahrgangsstufe 7 wird in allgemein bildenden Schulen sowie in allen beruflichen Schulen Distanzunterricht erteilt. Ausgenommen davon ist der Unterricht in den Ausbildungs- und Berufsvorbereitungsklassen in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz sowie die Durchführung der schriftlichen Abschlussprüfungen im Bildungsgang „Medizinische Dokumentation“ an der Beruflichen Schule der Universitätsmedizin Greifswald.
  • Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 werden demnach vollständig im Präsenzunterricht beschult. An den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung findet Präsenzunterricht statt.
  • Lehrkräfte und alle anderen Personen, die an Schulen beschäftigt sind, tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung – auch während des Unterrichts. Die Mund-Nasen-Bedeckung kann abgenommen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann, solange es zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderungen, die auf das Lippenlesen angewiesen sind, erforderlich ist.
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist eine Pflicht, Ausnahmen bestehen, wenn Lehrkräfte und Beschäftigte an Schulen aufgrund von medizinischen oder psychischen Beeinträchtigungen oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

Hygieneempfehlungen und Schutzmaßnahmen

Schwerin – Das Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern hat einen erweiterten Leitfaden im Zusammenhang mit dem Corona-Virus veröffentlicht. Darin enthalten sind aktualisierte Empfehlungen zu Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (5. Corona-JugVO ÄndVO M-V vom 2. Dezember 2020). Die Verordnung ist bis einschließlich 17.01.2021 gültig.

Dabei geht es darum, unter Abwägung der Belange des Infektionsschutzes, Leistungen zugunsten junger Menschen und deren Familien vorzuhalten, soweit die Hygiene- und Schutzmaßnahmen sichergestellt werden können.

Sozialministerin Stefanie Drese: „Wir versuchen, so viel Kinder- und Jugendarbeit wie möglich im Land aufrechtzuerhalten. Dazu geben wir hinsichtlich der Hygiene die Rahmenbedingungen vor. Allerdings kann jeder Landkreis individuell weitere Maßnahmen treffen, abhängig vom Infektionsgeschehen vor Ort.“

So soll zum Beispiel, zum Schutz von Beschäftigten und Kindern, die Anzahl der teilnehmenden Personen im Hinblick auf die Größe der genutzten Räumlichkeiten angemessen sein, so dass ein hinreichender Abstand zwischen den einzelnen Personen eingehalten und den gestiegenen Hygieneanforderungen genüge getan werden kann.

Ein weiterer Punkt ist das Verhältnis der Anzahl von betreuenden zu teilnehmenden Personen. Es sollte derart gestaltet sein, dass dem jeweils betreuenden pädagogischen Personal zu jeder Zeit eine Überwachung der Einhaltung der grundlegenden Hygienemaßnahmen (z.B. Abstände, Kontaktvermeidung, Handhygiene etc.) möglich ist.

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, weil dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Dies dient zur Reduzierung von Krankheitserregern in der Luft. Mehrmals täglich, mindestens alle zwei Stunden, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird.

Soweit umsetzbar, sollten die Angebote und Maßnahmen in kleineren, voneinander getrennten Gruppen erfolgen. Alle Angebote müssen grundsätzlich eine kinder- und jugendhilfe-rechtliche Zielsetzung im Sinne des SGB VIII verfolgen und erfordern somit eine pädagogische Begleitung.

Nicht mehr erlaubt sind Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugend- und Familienerholung sowie der internationalen Jugendarbeit. Sie können angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens bis auf Weiteres nicht mehr durchgeführt werden.

Soforthilfe und Zukunftsinvestitionen

Schwerin – Soforthilfe und Zukunftsinvestitionen – das sind für Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die zentralen Ziele der Nachtragshaushalte 2020 und 2021, über die der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern heute abschließend berät.

„Wir brauchen diesen Nachtragshaushalt für 2020 und 2021. Er ist zwingend notwendig zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie, zur gesundheitlichen Bekämpfung der Corona-Pandemie und für Investitionen in die Zukunft“, warb Schwesig für die Annahme. „Wir müssen jetzt entschlossen handeln. Wir müssen Mecklenburg-Vorpommern so gut wie möglich durch diese Krise bringen.“

Zu Beginn ihrer Rede ging Schwesig auf die aktuelle Lage im Land ein. „Mecklenburg-Vorpommern hat am letzten Sonntag die Schwelle zum Risikogebiet überschritten“, stellte die Ministerpräsidentin fest. „Auch Mecklenburg-Vorpommern bekommt die zweite Welle heftig ab. Wir können nicht die Augen vor dieser Welle verschließen.“ Die Landesregierung werde am kommenden Dienstag mit Wirtschaft, Gewerkschaften, Kommunen und Sozialverbänden die Lage bewerten und Entscheidungen treffen.

„Angesichts der bundesweiten Situation halte ich es auch für geboten, dass sich die Kanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder noch möglichst in dieser Woche beraten, wie wir zu strengeren Maßnahmen kommen“, zeigte sich Schwesig offen. Die Kanzlerin habe dazu im Bundestag Vorschläge gemacht. „Wir sollten über die Vorschläge der Kanzlerin reden. Auch MV muss ein Interesse daran haben, dass es bundesweit strenger wird und damit die Welle, die uns erreicht, schwächer wird.“

Der von der Regierung entworfene und in den Landtagsausschüssen beratene Nachtragshaushalt habe fünf Schwerpunkte. Im Bereich „Wirtschaft und Arbeitsplätze“ soll vor allem das Winterwirtschaftsprogramm des Landes finanziert werden. Der Schwerpunkt „Gesundheit“ beinhalte Investitionen in die Universitätskliniken und Krankenhäuser im Land. Den „Kommunen“ werde geholfen, ihre Steuerausfälle auszugleichen. „Im Bereich Bildung investieren wir in die Digitalisierung. Eine bessere digitale Ausstattung an Schulen und Hochschulen erleichtert den Unterricht nicht nur in Zeiten einer weltweiten Pandemie“, so Schwesig. Auch die „Digitalisierung der Verwaltung“ solle vorangetrieben werden.

„Wir sind überzeugt: Es ist richtig, Nothilfe und Investitionen klug miteinander zu verbinden“, erklärte Schwesig mit Blick auf die in den letzten Wochen geäußerten Kritik am Nachtragshaushalt.

Der Nachtragshaushalte haben ein Volumen von 2,15 Milliarden Euro, die über Kredite finanziert werden müssen. Das stehe im Einklang mit der in der Verfassung verankerten Schuldenbremse. „Die Schuldenbremse ermöglicht uns, ausnahmsweise Schulden zu machen, um Naturkatastrophen und Krisen zu begegnen. Und eine weltweite Pandemie ist eine Naturkatastrophe. Wir handeln solide und verfassungsfest“, erläuterte die Ministerpräsidentin.

Bislang höchste Zahl an Corona-Neuinfektionen

Schwerin – Das Gesundheitsministerium MV und das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) informieren: 228 Corona-Infektionen wurden dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) heute gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz stieg dadurch insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern auf 57,6.

„Momentan gibt es verteilt über das ganze Land viele kleinere Geschehen von Corona-Neuinfektionen. Betroffen sind davon Alten- und Pflegeheime, andere Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen, aber auch das private Umfeld. Das Entscheidende in den kommenden Wochen ist die Disziplin in der Bevölkerung bei der Umsetzung der Maßnahmen. Viele halten sich an die Vorgaben, es reichen allerdings wenige, damit das Virus sich weiter ausbreiten kann. Abstandsregeln müssen eingehalten werden, die Mund-Nase-Bedeckungen getragen und Kontakte minimiert werden. Da ist die Grundlage, um die Corona-Fallzahlen zu minimieren. Jetzt geht es darum, nicht nachzulassen“, appellierte Gesundheitsminister Harry Glawe.

Die 7-Tage-Inzidenz stieg besonders in der Landeshauptstadt Schwerin (+18,8) und im Landkreis Ludwigslust-Parchim (+13,7). Die meisten neuen Fälle – je 52 – wurden aus den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Ludwigslust-Parchim gemeldet

In Mecklenburg-Vorpommern sind außerdem acht weitere Sterbefälle gemeldet worden. Die zwei Frauen und sechs Männer waren zwischen 76 und 88 Jahre alt.

Eindämmung der Corona-Pandemie

Schwerin – Die Landespolizei unterstützt auch weiterhin mit eigenen Maßnahmen die Eindämmung der Corona-Pandemie.

An den kommenden Samstagen vor Weihnachten (12./19. Dezember 2020) sowie an den Werktagen direkt vor Heiligabend (21. – 23. Dezember 2020) wird die Landespolizei in den Innenstädten während der regulären Ladenöffnungszeiten mit mehr Beamtinnen und Beamten verstärkt im Einsatz sein.

„Wir wollen, dass alle in Ruhe und vor allem unter Einhaltung der Corona-Regeln sicher ihre Weihnachtseinkäufe erledigen können, dazu wird die Polizei durch sichtbare Präsenz beitragen“, sagte Innenminister Torsten Renz.

Nach der aktuellen Corona-Landesverordnung (vom 28. November 2020) ist vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 ausnahmsweise für den Besuch der Kernfamilie die Beherbergung für bis zu drei Übernachtungen gestattet. Die Kontrolle dieser Vorschriften in den Beherbergungsunternehmen obliegt den örtlichen Ordnungsbehörde.

„Auch wenn das Thema in der kommenden Woche noch einmal auf der Tagesordnung des Corona-Gipfels mit den Kommunen stehen wird: die Polizei leistet bei Bedarf Amtshilfe, wenn dies durch die zuständigen Ordnungsbehörden im bereits bekannten Verfahren beantragt wird“, kündigte der Minister an.

Darüber hinaus plant die Landespolizei derzeit mehrere gemeinsamen Aktionstagen mit der Bundespolizei.

So soll es am 12. Dezember 2020 (Samstag), 19. Dezember 2020 (Samstag) und 21. – 23. Dezember 2020 (Montag bis Mittwoch) an der Landesgrenze zu Polen gemeinsame Ein- und Ausreisekontrollen geben, bei denen nochmals auf die Einreisebestimmungen nach Mecklenburg-Vorpommern und die Einhaltung der Quarantäneverordnung des Landes hingewiesen wird. „Es geht auch darum, mögliche Verstöße festzustellen und zu ahnden, um dadurch das Bewusstsein der Menschen für die notwendigen Corona-Maßnahmen zu schärfen“, betonte Minister Renz. „Nur wenn alle sich strikt an die Regeln halten, kann es uns gelingen, die Infektionszahlen zu senken.“

Polen ist Risikogebiet, wer zum Einkaufen über die Grenze fährt, muss nach seiner Rückkehr in Quarantäne. Die Gesundheitsämter erhalten für ihre Kontrollen von der Polizei eine Information, wenn sie feststellt, dass eine Person sich aufgrund der Einreise in Quarantäne begeben muss.