Neue Regelungen

Infolge der erhöhten Infektionszahlen werden die Schutzvorschriften für Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe erhöht

Schwerin – Infolge der erhöhten Infektionszahlen werden die Schutzvorschriften für Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe erhöht. Mit der neuen Pflege- und Soziales Corona-Verordnung treten ab dem morgigen Sonnabend unter anderem neue Regelungen für Besucher*innen in stationären Pflegeeinrichtungen in Kraft, teilte Sozialministerin Stefanie Drese mit.

So darf ab Sonnabend nur noch eine feststehende Person täglich eine Bewohnerin oder einen Bewohner besuchen. Dieses gilt ab einem 7-Tages-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner landesweit.

Ab dem Inzidenzwert von 100 sind Besuche an maximal drei Tagen pro Woche erlaubt. Bei Inzidenz 200 ist in der jeweiligen Einrichtung nur noch an einem Tag in der Woche der Besuch möglich.

Zudem müssen Besuchende einen negativen Corona-Test (PCR) vorweisen können, dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein. Eine andere Möglichkeit ist ein Schnelltest (PoC-Test) direkt vor dem Betreten der Einrichtung. Die Maskenpflicht besteht weiter, erforderlich ist mindestens ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz.

Sozialministerin Stefanie Drese: „Wir wollen die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen und anderen Sozialeinrichtungen bestmöglich schützen. Gleichzeitig sollen Besuche weiterhin stattfinden dürfen Mir liegt sehr am Herzen, dass die älteren Menschen nicht isoliert sind. Das ist mir besonders wichtig, gerade in der Weihnachtszeit.“

Gesundheitsminister Harry Glawe sagte: „Momentan gibt es im Land kleinere und größere Erkrankungsgeschehen durch Corona-Neuinfektionen in Alten- und Pflegeheimen sowie in Gemeinschaftseinrichtungen. Ziel ist es weiter, sich selbst und vor allem auch alle anderen vor einem Anstecken mit dem Virus zu bewahren. Das soll durch eine entsprechende Ausweitung der Maßnahmen erfolgen. Es gilt Ausbrüche zu verhindern, um Menschenleben zu schützen.“

Die Besuchsregelungen zur Weihnachtszeit werden in gesonderten Informationen in den Einrichtungen ausgelegt und auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht. Dazu wird es in der nächsten Woche entsprechende Hinweise des von Sozialministerin Drese eingesetzten Sachverständigengremiums Pflege und Soziales geben. Dem Sachverständigengremium gehören neben dem Sozialministerium, Vertreter*innen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, des LAGuS, der Unimedizin Greifswald, des MDK, der Verbände der Träger, der Heimaufsicht, der Hochschule Neubrandenburg und des Integrationsförderrates an.

Um die Sicherheit in den Einrichtungen zu erhöhen, werden beim Personal und Bewohnenden z.B. in stationären Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen weiterhin täglich aktive Symptomkontrollen erfolgen, u.a. mit Temperaturmessungen. Zudem sind erweiterte anlasslose Testungen für asymptomatisches Personal vorgesehen.

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