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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Corona-Verordnung Pflege und Soziales

Schwerin – Mit der am Donnerstag (28. April) in Kraft tretenden neuen Corona-Verordnung Pflege und Soziales gibt es eine Änderung für Besucherinnen und Besucher in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen.

„Es gilt dort fortan die 3G-Regelung“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Das bedeutet, dass jede besuchende und aufsuchende Person, die nicht geimpft oder genesen ist die Einrichtung oder das Angebot nur mit negativem, tagesaktuellen Schnelltest bzw. nicht länger als 48 Stunden zurückliegendem PCR-Test betreten darf.

Bisher mussten unabhängig vom Impfstatus alle Besuchenden von Einrichtungen im Bereich der Pflege und Eingliederung einen entsprechenden Test vorweisen. Für Geimpfte und Genesene entfällt dieser nun ab dem 28. April.

Auch nach Auslaufen der allgemeinen Corona-Hotspot-Regelungen bleibt es im Pflegebereich bei der Maskenpflicht. Das betrifft Besuchspersonen und Personal der Einrichtungen und Angebote in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten sowie besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen.

Für Personal und Nutzende von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (inkl. Tagesgruppen und Tagesstätten) sowie für Hilfsangebote durch familienentlastende Dienste gilt diese Verpflichtung nur, soweit die Personen sich nicht innerhalb ihrer jeweiligen Gruppen- oder Schulräumlichkeit beziehungsweise unter Berücksichtigung des Mindestabstandes von 1,5 Meter an ihren dauerhaft zugewiesenen Arbeitsplätzen befinden. Für Nutzende gilt die Verpflichtung außerdem nur, soweit ihnen das Tragen möglich ist.

„Ältere und vorerkrankte Menschen sind besonders schutzbedürftig. Deshalb ist die Maskenpflicht in den Alten- und Pflegeeinrichtungen auch weiterhin eine wichtige Schutzmaßnahme und ausdrücklich im Infektionsschutzgesetz verankert“, verdeutlichte Drese.

Insgesamt sind in Mecklenburg-Vorpommern mit Stand 27. April 42 Corona-Ausbruchsgeschehen mit 1.153 Fällen in vollstationären, teilstationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen zu verzeichnen.

Basis-Schutzmaßnahmen ab 28. April

Schwerin – Die Corona-Hotspot-Regelungen laufen zum 27. April aus, teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der heutigen Sitzung des Landeskabinetts mit.

„Die Corona-Lage hat sich in den vergangenen Wochen in allen Landkreisen und den beiden kreisfreien Städte entspannt. Das Infektionsgeschehen ist rückläufig, ebenso die Inzidenzen in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen. Deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt für die Aufhebung der Hotspot-Regelungen“, verdeutlichte Drese.

Der Landtag hatte in seiner gestrigen Sitzung den Beschluss zur Feststellung einer epidemischen Lage aufgrund der deutlich entspannten Corona-Lage nicht verlängert. Damit entfallen automatisch die Hotspot-Regelungen in der Corona Landesverordnung und es gelten nur noch die nach dem Infektionsschutzgesetz zulässigen Basisschutzmaßnahmen. Damit ist auch der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Greifswald vom Freitag berücksichtigt.

Ministerin Drese erinnerte gleichzeitig an die schwierige Situation in Mecklenburg-Vorpommern im März. „Wir hatten ein dynamisches Pandemiegeschehen mit den bundesweit höchsten Inzidenzen und eine enorme Belastung, in Teilen sogar Überlastung der Krankenhäuser durch ein sehr hohes Patientenaufkommen. Hinzu kam eine große Anzahl an infizierten und nicht einsatzfähigen Beschäftigten. Zeitweilig mussten sogar Notaufnahmen geschlossen werden“, so Drese.

In dieser Phase trat zum 20. März das neue Infektionsschutzgesetz „mit nicht ausreichenden Schutzmaßnahmen, zu unkonkreten Vorgaben und kompliziert umsetzbaren Regelungen“ in Kraft. „Dieses Bundesgesetz kam zum falschen Zeitpunkt und hat den Ländern die Arbeit enorm erschwert.“, sagte die Ministerin.

Drese: „Ich bin fest überzeugt davon, dass Landesregierung und Landtag mit ihrem konsequenten Handeln und der Beibehaltung bestimmter Schutzmaßnahmen über den 20. März hinaus dazu beigetragen haben, dass die Corona-Situation in unserem Land nicht komplett außer Kontrolle geraten ist. Wir haben damit Menschen geschützt und die Krankenhäuser entlastet.“

Nachdem durch das OVG-Urteil bereits seit dem Wochenende in vielen Einrichtungen bzw. bei vielen Angeboten keine Masken- und Testpflichten mehr besteht, entfallen ab dem 28. April auch die übrigen Masken- und Testpflichten. „Dazu gehören die Testpflicht für Ungeimpfte bei der Anreise in Hotels, die 2G-Plus-Regelung in Diskotheken und Clubs sowie die Maskenpflicht in Kinos, Theatern und Museen“, so Drese.

Nach Auslaufen der Hotspot-Regelungen verbleiben ab dem 28. April aber als Basis-Schutzmaßnahmen:

  • die Maskenpflicht im ÖPNV
  • die Maskenpflicht für Besucher/innen in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen (sofern vulnerable Gruppen gefährdet sind)
  • 3G-Testverpflichtungen u.a. für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und voll- bzw. teilstationären Pflegeeinrichtungen

Drese: „Corona lässt sich natürlich nicht durch Gesetze und Verordnungen beenden. Wichtig bleiben Vernunft, Verantwortungsbewusstsein und Rücksichtnahme eines jeden Einzelnen. Wir empfehlen deshalb in Innenbereichen, vor allem dort, wo Abstände nicht eingehalten werden und sich vulnerable Gruppen aufhalten, weiterhin einen Maskenschutz zu tragen. Mein Dank geht an alle, die diese Rücksichtnahme zeigen bzw. sich selbst schützen.“

Masken und Abstand weiter sinnvoll

Oldenburg: Wir müssen weiterhin vorsichtig und umsichtig sein

Schwerin – Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat in einer Eilentscheidung am Freitag die sogenannte „Hotspot-Regelung“ für Mecklenburg-Vorpommern als Corona-Schutzmaßnahme einstweilig ausgesetzt.

„Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschieden, ab Montag das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgebäude nur noch zu empfehlen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Im Übrigen wäre mit der Novelle der Schul-Corona-Verordnung ab Donnerstag, 28. April, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ohnehin ausgelaufen. Auch das Einhalten von Abständen ist weiterhin sinnvoll. Die Pandemie ist noch nicht vorbei, deshalb müssen wir weiterhin vorsichtig und umsichtig sein.

Die Testpflicht ist von dem OVG-Beschluss nicht betroffen und bleibt zunächst unverändert. Das heißt, es bleibt bei der dreimaligen Testpflicht mit den bekannten Ausnahmen für Genesene und vollständig Geimpfte. Mit der nächsten Schul-Corona-Verordnung wechseln wir dann zu einer anlassbezogenen Testung.

Darüber haben wir die Schulen bereits vor den Osterferien informiert. Das bedeutet, dass ein Test dann gemacht werden muss, wenn Schülerinnen und Schüler entsprechende Symptome zeigen“, erläuterte Oldenburg.

Das Bildungsministerium hat die Schulen nach Bekanntgabe des OVG-Beschlusses am Freitagabend über die Änderungen informiert.

Impfsteigerungen bei 2. Booster-Impfung

Schwerin – Gegen den allgemeinen Trend sinkender Impfzahlen ist in der vergangenen Woche die Zahl der Corona-Impfungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten gestiegen.

So weist die Impfstatistik für Mecklenburg-Vorpommern in der vergangenen Woche (Kalenderwoche 14) 17.847 Corona-Impfungen aus. Zum Vergleich: in der Kalenderwoche (KW 13) wurden lediglich 13.334 Impfungen gesetzt.

„Die Steigerung der Impfungen lässt sich im Wesentlichen auf die erhöhte Nachfrage nach den 2. Booster-Impfungen zurückführen“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese mit Blick auf die Zahlen. Diese stiegen von 6.654 in der KW 13 auf 11.666 in der vergangenen Woche. Das ist ein Zuwachs von 75 Prozent.

Drese führt den Anstieg der Zahlen maßgeblich auf ein gezieltes Schreiben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) an alle Menschen in Mecklenburg-Vorpommern über 70 Jahre zurück. Dieses Schreiben wurde Ende März/ Anfang April verschickt, um die Impfnachfrage zu erhöhen und auf die hohe Schutzwirkung der 2. Booster-Impfung für ältere Personen hinzuweisen.

Drese: „Das zeigt: Information, Aufklärung und Erinnerung bleiben in der Corona-Pandemie wichtig und sorgen für einen Anstieg der Impfungen. Mich freut besonders, dass die Impfnachfrage der tendenziell besonders gefährdeten Altersgruppe über 70 Jahren so deutlich angestiegen ist.“

Die Ständige Impfkommission hat u.a. für Personen über 70 Jahren eine zweite Auffrischimpfung empfohlen, sofern der Impfabstand zum 1. Booster mindestens 3 Monate zurückliegt.

Weitgehende Aufhebung von 3G-Regeln

Schwerin – Das Landeskabinett hat sich in seiner heutigen Sitzung auf den Wegfall aller 3G-Erfordernisse mit Ausnahme des Anreisetests in der Beherbergungsbranche verständigt. Maskenpflicht und Abstandsregelungen in Innenbereichen bleiben jedoch bestehen. Darüber hinaus wird ein 2G-Plus-Optionsmodell für Tanzveranstaltungen eingeführt. Die entsprechend geänderte Corona-Landesverordnung tritt zum 14. April in Kraft.

„Die Corona-Lage entspannt sich erfreulicherweise kontinuierlich seit einigen Tagen“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung. Insbesondere der stetige Rückgang der Corona-Neuinfektionen und die gesunkene Hospitalisierungsinzidenz seien auch nach Einschätzung unserer wissenschaftlichen Experten sichere Anzeichen dafür, dass der Höhepunkt der Omikron-Welle überschritten ist, so Drese.

„Die Landesregierung hat deshalb entschieden, dass neben der Gastronomie auch in fast allen weiteren Bereichen auf verpflichtende Testungen für Ungeimpfte verzichtet werden kann“, sagte Drese. Dazu gehören Freizeitangebote, Sportausübungen (inkl. Fitnessstudios und Tanzschulen), kulturelle Angebote wie z.B. Kino, Theater und Museen, körpernahe Dienstleistungen (Friseure, Kosmetik), Bildungseinrichtungen, Veranstaltungen, Volksfeste, Messen und gewerbliche Ausstellungen, Spezial- und Jahrmärkte und Prostitution. Als Option ist in diesen Bereichen auch die 2G-Regel möglich. Dann kann entweder die Maskenpflicht entfallen oder auf die Abstandsregelung verzichtet werden.

Lediglich in Hotels, Pensionen und vermieteten Ferienwohnungen bleibt es bei der Testpflicht für Ungeimpfte bei der Anreise. Damit soll dem hohen erwarteten Anreiseverkehr zu Ostern Rechnung getragen werden. Für Diskotheken und Clubs gilt weiterhin die verpflichtende 2G-Plus-Regel. Hier entfallen dann Abstand- und Maskenpflicht. Für andere Tanzveranstaltungen kann als Option das 2G-Plus Modell gewählt werden, wenn auf Maskenpflicht und Abstandsregelungen verzichtet werden soll.

Mit Blick auf Ostern und die vielfältigen Reiseaktivitäten appellierte Drese an alle Bürgerinnen und Bürger, sich vor Besuchen von Verwandten und Freunden freiwillig zu testen. „Vorsicht und Rücksichtnahme schaffen mehr Sicherheit und reduzieren die Gefahr von Ansteckungen“, so Ministerin Drese.

Impfangebote für Ukraine-Vertriebene

Schwerin – Die kommunalen Impfstützpunkte können zukünftig neben den Corona-Immunisierungen auch weitere Schutzimpfungen gerade für Vertriebene aus der Ukraine anbieten. „Damit stehen zusätzliche Anlaufstellen zur Verfügung für Impfungen etwa gegen Masern, Röteln, Diphterie und Keuchhusten“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Drese hatte sich für einen Weiterbetrieb der staatlichen Corona-Impfstützpunkte auch über den Sommer hinaus sowie für die Erweiterung des dortigen Impfangebotes für Geflüchtete eingesetzt. Die Landesregierung stellt entsprechende Mittel über den MV-Schutzfonds bereit. Der Bund hat auf dem Bund-Länder-Gipfel in der vergangenen Woche zugesagt, die wichtige ergänzende Impf-Infrastruktur vor Ort weiter aufrechtzuerhalten und weitere Schutzimpfungen gegen andere Infektionskrankheiten zu ermöglichen.

Bund und Land finanzieren danach jeweils zur Hälfte die Fortführung der Impfstützpunkte und von mobilen Impfteams bis Ende des Jahres. „Das ist wichtig für die Planungen der Landkreise und kreisfreien Städte“, so Drese. Das Vorhalten dieser Impf-Grundstruktur bietet nach Ansicht der Ministerin außerdem den Vorteil, dass kurzfristig flexibler auf neuere Entwicklungen und akut steigende Impfbedarfe reagiert werden kann.

Drese: „Neben der niedergelassenen Ärzteschaft und den Krankenhäusern bilden die Impfstützpunkte damit weiterhin eine wichtige, niedrigschwellige Säule unseres Impfkonzeptes. Diese Angebote – auch für Impfungen gegen andere Infektionskrankheiten – stehen ausdrücklich für Vertriebene aus der Ukraine und andere Schutzbedürftige zur Verfügung.“

Kritik an Corona-Statistik zurückgewiesen

Oldenburg: Alle Zahlen sind verfügbar und veröffentlicht

Schwerin – Das Bildungsministerium weist die Kritik zurück, es zeichne ein unvollständiges Bild der Corona-Lage an den Schulen. „Es ist wichtig, zwischen den Aufgaben des Sozialministeriums und des Bildungsministeriums zu unterscheiden“, erklärte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Aufgabe des Sozialministeriums ist es unter anderem, über das Landesamt für Gesundheit und Soziales, die Anzahl der Corona-erkrankten und genesenen Personen jeder Altersstufe zu erheben, um daraus weitere Maßnahmen für das Land Mecklenburg-Vorpommern bzw. für den betreffenden Landkreis oder die kreisfreie Stadt abzuleiten. Das Bildungsministerium ist hingegen für die Beschulung der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen zuständig und muss diese auch während der Pandemie absichern. Alle Zahlen sind verfügbar und veröffentlicht. Man muss sie nur selbstständig addieren.

Weil das Bildungsministerium für die Beschulung zuständig ist, erhebt es ausschließlich die dafür relevanten Daten. Das Bildungsministerium ist nicht für die Erhebung der Zahlen erkrankter Schülerinnen und Schüler zuständig und suggeriert dies in den Pressemitteilungen auch nicht, sondern teilt nur das Ergebnis von Quarantänemaßnahmen mit. Das Bildungsministerium erhebt die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die sich in häuslicher Quarantäne befinden – egal, an welchem Ort und durch wen der Kontakt mit einer infizierten Person zustande kam.

Für das Bildungsministerium ist die Anzahl der in Quarantäne befindlichen Schülerinnen und Schüler relevant, weil sie in Distanzform beschult werden. Dieser Distanzunterricht ist Bestandteil des Phasenmodells, das entwickelt wurde, um die Beschulung aller Kinder und Jugendlichen unabhängig des Ortes zu gewährleisten.

Abhängig von der Anzahl der Lerngruppen und der Klassen, die sich in Quarantäne befinden, arbeitet die Schule in der jeweiligen Phase des Modells. Eine erkrankte Person hingegen ist krank und unterliegt für den Zeitraum der Erkrankung nicht der Schulpflicht. Schülerinnen und Schüler, die sich in Quarantäne befinden, unterliegen dagegen der Schulpflicht. Erst das Phasenmodell hat die Voraussetzung geschaffen, auch den in Quarantäne Befindlichen die Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen.

Das Bildungsministerium veröffentlicht unter dem Titel ‚Phasen-Einstufung der Schulen und Quarantäne-Maßnahmen‛ mittwochs und freitags Pressemitteilungen mit den Zahlen über Schülerinnen und Schülern, die sich in Quarantäne befinden und eben keine Zahlen der erkrankten Schülerinnen und Schüler.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales veröffentlicht täglich die Lageberichte über Corona-Infektionen bei Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern. Alle Zahlen sind transparent gemacht. Hier wird also keine Statistik geschönt. Der an dünnen Haaren herbeigezogene Vorwurf ist nicht haltbar“, so Oldenburg.

Corona-Auffrischimpfung

Zweiter Booster schützt ältere Menschen vor schweren Krankheitsverläufen

Schwerin – „Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet die bundesweit höchsten Inzidenzen an Neuinfektionen. Ältere Menschen haben das höchste Risiko für schwere Krankheitsverläufe. Sie sind nun besonders gefährdet“, informierte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Daher wirbt die Ministerin für eine zweite Auffrischimpfung, die einen besseren Schutz bedeuten würde.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Menschen über 70 Jahren oder Menschen mit schwerer Immunschwäche eine zweite Booster-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff. Drese: „Der Impfschutz nimmt mit zunehmendem Abstand zur Auffrischung ab. Daher kann für Menschen ab 70 Jahren nach drei Monaten eine zweite Auffrischungsimpfung erfolgen.“

In einem aktuellen Schreiben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales an Menschen über 70 Jahre in Mecklenburg-Vorpommern wird über das Impf-Angebot umfassend informiert. So können Impf-Termine bei den persönlichen Haus- und FachärztInnen sowie in einem Impfstützpunkt vereinbart werden.

„Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern, die schon die Chance genutzt und sich mit der zweiten Auffrischung haben impfen lassen“, erklärte Drese und sagte weiter: „Jede oder jeder, der bisher unvollständig oder ungeimpft ist, möchte ich nochmals dazu einladen, Ihr Covid-19-Impfangebot wahrzunehmen.“

Die STIKO empfiehlt darüber hinaus eine zweite Booster-Impfung für BewohnerInnen in Pflegeeinrichtungen, für medizinisches Fachpersonal mit Patientenkontakt sowie für besondere Risikogruppen.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die mobilen Impf-Teams der Landkreise und kreisfreien Städte in den Einrichtungen der Pflege und Angeboten der Eingliederungshilfe im Einsatz und führen Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen durch.