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Kategorie: Deutschland

Schwesig fordert Wirtschafts­sofortprogramm

….. und Absenkung der Mehrwertsteuer

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in Berlin an der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder teilgenommen. Sie hat auf der Ministerpräsidenten­konferenz in Berlin nochmals gefordert, dass wichtige bundespolitische Entscheidungen noch vor der Bundestagswahl getroffen werden, die die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen entlasten.

„Die Menschen, die Unternehmen, die Länder und Kommunen brauchen jetzt Planungs­sicherheit und Stabilität. Die Energiepreise müssen für Wirtschaft und Bürger sinken. Deshalb setzen wir uns weiter dafür ein, dass die Entlastung bei den Netzentgelten auch für Übertragungsnetze kommt. Darüber hinaus brauchen wir ein Sofortprogramm des Bundes zur Ankurbelung der Konjunktur. Das ist dringend geboten und kann nicht bis nach der Bundestagswahl warten.“

„Auch wenn Mecklenburg-Vorpommern das höchste Wirtschafts­wachstum der Länder hat, sehe ich die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland insgesamt mit Sorge. Große Unternehmen wie ThyssenKrupp oder VW haben einen Arbeitsplatzabbau angekündigt. Es bleibt die wichtigste Aufgabe der Politik, für Rahmen­bedingungen zu sorgen, die die Wirtschaft stabilisiert. Das ist auch für Automobilzulieferer in Mecklenburg-Vorpommern entscheidend“, so Schwesig.

Schwesig bekräftigt darüber hinaus den Vorschlag des Bundeskanzlers, aufgrund der hohen Lebensmittelpreise in Deutschland den Mehrwert­steuersatz für Lebensmittel von sieben auf fünf Prozent zu senken.

„Das würde vor allem Menschen mit kleinen Einkommen direkt und unbürokratisch helfen. Für Mecklenburg-Vorpommern ist darüber hinaus auch die Absenkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie wichtig. Hier bleiben wir bei unserer Forderung: die Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen von 19 auf 7 Prozent. Das ist wichtig für den Erhalt von Arbeitsplätzen in dem so wichtigen Wirtschafts­bereich unseres Landes.“

Mietpreisbremse verlängern

M-V und weitere Länder starten Bundesratsinitiative

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird gemeinsam mit Hamburg und weiteren Bundesländern eine Bundesratsinitiative zur Verlängerung der Mietpreisbremse starten. Die derzeit geltende Mietpreisbremse läuft Ende 2025 aus.

Eine Verlängerung wurde im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierungsparteien vereinbart, aber nicht umgesetzt. Vor dem Hintergrund zu erwartender Koalitionsverhandlungen nach der erfolgten Neuwahl voraussichtlich Ende Februar 2025 ist ungewiss, ob und wann der Bund ein Gesetzgebungsverfahren wieder aufnehmen wird. Deshalb wird die kurzfristige Einbringung eines Gesetzentwurfs durch den Bundesrat angestrebt.

„Die Mietpreisbremse schafft keinen neuen Wohnraum, aber sie ist ein Instrument zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor explosionsartigen Mietsteigerungen“, so Landesbauminister Christian Pegel. „Wir haben im Land weiterhin angespannte Wohnungsmärkte in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald und einigen Tourismushochburgen.

Die derzeit hohen Bau- und Finanzierungskosten erschweren es außerdem, die Anzahl der neugebauten Wohnungen weiter zu steigern. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse zum Jahresende 2025 würde zu einem Anstieg der Wiedervermietungsmieten führen. Gekoppelt mit den hohen Energie- und Lebenshaltungskosten würde dies insbesondere Menschen mit niedrigem und zunehmend auch mittleren Einkommen aus ihren angestammten Stadtvierteln verdrängen. Das betrifft vor allem Familien mit Kindern.“

Die Mietpreisbremse ist seit ihrer Einführung im Jahr 2015 bereits einmal verlängert worden. Um Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu sichern und um den mit steigenden Mieten einhergehenden Risiken der Armut und der Segregation entgegenzuwirken, sieht der Gesetzentwurf noch einmal eine Verlängerung bis zum Ende des Jahres 2029 vor. Für eine zeitnahe Beschlussfassung ist die Aufsetzung auf die Tagesordnung der Bundesratssitzung am 20. Dezember 2024 notwendig.

Sollte die Bundesratsinitiative keinen Erfolg haben, bedeutet dies für Mecklenburg-Vorpommern, dass die geltende Mietpreisbremse in Rostock und Greifswald mangels fehlender Rechtsgrundlage am 31. Dezember 2025 ausläuft.

In den zurückliegenden Jahren konnten in dem Programm „Neubau Sozial“, das die Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen fördert, m Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zur Veröffentlichung der Darlehensrichtlinie „Wohnungsbau Sozial“ (am 9. Februar 2023) insgesamt 905 Wohnungen gefördert werden. Das bewilligte Zuschussvolumen betrug durch dieses Förderprogramm insgesamt mehr als 54,9 Millionen Euro.

Mit der Darlehensförderung seit dem 9. Februar 2023 bis Ende 2024 wurden mehr als 145 Millionen Euro bewilligt und insgesamt 745 Wohnungen gefördert. Für 2025 beträgt der Planansatz für den Neubau ca. 59 Millionen Euro.

Reform der Pflegeversicherung

Hamburg – Am Mittwoch und Donnerstag fand in Hamburg die diesjährige Konferenz der Ministerinnen und Minister für Arbeit und Soziales (ASMK) statt. Dabei unterstrich das Ländergremium die Notwendigkeit einer nachhaltigen und generationengerechten Reform der Pflegeversicherung.

„Die Pflegeversicherung hilft seit 30 Jahren Millionen Pflegebedürftigen, hat aber selbst chronische Probleme. So hat sich allein die Zahl der Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, verfünffacht. Aufgrund der demografischen Entwicklung und der weiter zunehmenden Personalengpässe sowie der Kostenentwicklung braucht die Pflege jetzt den Einstieg in eine grundlegende Finanz- und Strukturreform der Pflegeversicherung“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese nach der ASMK.

Maßnahmenvorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung lägen auf dem Tisch. Die ASMK habe deshalb den Bund aufgefordert, die Ergebnisse der BLAG kurzfristig noch in dieser Legislaturperiode gesetzgeberisch aufzugreifen und umzusetzen. „Es geht dabei vor allem auch um die Begrenzung der Eigenanteile der Pflegebedürftigen“, verdeutlichte Drese.

Ein zentrales Thema der ASMK waren zudem die Sozialgesetze und Verfahren in den Sozialverwaltungen. „Wir haben in einem Leitantrag beschlossen, hierfür eine Zukunftsinitiative der Länder unter Mitwirkung von Bund und Kommunen zu gründen. Es geht uns darum, die Verfahren in den Sozialverwaltungen einfacher, unbürokratischer und damit bürgernäher zu gestalten und Reformvorschläge für das Sozialleistungsrecht zu unterbreiten.“, sagte Drese.

Ein weiteres wichtiges Anliegen der ASMK war nach Aussage von Drese der Kampf gegen Einsamkeit. „Studien zeigen deutlich, dass Einsamkeit alle Altersgruppen betrifft. Infolge der Corona-Pandemie hat sich das Einsamkeitsempfinden insbesondere bei Kindern und jüngerer Menschen deutlich verstärkt“, so die Ministerin. Dem müsse verstärkt begegnet und das Thema Einsamkeit stärker politisch und wissenschaftlich begleitet werden. „Die ASMK hat sich deshalb dafür ausgesprochen, die Einsamkeit junger Menschen als gesamtgesellschaftliche Herausforderung anzunehmen und daraus Maßnahmen abzuleiten“, hob Drese hervor.

Arbeitsmarkt im November 2024

Nürnberg – „Die Wirtschaftsschwäche belastet weiterhin den Arbeitsmarkt. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben im November zwar abgenommen; die Rückgänge waren aber – wie schon im Vormonat – gering“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im November: -17.000 auf 2.774.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +168.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:-0,1 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im November 2024 um 17.000 auf 2.774.000 gesunken. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um 7.000 zugenommen. Verglichen mit dem November des vorigen Jahres liegt die Arbeitslosenzahl um 168.000 höher. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Oktober auf 3,3 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 2.000 gestiegen. Sie lag im November 2024 bei 3.554.000, 109.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 25. November für 64.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis September 2024 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 268.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 175.000 im August und 194.000 im Juli.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Oktober 2024 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 3.000 gesunken. Mit 46,32 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 25.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von August auf September 2024 nach Hochrechnungen der BA saisonbereinigt um 10.000 gestiegen.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im September um 123.000 auf 35,21 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf ausländischen Staatsangehörigen beruht. 7,64 Millionen Personen hatten im September 2024 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 39.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,15 Millionen ausschließlich und 3,50 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im November waren 668.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 65.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im November 2024 um 2 auf 105 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 10 Punkten.

895.000 Personen erhielten im November 2024 Arbeitslosengeld, 104.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten lag im November bei 3.951.000. Gegenüber November 2023 war dies ein Anstieg um 30.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Wolfmanagement jetzt vorbereiten

Schwerin – Anlässlich der 103. Umweltministerkonferenz (UMK) in Bad Neuenahr-Ahrweiler am 29. November 2024 fordert Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus den Bund auf, vorbereitende Maßnahmen für ein aktives Wolfsmanagement in Deutschland zu ergreifen:

„Die Länder hatten sich auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns mehrfach mit Nachdruck für die Änderung des Schutzstatus des Wolfes auf europäischer sowie internationaler Ebene eingesetzt, dieser Einsatz zeigt jetzt einen ersten Erfolg. Nachdem im Zuge der 44. Sitzung des Ständigen Ausschusses des Berner Überein­kommens der Rat am 25. September 2024 beschlossen hatte, im Namen der Europäischen Union einen Vorschlag zur Änderung des Erhaltungszustands des Wolfs von „streng geschützte Tier­arten“ zu „geschützte Tierarten“ vorzulegen, kann erwartet werden, dass die EU einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Schutzstatus auf der nächsten Sitzung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention Anfang Dezember 2024 einbringt.

Um den langwierigen Prozess der erforderlichen Rechtsanpassungen auf europäischer und nationaler Ebene zu beschleunigen, wäre es zielführend, dies frühzeitig vorzubereiten. Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den wolfsreichsten Bundesländern. Weidetierhaltern wäre eine weitere Verzögerung bevor wir in ein rechtssicheres und artenschutzgerechtes Wolfmanagement eintreten können, nicht zu vermitteln. Hieran hängt auch ein gutes Stück politischer Glaubwürdigkeit“, so Backhaus.

Ein weiteres beherrschendes Thema der UMK werde der Hochwasserschutz darstellen, ergänzt der Minister: „Die Häufung schwerer Hochwasserereignisse in den letzten Jahren führt eindringlich die immer größer werdende Gefahr durch Hochwasser- und Starkregenereignisse aufgrund des Klimawandels vor Augen. Mit dem Ahrtal findet die UMK in einer Region statt, in der 2021 die Flut- und Hochwasserkatastrophe zahlreiche Menschenleben forderte und immense Schäden verursachte. Zahlreiche weitere Hochwasserereignisse in Deutschland, Europa und global, zuletzt die verheerenden Überflutungen in Spanien, unterstreichen das dringende Gebot, Hochwasserschutz und -vorsorge weiter zu stärken und die Umsetzung konsequent voranzutreiben.

Bund und Länder haben wichtige gemeinsame Anstrengungen unternommen, um den Hochwasserschutz zu stärken, insbesondere durch die Nationale Wasserstrategie, das Klimaanpassungsgesetz und zahlreiche weitere Initiativen auf Länder- und kommunaler Ebene. Gleichzeitig besteht weiterer Handlungsbedarf. Daher ist es grundsätzlich sehr zu begrüßen, dass auch das Wasserhaushaltsgesetz zeitnah novelliert wird. Der Referentenentwurf der Bundesregierung zum „Hochwasser­schutz­gesetz III“ (HWSG III) ist ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch sehen die Länder dringend weiteren Ergänzungsbedarf. Vor allem Regelungen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und zur Finanzierbarkeit der Stark­regen­vorsorgekonzepte sollten dringend aufgenommen werden.

Darüber hinaus muss der Bund zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung des Hochwasserschutzes und der Starkregenvorsorge umsetzen. Dabei ist besonders die Einführung einer Pflichtver­sicherung gegen Elementarschäden hervorzuheben. Das zuständige Bundesministerium hat hierzu, trotz wiederholter Aufforderung, noch immer keinen Regelungsvorschlag unterbreitet. Darüber hinaus soll in dem Beschluss darauf abgestellt werden, dass eine dauerhafte auskömmliche Finanzierung auf allen Verwaltungsebenen notwendig ist, um die Durchführung von allen genannten und weiteren Maßnahmen zu gewährleisten“, fasst Minister Backhaus zusammen.

Mit einem Beschlussvorschlag zur Entwicklung der Treibhausgas­minderungsquoten bringe Mecklenburg einen weiteren wichtigen Punkt in die Konferenz ein, erklärt Minister Backhaus:  „Die Regelungen zur Erfüllung der Klimaquoten sind überkomplex. Ziel ist es aber, einen effektiven Klimaschutz zu gewährleisten. Allerdings führen die aktuellen Regelungen dazu, dass zu den Projekten in Deutschland ausführlich und nachvoll­ziehbar Treibhausgasquellen berichten müssen. Vergleichbare Standards sind bei internationalen Projekten nicht zu erkennen oder werden unzureichend kontrolliert.

So müssen die Betreiber von deutschen Bio- LNG-Anlagen umfassende Berechnungen und Nachweise bezüglich der Treibhausgase vorlegen. Das bedeutet eine umfassende Prozesserfassung, ob z.B. Grünstrom verwen­det wurde oder Gärrestlager gasdicht abgedeckt wurden. Hier darf es keine Wettbewerbsverzerrungen geben. Ziel der Bundes­länder ist, die innovativen Ideen in Deutschland in diesem Bereich zu unterstützen, Finanzierungen zu ermöglichen und die damit verbundene regionale Wertschöpfung zu stärken.

Jedoch gehen vermehrt Hinweise von regionalen Unternehmen ein, die auf einen möglichen Missbrauch bei der Generierung von Zertifikaten im Ausland hinweisen. Durch diesen Missbrauch kann ein Wettbewerbsnachteil für in Deutschland ansässige Unternehmen entstehen. Dies wollen wir wirksam verhindern. Dazu braucht es aber die Unterstützung durch den Bund“, so Backhaus abschließend.

Marine hat hohes Ansehen in M-V

Fleesensee – Auf dem Ball der Marine in Fleesensee hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf die Rolle der Marine im Prozess der Deutschen Vereinigung verwiesen: „Es ist ein großes Glück, dass wir heute in einem vereinten Deutschland in Frieden, Freiheit und Demokratie leben. Dazu trägt auch die Marine in unserem Land bei. Sie zeigt, wie sehr der gelungene Zusammenschluss im militärischen Bereich zum Zusammenwachsen von Ost und West beigetragen hat.“

Bei den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern genieße die Marine ein hohes Ansehen, betonte Schwesig. „Das erleben wir bei der Hanse Sail in Rostock und bei vielen anderen Veranstaltungen im Land. Auch der Ball der Marine gehört dazu. Das ist eine gute Tradition und eine große Ehre für unser Land.“

Seit über 10 Jahren sei Mecklenburg-Vorpommern Sitz des Marinekommandos und des Inspekteurs der Marine. Das Marine-Führungszentrum ist in Rostock angesiedelt. In Parow hat MV mit der Marinetechnikschule die größte Ausbildungsstätte der Deutschen Marine hier im Land. Auch das Marinearsenal Warnowwerft ist im vollen Einsatz.

Anfang Februar wurde das größte Schiff der Marine, der Einsatzversorger „Bonn“, dort eingedockt, zählte die Regierungschefin auf. „Im Juni habe ich eine Heimatschutzübung der Bundeswehr besucht. Sie war Teil der großen NATO-Übung. Auch die Marine war natürlich beteiligt. Im Oktober hat der Stab Commander Task Force Baltic seinen Dienst aufgenommen. Die Aufstellung dieses Marinehauptquartiers mit multinationaler Beteiligung ist eine weitere Stärkung des Marinestandortes Rostock auf nationaler und internationaler Ebene.“

Marineangehörige seien oft monatelang im Einsatz. „Überall, wo sie sind, leisten sie uns und unserem Land einen großen Dienst. Ihre Arbeit verlangt hohen persönlichen Einsatz. Dafür gebührt ihnen und ihren Familien unser aller Dank und Respekt“, so die Regierungschefin.

Krisenbeihilfe: Frostschäden für den Obstanbau

Schwerin – Deutschland erhält 46,5 Mio. Euro für die Sicherung der Existenz von Obst- und Weinbaubetrieben. Antragsberechtigt für die EU-Krisenbeihilfe sind nach den Vorgaben Betriebe des Obst- und Weinbaus, deren frostbedingter gesamtbetrieblicher Ertrags­rückgang mindestens 30 Prozent gegenüber den Vorjahren beträgt. Die Beihilfe kann gewährt werden, wenn sich der durch das Frostereignis verursachte Schaden auf mindestens 7.500 EUR beläuft.

„Zur Entschädigung der durch Frost entstandenen Schäden wird die Berechnung eines betriebsindividuellen beihilfefähigen Betrages erforderlich“, erklärt Agrarminister Dr. Till Backkhaus und ergänzt:

„Maßgeblich für die Schadensermittlung sind der Wert der durchschnittlichen Erzeugung, welche anhand der Naturalerträge im vergangenen 3- oder 5-Jahreszeitraum dargelegt werden können und der Wert des Ertragseinbruchs aufgrund des Frosts in 2024. Darüber hinaus sind Nachweise über erhaltene Versicherungsleistungen einzureichen.“

Bis zum 08.01.2025 können landwirtschaftliche Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern Anträge für die Krisenbeihilfe beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg stellen.

Die Unterlagen zur Antragsstellung befinden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern: Förderung 2023-2027 – Regierungsportal M-V

Dritte Nord-Finanzministerkonferenz

Diskussionen über angespannte Haushaltslage, Verwaltungsmodernisierung und den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Steuerverwaltung

Hannover – Die Finanzressorts der norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben sich am (heutigen) Donnerstag zur dritten Nord-Finanzministerkonferenz in Hannover getroffen und zu aktuellen finanzpolitischen Themen ausgetauscht. Besonders in den Blick nahm die Nord-FMK die politische Situation auf Bundesebene, die schwierige wirtschaftliche Lage und die angespannte Situation der Länderhaushalte. Weitere Themen waren die Zusammenarbeit für Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau sowie der Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Steuerverwaltung.

Die Lage der Länderhaushalte ist aktuell – ebenso wie auf anderen staatlichen Ebenen – äußerst angespannt. Erheblich verstärkt wurde diese besorgniserregende Situation durch die jüngste Herbststeuerschätzung, welche die Einnahmeerwartungen der Länder in den kommenden Jahren deutlich nach unten korrigiert hat. In den mittelfristigen Finanzplanungen haben sich auf Basis der Schätzung Lücken im Milliardenbereich aufgetan, mögliche Handlungsspielräume sind deutlich enger geworden bzw. nicht mehr vorhanden.

Sollten sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht zeitnah signifikant verbessern, würde das den bereits bestehenden Spardruck in kommenden Haushaltsjahren weiter erhöhen. Die Nord-FMK stellt erneut fest, dass für nachhaltiges Wirtschaftswachstum zielgenaue, aufeinander abgestimmte Maßnahmen erforderlich sind, um zusätzliche Investitionen zu unterstützen und zugleich Mitnahmeeffekte zu minimieren. Gleichzeitig wird sie im Blick behalten, dass Maßnahmen des Bundes nicht überproportional die Länder- und Kommunalhaushalte belasten.

Die Teilnehmenden signalisierten darüber hinaus Bereitschaft, konstruktiv über eine Reform der Schuldenbremse zu diskutieren, um auf diesem Weg Spielräume für wichtige Investitionen in die Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu schaffen.

Einig war sich die Nord-FMK auch in der Feststellung, dass der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) enorme Potenziale für die Arbeit der Steuerverwaltung bietet. Dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in allen Bereichen der Verwaltung bei gleichzeitiger Zunahme von Fallzahlen, Komplexität und Datenmengen. KI kann hier hilfreich sein, um die ohnehin schon stark belasteten Beschäftigten der Steuerverwaltung zu unterstützen.

Es gibt bereits verschiedenen Aktivitäten von Bund und Ländern, die im Bereich KI erarbeitet wurden und werden. Im Rahmen der Nord-FMK wurde mit InDA (Intelligente Datenanalyse in der Auslandsfachprüfung) eine KI-Anwendung vorgestellt, die zum Jahreswechsel 2024/25 in den niedersächsischen Finanzämtern für Großbetriebsprüfung erstmals zum Einsatz kommen wird. Die Anwendung ordnet unter anderem unstrukturierte externe Daten einem Steuerfall zu und entlastet so die Prüferinnen und Prüfer signifikant bei der Prüfungsvorbereitung. Noch im ersten Halbjahr 2025 soll InDA bundesweit für alle Länder zur Verfügung gestellt werden. Auch in den Betriebsprüfungsstellen der Veranlagungsfinanzämter und in den Finanzämtern für Fahndung und Strafsachen ist ein Einsatz der Anwendung mittelfristig vorgesehen.

Darüber hinaus tauschten sich die Teilnehmenden über Maßnahmen aus, die in ihren Ländern zum Abbau bürokratischer Hemmnisse bereits umgesetzt, in der Umsetzung oder in Planung sind. Ebenso im Fokus standen Möglichkeiten der länderübergreifenden Zusammenarbeit zur Modernisierung der Finanzverwaltung. Es wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe unter Federführung Hamburgs zu gründen, die Innovationen und Maßnahmen zur Modernisierung vorantreiben soll. Dabei sollen auch länderübergreifende Kooperationen verfolgt werden.

Gerald Heere, Finanzminister Niedersachsen: „Es ist wichtig, dass wir uns gerade in Zeiten politischer und wirtschaftlicher Unsicherheit sehr eng im Kreis der Nordländer abstimmen. Wir brauchen dringend Wachstumsimpulse für unsere Wirtschaft und möglichst schnell Klarheit auf der bundespolitischen Ebene, um die Situation der öffentlichen Haushalte nachhaltig zu verbessern.

Es freut mich sehr, dass wir heute auch ein in Niedersachsen entwickeltes KI-Projekt vorstellen konnten, das die Arbeit unserer Steuerverwaltungen unterstützen wird. Natürlich benötigen wir weiterhin gut ausgebildetes Fachpersonal, um einen gerechten Steuervollzug sicherzustellen. Aber die Möglichkeiten der Künstlichen Intelligenz helfen uns dabei, die enormen Datenmengen und komplexen Sachverhalte auch in Zukunft angemessen bearbeiten zu können.“

Dr. Heiko Geue, Finanzminister Mecklenburg-Vorpommern: „Bei den Themen Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung ist ein Austausch wichtig, um hier weiter voranzukommen. Die Digitalisierung der Steuerverwaltungen ist nicht nur eine Frage der Effizienz, sondern auch ein unverzichtbares Instrument, um den Herausforderungen des Fachkräftemangels zu begegnen. Die fortschreitende Automatisierung und die Nutzung digitaler Möglichkeiten – auch hinsichtlich Künstlicher Intelligenz – ist unerlässlich, um die Steuerverwaltungen zukunftsfähig und bürgernah aufzustellen. Das Ziel ist eine moderne, schlanke Verwaltung, die die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen als Partner ansieht.“

Wiebke Stuhrberg, Staatsrätin beim Senator für Finanzen der Hansestadt Bremen: „Die öffentlichen Haushalte sind unter Druck. Länder und Kommunen müssen weiterhin die Folgen des Ukraine-Krieges abfedern, während sie wegen der Wirtschaftsflaute zugleich Steuerausfälle verkraften müssen. Nötige Entlastungen von Unternehmen und erforderliche Investitionen in die Infrastruktur reißen enorme Lücken in die Haushalte. In dieser Lage darf der Bund mit seinen Gesetzen die Haushalte von Ländern und Kommunen nicht länger über die Maßen belasten. Unsere Erwartung ist ferner, dass die bereits zugesagten Fördermittel für die Kommunen trotz vorläufiger Haushaltsführung des Bundes fließen. Auch die Klimakrise verursacht hohen Kostendruck. Für die schnelle Modernisierung unseres Landes sind zusätzliche Mittel nötig. Ohne eine Reform der Schuldenbremse wird das kaum gelingen.“

Dr. Andreas Dressel, Finanzsenator der Hansestadt Hamburg: „Wir müssen die Einnahmebasis der Länder, Städte und Gemeinde sichern, um in diesen schwierigen Zeiten weiter möglichst kraftvoll investieren zu können. Ein Update der Schuldenbremse ist für Bund, Länder und Gemeinden in diesem Kontext unabdingbar. Sollten zeitnah doch noch Steuerentlastungen auf Bundesebene beschlossen werden, sollten diese solide finanziert sein und zielgerichtet die arbeitende Mitte adressieren. Der Wirtschaft helfen gezielte Investitionsanreize mehr als Steuergeschenke für wenige Spitzenverdiener. Es ist zudem wichtig, dass wir als Finanzminister das Thema Entbürokratisierung auch zentral mit zu unserem Thema machen. In Hamburg haben wir unter Federführung meines Finanzressorts in der laufenden Wahlperiode über 100 Maßnahmen der Entbürokratisierung angeschoben. Das muss ein Thema auf allen Ebenen sein!“

Dr. Silke Schneider, Finanzministerin Schleswig-Holstein: „In Zeiten knapper Kassen ist eine vorausschauende Finanzplanung, die gesellschaftliche Spielräume eröffnet, zentral. Deshalb müssen wir einerseits unbedingt unsere Landeshaushalte konsolidieren und zeitgleich die Verwaltung und Wirtschaft zukunftssicher aufstellen. Das braucht Investitionen! Ich werbe in diesem Zusammenhang für eine vertiefte Kooperation zwischen Bund und Ländern, um Initiativen und Projekte voranzutreiben. Dabei sehe ich auch eine maßvolle Anpassung der Schuldenbremse als einen wichtigen Baustein, um die nötigen Zukunftsinvestitionen weiterhin zu ermöglichen.“