Menü Schließen

Kategorie: Deutschland

Marine hat hohes Ansehen in M-V

Fleesensee – Auf dem Ball der Marine in Fleesensee hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf die Rolle der Marine im Prozess der Deutschen Vereinigung verwiesen: „Es ist ein großes Glück, dass wir heute in einem vereinten Deutschland in Frieden, Freiheit und Demokratie leben. Dazu trägt auch die Marine in unserem Land bei. Sie zeigt, wie sehr der gelungene Zusammenschluss im militärischen Bereich zum Zusammenwachsen von Ost und West beigetragen hat.“

Bei den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern genieße die Marine ein hohes Ansehen, betonte Schwesig. „Das erleben wir bei der Hanse Sail in Rostock und bei vielen anderen Veranstaltungen im Land. Auch der Ball der Marine gehört dazu. Das ist eine gute Tradition und eine große Ehre für unser Land.“

Seit über 10 Jahren sei Mecklenburg-Vorpommern Sitz des Marinekommandos und des Inspekteurs der Marine. Das Marine-Führungszentrum ist in Rostock angesiedelt. In Parow hat MV mit der Marinetechnikschule die größte Ausbildungsstätte der Deutschen Marine hier im Land. Auch das Marinearsenal Warnowwerft ist im vollen Einsatz.

Anfang Februar wurde das größte Schiff der Marine, der Einsatzversorger „Bonn“, dort eingedockt, zählte die Regierungschefin auf. „Im Juni habe ich eine Heimatschutzübung der Bundeswehr besucht. Sie war Teil der großen NATO-Übung. Auch die Marine war natürlich beteiligt. Im Oktober hat der Stab Commander Task Force Baltic seinen Dienst aufgenommen. Die Aufstellung dieses Marinehauptquartiers mit multinationaler Beteiligung ist eine weitere Stärkung des Marinestandortes Rostock auf nationaler und internationaler Ebene.“

Marineangehörige seien oft monatelang im Einsatz. „Überall, wo sie sind, leisten sie uns und unserem Land einen großen Dienst. Ihre Arbeit verlangt hohen persönlichen Einsatz. Dafür gebührt ihnen und ihren Familien unser aller Dank und Respekt“, so die Regierungschefin.

Krisenbeihilfe: Frostschäden für den Obstanbau

Schwerin – Deutschland erhält 46,5 Mio. Euro für die Sicherung der Existenz von Obst- und Weinbaubetrieben. Antragsberechtigt für die EU-Krisenbeihilfe sind nach den Vorgaben Betriebe des Obst- und Weinbaus, deren frostbedingter gesamtbetrieblicher Ertrags­rückgang mindestens 30 Prozent gegenüber den Vorjahren beträgt. Die Beihilfe kann gewährt werden, wenn sich der durch das Frostereignis verursachte Schaden auf mindestens 7.500 EUR beläuft.

„Zur Entschädigung der durch Frost entstandenen Schäden wird die Berechnung eines betriebsindividuellen beihilfefähigen Betrages erforderlich“, erklärt Agrarminister Dr. Till Backkhaus und ergänzt:

„Maßgeblich für die Schadensermittlung sind der Wert der durchschnittlichen Erzeugung, welche anhand der Naturalerträge im vergangenen 3- oder 5-Jahreszeitraum dargelegt werden können und der Wert des Ertragseinbruchs aufgrund des Frosts in 2024. Darüber hinaus sind Nachweise über erhaltene Versicherungsleistungen einzureichen.“

Bis zum 08.01.2025 können landwirtschaftliche Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern Anträge für die Krisenbeihilfe beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg stellen.

Die Unterlagen zur Antragsstellung befinden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern: Förderung 2023-2027 – Regierungsportal M-V

Dritte Nord-Finanzministerkonferenz

Diskussionen über angespannte Haushaltslage, Verwaltungsmodernisierung und den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Steuerverwaltung

Hannover – Die Finanzressorts der norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben sich am (heutigen) Donnerstag zur dritten Nord-Finanzministerkonferenz in Hannover getroffen und zu aktuellen finanzpolitischen Themen ausgetauscht. Besonders in den Blick nahm die Nord-FMK die politische Situation auf Bundesebene, die schwierige wirtschaftliche Lage und die angespannte Situation der Länderhaushalte. Weitere Themen waren die Zusammenarbeit für Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau sowie der Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Steuerverwaltung.

Die Lage der Länderhaushalte ist aktuell – ebenso wie auf anderen staatlichen Ebenen – äußerst angespannt. Erheblich verstärkt wurde diese besorgniserregende Situation durch die jüngste Herbststeuerschätzung, welche die Einnahmeerwartungen der Länder in den kommenden Jahren deutlich nach unten korrigiert hat. In den mittelfristigen Finanzplanungen haben sich auf Basis der Schätzung Lücken im Milliardenbereich aufgetan, mögliche Handlungsspielräume sind deutlich enger geworden bzw. nicht mehr vorhanden.

Sollten sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht zeitnah signifikant verbessern, würde das den bereits bestehenden Spardruck in kommenden Haushaltsjahren weiter erhöhen. Die Nord-FMK stellt erneut fest, dass für nachhaltiges Wirtschaftswachstum zielgenaue, aufeinander abgestimmte Maßnahmen erforderlich sind, um zusätzliche Investitionen zu unterstützen und zugleich Mitnahmeeffekte zu minimieren. Gleichzeitig wird sie im Blick behalten, dass Maßnahmen des Bundes nicht überproportional die Länder- und Kommunalhaushalte belasten.

Die Teilnehmenden signalisierten darüber hinaus Bereitschaft, konstruktiv über eine Reform der Schuldenbremse zu diskutieren, um auf diesem Weg Spielräume für wichtige Investitionen in die Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu schaffen.

Einig war sich die Nord-FMK auch in der Feststellung, dass der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) enorme Potenziale für die Arbeit der Steuerverwaltung bietet. Dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in allen Bereichen der Verwaltung bei gleichzeitiger Zunahme von Fallzahlen, Komplexität und Datenmengen. KI kann hier hilfreich sein, um die ohnehin schon stark belasteten Beschäftigten der Steuerverwaltung zu unterstützen.

Es gibt bereits verschiedenen Aktivitäten von Bund und Ländern, die im Bereich KI erarbeitet wurden und werden. Im Rahmen der Nord-FMK wurde mit InDA (Intelligente Datenanalyse in der Auslandsfachprüfung) eine KI-Anwendung vorgestellt, die zum Jahreswechsel 2024/25 in den niedersächsischen Finanzämtern für Großbetriebsprüfung erstmals zum Einsatz kommen wird. Die Anwendung ordnet unter anderem unstrukturierte externe Daten einem Steuerfall zu und entlastet so die Prüferinnen und Prüfer signifikant bei der Prüfungsvorbereitung. Noch im ersten Halbjahr 2025 soll InDA bundesweit für alle Länder zur Verfügung gestellt werden. Auch in den Betriebsprüfungsstellen der Veranlagungsfinanzämter und in den Finanzämtern für Fahndung und Strafsachen ist ein Einsatz der Anwendung mittelfristig vorgesehen.

Darüber hinaus tauschten sich die Teilnehmenden über Maßnahmen aus, die in ihren Ländern zum Abbau bürokratischer Hemmnisse bereits umgesetzt, in der Umsetzung oder in Planung sind. Ebenso im Fokus standen Möglichkeiten der länderübergreifenden Zusammenarbeit zur Modernisierung der Finanzverwaltung. Es wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe unter Federführung Hamburgs zu gründen, die Innovationen und Maßnahmen zur Modernisierung vorantreiben soll. Dabei sollen auch länderübergreifende Kooperationen verfolgt werden.

Gerald Heere, Finanzminister Niedersachsen: „Es ist wichtig, dass wir uns gerade in Zeiten politischer und wirtschaftlicher Unsicherheit sehr eng im Kreis der Nordländer abstimmen. Wir brauchen dringend Wachstumsimpulse für unsere Wirtschaft und möglichst schnell Klarheit auf der bundespolitischen Ebene, um die Situation der öffentlichen Haushalte nachhaltig zu verbessern.

Es freut mich sehr, dass wir heute auch ein in Niedersachsen entwickeltes KI-Projekt vorstellen konnten, das die Arbeit unserer Steuerverwaltungen unterstützen wird. Natürlich benötigen wir weiterhin gut ausgebildetes Fachpersonal, um einen gerechten Steuervollzug sicherzustellen. Aber die Möglichkeiten der Künstlichen Intelligenz helfen uns dabei, die enormen Datenmengen und komplexen Sachverhalte auch in Zukunft angemessen bearbeiten zu können.“

Dr. Heiko Geue, Finanzminister Mecklenburg-Vorpommern: „Bei den Themen Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung ist ein Austausch wichtig, um hier weiter voranzukommen. Die Digitalisierung der Steuerverwaltungen ist nicht nur eine Frage der Effizienz, sondern auch ein unverzichtbares Instrument, um den Herausforderungen des Fachkräftemangels zu begegnen. Die fortschreitende Automatisierung und die Nutzung digitaler Möglichkeiten – auch hinsichtlich Künstlicher Intelligenz – ist unerlässlich, um die Steuerverwaltungen zukunftsfähig und bürgernah aufzustellen. Das Ziel ist eine moderne, schlanke Verwaltung, die die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen als Partner ansieht.“

Wiebke Stuhrberg, Staatsrätin beim Senator für Finanzen der Hansestadt Bremen: „Die öffentlichen Haushalte sind unter Druck. Länder und Kommunen müssen weiterhin die Folgen des Ukraine-Krieges abfedern, während sie wegen der Wirtschaftsflaute zugleich Steuerausfälle verkraften müssen. Nötige Entlastungen von Unternehmen und erforderliche Investitionen in die Infrastruktur reißen enorme Lücken in die Haushalte. In dieser Lage darf der Bund mit seinen Gesetzen die Haushalte von Ländern und Kommunen nicht länger über die Maßen belasten. Unsere Erwartung ist ferner, dass die bereits zugesagten Fördermittel für die Kommunen trotz vorläufiger Haushaltsführung des Bundes fließen. Auch die Klimakrise verursacht hohen Kostendruck. Für die schnelle Modernisierung unseres Landes sind zusätzliche Mittel nötig. Ohne eine Reform der Schuldenbremse wird das kaum gelingen.“

Dr. Andreas Dressel, Finanzsenator der Hansestadt Hamburg: „Wir müssen die Einnahmebasis der Länder, Städte und Gemeinde sichern, um in diesen schwierigen Zeiten weiter möglichst kraftvoll investieren zu können. Ein Update der Schuldenbremse ist für Bund, Länder und Gemeinden in diesem Kontext unabdingbar. Sollten zeitnah doch noch Steuerentlastungen auf Bundesebene beschlossen werden, sollten diese solide finanziert sein und zielgerichtet die arbeitende Mitte adressieren. Der Wirtschaft helfen gezielte Investitionsanreize mehr als Steuergeschenke für wenige Spitzenverdiener. Es ist zudem wichtig, dass wir als Finanzminister das Thema Entbürokratisierung auch zentral mit zu unserem Thema machen. In Hamburg haben wir unter Federführung meines Finanzressorts in der laufenden Wahlperiode über 100 Maßnahmen der Entbürokratisierung angeschoben. Das muss ein Thema auf allen Ebenen sein!“

Dr. Silke Schneider, Finanzministerin Schleswig-Holstein: „In Zeiten knapper Kassen ist eine vorausschauende Finanzplanung, die gesellschaftliche Spielräume eröffnet, zentral. Deshalb müssen wir einerseits unbedingt unsere Landeshaushalte konsolidieren und zeitgleich die Verwaltung und Wirtschaft zukunftssicher aufstellen. Das braucht Investitionen! Ich werbe in diesem Zusammenhang für eine vertiefte Kooperation zwischen Bund und Ländern, um Initiativen und Projekte voranzutreiben. Dabei sehe ich auch eine maßvolle Anpassung der Schuldenbremse als einen wichtigen Baustein, um die nötigen Zukunftsinvestitionen weiterhin zu ermöglichen.“

Stärkung der Integrationsstrukturen

Berlin – Die Integrationsbeauftragten von Bund und Ländern haben sich in dieser Woche im Rahmen ihres Herbsttreffens in Berlin für mehr Unterstützung von Kommunen bei der Integration ausgesprochen. „Denn genau dort entscheidet sich im alltäglichen gemeinsamen Leben, ob Integration gelingt oder nicht“, erklärte die Landesintegrationsbeauftragte Jana Michael, die Mecklenburg-Vorpommern in der Bundeshauptstadt vertrat.

Deshalb fordern die Integrationsbeauftragten eine konsequente und verlässliche Finanzierungsgrundlage für die Kommunen. „Nur so kann mit Weitblick eine krisenfeste Integrationsinfrastruktur entstehen, die Integration und Teilhabe von Anfang an ermöglicht und anschließend weiter verfestigt. Denn Integration ist eine Daueraufgabe und kein Sprint“, so Michael.

Besonders betroffen sei die Finanzierung von Integrationskursen und Angebote zum Spracherwerb. „Hier zu kürzen, bedeutet am falschen Ende zu sparen. Denn in diesen Kursen wird das Fundament gelegt, um sich in Deutschland zurecht zu finden, um unsere Werte zu verstehen und auch sprachlich einen Zugang zur Gesellschaft zu finden“, erklärte die Integrationsbeauftragte mit Blick auf geplante Einsparungen im nächsten Bundeshaushalt.

Sie betonte zudem, dass von diesen Strukturen nicht nur wie häufig angenommen Geflüchtete profitieren, sondern auch EU-Arbeitnehmende und Menschen, die über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz nach Deutschland kommen. „Wir suchen diese Fachkräfte in vielen Branchen und Bereichen wie im Gesundheitswesen oder der Pflege händeringend. Gerade auch für diese dringend benötigten Zuwanderinnen und Zuwanderer wollen wir einen Start in Deutschland so attraktiv wie möglich gestalten, um im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte Schritt zu halten“, hob Michael hervor.

Mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl mahnten die Integrationsbeauftragten zudem dringend vor einer Asyldebatte, die migrationsfreindliche Ressentiments bedient. „Abgesehen davon, dass Hass und Hetze keine Lösung für die Herausforderungen in der Integrationspolitik bieten, spaltet eine solche Rhetorik unsere Gesellschaft nur noch weiter“, so Michael.

Die Integrationsbeauftragten fordern stattdessen ein offenes Bekenntnis zur Vielfalt: „Deutschland ist ein Einwanderungsland. Wir sollten viel mehr betonen, dass Vielfalt eine Bereicherung und elementarer Bestandteil einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft ist. Dabei dürfen wir vor Problemen nicht die Augen verschließen und müssen die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Integration funktioniert“, erklärte Michael.

Die Berliner Erklärung der Integrationsbeauftragten ist in Gänze auf der Website des Ministeriums abrufbar.

Kinder/Jugendliche in DDR-Spezialeinrichtungen

Erlittenes Unrecht anzuerkennen, sind wir den Opfern schuldig

Schwerin – Im Auftrag des Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur wurde in den letzten Jahren das Schicksal von Kindern und Jugendlichen in sonderpädagogischen, psychiatrischen und Behinderteneinrichtungen in den DDR-Nordbezirken erforscht. Auf einer Tagung in Schwerin wurde am (heutigen) Dienstag der dritte und abschließende Band des Autors und zeitgeschichtlichen Forschers Falk Bersch vorgestellt.

Sozialministerin Stefanie Drese dankte dem Landesbeauftragten Burkhard Bley und dessen Vorgängerin Anne Drescher für die umfangreiche wissenschaftliche Beschäftigung mit diesem dunklen, und bisher eher unterbeleuchteten, sozialpolitischen Kapitel in der DDR. “Es ist unsere Verantwortung, dass das Leid und Unrecht gesehen und anerkannt werden, welches den zahlreichen Betroffenen zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und in stationären psychiatrischen Einrichtungen zugefügt wurde“, betonte Drese zum Auftakt der Veranstaltung.

Erlittenes Unrecht unmissverständlich anzusprechen, es historisch einzuordnen und in die Öffentlichkeit zu bringen, sind wir den Opfern schuldig“, sagte die Ministerin weiter. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen waren, bedingt durch ihre körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen, in ganz besonderer Weise der Willkür des Erziehungs- und Pflegepersonals, aber auch den oft unwürdigen Bedingungen in den Einrichtungen ausgeliefert, verdeutlichte Drese.

Etwa 140.000 Kinder und Jugendliche waren von 1949 bis 1990 in der DDR zeitweise stationär in Einrichtungen der Behindertenhilfe und in psychiatrischen Anstalten untergebracht. Bei der dafür eingerichteten Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ haben nahezu 24.000 Betroffene Leistungen erhalten, weil sie körperliche, psychische, sexualisierte Gewalt, Essenszwang, ungerechtfertigte medizinische und therapeutische Maßnahmen und anderes Leid und Unrecht über sich ergehen lassen mussten und heute noch an Folgewirkungen leiden.

„In Mecklenburg-Vorpommern haben laut Abschlussbericht der Stiftung insgesamt 1.638 von diesen Betroffenen Leistungen in einer Gesamthöhe von knapp 15,2 Millionen Euro erhalten“, verdeutlichte Drese. Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte sich mit einer Summe in Höhe von 5,9 Millionen Euro an der Stiftung beteiligt.

Drese: „Eine Entschädigungsleistung kann erlittenes Leid natürlich nicht wieder gut machen. Doch durch kontinuierliche Aufarbeitung und Veranstaltungen wie der heutigen erkennen wir dieses Leid an und wird sichtbar, welches Unrecht geschehen ist. Über 2.000 mit den Betroffenen von der Stiftung geführte Gespräche bestätigen dies eindrücklich.“

Die im Januar 2017 bei der Landesbeauftragten für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur eingerichtete Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ hat in ihrer Laufzeit vom 1. Januar 2017 bis zum 28. März 2023 Menschen unterstützt, die als Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben und an den Folgen zum Teil noch bis heute leiden. Ziel der Stiftung war es, die damaligen Verhältnisse und Geschehnisse öffentlich anzuerkennen, wissenschaftlich aufzuarbeiten und das den Betroffenen widerfahrene Leid und Unrecht durch Gespräche individuell anzuerkennen.

Als Bestandteil der individuellen Anerkennung sollten Betroffene, bei denen aufgrund erlittenen Leids und erlebten Unrechts während der Unterbringung zum Zeitpunkt der Anmeldung noch eine Folgewirkung bestand, finanzielle Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen erhalten. Die finanzielle Unterstützungsleistung wurde als einmalige pauschale Geldleistung in Höhe von 9.000 Euro zum selbstbestimmten Einsatz ausgezahlt. Die Stiftung wurde von Bund, Ländern und Kirchen für Betroffene in Ost und West mit insgesamt 288 Millionen Euro ausgestattet. Mecklenburg-Vorpommern beteiligte sich mit rund 5,9 Millionen Euro an der Finanzierung.

Gedenkstunde des Landtages M-V

Schwesig: Wir sind dankbar, dass wir in Deutschland fast 80 Jahre in Frieden leben

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat bei der Gedenkstunde des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zum Volkstrauertag dazu aufgefordert, die Erinnerung an die Geschichte wachzuhalten und weiterzugeben.

„Wir haben gerade auf dem Alten Friedhof Kränze niedergelegt. Wir gedenken damit der Millionen von Toten der Weltkriege des vergangenen Jahrhunderts. Wir gedenken der Opfer von Diktatur und Gewaltherrschaft. Wir denken an die deutschen Soldaten, die bei ihren Auslandseinsätzen ums Leben gekommen sind. Und wir denken an die vielen Menschen, die auf der ganzen Welt in diesen Tagen unter Krieg, Bürgerkrieg und Gewalt leiden.

Die Nazis hätten den Volkstrauertag zum so genannten „Heldengendenktag“ gemacht und damit seinen Sinn missbraucht. Die Möglichkeit, aus den schrecklichen Erfahrungen des Ersten Weltkriegs zu lernen, hat gerade Deutschland damals nicht genutzt. Im Gegenteil: Mit dem Überfall auf Polen habe Nazideutschland einen weiteren Weltkrieg begonnen, der über 75 Millionen Menschen das Leben kostete.

Die Ermordung der Juden, die Zerstörung Europas – „auch an dieses millionenfache Leid denken wir heute. Unsere Generation trägt keine Verantwortung für die Verbrechen von damals. Aber wir stehen in der Verantwortung, daran zu erinnern und dafür zu sorgen, dass so etwas nie wieder passiert.“

Der Volkstrauertag sei ein stiller Feiertag, ein Tag des Innehaltens. Schwesig: „Er mahnt uns, Konflikte friedlich zu lösen. Denn jeder Krieg tötet unschuldige Opfer. Nur im Frieden können wir Menschen gut miteinander leben. Nur im Frieden gibt es Sicherheit, Freiheit und Wohlstand. In Deutschland leben wir trotz aller Sorgen und Probleme seit bald 80 Jahren in Frieden. Dafür sind wir dankbar. Und wir müssen alles dafür tun, dass dies auch so bleibt.“

Engagement gegen Einsamkeit

Konzept aus Poppendorf gewinnt Sozialpreis für Existenzgründer und Jungunternehmer

Schwerin – Mit dem „KfW Award Gründen“ werden jährlich Existenzgründer und Jungunternehmer geehrt, die in besonderem Maße soziale Verantwortung übernehmen. Der Landessieg für Mecklenburg-Vorpommern ging in diesem Jahr an ein gemeinnütziges Start-up gegen Einsamkeit aus Poppendorf bei Rostock. In einem umgebauten Schweinestall kommen dort Seniorinnen und Senioren und Freiwillige aus dem Dorf zusammen, um gemeinsam Rezepte „von Oma und Opa“ zu kochen. Die Produkte werden anschließend im eigenen Dorfladen und Café verkauft. Die Erlöse fließen in die Prävention gegen Einsamkeit zurück.

Sozialministerin Stefanie Drese, die das von zwei Brüdern gegründete Bio24 Social-Projekt im Juli auch persönlich besuchte, gratulierte dem Team heute zum Gewinn und drückt nun die Daumen für den Publikumspreis. „Das Unternehmen bringt mit kreativen Ideen das Dorf zusammen und bindet Ältere wie Jüngere mit ein. Und wo Menschen jeden Alters aufeinandertreffen, wo gemeinsam gekocht, geklönt, gescherzt und manchmal sogar getanzt wird, dort hat Einsamkeit keinen Platz“, zeigte sich die Ministerin sicher.

So setze das Projekt bereits praktisch um, was auf Landesebene im Rahmen des Runden Tisches gegen Einsamkeit erarbeitet werde. „Mit mehr als 60 Mitgliedern aus Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft beschäftigen wir uns in diesem Gremium seit dem vergangenen Jahr mit der Frage, wie wir den zunehmen Vereinsamungstendenzen in unserer Gesellschaft wirksam begegnen können. Denn Einsamkeit ist längst kein gesellschaftliches Randphänomen mehr – auch unabhängig vom Alter“, erklärte Drese. Erste Handlungsempfehlungen sollen im Jahr 2025 dem Landtag übergeben werden.

Drese wies darauf hin, dass beim „KfW Award Gründen“ zusätzlich noch ein Publikumspreis vergeben werde. Bis zum 29. November kann hierfür auf den Seiten der KfW abgestimmt werden. „Ich kann mir kein besseres Projekt vorstellen als Bio24 Social, das mit Herz und Wärme ein ganzes Dorf mit Leben erfüllt. Ich hoffe deshalb, dass auch der Publikumspreis im Dezember nach Mecklenburg-Vorpommern geht.“

75 Jahre Grundgesetz und 35 Jahre Mauerfall

Justizministerin Jacqueline Bernhardt erinnert an beide Jubiläen in diesem Jahr: „Die Demokratie muss weiterhin verteidigt werden.“

Schwerin – „In einem Jahr wie dem 75. Jahrestag des Grundgesetzes ist das 35. Jubiläum des Mauerfalls ebenso hervorzuheben. Beide Ereignisse der deutschen Geschichte sind bedeutend und grundlegend für die heutige Bundesrepublik. Grundgesetz und Mauerfall stehen für Freiheit und Demokratie.

Mit dem Mauerfall am 9. November 1989 hatten die Bürgerinnen und Bürgern der DDR genau diesen, ihren Willen zu Demokratie, Meinungsfreiheit, unabhängiger Justiz und auch Reisefreiheit besiegelt. Zwar hatten an dem Abend vor 35 Jahren nicht alle sofort ein geeintes Deutschland im Blick, doch die Forderungen nach Freiheiten und Rechtsstaat waren nicht zu überhören.

Die Folge des Beitritts der fünf Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Thüringen war dann mit dem Votum der ersten und letzten freien Wahlen in der DDR demokratisch legitimiert“, erinnert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Mit dem Mauerfall und der anschließenden Entwicklung stand der Umgang mit dem Grundgesetz vor einer ganz neuen Herausforderung. Das ursprünglich als Provisorium von dem Parlamentarischen Rat erarbeitete Grundgesetz sollte mit einem wieder geeinten Deutschland durch eine Verfassung ersetzt werden.

In Artikel 146 GG heißt es: ‚Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.‘ Doch hat sich das Grundgesetz in seiner Form schon damals bewährt, es wurde von vielen auch als ideale Verfassung betrachtet.

Somit blieb es beim Grundgesetz, das nach dem Mauerfall und seit der Wiedervereinigung auch für den Osten gilt. Das Grundgesetz, das unmissverständlich, Demokratie, die unabhängige Justiz, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit oder auch Gleichstellung der Menschen in Deutschland garantiert, muss weiterhin tagtäglich verteidigt werden“, erklärt Ministerin Jacqueline Bernhardt.