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Kategorie: Deutschland

Wahlgesetz ist überwiegend verfassungsgemäß

Allein die 5 %-Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort

Karlsruhe – Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Zweitstimmendeckungsverfahren in § 1 Abs. 3, § 6 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1, 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG) mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar ist.

Die 5 %-Sperrklausel in § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BWahlG verstößt aber derzeit gegen Art. 21 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG. Bis zu einer Neuregelung gilt sie mit der Maßgabe fort, dass bei der Sitzverteilung Parteien mit weniger als 5 % der Zweitstimmen nur dann nicht berücksichtigt werden, wenn ihre Bewerber in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigt haben.

Die Bayerische Staatsregierung, 195 Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die CSU richten ihre Anträge insbesondere gegen das neu geregelte Verfahren der Zweitstimmendeckung. Danach erhalten Wahlkreisbewerber mit den meisten Erststimmen nur dann ein Bundestagsmandat, wenn es von dem aus dem Zweitstimmenergebnis ermittelten Sitzkontingent ihrer Partei gedeckt ist.

Außerdem greifen die Antragstellenden sowie DIE LINKE, DIE LINKE-Bundestagsfraktion und weitere Einzelpersonen die 5 %-Sperrklausel an. Wegen ihr ziehen nur Bewerber solcher Parteien in den Bundestag ein, die mindestens 5 % der bundesweiten Zweitstimmen erhalten haben. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf hätten dafür, wie auch bisher, alternativ drei Wahlkreissiege genügt.

Das Zweitstimmendeckungsverfahren ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Entschluss des Gesetzgebers, das Wahlrecht zu reformieren, ist nicht an besondere Voraussetzungen gebunden. Die 5 %-Sperrklausel ist unter den geltenden rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen nicht in vollem Umfang erforderlich, um die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages zu sichern.

Die Entscheidung zur Zweitstimmendeckung ist einstimmig und zur Sperrklausel mit 7 : 1 Stimmen ergangen.

Mahnung und Erinnerung

Schwesig erinnert an Attentat vom 20. Juli 1944

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nimmt heute als Präsidentin des Bundesrates an Veranstaltungen in Berlin zur Erinnerung an den Deutschen Widerstand und den 20. Juli 1944 teil. Zunächst findet am späten Vormittag im Ehrenhof des Bendlerblocks die zentrale Gedenkveranstaltung statt.

Am Nachmittag ist Schwesig Gast bei einem Gelöbnis von Rekrutinnen und Rekruten der Bundeswehr zum Gedenken an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft. Zuvor nimmt Schwesig an einem Gespräch der Verfassungsorgane, des Bundesverteidigungsministers und des Generalinspekteurs der Bundeswehr mit Rekrutinnen und Rekruten sowie deren Angehörigen teil.

„Vor 80 Jahren haben sich mutige Männer und Frauen zum Widerstand entschlossen. Sie wollten die nationalsozialistische Gewaltherrschaft in Deutschland beseitigen. Wir gedenken aller, die damals Widerstand geleistet haben. Viele von ihnen haben ihren Mut mit dem Leben bezahlt. Dass der Plan am Ende nicht aufging, ändert nichts an der geschichtlichen Bedeutung des 20. Juli 1944“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Die Verbrechen der nationalsozialistischen Hitlerdiktatur dürften nicht in Vergessenheit geraten oder sogar relativiert werden, sagte die Regierungschefin. „Wir leben heute in Demokratie und Freiheit. Das ist ein hohes Gut. Doch Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit.

Sie muss aktiv gestaltet und gegen ihre Feinde verteidigt werden. Das ist wichtiger denn je. Gefragt sind vor allem Beharrlichkeit und Überzeugungskraft. Ich bin deshalb sehr dankbar, dass viele Bürgerinnen und Bürger in den letzten Monaten auf Demonstrationen ein klares Signal für die Demokratie gesetzt haben.“

Metropolregion Hamburg

Schwesig: Metropolregion Hamburg ist dynamischer Wirtschaftsraum

Ludwigslust – Die Akteure der Metropolregion Hamburg wollen ihre Zusammenarbeit in den kommenden Jahren weiter ausbauen. Dazu kamen Sie am heutigen Abend zu den 6. Ludwigsluster Gesprächen zusammen.

„Wir entwickeln Norddeutschland als dynamischen Wirtschaftsraum gemeinsam weiter. Hamburg wird von der Zusammenarbeit in der Metropolregion ebenso profitieren wie das Umland und ganz Norddeutschland“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in ihrer Auftaktrede.

Es gebe eine Reihe von Feldern, auf denen noch stärker kooperiert werden kann. „Uns verbinden strategische Schwerpunkte in der digitalen Wirtschaft, der Gesundheitswirtschaft, der erneuerbaren Energien und auch der maritimen Wirtschaft. Aber wir müssen diese Schwerpunkte noch besser zusammenführen. Wir müssen uns besser vernetzen: bei Forschung und Innovation, beim Wissenstransfer und der Unterstützung von Gründungsideen, bei Investitionen in Wirtschaft und Infrastruktur und nicht zuletzt bei der Vermarktung. Nur wenn wir gemeinsam planen und handeln, können wir unser gemeinsames Wachstumspotenzial ausschöpfen“, sagte Schwesig. Die Gremien der Metropolregion hätten mit der Erarbeitung einer Zukunftsagenda und eines Räumlichen Leitbildes gute Grundlagen dafür geschaffen.

Ein besonders wichtiges Feld der Zusammenarbeit seien die erneuerbaren Energien und die Wasserstoffwirtschaft. „Die OECD traut der Metropolregion zu, Weltmarktführer im Bereich erneuerbare Energien und Wasserstoff zu werden. Die Zukunft von Industrie und Energie liegt im Norden“, so Schwesig. Mecklenburg-Vorpommern werde sich weiter in die Zusammenarbeit in der Metropolregion einbringen. „Hier gibt es Platz: zum Arbeiten und zum Wohnen, für Betriebsansiedlungen oder Firmenerweiterungen mit Flächenbedarf.“

Angela Merkel feiert 70. Geburtstag

Schwesig würdigt Merkel: Hat sich um Deutschland verdient gemacht

Schwerin – Ministerpräsidentin Schwesig hat heute anlässlich des 70. Geburtstages von Angela Merkel das Wirken der früheren Bundeskanzlerin gewürdigt.

„Ich gratuliere Angela Merkel sehr herzlich zu ihrem Geburtstag. Angela Merkel ist unserem Land auf besondere Weise verbunden. Sie hatte über viele Wahlperioden ihren Wahlkreis in Vorpommern. Und sie hat sich für unser Land eingesetzt, zum Beispiel, wenn es um den Erhalt der maritimen Industrie oder die Sanierung des Deutschen Meeresmuseums ging, das heute in Teilen wiedereröffnet wurde. Ich bin sicher, dass auch viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern heute an ihrem Geburtstag an sie denken.

Angela Merkel wird als erste deutsche Bundeskanzlerin in die Geschichte eingehen. Sie hat das Land 16 Jahre durch gute Zeiten, aber auch durch viele Krisen geführt. Auch wenn ich nicht immer einer Meinung mit ihr war, habe ich großen Respekt vor ihrer Leistung. Angela Merkel hat sich um Deutschland verdient gemacht.

Ich war selbst einige Jahre Ministerin in ihrem Kabinett. An der Zusammenarbeit mit ihr habe ich sehr geschätzt, dass man auch bei unterschiedlichen Auffassungen immer ein vernünftiges Gespräch mit ihr führen konnte. Sehr beeindruckt hat mich auch, mit welcher persönlichen Haltung sie ihr Amt ausgeübt hat. Zu ihrem Geburtstag wünsche ich Angela Merkel Gesundheit und Freude bei allem, was sie heute tut.“

Fördermittel für Wasserstoffprojekte in M-V

Jesse: Wasserstoff ist Energieträger der Zukunft – landesweites Netz von Wasserstoffleitungen für Wertschöpfung vor Ort nötig

Berlin – In Berlin sind heute Fördermittelbescheide für grundlegende Infrastrukturprojekte für den Wasserstoffhochlauf an H2Apex (Grüner Wasserstoff aus Rostock), Enertrag (Elektrolysekorridor Ost), rostock EnergyPort cooperation (HyTechHafen) und ONTRAS (doing hydrogen) übergeben worden.

Zusammen mit den Eigenanteilen der Unternehmen sollen etwa 700 Millionen Euro für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern investiert werden. Insgesamt erhalten die genannten Projekte Zuwendungen in Höhe von rund 540 Millionen Euro, wovon das Land 30 Prozent (162 Millionen Euro) und der Bund 70 Prozent (378 Millionen Euro) trägt.

Es handelt sich bei diesen um Wasserstoffprojekte im Rahmen der IPCEI-„Infrastruktur-Welle (Hy2Infra)“. IPCEI steht für Important Projects of Common European Interest; dies sind transnationale, wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse. Die Bescheide wurden in Anwesenheit von Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, sowie den Ländervertreterinnen und -vertretern übergeben.

„Diese vier Projekte sind ein wesentlicher Baustein für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch bundes- und europaweit. Als Energieträger ist Wasserstoff vielseitig einsetzbar – sei es in der Industrie, im Verkehr oder zur Speicherung von Energie.

Entscheidend für den flächendenkenden Erfolg von Wasserstoff ist, dass es schnellstmöglich ein deutschlandweites, sicheres, effizientes und ausbaufähiges Wasserstoffkernnetz gibt, welches Wasserstoffproduktionsstätten und Importpunkte mit den zukünftigen wesentlichen Verbrauchspunkten und Wasserstoffspeichern verbindet.

Versorgungssicherheit und regionale Ausgeglichenheit müssen hierbei eine große Rolle spielen; es darf keine „weißen Flecken“ auf der Landkarte geben. Aus Sicht Mecklenburg-Vorpommerns muss es neben den Elektrolyseren auch Ziel sein, folgende vier Pipelines zu realisieren: eine Nord-Süd-Verbindung von Rostock über Pritzwalk Richtung Süden, eine Nord-Süd-Verbindung von Lubmin Richtung Süden, eine Ost-West-Verbindung zwischen Rostock und dem Raum Lubmin/Wrangelsburg sowie eine Ost-West-Verbindung vom Raum Lübz über Kraak nach Hamburg.

Dafür setzen wir uns weiter vehement bei den Fernleitungsnetzbetreibern Gas, bei der Bundesnetzagentur und bei der Bundesregierung ein“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.

Das Wasserstoffkernnetz bildet das Grundgerüst, um deutschlandweit wesentliche Wasserstoffstandorte bis zum Jahr 2032 miteinander zu verbinden. „Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land der erneuerbaren Energien. Das Wasserstoffkernnetz wird dazu beitragen, dass Mecklenburg-Vorpommern seine vielfältigen Potentiale noch besser nutzen und Wertschöpfung vor Ort entstehen kann.

Unser Land bietet beste Voraussetzungen für die Wasserstoff-Wirtschaft: Wir sind ein flächen-, wind- und sonnenreiches Küstenland. Wir verfügen über wasserstoffgeeignete Speicheranlagen und haben mit unseren Seehäfen die optimalen Bedingungen, um zentrales Energie-Drehkreuz im Ostseeraum auch für Wasserstoff zu werden. Wir sind bereit, die Herausforderungen zu meistern und aktiv eine nachhaltige Zukunft zu gestalten“, sagte Jesse.

Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die IPCEI-Projekte durch eine 30 %ige Kofinanzierung mit rund 162 Millionen Euro Landesmitteln. Vom Bund kommen rund 378 Millionen Euro an Fördermitteln dazu.

Diese Fördersummen zählen zu den höchsten, die bislang für einen Themenkomplex nach Mecklenburg-Vorpommern geflossen sind.

Diese Projekte umfassen im Einzelnen:

1)      „HYTechHafen Rostock“ – hier ist der Bau eines Elektrolyseurs mit einer Leistung von 100 Megawatt geplant, der bis 2030 auf ein Gigawatt erweitert werden soll. Er wird On- und Offshore-Windstrom in grünen Wasserstoff sowie in Fernwärme für die Stadtwerke Rostock umwandeln.

2)      „Doing Hydrogen – ein Wasserstoff-Hub für den Osten“ – der Pipelinebauer und -betreiber ONTRAS plant mit Partnern aus der Energiebranche eine Wasserstoffleitung zwischen Rostock über den Raum Güstrow bis Berlin, Brandenburg und Sachsen. Diese Leitung soll in das deutsche und europäische Wasserstoffnetz integriert werden und bis in die deutschen Nachbarländer erweiterbar sein.

3)      „Grüner Wasserstoff aus Rostock“ – der Wasserstoffproduzent H2Apex plant in Rostock-Laage die Errichtung eines weiteren Elektrolyse-Systems – mit einer langfristigen Zielsetzung von bis zu 7.000 Tonnen jährlich. Geplant ist auch die Integration der Speicherung in Blockheizkraftwerken, Brennstoffzellen und/oder Wasserstofftankstellen (Wasserstoff-Parks).

4)      „Elektrolysekorridor Ostdeutschland“ – die Firma Enertrag plant die großtechnische Produktion von grünem Wasserstoff an vier Elektrolyseurstandorten in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt mit einer Gesamtelektrolyseurleistung von rund 210 Megawatt. Diese speisen unter anderem in das Wasserstoffkernnetz ein und bilden einen bundesländerübergreifenden Korridor. In unmittelbarer Nähe der Elektrolyseure sollen vier Wasserstofftankstellen errichtet werden. In Mecklenburg-Vorpommern ist beispielsweise der Bau eines 55-Megawatt-Elektrolyseurs inklusive einer H2-Tankstelle geplant.

Das Wasserstoffkernnetz bildet als erste Stufe das Grundgerüst für den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland. Dieses Grundgerüst soll in einer zweiten Stufe im Rahmen der Netzentwicklungsplanung weiterentwickelt werden. Ziel ist es, auf Basis einer turnusmäßigen sowie szenario- und bedarfsbasierten Netzentwicklungsplanung, auch ein umfassendes flächendeckendes, vermaschtes Wasserstoffverteilnetz zur Anbindung weiterer Regionen aufzubauen.

Das formelle Verfahren für das Wasserstoffkernnetz beginnt mit Einreichung eines vollständigen Antrags durch die Fernleitungsnetzbetreiber Gas (FNB). Der Antrag muss von den FNB bis zum 22. Juli 2024 gestellt werden. Der Antrag wird von der Bundesnetzagentur innerhalb von zwei Monaten geprüft. Zudem wird es eine zweiwöchige Konsultation geben.

Verfassungsschutzbericht 2023

Innenminister Pegel: „Extremisten wollen unsere Gesellschaft destabilisieren“

Schwerin – Das Grundgesetz, das vor 75 Jahren in Kraft trat, ist die gemeinsame Verfassung und das Fundament für unser Zusammenleben in der Bundesrepublik Deutschland. Zum Schutze unserer Verfassung und Demokratie wurden durch die Mütter und Väter des Grundgesetzes darin verschiedene Mechanismen verankert. Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sind eine Säule dieser „wehrhaften Demokratie“.

Der Bericht des Landesamtes für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2023 skizziert auf gut 170 Seiten insbesondere die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörde zu extremistischen Bedrohungen durch Rechtsextremismus, Islamismus und Linksextremismus sowie hybride Bedrohungen wie Cyberangriffe und Spionage. Innenminister Christian Pegel stellte den Bericht mit dem Leiter der Verfassungsschutzabteilung Thomas Krense heute in Schwerin vor.

„Der Rechtsextremismus ist – leider weiterhin – unangefochten die größte Gefahr für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung und unser. Wie schon in den Vorjahren können wir deutlich beobachten, dass Rechtsextremisten versuchen, legitime zivilgesellschaftliche Proteste im Zusammenhang mit verschiedenen aktuellen Ereignissen für ihre demokratie- und menschenverachtenden Thesen zu nutzen“, erklärte Innenminister Christian Pegel.

Das Personenpotenzial im Bereich des Rechtsextremismus in Mecklenburg-Vorpommern ist von 1.840 Personen im Vorjahr auf 1.855 in 2023 leicht angestiegen. Die Zahl derer, die in rechtsextremistischen Parteien wie der NPD, Die Rechte und III. Weg organisiert sind, ist gesunken von 350 auf 285. „Diese Parteien und Organisationen dienen aber weiterhin als verbindendes Element oder unterstützen die Szene logistisch. Daher nehmen unsere Sicherheitsbehörden insbesondere die Finanzierungsströme solcher Parteien vermehrt in den Fokus“, so der Minister weiter.

So wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Januar 2024 der rechtsextremistischen Partei „Die Heimat“ (ehemals NPD) der Zugang zu weiteren staatlichen finanziellen Mitteln durch den Ausschluss von der Parteienfinanzierung verwehrt. „Dieses Urteil war und ist ein starkes Signal für alle demokratischen Kräfte in unserem Land. Zum ersten Mal in der Geschichte unseres Landes ist ein solches Urteil gesprochen worden und damit ein nachhaltiger Schlag gegen den strukturierten Rechtsextremismus gelungen. Die Grundlage für diese weitreichende Entscheidung haben die Ermittlungsergebnisse der Verfassungsschutzbehörden gelegt – die wehrhaften Institutionen des Rechtsstaates und der Demokratie haben deutlich gezeigt, wie sehr wir diese brauchen“, sagte Christian Pegel.

Der Großteil der rechtsextremistischen Szene im Nordosten ist weiterhin vor allem in parteiunabhängigen bzw. parteiungebundenen Strukturen organisiert: Das Personenpotenzial ist dort angestiegen von 740 im Jahr 2022 auf 820 in 2023. Leicht angestiegen ist auch die Zahl der Rechtsextremisten in MV, die der Landesverfassungsschutz als gewaltbereit einstuft – von 720 auf 730.

Die Zahl der Reichsbürger und Selbstverwalter verzeichnete im vergangenen Jahr einen leichten Anstieg – von 670 auf 690 Personen. „Zwar besteht die Szene zu 75 Prozent aus unstrukturierten Einzelpersonen, die keiner Reichsbürgerorganisation angehören. Dennoch bemerken wir die Bemühungen der Szene, sich stärker untereinander zu vernetzen. Dies gelingt viel über die sozialen Medien, wodurch Extremisten über Landesgrenzen hinaus in Kontakt kommen.

Durch die Verbreitung verschiedenster Verschwörungstheorien bestärken sich die Extremisten untereinander“, fasste der Minister zusammen und: „Auffällig ist, dass sich die Szene mit Akteuren aus den Bereichen der ‚Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates‘ und des ‚Rechtsextremismus‘ zunehmend verbindet. Die Szenen finden dabei ihren kleinsten gemeinsamen Nenner in ihrer verankerten staats- und demokratiefeindlichen Einstellung.“

Der seit 2021 klassifizierte Phänomenbereich der „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierer des Staates nahm 2023 leicht zu – in 2023 konnten 50 Extremisten im Nordosten dieser Szene zugeordnet werden (2022: 30). „Diese Personen lehnen die demokratischen Prinzipien, als wesentliche Grundlage unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, ab“, führte der Innenminister aus. Unter anderem wurde die Bürgerinitiative „Die Blauen Lichter, Blaulicht-Familie“ nun als eine gesichert extremistische Bestrebung eingestuft. Diese haben keine tatsächliche Verbindung zu den „Blaulichtorganisationen“ im Land, versuchen aber, deren Reputation auszunutzen.

„Diese Szene ist weiterhin sehr heterogen. So gibt es personelle und ideologische Überschneidungen zum Rechtsextremismus und zum Bereich der ‚Reichsbürger und Selbstverwalter‘. Der Glaube und das Verbreiten von Verschwörungstheorien sind dabei aber ein Schwerpunkt dieses Phänomenbereichs. Daher stellt er eine Art ‚Auffangtatbestand‘ dar, da die jeweiligen extremistischen Personen nicht einem speziellen Phänomenbereich zuzuordnen sind“, erklärte der Minister. Die Akteure nutzen für sich und ihre Inhalte vor allem die sozialen Medien und das Demonstrationsgeschehen.

Eine besondere Stellung nehmen Extremisten im öffentlichen Dienst ein. „Mitarbeitende im öffentlichen Dienst – ob nun in der Verwaltung oder in den Sicherheitsbehörden – haben eine besondere Verantwortung. Daher ist es umso wichtiger, dass unsere Verfassungsschützer die extremistischen und verfassungsfeindlichen Bestrebungen innerhalb des öffentlichen Dienstes aufdecken.

Für 2023 wurden in Mecklenburg-Vorpommern im Lagebild ‚Rechtsextremisten, Reichsbürger und Selbstverwalter in Sicherheitsbehörden‘ 18 Prüf-, Verdachts- und erwiesene Fälle registriert. Im Jahr zuvor waren es 26. Mit Blick auf die gut 38.000 Beschäftigten innerhalb der Landesverwaltung MV sind dies zum Glück wenige Fälle – aber jeder Fall ist einer zuviel und droht, Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Arbeit des Staates und seiner Institutionen zu kosten“, verdeutlichte der Minister.

Zwölf der Verdachts- und erwiesenen Fälle können dem Rechtsextremismus und einer dem Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zugeordnet werden. Fünf Personen werden als sogenannte Prüffälle geführt. Bei diesen ergab eine Prüfung keine tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen oder sonstige extremistische Bezüge.

Der Linksextremismus in Mecklenburg-Vorpommern ist unverändert: Das Personenpotenzial liegt wie schon 2022 bei 430 – auch die Zahl der Gewaltbereiten ist gleichbleibend bei 210. „Der Trend aus 2022 setzte sich hier fort und für viele Jugendliche und junge Erwachsene stellte sich eine politische Teilhabe innerhalb der legalen Klimaprotestbewegung als attraktiver dar, als die klassischen Themen der Linksextremisten“, so Christian Pegel.

Im Bereich des „Islamismus/islamistischen Terrorismus“ hat der Verfassungsschutz MV im vergangenen Jahr einen leichten Anstieg des Personenpotenzials festgestellt: von 170 auf 180 Personen. „Eine Vielzahl der Islamisten in Mecklenburg-Vorpommern gehören zu den sogenannten Salafisten. Die Szene ist sehr vielfältig und kennzeichnet sich durch Einzelpersonen aus. Daher ist es umso wichtiger, dass unsere Verfassungsschützer zum Schutz unserer Demokratie als ‚Frühwarnsystem‘ wirken“, so der Innenminister.

Dabei ist zentrales Ziel der Sicherheitsbehörden, Anschlagspläne frühzeitig zu erkennen und zu vereiteln. Die bundesweit als hoch eingeschätzte Gefährdungslage macht daher auch um Mecklenburg-Vorpommern keinen Bogen, weshalb auch diesen Extremisten ein besonderes Augenmerk, insbesondere (sich selbst radikalisierende) Einzeltätern oder klandestine Kleingruppen.

Die Verfassungsschützer in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2023 im Bereich „Auslandsbezogener Extremismus“ einen leichten Anstieg des Personenpotenzial festgestellt – auf 295 (2022: 270). Schwerpunkt der Beobachtung bleibt wie schon im Vorjahr die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK). Die PKK ist eine international geächtete terroristische Organisation, die für überregionale Veranstaltungen eine Vielzahl an Sympathisanten mobilisieren konnte.

Bedrohungen durch Cyberangriffe, Spionage oder gezielte Kampagnen von Desinformation haben vor allem mit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine deutlich zugenommen. „Zum einen bemerken wir, dass die Bundesrepublik Deutschland verstärkt in den Fokus von ausländischen Nachrichtendiensten rückt, aber auch Akteure im Inneren nutzen gezielt Desinformationen für sich“, so Minister Christian Pegel und verdeutlichte: „Es ist erkennbar, dass extremistische Akteure der unterschiedlichsten Phänomenbereiche gezielt über soziale Medien insbesondere die junge Zuschauerschaft mit teilweise unverfänglichen Antworten auf alltägliche Lebensfragen an sich zu binden versuchen, und ihnen ihre extremistischen Positionen näherzubringen, um so neue Anhänger zu mobilisieren.“

Staaten wie China, der Iran, Nordkorea, die Türkei und insbesondere Russland bedienen sich vermehrt des Konzepts der „Hybriden Bedrohung“. Dabei werden neben Cyber-Angriffen, Spionage-Aktivitäten und Sabotage von kritischen Infrastrukturen hauptsächlich Desinformationskampagnen durchgeführt, um die öffentliche Meinung im Sinne der jeweiligen Regierung in Deutschland zu beeinflussen.

„Diese Angriffe fremder Mächte sollen mit geringem Aufwand unsere Gesellschaft permanent und auf den verschiedenen Ebenen destabilisieren. Es ist davon auszugehen, dass diese Aktivitäten weiter verstärkt und professionalisiert werden. Dabei greifen ausländische Staaten niedrigschwellig auch auf Unterstützer und Multiplikatoren für Desinformationskampagnen in Deutschland zurück. Desinformationen sind eine Gefahr für unsere Demokratie.

Weil mit diesen Informationen unsere Gesellschaft gespaltet sowie das Vertrauen in staatliche Institutionen erschüttert werden sollen. Daher werden unsere Verfassungsschützer – und alle Sicherheitsbehörden – in diesem Bereich nicht nachlassen“, verspricht Innenminister Christian Pegel.

Die Präsentation zum Verfassungsschutzbericht 2023 sowie alle Berichte für Mecklenburg-Vorpommern seit 2006 und weitere Informationen zum Thema Extremismus finden Sie auf den Webseiten des Verfassungsschutz M-V.

Bundesrat billigt BAföG-Reform

Berlin – Die vom Bundestag beschlossene 29. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) hat am 5. Juli 2024 den Bundesrat passiert.

Das Gesetz erhöht den monatlichen Grundbedarf von 452 Euro auf 475 Euro. Studierende, die nicht mehr bei den Eltern oder in deren Eigentum wohnen, sollen 380 Euro statt bisher 360 Euro pro Monat für die Miete erhalten. Auch die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge werden angepasst.

Zu den im Gesetz enthaltenen Neuerungen gehört zudem die Einführung eines so genannten Flexibilitätssemesters, also die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen für ein weiteres Semester gefördert zu werden. Ebenso soll die Frist für einen Wechsel der Studienrichtung verlängert werden.

Junge Menschen aus besonders finanzschwachen Familien erhalten mit einer Studienstarthilfe von 1.000 Euro einen weiteren Anreiz zur Aufnahme eines Studiums. Außerdem passt das Gesetz den Freibetrag für eigenes Einkommen so an, dass Studierende und Auszubildende ohne Anrechnung auf ihre Förderung bis zum Umfang eines Minijobs nebenbei arbeiten können.

Schließlich enthält das Gesetz Maßnahmen zum Bürokratieabbau und für schnellere Bearbeitungszeiten. Es ändert das Vorausleistungsverfahren, Anrechnungsregelungen für Geschwistereinkommen und vereinfacht Anpassungen von Formblättern der BAföG-Anträge.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, bei zukünftigen Änderungen des Gesetzes die Länder ausreichend einzubinden und zu informieren, da diese zur Umsetzung des Gesetzes verpflichtet seien und ein enger Austausch über die Umsetzungsmöglichkeiten und des realen Aufwands der Verwaltung unerlässlich sei.

Die Änderungen am Bundesausbildungsförderungsgesetz treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, die Änderungen am Dritten Buch Sozialgesetzbuch am 1. August 2024.

Einsatz für Demokratie schützen

Der Bundesrat wird einen Gesetzentwurf zum verbesserten Schutz von Mandatsträgerinnen und -trägern in den Bundestag einbringen

Berlin – Der Bundesrat hat entschieden, dass von den Bundesländern aus ein Gesetzentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern beim Bundestag eingebracht werden wird. Kern des Gesetzesvorhabens ist es, einen neuen Straftatbestand, der Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern durch sogenanntes politisches Stalking, zu schaffen. Gerade auf kommunaler Ebene sollen so Entscheidungsträgerinnen und -träger vor einer Einflussnahme durch bedrohliche Übergriffe in ihr Privatleben geschützt werden.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Der strafrechtliche Schutz von Amts- und Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern ist Mecklenburg-Vorpommern ein wichtiges Anliegen. Die Demokratie lebt von denjenigen, die sich aktiv für sie einsetzen. Sie ist darauf angewiesen, dass sich Menschen aus der Mitte der Gesellschaft heraus Verantwortung in Parlamenten oder Regierungen übernehmen.

Das gilt in Deutschland im Bund und in den Ländern ebenso wie in der Europäischen Union und auf kommunaler Ebene. Deswegen sind die verstörenden Angriffe auf Wahlhelferinnen, Wahlhelfer und andere engagierte Menschen im Zusammenhang mit der Europawahl und zahlreichen Kommunalwahlen mit Verständnislosigkeit und Bestürzung zur Kenntnis zu nehmen. Die Missachtung des Engagements für die freiheitliche-rechtsstaatliche Demokratie aber auch für das gedeihliche kommunale Zusammenleben nimmt damit neue, besorgniserregende Ausmaße an, weil sie auch vor der Gewalt nicht zurückschreckt.

Dabei treten die Mandatsträgerinnen und -träger im Interesse der Gesellschaft und im Interesse des Erhalts der Demokratie in den Mittelpunkt und verdienen jeden notwendigen Schutz. Aus diesem Grund sind wir immer gehalten, angesichts solcher Vorfälle zu prüfen, ob unser Strafrecht derartiges Verhalten wirksam sanktioniert. Mecklenburg-Vorpommern unterstützt daher den vorliegenden Gesetzentwurf, der die Mitglieder des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission, der Gerichte der Europäischen Union, aber auch der kommunalen Parlamente ausdrücklich in den Anwendungsbereich des Strafgesetzbuchs einbezieht.

Vor diesem Hintergrund begrüße ich den heute vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf zur Anpassung des § 46 Abs. 2 StGB, der Angriffe auf Mandatsträgerinnen und Mandatsträger als Vertreterinnen und Vertreter der Demokratie vor Ort strafschärfend wertet. Die, die unsere Demokratie am Leben halten, haben wir mit allen Mitteln zu schützen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt zur ->Bundesratsintitiative. Sie gab im Bundesrat am Freitag eine entsprechende Protokollerklärung ab.