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Kategorie: Deutschland

Meinungs- und Medienfreiheit

Schwesig: Demokratien leben von Meinungs- und Medienfreiheit

Schwerin – Ein klares Bekenntnis zum Erhalt von Frieden, Freiheit und Demokratie gaben die Parlamentspräsidentinnen und Präsidenten der 27 EU-Staaten auf ihrer dreitägigen Konferenz in Palma de Mallorca. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig als Bundesratspräsidentin vertrat zusammen mit Bundestagspräsidentin Bärbel Bas Deutschland bei dem Treffen in Spanien. Unter Vorsitz der spanischen Parlamentspräsidentin Francina Armengol, die in ihre Heimatregion eingeladen hatte und dem Vorsitzenden des spanischen Senats Pedro Rollán erörterten die Teilnehmenden die aktuelle geopolitische Lage in Europa und der Welt sowie die wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen für Europa. Spaniens König Felipe VI. begrüßte die Teilnehmenden im historischen Palast von Palma.

Schwesig betonte: „Wir sind uns einig, dass durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, die Friedensordnung in Europa in Gefahr ist und wir weiter mit militärischer, finanzieller und humanitärer Hilfe als EU-Staaten die Ukraine unterstützen müssen.“ Die Konferenz hob die Bedeutung der parlamentarischen und freiheitlichen Demokratie hervor. Die EU will sich stärker gegen Falsch-Informationen und Fake-News sowie Cyber-Kriminalität zur Wehr setzen. „Die Demokratien leben von Meinungs- und Medienfreiheit auf der Basis von Wahrheit“, so Schwesig.

Die Parlamentspräsidentinnen bekräftigten, wie wichtig Frauen in Führungspositionen für weitere Fortschritte bei der Geschlechtergerechtigkeit sind und plädierten für die konsequente Bekämpfung von sexualisierter Gewalt. „Gerade in Kriegsregionen sind Frauen von Gewalt verstärkt betroffen. Sexuelle Gewalt wird systematisch als Kriegswaffe eingesetzt. Das muss konsequent geahndet werden“, so die Bundesratspräsidentin. Manuela Schwesig vertrat die 16 Länder bei der internationalen Konferenz, die einmal im Jahr durch das Land, welches den EU-Vorsitz hatte, ausgerichtet wird.

Während der Konferenz nutze die Bundesratspräsidentin die Möglichkeit, die Kontakte, um die guten Verbindungen der Länderkammer mit anderen Parlamenten in Europa zu vertiefen. Sie tauschte sich mit Kolleginnen und Kollegen aus Polen, den Niederlanden, der Schweiz, Österreich, Slowenien, Tschechien, Spanien, Frankreich, Belgien, Estland und Litauen aus. Daneben gab es Gespräche mit Gästen der Konferenz wie dem Parlamentspräsidenten aus Kanada.

4 Jahre Männerhilfetelefon

Mehr Männer brechen ihr Schweigen / Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Es ist ein wichtiges bundesweites Angebot und aus Gleichstellungssicht unverzichtbar.“

Hilfetelefon Gewalt an Männern.
Hilfetelefon Gewalt an Männern.

Schwerin – Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg, das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern und das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz äußerten sich jetzt zu Them Männerhilfetelefon.

Auch Männer werden Opfer von häuslicher Gewalt. Deshalb wurde das Hilfetelefon „Gewalt an Männern“ am 22. April 2020 in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Bayern ins Leben gerufen.

Durch die Beteiligung der Bundesländer Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und zuletzt Rheinland-Pfalz konnte das kostenlose und anonyme Beratungsangebot für von Gewalt betroffene Männer breiter ausgebaut werden.

Anlässlich des vierjährigen Bestehens des Männerhilfetelefons ist die Internetseite aktualisiert worden, um Betroffene sowie Helferinnen und Helfer besser zu erreichen. ->www.maennerhilfetelefon.de

Im Jahr 2023 gab es insgesamt 3.311 Beratungen. Mit 67,6 Prozent meldeten sich überwiegend selbst von Gewalt Betroffene. Unterstützende machten 11,2 Prozent der Beratungen aus, Fachkräfte 15,1 Prozent. Zu 3,3 Prozent waren Presseanfragen und zu 2,7 Prozent sonstige Kontakte zu verzeichnen.

Die nordrhein-westfälische Gleichstellungsministerin Josefine Paul: „Die Zahlen für das Berichtsjahr 2023 zeigen, dass das Hilfetelefon eine wichtige Ergänzung des Gewalthilfesystems und eine zentrale erste Anlaufstelle für betroffene Männer ist. Davon habe ich mich heute auch im Gespräch mit dem nordrhein-westfälischen Projektträger vor Ort überzeugen können. Gewalt an Männern darf kein Tabuthema sein. Wir arbeiten weiterhin daran, dass das Thema in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird und Betroffene Unterstützung erhalten.“

Die Mehrheit der Anrufenden hat von Gewalterfahrungen im Erwachsenenalter berichtet. Hierbei wurden am häufigsten psychische und körperliche Gewaltwiderfahrnisse beschrieben. Die häufigsten Anliegen mit denen sich Betroffene an das Hilfetelefon gewandt haben, waren der Wunsch nach psychosozialer Beratung und der Schutz vor weiterer Gewalt.

Mecklenburg-Vorpommerns Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Es ist ein sehr wichtiges bundesweites Angebot. Denn aus Gleichstellungssicht ist es unverzichtbar, dass auch Männern, die Gewalt erleben, jedwede Hilfe geboten wird. Daher war es für Mecklenburg-Vorpommern vor nunmehr über zwei Jahren selbstverständlich, sich zu beteiligen. Ich hoffe, dass weitere Bundesländer sich anschließen.“

Die bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf betont: „Von Gewalt betroffen zu sein geht oftmals mit Scham, Angst und Schuldgefühlen einher. Es ist ein wichtiger und richtiger Schritt, dass sich mehr Menschen an die Beratungs- und Schutzeinrichtungen wenden. Trotzdem ist Gewalt weiterhin ein Tabuthema und das Dunkelfeld zu groß. Wenn betroffene Menschen sich trauen, Hilfe zu holen, müssen sie diese möglichst unkompliziert und schnell erhalten. Mir ist es wichtig, die Beratungsstrukturen und Schutzräume weiterhin zu stärken und auszubauen.“

Seit dem letzten Jahr ist das Hilfetelefon Gewalt an Männern auch mit einem Instagram-Kanal in den Sozialen Medien vertreten, um die schwer erreichbare Betroffenengruppe der jungen Männer durch zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit anzusprechen. Anlässlich des vierjährigen Bestehens ist die überarbeitete Internetseite des ->Hilfetelefons Gewalt an Männern kürzlich online gegangen. Dadurch werden Hemmschwellen auf dem Weg zur Inanspruchnahme des Beratungsangebotes abgebaut und Betroffene, Unterstützerinnen, Unterstützer und Fachkräfte besser informiert.

Baden-Württembergs Sozialminister Manne Lucha: „Ich freue mich sehr, dass die Internetseite jetzt adressatenorientierter und barrierefrei gestaltet ist. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, von Gewalt betroffenen Männern zu helfen. Gerade auch Männer mit Behinderungen müssen sich – u.a. in leichter Sprache und Gebärdensprache – über das Angebot des Hilfetelefons und über Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort informieren können.“

Damit noch mehr Männer den Weg zum Hilfetelefon Gewalt an Männern finden, wird das Angebot kontinuierlich durch verschiedene Kampagnen und Öffentlichkeitsmaterialien in die breite Öffentlichkeit getragen. Die am Modellprojekt beteiligten Ministerien nutzen ihre Reichweite, um über die Presse und die sozialen Medien Aufklärung zum Thema zu betreiben, Männer zu ermutigen, sich Hilfe zu holen und ein Zeichen im Kampf gegen Gewalt an Männern zu setzen.

Das Angebot des Hilfetelefons wird auch über die Grenzen der beteiligten Bundesländer hinaus von Betroffenen genutzt.

„Ich würde mir daher sehr wünschen, dass noch mehr Bundesländer dieses Angebot unterstützen. Die finanzielle Unterstützung des Männerhilfetelefons durch weitere Bundesländer ist notwendig, um dieses wichtige Angebot möglichst vielen gewaltbetroffenen Männern zugänglich zu machen“, so Janosch Littig, Staatsekretär im Ministerium für Familien, Frauen, Kultur und Integration in Rheinland-Pfalz.

Das Hilfetelefon „Gewalt an Männern“ ist bundesweit das erste Beratungsangebot, das unter der Nummer 0800 123 99 00 ratsuchenden Männern Unterstützung anbietet. Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des Modellprojekts findet durch das Institut für empirische Soziologie (IfeS) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg statt. Der Bericht zur Evaluation beim Aufbau eines Hilfetelefons und einer Onlineberatung für von Gewalt betroffene Männer ist auf der Internetseite www.maennerhilfetelefon.de abrufbar.

Startchancen-Programm kann umgesetzt werden

Oldenburg: Bildungs- und Chancengerechtigkeit von Schülerinnen und Schülern stärken

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern steht bei der Umsetzung des Startchancen-Programms in den Startlöchern. Das Kabinett hat am Vormittag die Bund-Länder-Vereinbarung und die Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder gebilligt. Damit ist der Weg für die Unterzeichnung der Vereinbarungen frei. Für den Frühsommer ist die formale Unterzeichnung durch die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder sowie die Bundesministerin für Bildung und Forschung vorgesehen. Das Startchancen-Programm wird mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 umgesetzt. Es hat eine Laufzeit von 10 Jahren.

„Mit dem Startchancen-Programm stärken wir die Bildungs- und Chancengerechtigkeit von Schülerinnen und Schülern“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Noch immer hängt in Deutschland der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen stark von der sozialen Herkunft ab. Das kann und darf so nicht bleiben. Das Startchancen-Programm setzt genau hier an. Wir fördern das Talent und das Potenzial von Schülerinnen und Schülern, damit sie Erfolg haben und selbstbestimmt leben können. Das ist eine echte Zukunftsinvestition“, betonte Oldenburg.

Das Startchancen-Programm fußt auf drei Programmsäulen:

  • Säule I: Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung
  • Säule II: Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung
  • Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams

Mit dem Startchancen-Programm werden 4.000 allgemein bildende und berufliche Schulen in Deutschland unterstützt, an denen ein hoher Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler lernt. In Mecklenburg-Vorpommern sollen 41 Grundschulen, 19 Regionale Schulen bzw. Gesamtschulen und 11 berufliche Schulen vom Startchancen-Programm profitieren. Die Schulauswahl erfolgt anhand abgestimmter, wissenschaftsgeleiteter Kriterien.

Der Bund gibt dabei die Dimensionen „Armut“ und „Migrationshintergrund“ vor. „Wir stimmen uns in diesen Wochen auch mit den Schulträgern und Schulleitungen ab, an welchen Schulen das Programm umgesetzt werden soll. Nach Abschluss der Gespräche werden wir die Auswahl gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindetag und mit dem Landkreistag vorstellen“, kündigte die Ministerin an.

Für das Startchancen-Programm stellt der Bund bis zu einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. Die Länder engagieren sich in gleichem Umfang. Dabei können schon bestehende Programme angerechnet werden. Mecklenburg-Vorpommern rechnet über das Startchancen-Programm mit 17 Millionen Euro pro Jahr.

Meister von Morgen

Unternehmen aus MV präsentieren sich auf der Hannover Messe

Hannover – Der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Reinhard Meyer, besucht heute die Hannover Messe. Insgesamt 28 Unternehmen und Einrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern präsentieren sich in der niedersächsischen Landeshauptstadt.

In Hannover ist am Sonntag die weltweit bedeutendste Industriemesse gestartet. Das Motto der diesjährigen Hannover Messe lautet „Innovationen für eine nachhaltige Zukunft“. Noch bis Freitag zeigen Aussteller aus aller Welt die neuesten Entwicklungen im Bereich der Industrie. Mit 28 Unternehmen und Einrichtungen stellen so viele Aussteller wie nie zuvor ihre Technologien, Produkte und Dienstleistungen in Hannover vor. Mit seiner starken Präsenz auf der Hannover Messe 2024 unterstreicht Mecklenburg-Vorpommern sein Engagement für wirtschaftliches Wachstum, Nachhaltigkeit und technologische Exzellenz.

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer informiert sich vor Ort über das Leistungsspektrum: „Messen sind wichtige Plattformen für den Austausch von Ideen, Innovationen und Geschäftsmöglichkeiten. Als einer der Vorreiter in den Bereichen erneuerbare Energien und Digitalisierung wird Mecklenburg-Vorpommern seine vielfältigen Kompetenzen und Stärken einem internationalen Publikum präsentieren. Hier in Hannover zeigen sich die Meister von Morgen und Mecklenburg-Vorpommern ist mittendrin.“

Meyer wird während der Messe an verschiedenen Formaten teilnehmen und sich mit Vertretern aus Wirtschaft und Politik austauschen. Unter anderem wird er am Montag gemeinsam mit Terje Aasland, dem Energieminister des diesjährigen Partnerlandes Norwegen, ein Forum zum Thema „Deutschland und Norwegen – gemeinsam als Vorreiter beim Übergang zu einem neuen europäischen Energiesystem“ eröffnen.

Wirtschafts- und Energieminister Meyer: „Norwegen und Deutschland haben eine starke und wichtige Partnerschaft im Energiebereich. Bei unseren gemeinsamen Bemühungen um die Energieversorgung und die Energiewende in Deutschland und Europa ist Norwegen kurz- und langfristig ein sicherer, nachhaltiger und kosteneffizienter Energielieferant. Deshalb ist es auch wichtig, dass wir auf allen Ebenen im Austausch bleiben. Die Hannover Messe bietet dafür einen exzellenten Rahmen.“

Die Landesregierung unterstützt ansässige Unternehmen unter anderem durch die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation insbesondere über die Regionale Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (RIS 2021-2027) in drei Aktionsfeldern (Erneuerbare Energien-, Wasserstofftechnologien, Medizintechnik und Biotechnologie sowie Maschinen- und Anlagenbau) und zwei Querschnittstechnologien (Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Bioökonomie). Das Ergebnis der Förderung sollen innovative Produkte und Verfahren sein, welche von regionalen Unternehmen im Land produziert werden.

Die Landesregierung unterstützt Unternehmen, auch im Verbund mit regionalen Forschungseinrichtungen und Hochschulen, auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation. Aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) werden in der aktuellen Förderperiode für wirtschaftsnahe Forschung und Entwicklung etwa 266 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Aus Mecklenburg-Vorpommern sind insgesamt 28 Unternehmen und Institutionen vertreten, die sich als Einzelaussteller oder am Landesgemeinschaftsstand präsentieren. Die Gemeinschaftsbeteiligung Mecklenburg-Vorpommern wird durch die Landesregierung finanzierend unterstützt. Die CIM Technologie-Zentrum Wismar e.V. organisiert in diesem Jahr gemeinsam mit der IHK zu Schwerin den Landesgemeinschaftsstand Mecklenburg-Vorpommern.

Aalschonzeit für die Nordsee festgelegt

Berlin – Zum Schutz des Europäischen Aals (Anguilla anguilla) hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie nach Anhörung der Küstenländer eine Schonzeit für 2024/2025 für die Berufsfischerei an der Nordsee vom 1. September 2024 bis 28. Februar 2025 festgelegt.

An der Ostsee hingegen gilt eine EU einheitliche Schonzeit vom 15. September 2024 bis zum 15. März 2025, die sich direkt aus der EU-Verordnung ableitete, nachdem sich die Anrainer auf keine einheitliche andere Schonzeit einigen konnten. Neben dem ganzjährigen Aalfangverbot für die Freizeitfischerei gilt in den jeweils festgelegten Schonzeiten auch ein striktes Aalfangverbot für die Berufsfischerei. Unbeabsichtigt mitgefangene Aale sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Dazu erklärt Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann: „Sicherlich bedarf es aufgrund des bereits seit den 1980er Jahren andauernden massiven Rückgangs des Aalbestands in Deutschland und Europa eines besonderen Schutzes, sowohl der Jungaale als auch der in die Sargassosee abwandernden adulten Blankaale, sowie weiterer Maßnahmen wie des Aalbesatzes. Gleichzeitig sollten die getroffenen Regelungen für jedermann verständlich und in Nord- und Ostsee möglichst einheitlich sein.

Nach übereinstimmender Auffassung der Küstenbundesländer liegt eine hinreichend valide Datengrundlage vor, um eine einheitliche Schonzeit in Nord- und Ostsee zwischen dem 15. September 2024 und dem 15. März 2025 solide zu begründen. Ich bedauere, dass es den Bundesministerien leider an dem politischen Willen gefehlt hat, eine einheitliche Schonzeit an Ost- und Nordsee auszuweisen und auch konsequent gegenüber der Europäischen Kommission zu vertreten.“

Speziell für die Küstengewässer in Mecklenburg-Vorpommern gilt die Allgemeinverfügung zum Fangverbot für den Schutz des Europäischen Aals des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei vom 19. Januar 2024.  Damit wird der Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/257 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2024, 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern vom 10. Januar 2024 („TAC- und Quotenverordnung“) untersetzt.

Schon in der Pressemitteilung 014/2023 vom 18.01.2023 hatte der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus,  auf die Unverhältnismäßigkeit von Aal-bezogenen Maßnahmen im EU-Fischereirecht hingewiesen.

Ländervergleich bei Investitionsquote

MV auf Platz 1 im Ländervergleich bei Investitionsquote / 17,4 Prozent der Ausgaben für Investitionen genutzt

Schwerin – Bei den Investitionen ist Mecklenburg-Vorpommern im letzten Jahr Spitzenreiter im Ländervergleich gewesen. Mit einer Investitionsquote von 17,4 Prozent der Ausgaben des Landeshaushalts hat das Land anteilig mehr als jedes andere investiert.

„In 2023 hat die Landesregierung mit rund 1.849 Mio. Euro sogar 278 Mio. Euro mehr investiert als zunächst in der Planung veranschlagt. Das ist ein wichtiger Erfolg. Mit mehr Investitionen gerade in Zukunftsbereichen wie den Breitbandausbau, aber auch den Wohnungsbau und mit kommunalen Investitionen holt unser Bundesland gegenüber anderen auf. Mit einer Investitionsquote von über 17 Prozent bewegen wir uns weit über den Investitionszahlen des letzten Jahrzehnts“, so Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Zu den Investitionsschwerpunkten zählten in Mecklenburg-Vorpommern 2023 vor allem die Baumaßnahmen. Hier wurden 375 Mio. Euro investiert.

Über den kommunalen Finanzausgleich sind 213 Mio. Euro investive Mittel an die Kommunen geflossen.

Einen weiteren Schwerpunkt bildeten sonstige Investitionen mit Volumen von 1.262 Mio. Euro. Beispielhaft seien hier der Breitbandausbau (113 Mio. Euro), der Wohnungs- und Städtebau (229 Mio. Euro) oder auch Investitionen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe für die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (133 Mio. Euro) genannt.

Auf Platz zwei im Ländervergleich der Investitionsquote hinter Mecklenburg-Vorpommern liegt Thüringen mit 15,8 Prozent, gefolgt von Sachen mit 15,2 Prozent und Bayern mit 14,1 Prozent.

Die Schlusslichter im Länderbergleich der Investitionsquote bilden Hessen mit 8 Prozent, Niedersachsen mit 5,9 Prozent und Rheinland-Pfalz mit 5,3 Prozent.

Arbeitsmarkt im März 2024

Nürnberg – „Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung nehmen im März zwar ab, allerdings weniger als sonst in diesem Monat. Die konjunkturelle Flaute macht sich also nach wie vor am Arbeitsmarkt bemerkbar. Insgesamt behauptet er sich aber weiter relativ gut“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im März: -45.000 auf 2.769.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +176.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent

Mit der einsetzenden Frühjahrsbelebung ist die Arbeitslosigkeit im März 2024 um 45.000 auf 2.769.000 gesunken. Der Rückgang fiel in diesem Jahr aber vergleichsweise gering aus; daher hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat saisonbereinigt zugenommen, und zwar um 4.000. Verglichen mit dem März des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 176.000 höher.

Die Arbeitslosenquote sank im März 2024 um 0,1 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 3,5 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 gestiegen. Sie lag im März 2024 bei 3.606.000 Personen. Das waren 143.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 24. März für 48.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, 10.000 weniger als zum vergleichbaren Zeitpunkt im Vormonat.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Januar 2024 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 194.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 154.000 im Dezember und 175.000 im November.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar 2024 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 16.000 gestiegen. Mit 45,83 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 199.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von Dezember auf Januar 2024 saisonbereinigt um 27.000 gestiegen.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im Januar nach Hochrechnungen der BA um 205.000 auf 34,75 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf ausländischen Staatsangehörigen beruht. 7,48 Millionen Personen hatten im Januar 2024 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 116.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,13 Millionen ausschließlich und 3,35 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im März waren 707.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 70.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im März 2024 um einen Punkt auf 113 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 11 Punkten.

907.000 Personen erhielten im März 2024 Arbeitslosengeld, 105.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten lag im März bei 3.995.000. Gegenüber März 2023 war dies ein Anstieg um 56.000 Personen. 7,3 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2023 bis März 2024 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 317.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 6.000 mehr als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im März noch 190.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden.

Gleichzeitig waren 438.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 13.000 weniger als vor einem Jahr. 281.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch stark in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

Nationale Hafenstrategie

Nationale Hafenstrategie unterstreicht Bedeutung der deutschen Seehäfen – Küstenländer sehen nationale Aufgaben

Schwerin – Die Küstenländer begrüßen den heutigen Beschluss einer Nationalen Hafenstrategie durch das Bundeskabinett. Damit liegt erstmals in Deutschland eine solche Strategie vor. Die Häfen in Europas größter Volkswirtschaft, die wie kaum ein anderes Land der Europäischen Union auf den Außenhandel setzt, liegen im unmittelbaren nationalen Interesse des Bundes und aller Bundesländer. Ihr Unterhalt ist nicht alleinige Aufgabe der Länder, in denen die Seehäfen liegen, sondern ein gemeinsames Anliegen.

Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern: „Die zukunftssichere Aufstellung der Häfen in den norddeutschen Küstenländern ist eine gesamtdeutsche Aufgabe. Für die Umsetzung der daraus resultierenden bevorstehenden nationalen Aufgaben bedarf es einer soliden Finanzausstattung durch den Bund – insbesondere zum Ausbau und zur Anpassung der Seehafeninfrastruktur. Nationale Aufgaben sind national zu finanzieren, damit Deutschland wettbewerbsfähig ist und bleibt – und die Wertschöpfung vor Ort realisiert werden kann.“

Dem Beschluss des Bundeskabinetts war ein mehrjähriger intensiver Erarbeitungsprozess vorausgegangen, in den sich die Küstenländer mit konkreten Forderungen eingebracht haben. Die gemeinsamen Erwartungen der Küstenländer an diese neue Hafenstrategie einschließlich der wichtigsten Frage zur künftigen Finanzierung der deutschen Seehäfen wurden im Rahmen des 11. Hafenentwicklungsdialoges der Küstenländer mit dem Bund noch einmal unterstrichen. Die zuständigen Ministerinnen, Minister und Senatorinnen aus Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern erklären daher gemeinsam:

Eine Nationale Hafenstrategie geht einher mit nationaler Verantwortung! Den begonnenen Dialog mit dem Bund und den übrigen Bundesländern werden wir auf Grundlage der heute beschlossenen Strategie konstruktiv und verlässlich fortführen. Dabei stehen die Küstenländer klar zu ihrem Auftrag und zu ihrer Verantwortung, die Leistungsfähigkeit der Seehäfen für den deutschen Außenhandel zu erhalten und auszubauen. Die Energiewende und die Dekarbonisierung sind ohne Häfen nicht zu machen. Die Küstenländer sind aber allein nicht in der Lage, die erheblichen Investitionen angesichts der nun anstehenden nationalen Herausforderungen und Aufgabenstellungen der Energiewende, des Klimawandels und auch der Sicherheit eigenständig zu lösen.

In der Nationalen Hafenstrategie werden den Häfen wichtige Zukunftsaufgaben im Bereich der Energiewende, der Transformation der Industrie, der Versorgungs- und Produktionssicherheit, der neuen Sicherheitsarchitektur im Rahmen der NATO-Mitgliedschaft und auch dem notwendigen Kampf gegen den Schmuggel illegaler Güter wie Drogen und Waffen zugewiesen. Die Nationale Hafenstrategie zeigt die immensen Herausforderungen auf, vor denen Deutschland steht und für deren Bewältigung leistungsfähige Häfen unbedingt erforderlich sind.

Die Seehäfen garantieren im Verbund mit der See- und Binnenschifffahrt die Versorgungssicherheit in weiten Teilen der Bundesrepublik und auch der benachbarten Staaten. Sie sorgen dafür, dass Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher Güter, Rohstoffe und Energie zuverlässig erhalten und ermöglichen den Export, der für Deutschland überragende wirtschaftliche Bedeutung hat. Die Seeschifffahrt sichert den Zugang zum globalen Warenaustausch. Über 60 Prozent des deutschen Im- und Exportes erfolgen auf dem Seeweg. Zudem generieren die Seehäfen Wertschöpfung und Arbeitsplätze weit über die Grenzen der jeweiligen Region hinaus.

Die Küstenländer begrüßen daher, dass der Bund angekündigt hat, zeitnah konkrete Vorschläge zur Umsetzung wesentlicher Bausteine der Nationalen Hafenstrategie einschließlich der Finanzierung vorzulegen. Eine bundesweite Förderung für die See- und Universalhäfen und ein erhöhter Ausgleich für die besonderen finanziellen Belastungen durch die Seehäfen (Hafenlasten) muss der nächste Schritt nach Vorlage dieses Papiers sein, um ins Handeln zu kommen.