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Kategorie: Deutschland

Arbeitsmarkt im Dezember 2022

Nürnberg – „Die Arbeitslosigkeit hat im Dezember wie in diesem Monat üblich mit Beginn der Winterpause zugenommen. Bereinigt um saisonale Einflüsse ist jedoch ein Rückgang zu verzeichnen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Dezember: +20.000 auf 2.454.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +124.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,1 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent

Im Zuge der einsetzenden Winterpause ist die Arbeitslosigkeit im Dezember 2022 gegenüber dem Vormonat gestiegen, und zwar um 20.000 auf 2.454.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 13.000 abgenommen. Verglichen mit dem Dezember des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 124.000 höher. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter infolge des russischen Angriffskrieges wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich gesunken.

Die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im November auf 2,8 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat deutlich um 20.000 gestiegen, da hier auch die zunehmende Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen Berücksichtigung findet. Die Unterbeschäftigung lag im Dezember 2022 bei 3.322.000 Personen. Das waren 238.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 28. Dezember für 91.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Oktober 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 163.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat sich die Inanspruchnahme zuletzt wieder merklich erhöht.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im November 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 50.000 gestiegen. Mit 45,99 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 498.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von September auf Oktober 2022 um 9.000 zu.

Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Oktober nach Hochrechnungen der BA um 531.000 auf 34,90 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,44 Millionen Personen hatten im Oktober 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 190.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,16 Millionen ausschließlich und 3,28 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Die Nachfrage nach neuem Personal wurde zuletzt spürbar schwächer, liegt aber weiter auf einem vergleichsweise hohen Niveau. So waren 781.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 13.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen gegenüber dem Vormonat um 7.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im Dezember 2022 um 1 Punkt auf 127 Punkte.

748.000 Personen erhielten im Dezember 2022 Arbeitslosengeld, 18.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Dezember bei 3.814.000. Gegenüber Dezember 2021 war dies ein Anstieg um 226.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Unterstützungsleistungen für 2023

Schwerin – Im kommenden Jahr stehen verschiedene gesetzliche Neuerungen an. Die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Stefanie Drese, begrüßte zum Jahreswechsel vor allem die Ausweitung der Unterstützungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger: „Ohne Frage blicken wir auf ein herausforderndes Jahr. Deshalb ist es gut, dass es unter anderem Anpassungen beim Kindergeld, der Rente und dem Wohngeld geben wird.“

Ab 1. Januar erhöht sich das Kindergeld auf 250 Euro um rund 14 Prozent. Bund und Länder haben zudem eine Anpassung des Wohngeldes beschlossen. Die gesetzlichen Renten sollen im Juli 2023 angehoben werden.

Drese: „Die Lebenserhaltungskosten sind spürbar gestiegen. Viele Menschen sind trotz Berufstätigkeit in eine finanziell angespannte Lage geraten. Die Verdopplung des Wohngeldes sowie die Anpassung der Bemessungsgrenze werden helfen, den wirtschaftlichen Druck etwas abzumildern.“ Betroffen seien laut Drese häufig Familien mit geringen Einkommen und Alleinerziehende. „Die Erhöhung des Kindergeldes führt daher hoffentlich ebenso zu ein wenig Entlastung“, so die Ministerin.

Auch die geplante Anpassung der Rentenbezüge sei zusätzlich zu den weiteren Entlastungsmaßnahmen ein wichtiger Schritt, um gezielt Seniorinnen und Senioren zu unterstützen, betont Drese.

Darüber hinaus begrüßte Drese unter anderem geplante Änderungen in der Pflege. So wird der Mindestlohn für Pflegefachkräfte von derzeit 15 Euro auf 18,25 Euro bis Ende 2023 sowie der Urlaubsanspruch von 26 auf 29 Tage erhöht. Drese: „In weiten Teilen der Gesellschaft zeigt sich eine große Wertschätzung für Pflegende. Dies muss sich auch in der Bezahlung der Beschäftigten widerspiegeln.“ Dabei müsse deutlich sein, dass es sich beim Mindestlohn lediglich um eine einzuhaltende Untergrenze handele, betont Drese.

Des Weiteren gelten im stationären Bereich ab 2023 für mehr Fachrichtungen Pflegepersonaluntergenzen. So treten in der Hals-, Nasen- und Ohrenmedizin sowie in der Rheumatologie und der Urologie neue Anforderungen in Kraft. Laut Drese sei dies zum Wohl der Mitarbeitenden und der Patienten und Patientinnen eine gute Entwicklung. „Bei der wichtigen Erhöhung der Untergrenzen beim Pflegepersonal in den Krankenhäusern wird auch die angespannte Fachkräfte-Situation deutlich. Angemessene Personaluntergrenzen tragen aber – ebenso wie eine bessere Bezahlung – dazu bei, die Attraktivität des Berufs zu erhöhen,“ so die Ministerin.

Wohngeld: Einkommensgrenze steigt deutlich

Schwerin – Mit der Wohngeldreform, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, steigen die Einkommensgrenzen für den Bezug von Wohngeld in Mecklenburg-Vorpommern deutlich an. Viele Menschen können nach der Reform erstmals Wohngeld erhalten und so eine finanzielle Unterstützung zu den gestiegenen Wohn- und Heizkosten erhalten. Der Kreis der Anspruchsberechtigten von zurzeit 22.000 Haushalten wird sich ungefähr verdreifachen.

Landesbauminister Christian Pegel nannte einige Orientierungswerte: „Die Einkommensgrenzen steigen bis in die unteren mittleren Einkommen hinein. Beispielsweise können viele alleinlebende Rentnerinnen und Rentner mit einer Bruttorente von bis zu 1.500 Euro und viele alleinstehende Erwerbstätige mit einem Bruttolohn von bis zu 2.000 Euro Wohngeld erhalten.

Eine Familie mit einem Kind und einem gemeinsamen Erwerbseinkommen von bis zu 3.500 Euro brutto oder eine Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Erwerbseinkommen von bis zu 4.500 Euro brutto können künftig ebenfalls wohngeldberechtigt sein. Je nach Haushaltssituation, Wohnort und Höhe der Miete ist ein Wohngeldanspruch zum Teil auch bei höheren Einkünften möglich.“

Starre Einkommensgrenzen gibt es beim Wohngeld nicht. Christian Pegel empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern daher, mit dem digitalen Wohngeldrechner des Zweckverbands Elektronische Verwaltung https://wohngeld-mv.de/Rechner/ unverbindlich zu prüfen, ob sie für den Wohngeldbezug in Frage kommen.

„Die Kommunen stehen durch die Wohngeldreform vor großen Herausforderungen. Ich danke allen, die bereits Vorkehrungen getroffen haben, um die Reform erfolgreich umzusetzen. Die Fachanwendungen in den Wohngeldbehörden wurden umgestellt, sodass ab Anfang Januar 2023 Bescheide zum neuen Wohngeld erteilt werden können.

Durch die Steigerung der Einkommensgrenzen wird es natürlich zu einer Häufung von Anträgen in den Wohngeldstellen kommen. Ich bitte die Antragstellerinnen und Antragsteller um etwas Geduld. Selbstverständlich wird das Wohngeld rückwirkend gezahlt“, so der Minister.

Wer bereits einen Wohngeldbescheid für 2023 hat, braucht nichts zu unternehmen. Ihr oder ihm wird im Januar 2023 automatisch das höhere Wohngeld ausgezahlt.

Deutschlandticket 2023

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat eine schnelle Einführung des Deutschland-Tickets für 49 Euro gefordert.

„Das ist eines der drängendsten Aufgaben für das kommende Frühjahr. Das Ticket revolutioniert die bisherigen Tarifstrukturen bundesweit. Die Erwartungshaltung ist in ganz Deutschland hoch. Mit der geplanten Einführung des Deutschlandtickets wird erstmalig und dauerhaft ein bundesweit geltendes Nahverkehrsticket geschaffen.

Die Länder peilen als Start den 1. April an. Das muss das Ziel bis zur Einführung bleiben. Bund und Länder teilen sich die Kosten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Das Deutschlandticket soll an das stark nachgefragte 9-Euro-Ticket aus dem Sommer dieses Jahres anknüpfen.

Das Deutschlandticket soll für Busse und Bahnen im Nahverkehr mit einem Einführungspreis von 49 Euro je Monat kommen. Mit dem Deutschlandticket sind neue Erlös- und Tarifstrukturen aufzubauen.

„Mit der neuen Tarifstruktur ist ein grundlegender Paradigmenwechsel im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verbunden. Das Bus-und-Bahn-Fahren wird für die Nutzerinnen und Nutzer des Deutschlandtickets erheblich einfacher werden. Ein Preis für ein Ticket, um durch ganz Deutschland zu fahren. Gegenwärtig werden die organisatorischen Voraussetzungen zur Umsetzung geschaffen“, so Verkehrsminister Meyer.

Darüber hinaus werden Varianten für ergänzende länderspezifische Rabattierungen zum Deutschlandticket diskutiert. „Wir prüfen beispielsweise eine Variante, nach der ausgewählte Kundengruppen mit einem eher geringen Einkommen – beispielsweise wie Auszubildende und Senioren – einen rabattierten Preis für das Deutschlandticket zahlen würden“, sagte Minister Meyer. Er verwies auch auf das bereits bestehend 365-Euro-Ticket für Auszubildende.

Bei allen zusätzlichen landesspezifischen Ticketrabattierungen müssen ausreichende Mittel zur Finanzierung zur Verfügung stehen. „Diese Mittel werden gleichzeitig gebraucht, um das Leistungsangebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)/ÖPNV zu sichern und auszubauen. Dazu zählt, die anteilige Finanzierung von wichtigen Infrastrukturprojekten für den SPNV durch das Land zu gewährleisten. Auch die Digitalisierung im ÖPNV des Landes muss vorangetrieben werden“, so Meyer.

Verkehrsminister Meyer fordert vom Bund eine klare Finanzierungszusage der Fahrgeldmindereinnahmen über das Einführungsjahr 2023 hinaus. „Das ist notwendig, um Wirtschaftlichkeit und Liquidität zu erhalten. Verkehrsunternehmen dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Die Verkehrsunternehmen brauchen Planbarkeit“, machte Meyer deutlich. Die Länder und der Bund sind bereit, über ihren jeweiligen Finanzierungsanteil von 1,5 Milliarden Euro hinaus auch eine Nachschusspflicht paritätisch mitzufinanzieren.

„Ein günstiges Ticketangebot ist ohne ein qualitativ vernünftiges ÖPNV-Angebot kein wirkliches Angebot für viele Menschen“, so Wirtschafts- und Verkehrsminister Meyer.

„Das gilt vor allem auch für die Nahverkehrsversorgung im ländlichen Raum. Daher führen wir ab 2024 ein landesweites, nach einheitlichen Standards organisiertes Rufbussystem ein und bauen auch das Taktbusliniennetz entsprechend aus. Es ist unser Ziel, dass jeder Rufbus an einen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) oder einen Taktbusverkehr angebunden wird. Damit werden auch Menschen in den ländlichen Räumen das bestehende ÖPNV-Angebot besser erreichen und ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilität leisten können“, betonte Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.

Dabei verwies er darauf, dass es für Lehrlinge bereits das Azubi-Ticket für 365 Euro im Jahr gebe, das nun in einem nächsten Schritt auch auf Senioren ausgedehnt werden solle.

Bürgergeld kommt zum 01. Januar 2023

Erhöhung des Regelbedarf erfolgt automatisch

Nürnberg – Zum Jahreswechsel löst das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld ab – die Leistungen laufen aber ganz normal weiter. Die ab Januar 2023 erhöhten Regelbedarfe werden pünktlich und automatisiert ausgezahlt. Anlässlich der Einführung des Bürgergeldes muss kein neuer Antrag gestellt werden. Endet jedoch der laufende Bewilligungsabschnitt, ist – wie bereits in der Vergangenheit – ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen.

Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro. Die Bescheide der Jobcenter werden im Hinblick auf die rechtlichen Änderungen sowie die Bezeichnung Bürgergeld angepasst – behalten aber im Wesentlichen zunächst ihre bekannte Gestalt.

Alle Anträge, deren Bewilligungszeiträume bis einschließlich 31.12.2022 beginnen, unterfallen dem aktuell geltenden Recht mit dem pandemiebedingt vereinfachten Zugang zur Grundsicherung. Vermögen gilt in diesen Fällen ab einer Höhe von 60.000 Euro für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und 30.000 Euro für jede weitere Person als erheblich.

Ab einem Bewilligungsbeginn in 2023 kommen die neuen Regelungen bzw. Beträge zum Tragen: Während der Karenzzeit bleiben 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft unberücksichtigt. Für jede weitere Person bleiben jeweils 15.000 Euro unangetastet. Nach Ablauf der Karenzzeit beträgt das Schonvermögen 15.000 Euro für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person. Unterkunftskosten werden während der Karenzzeit in tatsächlicher Höhe anerkannt. Heizkosten unterfallen nicht der Karenzzeit und werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.

Das Sanktionsmoratorium endet zum Jahreswechsel und die Leistungsminderungen – so heißen die Sanktionen in Zukunft – werden neu geregelt: Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gemindert. Bei den Pflichtverletzungen erfolgen die Minderungen gestaffelt. Beim ersten Verstoß 10 Prozent für einen Monat, 20 Prozent für zwei Monate beim wiederholten Verstoß sowie 30 Prozent für drei Monate ab dem dritten Verstoß.

Ergänzender Hinweis: Nur ca. 3 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wurden in der Vergangenheit durchschnittlich mit mindestens einer Sanktion belegt.

Anträge und Anliegen an das Jobcenter können unter www.jobcenter.digital auch auf elektronischem Weg erfolgen.

Im November 2022 bezogen in Deutschland 5.351.000 Menschen in 2.832.000 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Knapp drei Viertel der Regelleistungsberechtigten waren erwerbsfähig (3.804.000), 1.625.000 von diesen arbeitslos. 1.548.000 zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren.

Das Bürgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Die Jobcenter unterstützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und fördert mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder)Einstieg in Beschäftigung

Konsumklima steigt zum dritten Mal in Folge

Nürnberg – Zum Ende des Jahres 2022 verbessert sich die Verbraucherstimmung in Deutschland noch einmal. Sowohl die Konjunktur- und Einkommenserwartung wie auch die Anschaffungsneigung gewinnen hinzu. GfK prognostiziert für das Konsumklima für Januar 2023 -37,8 Punkte und damit 2,3 Punkte mehr als im Dezember dieses Jahres (revidiert -40,1 Punkte). Dies sind die Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für Dezember 2022.

Damit setzt das Konsumklima seine vorsichtige Erholung fort. Moderatere Energiepreise als ursprünglich erwartet sowie die Entlastungspakete der Bundesregierung zur Dämpfung der Energiekosten sorgen für den zurückgehenden Pessimismus.

„Mit dem dritten Anstieg in Folge arbeitet sich das Konsumklima langsam aus dem Tief. Das Licht am Ende des Tunnels wird etwas heller“, erklärt Rolf Bürkl, GfK-Konsumexperte. „Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Abfederung der explodierenden Energiekosten zeigen offenbar ihre Wirkung. Dennoch kann noch keine Entwarnung gegeben werden. Die Erholung des Konsumklimas, wie wir sie derzeit sehen, steht noch auf wackeligen Füßen. Sollte sich zum Beispiel die geopolitische Lage wieder verschärfen und zu einer deutlichen Erhöhung der Energiepreise führen, würde das Licht am Ende des Tunnels sehr schnell wieder dunkler werden oder sogar ganz erlöschen.“

Trotz der leichten Verbesserung befindet sich das Konsumklima nach wie vor an einem Tiefpunkt. Folglich wird der ausbleibende Konsum auch im kommenden Jahr eine Belastung für die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland bleiben.

Bereits zum dritten Mal in Folge legt die Einkommenserwartung im Dezember 2022 zu. Mit einem Plus von 10,9 Zählern klettert der Einkommensindikator auf -43,4 Punkte. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Minus jedoch immer noch gut 50 Punkte.

Die Gründe für diese leichte Entspannung liegen zum einen darin begründet, dass sich die Preise für Energie in den letzten Wochen etwas moderater entwickelt haben. Auf der anderen Seite zeigen offenbar die Entlastungspakete der Bundesregierung zur Dämpfung der Energiekosten Wirkung. Zusätzlich bestärken die ersten Tarifabschlüsse für 2023 die Konsumenten in der Hoffnung, dass die zu erwartenden Kaufkraftverluste nicht ganz so heftig ausfallen dürften wie befürchtet.

Nachdem die Anschaffungsneigung von Herbst 2021 bis Herbst 2022 einen dauerhaft fallenden Trend aufwies, scheint sie sich nun zu stabilisieren. Der Indikator gewinnt im Dezember 2,3 Zähler hinzu und weist nun -16,3 Punkte auf. Im Vorjahresvergleich reduziert sich das Minus auf -17,1 Punkte.

Trotz des leichten Anstiegs bleibt die Kaufzurückhaltung groß. Die Verunsicherung durch die multiplen Krisen, wie Pandemie, Ukraine-Krieg und Inflation, ist nach wie vor hoch. Vor allem die Erwartung deutlich höherer Heizkostenabrechnungen im Frühjahr 2023 veranlasst offenbar eine Reihe von Konsumenten dazu, Geld zurückzulegen. Diese Mittel fehlen dem Konsum an anderer Stelle. Auf der anderen Seite stützt die anhaltend stabile Beschäftigungslage die Konsumneigung, da die Angst vor Arbeitslosigkeit derzeit gering ist.

Ähnlich den Einkommensaussichten lässt auch die Konjunkturerwartung ihre Tiefststände nach und nach hinter sich. Zum zweiten Mal in Folge legt der Indikator zu. Aktuell gewinnt er 7,6 Zähler und steigt damit auf -10,3 Punkte. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Minus -27,4 Punkte.

Nach wie vor gehen die deutschen Konsumenten davon aus, dass Deutschland im kommenden Jahr in eine Rezession rutschen wird. Allerdings dürfte sie weniger tief ausfallen, als noch vor einigen Monaten befürchtet wurde. Gegenwärtig gehen die Wirtschaftsexperten davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt 2023 um etwa ein halbes Prozent sinken wird. Dabei wird der Konsum aufgrund der beträchtlichen Kaufkraftverluste der privaten Haushalte keinen positiven Beitrag leisten können.

Wissings Irrweg

AKWs und Autobahnen führen nicht in die Zukunft

Berlin – Anlässlich der heutigen Diskussion zur Planungsbeschleunigung und längeren AKW-Laufzeiten im Kabinett erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): „Herr Wissing spielt mit der Angst der Menschen, um den FDP-Willen nach immer neuen Autobahnen durchzudrücken. Anstatt das düstere Bild von leeren Supermarktregalen zu malen, sollte er sich bei der Planung und dem Bau von Infrastrukturen auf das Wesentliche konzentrieren:

Die Ziele des Natur- und Klimaschutzes zur zentralen Grundlage der Verkehrsplanung machen. Die Bundesregierung muss sich darauf konzentrieren, die Verkehrsinfrastruktur zu erhalten und sinnvolle Schienenprojekte zu bauen. Planungsbeschleunigung ist kein Selbstzweck. Sie muss eingesetzt werden, um bereits beschlossene Ziele wie Klimaneutralität oder den Erhalt von Biodiversität zu erreichen. Mit dem Bau neuer Fernstraßen gelingt das sicherlich nicht.

Wissings Versuch die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke mit mehr E-Autos zu begründen ist eine Nebelkerze. Die Reaktoren sind in die Jahre gekommen und entsprechen nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik. Dass ausgerechnet die marode und unsichere Hochrisikotechnologie Atomkraft nun Wissings verschlafene Mobilitätswende retten sollen, ist eine Farce.“

Bundesweiter Warntag

Innenminister Pegel: „Test bestanden – im Krisenfall bleiben wir handlungsfähig“

Schwerin – Als einziges Bundesland nutzte Mecklenburg-Vorpommern den gestrigen zweiten bundesweiten Warntag dazu, um auch die Wege der Informations- und Meldewege von Katastrophenschutzbehörden, wichtigen Dienststellen und Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern im Katastrophenfall bei weitgehendem Stromausfall zu testen.

„Das Fazit des Tages ist: Die Übung war ein voller Erfolg. Die Ministerien, Landkreise und kreisfreien Städte haben tolles Engagement gezeigt, sehr schnell und vorzeitig geantwortet und die Aufgaben erfüllt. Der Test war erfolgreich – auch im Krisenfall bleiben wir handlungsfähig. Es gab in einigen wenigen Bereichen Optimierungspotenzial bei der Ausstattung, aber genau diese Stellschrauben wollten wir identifizieren. Mein besonderer Dank gilt den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die die Übung im hohem Maße unterstützt und selbst in vielen Fällen mitgewirkt haben“, so Innenminister Christian Pegel.

Ziel war es, dass alle erforderlichen Beteiligten nach einer Aktivierung außerhalb der Regelarbeitszeit innerhalb von drei Stunden selbstständig eine Rückmeldung über die Kontaktaufnahme abgeben, um die Regierungsfähigkeit im Krisenfall sicherstellen zu können. Die Übung war für den gesamten Tag von 5 bis 19 Uhr vorgesehen. „Nicht nur die Ministerien und deren nachgeordneten Behörden waren involviert, insgesamt haben landesweit 76 beteiligte Übungsstellen teilgenommen. Unter anderem die unteren Katastrophenschutzbehörden, die obere Katastrophenschutzbehörde, das Landeskommando M-V der Bundeswehr, die Bundesanstalt Technische Hilfswerk, die Medizinische Task Force, aber auch Stellen wie Amtsverwaltungen“, so der Minister.

Die Übung war eine Vorbereitung auf eine mögliche Energiemangellage, bei der als alternatives Kommunikationsmittel unter anderem Digitalfunkgeräte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) auf speziellen Rufgruppen eingesetzt wurden. „Das war ein Stresstest für die Kolleginnen und Kollegen, denn dies entspricht nicht deren üblichen Arbeitsweise. Hinzu kommt, dass die Beteiligten durch die anhaltende Lagebewältigung insgesamt stark ausgelastet sind und dieser Test eine weitere zusätzliche Belastung darstellt“, so der Minister und ergänzt: „In der aktuellen Situation ist ein solcher Probelauf notwendig, daher bedanke ich mich bei allen Beteiligten für ihre Bereitschaft.“

Informationen rund um die Arbeit und den Brand- und Katastrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf der Seite www.brand-kats-mv.de.