Menü Schließen

Kategorie: Deutschland

Der Arbeitsmarkt im Juli 2021

Nürnberg – „Die Lage am Arbeitsmarkt verbessert sich weiter. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind trotz Beginn der Sommerpause weiter kräftig gesunken. Das Wachstum der Beschäftigung hält an. Und die Unternehmen suchen vermehrt nach neuem Personal.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Juli: -24.000 auf 2.590.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -320.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 5,6 Prozent

Mit den weitgehenden Öffnungsschritten der letzten Monate hat sich die Zahl der Arbeitslosen im Juli 2021 – anders als sonst in diesem Monat üblich –  gegenüber dem Vormonat verringert, und zwar um 24.000 auf 2.590.000. Saisonbereinigt hat sie um 91.000 stark abgenommen. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 5,6 Prozent. Im Vergleich zum Juli des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 320.000 gesunken.

Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Minus von 0,7 Prozentpunkten. Die Folgen der Corona-Krise belaufen sich auf ein Plus von 316.000 Arbeitslosen bzw. 0,7 Prozentpunkten bei der Arbeitslosenquote. Diese Werte haben sich aufgrund der Erholung auf dem Arbeitsmarkt im Vergleich zum Höhepunkt im Sommer 2020 inzwischen etwa halbiert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote lag im Juni bei 3,7 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Juli bei 3.379.000 Personen. Das waren 294.000 weniger als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Juli für 75.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Mai 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 2,23 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme geht damit weiter zurück. Im April 2020 hatte sie mit knapp 6 Millionen den Höhepunkt erreicht.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lassen aktuell eine Aufwärtsbewegung erkennen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Juni 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 76.000 gestiegen. Mit 44,84 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 162.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Mai 2021 reichen und damit die Wirkung der Öffnungsschritte noch nicht vollständig erfassen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 31.000 zu.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Mai nach Hochrechnungen der BA um 402.000 auf 33,73 Millionen Beschäftigte gestiegen. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist immer noch stark von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist betroffen. Ihre Zahl betrug im Mai 2021 6,99 Millionen.

Die Nachfrage nach neuen Personal hat sich im Juli kräftig belebt. So waren 744.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 171.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 41.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Juli 2021 um 7 Punkte auf 121 Punkte. Er liegt damit 29 Punkte über dem Wert des bereits von Corona betroffenen Vorjahresmonat Juli 2020. Der BA-X übertrifft auch den Wert vom März 2020, also dem letzten Berichtsmonat, bevor die Auswirkungen der Pandemiemaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt sichtbar wurden.

805.000 Personen erhielten im Juli 2021 Arbeitslosengeld, 303.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Juli bei 3.855.000. Gegenüber Juli 2020 war dies ein Rückgang von 152.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2020 bis Juli 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 404.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 35.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterblieben viele Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege beeinträchtigt waren und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden konnten.

127.000 Bewerberinnen und Bewerber waren im Juli noch unversorgt. Seit Oktober 2020 wurden 485.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 14.000 weniger als vor einem Jahr. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 194.000 im Juli noch unbesetzt. Insgesamt ist eine zunehmende Aufhellung am Ausbildungsmarkt zu spüren. Erfahrungsgemäß ist der Ausbildungsmarkt über die Sommermonate noch stark in Bewegung. Viele Betriebe treffen noch Entscheidungen und zahlreiche junge Menschen finden noch eine Ausbildungsstelle oder weichen auf eine Alternative aus.

Mecklenburg-Vorpommern hilft

Schwerin – Die Starkregenereignisse und Hochwasser der letzten Wochen haben viele Regionen in Deutschland schwer getroffen und viele Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen stehen vor erheblichen finanziellen Schäden. Die Beseitigung dieser Schäden muss eine gemeinsame Aufgabe des Bundes und aller Länder sein. Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern steht in dieser schweren Stunde den Betroffenen zur Seite.

Die Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sowie der Freistaat Bayern haben bereits mit Zustimmung des Bundesfinanzministeriums entsprechende Katastrophenerlasse verfügt, um somit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen schnell und unbürokratisch helfen zu können. Um die Spendenbereitschaft noch weiter zu erhöhen, sollen die insoweit von den betroffenen Ländern beschlossenen steuerrechtlichen Vereinfachungen auch in allen übrigen Ländern berücksichtigt werden.

Wer zum Beispiel bis zum 31. Oktober 2021 eine Spende auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto einzahlt, dem genügt als Nachweis beim Finanzamt der Bareinzahlungs-beleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (z. B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking). Ruft beispielsweise ein Sportverein zu einer Sonderspendenaktion zur Hilfe für die Hochwasseropfer auf, können die gespendeten Mittel ohne Satzungsänderung des Vereins für den entsprechenden Zweck verwendet werden.

Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat seine Finanzämter über die Anwendung informiert.

Finanzstaatssekretär Heiko Miraß: „Das Leid der Betroffenen in den betroffenen Hochwassergebieten ist unvorstellbar. Daher gilt es nun schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten. Das Land Mecklenburg-Vorpommern erleichtert deshalb seinen Bürgerinnen und Bürgern die Unterstützung der Opfer in den betroffenen Ländern unter anderem durch Vereinfachungen im Spendenrecht.“

Spendenaktion am Hanse Riesenrad

Insgesamt 5.611 Euro für Hochwasser-Opfer

Rostock – Insgesamt 5.611 Euro sind zusammengekommen beim Spendentag für Opfer der Hochwasserkatastrophe am Hanse Riesenrad auf der Mittelmole Warnemünde. Die Schaustellerfamilie Geisler aus Bentwisch als Inhaber des Hanse Riesenrades hatte allen Gästen eine Gratisrunde mit dem Riesenrad ausgegeben.

Im Gegenzug wurden Spenden erbeten für die Opfer der Hochwasserkatastrophe. Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hatte die Schirmherrschaft für den Spendentag übernommen.

„Das ist ein tolles Ergebnis. Es zeigt die große Solidarität unserer Urlauber und der Anwohner mit den Opfern der Hochwasserkatastrophe. Dank des Engagements der Schaustellerfamilie Geisler kann Mecklenburg-Vorpommern einen kleinen Beitrag leisten, die große Not zu lindern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Die Spenden werden an die Aktion Deutschland Hilft überwiesen, einem im Jahr 2001 gegründeten Zusammenschluss deutscher Hilfsorganisationen für Katastrophenhilfe.

Weitere Informationen unter

www.aktion-deutschland-hilft.de.

Hilfen aus dem Aufbaufonds REACT-EU

Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern erhalten insgesamt über 170 Millionen Euro zusätzliche Hilfen aus dem Aufbaufonds REACT-EU

Brüssel – Über den Aufbaufonds REACT-EU erhält Sachsen zusätzliche 115 Mio. Euro, die für Impfzentren, die Unterstützung von Tests sowie für Investitionen in die IT-Infrastruktur, die Digitalisierung und die medizinische Ausstattung von Universitätskliniken verwendet werden.

Für Mecklenburg-Vorpommern stehen über REACT-EU 56,6 Mio. Euro bereit. Sie werden für die Investitionen in zwei Universitätskliniken, im Tourismussektor, zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen und zur Integration von Langzeitarbeitslosen und Jugendlichen in den Arbeitsmarkt verwendet.

Insgesamt hat die Kommission heute (Donnerstag) über REACT-EU mehr als 336 Mio. Euro für Kroatien, Frankreich, Deutschland und Griechenland genehmigt. Die zusätzlichen Mittel sollen die Länder bei der Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie unterstützen und einen fairen, grünen und digitalen Aufschwung fördern.

REACT-EU steht für „Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe“ (Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas) und ist eine Initiative, mit der die Maßnahmen zur Krisenbewältigung und zur Linderung der Krisenfolgen im Wege der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise und der Investitionsinitiative Plus zur Bewältigung der Coronavirus-Krise weitergeführt und ausgebaut werden.

REACT-EU ist Teil von NextGenerationEU , dem mit 750 Mrd. Euro ausgestatteten Aufbauinstrument und stellt 50,6 Milliarden Euro zusätzliche Mittel (in laufenden Preisen) für kohäsionspolitische Programme in den Jahren 2021 und 2022 zur Verfügung. Die zusätzlichen Mittel von REACT-EU werden über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) wie auch den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) bereitgestellt.

Die Maßnahmen konzentrieren sich auf die Unterstützung der Widerstandsfähigkeit des Arbeitsmarktes, von Arbeitsplätzen, KMU und Familien mit geringem Einkommen sowie auf die Schaffung zukunftssicherer Grundlagen für den grünen und digitalen Wandel und eine nachhaltige sozioökonomische Erholung. Durch diese Initiative werden zusätzliche Mittel für die laufenden kohäsionspolitischen Programme bereitgestellt.

Die Mittel können bis Ende 2023 eingesetzt werden und schließen somit die Lücke zwischen der Notfall-Krisenreaktion und der Unterstützung der langfristigen wirtschaftlichen Erholung durch die neuen Programme des langfristigen EU-Haushalts für den Zeitraum 2021–2027. Die Mitgliedstaaten können flexibel entscheiden, wie sie die im Rahmen von REACT-EU bereitgestellten zusätzlichen Mittel auf die verschiedenen Fonds aufteilen.

Anhörung zum Meeresschutz angelaufen

Schwerin – Seit 1. Juli ist der Entwurf des neuen Maßnahmen­programms zum Schutz der deutschen Nord- und Ostsee­gewässer öffentlich einsehbar. Entsprechend der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) muss das Programm für die Jahre 2022 bis 2027 aktualisiert werden. Bis zum 31. Dezember 2021 kann jede Person zu den ver­öffentlichten Entwürfen schriftlich Stellung nehmen.

„Ich wünsche mir eine rege Beteiligung der Bürger und Institutionen an dem für das Küstenland Mecklenburg-Vor­pommern so wichtigen Zukunftsthema“, sagt Umwelt­minister Dr. Till Backhaus. „Der Daueraufgabe des Ostseeschutzes werden wir uns weiterhin konsequent stellen. Denn die Meeresumwelt ist gerade für Mecklenburg-Vorpommern ein kostbares Gut, das zum Wohle zukünftiger Generationen geschützt und erhalten werden muss.“

Der Entwurf und weitere Unterlagen mit Hintergrund­informationen sind auf der Internetseite der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO) www.meeresschutz.info zugänglich. Außerdem sind sie im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) in der Goldberger Straße 12b in Güstrow ausgelegt und zu den Geschäftszeiten einsehbar.

Auf der genannten Internetseite und im LUNG wird ein Formular angeboten, mit dem Stellungnahme und Anregungen unkompliziert elektronisch oder per Brief an die dort angegebene Adresse der BLANO-Geschäftsstelle Meeresschutz übermittelt werden können. Das Formular kann aber auch an das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Wasser, Boden, Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Paulshöher Weg 1, 19061 Schwerin geschickt werden.

Am 15. Juli 2008 trat die Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) in Kraft. Die Mitgliedstaaten sind seitdem aufgefordert, auf wissenschaftlicher Basis die not­wendigen Strategien zu entwickeln und Maßnahmen zu ergreifen, um einen guten Zustand der Meeres­umwelt zu erreichen.

Im sechsjährigen Turnus werden der EU-Kommission Berichte zur Umsetzung der europäischen Meeresschutz-Richtlinie vorgelegt. Das erste Maßnahmenprogramm wurde für den Zeitraum 2016-2021 erstellt.  Die vorliegende Aktualisierung schreibt das Maßnahmenprogramm für die Jahre 2022–2027 fort. Sie bezieht sich auf die Bewertung des Zustands der deutschen Meeresgewässer in Nord- und Ostsee von 2018 und den Fortschritt bei der Erreichung der Umweltziele.

„Der letzte Zustandsbericht zeigte, dass sich der Umwelt­zustand der deutschen Ostseegewässer insgesamt leicht verbessert hat“, schätzt Umweltminister Dr. Till Backhaus ein. „Dennoch ist der gute Zustand der Ostsee wie auch der Nordsee bei Weitem noch nicht erreicht. Auch die Umwelt­ziele sind für viele Aspekte noch nicht erreicht. Daher müssen wir unsere Anstrengungen zum Schutz von Nord- und Ostsee intensivieren.“

Von den 31 Maßnahmen des ersten Zyklus (2016–2021) konnten bisher nur wenige abgeschlossen werden. Das aktualisierte Maßnahmenprogramm führt daher die Maß­nahmen des ersten Zyklus fort, wobei eine Intensivierung ihrer Umsetzung vorgesehen ist, und wird um 20 weitere Maßnah­men ergänzt.

Der Arbeitsmarkt im Juni 2021

Nürnberg – „Die umfassende Besserung am Arbeitsmarkt setzt sich im Juni fort. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind weiter kräftig gesunken. Die Unternehmen reduzieren weiter die Kurzarbeit und suchen wieder mehr nach neuem Personal.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Juni: -73.000 auf 2.614.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -239.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent

Mit den Öffnungsschritten hat sich die Zahl der Arbeitslosen im Juni 2021 mit 2.614.000 deutlich um 73.000 gegenüber dem Vormonat verringert. Saisonbereinigt hat sie um 38.000 abgenommen. Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent. Im Vergleich zum Juni des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 239.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Minus von 0,5 Prozentpunkten. Allerdings war der Juni 2020 massiv von der Corona-Krise betroffen. Deren Folgen belaufen sich auf ein Plus von knapp 400.000 Arbeitslosen bzw. 0,9 Prozentpunkten bei der Arbeitslosenquote. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote lag im Mai bei 3,6 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Juni bei 3.411.000 Personen. Das waren 207.000 weniger als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. Juni für 59.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit hat die angezeigte Personenzahl weiter deutlich nachgegeben.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis April 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 2,34 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme geht weiter zurück. Im April 2020 hatte sie mit knapp 6 Millionen den Höhepunkt erreicht.

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, lassen aktuell jedoch eine leichte Aufwärtsbewegung erkennen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Mai 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 15.000 gestiegen. Mit 44,63 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 48.000 höher aus.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis April 2021 reichen und die aktuellen Öffnungsschritte noch nicht erfassen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 4.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im April nach Hochrechnungen der BA um 245.000 auf 33,68 Millionen Beschäftigte gestiegen. Stärker von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die geringfügig entlohnte Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im April mit 6,92 Millionen 56.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat.

Im Juni waren 693.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 123.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 25.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Juni 2021 um 5 Punkte auf 114 Punkte. Er liegt damit 23 Punkte über dem Wert des bereits von Corona betroffenen Vorjahresmonat Juni 2020. Der BA-X erreicht erstmals auch wieder den Wert vom März 2020, also dem letzten Berichtsmonat, bevor die Auswirkungen der Pandemiemaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt sichtbar wurden.

808.000 Personen erhielten im Juni 2021 Arbeitslosengeld, 238.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Juni bei 3.903.000. Gegenüber Juni 2020 war dies ein Rückgang von 129.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2020 bis Juni 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 385.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 32.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterblieben viele Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege beeinträchtigt waren und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden konnten.

158.000 Bewerberinnen und Bewerber waren noch unversorgt. Gleichzeitig waren 468.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 15.000 weniger als vor einem Jahr. In diesem Rückgang spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 216.000 im Juni noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im Juni aber noch in Bewegung.

250 Mio. Euro für Insektenschutz

Schwerin – Die Agrarministerkonferenz hat vom 09. bis zum 11. Juni ihre Frühjahrstagung fortgesetzt. Auf der Tagesordnung standen zahlreiche schwergewichtige Punkte, zu denen nun einstimmige Beschlüsse gefasst wurden. Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef, Dr. Till Backhaus, begrüßt unter anderem die Initiative des Bundes, mit 100 Mio. Euro aus den Mitteln der GAK Landwirtschafts­betriebe zu entlasten, die aufgrund der Regelungen zum Insektenschutz unter erschwerten Bedingungen wirtschaften müssen:

„Allen ist klar, dass wir mehr für den Insektenschutz tun müssen. Auch die Landwirtinnen und Landwirte erkennen das an. Doch die Restriktionen für die Betriebe führen zu Mindererträgen und Mehrbelastungen, die ausgeglichen werden müssen, wenn wir den Strukturwandel nicht weiter anheizen wollen. Dafür sind jetzt die Weichen gestellt. Zusammen mit den Mitteln aus dem Sonderrahmenplan in Höhe von 85 Mio. Euro und den Kofinanzierungsmitteln der Länder werden wir also rund 250 Mio. Euro für den Insektenschutz zur Verfügung haben.  Das Geld ist ein wichtiges Signal an die Betriebe, dass Leistungen für Artenvielfalt, Klimaschutz und sauberes Wasser anerkannt und honoriert werden. Es gibt aber noch viel zu tun, um klare Kriterien zu definieren, an welche Leistungen die Zahlungen zukünftig gebunden sein sollen. Hier hätte ich vom Bundeslandwirtschafts­ministerium konkretere Vorschläge erwartet“, so Minister Backhaus.

Die Ministerinnen, Minister, Senatorinnen und Senatoren der Agrarressorts der Länder haben auch über die Modernisierung der Lieferbeziehungen im Milchsektor diskutiert. Auch wenn sich die Lieferbeziehungen zwischen den Milchbauern und Molkereien in den zurückliegenden Jahren bereits verbessert hätten, so Backhaus, seien noch immer keine auskömmlichen Preise zu erzielen.

„Ich plädiere dafür, den § 148 der Gemeinsamen Marktorganisation als Option offen zu halten, um den Druck auf die Molkereien zu erhöhen, die Lieferbeziehungen über Verträge stärker abzusichern und den Milchbauern mehr Produktionssicherheit zu geben“, sagt der Agrarminister. Der Forderung der Grünen, die Milchquote „quasi durch die Hintertür“ wiedereinzuführen, erteilt der Minister eine klare Absage.

Im Rahmen der Beratung haben die Länder an den Bund appelliert, die eingeplanten Mittel aus dem Energie- und Klimafonds für den Moorschutz freizugeben. Auch Backhaus dringt hier zur Eile.

„Wenn wir unser Ziel der Klimaneutralität erreichen wollen, müssen verstärkte Anstrengungen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen unternommen werden. Welche Rolle der Moorschutz und die Renaturierung der Moore spielt, haben wir in MV bereits seit Jahren vorgeführt. Daher stehen jetzt auch die anderen Länder in den Startlöchern und wollen vorankommen. Das ist aus Sicht des Klimaschutzes auch richtig so. Wir wollen aber keine Stilllegung der Flächen, sondern alternative Einkommensmöglichkeiten entwickeln. Dafür ist es wichtig, dass Landwirtschaft auf nassen Böden auch als Landwirtschaft anerkannt wird und Direktzahlungen aus der 1. Säule generiert werden können. Hier hoffe ich darauf, dass sich die Vernunft in Brüssel durchsetzt. Derzeit haben wir noch zu wenige Mitstreiter für diese Forderung auf dem europäischen Parkett“, bedauert Minister Backhaus.

Vor dem Hintergrund von Bränden in großen Tierhaltungsbetrieben ist sich die AMK einig, dass in Tierhaltungen die Prävention von Bränden und der Schutz der Tiere im Falle von Bränden verbessert werden muss.

„Ich habe schon lange dafür geworben, ein bundesein­heitliches Prüf- und Zulassungsverfahren für Tier­haltungs­einrichtungen zu entwickeln. Damit soll sich nun eine ad-hoc-Arbeitsgruppe von Bund und Ländern beschäftigen und spätestens im kommenden Frühjahr ihre Ergebnisse präsentieren“, so Backhaus. Darüber hinaus sei die Bauministerkonferenz gebeten worden, sich mit diesem Thema zu befassen. Es müssten verschärfte Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz definiert werden und dieser müsse im Rahmen von Genehmigungsverfahren streng geprüft werden, sagt der Minister abschließend.

Tag des Meeres: Ostseeschutz in M-V

Schwerin – Heute ist der weltweite Tag des Meeres (UNO World Oceans Day). Zum Anliegen des Tages, der Wertschätzung und des Schutzes der Weltmeere, macht auch Umwelt­minister Dr. Till Backhaus auf die Sensibilität der Ostsee aufmerksam.

„Mecklenburg-Vorpommern hat eine einzigartige Naturlandschaft, die es unbedingt zu erhalten gilt. Die Küstenlinie unseres Bundeslandes ist fast 2000 Kilometer lang und wir haben eine hohe Verantwortung, gut mit unseren Küstengewässern umzugehen.“ so Minister Backhaus.

Eine große Gefahr für das Ökosystem Ostsee geht von menschlichem Müll aus. Dieser reiche von den giftigen Zigarettenstummeln mit Mikroplastik am Strand bis hin zu Verpackungsmüll auf See und Geisternetzen unter Wasser. Nur etwa 30 Prozent des Mülls in der Ostsee entsteht dabei allerdings auf See. Der Rest des Unrats wird über die Flüsse hineingetragen oder gelangt von den Stränden in den Kreislauf. Der Müll ist nicht nur eine Gefahr für Seevögel, Fische und andere Meerestiere, die eines qualvollen Todes sterben, wenn sie Plastikteile mit ihrer natürlichen Nahrung verwechseln oder sich im Müll verheddern, erklärt der Minister.

Zu befürchten sei ebenso, dass sich aus den darin enthaltenen Umweltgiften Gefahren für die menschliche Nahrung ergeben. Hinzu kämen regelmäßig Schäden an der Fischereiausrüstung oder Schiffen sowie hohe Kosten für die Strandreinigung. Zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Meeresmüll hat der in Rostock ansässige Verein EUCC-Die Küsten Union Deutschland e.V. vor zwei Jahren und mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern das Informations- und Kontaktportal www.meeresmuell.de eingerichtet.

Zur aktiven Reinigung der Ostsee unterstützt das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt mehrere innovative Projekte. In diesem Jahr wurde das erfolgreiche Pilotprojekt des World Wildlife Fund for Nature (WWF) zur Bergung von Geisternetzen aus der Ostsee fortgesetzt. Es ist vorgesehen, nach Abschluss der Arbeiten dem Land MV eine Verfahrensanleitung zur Bergung herrenloser Netze unter Einbindung technischer Ressourcen des Landes und der Fischereiunternehmen zu übergeben. Die daraus resultierenden Maßnahmen sollen ab 2024 aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) finanziert werden.

Einen großen Fokus legt das Land MV auch auf den Bereich der Prävention. Angesichts der jüngsten Schiffshavarie vor den Küsten Sri Lankas, warnt Minister Backhaus auch vor solchen Fällen an der heimischen Küste. Um den katastrophalen Folgen möglicher Schiffsunfälle schnell und sicher begegnen zu können, hat das Land Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit den anderen deutschen Küstenländern und der Bundesregierung weitreichende Vorkehrungen getroffen. So stehen für den Einsatzfall im Lande vier Ölbekämpfungsschiffe und zwei Hochseeschlepper in Bereitschaft. Weitere Schiffseinheiten der Partner können bei Bedarf innerhalb von Stunden hinzugezogen werden. Für die Öl- und Schadstoffbeseitigung auf flachen Küstengewässern sowie an Küsten und Stränden werden in zwei Depots in Heiligendamm und Stralsund Fahrzeuge und Spezialgeräte bereitgehalten.

Der Schutz der Ostsee wird international von der HELCOM (Helsinki Commission) koordiniert. Seit Juli 2020 hat Deutschland den Vorsitz der Kommission. Mecklenburg-Vorpommern ist im Vorsitzteam vertreten und übernimmt den Vize-Vorsitz am 1. Juli 2021. Die Amtszeit endet Ende Juni 2022. Unter deutschem Vorsitz ist die Verabschiedung des überarbeiteten HELCOM-Ostseeaktionsplans im Herbst dieses Jahres vorgesehen. Der Ostseeaktionsplan wird den ostseeweiten Rahmen für Maßnahmen zum Schutz und zur Restaurierung der Ökosysteme der Ostsee für die folgenden 10 Jahre bilden.

Allein durch staatliches Handeln lasse sich die Ostsee aber nicht schützen, mahnt Minister Backhaus. Zur Müllvermeidung müsse auch in der Gesellschaft die Bereitschaft vorhanden sein: „Die Ostsee ist ein sensibles Ökosystem, das gerade auch unter dem Einfluss des Menschen leidet – indirekt durch den Klimawandel, aber auch direkt, beispielsweise durch Müll an den Stränden. In den letzten Jahren haben wir zahlreiche große Projekte angeschoben, bereits vorhandene Schäden zu bereinigen und neue zu vermeiden. Grundsätzlich braucht es aber das Bewusstsein jeder und jedes Einzelnen, um die Natur und unsere Gewässer zu schützen. Meeresschutz beginnt bei jedem einzelnen von uns. Wichtig ist, dass wir unser Konsumverhalten auf den Prüfstand stellen. Wir sollten auf Kunststoff verzichten, wo er unnötig ist, z.B. unverpackte Ware kaufen, aber auch sorgfältiger mit Kunststoffen umgehen, wie z. B. Mehrwegprodukte oder Pfandsysteme zu nutzen.“