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Kategorie: Digitalisierung / IT / Technik / KI

Unterstützung beim Lernen

Wie Künstliche Intelligenz beim Lernen unterstützt  /  KI-Tool „FelloFish“ gibt automatisiertes Feedback für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte

Schwerin – Mit dem KI-gestützten Feedbacksystem „FelloFish“ startet das Land ein Pilotprojekt an Schulen. Schülerinnen und Schüler erhalten damit automatisierte Rückmeldungen zu ihrem Lernfortschritt. Das Projekt soll an 16 allgemein bildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft erprobt werden, um das Unterrichten und Lernen zeitgemäß zu gestalten. „Künstliche Intelligenz ist in vielen Lebensbereichen ein großes Thema. Wir beschäftigen uns mit der Frage, wie und wo KI in der Schule eingesetzt werden kann“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Das deutsche Tool „FelloFish“ ist ein KI-Tool, das Schülerinnen und Schülern Rückmeldungen zu den Aufgaben gibt, die sie gelöst haben. „Kinder und Jugendliche brauchen Feedback beim Lernen, was sie richtig gemacht haben und was falsch. Das verleiht ihnen Sicherheit im Anwenden ihrer Lernstrategien. Jede Lehrkraft weiß, dass das zeitliche Ressourcen bindet. Hier kann KI eine große Hilfe sein“, so Bildungsministerin Oldenburg weiter. Im Kern geht es dabei um die Verbesserung der Schreibkompetenz, um Rückmeldungen zur Stärkung der Motivation und um die Unterstützung beim Lernfortschritt.

Bei „FelloFish“ legen die Lehrkräfte die Aufgaben selbst an. Eine Aufgabe besteht immer aus einer Aufgabenstellung und Feedbackkriterien. Diese Feedbackkriterien sind wichtig, damit das KI-Tool weiß, worauf es achten soll. Schülerinnen und Schüler erhalten dann auf dieser Basis Rückmeldungen zu ihren Aufgaben. Eine Rechtschreib- und Grammatikprüfung gehört dazu. Das Feedback soll sie zu einer Überarbeitung anregen. Auch Lehrkräfte erhalten eine Rückmeldung, bei der ihnen angezeigt wird, welche Kompetenzen ihre Schülerinnen und Schüler haben und wo es Übungsbedarf gibt.

„FelloFish“ ist datenschutzkonform, eine Anbindung an die VIDIS-Schnittstelle ist möglich. VIDIS ist eine Single-Sign-On-Lösung für Bildungsinstitutionen. Für die Nutzerinnen und Nutzer wird dadurch der Zugang zu Online-Diensten vereinfacht, weil er über einen einzigen Login erfolgt.

Der Start des Pilotprojekts ist zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 geplant und erstreckt sich über das gesamte Schuljahr. Die teilnehmenden Schulen werden durch ein Projektteam des Bildungsministeriums beraten und begleitet. Bis Mitte April 2025 konnten Schulen ihr Interesse an dem Pilotprojekt bekunden. Die Auswahl, welche Schulen an dem Vorhaben teilnehmen, erfolgt im zweiten Schulhalbjahr. Geplant ist, in jedem der vier Schulamtsbereiche jeweils vier Schulen, also eine Grundschule, eine Regionale Schule, ein Gymnasium, eine Förderschule und eine Gesamtschule, in das Pilotprojekt einzubeziehen.

Abhängigkeiten von Online-Spielen

Drese sieht großen Handlungsbedarf

Schwerin – Der Landtag beschäftigte sich heute mit der zunehmenden Suchtgefahr in Computerspielen. Dabei standen vor allem die sogenannten Lootboxen im Mittelpunkt der Debatte, die für das weitere Fortkommen im Spiel relevant sind und über „In-App-Käufe“ erworben werden müssen.

Sozialministerin Stefanie Drese hob die hohe praktische Relevanz des Themas hervor, da Computerspiele zur Lebenswirklichkeit von vielen Menschen und insbesondere zum realen Alltag von Kindern und Jugendlichen gehören.

„Aktuelle Studien zeigen, dass 60 Prozent der Kinder regelmäßig, also mindestens einmal die Woche, digital spielen. Bei den Jugendlichen liegt dieser Anteil bei 72 Prozent und steigt kontinuierlich“, sagte Drese. Die Ministerin betonte, dass viele Online-Spiele suchtfördernde Glücksspielelemente haben und so konzipiert sind, dass Spielende mit täglichen Aufgaben und Belohnungen zum Weiterspielen und ständigem Wiederkommen animiert werden.

„Gerade Lootboxen, die zufällige Gegenstände enthalten und optisch oft als Schatztruhen dargestellt werden, haben ein hohes Suchtpotential mit gesundheitlichen, sozialen und finanziellen Folgen für viele Gamerinnen und Gamer. Dennoch werden Lootboxen in Deutschland, im Gegensatz zu anderen EU-Ländern, nicht als Glücksspiel reguliert“, verdeutlichte Drese. Sie begrüßte vor diesem Hintergrund eine Antragsinitiative der Koalitionsfraktionen. „Wir brauchen substanzielle und strukturelle Änderungen zum Ausbau der Schutzmechanismen und zur Begrenzung der Suchtgefahren“, so Drese.

Drese informierte, dass auch die Landesregierung verstärkt die Glücksspielsucht ins Visier nimmt. „Wir haben bei unserer Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen (LAKOST) eine eigene Fachstelle Glücksspielsucht eingerichtet und fördern regionale Schwerpunktberatungsstellen für Betroffene und Angehörige“, sagte Drese.

Drese: „Der Handlungsbedarf ist groß. Bei den von der LAKOST veranstalteten Elternabenden zur Aufklärung über die Gefahren von Mediensucht und Möglichkeiten der Suchtprävention berichten die Erziehungsberechtigten regelmäßig von vermuteten Abhängigkeiten ihrer Kinder von Online-Spielen, aber auch über durch Kinder und Jugendliche getätigte Käufe im Zusammenhang mit Lootboxen, zum Teil in Höhe mehrerer Tausend Euro. Dies verdeutlicht die realen Probleme im Zusammenhang mit Lootboxen und die praktische Relevanz der Forderungen im Antrag.“

Digitale Geräte an Schulen

Bildungsministerium, Verbände, Vertretungen der Schülerinnen, Schüler, Eltern und Schulleitungen stehen in breitem Austausch

Schwerin – Muss mein Handy während der Schulzeit im Rucksack bleiben? Darf ich mein Tablet auf dem Schulgelände nutzen? Ist es erlaubt, mit der Smartwatch im Schulgebäude zu telefonieren? Um Antworten auf diese und weitere Fragen zu erhalten, erarbeitet das Land derzeit Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte an den Schulen. Die Schulen leiten daraus Regelungen ab, die ihren Bedürfnissen entsprechen und schreiben sie in den Hausordnungen und Medienbildungskonzepten fest. Das Bildungsministerium befindet sich dazu bereits in einem breiten Austausch mit dem Landesschülerrat, dem Landeselternrat, den Schulleitungsvereinigungen und Verbänden.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Weder Handys, Tablets oder Smartwatches sollten komplett verboten werden. Sinnvoller ist es, das Alter, den Umfang und die Art und Weise der Nutzung digitaler Geräte differenziert zu betrachten und schulinterne Regelungen zu treffen. Viele Schulen verfügen schon heute über verbindliche Regelungen, wann und wie digitale Geräte genutzt werden dürfen, und haben sie in ihren Hausordnungen verankert. Mit den Empfehlungen, die wir mit den Vertretungen der Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schulleitungen erarbeiten, wollen wir den Schulen mehr Sicherheit und mehr Orientierung geben, welche Regelungen in welcher Schulart möglich und umsetzbar sind. Die Empfehlungen sind Teil einer Handreichung, in der wir auch ein Frage-Antwort-Format aufbereiten, wie sich Lehrkräfte rechtssicher verhalten. Diese Anregung aus der Öffentlichen Anhörung im Bildungsausschuss greifen wir gerne auf.“

Felix Wizowsky, Vorsitzender des Landesschülerrates: „Die Einbindung von Schülerinnen und Schülern bei der Erarbeitung der Empfehlungen sorgt vor allem für eines – für eine Akzeptanz innerhalb der Schülerschaft. Die Schulen entscheiden gemeinsam mit allen Beteiligten über die nähere Ausgestaltung des Umgangs mit den digitalen Endgeräten. Nur so kann auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingegangen werden. Die Empfehlungen legen dafür den richtigen Grundstein.“

Tobias Lankow, Vorstandsvorsitzender des Landeselternrates: „Verbote sind kein guter pädagogischer Ansatz. Die Hausordnung der Schulen wird in demokratischer Mitbestimmung durch die Schulkonferenzen gestaltet. Ihr allein obliegt derzeit die Gestaltung der Nutzung digitaler Endgeräte. Alle sollten sich dieser Verantwortung und auch Chance bewusst sein und das Schulleben selbst gestalten. Wir sollten auch nicht vergessen, das Primat der Erziehung liegt bei den Eltern. Sie sind es auch, die Handys kaufen und zu Hause die Nutzung vorleben und gestalten.“

Ralph Grothe, Vorsitzender des Grundschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern: „Der Grundschulverband unterstützt die Entwicklung von Empfehlungen zur Digitalisierung und zur Nutzung digitaler Geräte in der Schule. Grundschulkinder nutzen im verstärkten Umfang in der Schule digitale Geräte zum Lernen und zur Kommunikation. Digitale Endgeräte müssen von der Schule zur Verfügung gestellt werden. Schulische Medienbildungskonzepte sind die Grundlage für den Umgang mit digitalen Geräten in der Schule. Die Einbindung der schulischen Gremien ist dabei Voraussetzung. Wir sprechen uns gegen eine unkontrollierte Nutzung von privaten Endgeräten durch die Kinder aus. Hier müssen Schulkonferenz und Hausordnung klare Regeln formulieren.“

Heike Walter, Vorsitzende der Schulleitungsvereinigung Mecklenburg-Vorpommern: „Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte sind sinnvoll und notwendig, denn sie geben Schulen eine wertvolle Orientierung. Die konkreten Regelungen müssen jedoch vor Ort getroffen werden – dort, wo sie gelebt und umgesetzt werden. Dabei ist klar: Digitale Endgeräte sollen den Schulalltag sinnvoll ergänzen und das Lernen gezielt unterstützen. Auf keinen Fall dürfen sie die zwischenmenschliche Interaktion stören. Wichtig ist, dass das Ministerium die Entscheidungen der Schulen nachhaltig unterstützt und mitträgt.“

Heiko Helms, Vorsitzender der Vereinigung der Schulleitungen der Gymnasien und Schulen mit gymnasialer Oberstufe Mecklenburg-Vorpommern: „Eine klare, pädagogisch fundierte Regelung zum Umgang mit digitalen Geräten an Schulen ist notwendig – nicht im Sinne pauschaler Verbote, sondern als Ausdruck eines verantwortungsvollen und altersangemessenen Umgangs mit digitaler Technik im Schulalltag. Es ist sehr zu begrüßen, dass das Land hierzu Empfehlungen erarbeitet, die den Schulen Orientierung geben. Entscheidend bleibt jedoch: Die konkrete Ausgestaltung muss in der Verantwortung der einzelnen Schulen liegen. Nur so kann eine Regelung entstehen, die dem jeweiligen Schulprofil, der Altersstruktur und den pädagogischen Zielsetzungen gerecht wird.“

Hans-Joachim Prakesch, Vorsitzender des Landesverbandes MV im Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung: „Der BvLB ist der Meinung, dass es für die beruflichen Schulen nicht nötig ist, einheitliche Regeln zur Nutzung von Smartphones, Tablets oder anderen digitalen Endgeräten zu erlassen. Im Rahmen ihrer Schulordnungen haben die beruflichen Schulen gemeinsam mit ihren Mitbestimmungsgremien ausreichend Gestaltungsspielraum zur Festlegung pädagogisch sinnvoller Konzepte zur Nutzung der digitalen Geräte. Die rasanten Veränderungen in der Arbeitswelt verlangen von den Schulen die Vorbereitung ihrer Absolventinnen und Absolventen auf die ständig steigenden Anforderungen im Erwerbsleben. Dazu gehört die Sicherheit im Umgang digitalen Tools. Aus unserer Sicht wäre es ein großer Vorteil, wenn die Möglichkeit bestehen würde, allen Schülerinnen und Schülern an den beruflichen Schulen ein Tablet für die Dauer des Schulbesuchs zur Verfügung zu stellen. Zum einen ist auf dem größeren Display das Arbeiten wesentlich leichter und zum anderen hätten alle die gleichen Arbeitsmöglichkeiten unabhängig vom Einkommen der Eltern.“

„HubbS“ – Der Hub für berufliche Schulen online

Länderübergreifendes digitales Projekt für Lehrkräfte an beruflichen Schulen

Mit HubbS Zeit bei der Vorbereitung des Unterrichts gewinnen

Schwerin – Lehrkräfte an beruflichen Schulen erhalten auf der Online-Plattform „HubbS – Der Hub für berufliche Schulen“ viele nützliche Tools für den Berufsalltag und gewinnen Zeit bei der Unterrichtsvorbereitung.

Ein „Hub“ verbindet in einem Netzwerk mehrere Computer untereinander und ist die englische Bezeichnung für „Zentrum“ oder „Knotenpunkt“. Das Online-Portal für berufliche Schulen gliedert sich in drei Bereiche.

Es besteht aus einem frei zugänglichen Bereich mit Informationen der beruflichen Bildung, einer offenen Mediathek, in der qualitätsgeprüfte Bildungsmaterialien abrufbar sind, und einem geschlossenen, anmeldepflichtigen Community-Bereich.

„Die ländergemeinsame Online-Plattform ist auf die Bedürfnisse von Lehrkräften an beruflichen Schulen ausgerichtet und daher sehr facettenreich. Sie spiegelt somit wider, wie vielseitig die berufliche Bildung ist.

Außerdem ist sie ein Beispiel, dass die Zusammenarbeit im Bildungsbereich unter den Ländern funktioniert “, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Im anmeldepflichtigen Community-Bereich können sich Lehrkräfte vernetzen, austauschen und gemeinsam Themen erörtern. Die Interaktionsmöglichkeiten reichem vom Tausch von selbsterstellten Unterrichtsmaterialien wie Arbeitsblätter über die Moderation eigener Videokonferenzen bis hin zum fachlichen, didaktischen und pädagogischen Diskurs mit anderen Lehrkräften.

Umfassende Nutzerprofile ermöglichen dabei die Vernetzung über Schul- und Landesgrenzen hinweg. Mit einem Editor können Lehrerinnen und Lehrer digitale und multimediale Unterrichtsmaterialien erstellen. Unterstützt werden sie dabei durch einen Hub, über den interaktive Videos, Lückentexte oder klassische Multiple-Choice-Anwendungen angefertigt werden können.

„HubbS“ legt auch einen Fokus auf die dualen Ausbildungsberufe mit bundesweit verbindlichen Vorgaben. Maßgeblich sind die Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz für den berufsbezogenen Unterricht in den Berufsschulen. „Gerade in Ausbildungsberufen, die es nur an einigen Standorten im Bundesgebiet gibt und in denen nur wenige Bildungsmedien verfügbar sind, ist durch die neue Online-Plattform eine Kommunikation auch über Landesgrenzen hinaus möglich. Das ist ein großer Gewinn für Lehrkräfte an beruflichen Schulen“, so die Bildungsministerin weiter.

Mecklenburg-Vorpommern hat den Aufbau des länderübergreifenden digitalen Projekts finanziell unterstützt. Das Land hat sich mit ca. 87.000 Euro an dem digitalen Portal beteiligt. 90 Prozent dieser Mittel sind Bundesmittel. Zur Gesamtfinanzierung des Vorhabens sind über den DigitalPakt Schule rund vier Millionen Euro vorgesehen. Umgesetzt wurde die neue Online-Plattform durch das Medieninstitut der Länder FWU – Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht. Die Federführung für das Projekt liegt beim Land Baden-Württemberg.

Weitere Informationen: https://hubbs.schule

Digitales Polizeirevier startet

Meilenstein für moderne Polizeiarbeit in MV

Neubrandenburg – Mit dem heutigen Tag nimmt das Digitale Polizeirevier in Mecklenburg-Vorpommern offiziell seinen Betrieb auf. Im Polizeipräsidium Neubrandenburg angesiedelt, bündelt die neue Einrichtung ab sofort die Bearbeitung von Online-Anzeigen zentral an einem Ort. Ziel ist es, die rund 25.000 jährlich eingehenden Online-Anzeigen effizient zu verarbeiten und gleichzeitig die Kriminalkommissariate, Kriminalkommissariat-Außenstellen und Einsatzleitstellen im Land spürbar zu entlasten.

„Mit dem Digitalen Polizeirevier schlagen wir ein neues Kapitel in der digitalen Modernisierung der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern auf. Es ist ein wichtiger Schritt, um Prozesse zu optimieren und gleichzeitig die Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Denn, wo bisher an vielen unterschiedlichen Stellen Online-Anzeigen bearbeitet wurden, machen wir das nun zentral an einer Stelle“, erklärt Innenminister Christian Pegel und: „Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, die mit viel Engagement und Fachwissen zur erfolgreichen Umsetzung dieses Vorhabens beigetragen haben.“

Das Digitale Polizeirevier startet zunächst mit sieben Mitarbeitenden – Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten sowie Tarifbeschäftigten – und ist von Montag bis Freitag zwischen 6 und 18 Uhr im Einsatz. In dieser Zeit liegt der Schwerpunkt der Online-Anzeigen. Außerhalb dieser Zeiten übernimmt die Einsatzleitstelle im Polizeipräsidium Neubrandenburg das Monitoring.

Die Onlinewache (Onlinewachen der Polizeien der Länder – Offizielles Portal) wird seit dem 1. Februar 2023 als Anzeigenportal in Mecklenburg-Vorpommern angeboten; im Jahr 2023 wurden über diese 22.897 Vorgänge bearbeitet und 2024 insgesamt 24.935. 11 von 16 Landespolizeien nutzen diese Onlinewache.

Innenminister Christian Pegel würdigt ausdrücklich die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten im Land: „Die Kolleginnen und Kollegen unserer Landespolizei leisten Tag für Tag einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Sicherheit – mit großem Einsatz, hoher Professionalität und starker Bürgerorientierung. Mit Projekten wie dem Digitalen Polizeirevier schaffen wir bessere Rahmenbedingungen für diese wichtige Arbeit.“

Darüber hinaus betont Christian Pegel die Bedeutung digitaler Weiterentwicklung für die Polizei: „Die fortschreitende Digitalisierung ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass unsere Polizei auch in Zukunft handlungsfähig und effizient bleibt. Moderne Technik und smarte Prozesse sind kein Selbstzweck, sondern ermöglichen zielgerichtete Ermittlungen, schnellere Abläufe und mehr Zeit für das Wesentliche – den Schutz der Menschen in unserem Land.“

Der Weg zur Realisierung des Digitalen Polizeireviers begann im September 2024 mit einem Auftakt-Workshop und der Gründung einer behördenübergreifenden Arbeitsgruppe. Es wurde ein tragfähiges Konzept erarbeitet, das nun mit dem Wirkbetrieb Realität wird.

Digitalisierung der Bildung gemeinsam gestalten

Oldenburg: Digitale Landesschule bundesweit Vorreiter

Schwerin – Wie können wir die digitale Transformation in der Schule gemeinsam gestalten? Wie integrieren wir Künstliche Intelligenz in den Unterricht? Um sich über diese Fragen austauschen, trafen sich auf Einladung der Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, Simone Oldenburg, Vertreterinnen und Vertreter aus den Bildungsministerien der Bundesländer in der Digitalen Landesschule in Rostock. „MV verfügt über beispielgebende Entwicklungen, die wir gern präsentieren. Wir suchen den Dialog unter den Ländern, um gemeinsam von den besten Projekten zu lernen. Nur zusammen können wir die digitale Transformation im Bildungsbereich zeitgemäß gestalten“, sagte Oldenburg.

Mit der Landesstrategie „Lehren und Lernen in einer Kultur der Digitalität“ setzte Mecklenburg-Vorpommern schon frühe Impulse. Oldenburg: „Wir gestalten eine Schule, in der digitale Bildung kein Zusatz, sondern integraler Bestandteil des Lernens ist – chancengerecht, qualitätsvoll und zeitgemäß.“

Die Ministerin verwies auf zahlreiche Beispiele, die bereits Eingang in die Praxis gefunden haben. So hat die landesweite Einführung des Lernmanagementsystems „itslearning“ dazu beigetragen, dass Schülerinnen und Schüler flexibler lernen können und Informationen schneller ausgetauscht werden. Länderübergreifende digitale Dienste, wie z. B. „bettermarks“ für Mathematik, dienen der nachhaltigen Nutzung der IT-Infrastruktur in der Schule und verändern damit den Unterricht. Daneben entwickelt das Land die Digitale Landesschule weiter. Sie ist einzigartig in Deutschland und hilft, sowohl Unterrichtsausfall zu minimieren als auch gezielte Förderangebote bereitzustellen.

„Im Bereich der Künstlichen Intelligenz nehmen wir eine Vorreiterrolle ein: Mecklenburg-Vorpommern war das erste Bundesland, das eine landesweite Lizenz für generative KI-Werkzeuge für alle Lehrkräfte erworben hat“, informierte Oldenburg und verwies auf die Möglichkeiten der Fortbildungsplattform „fobizz“. Darüber hinaus unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) und des Medienpädagogischen Zentrums (MPZ) die Kolleginnen und Kollegen vor Ort und entwickeln beispielsweise Konzepte zur Anwendung von Künstlicher Intelligenz im Unterricht.

Nutzung digitaler Geräte an Schulen

Bildungsministerium, Vertretungen der Schülerinnen, Schüler, Eltern und Schulleitungen stehen in breitem Austausch

Schwerin – Muss mein Handy während der Schulzeit im Rucksack bleiben? Darf ich mein Tablet auf dem Schulgelände nutzen? Ist es erlaubt, mit der Smartwatch im Schulgebäude zu telefonieren? Um Antworten auf diese und weitere Fragen zu erhalten, erarbeitet das Land derzeit Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte an den Schulen. Die Schulen leiten daraus Regelungen ab, die ihren Bedürfnissen entsprechen und schreiben sie in den Hausordnungen und Medienbildungskonzepten fest. Das Bildungsministerium befindet sich dazu bereits in einem breiten Austausch mit dem Landesschülerrat, dem Landeselternrat, den Schulleitungsvereinigungen und dem Grundschulverband.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Weder Handys, Tablets oder Smartwatches sollten komplett verboten werden. Sinnvoller ist es, das Alter, den Umfang und die Art und Weise der Nutzung digitaler Geräte differenziert zu betrachten und schulinterne Regelungen zu treffen. Viele Schulen verfügen schon heute über verbindliche Regelungen, wann und wie digitale Geräte genutzt werden dürfen, und haben sie in ihren Hausordnungen verankert. Mit den Empfehlungen, die wir mit den Vertretungen der Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schulleitungen erarbeiten, wollen wir den Schulen mehr Sicherheit und mehr Orientierung geben, welche Regelungen in welcher Schulart möglich und umsetzbar sind.“

Felix Wizowsky, Vorsitzender des Landesschülerrates: „Die Einbindung von Schülerinnen und Schülern bei der Erarbeitung der Empfehlungen sorgt vor allem für eines – für eine Akzeptanz innerhalb der Schülerschaft. Die Schulen entscheiden gemeinsam mit allen Beteiligten über die nähere Ausgestaltung des Umgangs mit den digitalen Endgeräten. Nur so kann auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingegangen werden. Die Empfehlungen legen dafür den richtigen Grundstein.“

Tobias Lankow, Vorstandsvorsitzender des Landeselternrates: „Verbote sind kein guter pädagogischer Ansatz. Die Hausordnung der Schulen wird in demokratischer Mitbestimmung durch die Schulkonferenzen gestaltet. Ihr allein obliegt derzeit die Gestaltung der Nutzung digitaler Endgeräte. Alle sollten sich dieser Verantwortung und auch Chance bewusst sein und das Schulleben selbst gestalten. Wir sollten auch nicht vergessen, das Primat der Erziehung liegt bei den Eltern. Sie sind es auch, die Handys kaufen und zu Hause die Nutzung vorleben und gestalten.“

Ralph Grothe, Vorsitzender des Grundschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern: „Der Grundschulverband unterstützt die Entwicklung von Empfehlungen zur Digitalisierung und zur Nutzung digitaler Geräte in der Schule. Grundschulkinder nutzen im verstärkten Umfang in der Schule digitale Geräte zum Lernen und zur Kommunikation. Digitale Endgeräte müssen von der Schule zur Verfügung gestellt werden. Schulische Medienbildungskonzepte sind die Grundlage für den Umgang mit digitalen Geräten in der Schule. Die Einbindung der schulischen Gremien ist dabei Voraussetzung. Wir sprechen uns gegen eine unkontrollierte Nutzung von privaten Endgeräten durch die Kinder aus. Hier müssen Schulkonferenz und Hausordnung klare Regeln formulieren.“

Heike Walter, Vorsitzende der Schulleitungsvereinigung Mecklenburg-Vorpommern: „Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte sind sinnvoll und notwendig, denn sie geben Schulen eine wertvolle Orientierung. Die konkreten Regelungen müssen jedoch vor Ort getroffen werden – dort, wo sie gelebt und umgesetzt werden. Dabei ist klar: Digitale Endgeräte sollen den Schulalltag sinnvoll ergänzen und das Lernen gezielt unterstützen. Auf keinen Fall dürfen sie die zwischenmenschliche Interaktion stören. Wichtig ist, dass das Ministerium die Entscheidungen der Schulen nachhaltig unterstützt und mitträgt.“

Heiko Helms, Vorsitzender der Vereinigung der Schulleitungen der Gymnasien und Schulen mit gymnasialer Oberstufe Mecklenburg-Vorpommern: „Eine klare, pädagogisch fundierte Regelung zum Umgang mit digitalen Geräten an Schulen ist notwendig – nicht im Sinne pauschaler Verbote, sondern als Ausdruck eines verantwortungsvollen und altersangemessenen Umgangs mit digitaler Technik im Schulalltag. Es ist sehr zu begrüßen, dass das Land hierzu Empfehlungen erarbeitet, die den Schulen Orientierung geben. Entscheidend bleibt jedoch: Die konkrete Ausgestaltung muss in der Verantwortung der einzelnen Schulen liegen. Nur so kann eine Regelung entstehen, die dem jeweiligen Schulprofil, der Altersstruktur und den pädagogischen Zielsetzungen gerecht wird.“

Smarte Hilfe bei Steuerfragen

Neuer Steuerchatbot auf dem Steuerportal MV verfügbar

Schwerin – Ab sofort steht Bürgerinnen und Bürgern auf dem Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern (MV) ein neues digitales Informationsangebot zur Verfügung: Der Steuerchatbot ist online. Über eine Verlinkung auf dem Portal gelangen Nutzerinnen und Nutzer direkt zum Chatbot, der rund um die Uhr allgemeine Fragen zum deutschen Steuerrecht beantwortet – schnell, verständlich und zuverlässig.

Finanzminister Dr. Heiko Geue begrüßt den Einsatz des Chatbots: „Der neue Steuerchatbot ist eine echte Hilfe für alle, die eine schnelle Antwort auf allgemeine steuerliche Fragen suchen. Er steht ab sofort rund um die Uhr zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der großen Arbeitsbelastung in den Ämtern ist das genau der richtige Schritt – digital, serviceorientiert und entlastend zugleich.“

 Dem Einsatz des Chatbots vorausgegangen war eine umfassende Analyse typischer Bürgeranliegen. Dabei zeigte sich: Nur etwa 20 Prozent der Anfragen betreffen tatsächlich sensible Einzelfälle, bei denen auf persönliche Daten zugegriffen werden muss. Der Großteil der Anliegen bezieht sich auf einfachere organisatorische oder rechtliche Fragen, die ohne personenbezogene Informationen beantwortet werden können, zum Beispiel: „Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?“, „Welches Finanzamt ist für mich zuständig?“ oder „Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben?“.

Solche Fragen lassen sich durch klassische FAQ oft nicht ausreichend beantworten, da diese sämtliche Fallvarianten abbilden müssen. Der Chatbot hingegen kann gezielt Rückfragen stellen, um die richtige Fallvariante zu identifizieren und diese dann in allgemeinverständlicher Sprache zu beantworten – im besten Fall mit einem kurzen „Ja“ oder „Nein“. Damit ist er ein deutlich präziseres Instrument als reine FAQ-Listen oder allgemeine Suchmaschinen.

Ein weiterer Vorteil: Der Steuerchatbot ist an sieben Tagen pro Woche rund um die Uhr verfügbar – unabhängig von den Öffnungszeiten der Finanzämter. Neben Deutsch steht er auch in englischer und französischer Sprache zur Verfügung. So können auch ausländische Steuerpflichtige das deutsche Steuerrecht besser verstehen und sich gut informiert an die zuständigen Behörden wenden.

Der Steuerchatbot ist über das Steuerportal MV zu erreichen.