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Kategorie: Digitalisierung/IT/Technik/KI

Start des Organspenderegisters

Gesundheitsministerin Drese begrüßt digitale Datenbank

Schwerin – Heute wurde das neue digitale Organspenderegister freigeschaltet. In dieser zentralen Datenbank können sich potentielle Organspenderinnen und Organspender eintragen und so ihren Spendewillen dokumentieren. Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt das zusätzliche Angebot als wichtigen Schritt für mehr Aufklärung und zur Erhöhung der dokumentierten Organspende-Bereitschaft.

„Eine Online-Lösung ist zeitgemäß und sorgt als Ergänzung zum klassischen Organspendeausweis für Klarheit für Spenderinnen und Spender aber auch für ihre Angehörigen“, so Drese.

Kommt eine Spende in Betracht, kann das Personal der Krankenhäuser künftig auf diese Datenbank zugreifen, um die Erklärung des Betroffenen einzusehen. „Ausdrücklich kann hierin neben einer Zustimmung zur Organspende auch eine Ablehnung dokumentiert werden“, hob Drese hervor. Insbesondere, wenn ein Papierausweis nicht mitgeführt wurde oder nicht auffindbar ist, schaffe das Online-Register so eine sichere und transparente Lösung.

„Vor dem Hintergrund, dass ein unzureichend dokumentierter Wille der zweithäufigste Grund ist, warum in Mecklenburg-Vorpommern Organspenden derzeit nicht zu Stande kommen, ist das Register von enormer Bedeutung“, betonte die Ministerin. „Deshalb hoffe ich auch, dass die Einführung des Registers für Viele noch einmal zum Anlass wird, sich mit der eigenen Haltung zu einer Spende auseinanderzusetzen und diesen festzuhalten “, so Drese.

Die online hinterlegte Entscheidung kann jederzeit angepasst oder widerrufen werden. Voraussetzung ist zunächst ein Personalausweis mit Online-Funktion und Pin. Bis zum 30. September soll auch eine Anmeldung mit der GesundheitsID, die Versicherte über ihre Krankenkasse erhalten, möglich sein.

„Wer bisher einen Organspendeausweis besessen hat und nun auch das Online-Register nutzen möchte sollte jedoch darauf achten, dass beide Erklärungen übereinstimmen“, hob Drese hervor. Im Zweifel gelte jeweils die neuste, aktuellste Erklärung.

Auf lange Sicht brauche es dafür aus Sicht der Ministerin auch die Einführung einer Widerspruchlösung, so wie sie in anderen Ländern bereits praktiziert werde. Mecklenburg-Vorpommern hatte hier zuletzt einen Entschließungsantrag zur Änderung des Transplantationsgesetzes unterstützt. „Der Bundesrat will damit eine erneute Debatte zur Einführung der Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz anstoßen“, so die Ministerin.

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung bei der Organ- und Gewebespende. Sie erlaubt eine Spende nur, wenn der mögliche Spender oder die mögliche Spenderin in zu Lebzeiten eingewilligt hat oder ein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Die Entscheidung muss schriftlich festgehalten sein. Die Widerspruchslösung gilt unter anderem in Frankreich, Irland, Italien, Österreich, den Niederlanden und Spanien. Wer nicht vor seinem Tod widerspricht, wird automatisch Organspenderin oder Organspender.

Digitale Antragstellung

Änderung des E-Government-Gesetzes MV erleichtert digitale Anträge

Schwerin – Der Landtag hat am 13. März 2024 dem Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt. „Die Digitalisierung der Landesverwaltung ist ein dynamischer Prozess und bedarf daher auch ständiger Anpassung“, so Digitalisierungsminister Christian Pegel und: „Mit den jetzigen Änderungen haben wir das Ziel, die Qualität und Effizienz des öffentlichen Verwaltungshandelns zu erhöhen und so Verwaltungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen leichter zugänglich zu machen.“

Das Bundesgesetz Onlinezugangsgesetz hat das Ziel bestimmt, dass künftig allen Bürgerinnen und Bürger das Stellen von Anträgen an Behörden online ermöglicht wird. „Die bereits heute möglichen und künftig hinzukommenden Möglichkeiten, per Computer, Tablet oder Mobiltelefon Anträge an die Verwaltung zu stellen, macht erforderlich, dass die Behörden und Bürger über digitale Postfächer Informationen, Anträge und Bescheide austauschen und die Behörden statt der Unterschrift auf einem Papierbescheid eine einer Unterschrift gleichkommende digitale Signatur verwenden können“, sagt Christian Pegel.

Deshalb betreffen die Änderungen vor allem zwei Bereiche: Zum einen wird das E-Government-Gesetz dahingehend angepasst, dass unter anderem ein solches digitales Behördensiegel eingeführt wird. „Die Verwaltung hat damit die Möglichkeit, Bescheide digital mit der Signatur zu versehen und digital zu verschicken“ so der Minister und führt weiter aus. „Weiterhin können Bürgerinnen und Bürger über einen sicher verschlüsselten Zugang ihres Nutzerkontos rechtsverbindlich auf dem digitalen Weg Erklärungen abgeben, wie es in dem MV-Serviceportal bei verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen schon der Fall ist.“

Weitere Anpassungen betreffen die Landesbauordnung: Die Änderungen erleichtern die Errichtung von Mobilfunkmasten. Die Regelungen für Abstände und Abstandsflächen bei Antennen und Masten bis 50 Meter im Außenbereich werden vereinfacht. „Ein schnelles, stabiles und flächendeckendes Mobilfunknetz ist ein wichtiger Faktor, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu sichern und den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern zu stärken“, sagt der Minister.

Zudem soll das bislang geltende Schriftformerfordernis für Anträge, Genehmigungen und Bescheide im Baugenehmigungsverfahren wegfallen – also die bisher in der Landesbauordnung vorgesehene eigenhändige Unterschrift auf Bauanträgen. „Damit leisten wir einen Beitrag zur Digitalisierung der Verwaltung und zum ,Deutschland-Tempo‘. Durch die Möglichkeit digitaler Planungs- und Genehmigungsverfahren erreichen wir deren Beschleunigung“, erklärt der Digitalisierungsminister und weiter:

„Ein wirklicher Mehrwert für die Verwaltung entsteht erst, wenn digital eingegangene Anträge auch digital weiterverarbeitet werden können. Ein gutes Beispiel hierfür ist der digitale Bauantrag aus Mecklenburg-Vorpommern, der als ,Einer-für Alle (EfA)-Leistung‘ heute der ganzen Republik zur Verfügung steht.“

Im Januar 2021 ist das digitale Baugenehmigungsverfah-ren online gegangen. „Rund um die Uhr Bauanträge stellen, Dokumente online nachreichen, unabhängig von den Öffnungszeiten der Behörde – der Online-Bauantrag zeigt, was Digitalisierung kann und soll. Alle Beteiligten können hier in einem digitalen Vorgangsraum parallel an dem Antrag arbeiten und miteinander kommunizieren. Das spart Zeit, Papier und Kosten.

Unsere Lösung ist somit beispielgebend für eine für alle Beteiligten nutzbringende OZG-Umsetzung, die nun allen Bundesländern zur Verfügung steht“, verdeutlicht der Minister. Der digitale Bauantrag ist Teil der Umsetzung des OZG. MV hat das Themenfeld „Bauen und Wohnen“ übernommen. Jährlich werden in Deutschland etwa 220.000 Baugenehmigungen erteilt – vornehmlich als Papierantrag.

„Dass Mecklenburg-Vorpommern auf einem guten Weg ist, zeigt das Dashboard der digitalen Verwaltung des Bundesinnenministeriums im bundesweiten Vergleich der OZG-Angebote. M-V liegt im Vergleich der Bundesländer auf Platz 5 bei der Anzahl der bereits landesweit verfügbaren OZG-Angebote“, erklärt Christian Pegel.

Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Land Mecklenburg-Vorpommern (EGovG M-V) ist am 25. April 2016 in Kraft getreten. Seitdem hat es Änderun-gen gegeben, die die derzeitige Gesetzesfassung nicht berücksichtigt.

Durch das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) sind der Bund und die Länder dauerhaft verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen barriere- und medienbruchfrei elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese innerhalb eines Portalverbundes miteinander zu verknüpfen.

Digitale Landesschule mit neuen Trainingskursen

Oldenburg: Schülerinnen und Schüler können Wissenslücken schließen und das erworbene Wissen festigen

Schwerin – Das Land erweitert Schritt für Schritt die Angebote der allgemein bildenden Digitalen Landesschule. Schülerinnen und Schülern an weiterführenden Schulen stehen ab heute neue Trainingskurse in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch zur Verfügung.

Für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf „Deutsch als Zweitsprache“ in den Klassen 1 bis 4, in den Klassen 5 bis 9 und in den Berufsvorbereitungsklassen an beruflichen Schulen stehen weiterhin die digitalen Unterrichtsangebote zur Deutsch-Intensivförderung bereit. Das bereits bestehende Mathematik-Abiturtraining ist überarbeitet worden.

„Mit den neuen Kursen können Schülerinnen und Schüler Wissenslücken schließen und das erworbene Wissen festigen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir haben die Angebote – so wie im Sport – Trainingskurse genannt, die als Selbstlernkurse konzipiert sind. Diese Art des digitalen Lernens ist für die Schülerinnen und Schüler bis auf die Abiturjahrgänge neu. Ihre Lehrerinnen und Lehrer werden sie bei der Einführung begleiten, wie sie die Lernformate am besten für sich nutzen.

Die Trainingskurse wollen wir künftig weiter ausbauen. Unser Ziel ist es, Lehrkräfte mit den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch für die Digitale Landesschule einzustellen, die diese und andere Angebote erarbeiten. Dann soll es auch digitale Sprechstunden geben, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Fragen direkt klären können“, erläuterte Oldenburg.

Didaktisch ausgearbeitet und produziert wurden die neuen Trainingskurse der Digitalen Landesschule (DiLaS) vom Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) des Bildungsministeriums. Sie können über das landesweite Lernmanagementsystem „itslearning“ aufgerufen werden.

Angebote der Digitalen Landesschule im Überblick: 

  • DiLaS-Training Mathematik Klasse 5 bis 6
  • DiLaS-Training Mathematik Klasse 9 bis 10
  • DiLaS-Training Englisch Klasse 9 bis 10
  • DiLaS-Training Deutsch Klasse 9 bis 10
  • DiLaS – Mathematik-Abiturtrainingskurs
  • Deutsch als Zweitsprache für die Klasse 1 bis 4
  • Deutsch als Zweitsprache für die Klasse 5 bis 9
  • Deutsch als Zweitsprache für die Berufsvorbereitungsklasse

Die Künstliche Intelligenz im Klassenzimmer

Oldenburg: Mit neuer Handreichung und Weiterbildungsangeboten Lehrkräfte unterstützen

Rostock – Im Zeitalter der Digitalisierung eröffnet die generative Künstliche Intelligenz (KI-Modelle, die Inhalte, Formen und Bilder erzeugen),  neue Chancen, birgt aber auch Risiken.

„Viele Anwendungen sind frei verfügbar und finden als Hilfe bei Hausaufgaben oder zur Vorbereitung des Unterrichts ihren Weg ins Klassenzimmer. Daher ist es notwendig, mit der KI verantwortungsvoll in das pädagogische Handeln einzubinden sowie Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern einen positiven Umgang zu ermöglichen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg beim Fachtag der Schulleiterinnen und Schulleiter in Rostock.

Die Tagung widmete sich der „Künstlichen Intelligenz im Kontext Schule“. Teilnehmerinnen und Teilnehmer informierten sich über den Einsatz im Unterricht. Das Bildungsministerium stellte in diesem Zusammenhang den Handlungsleitfaden „Gemeinsam die Welt der generativen KI-Systeme erkunden“ vor.

„Zentral ist die Frage, wie kann generative KI Lernende und Lehrende künftig unterstützen? In unserer Handreichung geben wir Antworten darauf, wie sich Aufgabenstellungen verändern können, um kreatives und kritisches Denken bei den Kindern und Jugendlichen zu fördern. Auch geben wir Hinweise, welche KI-Assistenzen in den Schulen in MV datenschutzkonform genutzt werden können und welche digitalen Arbeitsmaterialien und Plattformen zur Verfügung stehen“, informierte Ministerin Oldenburg.

Sie erklärte weiter, dass nicht nur in der Schule, sondern auch an Hochschulen und in anderen Bereichen KI-basierte Inhalte erstellt werden. Deshalb müssten sich die Akteure intensiv mit den Konsequenzen der Anwendung beschäftigen. „Es ist wichtig, dass der Umgang mit der KI transparent und rechtlich abgesichert erfolgt. Lehrkräften kommt dabei eine Schlüsselrolle zu, Schülerinnen und Schüler zur kompetenten KI-Nutzung anzuleiten. Diese Fähigkeiten brauchen sie auf ihrem Weg in die Ausbildung, ins Studium oder den Beruf.“

Eine Auseinandersetzung mit den stetigen Entwicklungen in der generativen Künstlichen Intelligenz sei für das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung, die Schulen, Schulaufsicht, Lehreraus- und -fortbildung und Schulträger von großer Bedeutung, so die Ministerin.

Glasfaserausbau der Verwaltung fertig

Alle 445 Behörden angeschlossen

Schwerin – Digitalisierungsminister Christian Pegel hat heute gemeinsam mit Uta Knöchel, Geschäftsführerin der Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (DVZ) den Projektabschluss der Glasfaseranbindung aller Landesbehörden Mecklenburg-Vorpommerns an das Verwaltungsnetz „CN LAVINE“ vorgestellt. Mit der nun angeschlossenen Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz MV (LSBK) sind alle behördlichen Standorte mittels Glasfaser angebunden und verfügen künftig über eine Grundversorgung von 100 Mbit/s.

„Durch den Glasfaserausbau ist die LSBK auf dem höchsten technologischen Stand und profitiert von allen Mehrwertdiensten des Verwaltungsnetzes wie der IP-Telefonie oder der zentralen Landesfirewall“, berichtet Minister Christian Pegel und: „Damit haben wir die technischen Voraussetzungen geschaffen, dass nun auch die Landesschule für alle Technologien hinsichtlich der Bandbreite für die Zukunft gerüstet ist.“

Das Netzwerk CN LAVINE wird in allen Landesbehörden auf allen Ebenen – Land, Kommunen und Landkreise – genutzt, um die jeweiligen IT-Fachverfahren für beispielsweise Personal-, Finanz- oder Sozialangelegenheiten anzuwenden. „Insgesamt sind 628 Router bei 445 CN LAVINE-Anschlüssen im Einsatz. Die Polizei hat eine Zwei-Router-Lösung wegen der erhöhten Sicherheitsanforderungen im eigenen LAPIS-Netzwerk“, erklärt Christian Pegel.

Der Glasfaserausbau startete 2014 bei der Landespolizei und wurde sukzessiv vorangetrieben: Waren 2017 in Summe 31 Prozent der Behörden angeschlossen, wurden 2022 bereits 73 Prozent erreicht. Nun sind 100 Prozent aller Behörden mittels Glasfaser an dem Verwaltungsnetz angebunden. „Ich bin froh, dass wir innerhalb von gut 1,5 Jahren den Ausbau trotz aller Widrigkeiten fertigstellen konnten. Denn neben Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinträchtigte auch der Schiffsunfall im Suezkanal mit der Blockade der Lieferkette den Projektfortschritt aufgrund fehlender Technik.

Zusätzlich ist gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern ein solcher Ausbau eine besondere Herausforderung, aber technisch sind wir im Bundesvergleich auf Augenhöhe mit den anderen Bundesländern“, führt Minister Pegel aus und: „Der Standort unserer Landesschule ist dabei das beste Beispiel: Hier mussten gut 2.000 Meter Kabelrohr in einem Naturpark bzw. landwirtschaftlich geschützten Raum neu verlegt und insgesamt 2.100 Meter neues Glasfaserkabel eingezogen werden.“

„Mit dem landesweiten Glasfasernetz CN LAVINE haben wir die Grundvoraussetzungen geschaffen, die die Verwaltung braucht, um die Digitalisierung voranzutreiben“, bekräftigt DVZ-Geschäftsführerin Uta Knöchel.

Für die Landes- und Kommunalverwaltung von Mecklenburg-Vorpommern entwickelt und betreibt die DVZ GmbH seit mehr als 30 Jahren das landesweite Verwaltungsnetzwerk CN LAVINE. Dieses beinhaltet nicht nur die reine Netzanbindung, sondern implementiert wichtige Mehrwertdienste – allen voran die zentralen IT-Sicherheitsinfrastrukturen des Landes zum Schutz sensibler Verwaltungs- und Bürgerdaten.

Zusätzlich verfügt CN LAVINE über einen zentralen Übergang zum landeseigenen Rechenzentrum sowie zum Netz des Bundes (NdB), um länderübergreifende Fachverfahren z. B. zur Beantragung von Elterngeld oder Aufstiegs-BAföG zu nutzen.

Mit dem abgeschlossenen landesweiten Glasfaserausbau im CN LAVINE wurde jetzt ein weiterer Baustein in der Netzmodernisierung erreicht. Die mehr als 440 Standorte wurden in knapp eineinhalb Jahren erschlossen bzw. migriert und damit die letzten grauen Flecken auf der Netzlandkarte beseitigt.

Safer Internet Day

Neue Schulungstermine für SilverSurfer

Schwerin – Anlässlich des heutigen Safer Internet Days, einem von der Europäischen Union initiierten Aktionstag für mehr Sicherheit im Internet, weist Sozialministerin Drese insbesondere auf entsprechende Schulungsangebote für Seniorinnen und Senioren im Land hin. „Viele ältere Menschen möchten digitale Medien nutzen, haben aber Berührungsängste. Mit den SilverSurfer-Angeboten werden sie dabei unterstützt, digitale Kompetenzen zu erlernen und sich sicher im Netz zu bewegen“, erklärte Drese.

Die SilverSurfer sind ehrenamtlich engagierte Senioren-Technikbotschafterinnen und -botschafter, die ihre Altersgenossen beim Umgang mit Smartphones, Tablets und dem PC unterstützen. „Dabei zeigt sich, dass die Seniorinnen und Senioren meist genau wissen, wo bei Gleichaltrigen Unsicherheiten bestehen und wie man diesen begegnet. Zusätzlich sind sie ein hervorragendes Beispiel dafür, dass das Erlernen von Technik im Alter nicht nur möglich ist, sondern auch Spaß macht“, betonte Drese.

Die ehrenamtlichen SilverSurfer werden in vom Sozialministerium geförderten Schulungen auf ihre Rolle als Technikbotschafterinnen und -botschafter vorbereitet. „Auch in diesem Jahr gibt es wieder die Möglichkeit, sich selbst als SilverSurfer zu qualifizieren. In Greifswald, Wismar und Schwerin werden ab März wieder entsprechende Kurse angeboten“, hob die Ministerin hervor. Ansprechpartner sind die Bürgerstiftung Vorpommern (Greifswald) und das Seniorenbüro Schwerin (Schwerin und Wismar). Weitere Angebote in Waren und Rostock befinden sich im Aufbau.

Wer hingegen Unterstützung bei der Nutzung des eigenen Handys, Tablets oder Laptops benötigt, kann darüber hinaus die von den SilverSurfern organisierte Mediensprechstunde in Anspruch nehmen. Sie findet regelmäßig im Seniorenbüro in Schwerin statt. Der nächste Termin ist der 08. Februar. Eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 0385-5574962 oder unter Seniorenbuero_Schwerin@t-online.de ist verpflichtend.

Drese: „Die SilverSurfer begegnen den Interessierten auf Augenhöhe und führen sie altersgerecht an das Thema heran. Ich kann nur dazu ermuntern, die Angebote der SilverSurfer wahrzunehmen. Oder sich, falls Sie sich bereits sicher im Netz bewegen, selbst als SilverSurfer fortbilden zu lassen, um anderen den Weg ins Netz zu erleichtern.“

Bezahlkarte für Asylbewerber

M-V bringt Ausschreibung auf den Weg

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat die ersten Weichen für die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und –bewerber gestellt. „Wir haben auf Landesebene seit mehreren Monaten geprüft, wie eine solche Bezahlkarte für uns aussehen muss. Unsere Kolleginnen und Kollegen in der Fachabteilung haben die Abstimmungen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgenommen und bereiten aktuell die zeitnah beginnende Ausschreibung vor – im Laufe des Februar werden wir diese umsetzen, heute haben wir diese bevorstehende Vergabe europaweit als Vorabinformation bekannt gemacht“, erklärt Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin und:

„Mit der Einführung der Bezahlkarte soll der Verwaltungsaufwand minimiert werden, indem die regelmäßig stattfindenden Bargeldauszahlungen sowohl in der landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtung als auch in den sechs Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten durch die Nutzung einer Bezahlkarte ersetzt werden. Wir haben uns Anfang Februar 2024 als Ausschreibungsdatum gesetzt, um die bis zum 31. Januar in Erörterung befindlichen bundeseinheitlichen Mindeststandards für die Bezahlkarte berücksichtigen zu können.“

Mecklenburg-Vorpommern strebe eine auf die landeseigenen Bedürfnisse zugeschnittene Variante an. Die Karte solle künftig zur Zahlung in Geschäften für Waren des täglichen Bedarfs wie eine gängige Girokarte genutzt werden können, Überweisungen ins Ausland würden aber nicht möglich werden. Die kostenlose Bargeldabhebung eines noch zu definierenden monatlichen Betrags werde ebenfalls möglich sein. Die Karte werde diskriminierungsfrei gestaltet sein.

„Der bisher in Bargeld ausgezahlte Betrag des notwendigen persönlichen Bedarfs soll künftig direkt auf die Bezahlkarte überwiesen werden, das sogenannte Taschengeld. Die Höhe des Betrags hängt zum einen von der Wohnsituation des Asylbewerbers ab und zum anderen vom Alter und des Leistungssatzes nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Beispielsweise werden in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern pro Asylbewerber monatlich 148 Euro ausgezahlt. Ein Teil dieses Taschengeldes wird in der Erstaufnahmeeinrichtung sowieso und auch weiterhin als Sachleistung gewährt, wie das ÖPNV-Ticket“, erklärt der Minister und weiter:

„Zunächst werden wir die Bezahlkarte in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes einführen. Ziel ist aber eine landesweite und einheitliche Lösung für Mecklenburg-Vorpommern. Daher soll diese Bezahlkarte auch den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden. Aktuell rechnen wir damit, dass das Vergabeverfahren bis ins dritte Quartal 2024 laufen wird. Danach folgen die Vergabeentscheidung und das Rollout.“

Am 6. November 2023 hat die Ministerpräsidentenkonferenz die Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) vereinbart. Die Länder sollen zur Einführung der Bezahlkarte bis zum 31. Januar 2024 in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe bundeseinheitliche Mindeststandards definieren.

Digitale Teilhabe Älterer

Förderprogramm für Vereine zur digitalen Teilhabe Älterer / Bewerbung bis zum 02.02.24 möglich

Schwerin – Am 5. Dezember 2023 ist das Land Mecklenburg-Vorpommern offiziell dem DigitalPakt Alter beigetreten. Die Initiative der Bundesarbeitsgemeinschaft für Seniorenorganisationen (BAGSO) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) will die digitale Teilhabe älterer Generationen nachhaltig stärken. „In diesem Rahmen können Vereine aus MV nun eine Projektförderung erhalten“, macht Sozialministerin Stefanie Drese aufmerksam.

Gefördert werden können Vereine oder Initiativen, die niedrigschwellige Lern- und Übungsangebote für ältere Menschen bereitstellen und insbesondere diejenigen ansprechen, die sich entweder noch nicht im Internet bewegen oder bisher über geringe Anwendungskenntnisse verfügen. „Fünfzig solcher sogenannten Erfahrungsorte will die Initiative mit Mitteln in Höhe von jeweils 3.000 Euro stärken“, betonte Drese.

Neben der Förderung erhalten die ausgewählten Erfahrungsorte unter anderem Möglichkeiten zur Weiterbildung, zur Vernetzung und zum Erfahrungsaustausch mit den 250 bereits bestehenden Erfahrungsorten in ganz Deutschland. Darunter sind bisher auch sechs aus Mecklenburg-Vorpommern.

Drese: „Wir haben im Land aber weitaus mehr tolle Vereine und Initiativen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, älteren Menschen digitale Kompetenzen zu vermitteln. Immer mehr Seniorinnen und Senioren sind online unterwegs und nutzen die Sozialen Medien. Ich erhoffe mir deshalb eine rege Beteiligung von Vereinen aus unserem Land, um digitale Barrieren weiter abzubauen und die Teilhabe zu stärken.“

Eine Bewerbung ist noch bis zum 02. Februar 2024 möglich. Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen sowie Antworten auf die häufigsten Fragen finden Interessierte auf den Webseiten des DigitalPakts Alter unter https://www.digitalpakt-alter.de/aktuelles/foerderprogramm-2024/. Dort steht auch ein entsprechendes Bewerbungsformular zur Verfügung.