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Kategorie: Europa

UNESCO-Welterbe „Buchenwälder“

Schwerin – Europas Wildnis präsentiert sich ab 1. Februar 2021 auf einer neuen Website. Mit brillanten Fotos, liebevollen Grafiken, detaillierten Karten, Filmen und kurzweiligen Texten können Naturfreunde in urige Wälder eintauchen, die einst Europa in großen Teilen bedeckten und jetzt nur noch in Resten vorhanden sind.

Zum diesjährigen zehnjährigen Jubiläum der Einschreibung der deutschen Wälder in die Liste der Welterbestätten startet der Internetauftritt der UNESCO-Welterbestätte „Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas” unter

https://www.weltnaturerbe-buchenwaelder.de/

im neuen Design und mit erweitertem Inhalt.

Die neue Website lädt jetzt zu einem virtuellen Besuch aller 78 Welterbeteilgebiete in 12 europäischen Ländern ein und erklärt, was jedes Gebiet einzigartig macht. Sie gibt Informationen über das UNESCO-Welterbe, den besonderen weltweiten Wert der Buchenwälder und ihre außergewöhnliche Ausbreitungsgeschichte im Verlaufe der Nacheiszeit.

Die fünf deutschen Gebiete Grumsin, Hainich, Jasmund, Kellerwald und Serrahn werden besonders detailliert vorgestellt. Besucher können erfahren, welche Lebensräume und Arten dort vorkommen, was sie außergewöhnlich macht und welche touristischen Angebote existieren. Für eigene Exkursionen in den deutschen UNESCO-Welterbe-Wäldern stehen auf der Website Karten mit Wanderrouten sowie ein Link zu einer GPS-geführten Wander-App (http://www.weltnaturerbe-buchenwaelder.eu/landingpage/)  bereit.

Die Website unterstützt die Ziele der UNESCO und leistet einen Beitrag zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Völkern in Bildung, Wissenschaft und Kultur. 12 europäische Nationen setzen innerhalb dieser Welterbestätte ein Zeichen guter Zusammenarbeit. Gemeinsam managen sie diese Stätte, sichern ihren Schutz, führen eine Überwachung und eine Besucherinformation durch. Mindestens einmal im Jahr treffen sich die Vertreter aller beteiligten Nationen, um aktuelle Problem zu besprechen und zukünftige Entwicklungen abzustimmen.

Die neue Website wurde federführend von Deutschland entwickelt und finanziert. Alle anderen Nationen können diese in ihrer Landessprache nutzen und für ihre Teilgebiete weiter ergänzen. Die englische Version der Website wird in einigen Wochen erscheinen und dann als gemeinsamer Rahmen allen beteiligten Nationen dienen.

Buchenwälder sind Europas ursprüngliche Wildnis. Von Natur aus würden sie die zentralen Bereiche unseres Kontinents bedecken. Deutschland und besonders Mecklenburg-Vorpommern liegen im Zentrum der weltweiten Buchenwaldverbreitung. Leider sind Buchen-Urwälder in Europa bis auf kleinste Reste in den Karpaten verschwunden. Uralte, naturnahe Buchenwälder gibt es heute ebenfalls nur noch selten. Die wertvollsten von ihnen in allen biogeographischen Regionen Europas gehören deshalb zum Welterbe der UNESCO.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt als einziges deutsches Bundesland über zwei Teilgebiete dieser Welterbestätte, eines in Serrahn im Müritz-Nationalpark sowie ein zweites im Nationalpark Jasmund.  „Dies ist Ausdruck einer langfristig erfolgreichen Umweltpolitik in Mecklenburg-Vorpommern und die Anerkennung als Weltkulturerbe erfüllt mich mit Stolz“, so Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Ganz besonders freut mich, dass wir in diesem Jahr mit vielen zusätzlichen Veranstaltungen in den Nationalparken Müritz und Jasmund auf das 10-jähriges Jubiläum der UNESCO-Einschreibung hinweisen werden. Unter http://www.nationalpark-jasmund.de/und https://www.koenigsstuhl.com/finden Sie das ganze Jahr über Informationen wo und wann besondere Veranstaltungen angeboten werden.“

Im Juni 2011 wurden die fünf deutsche Buchenwälder Grumsin, Hainich, Jasmund, Kellerwald und Serrahn als Erweiterung der seit 2007 bestehenden Welterbestätte „Buchenurwälder der Karpaten“ in die Welterbeliste eingeschrieben. Im Jahr 2017 wurde die Welterbestätte auf insgesamt 78 Teilgebiete in 12 Staaten erweitert und ist damit die derzeit größte serielle Welterbestätte weltweit. Eine nochmalige Erweiterung unter Federführung der Schweiz ist in Vorbereitung.

Nationale Umsetzung der GAP

Backhaus: Umweltpolitik gehört nicht an den Katzentisch

Schwerin – Die Umweltministerien der Länder haben ein Positionspapier zur nationalen Umsetzung der GAP abgestimmt. Unter anderem werden die Ministerinnen und Minister der Agrar-Ressorts darin aufgefordert, die Umweltministerien in die Diskussion einzubinden. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus, der in diesem Jahr Vorsitzender der Umweltministerkonferenz ist, erklärt, er stehe voll hinter den Forderungen des Papiers.

„Es ist für mich selbstverständlich, dass die Umweltpolitik nicht am Katzentisch sitzen darf, wenn die Agrarminister der Länder über die Zukunft der Landwirtschaft beraten und die Vorgaben der EU zur gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in nationales Recht umsetzen. Dabei geht es um viel Geld – öffentliches Geld. Und ich sage schon lange: Öffentliches Geld nur für öffentliche Leistungen. Wir wissen doch nicht erst seit gestern, dass die Land­wirtschaft erheblichen Einfluss auf die natürlichen Ressourcen Wasser, Boden und Luft hat. Es muss darum gehen, diese knappen Ressourcen nachhaltig zu bewirtschaften und nach Möglichkeit ihren Zustand zu verbessern. Dies kann nur gelingen, wenn Ökonomie und Ökologie Hand in Hand gehen.“

Zu den Kernforderungen des Papiers gehört, die Konditionalität so auszugestalten, dass ein flächendeckendes Mindestmaß an Umwelt-, Natur- und Klimaschutz gesichert wird. Bei der Konditionalität handelt es sich um Auflagen, die Betriebe erfüllen müssen, um EU-Gelder zu erhalten. Sie soll zukünftig für alle Betriebsarten gelten. Unter anderem sollen fünf Prozent der Ackerflächen für echte nichtproduktive Flächen und Landschaftselemente vorgehalten werden.

Weiterhin sollen die Öko-Regelungen so ausgestaltet werden, dass für Betriebe mehr Anreize entstehen, freiwillige Umweltleistungen zu erbringen. Vor allem hier wollen die Umweltministerinnen und Umweltminister mehr Mitspracherecht erhalten.

In den kommenden sieben Jahren stehen den Landwirtinnen und Landwirten der EU rund 387 Milliarden Euro an Subventionen aus Brüssel zur Verfügung.

AstraZeneca beantragt Impfstoffzulassung

Brüssel – Die Europäische Arzneimittelagentur EMA hat heute (Dienstag) den Antrag auf die EU-weite bedingte Marktzulassung für den COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca und der Universität Oxford erhalten. Sie wird ihn nun innerhalb eines beschleunigten Zeitrahmens bewerten und plant, eine Stellungnahme zur Zulassung bis zum 29. Januar abzugeben. Nach einer entsprechenden Empfehlung des zuständigen Ausschusses für Humanarzneimittel wird dann die Europäische Kommission den Impfstoff schnellstmöglich zulassen. Die Kommission hat für die EU-Staaten bereits im August bis zu 400 Millionen Dosen des AstraZeneca-Impfstoffes gesichert.

Insgesamt hat die Europäische Kommission bisher Vereinbarungen mit sechs vielversprechenden Impfstoffentwicklern geschlossen und dabei bei bis zu 2,3 Mrd. Impfstoff-Dosen gesichert, darunter bis zu 600 Mio. Dosen des BioNTech/Pfizer-Impfstoffes. Sie hat darüber hinaus heute Sondierungsgespräche mit dem Pharmaunternehmen Valneva über den Ankauf von bis zu 60. Mio. Dosen seines potenziellen Impfstoffs abgeschlossen.

Die schnelle Bewertung des AstraZeneca-Impfstoffes durch den Ausschuss für Humanarzneimittel (Committee for Human Medicines, CHMP) der EMA ist deshalb möglich, weil die EMA bereits vorliegende Daten zu dem Impfstoff im Rahmen einer rollierenden Überprüfung geprüft hat. Eine positive Empfehlung des Impfstoffes setzt voraus, dass die eingereichten Daten zu seiner Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit hinreichend belastbar und vollständig sind und alle möglicherweise zusätzlich benötigten Informationen zeitnah vorgelegt werden.

In dieser Phase bewertete die EMA Daten aus Laborstudien (nicht-klinische Daten), Daten zur Qualität des Impfstoffs (zu den Inhaltsstoffen und der Art der Herstellung) und einige Hinweise zur Sicherheit und Wirksamkeit aus einer gepoolten Analyse von vorläufigen klinischen Daten aus vier laufenden klinischen Studien in Großbritannien, Brasilien und Südafrika. Zusätzliche wissenschaftliche Informationen zu Fragen der Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffs wurden vom Unternehmen auf Anfrage des CHMP ebenfalls zur Verfügung gestellt und werden derzeit ausgewertet.

Während der Überprüfung und während der gesamten Pandemie werden die EMA und ihre wissenschaftlichen Ausschüsse von der COVID-19 EMA Pandemic Task Force unterstützt, einer Gruppe, die Experten aus dem gesamten europäischen Netzwerk der Arzneimittelbehörden zusammenbringt, um ein schnelles und koordiniertes regulatorisches Vorgehen bei Arzneimitteln und Impfstoffen für COVID-19 zu ermöglichen.

Was ist eine bedingte Marktzulassung?

Die EU-Gesetzgebung sieht vor, dass die bedingte Marktzulassung (Conditional Marketing Authorisation, CMA) als beschleunigtes Zulassungsverfahren eingesetzt wird, um die Zulassung von Behandlungen und Impfstoffen bei Notfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu beschleunigen.

CMAs ermöglichen die Zulassung von Medikamenten, die einen ungedeckten medizinischen Bedarf erfüllen, auf der Basis von weniger vollständigen Daten als normalerweise erforderlich. Dies geschieht, wenn der Nutzen der sofortigen Verfügbarkeit eines Medikaments oder Impfstoffs für Patienten das Risiko überwiegt, das darin besteht, dass noch nicht alle Daten vorliegen. Die Daten müssen jedoch zeigen, dass der Nutzen des Medikaments oder Impfstoffs die Risiken überwiegt.

Eine bedingte Marktzulassung garantiert, dass das zugelassene Medikament oder der Impfstoff die strengen EU-Standards für Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität erfüllt und in zugelassenen, zertifizierten Einrichtungen nach hohen pharmazeutischen Standards hergestellt und kontrolliert wird, die mit einer groß angelegten Vermarktung vereinbar sind.

Sobald eine solche Zulassung erteilt wurde, müssen die Unternehmen innerhalb festgelegter Fristen weitere Daten aus laufenden oder neuen Studien vorlegen, um zu bestätigen, dass der Nutzen weiterhin die Risiken überwiegt.

Wie wird der Impfstoff voraussichtlich wirken?

Der COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca soll wirken, indem er den Körper darauf vorbereitet, sich gegen eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu verteidigen. Dieses Virus benutzt Proteine auf seiner äußeren Oberfläche, sogenannte Spike-Proteine, um in die Körperzellen einzudringen und Krankheiten zu verursachen.

Der Impfstoff COVID-19 von AstraZeneca besteht aus einem anderen Virus (aus der Familie der Adenoviren), das so modifiziert wurde, dass es das Gen zur Herstellung des Spike-Proteins von SARS-CoV-2 enthält. Das Adenovirus selbst kann sich nicht vermehren und verursacht keine Krankheit. Nach der Verabreichung bringt der Impfstoff das SARS-CoV-2-Gen in die Zellen des Körpers. Die Zellen nutzen das Gen, um das Spike-Protein zu produzieren. Das Immunsystem der Person wird dieses Spike-Protein als fremd behandeln und natürliche Abwehrkräfte – Antikörper und T-Zellen – gegen dieses Protein produzieren.

Wenn die geimpfte Person später mit SARS-CoV-2 in Kontakt kommt, erkennt das Immunsystem das Virus und ist darauf vorbereitet, es anzugreifen: Antikörper und T-Zellen können zusammenarbeiten, um das Virus abzutöten, sein Eindringen in die Körperzellen zu verhindern und infizierte Zellen zu zerstören und so zum Schutz vor COVID-19 beitragen.

DENKMAL EUROPA

Neue Plattform öffnet Türen für Kinder und Jugendliche

Schwerin – Über das crossmediale Projekt DENKMAL EUROPA können Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf eine spannende Zeitreise gehen. Auf der digitalen Plattform www.denkmal-europa.de erhalten sie Einblicke in viele denkmalpflegerische Themen. Graphic Novels, europäische Kulturgeschichten und Filme über Projektbeispiele aus der Praxis liefern Einblicke in unbekannte Dimensionen unserer Geschichte.

„Die Plattform lädt zum Entdecken und Staunen ein“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „Sie bietet Gelegenheit, breite Kreise der Gesellschaft, insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, an das baukulturelle Erbe heranzuführen und sie dafür zu begeistern. Auf ansprechende Weise erfahren die Erben von morgen, warum es wichtig ist, diese Schätze zu bewahren und zu pflegen“, würdigte Martin das neue Format. Zudem liefere die digitale Plattform auch Lehrkräften viele Ideen, wie Themen rund um die Denkmalpflege in den Unterricht integriert werden könnten.

„Unsere Denkmale sind als Lern- und Verständnisorte starke Impulsgeber und mit ihrer authentischen Substanz selbst die besten Vermittler. Die 15 Praxisprojekte zeigen beispielhaft wie es gelingen kann, junge Menschen in die Denkmalpflege einzubinden und persönliche Zugänge zum Denkmal zu schaffen“, sagte Dr. Ramona Dornbusch, Landeskonservatorin und Leiterin der Landesdenkmalpflege im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern, das eines von vielen Kooperationspartnern dieses Gemeinschaftsprojektes ist.

Mit DENKMAL EUROPA ist eine digitale Ausstellung entstanden, bei der Denkmalpflegern, Restauratoren, Handwerkern oder auch Zeitzeugen über die Schulter geblickt werden kann. Eine Reise durch die Seite und das zugehörige Workbook machen verständlich, wie unsere Vorfahren gelebt, gearbeitet, geplant, gefeiert, getrauert oder woran sie geglaubt haben. Bislang Unverbundenes verdichtet sich zum Wissen darum, welche Entwicklungen Spuren hinterlassen haben oder zu neuen Ideen führten oder welches ökologische, politische oder religiöse Verständnis hinter den Bauten unserer Umgebung steckte. Egal ob für den Geschichts-, Geografie-, Mathe- oder Sachkundeunterricht oder in der Freizeitbildung: Denkmale bieten für viele Themen neugierig machende Anknüpfungspunkte.

Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Landesdenkmalpflege, ist mit folgendem Praxisprojekt vertreten:

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis 11 des Hansa-Gymnasiums Stralsund haben sich mit der Vergangenheit ihrer Stadt auseinandergesetzt. Unter dem Titel „Zu Hause im Weltkulturerbe – die Erben des Erbes begegnen Europas Geschichte in der Hansestadt Stralsund“ hat die Schule den Landesbeitrag Mecklenburg-Vorpommerns zum European Cultural Heritage Year 2018 erarbeitet. 2019 setzte sie ihre vielfältigen Projekte unter dem Motto „Bock auf Barock“ fort. Bei der landesweiten Festveranstaltung am Tag des offenen Denkmals® in der Stadtbibliothek Wolgast wurde das Engagement des Hansa-Gymnasiums Stralsund mit dem „Denk mal! Preis für Kinder und Jugendliche 2020“ ausgezeichnet.

Tierwissenschaft in Europa

Schwerin – Im Dezember 2020 fand die Tagung der Europäischen Vereinigung für Tierwissenschaften (EVT) erstmals als online-Veranstaltung statt. Rund 950 Beiträge wurden als Vorträge und Poster gezeigt. Im Plenarteil ging es um die Verantwortung der Tierhaltung für den Klimawandel, in 73 wissenschaftlichen Sessionen interessierten sich 1.500 registrierte Teilnehmer für verschiedene Themen der Tierwissenschaften. Im Rahmen der Generalversammlung der EVT berichteten die Mitgliedsländer über ihre Aktivitäten und die aktuelle Situation der Organisation. Weiterhin wurden durch die Generalversammlung neue Ratsmitglieder (Council) gewählt.

Für Deutschland und die Schweiz ist Dr. Peter Sanftleben auf Vorschlag der Deutschen Gesellschaft für Züchtungskunde (DGfZ) als offizielle Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der EVT einstimmig gewählt worden. Dazu Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus: „Wir freuen uns sehr, dass der Vorschlag von den Mitgliedsländern der EVT bestätigt wurde. Es unterstreicht den erreichten Stand der angewandten und Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Tierhaltung in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern. Ich wünsche Dr. Sanftleben viel Erfolg in seiner vierjährigen Amtszeit.“

Dr. Sanftleben ist Direktor der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV und leitet das Institut für Tierproduktion in Dummerstorf. Von 2008 bis 2017 war er der deutsche Vertreter in der EVT-Kommission „Tierhaltungssysteme“. „Dr. Sanftleben kennt die Organisation sehr gut und wird die EVT durch seine Erfahrungen auf dem Gebiet der angewandten Forschung unterstützen“, so Minister Dr. Backhaus.

Die Europäische Vereinigung für Tierwissenschaften, gegründet als ‚European Association for Animal Production‘ EAAP, ist eine internationale wissenschaftliche Gesellschaft, die sich mit Fragen der Nutztierhaltung beschäftigt. Die Organisation vereint Wissenschaftler, Tierzüchter, Mitglieder der Agrarverwaltung und Nutztierhalter zum Zwecke des wissenschaftlichen Erkenntnisaustauschs, zur Prüfung der Praxistauglichkeit der Ergebnisse sowie als Informationsforum für Politiker und Administration.

Die EAAP wurde am 8. November 1949 während des 5. Internationalen Kongresses für Tierproduktion in Paris gegründet. Obwohl der Verein als europäische Organisation geplant war, wurden bereits bei der Gründungsversammlung auch außereuropäische Mitglieder aufgenommen. Neben Deutschland gehörten zu den Gründungsmitglieder Belgien, Dänemark, Frankreich, Iran, Italien, Marokko, Niederlande, Österreich, Spanien, Schweiz und Tunesien.

Die Deutsche Gesellschaft für Züchtungskunde ist das offizielle deutsche Mitglied in der EAAP.

Hochschulen in MV profitieren von EU-Mitteln

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Forschungseinrichtungen haben in den Jahren 2014 bis 2020 insgesamt 27,5 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) erhalten. Die gesamte bereitgestellte Summe in der EU-Förderperiode wurde in diesem Zeitraum von den Hochschulen und Universitätsmedizinen abgerufen. „Wir haben leistungsfähige Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Forschungsförderung hat im Land einen hohen Stellenwert“, so Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Die Hochschulen bei uns tragen entscheidend zur Forschung, Entwicklung und Innovation bei.“

Martin äußerte sich zudem optimistisch, was die weitere Förderung der Hochschulen mit Mitteln der Europäischen Union angeht. „Mit Blick auf die gerade abgeschlossenen Verhandlungen zum EU-Haushalt besteht die gute Aussicht, dass die EU auch in der nächsten Förderperiode 2021-2027 die Forschungsinfrastrukturen der Hochschulen und universitätsmedizinischen Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.“

Allein im Jahr 2020 wurden für Anschaffungen der Hochschulen und Universitätsmedizinen 6,1 Mio. Euro bewilligt. Exemplarisch dafür stehen folgende Förderungen:

  1. Automatisches Gasdurchflussmesssystem – Gas Endeavour

Hochschule NeubrandenburgFachbereich Agrarwissenschaften und Lebensmittelwissenschaften

Förderung: 18.903,15 €

Das bewilligte Gerät soll der Automatisierung, Aufzeichnung und Auswertung der Prozesskinetik im Rahmen des hochschuleigenen Biogaslabors dienen. Beispielsweise wird hier die Kinetik der Bioethanolgewinnung unter Variation diverser Parameter untersucht. Zielsetzung ist, Einsparungspotentiale an Substraten und Energie zu identifizieren bzw. eine Mehrproduktion von Biogas und Bioethanol zu erreichen.

  1. Geräte für Untersuchungszentrum Study of Health in Pomerania (Mobiles medizinisches Sonographiegerät, Funduskamera mit optischer Köhärenztomographie, Messplatte zur Fußdruckmessung und Ganganalyse)

Universitätsmedizin Greifswald

Untersuchungszentrum Study of Health in Pomerania (SHIP)

Förderung: 262.308,42 €

Die in diesem Vorhaben geförderten Geräte sollen einer Verbesserung und Aktualisierung der apparativen Ausstattung des SHIP-Untersuchungszentrums an der Universität Greifswald dienen. SHIP ist eine bevölkerungsbezogene epidemiologische Studie mit hochstandardisierten Erhebungsmethoden, deren Untersuchungsdaten höchsten internationalen Qualitätsstandards entsprechen.

  1. Innovative MALDI-TOF-Massenspektrometrie-Anwendungen

Universitätsmedizin Greifswald

Friedrich Loeffler-Institut für Medizinische Mikrobiologie

Förderung: 156.187,50 €

Mit dem Einsatz des MALDI-TOF-Massenspektrometrie-Gerät bestehen ausgezeichnete Voraussetzungen zur Neu- und Weiterentwicklung von Anwendungen der Massenspektrometrie im Bereich der Erregerdiagnostik sowie zum Nachweis und zur Charakterisierung von Antibiotikaresistenzen. Mit der Entwicklung und Herstellung neuartiger bzw. weiterentwickelter diagnostischer Technologien könnten wirtschaftliche Effekte in der Lebensmittel-, Wasser- und Abwasserindustrie erzielt werden.

  1. Konfokales Laserscanningmikroskop, Fluoreszenz-Stereomikroskop

Universitätsmedizin Greifswald

Institut für Anatomie und Zellbiologie

Förderung: 280.283,97 €

Das Ziel der Forschungstätigkeiten mithilfe des Konfokalen Laserscanningmikroskops und des Fluoreszenz-Stereomikroskops ist es, die Untersuchung von molekularen Mechanismen der chronischen Nierenerkrankung entscheidend zu verbessern und die Identifikation von Wirkstoffen zur Behandlung von Nierenerkrankungen zu beschleunigen. Die Fluoreszenzmikroskope ermöglichen neue, schnellere und präzisere Untersuchungen an verschiedenen Zell- und Gewebearten.

  1. Seahorse XFe Analyzer

Universitätsmedizin Rostock

Institut für Pharmakologie und Toxikologie

Förderung: 123.641,06 €

Der Seahorse XFe24 Analyzer ermöglicht die parallele Messung der zwei wesentlichen zellulären Energiestoffwege (Glykolyse und mitochondrialen Phosphorylierung). Des Weiteren ermöglicht die programmierbare automatisierte Zugabe von Pharmaka und Substanzen nicht nur eine Echtzeit-Analyse der Pharmaka-Wirkung auf die zwei Hauptenergiestoffwege, sondern auch eine quantitative Beurteilung der mitochondrialen Funktionalität und der zellulären Substratnutzung.

  1. Analysesystem zur Echtzeitanalyse von Zellkulturen

Universitätsmedizin Greifswald

Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin, Abteilung für pädiatrische Hämatologie/Onkologie

Förderung: 119.545,91 €

Das bewilligte Gerät ist ein Echtzeit-Zellanalysegerät, welches das Wachstum, die Migration und Morphologie von Zellen unter experimentellen Bedingungen mikroskopisch über einen langen Zeitraum erfassen kann.

  1. 3D-Intraoralscanner

Universitätsmedizin Greifswald

Prothetik, Untersuchungszentrum SHIP

Förderung: 30.032,62 €

Als innovative epidemiologische Dokumentation in einer zahnmedizinischen Untersuchung sollen die Ober- und Unterkiefer der Probanden mit einem 3D-Intraoralscanner gescannt werden. Der digitale Abdruck von unversehrten Zahnflächen ist für eine Zahndatenbank nutzbar, um z.B. biogenerische Zahnoberflächen für prothetische Restaurationen unter Berücksichtigung verschiedener Risikofaktoren zu fertigen.

  1. Geräte zur Bearbeitung translationaler Therapieansätze bei Entzündung, Infektion, Krebs

Universitätsmedizin Greifswald

Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Institut für Mikrobiologie, Institut für Pathologie

Förderung: 189.247,74 €

Die geförderten Geräte dienen dazu, verschiedene Erkrankungen und Krankheitsverläufe (wie z. B. die Entstehung von Rheuma bei Kindern, die körpereigene Abwehr von Infektionserregern oder die Krebsentstehung) besser zu verstehen. Das wiederum kann dazu beitragen, die Therapie zu optimieren. Die aus den Analysen gewonnenen Ergebnisse werden mit dem Krankheitsstadium, der Therapie oder der Diagnose in einen Zusammenhang gebracht, um so neue Erkenntnisse über die Pathogenese der verschiedenen Erkrankungen und Effekte von Medikamenten zu erhalten.

  1. Flüssigchromatographie-Quadrupol-Massenspektrometer-Kopplung

Hochschule Wismar

Maschinenbau/Verfahrens- und Umwelttechnik

Förderung: 263.247,84 €

Die bewilligte Geräteinvestition soll überwiegend in zwei Forschungsprojekte eingebunden werden. Dabei sollen zum einen innovative Materialien und Verfahren zur Behandlung von Schadstoffen in Abwässern entwickelt werden, um diese später in einer vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen sowohl in ganz Deutschland, als auch im Ausland einsetzen zu können. Zum anderen sollen mithilfe des Gerätes innovative Materialien und Verfahren zum nachhaltigen Abbau von perfluorierten Tensiden in kontaminierten Böden, Grund- und Abwässern erforscht werden.

  1. Beschichtungsanlage für den Korrosionsschutz elektronischer Baugruppen

Universität Rostock

Fakultät für Informatik und Elektrotechnik, Institut für Gerätesysteme und Schaltungstechnik

Förderung: 64.500 €

Die Beschichtungsanlage erweitert den am Institut aufgebauten Produktionszyklus von elektronischen Baugruppen und bietet durch die überlegenen Schichteigenschaften einen möglichst effektiven Korrosionsschutz und erhöhte Zuverlässigkeit. Durch die flexible Nutzung von verschiedenen Beschichtungsmaterialien kann der Beschichtungsprozess auf besondere Anforderungen, ausgehend von den späteren Betriebsbedingungen der Elektronik, angepasst werden. Die Möglichkeit der nachträglichen selektiven Beschichtung der elektronischen Baugruppen und einzelnen Komponenten erlaubt eine erhebliche Erhöhung der Lebensdauer von den auf dem Markt bereits verfügbaren elektronischen Produkten auch unter extremen Umweltbedingungen. Da die Beschichtung gleichmäßig und nahezu ohne Fehlstellen erfolgt, wird die Baugruppe sehr effektiv geschützt. Durch ihre verringerte Oberflächenenergie und Biokompatibilität eignet sich die Beschichtung hervorragend für Anwendungen der Medizintechnik, wie z. B. implantierbare Sensorik und Aktorik.

  1. Lasercutter

Universität Rostock

Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik, Lehrstuhl Produktentwicklung

Förderung: 20.402,55 €

Lasercutter ermöglichen die thermische Trennung plattenförmiger Halbzeuge unterschiedlicher Materialstärken. Abhängig von Art und Leistung der Lichtquelle können verschiedene Materialien unterschiedlicher Dicke verarbeitet werden. Der Vorteil des Einsatzes eines Lasercutters und dieser Halbzeuge besteht in der flexiblen und kostengünstigen Fertigung großer Strukturen mit geringen Fertigungstoleranzen.

Dorschfang in der Ostsee

Dorschfang – zeitweilige Stilllegung von Fischereifahrzeugen im Jahr 2021

Schwerin – Der Bestand des westlichen Dorsches in der Ostsee hat sich nach Einschätzung des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) im letzten Jahr zwar erholt, jedoch liegt die Biomasse des Laicherbestands weiterhin unter dem im Mehrjahresplan für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee festgelegten Grenzwert. Deutschland hält daher dringend Sofortmaß­nahmen für erforderlich. Die Sofortmaßnahmen bestehen darin, die Fischereitätigkeiten deutscher Fischerei­fahrzeuge die Dorsch fangen, in der westlichen Ostsee um weitere 30 Tage zu beschränken.

Das BMEL beabsichtigt auch im Jahr 2021, für Mitglieder von Erzeugerorganisationen die 30 Stillliegetage aus Mitteln des Bundes und des EMFF finanziell auszu­gleichen.

Die Maßnahme wurde bereits in den Jahren 2017 bis 2020 umgesetzt.

„Von allen Berufsgruppen im Land geht es unseren Fischern wohl am schlechtesten“, sagt Fischereiminister Dr. Till Backhaus. „Ausfälle in Gastronomie und Tourismus durch die Corona-Pandemie und drastisch gekürzte Fanquoten setzen der Branche erheblich zu. In dieser schweren Zeit stellen die Hilfen einen Teil der Überlebensstrategie für unsere kleine handwerkliche Fischerei dar.“

Ca. 10 von der Quotenreduzierung und der durch Deutschland zusätzlich festgesetzten 30 Stillliegetage erheblich betroffene Betriebe werden auch im Jahr 2021 von der Förderung des Bundes ausgeschlossen, da sie nicht Mitglied einer Erzeugerorganisation sind.

Diese Betriebe werden, wie auch in den vergangenen Jahren, vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Sie erhalten die finanzielle Unterstützung aus Landes- und EMFF-Mitteln.

Deutschland hält Sofortmaßnahmen in der westlichen Ostsee zum Schutz des Dorschbestandes entsprechend der Bekanntmachung der BLE vom 25.11.2020 für erforderlich.

Die Sofortmaßnahmen bestehen in der Beschränkung der Fischereitätigkeit deutscher Fischereifahrzeuge mit einer Länge ab 8,00 m, die Dorsch fangen, in der westlichen Ostsee um weitere 30 Tage in folgender Form:

30 Tage in Form von drei Blöcken von jeweils 10 Tagen, die von den Fischern innerhalb des Zeitraumes vom 1. Januar bis zum 31. Januar 2021 und vom 01. April bis zum 14. Mai. 2020 nach eigenem Ermessen festgelegt werden können.

EU-Schulprogramm

Aufruf zur Teilnahme im Schuljahr 2021/22

Schwerin – Das EU-Schulprogramm, das Kinder zu einer gesunden und ausgewogenen Ernährungsweise anregen soll, geht in eine neue Runde. Das Landwirtschaftsministerium ruft alle Grund-, Regionalen und Gesamtschulen mit den Klassenstufen 1 bis 4 sowie alle Förderschulen auf, sich um die Teilnahme an dem EU-geförderten Programm im Schuljahr 2021/22 zu bewerben.

Mecklenburg-Vorpommern nimmt sei 2017/2018 am EU-Schulprogramm teil. In unserem Land wird mit Hilfe des Programms an teilnehmenden Schulen einmal wöchentlich eine kostenfreie Abgabe von 200 ml frischer Milch ohne Zusätze sowie 85 bis 100 g frischem Obst oder Gemüse pro Kind finanziert. Im laufenden Schuljahr 2020/21 erfolgt das an 137 Schulen mit etwa 21.000 Kindern.

Außerdem werden unterstützende pädagogische Begleit­maßnahmen angeboten, die ebenfalls aus dem Programm finanziert werden. Konkret geht es darum, Wissen rund um eine gesunde Ernährung zu vermitteln und einen Einblick in die Aufgaben und Leistungen der Landwirt­schaft, insbesondere in die Erzeugung von Nahrungs­mitteln, zu geben.

Eine Bewerbung für das Programm ist bis zum 31. Januar 2021 beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt MV einzureichen.

Im Anschluss erfolgt die Auswahl der teilnehmenden Schulen für das Schuljahr 2021/22 anhand vorgegebener Kriterien. So sollten die Schulen neben der Ernährung auch andere gesundheitsbezogene Maßnahmen in ihrem Konzept berücksichtigt haben.

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen unter: www.lm.regierung-mv.de/eu-schulprogramm

Sobald die teilnehmenden Schulen feststehen, werden in einem Interessenbekundungsverfahren die Lieferanten ermittelt, die die Schulen mit frischer Milch und regionalem Obst und Gemüse beliefern.