Menü Schließen

Kategorie: Europa

Europäischen Tag des Notrufs am 11. Februar

Schwerin – Anlässlich des Europäischen Tags des Notrufs am 11. Februar hat Innenminister Torsten Renz auf die kostenlose europaweite Notfallnummer hingewiesen.

„Diese Nummer zu wählen, rettet Leben und deshalb sollte die 112 jeder verinnerlicht haben. Mit dem Notruf 112 kann man in der gesamten Europäischen Union kostenlos und schnell Hilfe rufen. Der Europäische Tag des Notrufs ist ein guter Anlass, Familie und Freunde auf die 112 hinzuweisen, damit sich alle auch in Stresssituationen daran erinnern“, so Innenminister Torsten Renz.

Es ist unerlässlich im Ernstfall zu wissen, wie man sich richtig verhält. Besonders wichtig sind die sogenannten Fünf W: Wo ist das Ereignis? Wer ruft an? Was ist geschehen? Wie viele Betroffene? Warten auf Rückfragen! In Leitstellen der Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern gingen im letzten Jahr etwa 460.500 Notrufe ein.

Am Europäischen Tag des Notrufs machen Berufsfeuerwehren in ganz Deutschland auf sich und ihre Arbeit aufmerksam und nutzen den morgigen Donnerstag, um auf Twitter einen Einblick in ihren beruflichen Alltag zu geben. Unter dem Hashtag #112live werden sich auch die Feuerwehren in Schwerin – @FeuerwehrSN und Greifswald – @FGreifswald an dem sogenannten „Twittergewitter“ beteiligen.

Vertane Chancen

Backhaus: Die AMK hat wichtige Chancen vertan

Schwerin – In Europa stehen für die nächste Förderperiode über 400 Mrd. € für die Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume zur Verfügung. Die AMK konnte zu den für Deutschland zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von rd. 31 Mrd. € auch nach fast 12 Stunden langen Verhandlungen kein Einvernehmen erzielen und hat damit wichtige Chancen vertan, so Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Mecklenburg-Vorpommern ist mit einem Plan in die Verhandlungsrunde gegangen und wir haben uns dennoch kompromissbereit gezeigt. Denn es geht um die Zukunft der Landwirtschaft und um die weitere Entwicklung der ländlichen Räume. Der Agrartopf stellt den größten Anteil am EU-Haushalt dar. Daher haben wir für diese Mittel eine besondere Verantwortung. Dieser sind die grünen Verhandlungspartner aus meiner Sicht nicht gerecht geworden. Mit dieser „Nicht-Entscheidung“ ist der Anlauf der neuen Förderperiode nicht gesichert. Es geht um den Ausbau von Kitas und Schulen und die Unterstützung der Landwirtschaft. Ich fordere die grünen Ressortchefs mit Nachdruck auf, sich endlich konstruktiv einzubringen“, so Backhaus.

Nur eine teilweise Einigung fand am Freitag die Konferenz der Agrarminister. Minister Backhaus sieht in dem Ergebnis Licht und Schatten: „Wir haben die wesentlichen Eckpunkte der GAP besprochen. Da haben wir viele wichtige Weichen gestellt und das begrüße ich ausdrücklich. Allerdings konnten wir keine Einigung finden zur der Umschichtung der ELER-Mittel. Da war an einigen Stellen keinerlei Entgegenkommen zu erkennen und das finde ich äußerst bedauerlich. Auch unser Versuch, zwischen den verhärteten Positionen der anderen Länder zu vermitteln, hat leider nicht gefruchtet.“

Die Konferenz zur Gemeinsamen Agrarpolitik der Länder hatte sich zum Ziel gesetzt, einen Beschluss darüber zu fassen, wie die Landwirtschaftspolitik und die Entwicklung der ländlichen Räume künftig deutschlandweit gestaltet werden soll. Am Ende wurden die strittigen offenen Punkte in die Runde der Staatssekretäre verwiesen.

Gescheitert ist die Diskussion an der Frage, in welcher Höhe Mittel aus den Direktzahlungen im Jahr 2022 in die sogenannte 2. Säule übertragen werden sollen. Diese Zahl muss Deutschland bereits im August nach Brüssel melden. Forderungen der einzelnen Bundesländer reichten von starken Erhöhungen der Umschichtung bis hin zur Beibehaltung des aktuellen Satzes von 6 Prozent. Mecklenburg-Vorpommern hatte in dem Konflikt versucht, zwischen den unterschiedlichen Positionen zu vermitteln. Die Entscheidung zur neuen GAP ab 2023 muss spätestens im Juni vom Bundesrat entschieden werden.

Dr. Backhaus kritisiert, dass es hier kein Zustandekommen eines Kompromisses gab: „Ich habe große Sorge, dass wir so nicht rechtzeitig den nationalen Strategieplan in Brüssel vorlegen können und dann ab 2023 keine Mittel für die Landwirte und für die ländliche Entwicklung gezahlt werden können.“

Kritik richtet er insbesondere an die grün geführten Landwirtschaftsministerien. Deren Beharren auf das Abwarten der Ergebnisse der Trilogverhandlungen auf EU-Ebene, bevor die Rechtsgrundlagen auf den Weg gebracht werden, ließen aus Sicht des Ministers die Konferenz mit einem bitteren Nachgeschmack enden.

„Wir haben einen weitgehenden Kompromissvorschlag unterbreitet, doch dieser ist leider an der Weigerung der Grünen gescheitert.“, so Dr. Backhaus.

Da keine Einigung zur Umschichtung der Direktzahlungen im letzten Übergangsjahr 2022 erzielt werden konnte, gibt es hierzu kein AMK-Votum. Die Minister sind deshalb übereingekommen, sich im März zu einer weiteren Sonder-AMK zu treffen, um erneut über das Thema zu beraten. Sollte auch da keine Einigung zustande kommen, muss der Bundesrat über die Umschichtung entscheiden. Der AMK wäre damit die Entscheidung aus der Hand genommen.

Regionalbudgets für LEADER-Regionen in MV

Schwerin – Die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) in MV werden ab Februar 2021 mit einem zusätzlichen Regionalbudget von jeweils bis zu 200.000 Euro jährlich ausgestattet, einem Förderprogramm des Bundes zur Stärkung des ländlichen Raums. Die Regionalbudgets werden zu 90 Prozent aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes“ (GAK) gefördert. Damit können Kleinprojekte mit höchstens 20.000 Euro Gesamtausgaben mitfinanziert werden. Diese wählt die jeweilige Lokale Aktionsgruppe aus. Maximal 80 Prozent, höchstens 16.000 Euro, können je Projekt als Zuschuss gefördert werden. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbare Teilfinanzierung gewährt.

„Mit den Regionalbudgets unterstützen wir die engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung und stärken die regionale Identität. Die Zuwendung unterstützt Kleinprojekte, die die ländlichen Gebiete als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum sichern und weiterentwickeln. Damit tragen die Maßnahmen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft vor Ort bei. Die lebendigen Ortskerne bleiben erhalten“, sagt Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Erstempfänger können die lokalen Aktionsgruppen bzw. deren in administrativer und finanzieller Hinsicht federführenden Partner sein. Letztempfänger können natürliche sowie juristische Personen und Personengesellschaften sein. Erstempfänger können in 2021 Anträge für ein Regionalbudget 2021 bis zum 31.3.2021 beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt MV stellen. Für die Folgejahre können sie jeweils bis zum 30. September gestellt werden. Letztempfänger können ihre Anträge nach den Vorgaben der jeweils örtlich agierenden LAG stellen. Die Richtlinie endet am 31. Dezember 2023.

LEADER ist die Abkürzung von Liaison Entre Actions de Developpement de l´Economie Rurale (frz. für Vernetzung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Es steht für ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem innovative Aktionen zur wirtschaftlichen Entwicklung ländlicher Regionen gefördert werden.

Kennzeichnend ist der methodische Ansatz des Programms: 14 LAGs erarbeiteten in Mecklenburg-Vorpommern Entwicklungskonzepte für ein jeweils abgegrenztes Gebiet (LEADER-Region) und entscheiden innerhalb eines zugewiesenen Budgets selbst, welche örtlichen Initiativen zur Verwirklichung dieser Entwicklungsstrategie gefördert werden (Bottom-up-Prinzip).

Mecklenburg-Vorpommern nimmt seit 1994 am LEADER-Programm teil. Seit 2007 ist das Programm Bestandteil des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). In der Förderperiode 2014 bis 2020 wurden für 818 Vorhaben der LAG bislang rund 93 Millionen Euro als Zuschüsse bewilligt. Hiervon konnten inzwischen rund 70 Millionen Euro ausgezahlt werden. Mit diesen Zuschüssen werden Investitionen mit einem Gesamtumfang von mehr als 143 Millionen Euro unterstützt. 623 Vorhaben konnten die Projektträger bisher abschließen.

In den Förderperioden zwischen 2000 und 2013 wurden über LEADER insgesamt knapp 99 Millionen Euro Fördergelder ausgereicht und 1.431 Vorhaben realisiert. Dadurch wurden Gesamtinvestitionen von 138,3 Millionen Euro ermöglicht.

UNESCO-Welterbe „Buchenwälder“

Schwerin – Europas Wildnis präsentiert sich ab 1. Februar 2021 auf einer neuen Website. Mit brillanten Fotos, liebevollen Grafiken, detaillierten Karten, Filmen und kurzweiligen Texten können Naturfreunde in urige Wälder eintauchen, die einst Europa in großen Teilen bedeckten und jetzt nur noch in Resten vorhanden sind.

Zum diesjährigen zehnjährigen Jubiläum der Einschreibung der deutschen Wälder in die Liste der Welterbestätten startet der Internetauftritt der UNESCO-Welterbestätte „Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas” unter

https://www.weltnaturerbe-buchenwaelder.de/

im neuen Design und mit erweitertem Inhalt.

Die neue Website lädt jetzt zu einem virtuellen Besuch aller 78 Welterbeteilgebiete in 12 europäischen Ländern ein und erklärt, was jedes Gebiet einzigartig macht. Sie gibt Informationen über das UNESCO-Welterbe, den besonderen weltweiten Wert der Buchenwälder und ihre außergewöhnliche Ausbreitungsgeschichte im Verlaufe der Nacheiszeit.

Die fünf deutschen Gebiete Grumsin, Hainich, Jasmund, Kellerwald und Serrahn werden besonders detailliert vorgestellt. Besucher können erfahren, welche Lebensräume und Arten dort vorkommen, was sie außergewöhnlich macht und welche touristischen Angebote existieren. Für eigene Exkursionen in den deutschen UNESCO-Welterbe-Wäldern stehen auf der Website Karten mit Wanderrouten sowie ein Link zu einer GPS-geführten Wander-App (http://www.weltnaturerbe-buchenwaelder.eu/landingpage/)  bereit.

Die Website unterstützt die Ziele der UNESCO und leistet einen Beitrag zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Völkern in Bildung, Wissenschaft und Kultur. 12 europäische Nationen setzen innerhalb dieser Welterbestätte ein Zeichen guter Zusammenarbeit. Gemeinsam managen sie diese Stätte, sichern ihren Schutz, führen eine Überwachung und eine Besucherinformation durch. Mindestens einmal im Jahr treffen sich die Vertreter aller beteiligten Nationen, um aktuelle Problem zu besprechen und zukünftige Entwicklungen abzustimmen.

Die neue Website wurde federführend von Deutschland entwickelt und finanziert. Alle anderen Nationen können diese in ihrer Landessprache nutzen und für ihre Teilgebiete weiter ergänzen. Die englische Version der Website wird in einigen Wochen erscheinen und dann als gemeinsamer Rahmen allen beteiligten Nationen dienen.

Buchenwälder sind Europas ursprüngliche Wildnis. Von Natur aus würden sie die zentralen Bereiche unseres Kontinents bedecken. Deutschland und besonders Mecklenburg-Vorpommern liegen im Zentrum der weltweiten Buchenwaldverbreitung. Leider sind Buchen-Urwälder in Europa bis auf kleinste Reste in den Karpaten verschwunden. Uralte, naturnahe Buchenwälder gibt es heute ebenfalls nur noch selten. Die wertvollsten von ihnen in allen biogeographischen Regionen Europas gehören deshalb zum Welterbe der UNESCO.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt als einziges deutsches Bundesland über zwei Teilgebiete dieser Welterbestätte, eines in Serrahn im Müritz-Nationalpark sowie ein zweites im Nationalpark Jasmund.  „Dies ist Ausdruck einer langfristig erfolgreichen Umweltpolitik in Mecklenburg-Vorpommern und die Anerkennung als Weltkulturerbe erfüllt mich mit Stolz“, so Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Ganz besonders freut mich, dass wir in diesem Jahr mit vielen zusätzlichen Veranstaltungen in den Nationalparken Müritz und Jasmund auf das 10-jähriges Jubiläum der UNESCO-Einschreibung hinweisen werden. Unter http://www.nationalpark-jasmund.de/und https://www.koenigsstuhl.com/finden Sie das ganze Jahr über Informationen wo und wann besondere Veranstaltungen angeboten werden.“

Im Juni 2011 wurden die fünf deutsche Buchenwälder Grumsin, Hainich, Jasmund, Kellerwald und Serrahn als Erweiterung der seit 2007 bestehenden Welterbestätte „Buchenurwälder der Karpaten“ in die Welterbeliste eingeschrieben. Im Jahr 2017 wurde die Welterbestätte auf insgesamt 78 Teilgebiete in 12 Staaten erweitert und ist damit die derzeit größte serielle Welterbestätte weltweit. Eine nochmalige Erweiterung unter Federführung der Schweiz ist in Vorbereitung.

Nationale Umsetzung der GAP

Backhaus: Umweltpolitik gehört nicht an den Katzentisch

Schwerin – Die Umweltministerien der Länder haben ein Positionspapier zur nationalen Umsetzung der GAP abgestimmt. Unter anderem werden die Ministerinnen und Minister der Agrar-Ressorts darin aufgefordert, die Umweltministerien in die Diskussion einzubinden. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus, der in diesem Jahr Vorsitzender der Umweltministerkonferenz ist, erklärt, er stehe voll hinter den Forderungen des Papiers.

„Es ist für mich selbstverständlich, dass die Umweltpolitik nicht am Katzentisch sitzen darf, wenn die Agrarminister der Länder über die Zukunft der Landwirtschaft beraten und die Vorgaben der EU zur gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in nationales Recht umsetzen. Dabei geht es um viel Geld – öffentliches Geld. Und ich sage schon lange: Öffentliches Geld nur für öffentliche Leistungen. Wir wissen doch nicht erst seit gestern, dass die Land­wirtschaft erheblichen Einfluss auf die natürlichen Ressourcen Wasser, Boden und Luft hat. Es muss darum gehen, diese knappen Ressourcen nachhaltig zu bewirtschaften und nach Möglichkeit ihren Zustand zu verbessern. Dies kann nur gelingen, wenn Ökonomie und Ökologie Hand in Hand gehen.“

Zu den Kernforderungen des Papiers gehört, die Konditionalität so auszugestalten, dass ein flächendeckendes Mindestmaß an Umwelt-, Natur- und Klimaschutz gesichert wird. Bei der Konditionalität handelt es sich um Auflagen, die Betriebe erfüllen müssen, um EU-Gelder zu erhalten. Sie soll zukünftig für alle Betriebsarten gelten. Unter anderem sollen fünf Prozent der Ackerflächen für echte nichtproduktive Flächen und Landschaftselemente vorgehalten werden.

Weiterhin sollen die Öko-Regelungen so ausgestaltet werden, dass für Betriebe mehr Anreize entstehen, freiwillige Umweltleistungen zu erbringen. Vor allem hier wollen die Umweltministerinnen und Umweltminister mehr Mitspracherecht erhalten.

In den kommenden sieben Jahren stehen den Landwirtinnen und Landwirten der EU rund 387 Milliarden Euro an Subventionen aus Brüssel zur Verfügung.

AstraZeneca beantragt Impfstoffzulassung

Brüssel – Die Europäische Arzneimittelagentur EMA hat heute (Dienstag) den Antrag auf die EU-weite bedingte Marktzulassung für den COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca und der Universität Oxford erhalten. Sie wird ihn nun innerhalb eines beschleunigten Zeitrahmens bewerten und plant, eine Stellungnahme zur Zulassung bis zum 29. Januar abzugeben. Nach einer entsprechenden Empfehlung des zuständigen Ausschusses für Humanarzneimittel wird dann die Europäische Kommission den Impfstoff schnellstmöglich zulassen. Die Kommission hat für die EU-Staaten bereits im August bis zu 400 Millionen Dosen des AstraZeneca-Impfstoffes gesichert.

Insgesamt hat die Europäische Kommission bisher Vereinbarungen mit sechs vielversprechenden Impfstoffentwicklern geschlossen und dabei bei bis zu 2,3 Mrd. Impfstoff-Dosen gesichert, darunter bis zu 600 Mio. Dosen des BioNTech/Pfizer-Impfstoffes. Sie hat darüber hinaus heute Sondierungsgespräche mit dem Pharmaunternehmen Valneva über den Ankauf von bis zu 60. Mio. Dosen seines potenziellen Impfstoffs abgeschlossen.

Die schnelle Bewertung des AstraZeneca-Impfstoffes durch den Ausschuss für Humanarzneimittel (Committee for Human Medicines, CHMP) der EMA ist deshalb möglich, weil die EMA bereits vorliegende Daten zu dem Impfstoff im Rahmen einer rollierenden Überprüfung geprüft hat. Eine positive Empfehlung des Impfstoffes setzt voraus, dass die eingereichten Daten zu seiner Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit hinreichend belastbar und vollständig sind und alle möglicherweise zusätzlich benötigten Informationen zeitnah vorgelegt werden.

In dieser Phase bewertete die EMA Daten aus Laborstudien (nicht-klinische Daten), Daten zur Qualität des Impfstoffs (zu den Inhaltsstoffen und der Art der Herstellung) und einige Hinweise zur Sicherheit und Wirksamkeit aus einer gepoolten Analyse von vorläufigen klinischen Daten aus vier laufenden klinischen Studien in Großbritannien, Brasilien und Südafrika. Zusätzliche wissenschaftliche Informationen zu Fragen der Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffs wurden vom Unternehmen auf Anfrage des CHMP ebenfalls zur Verfügung gestellt und werden derzeit ausgewertet.

Während der Überprüfung und während der gesamten Pandemie werden die EMA und ihre wissenschaftlichen Ausschüsse von der COVID-19 EMA Pandemic Task Force unterstützt, einer Gruppe, die Experten aus dem gesamten europäischen Netzwerk der Arzneimittelbehörden zusammenbringt, um ein schnelles und koordiniertes regulatorisches Vorgehen bei Arzneimitteln und Impfstoffen für COVID-19 zu ermöglichen.

Was ist eine bedingte Marktzulassung?

Die EU-Gesetzgebung sieht vor, dass die bedingte Marktzulassung (Conditional Marketing Authorisation, CMA) als beschleunigtes Zulassungsverfahren eingesetzt wird, um die Zulassung von Behandlungen und Impfstoffen bei Notfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu beschleunigen.

CMAs ermöglichen die Zulassung von Medikamenten, die einen ungedeckten medizinischen Bedarf erfüllen, auf der Basis von weniger vollständigen Daten als normalerweise erforderlich. Dies geschieht, wenn der Nutzen der sofortigen Verfügbarkeit eines Medikaments oder Impfstoffs für Patienten das Risiko überwiegt, das darin besteht, dass noch nicht alle Daten vorliegen. Die Daten müssen jedoch zeigen, dass der Nutzen des Medikaments oder Impfstoffs die Risiken überwiegt.

Eine bedingte Marktzulassung garantiert, dass das zugelassene Medikament oder der Impfstoff die strengen EU-Standards für Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität erfüllt und in zugelassenen, zertifizierten Einrichtungen nach hohen pharmazeutischen Standards hergestellt und kontrolliert wird, die mit einer groß angelegten Vermarktung vereinbar sind.

Sobald eine solche Zulassung erteilt wurde, müssen die Unternehmen innerhalb festgelegter Fristen weitere Daten aus laufenden oder neuen Studien vorlegen, um zu bestätigen, dass der Nutzen weiterhin die Risiken überwiegt.

Wie wird der Impfstoff voraussichtlich wirken?

Der COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca soll wirken, indem er den Körper darauf vorbereitet, sich gegen eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu verteidigen. Dieses Virus benutzt Proteine auf seiner äußeren Oberfläche, sogenannte Spike-Proteine, um in die Körperzellen einzudringen und Krankheiten zu verursachen.

Der Impfstoff COVID-19 von AstraZeneca besteht aus einem anderen Virus (aus der Familie der Adenoviren), das so modifiziert wurde, dass es das Gen zur Herstellung des Spike-Proteins von SARS-CoV-2 enthält. Das Adenovirus selbst kann sich nicht vermehren und verursacht keine Krankheit. Nach der Verabreichung bringt der Impfstoff das SARS-CoV-2-Gen in die Zellen des Körpers. Die Zellen nutzen das Gen, um das Spike-Protein zu produzieren. Das Immunsystem der Person wird dieses Spike-Protein als fremd behandeln und natürliche Abwehrkräfte – Antikörper und T-Zellen – gegen dieses Protein produzieren.

Wenn die geimpfte Person später mit SARS-CoV-2 in Kontakt kommt, erkennt das Immunsystem das Virus und ist darauf vorbereitet, es anzugreifen: Antikörper und T-Zellen können zusammenarbeiten, um das Virus abzutöten, sein Eindringen in die Körperzellen zu verhindern und infizierte Zellen zu zerstören und so zum Schutz vor COVID-19 beitragen.

DENKMAL EUROPA

Neue Plattform öffnet Türen für Kinder und Jugendliche

Schwerin – Über das crossmediale Projekt DENKMAL EUROPA können Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf eine spannende Zeitreise gehen. Auf der digitalen Plattform www.denkmal-europa.de erhalten sie Einblicke in viele denkmalpflegerische Themen. Graphic Novels, europäische Kulturgeschichten und Filme über Projektbeispiele aus der Praxis liefern Einblicke in unbekannte Dimensionen unserer Geschichte.

„Die Plattform lädt zum Entdecken und Staunen ein“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „Sie bietet Gelegenheit, breite Kreise der Gesellschaft, insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, an das baukulturelle Erbe heranzuführen und sie dafür zu begeistern. Auf ansprechende Weise erfahren die Erben von morgen, warum es wichtig ist, diese Schätze zu bewahren und zu pflegen“, würdigte Martin das neue Format. Zudem liefere die digitale Plattform auch Lehrkräften viele Ideen, wie Themen rund um die Denkmalpflege in den Unterricht integriert werden könnten.

„Unsere Denkmale sind als Lern- und Verständnisorte starke Impulsgeber und mit ihrer authentischen Substanz selbst die besten Vermittler. Die 15 Praxisprojekte zeigen beispielhaft wie es gelingen kann, junge Menschen in die Denkmalpflege einzubinden und persönliche Zugänge zum Denkmal zu schaffen“, sagte Dr. Ramona Dornbusch, Landeskonservatorin und Leiterin der Landesdenkmalpflege im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern, das eines von vielen Kooperationspartnern dieses Gemeinschaftsprojektes ist.

Mit DENKMAL EUROPA ist eine digitale Ausstellung entstanden, bei der Denkmalpflegern, Restauratoren, Handwerkern oder auch Zeitzeugen über die Schulter geblickt werden kann. Eine Reise durch die Seite und das zugehörige Workbook machen verständlich, wie unsere Vorfahren gelebt, gearbeitet, geplant, gefeiert, getrauert oder woran sie geglaubt haben. Bislang Unverbundenes verdichtet sich zum Wissen darum, welche Entwicklungen Spuren hinterlassen haben oder zu neuen Ideen führten oder welches ökologische, politische oder religiöse Verständnis hinter den Bauten unserer Umgebung steckte. Egal ob für den Geschichts-, Geografie-, Mathe- oder Sachkundeunterricht oder in der Freizeitbildung: Denkmale bieten für viele Themen neugierig machende Anknüpfungspunkte.

Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Landesdenkmalpflege, ist mit folgendem Praxisprojekt vertreten:

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis 11 des Hansa-Gymnasiums Stralsund haben sich mit der Vergangenheit ihrer Stadt auseinandergesetzt. Unter dem Titel „Zu Hause im Weltkulturerbe – die Erben des Erbes begegnen Europas Geschichte in der Hansestadt Stralsund“ hat die Schule den Landesbeitrag Mecklenburg-Vorpommerns zum European Cultural Heritage Year 2018 erarbeitet. 2019 setzte sie ihre vielfältigen Projekte unter dem Motto „Bock auf Barock“ fort. Bei der landesweiten Festveranstaltung am Tag des offenen Denkmals® in der Stadtbibliothek Wolgast wurde das Engagement des Hansa-Gymnasiums Stralsund mit dem „Denk mal! Preis für Kinder und Jugendliche 2020“ ausgezeichnet.

Tierwissenschaft in Europa

Schwerin – Im Dezember 2020 fand die Tagung der Europäischen Vereinigung für Tierwissenschaften (EVT) erstmals als online-Veranstaltung statt. Rund 950 Beiträge wurden als Vorträge und Poster gezeigt. Im Plenarteil ging es um die Verantwortung der Tierhaltung für den Klimawandel, in 73 wissenschaftlichen Sessionen interessierten sich 1.500 registrierte Teilnehmer für verschiedene Themen der Tierwissenschaften. Im Rahmen der Generalversammlung der EVT berichteten die Mitgliedsländer über ihre Aktivitäten und die aktuelle Situation der Organisation. Weiterhin wurden durch die Generalversammlung neue Ratsmitglieder (Council) gewählt.

Für Deutschland und die Schweiz ist Dr. Peter Sanftleben auf Vorschlag der Deutschen Gesellschaft für Züchtungskunde (DGfZ) als offizielle Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der EVT einstimmig gewählt worden. Dazu Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus: „Wir freuen uns sehr, dass der Vorschlag von den Mitgliedsländern der EVT bestätigt wurde. Es unterstreicht den erreichten Stand der angewandten und Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Tierhaltung in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern. Ich wünsche Dr. Sanftleben viel Erfolg in seiner vierjährigen Amtszeit.“

Dr. Sanftleben ist Direktor der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV und leitet das Institut für Tierproduktion in Dummerstorf. Von 2008 bis 2017 war er der deutsche Vertreter in der EVT-Kommission „Tierhaltungssysteme“. „Dr. Sanftleben kennt die Organisation sehr gut und wird die EVT durch seine Erfahrungen auf dem Gebiet der angewandten Forschung unterstützen“, so Minister Dr. Backhaus.

Die Europäische Vereinigung für Tierwissenschaften, gegründet als ‚European Association for Animal Production‘ EAAP, ist eine internationale wissenschaftliche Gesellschaft, die sich mit Fragen der Nutztierhaltung beschäftigt. Die Organisation vereint Wissenschaftler, Tierzüchter, Mitglieder der Agrarverwaltung und Nutztierhalter zum Zwecke des wissenschaftlichen Erkenntnisaustauschs, zur Prüfung der Praxistauglichkeit der Ergebnisse sowie als Informationsforum für Politiker und Administration.

Die EAAP wurde am 8. November 1949 während des 5. Internationalen Kongresses für Tierproduktion in Paris gegründet. Obwohl der Verein als europäische Organisation geplant war, wurden bereits bei der Gründungsversammlung auch außereuropäische Mitglieder aufgenommen. Neben Deutschland gehörten zu den Gründungsmitglieder Belgien, Dänemark, Frankreich, Iran, Italien, Marokko, Niederlande, Österreich, Spanien, Schweiz und Tunesien.

Die Deutsche Gesellschaft für Züchtungskunde ist das offizielle deutsche Mitglied in der EAAP.