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Kategorie: Europa

GAP-Strategieplan in Brüssel eingereicht

Schwerin – Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat heute mit knapp zwei Monaten Verspätung den GAP-Strategieplan bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht.

„Ich freue mich, dass nach einem langen Ringen um Inhalte und Finanzen für Deutschland nun ein Gesamtkonzept zur Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume vorliegt, das von der EU-Kommission nun eingehend überprüft wird. Sicherlich sind wir noch nicht bei allen Maßnahmen am Ende der Diskussion angekommen und 2022 werden weitere Weichen für die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik der kommenden Jahre gestellt. Das Prinzip ‚öffentliches Geld für öffentliche Leistungen‘, das von Mecklenburg-Vorpommern immer wieder in die Verhandlungen eingebracht wurde, findet sich aber schon jetzt in weiten Teilen wieder. Das ist ein großer Erfolg und ein Ansatz, der Landwirtschaft und Umweltschutz gleichermaßen in den Blick nimmt. Da Landwirte zu allererst wirtschaftlich handeln, ist nur derjenige bereit zu investieren, der mit Klima- und Umweltleistungen auch Geld verdienen kann anstatt nur einen Kostenausgleich zu bekommen. Das stetig knapper werdende europäische Agrarbudget sollte sich deshalb auch künftig noch stärker an diesem Grundgedanken ausrichten“, stellte Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, fest.

Insbesondere die Neuregelungen zur Ausgestaltung der Konditionalitäten, also den Voraussetzungen, die der Landwirt erfüllen muss, um an den Direktzahlungen teilnehmen zu können und den Öko-Regelungen (eco schemes) im Rahmen der Direktzahlungen (1. Säule) hätten immer wieder für Diskussionen gesorgt, sagte Backhaus. Auch wenn die finanzielle Ausstattung der Ökoregelungen aus den Berechnungen des Bundes hinter den Erwartungen der Länder zurückgeblieben sei, gehe Backhaus davon aus, dass Leistungen für Umwelt- und Klimaschutz durch die Förderprogramme der 2. Säule finanziell weiterhin gut abgedeckt sind.

Mecklenburg-Vorpommern stehen für die Direktzahlungen jährlich ca. 320 Millionen Euro EU-Mittel zur Verfügung. Für die Förderung des ländlichen Raums inkl. der Umwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen stehen in den Jahren 2023 bis 2027 insgesamt EU-Mittel in Höhe von ca. 652 Millionen Euro bereit.

Die Europäische Kommission hat nunmehr Zeit, um die Strategiepläne der Mitgliedsländer umfassend zu prüfen. Erfahrungsgemäß ergeben sich bis zu 1.000 Anmerkungen und Nachfragen. Das Jahr 2022 wird demnach für Verhandlungen mit der Kommission und die Umsetzung der Ergebnisse benötigt, damit am 01.01.2023 die neue Förderperiode mit neuen Regeln starten kann.

LEADER-Strategien gesucht

Schwerin – Die Europäische Union und das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern unterstützen auch in der Förderperiode 2023-2027 die Umsetzung des LEADER-Ansatzes in MV. Regionale Akteure sind aufgerufen, ihre Strategien zur Entwicklung des ländlichen Raumes bis 31. August 2022 einzureichen. Der Aufruf richtet sich insbesondere an Gemeinden, lokale und regionale Vereine, Verbände und Institutionen in den ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns, die die nachhaltige regionale Entwicklung vorantreiben. Die Umsetzung der Strategien für lokale Entwicklung (SLE) soll ab dem 1. Januar 2023 mit der Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) erfolgen.

„Die Menschen vor Ort wissen oft am besten, was getan werden muss, damit das Dorf, die Region lebendig und attraktiv bleiben. Das greift der LEADER-Ansatz auf. Die Maßnahme ist ein flexibles und breitgefächertes Förderinstrument, mit dem lokalen Bedürfnissen entsprochen werden kann. Auch in der neuen Förderperiode sollen Vorhaben unterstützt werden, die den ländlichen Raum zukunftsfähig machen. Themenschwerpunkte sind deshalb Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten, insbesondere in den Bereichen Daseinsvorsorge und Grundversorgung, Stärkung der Innovations- und Wirtschaftskraft sowie die Förderung von Wissen und Digitalisierung.

Es sollen vorrangig solche Vorhaben unterstützt werden, die zur Minderung der Folgen des Klimawandels und zum Schutz der natürlichen Ressourcen beitragen“, so Minister Dr. Till Backhaus.

Weitere Handlungsfelder sind etwa der demografische Wandel und seine Folgen, beispielsweise in den Bereichen Pflege und Gesundheit. LEADER-Maßnahmen der vergangenen Förderperioden sind etwa das Gesundheitshaus Woldegk, den Schulcampus Zarrentin und die mobile Käserei Kentzlin. „Solche Leuchtturm-Projekte tragen erheblich zur Stärkung des ländlichen Raumes bei “, sagte der Minister.

Teilnahmeberechtigt sind Lokale Aktionsgruppen (LAG), die Strategien für die lokale Entwicklung konzipieren und durchführen. Eine LAG besteht aus Vertretern öffentlicher und privater sozioökonomischer Interessen. Eine einzelne Interessengruppe darf die Entscheidungsfindung nicht kontrollieren.

Eine SLE bezieht sich dabei immer auf eine zusammenhängende Teilfläche Mecklenburg-Vorpommerns. Ausgenommen sind die Territorien der Städte Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar. Die Strategien dürfen sich nicht territorial ganz oder teilweise überlagern. Eine SLE soll ein Gebiet mit mindestens 10.000 und nicht mehr als 150.000 Einwohnern umfassen.

Vorbehaltlich der Genehmigung des GAP-Strategieplans 2023 bis 2027 und der Planungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird für jede Strategie ein Grundbudget von 3 Millionen Euro bereitgestellt. Der danach verbleibende Teil des Gesamtbudgets wird wie folgt aufgeteilt: 70 Prozent nach dem Proportionalitätsprinzip bezogen auf die Einwohnerzahlen zum 31. Dezember 2021 der von den Strategien erfassten Gebiete sowie 30 Prozent in Abhängigkeit des Bewertungsergebnisses für die jeweilige Strategie.

Das Auswahlverfahren soll spätestens am 30. November 2022 abgeschlossen sein. Es werden maximal 15 Strategien ausgewählt.

Die Unterlagen sind bis spätestens zum 31. August 2022, 15.30 Uhr, einzureichen beim: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Referat 340, Paulshöher Weg 1, 19061, Schwerin

Kontaktpersonen im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt:

Herr Reimann, Tel.: 0385/58816340
Fax. 0385/58816032
E-Mail: t.reimann@lm.mv-regierung.de
Frau Kleinfeldt, Tel.: 0385/58816347
Fax. 0385/58816032
E-Mail: s.kleinfeldt@lm.mv-regierung.de

LEADER-Wettbewerb 2022 – Regierungsportal M-V (regierung-mv.de)

LEADER ist die Abkürzung von Liaison Entre Actions de Developpement de l´Economie Rurale (frz. für Vernetzung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Es steht für ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem innovative Aktionen zur wirtschaftlichen Entwicklung ländlicher Regionen gefördert werden.

Kennzeichnend ist der methodische Ansatz des Programms: 14 LAGs erarbeiteten in Mecklenburg-Vorpommern Entwicklungskonzepte für ein jeweils abgegrenztes Gebiet (LEADER-Region) und entscheiden innerhalb eines zugewiesenen Budgets selbst, welche örtlichen Initiativen zur Verwirklichung dieser Entwicklungsstrategie gefördert werden (Bottom-up-Prinzip).

Mecklenburg-Vorpommern nimmt seit 1994 am LEADER-Programm teil. Seit 2007 ist das Programm Bestandteil des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

In der Förderperiode 2014 bis 2020 wurden für 966 Vorhaben der LAG bislang rund 108 Millionen Euro als Zuschüsse bewilligt. Hiervon konnten inzwischen rund 83 Millionen Euro ausgezahlt werden. Mit diesen Zuschüssen werden Investitionen mit einem Gesamtumfang von mehr als 167 Millionen Euro unterstützt. 731 Vorhaben konnten die Projektträger bisher abschließen.

In den Förderperioden zwischen 2000 und 2013 wurden über LEADER insgesamt knapp 99 Millionen Euro Fördergelder ausgereicht und 1.431 Vorhaben realisiert. Dadurch wurden Gesamtinvestitionen von 138,3 Millionen Euro ermöglicht.