Menü Schließen

Kategorie: Europa

Schwesig unterstützt Zukunftszentrum

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in Schwerin dazu aufgerufen, die Erinnerung an die Friedliche Revolution und die Deutsche Einheit lebendig zu halten und weiter für die Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West einzutreten.

Sie unterstützt die gestern von der Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ vorgestellte Idee eines Zukunftszentrums für Europäische Transformation und Deutsche Einheit. „Ich würde mich freuen, wenn diese Idee aufgegriffen wird. Die Erfahrungen der Ostdeutschen in den letzten Jahren sind sehr wertvoll. Sie sollten noch stärker in die gesellschaftlichen Debatten eingebracht werden“, erklärte die Ministerpräsidentin, die selbst Mitglied der Kommission war.

„Die Friedliche Revolution und die Deutsche Einheit gehören zu den besten Ereignissen in der Deutschen Geschichte. Es waren viele mutige Menschen in Ostdeutschland, die 1989 mit ihrem friedlichen Protest die SED-Herrschaft und die Mauer zu Fall brachten. Ich finde es wichtig, dass wir die Erinnerung daran lebendig halten, gerade auch im Austausch mit den Generationen, die die Teilung Deutschlands und ihr Ende nicht mehr selbst miterlebt haben“, sagte Schwesig weiter.

„Ebenso wichtig ist, die Aufbauleistung der letzten 30 Jahre zu würdigen. Die Deutsche Einheit war in Ostdeutschland mit großen wirtschaftlichen und sozialen Problemen verbunden. Die meisten Menschen haben die neuen Herausforderungen gut gemeistert. Der Aufbau Ost ist unterm Strich gut gelungen“, sagte Schwesig. Das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse sei aber noch nicht erreicht. „Das bleibt eine zentrale Aufgabe für Ost und West. Wir brauchen vor allem gleiche Löhne für gleiche Arbeit. Und wir müssen darauf hinarbeiten, dass mehr Menschen mit ostdeutschen Lebenserfahrungen in Führungspositionen gelangen.“

Nachhaltige Stadtentwicklung

Vier von fünf EFRE-Förderzusagen gehen an Schulbau-Projekte

Schwerin – Im Juni 2020 hat das Bauministerium den vierten Projektaufruf der laufenden Förderperiode zur Ausreichung von Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die integrierte nachhaltige Stadtentwicklung gestartet. Rund zwölf Millionen Euro sollen für Projekte vergeben werden, die zur Verbesserung der städtischen Infrastruktur mit Blick auf die Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft dienen. Das Hauptaugenmerk wurde auf Schulbauvorhaben gerichtet.

Zehn Mittel- und Oberzentren (Anklam, Bad Doberan, Bergen, Demmin, Grimmen, Grevesmühlen, Ribnitz-Damgarten, Rostock, Waren und Wolgast) haben insgesamt zwölf Anträge eingereicht, die anhand eines Kriterienkatalogs bewertet wurden. Diesem am besten entsprachen folgende fünf Vorhaben, die Fördermittel in unterschiedlicher Höhe erhalten:

Der Neubau des Fachklassengebäudes mit Mensa und Außenanlagen der Regionalen Schule „Am Rugard“ in Bergen wird mit rund 4,5 Millionen Euro bezuschusst. Er dient der Inklusion und wird durch den geplanten Passivhausstandard auch Klimaschutzaspekten gerecht. Mit ihm wird der neue Schulcampus komplett.

2,8 Millionen Euro fließen in den Erweiterungsbau der Regionalen Schule mit Grundschulteil Buchenberg in Bad Doberan. Viele Akteure, darunter die Schülervertretung, wurden in die Planung des Gebäudes einbezogen. Auch das pädagogische Konzept spielte bei der Planung eine große Rolle.

Die neue Regionalschule Berliner Straße einschließlich Freianlagen und barrierefreier Gestaltung als Teil des Bildungscampus Ribnitz West wird mit gut 2,3 Millionen Euro gefördert. Hier haben sich ebenfalls die Lehrer und Schüler an der Entwicklung des Raumprogramms beteiligt.

Rund 400.000 Euro werden an der Regionalen Schule am Friedrich-Engels-Platz in Waren (Müritz) eingesetzt, um zusätzliche Klassenräume für produktives Lernen zu schaffen. Produktives Lernen ist ein wesentlicher Baustein zur Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen, deren Schulabschluss gefährdet ist.

Als fünftes Vorhaben wird die Sanierung des Gutshauses Groß Lehmhagen in Grimmen mit zwei Millionen Euro gefördert. Der Umbau des denkmalgeschützten Hauses soll Wohngruppen für Erwachsene mit psychischen Erkrankungen zugutekommen. Hier soll auch ein zentrales Beratungsangebot für psychisch Erkrankte oder von Erkrankung bedrohte Menschen und deren Familien etabliert werden.

„Schulgebäude müssen immer wieder an die sich verändernden Bedürfnisse der Schüler und Lehrkräfte angepasst werden, außerdem wollen wir, dass sich in der Schule alle wohlfühlen. Deshalb unterstützen wir die Schulträger bei ihren Bauprojekten. Unsere Schulbauförderung ist ein wichtiger Impuls für zeitgemäße und zukunftsorientierte Schulgebäude“, kommentierte Bauminister Christian Pegel die Ergebnisse der Auswahl und fügte hinzu: „Nun sind die Kommunen am Zug, die Projekte schnellstmöglich vorzubereiten und umzusetzen, damit diese bis zum Ende der Förderperiode abgerechnet werden können.“

In der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 stehen dem Land Mecklenburg-Vorpommern für die Förderung der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung rund 228 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel des EFRE-Förderprogramms ist es, die dauerhafte Nutzung des Kulturerbes, die städtische Umweltqualität und die Möglichkeit zur Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft des Landes zu verbessern.

In den vergangenen drei Aufrufen konnten 97 Projekte für insgesamt 216 Millionen Euro in den 23 Ober- und Mittelzentren ausgewählt werden. Darunter waren der Umbau der Eldemühle in Parchim zur „Kulturmühle“, die Errichtung der Integrierten Gesamtschule „Erwin Fischer“ in Greifswald, der Schulcampus Käthe Kollwitz in Anklam oder die Sanierung der Kunsthalle in Rostock.

Backhaus erleichtert über GAP- Kompromiss

Schwerin – Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus, zeigt sich erleichtert, dass der EU-Agrarrat nach zähen zweitägigen Verhandlungen heute Nacht einen Kompromiss zu künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vereinbart hat. Damit scheint ein fast zweijähriger Marathon auf die Ziellinie einzubiegen.

„Es war erklärtes Ziel der deutschen Ratspräsidentschaft, die Regelungen zur GAP nach 2020 zu beschließen und das hat die Bundesministerin mit hohem persönlichem Einsatz erreicht. Der Kompromiss ist wichtig, damit unsere Landwirte endlich Rechts- und Planungssicherheit bekommen. Das wird sich positiv für den gesamten ländlichen Raum auswirken. Über die gesamte Förderperiode fließen rund 130 Mio. Euro jährlich dorthin für Kindergärten, Dorferneuerung und ähnliche Projekte. Zugleich ist dies erst ein Zwischenschritt, denn die Beratungen des Europäischen Parlaments und die Trilog-Verhandlungen stehen noch aus“, so der Minister.

Das Parlament will deutlich mehr Klima- und Umweltschutz und wird erhebliche Nachbesserungen einfordern. „Von einen Systemwechsel zu sprechen, wie es die Bundesministerin tut, scheint mir allerdings zu weit gegriffen. Es bleibt dabei, dass auch bei dieser GAP-Reform jeder Mitgliedstaat vorrangig seine jeweiligen Budgetanteile sichern will und die stärkere Umwelt­orientierung als Feigenblatt dafür dient. Wiederum ist es der EU nicht gelungen, die notwendigen Leistungen für Klimaschutz, Gewässerschutz, Tierwohl und Biodiversität, die erforderlich wären, um eigene europäische Zielmarken zu erreichen, als echte Leistungen zu definieren und bei den Landwirten „einzukaufen“. Wir hatten diesen Weg in unserem Konzept „Veränderungen anschieben“ bereits 2017 in die Diskussion gebracht. Nur der Landwirt, der mit Umwelt- und Klimaschutz verlässlich Geld verdienen kann, ist auch von sich aus bereit, in diese Bereiche zu investieren. Das wäre wirklich ein Systemwechsel, zu dem Europas Landwirtschaftsminister offensichtlich nicht bereit sind.“

20 Prozent für die sogenannten Eco Schemes, also die Öko-Regelungen, verbindlich in der Ersten Säule festzuschreiben, ist ein Schritt in die richtige Richtung. „Wenn allerdings die zusätzlichen Zahlungen je Hektar dafür so gering sind, dass es betriebswirtschaftlich keinen Sinn macht, sich zu beteiligen, erleben wir die gleiche Wirkungslosigkeit wie beim Greening, das in Europa genial gescheitert ist,“ so Backhaus.

Er betonte, dass das Angebot einer zweijährigen Lernphase, die dafür sorgen soll, dass kein Geld aus den Programmen für die Umwelt verloren geht und die Anrechnung der Umweltleistungen der zweiten Säule für die Eco-Schemes dazu geführt hat, dass unter den Mitgliedsstaaten ein Kompromiss zustande kam. Gleichzeitig verfehlt dieser Kompromiss jedoch die Wirkung einer konsequenten Reform und kann auch mit dem Blick auf den Green Deal der EU nicht das letzte Wort sein.

„Ich begrüße, dass es keine generelle Ausnahme der Konditionalität für die kleinen Betriebe gibt. Allerdings bedeutet die gewählte Schwelle von 10 Hektar, dass sehr viele Klein- und Nebenerwerbslandwirte sich – wie schon beim Greening – wiederum nicht an Umweltleistungen beteiligen müssen. Aus meiner Sicht muss jeder Hektar gleichbehandelt und in Bezug auf die Umweltleistungen in der Fläche nützlich sein“, sagte Backhaus.

„Trotz allem werden wir mit dem Ergebnis positiv umgehen und müssen im Sinne unserer Landwirte alles daransetzen, dass noch vor Beginn des Bundestagswahlkampfes im Juni Rechtsklarheit zur nationalen Umsetzung der GAP geschaffen ist. Um das zu erreichen, müssen der Bund und die Länder parallel zu den Trilog-Verhandlungen noch in diesem Jahr die Eckpunkte dafür vereinbaren. Ich erwarte daher die Einberufung einen Sonder-Agrarministerkonferenz noch im Dezember.“

Unterstützung der Küstenfischer gefordert

Stralsund – „Die drastische Reduzierung der Fangquote beim westlichen Hering setzt die Existenz der wenigen verbliebenen Fischer in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin aus Spiel. Wenn die Küstenfischerei in Mecklenburg-Vorpommern wieder eine Zukunft haben will, ist jetzt die Zeit seitens der Politik für ein klares Bekenntnis pro Küstenfischerei im Land. Ansonsten werden wir absehbar nur noch museales Fischen erleben“, bringt es Mathias Löttge, Vorsitzender der Kreistagsfraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler, auf den Punkt. Daher ist jetzt das Land am Zug. Schnellstmöglich muss es zu einer Entlastung der Fischer bei den Neben- und Betriebskosten sowie Steuern kommen. Das Fischereigesetz ist auf diese Situation dringend anzupassen.

Nach heutigem Beschluss der EU-Fischereiminister wird die erlaubte Fangmenge für den westlichen Hering erneut stark gesenkt. Gerade beim für deutsche Fischer wichtigen westlichen Hering gibt es ab dem nächsten Jahr 2021 eine Reduzierung um 50 Prozent. Vom Fischfang hängt in Mecklenburg-Vorpommern die Existenz von Familien ab.

„Findet vor diesem Hintergrund in der Landespolitik nicht bald ein Umdenken statt und wird stattdessen weiter auf Abwrackprämien von Fischkuttern anstatt auf an den tatsächlichen Bedürfnissen der Fischer orientierte Maßnahmen gesetzt, ist das Ende der Fischerei als traditionelles Handwerk im Grunde vorprogrammiert. Alle sollten sich in der gegenwärtigen Situation fragen, ob man das wirklich billigend in Kauf nehmen will“, so Mathias Löttge weiter. Auf dem letzten Kreistag von Vorpommern-Rügen war die bedrohte Küstenfischerei ein wichtiges Thema in der Diskussion gewesen.

Weniger Hering 2021

Entscheidung des Fischereirates belastet erneut Fischer in MV

Schwerin – „Ein schwerer Leberhaken und ein dickes blaues Auge – aber noch kein Knockout!“ So kommentierte der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus in der Boxersprache die Ergebnisse des gestrigen Fischereirats in Brüssel und dessen Entscheidungen zu den Fangmöglichkeiten in der Ostsee 2021.

„Die Ergebnisse sind für die Fischerei natürlich sehr problematisch. Insbesondere die neuerliche Halbierung der Fangmöglichkeiten beim Hering werde die ohnehin angespannte Situation der hiervon besonders abhängigen Fischereibetriebe – insbesondere in Vorpommern – und auch des Fischverarbeitungszentrums in Sassnitz-Mukran weiter verschärfen. Allerdings ist es auch positiv, dass der Rat überhaupt eine sozio-ökonomische Abwägung zugunsten der Fischerei vorgenommen und den Bestand nicht etwa ganz gesperrt hat, wie es die Fischerei­wissenschaft noch empfohlen hatte.“

Der Minister begrüßt, dass es schon jetzt ein begleitendes Statement der Länder Dänemark, Deutschland, Polen und Schweden sowie der Kommission gibt, wonach die Ergebnisse für den Herings-TAC (total allowable catches) der westlichen Ostsee adäquat auf die Quotenentscheidung im Dezember über den Heringsbestand im Skagerrak und Kattegat übertragen werden sollen. „Als amtierende Vorsitzende des Fischereirats dürfte Frau Bundesministerin Klöckner genügend Einfluss geltend machen können, dies durchzusetzen. Es muss wieder ein Einklang zwischen den Quoten in der westlichen Ostsee und im Skagerrak/Kattegat hergestellt werden, wie es früher üblich war – dies gebieten Sachlichkeit als auch Gerechtigkeit, wie es die Fischer angemahnt hatten“, so die klare Forderung des Ministers.

Erfreulich sei immerhin, dass der Rat beim Dorsch in der westlichen Ostsee weitgehend den Empfehlungen des ICES gefolgt sei. „Es war mir völlig unverständlich, auf welcher sachlichen Grundlage die Kommission aus der Empfehlung des ICES von plus 22 Prozent eine Absenkung von minus 11 Prozent ableiten wollte. Die nun vereinbarten fünf Prozent Anhebung sind zwar nur ein Kompromiss, aber einer, mit dem die Fischerei angesichts der Vorankündigungen eher zufrieden sein kann“, schätzt Dr. Backhaus das Ergebnis ein. Letztendlich sei hiermit auch Konstanz für das Bag-Limit der Angler gegeben und hätten sich auch bei den Schonzeiten sachliche Erwägungen durchgesetzt.

Was die deutlich verringerte Beifangmenge an Ost-Dorsch im ICES-Untergebiet 24 um Rügen anbelangt, so seien damit harte Bandagen für die Plattfischfischerei vorgegeben. „Umso wichtiger war es, dass bereits 2020 unter Förderung des Landes aus dem EMFF neue Netze entwickelt worden sind, mit denen der Beifang an Dorschen deutlich gesenkt werden kann. Damit die Schleppnetzfischer effektiv auf den Fang von Flundern, Schollen und Klieschen umschwenken können, müssen diese Netztypen schnellstmöglich in Einsatz gebracht werden dürfen“, richtet der Minister zugleich eine Forderung an die Kommission.

Um den angesprochenen Knockout zu verhindern, werde es nun darauf ankommen, Wege zu finden, insbesondere die kleine, handwerkliche Fischerei an der vorpommer­schen Küste durch eine Zeit mit solch niedrigen Quoten zu bringen. „Dies wird nur mit strukturellen Anpassungen möglich sein. Hier erwarte ich von der Bundesregierung finanzielle Unterstützung für das demnächst EU-rechtlich mögliche Abwrackprogramm, um insbesondere älteren Fischern den sozial verträglichen Ausstieg zu ermöglichen“, sagte der Minister. „Die Abwrackung ist und bleibt ein Notfallinstrument, könnte aber für manchen Fischer sehr hilfreich sein.“ Immerhin hätten die Kommission und Deutschland im Rahmen eines Statements auch den Weg für die zeitweilige Stilllegung 2021 nochmals geebnet. „Somit können Fischer, die ihren Beruf weiter ausüben wollen und noch verfügbare Stilllegungstage haben, auch dieses Instrument, voraussichtlich letztmals in 2021, nutzen.

Ich werde mich aber auch an die Bundesministerin wenden und um Hilfen für unsere angepasste handwerkliche Küstenfischerei bitten. Durch die Corona-bedingen Verdienstausfälle sind unsere Fischer in diesem Jahr gleich zweimal hart getroffen worden. „

Daneben müssten sich die Genossenschaften und Erzeugerorganisationen aktiv auf die neuen Umstände einstellen, sich gegebenenfalls neu organisieren. „Gerade in einer solchen Krise, die absehbar nicht gleich übermorgen überwunden sein wird, kommt es auf einen gut aufgestellten, nach vorne denkenden Landesverband der Kutter- und Küstenfischer an. Ich werde mit dem Verband und mit Vertretern der Branche noch intensive Gespräche führen, unter anderem darüber, mit welchen Maßnahmen das Land einen solchen Prozess noch begleiten kann“, kündigte der Minister bereits an.

Steigende Corona-Infektionszahlen

Brüssel – EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides hat heute an das Verantwortungsbewusstsein aller appelliert und vor stark steigenden Corona-Infektionszahlen gewarnt. Gemeinsam mit Andrea Ammon, Direktorin des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC), stellte sie eine aktualisierte Risikoanalyse vor. Es sei entscheidend, dass die EU-Staaten Tests und die Rückverfolgung von Kontaktpersonen intensivieren und bei COVID-19-Ausbrüchen schnell und zielgerichtet reagieren. „Wir sind füreinander verantwortlich“, sagte Kyriakides. Dies könnte die letzte Chance sein, eine Wiederholung des Geschehens im Frühjahr zu verhindern, warnte die Kommissarin.

Unverzichtbar sei auch eine klare Krisenkommunikation, insbesondere mit jungen Menschen, und eine bessere Kooperation mit anderen EU-Staaten, beispielsweise bei Reisebeschränkungen. Abstands-, Hygiene- und Quarantäne-Regeln müssten unbedingt befolgt werden.

Die neue Risikobewertung zeigt, dass die Zahl der gemeldeten Infektionen seit August in der gesamten EU und im Vereinigten Königreich stetig gestiegen ist und dass die ergriffenen Maßnahmen nicht immer ausgereicht haben, um Ansteckungen zu minimieren oder zu verhindern. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten sofort alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, wenn Anzeichen für einen erneuten Ausbruch bestehen. Dazu gehören gemäß den von der Kommission im Juli vorgelegten Leitlinien vermehrte Tests, die Rückverfolgung von Kontakten, eine bessere Überwachung der Gesundheitslage, ein besserer Zugang zu persönlichen Schutzausrüstungen und Arzneimitteln und die Gewährleistung ausreichender Kapazitäten im Gesundheitswesen.

EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides warnte, dass es in einigen Mitgliedstaaten derzeit mehr Infektionsfälle gebe als auf dem Höhepunkt der Krise im März. Dies mache deutlich, dass die Pandemie noch lange nicht hinter uns liege. Vielmehr sei jetzt ein entscheidender Moment. Dies bedeute auch, dass alle Mitgliedstaaten bereit sein müssten, beim ersten Anzeichen eines neuen Ausbruchs unverzüglich entsprechende Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.

Andrea Ammon, Direktorin des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten, betonte, dass die rasche Identifizierung, Testung und Quarantäne von Kontaktpersonen zu den wirksamsten Maßnahmen gehören, um die Übertragung des COVID-19-Virus zu reduzieren, bis ein sicherer und wirksamer Impfstoff zur Verfügung steht. Es liege auch in der Verantwortung jedes Einzelnen, Abstand zu halten, Handhygiene zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zuhause zu bleiben. Die Pandemie sei noch lange nicht vorbei.

Die Risikobewertung des ECDC kommt zu dem Schluss, dass nicht-pharmazeutische Maßnahmen wie Abstand, Hygiene und das Tragen von Gesichtsmasken nicht ausreichen, um die Exposition zu verringern oder zu kontrollieren. Gleichzeitig ist die Lage von Land zu Land unterschiedlich. Während in einigen Ländern der Anstieg hauptsächlich jüngere Menschen (15 bis 49 Jahre) betrifft, was hauptsächlich zu leichten und asymptomatischen Fällen führt, führt der Anstieg in anderen Ländern zu mehr Todesfällen unter älteren Menschen. Die gegenwärtige epidemiologische Situation stellt ein zunehmendes Risiko für Risikogruppen und Beschäftigte des Gesundheitswesens dar und erfordert sofortige gezielte Maßnahmen im öffentlichen Gesundheitswesen.

Das ECDC zeigt in seiner Risikobewertung mehrere Optionen auf, um auf die gegenwärtige Lage zu reagieren. Dazu gehören die Stärkung der Gesundheitskapazitäten und die zielgerichtete Ausrichtung von Maßnahmen auf medizinisch gefährdete Personen und Beschäftigte des Gesundheitswesens. Alle Mitgliedstaaten bräuchten nicht-pharmazeutische Maßnahmen, Teststrategien, die Ermittlung von Kontaktpersonen, Quarantänemaßnahmen, angemessene Risikokommunikation und Maßnahmen zum Schutz der psychischen Gesundheit.

Erste mobile Käserei in MV eingeweiht

Alt Sührkow – Landwirte aus MV können sich jetzt auf dem eigenen Hof Käse aus ihrer Milch produzieren lassen. Dafür ist am Donnerstag die erste mobile Käserei in MV auf dem Milchhof Alt Sührkow (Landkreis Rostock) eingeweiht worden.

Viele kleinere milcherzeugende Betriebe können sich eine eigene Käseherstellung nicht leisten, scheuen die hohe Investition oder produzieren eine zu geringe Menge für eine tatsächliche Rentabilität. Hinzu kommen die strengen Regeln an Hygiene, Baustandards und Fachwissen. Dieses Problem hat das LEADER-Projekt „Mobile Käserei Kentzlin“ aufgegriffen. In Form einer mobilen Käserei soll die Käseherstellung aus hofeigener Milch zukünftig als Dienstleistung angeboten werden.

Auf Bestellung fährt der LKW mit vollausgestattetem Käsereiraum samt Fachpersonal direkt auf die Höfe. Vor Ort wird der Käse hergestellt und zur weiteren Verarbeitung in klimatisierten Reiferäumen am Standort Kentzlin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) gelagert. Statt vieler kleiner verstreuter Hofkäsereien mit eigener ausgebildeter Fachkraft wird mit der mobilen Käserei eine Struktur ähnlich der mobilen Mostereien geschaffen. Die Mobile Käserei Kentzlin will künftig im Umkreis von 100 Kilometern unterwegs sein.

„Mit der mobilen Käseerzeugung verbleibt ein größerer Teil der Wertschöpfung bei den landwirtschaftlich Produzierenden, wobei sich der Diversifizierungsgrad der milcherzeugenden Betriebe vor Ort nachhaltig erhöht. Es entstehen hochwertige regionale Lebensmittel, die in eigenen Hofläden oder über regionale Vertriebsstrukturen in den Handel kommen“, sagte der Minister.

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Güstrower Landkreis übernimmt die Förderung zur Anschaffung des LKWs mit Kofferaufbau inklusive der Käsereiausstattung. Der Käsereiferaum für die fachgerechte Lagerung des Käses wird in Kentzlin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) auf dem Gebiet der LAG Demminer Land errichtet. Die Zuwendung in Höhe von 98.150 Euro ermöglicht eine Gesamtinvestition in Höhe von 161.700Euro.

LEADER ist ein flexibles und breit aufgestelltes Förderinstrument zur Entwicklung des ländlichen Raums. Es gehört zum Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und ermöglicht eine breite, bürgerschaftlich getragene Regionalentwicklung. Mit dem LEADER-Programm wird vor Ort entschieden, was wie gefördert werden soll, um den Herausforderungen der Region gerecht zu werden.

Zentrales Element ist die Lokale Aktionsgruppe (LAG). Das ist ein Gremium, bestehend aus Interessensvertretern, Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Vertretern der Zivilgesellschaft. Derzeit gibt es in MV 14 LAGn. In der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 stehen ihnen rund 91 Millionen Euro ELER-Mittel zur Verfügung.

Schwerpunkte der LEADER-Förderung sind u.a.:

Sicherung der Daseinsvorsorge- und Daseinsfürsorge im ländlichen Raum
Erschließung von Erwerbsmöglichkeiten im ländlichen Raum, z.B. Diversifizierung der Landwirtschaft und Stärkung des Tourismus
Erhalt des kulturellen Erbes

Öffentlichkeitsbeteiligung zu invasiven Arten

Götterbaum und Sonnenbarsch   

Schwerin – Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates schafft einen für alle Mitgliedsstaaten verbindlichen Rechtsrahmen zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten. Durch Handels- und Haltungsverbote, die Identifizierung und Unterbrechung der Einbringungspfade, das verpflichtende Gebot der sofortigen Beseitigung in der Bundesrepublik neu auftretender Arten und durch ein Management bereits weit verbreiteter Arten soll die biologischen Vielfalt vor invasiven Arten geschützt werden.

In einer dritten Listung wurden europaweit weitere invasive, gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten identifiziert, von denen einige in Deutschland bereits so weit verbreitet sind, dass eine sofortige Entnahme der Gesamtpopulation nicht mehr möglich erscheint.

Für diese Arten wurden in einem bundesweit abgestimmten Prozess Management- und Maßnahmenblätter erarbeitet. Von diesen Arten kommen in Mecklenburg-Vorpommern der Götterbaum und der Sonnenbarsch vor.

Es ist beabsichtigt, auf Grund von Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 diese Management- und Maßnahmenblätter in einer Öffentlichkeitsbeteiligung abzustimmen.

Um eine ortsnahe Einsichtnahme für alle Bürger/innen zu gewährleisten, werden die Unterlagen zu den Management- und Maßnahmenblättern im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) sowie auch in den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt in Schwerin, Neubrandenburg, Rostock und Stralsund zu den Geschäftszeiten zugänglich gemacht.

Die Unterlagen können vom 1. September bis zum 1.Oktober zu den Geschäftszeiten in den benannten Behörden eingesehen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Internetportal https://www.anhoerungsportal.de/einzusehen. Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 2. November 2020 online in dieses Portal eingegeben oder an das LUNG in Güstrow unter dem Stichwort „Anhörung Managementpläne invasiver Arten“ gesandt werden.