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Kategorie: Europa

Aufruf zu neuen Interreg-Projekten gestartet

Dr. Blank: „Die grenzüberschreitenden Projekte tragen maßgeblich zur Kooperation im Norden bei“

Schwerin – Das Wirtschaftsministerium gibt den Start des fünften und sechsten „Calls“ im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska 2021-2027 bekannt. Die Aufrufe zur Einreichung von Projekt­vorschlägen richten sich an eine breite Zielgruppe, darunter Forschungseinrichtungen, Unternehmen und öffentlichen Institutionen. Interreg ist ein EU-Förderprogramm zur Stär­kung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Regionen. Es unterstützt Projekte in Bereichen wie Inno­vation, Nachhaltigkeit, wirtschaftliche Entwicklung und Bil­dung, um gemeinsame deutsch-polnische Herausforderungen zu bewältigen und den regionalen Zusammenhalt zu fördern.

„Mit den neuen Aufrufen setzen wir gezielt Impulse für Inno­vation und nachhaltige Entwicklung in der Grenzregion. Durch die Förderung stärken wir die interregionale Zusammenarbeit, schaffen zukunftsfähige Perspektiven und verbessern die Lebensqualität der Menschen vor Ort“ betont Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

5. Call – INT05/2025

Laufzeit:          31. März 2025 bis 18. September 2025

Priorität 1 Grenzüberschreitende Innovationspotenziale aktivieren

Ziel:                1.1 Forschung und Innovation
Budget:           7,25 Mio. EUR
Projekte:         insbesondere Innovationsprojekte in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Energie und Mobilität mit Beteiligung von Forschungseinrichtungen und wirtschaftlichen Akteuren

Priorität 3 Bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen

Ziel:               4.2 Kultur und nachhaltiger Tourismus
Budget:         8,23 Mio. EUR
Projekte:       insbesondere Projekte zur besseren Zugänglichkeit kultureller und touristischer Stätten für Besucher aus dem Nachbarland

6. Call – INT06/2025

Laufzeit:          31. März 2025 bis 31. März 2026

Priorität 2 Gemeinsam die Folgen des Klimawandels bewältigen und gemeinsam die Natur bewahren

Ziel:              2.4 Anpassung an den Klimawandel
Budget:        11,02 Mio. EUR
Projekte:       insbesondere Projekte zur Entwicklung grenzübergreifender Strategien, Maßnahmen sowie Lösungen, die aufgrund des Projektes auch umgesetzt werden.

Ziel:               2.7 Naturschutz und Biodiversität
Budget:         6,5 Mio. EUR
Projekte        insbesondere Projekte mit dazugehörigem Abschluss einer Bildungsmaßnahme

Priorität 3 Bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen

Ziel:               4.2 Bildung
Budget:         6,43 Mio. Euro
Projekte:       insbesondere Bildungsmaßnahmen, die zu gemeinsamen Ausbildungsabschlüssen führen

Nähere Informationen zu den beiden Call-Ausschreibungen, Vorlagen für Projektskizzen, Beratungsangeboten sowie ein FAQ zur Antragsstellung finden Sie auf der Programm-Website unter: https://www.interreg6a.net/start-des-5-und-6-calls/

Weitere Informationen zum Kooperationsprogramm Interreg

Das Programm Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska fördert grenzüberschreitende deutsch-polnische Projekte. Das Programmvolumen umfasst 155,73 Millionen Euro. Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stehen insgesamt 124,58 Millionen Euro für die Jahre 2021 bis 2027 zur Verfügung. Ziel ist es, regio­nale Ungleichheiten abzubauen, Innovationen zu fördern und die Zusammenarbeit in Grenzregionen zu stärken. Dies ge­schieht durch die Vernetzung von Forschungs- und Inno­va­tionskapazitäten, die Umsetzung innovativer Lösungen beispielsweise in der Gesundheitswirtschaft sowie durch Technologietransfer. Weitere Themen sind der Erhalt der biologischen Vielfalt, die Stärkung des nachhaltigen Touris­mus, Bildung und der Erhalt des kulturellen Erbes im Grenz­raum sowie der grenzüberschreitende Katastrophenschutz.

Zum Programmgebiet gehören die Wojewodschaft West­pommern (Polen), die brandenburgischen Landkreise Barnim, Uckermark und Märkisch Oderland sowie die mecklenburg-vorpommerschen Landkreise Vorpommern-Greifswald, Vor­pommern-Rügen und Mecklenburgische Seenplatte.

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit ist die Verwaltungsbehörde des Interreg-Programms in Mecklenburg-Vorpommern.

Gefahr aus der Nachbarschaft

Hauskatzen bedrohen die Europäische Wildkatze / Kastration von Hauskatzen schützt Wildkatzen

  • Unkastrierte Freigänger-Hauskatzen gefährden Wildkatzen
  • Verwechslung mit ausgesetzten Hauskatzen Risiko für Wildkatzenjunge
  • Wildkatzenwälder-Projekt für artenreiche und vernetzte Lebensräume

Berlin – Die streng geschützte Europäische Wildkatze kehrt langsam in Deutschlands Wälder zurück. Doch eine unscheinbare Gefahr aus unserer unmittelbaren Umgebung bedroht diese geschützte Wildtierart: die Hauskatze. Unkastrierte Freigänger können sich mit Wildkatzen verpaaren, was zu einer Vermischung beider Arten führen kann. Die sogenannte Hybridisierung kann langfristig die genetische Eigenständigkeit der Wildkatze gefährden, warnt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Wichtige Anpassungen der Wildkatze an ihren Lebensraum drohen verloren zu gehen. Zudem können Hauskatzen Krankheiten übertragen, die oft für Wildkatzen tödlich sind.

Ein weiteres Problem ist die Verwechslung von Wildkatzenjungtieren mit vermeintlich ausgesetzten Hauskatzen. Immer wieder nehmen Menschen die kleinen Wildkatzen aus dem Wald mit, in dem Glauben, sie retten ein hilfloses Haustier. Doch Wildkatzen sind keine ausgesetzten Kätzchen. Sie werden von ihrer Mutter oft nur kurz zurückgelassen, während sie auf Nahrungssuche ist. Diese unbeabsichtigten Entnahmen können den Tod der Jungtiere zur Folge haben und sind zudem gesetzlich verboten.

Pauline Münchhagen, BUND-Naturschutzexpertin und naturschutzfachliche Koordinatorin im Projekt „Wildkatzenwälder von morgen“ im Bundesprogramm Biologische Vielfalt:„Die Wildkatze kehrt zurück, das ist in Zeiten des Artensterbens eine gute Nachricht. Aber viele Hürden sind noch für einen gesicherten Bestand zu nehmen. So stehen in Deutschland rund 8.000 Wildkatzen etwa 15 Millionen in Haushalten gehaltenen Hauskatzen gegenüber. Dazu kommen noch rund zwei Millionen verwilderte Streunerkatzen. Jedes unkastrierte Tier erhöht das Risiko der Hybridisierung für die Wildkatze und trägt dazu bei, dass sich Streunerkatzen noch weiter vermehren.“

Doch jede*r Katzenhalter*in kann zum Schutz der Wildkatze beitragen. Darüber hinaus ist Aufklärung entscheidend, um die Verwechslung von Wild- und Hauskatzen zu vermeiden.

Münchhagen: „Der wichtigste Schritt ist, Freigänger-Katzen kastrieren zu lassen. So verhindern Haustierhalter die Vermischung von Haus- mit Wildkatzen und vermeiden gleichzeitig, dass noch mehr verwilderte Katzen unter elenden Bedingungen leben müssen.“

Um langfristigen Schutz zu gewährleisten, fordert der BUND zudem eine Ausweitung der Wildkatzenlebensräume. Das genetische Monitoring der Wildkatze zeigt, dass in großflächigen wilden Waldgebieten bisher kaum Hybridisierung vorkommt. Sie bieten Wildkatzen die nötigen Rückzugsräume.

Münchhagen: „Daher setzen wir uns mit unserem Projekt ‚Wildkatzenwälder von morgen‘ dafür ein, artenreiche, vernetzte Lebensräume zu schaffen. Diese helfen nicht nur der Wildkatze, sondern auch anderen bedrohten Arten. Zudem sind strukturreiche Wälder mehr vor Stürmen und Austrocknung geschützt und puffern Klimaextreme besser ab.“

Die Europäische Wildkatze ist laut Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und gilt laut Roter Liste der gefährdeten Arten bundesweit als „gefährdet“. Unsere Hauskatzen stammen nicht von der Wildkatze ab, sondern von der Afrikanischen Falbkatze. Hauskatzen wurden von den Römern nach Mitteleuropa gebracht. Hybride aus Haus- und Wildkatze weisen veränderte genetische Merkmale auf und die ursprünglichen Anpassungen an den Lebensraum der Wildkatze können verloren gehen. Bisher tritt Hybridisierung vor allem in Baden-Württemberg auf, aber auch in anderen Teilen Deutschlands werden Hybridkatzen vereinzelt genetisch nachgewiesen. Sie sind optisch meistens nicht als solche zu erkennen und können gleichermaßen wie Haus- oder Wildkatzen aussehen. Klarheit liefert nur ein Gentest.

Um die Europäische Wildkatze nachweisen zu können nutzt der BUND das sogenannte Lockstock-Monitoring. Freiwillige Helferinnen und Helfer bringen Holzstöcke in Gebieten aus, in denen die scheue Wildkatze vermutet wird. Sie besprühen die Stöcke mit Baldrian. Der Geruch ist den Sexuallockstoffen der Wildkatze sehr ähnlich und zieht die Tiere magisch an. Die Katzen reiben sich am rauen Holz und hinterlassen einzelne Haare. Die Naturschützer*innen sammeln diese ab. Anschließend schicken sie die Proben für eine genetische Untersuchung zur Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung.

Das sechsjährige Projekt „Wildkatzenwälder von morgen“ wird im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert. Das Projekt setzen der BUND-Bundesverband, die BUNDjugend und die BUND-Landesverbände Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen um.

Gemeinsame Europäische Agrarpolitik

Backhaus: „Politik muss Landwirtschaft zukunftsfest ausrichten.“

Golchen – „Die Ziele für die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik haben sich im Laufe der letzten Jahrzehnte stark erweitert: Umwelt- und Klimaschutz, Ressourcenschonung, Erhalt der Biodiversität, mehr Tierwohl und Verbraucherschutz. Viele Landwirte denken diese Prinzipien in ihrer täglichen Arbeit mit, kommen bei der Umsetzung von Maßnahmen aber an ihre Grenzen, weil für zusätzliche Ziele kaum zusätzliches Geld bereitsteht. Das muss sich ändern.

Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass beides geht: eine gute und stabile Nahrungsmittelproduktion und gesunde Ökosysteme, aber es braucht Anreize. Trotz der Bedeutung der Lebensmittelerzeugung sind die Einkommen der Landwirte im Vergleich zu Einkommen aus nicht-landwirt­schaftlichen Tätigkeiten rund 40 % niedriger, obwohl keine Branche so stark von Witterung und Klima abhängig ist. Das kann ich nicht nachvollziehen. Es braucht mehr Wertschätzung und einen klaren politischen Willen Klima und Landwirtschaft zusammenzudenken“, sagt Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute bei der Agrarpolitischen Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Golchen.

Er betonte die Bedeutung der Land-, Forst- und Ernährungs­wirtschaft sowie der Fischerei, die 2023 einen Produktionswert von 80 Milliarden Euro erreicht haben. Das ist mehr als der Produktionswert des gesamten deutschen Textil–, Bekleidungs– und Schuhgewerbes mit 24,5 Milliarden Euro, des Papier­gewerbes mit 51,9 Milliarden Euro oder der pharmazeutischen Industrie mit 64,4 Milliarden Euro, vergleicht er. Mit heute 815.600 EUR Kapital je Erwerbstätigen gehöre die Landwirtschaft zudem zu den kapitalintensivsten Branchen, sagte Backhaus weiter.

„Damit es auch künftig noch regional wirtschaftende Betriebe gibt, die weiterhin ein Interesse daran haben, ihre Lebens- und Produktionsgrundlage für nachfolgende Generationen zu schützen, muss die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) auf ein neues Fundament gestellt werden. Was wir brauchen sind angemessene Basiszahlungen für alle Betriebe unabhängig von der Größe, mehr regionale Umweltprogramme mit guten Fördersätzen, weniger Bürokratie und den Ausbau technologischer Forschung. Die Zeit der ideologischen Debatten muss vorbei sein – wir brauchen eine GAP, die Landwirtschaft ermöglicht, anstatt sie zu behindern. Dafür wird sich Mecklenburg-Vorpommern weiter einsetzen.“

Grenzüberschreitende Projekte

Dr. Blank: „Wir stärken die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Forschung, Klima- und Naturschutz“

Schwerin – Deutsch-polnische Grenzregion profitiert von neuen grenzüberschreitenden Fördermitteln: Im Rahmen des Programms Interreg Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska wurden am 26./27. Februar 2025 in Templin fünf Kooperationsprojekte ausgewählt.

„Diese Vorhaben erhöhen die Innovationskraft, verbessern den Umwelt- und Klimaschutz und sind ein Impuls für die nachhaltige Entwicklung der Grenzregionen. Damit stärken wir die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Forschung, Klima- und Naturschutz nachhaltig“ sagte Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

Nachhaltige Forschung und Kreislaufwirtschaft

Das Projekt OrgWaste2Fuel der Hochschule Stralsund wird mit bis zu 1,55 Millionen Euro gefördert. Ziel ist der Aufbau einer grenzüberschreitenden Bioökonomieregion zur energetischen Nutzung organischer Reststoffe. Das Projekt trägt zur Reduzierung fossiler Energieträger bei und stärkt den Einsatz von Biomethan als alternativen Kraftstoff sowie in der Wärmeerzeugung.

Haupt-Projektpartner: Hochschule Stralsund, Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, mele Energietechnik GmbH, Landkreis Vorpommern-Greifswald, Westpommersche Technische Universität in Stettin, Woiwodschaft Westpommern

Das Projekt MERGE wird mit Mitteln in Höhe von bis zu 1,57 Millionen Euro gefördert. Es entwickelt innovative Methoden zur Nutzung von Reststoffen, um Umweltauswirkungen zu minimieren und die Kreislaufwirtschaft in der Region zu fördern.

Haupt-Projektpartner: Witeno GmbH, Universität Stettin, Steinbeis-Forschungszentrum Technologie-Management Nordost, Westpommersche Technische Universität Stettin (ZUT), Institut für Lebensmittel- und Umweltforschung e.V., Technische Universität Koszalin, Hochschule Neubrandenburg

Das Projekt Flaxinnum der Universität Greifswald erhält Förderungen in Höhe von bis zu 1,52 Millionen Euro. Ziel ist die Entwicklung innovativer, umweltfreundlicher Lebensmittel auf Basis von Leinsamenpresskuchen, die Probiotika und gesundheitsfördernde Pflanzeninhaltsstoffe enthalten. Diese funktionellen Lebensmittel sollen zur Verbesserung der Gesundheit der Verbraucher beitragen und präventiv z. B. gegen Entzündungen und Krebs wirken.

Haupt-Projektpartner: Universität Greifswald, Pommersche Medizinische Universität Stettin (PUM), MICROMUN – Institut für Mikrobiologische Forschung GmbH, BioResQ gGmbH

Kooperation zur Anpassung an den Klimawandel

Das Projekt OdraClimateGuard des Landkreises Uckermark wird mit bis zu 1,43 Millionen Euro unterstützt. Die Projektpartner stärken die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Bekämpfung neuartiger Tierseuchen, die durch den Klimawandel begünstigt werden. Durch den Aufbau eines gemeinsamen Fähigkeitsmanagements sollen Prävention und Bekämpfung dieser Bedrohungen besser koordiniert werden.

Haupt-Projektpartner: Landkreis Uckermark, Landkreis Gryfino, Landkreis Vorpommern-Greifswald

Innovation für Naturschutz und Biodiversität

Das Projekt Natur+Oder der Landschaftsparks in der Woiwodschaft Westpommern wird mit bis zu 2,7 Millionen Euro gefördert. Es dient dem Erhalt der biologischen Vielfalt im deutsch-polnischen Grenzgebiet. Durch die Schaffung von Flachgewässern und die Entwicklung eines konkreten Managementplans soll der grenzüberschreitende Naturraum nachhaltig geschützt und die biologische Vielfalt darin verbessert werden.

Haupt-Projektpartner: Landschaftsparks in der Woiwodschaft Westpommern, Nationalpark Unteres Odertal

Weitere Informationen zum Kooperationsprogramm Interreg

Das Programm Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska fördert grenzüberschreitende Projekte. Das Programmvolumen umfasst 155,73 Millionen Euro. Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stehen insgesamt 124,58 Millionen Euro für die Jahre 2021 bis 2027 zur Verfügung. Ziel ist es, regionale Ungleichheiten abzubauen, Innovationen zu fördern und die Zusammenarbeit in Grenzregionen zu stärken. Dies geschieht durch die Vernetzung von Forschungs- und Innovationskapazitäten, die Umsetzung innovativer Lösungen beispielsweise in der Gesundheitswirtschaft sowie durch Technologietransfer. Weitere Themen sind der Erhalt der biologischen Vielfalt, die Stärkung des nachhaltigen Tourismus, Bildung und der Erhalt des kulturellen Erbes im Grenzraum sowie der grenzüberschreitende Katastrophenschutz.

Zum Programmgebiet gehören die Wojewodschaft Westpommern (Polen), die brandenburgischen Landkreise Barnim, Uckermark und Märkisch Oderland sowie die mecklenburg-vorpommerschen Landkreise Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und Mecklenburgische Seenplatte.

Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern ist die Verwaltungsbehörde im Programm.

Weitere Projektaufrufe des Programms werden voraussichtlich Ende März veröffentlicht.

Lieferanten für das EU-Schulprogramm gesucht

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern ruft jetzt Lieferanten von frischer Milch sowie frischem, regionalem Obst und Gemüse auf, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens Angebote für die Belieferung von Schulen in MV für das Schuljahr 2025/2026 abzugeben.

Das EU-Schulprogramm unterstützt die kostenlose Verteilung von Obst, Gemüse und Milch in der gesamten Europäischen Union und ist Teil eines umfassenderen Bildungsprogramms zur europäischen Landwirtschaft und zu den Vorteilen gesunder Ernährung. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen eins bis vier sowie an Förderschulen. In Mecklenburg-Vorpommern wird es seit dem Schuljahr 2017/2018 erfolgreich umgesetzt.

„Vom EU-Schulprogramm profitieren die Schülerinnen und Schüler gleich in mehrfacher Hinsicht. Zum einen bekommen sie unabhängig vom Elternhaus hochwertige Lebensmittel mit Nährstoffen, die sie für ihre Entwicklung benötigen. Das ist dringend nötig, da Betreuungskräfte zunehmend beobachten, dass die Kinder ohne Frühstück und ohne Vormittagsverpflegung in die Einrichtung kommen.

Zum anderen beinhaltet das Programm auch pädagogische Inhalte. So erfahren sie zum Beispiel, wie aus Gras Milch wird und sie werden an gesunde Essgewohnheiten herangeführt. Geplant sind in diesem Zusammenhang auch Besuche in land- und ernährungswirtschaftlichen Betrieben“, sagt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Im laufenden Schuljahr nehmen 161 Schulen mit rund 23.600 Schülerinnen und Schülern teil. Fürs kommende Schuljahr haben sich 152 Schulen mit insgesamt rund 23.700 Schülerinnen und Schülern beworben.

Weitere Details, etwa über Lieferumfang, Produkte und die teilnehmenden Schulen, sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Ihr Angebot reichen Sie bitte bis zum 4. April 2025 beim Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, 19048 Schwerin, Referat 320, ein.

Europäischer Tag des Notrufes

Mehr als 195.000 Einsätze in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Mehr als 195.000 mal rückte der Rettungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2023 aus, das teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute anlässlich des morgigen Europäischen Tages des Notrufes mit. „Die Zahl der Einsätze bewegt sich damit weiterhin auf einem hohen Niveau, auch wenn sie im Vergleich zum Vorjahr etwas abgenommen hat“, erklärte die Ministerin. So wurde der Rettungsdienst 2022 noch mehr als 209.000 mal alarmiert. „Im Vergleich zum Vor-Coronajahr 2019 verzeichnen wir dennoch einen Anstieg um 4,29 Prozent“, betonte Drese.

In rund 90 Prozent der Fälle war der Rettungswagen das ersteintreffende Rettungsmittel, bei 789 Alarmierungen war einer der drei Rettungshubschrauber im Land am schnellsten vor Ort. Insgesamt reduzierte sich auch die Hilfsfrist auf 9:17 Minuten (2022: 9:34). „Das zeigt: Unsere Einsatzkräfte sind auch trotz der größtenteils weiten Wege im Flächenland MV schnell bei den Patientinnen und Patienten“, unterstrich die Ministerin.

Dass nicht alle Einsätze ein Fall für die 112 gewesen sind, zeigt unterdessen der mit knapp 35 Prozent vergleichsweise geringe Anteil der Einsätze, bei denen eine Notarztindikation vorlag. „Unsere Rettungskräfte leisten einen unglaublich wichtigen, aber auch zehrenden Job. Sie sind rund um die Uhr in schweren Lebenslagen für die Bürgerinnen und Bürger da, stoßen auf Grund der Vielzahl der Alarmierungen aber regelmäßig an ihrer Belastungsgrenze. Deshalb möchte ich den Aktionstag noch einmal nutzen, um für eine sensible Nutzung des Notrufes zu appellieren“, so Drese.

Bei schweren Verletzungen, lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Situationen, in denen sofort medizinische Hilfe benötigt wird, sollte immer die 112 gewählt werden. „Wer aber einen Infekt hat oder an bereits länger anhaltenden Schmerzen beziehungsweise gesundheitlichen Beschwerden leidet, deren Behandlung nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist beim ärztlichen Bereitschaftsdienst besser aufgehoben“, erklärte die Ministerin. Dieser ist unter der Rufnummer 116117 kostenfrei und rund um die Uhr erreichbar. Medizinisch ausgebildetes Personal hilft den Erkrankten dann, die passende Versorgung zu erhalten.

Auch der Bereitschaftsdienst versorge Betroffene mit akuten aber nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen professionell und umfassend. „Bei Bedarf kann sogar eine Ärztin oder ein Arzt zu den Erkrankten nach Hause geschickt werden, zum Beispiel wenn das Baby fiebert oder ein Hexenschuss den Weg in die Bereitschaftspraxis unmöglich macht. Es muss also nicht immer der Krankenwagen sein, um im Krankheitsfall gut versorgt zu werden“, so die Ministerin.

Fußball-EM der Frauen im Jahr 2029

„Rostock hat die Herzen des Frauen-Fußballs gewonnen“  / Sportministerin Drese unterstützt Bewerbung der Hansestadt als Spielstätte der EM 2029

Rostock – Deutschland wird sich aller Voraussicht nach im kommenden Jahr um die Austragung der Fußball-Europameisterschaft der Frauen im Jahr 2029 (UEFA Women‘s EURO 2029) bewerben. Ein möglicher Spielort könnte dann das Ostseestadion in Rostock sein. Aktuell arbeiten der F.C. Hansa Rostock, die Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern an der Erstellung der Bewerbungsunterlagen, die alle Anforderungen des DFB erfüllen müssen.

„Die EM 2029 im heimischen Ostseestadion wäre ein Riesenereignis für Mecklenburg-Vorpommern und die vielen Fußball-begeisterten Menschen in unserem Land“, sagte Sportministerin Stefanie Drese am Donnerstag. „Ich unterstütze die Bewerbung voll und ganz. Rostock steht für gelebte Fußball-Tradition, ein fachkundiges, enthusiastisches Publikum sowie eine hohe Kompetenz und Erfahrung bei der Ausrichtung internationaler Sportgroßereignisse“, so Drese.

Die Fans im Ostseestadion haben nach Ansicht der Ministerin in den beiden Länderspielen der Frauen Ende 2023 und im Mai 2024 eindrucksvoll ihre Begeisterung für den Frauen-Fußball und unsere Nationalmannschaft gezeigt.

„Ich weiß, welchen großen Eindruck die herausragende Stimmung und sehr gute Organisation beim Deutschen Fußball Bund (DFB), aber auch bei den Spielerinnen und dem gesamten Staff hinterlassen hat“, betonte Drese.

„Rostock hat in den beiden Spielen die Herzen von ganz vielen gewonnen. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass Rostock mit dem Ostseestadion im Bewerbungsprozess als einer der Austragungsorte in Deutschland ausgewählt wird“, so Drese.

Der Fahrplan zur UEFA Women‘s EURO 2029 sieht vor, dass der DFB im Frühjahr 2025 die Namen der voraussichtlich acht bis zehn Austragungsorte in Deutschland bekanntgeben wird. Im Dezember 2025 wird dann das UEFA-Exekutivkomitee über den Ausrichter der EM 2029 entscheiden. Neben Deutschland gibt es vier weitere Bewerber mit Italien, Polen, Portugal sowie Dänemark/ Schweden. Die UEFA Women’s EURO 2029 soll mit 16 Teams stattfinden. Ausgetragen wird das Turnier voraussichtlich im Juni und Juli 2029.

Krisenbeihilfe: Frostschäden für den Obstanbau

Schwerin – Deutschland erhält 46,5 Mio. Euro für die Sicherung der Existenz von Obst- und Weinbaubetrieben. Antragsberechtigt für die EU-Krisenbeihilfe sind nach den Vorgaben Betriebe des Obst- und Weinbaus, deren frostbedingter gesamtbetrieblicher Ertrags­rückgang mindestens 30 Prozent gegenüber den Vorjahren beträgt. Die Beihilfe kann gewährt werden, wenn sich der durch das Frostereignis verursachte Schaden auf mindestens 7.500 EUR beläuft.

„Zur Entschädigung der durch Frost entstandenen Schäden wird die Berechnung eines betriebsindividuellen beihilfefähigen Betrages erforderlich“, erklärt Agrarminister Dr. Till Backkhaus und ergänzt:

„Maßgeblich für die Schadensermittlung sind der Wert der durchschnittlichen Erzeugung, welche anhand der Naturalerträge im vergangenen 3- oder 5-Jahreszeitraum dargelegt werden können und der Wert des Ertragseinbruchs aufgrund des Frosts in 2024. Darüber hinaus sind Nachweise über erhaltene Versicherungsleistungen einzureichen.“

Bis zum 08.01.2025 können landwirtschaftliche Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern Anträge für die Krisenbeihilfe beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg stellen.

Die Unterlagen zur Antragsstellung befinden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern: Förderung 2023-2027 – Regierungsportal M-V