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Kategorie: Europa

Grenzüberschreitende Projekte

Dr. Blank: „Wir stärken die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Forschung, Klima- und Naturschutz“

Schwerin – Deutsch-polnische Grenzregion profitiert von neuen grenzüberschreitenden Fördermitteln: Im Rahmen des Programms Interreg Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska wurden am 26./27. Februar 2025 in Templin fünf Kooperationsprojekte ausgewählt.

„Diese Vorhaben erhöhen die Innovationskraft, verbessern den Umwelt- und Klimaschutz und sind ein Impuls für die nachhaltige Entwicklung der Grenzregionen. Damit stärken wir die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Forschung, Klima- und Naturschutz nachhaltig“ sagte Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

Nachhaltige Forschung und Kreislaufwirtschaft

Das Projekt OrgWaste2Fuel der Hochschule Stralsund wird mit bis zu 1,55 Millionen Euro gefördert. Ziel ist der Aufbau einer grenzüberschreitenden Bioökonomieregion zur energetischen Nutzung organischer Reststoffe. Das Projekt trägt zur Reduzierung fossiler Energieträger bei und stärkt den Einsatz von Biomethan als alternativen Kraftstoff sowie in der Wärmeerzeugung.

Haupt-Projektpartner: Hochschule Stralsund, Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, mele Energietechnik GmbH, Landkreis Vorpommern-Greifswald, Westpommersche Technische Universität in Stettin, Woiwodschaft Westpommern

Das Projekt MERGE wird mit Mitteln in Höhe von bis zu 1,57 Millionen Euro gefördert. Es entwickelt innovative Methoden zur Nutzung von Reststoffen, um Umweltauswirkungen zu minimieren und die Kreislaufwirtschaft in der Region zu fördern.

Haupt-Projektpartner: Witeno GmbH, Universität Stettin, Steinbeis-Forschungszentrum Technologie-Management Nordost, Westpommersche Technische Universität Stettin (ZUT), Institut für Lebensmittel- und Umweltforschung e.V., Technische Universität Koszalin, Hochschule Neubrandenburg

Das Projekt Flaxinnum der Universität Greifswald erhält Förderungen in Höhe von bis zu 1,52 Millionen Euro. Ziel ist die Entwicklung innovativer, umweltfreundlicher Lebensmittel auf Basis von Leinsamenpresskuchen, die Probiotika und gesundheitsfördernde Pflanzeninhaltsstoffe enthalten. Diese funktionellen Lebensmittel sollen zur Verbesserung der Gesundheit der Verbraucher beitragen und präventiv z. B. gegen Entzündungen und Krebs wirken.

Haupt-Projektpartner: Universität Greifswald, Pommersche Medizinische Universität Stettin (PUM), MICROMUN – Institut für Mikrobiologische Forschung GmbH, BioResQ gGmbH

Kooperation zur Anpassung an den Klimawandel

Das Projekt OdraClimateGuard des Landkreises Uckermark wird mit bis zu 1,43 Millionen Euro unterstützt. Die Projektpartner stärken die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Bekämpfung neuartiger Tierseuchen, die durch den Klimawandel begünstigt werden. Durch den Aufbau eines gemeinsamen Fähigkeitsmanagements sollen Prävention und Bekämpfung dieser Bedrohungen besser koordiniert werden.

Haupt-Projektpartner: Landkreis Uckermark, Landkreis Gryfino, Landkreis Vorpommern-Greifswald

Innovation für Naturschutz und Biodiversität

Das Projekt Natur+Oder der Landschaftsparks in der Woiwodschaft Westpommern wird mit bis zu 2,7 Millionen Euro gefördert. Es dient dem Erhalt der biologischen Vielfalt im deutsch-polnischen Grenzgebiet. Durch die Schaffung von Flachgewässern und die Entwicklung eines konkreten Managementplans soll der grenzüberschreitende Naturraum nachhaltig geschützt und die biologische Vielfalt darin verbessert werden.

Haupt-Projektpartner: Landschaftsparks in der Woiwodschaft Westpommern, Nationalpark Unteres Odertal

Weitere Informationen zum Kooperationsprogramm Interreg

Das Programm Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska fördert grenzüberschreitende Projekte. Das Programmvolumen umfasst 155,73 Millionen Euro. Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stehen insgesamt 124,58 Millionen Euro für die Jahre 2021 bis 2027 zur Verfügung. Ziel ist es, regionale Ungleichheiten abzubauen, Innovationen zu fördern und die Zusammenarbeit in Grenzregionen zu stärken. Dies geschieht durch die Vernetzung von Forschungs- und Innovationskapazitäten, die Umsetzung innovativer Lösungen beispielsweise in der Gesundheitswirtschaft sowie durch Technologietransfer. Weitere Themen sind der Erhalt der biologischen Vielfalt, die Stärkung des nachhaltigen Tourismus, Bildung und der Erhalt des kulturellen Erbes im Grenzraum sowie der grenzüberschreitende Katastrophenschutz.

Zum Programmgebiet gehören die Wojewodschaft Westpommern (Polen), die brandenburgischen Landkreise Barnim, Uckermark und Märkisch Oderland sowie die mecklenburg-vorpommerschen Landkreise Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und Mecklenburgische Seenplatte.

Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern ist die Verwaltungsbehörde im Programm.

Weitere Projektaufrufe des Programms werden voraussichtlich Ende März veröffentlicht.

Lieferanten für das EU-Schulprogramm gesucht

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern ruft jetzt Lieferanten von frischer Milch sowie frischem, regionalem Obst und Gemüse auf, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens Angebote für die Belieferung von Schulen in MV für das Schuljahr 2025/2026 abzugeben.

Das EU-Schulprogramm unterstützt die kostenlose Verteilung von Obst, Gemüse und Milch in der gesamten Europäischen Union und ist Teil eines umfassenderen Bildungsprogramms zur europäischen Landwirtschaft und zu den Vorteilen gesunder Ernährung. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen eins bis vier sowie an Förderschulen. In Mecklenburg-Vorpommern wird es seit dem Schuljahr 2017/2018 erfolgreich umgesetzt.

„Vom EU-Schulprogramm profitieren die Schülerinnen und Schüler gleich in mehrfacher Hinsicht. Zum einen bekommen sie unabhängig vom Elternhaus hochwertige Lebensmittel mit Nährstoffen, die sie für ihre Entwicklung benötigen. Das ist dringend nötig, da Betreuungskräfte zunehmend beobachten, dass die Kinder ohne Frühstück und ohne Vormittagsverpflegung in die Einrichtung kommen.

Zum anderen beinhaltet das Programm auch pädagogische Inhalte. So erfahren sie zum Beispiel, wie aus Gras Milch wird und sie werden an gesunde Essgewohnheiten herangeführt. Geplant sind in diesem Zusammenhang auch Besuche in land- und ernährungswirtschaftlichen Betrieben“, sagt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Im laufenden Schuljahr nehmen 161 Schulen mit rund 23.600 Schülerinnen und Schülern teil. Fürs kommende Schuljahr haben sich 152 Schulen mit insgesamt rund 23.700 Schülerinnen und Schülern beworben.

Weitere Details, etwa über Lieferumfang, Produkte und die teilnehmenden Schulen, sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Ihr Angebot reichen Sie bitte bis zum 4. April 2025 beim Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, 19048 Schwerin, Referat 320, ein.

Europäischer Tag des Notrufes

Mehr als 195.000 Einsätze in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Mehr als 195.000 mal rückte der Rettungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2023 aus, das teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute anlässlich des morgigen Europäischen Tages des Notrufes mit. „Die Zahl der Einsätze bewegt sich damit weiterhin auf einem hohen Niveau, auch wenn sie im Vergleich zum Vorjahr etwas abgenommen hat“, erklärte die Ministerin. So wurde der Rettungsdienst 2022 noch mehr als 209.000 mal alarmiert. „Im Vergleich zum Vor-Coronajahr 2019 verzeichnen wir dennoch einen Anstieg um 4,29 Prozent“, betonte Drese.

In rund 90 Prozent der Fälle war der Rettungswagen das ersteintreffende Rettungsmittel, bei 789 Alarmierungen war einer der drei Rettungshubschrauber im Land am schnellsten vor Ort. Insgesamt reduzierte sich auch die Hilfsfrist auf 9:17 Minuten (2022: 9:34). „Das zeigt: Unsere Einsatzkräfte sind auch trotz der größtenteils weiten Wege im Flächenland MV schnell bei den Patientinnen und Patienten“, unterstrich die Ministerin.

Dass nicht alle Einsätze ein Fall für die 112 gewesen sind, zeigt unterdessen der mit knapp 35 Prozent vergleichsweise geringe Anteil der Einsätze, bei denen eine Notarztindikation vorlag. „Unsere Rettungskräfte leisten einen unglaublich wichtigen, aber auch zehrenden Job. Sie sind rund um die Uhr in schweren Lebenslagen für die Bürgerinnen und Bürger da, stoßen auf Grund der Vielzahl der Alarmierungen aber regelmäßig an ihrer Belastungsgrenze. Deshalb möchte ich den Aktionstag noch einmal nutzen, um für eine sensible Nutzung des Notrufes zu appellieren“, so Drese.

Bei schweren Verletzungen, lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Situationen, in denen sofort medizinische Hilfe benötigt wird, sollte immer die 112 gewählt werden. „Wer aber einen Infekt hat oder an bereits länger anhaltenden Schmerzen beziehungsweise gesundheitlichen Beschwerden leidet, deren Behandlung nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist beim ärztlichen Bereitschaftsdienst besser aufgehoben“, erklärte die Ministerin. Dieser ist unter der Rufnummer 116117 kostenfrei und rund um die Uhr erreichbar. Medizinisch ausgebildetes Personal hilft den Erkrankten dann, die passende Versorgung zu erhalten.

Auch der Bereitschaftsdienst versorge Betroffene mit akuten aber nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen professionell und umfassend. „Bei Bedarf kann sogar eine Ärztin oder ein Arzt zu den Erkrankten nach Hause geschickt werden, zum Beispiel wenn das Baby fiebert oder ein Hexenschuss den Weg in die Bereitschaftspraxis unmöglich macht. Es muss also nicht immer der Krankenwagen sein, um im Krankheitsfall gut versorgt zu werden“, so die Ministerin.

Fußball-EM der Frauen im Jahr 2029

„Rostock hat die Herzen des Frauen-Fußballs gewonnen“  / Sportministerin Drese unterstützt Bewerbung der Hansestadt als Spielstätte der EM 2029

Rostock – Deutschland wird sich aller Voraussicht nach im kommenden Jahr um die Austragung der Fußball-Europameisterschaft der Frauen im Jahr 2029 (UEFA Women‘s EURO 2029) bewerben. Ein möglicher Spielort könnte dann das Ostseestadion in Rostock sein. Aktuell arbeiten der F.C. Hansa Rostock, die Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern an der Erstellung der Bewerbungsunterlagen, die alle Anforderungen des DFB erfüllen müssen.

„Die EM 2029 im heimischen Ostseestadion wäre ein Riesenereignis für Mecklenburg-Vorpommern und die vielen Fußball-begeisterten Menschen in unserem Land“, sagte Sportministerin Stefanie Drese am Donnerstag. „Ich unterstütze die Bewerbung voll und ganz. Rostock steht für gelebte Fußball-Tradition, ein fachkundiges, enthusiastisches Publikum sowie eine hohe Kompetenz und Erfahrung bei der Ausrichtung internationaler Sportgroßereignisse“, so Drese.

Die Fans im Ostseestadion haben nach Ansicht der Ministerin in den beiden Länderspielen der Frauen Ende 2023 und im Mai 2024 eindrucksvoll ihre Begeisterung für den Frauen-Fußball und unsere Nationalmannschaft gezeigt.

„Ich weiß, welchen großen Eindruck die herausragende Stimmung und sehr gute Organisation beim Deutschen Fußball Bund (DFB), aber auch bei den Spielerinnen und dem gesamten Staff hinterlassen hat“, betonte Drese.

„Rostock hat in den beiden Spielen die Herzen von ganz vielen gewonnen. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass Rostock mit dem Ostseestadion im Bewerbungsprozess als einer der Austragungsorte in Deutschland ausgewählt wird“, so Drese.

Der Fahrplan zur UEFA Women‘s EURO 2029 sieht vor, dass der DFB im Frühjahr 2025 die Namen der voraussichtlich acht bis zehn Austragungsorte in Deutschland bekanntgeben wird. Im Dezember 2025 wird dann das UEFA-Exekutivkomitee über den Ausrichter der EM 2029 entscheiden. Neben Deutschland gibt es vier weitere Bewerber mit Italien, Polen, Portugal sowie Dänemark/ Schweden. Die UEFA Women’s EURO 2029 soll mit 16 Teams stattfinden. Ausgetragen wird das Turnier voraussichtlich im Juni und Juli 2029.

Krisenbeihilfe: Frostschäden für den Obstanbau

Schwerin – Deutschland erhält 46,5 Mio. Euro für die Sicherung der Existenz von Obst- und Weinbaubetrieben. Antragsberechtigt für die EU-Krisenbeihilfe sind nach den Vorgaben Betriebe des Obst- und Weinbaus, deren frostbedingter gesamtbetrieblicher Ertrags­rückgang mindestens 30 Prozent gegenüber den Vorjahren beträgt. Die Beihilfe kann gewährt werden, wenn sich der durch das Frostereignis verursachte Schaden auf mindestens 7.500 EUR beläuft.

„Zur Entschädigung der durch Frost entstandenen Schäden wird die Berechnung eines betriebsindividuellen beihilfefähigen Betrages erforderlich“, erklärt Agrarminister Dr. Till Backkhaus und ergänzt:

„Maßgeblich für die Schadensermittlung sind der Wert der durchschnittlichen Erzeugung, welche anhand der Naturalerträge im vergangenen 3- oder 5-Jahreszeitraum dargelegt werden können und der Wert des Ertragseinbruchs aufgrund des Frosts in 2024. Darüber hinaus sind Nachweise über erhaltene Versicherungsleistungen einzureichen.“

Bis zum 08.01.2025 können landwirtschaftliche Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern Anträge für die Krisenbeihilfe beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg stellen.

Die Unterlagen zur Antragsstellung befinden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern: Förderung 2023-2027 – Regierungsportal M-V

ELER-Herbstanträge für 2025 verfügbar

bis 31. Dezember einreichen!

Schwerin – Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort beginnen, ihren „ELER-Antrag 2025“ unter www.agrarantrag-mv.de auszufüllen. Die Frist zum Einreichen läuft am 31.12.2024 aus. Das Landwirtschaftsministerium weist gleichwohl darauf hin, dass derzeit zwar mit der Bearbeitung begonnen werden kann, das Einreichen der Anträge ist aber erst möglich, wenn die letzten Funktionalitäten programmiert und per Update in den kommenden Wochen nachinstalliert wurden.

Aufgrund der Mittelverfügbarkeit können im ELER-Antrag 2025 nur noch Förderanträge im Programm „Extensivierung ökologischer/biologischer Landbau“ (FP 528) mit einer Laufzeit von vier Jahren und „Natura 2000-Ausgleich“ (FP 534, einjährig) gestellt werden. Erweiterungsanträge sind in den Programmen Extensivierung ökologischer/biologischer Landbau“ (FP 528), „Moorschonende Stauhaltung“ (FP 531) und „Paludikulturen“ (FP 535) möglich.

Bei allgemeinen, fachlichen und technischen Fragen oder Störungen wenden Sie sich bitte an Werktagen an ihre zuständige Bewilligungsbehörde (www.stalu-mv.de/agrarantrag-hotline). An den Wochenenden und Feiertagen wird es keinen Support geben.

Interreg South Baltic Programme

Neue Projekte befürwortet

Schwerin – Vom 25.04.2024 bis zum 26.06.2024 fand im Programm bereits der dritte Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen statt und am 24.10.2024 hat sich der Begleitausschuss nun einstimmig für zwei Förderprojekte mit Beteiligung von Mecklenburg-Vorpommern entschieden.

Mit dem Projekt „DeCoInter“ wird die Energiewende der South Baltic-Regionen und Häfen durch die Umsetzung blauer, erneuerbare Energien und die Bereitstellung grüner Kraftstoffe im maritimen Sektor durch geeignete Instrumente und Strategien unterstützt. Gesamtbudget des Projektes sind rund 2,1 Millionen Euro, davon werden rund 1,7 Millionen Euro durch EFRE-Mittel gefördert.

Das Projekt „Horse tourism für everyone“ strebt mit der Gesamtförderung von rund 2 Millionen Euro an EFRE-Mitteln an, die South Baltic Region in ein integratives Ganzjahresziel für den Pferdetourismus umzuwandeln. Das soll geschehen, indem Tourismusanbieter bei der Schaffung und Förderung innovativer Angebote unterstützt werden, die den Reitsport für breitere Besucher- und Einwohnergruppen zugänglich machen.

Eine erneute Chance auf eine Förderung besteht für die Antragsteller bei den nächsten Aufrufen, die für den Zeitraum vom 05. November 2024 bis zum 04. Februar 2025 geplant sind.

Die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit den Programmpartnern Deutschland/MV, Polen, Schweden, Dänemark und Litauen über die Südliche Ostsee-Grenze hinweg wird mit dem INTERREG Programm Südliche Ostsee (South Baltic Programme) im Rahmen der „Europäischen Territorialen Zusammenarbeit“ in der Förderperiode 2021 bis 2027 fortgesetzt.

Dem Programm stehen 87,7 Mio. Euro an EFRE-Mitteln für Projektförderung zur Verfügung. Angestrebt wird hiermit ein nachhaltiges und innovatives regionales Wachstum durch die Zusammenarbeit lokaler und regionaler Akteure in der blauen und grünen Wirtschaft. Die Wachstumsrichtung spiegelt sich im Motto der neuen Programmperspektive wieder: „United by the Sea into action for a blue and green future. – Innovative, Sustainable, Attractive and Active South Baltic“.

Ostseefangquoten 2025: Fischkrise geht weiter

BUND fordert Fangpause für die Ostsee

  • EU-Fischereiminister*innen treiben Fischkrise in der Ostsee weiter voran
  • Wertvolle Fische werden über Bord geworfen oder für Futtermittel verschwendet
  • Die Ostseefischerei braucht Pause zur Reflexion und Neuausrichtung

Berlin/Luxemburg – Die EU-Fischereiminister*innen haben heute entschieden, die Fischkrise in der Ostsee weiter voranzutreiben – ein fatales Zeichen aus Luxemburg an die gestern gestartete Weltbiodiversitätskonferenz in Kolumbien. Auch 2025 wird es wieder erlaubt sein, den gefährdeten westlichen und östlichen Dorsch sowie den westlichen Hering als Beifang zu fischen.

Die Fangquoten für Heringe und Sprotten in der zentralen Ostsee sind damit auch im kommenden Jahr viel zu hoch: Hunderttausende Tonnen der wichtigen Schwarmfische dürfen abgefischt werden, obwohl es ihnen seit Jahren immer schlechter geht. Dadurch gerät das Ökosystem aus dem Gleichgewicht und bedrohte Schweinswale und Dorsche finden immer weniger Futter. Den EU-Fischereiminister*innen geht es bei ihrer Entscheidung nicht um die Rettung der kleinen Küstenfischerei, sondern um die Förderung eine industrielle Fischerei zur Produktion von Fischmehl.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender:„Diese Entscheidung ist eine riesige Enttäuschung. Die Fischereiminister*innen haben heute deutlich gemacht, dass sie keine Ambitionen haben, ihren Beitrag zur Rettung der Ostsee zu leisten.“

Die gezielte Fischerei auf Dorsch ist zwar verboten, aber durch eine Beifangquote dürfen die Dorsche weiter mitgefangen werden. So wird auf Kosten der Dorsche die Fischerei auf Plattfische in den gleichen Gebieten weiter ermöglicht. Da es inzwischen nur noch sehr wenige Dorsche gibt, kann bereits die Beifangquote eine Erholung der Population verhindern. Hinzu kommt: Mehr als die Hälfte der Dorsch-Fänge geht direkt wieder über Bord, weil sie zu klein oder zu dünn sind. Auch bei den Schollen sind die Rückwürfe massiv. Je nach Fanggebiet werden 40 bis 80 Prozent der Schollen zurück in die Ostsee geworfen.

Ohne Fische wird es weder eine Erholung des Ökosystems der Ostsee, noch eine Perspektive für die Fischerei geben. Da trotz der dramatischen Situation zielgerichtete Maßnahmen zum Wiederaufbau der Fischpopulationen und zur Veränderung der Ostseefischerei ausbleiben, hilft jetzt nur noch eine Zwangspause der Fischerei. Die Fischpopulationen brauchen Zeit, um sich zu erholen und um eine Größe zu erreichen, die wieder befischt werden kann. In der Zwischenzeit muss ein ökosystembasiertes Fischereimanagement umgesetzt werden, damit Fischpopulationen gesund bleiben und die Bedürfnisse aller Meereslebewesen berücksichtigt werden.

Bandt: „Bereits vor einem Jahr hat die Leitbildkommission Ostseefischerei ihre Empfehlungen vorgelegt. Nichts davon wurde bisher umgesetzt oder auch nur angestoßen. Inzwischen gibt es sogar eine Zukunftskommission Fischerei. Der sozialökologische Wandel der Fischerei könnte das Vermächtnis des grünen Fischereiministers Özdemir sein, doch dafür muss er jetzt handeln.“

 Jeden Oktober verhandeln die EU-Fischereiminister*innen die Fangquoten für die Fischpopulationen in der Ostsee für das kommende Jahr. Für Deutschland nimmt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir an den Verhandlungen teil. Die meisten der kommerziell befischten Populationen in der Ostsee sind zusammengebrochen oder stark zurückgegangen. In der westlichen Ostsee vor der deutschen Küste kann seit einigen Jahren nur noch die Scholle gezielt befischt werden, die Dorsch und Hering Populationen sind kollabiert.

Zwischen November 2022 und Dezember 2023 tagte die „Leitbildkommission Ostseefischerei“, um der Bundesregierung Empfehlungen für die Zukunft der deutschen Ostseefischerei vorzuschlagen. Zu den Empfehlungen gehörten unter anderem der effektive Schutz von Meeresschutzgebieten, die Umsetzung eines ökosystembasierten Fischereimanagements, die Entwicklung umweltgerechter und nachhaltiger Fangmethoden, sowie eine Umverteilung von Fangquoten unter Anwendung sozialer und ökologischer Zuteilungskriterien.