LEADER-Strategien gesucht

Schwerin – Die Europäische Union und das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern unterstützen auch in der Förderperiode 2023-2027 die Umsetzung des LEADER-Ansatzes in MV. Regionale Akteure sind aufgerufen, ihre Strategien zur Entwicklung des ländlichen Raumes bis 31. August 2022 einzureichen. Der Aufruf richtet sich insbesondere an Gemeinden, lokale und regionale Vereine, Verbände und Institutionen in den ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns, die die nachhaltige regionale Entwicklung vorantreiben. Die Umsetzung der Strategien für lokale Entwicklung (SLE) soll ab dem 1. Januar 2023 mit der Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) erfolgen.

„Die Menschen vor Ort wissen oft am besten, was getan werden muss, damit das Dorf, die Region lebendig und attraktiv bleiben. Das greift der LEADER-Ansatz auf. Die Maßnahme ist ein flexibles und breitgefächertes Förderinstrument, mit dem lokalen Bedürfnissen entsprochen werden kann. Auch in der neuen Förderperiode sollen Vorhaben unterstützt werden, die den ländlichen Raum zukunftsfähig machen. Themenschwerpunkte sind deshalb Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten, insbesondere in den Bereichen Daseinsvorsorge und Grundversorgung, Stärkung der Innovations- und Wirtschaftskraft sowie die Förderung von Wissen und Digitalisierung.

Es sollen vorrangig solche Vorhaben unterstützt werden, die zur Minderung der Folgen des Klimawandels und zum Schutz der natürlichen Ressourcen beitragen“, so Minister Dr. Till Backhaus.

Weitere Handlungsfelder sind etwa der demografische Wandel und seine Folgen, beispielsweise in den Bereichen Pflege und Gesundheit. LEADER-Maßnahmen der vergangenen Förderperioden sind etwa das Gesundheitshaus Woldegk, den Schulcampus Zarrentin und die mobile Käserei Kentzlin. „Solche Leuchtturm-Projekte tragen erheblich zur Stärkung des ländlichen Raumes bei “, sagte der Minister.

Teilnahmeberechtigt sind Lokale Aktionsgruppen (LAG), die Strategien für die lokale Entwicklung konzipieren und durchführen. Eine LAG besteht aus Vertretern öffentlicher und privater sozioökonomischer Interessen. Eine einzelne Interessengruppe darf die Entscheidungsfindung nicht kontrollieren.

Eine SLE bezieht sich dabei immer auf eine zusammenhängende Teilfläche Mecklenburg-Vorpommerns. Ausgenommen sind die Territorien der Städte Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar. Die Strategien dürfen sich nicht territorial ganz oder teilweise überlagern. Eine SLE soll ein Gebiet mit mindestens 10.000 und nicht mehr als 150.000 Einwohnern umfassen.

Vorbehaltlich der Genehmigung des GAP-Strategieplans 2023 bis 2027 und der Planungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird für jede Strategie ein Grundbudget von 3 Millionen Euro bereitgestellt. Der danach verbleibende Teil des Gesamtbudgets wird wie folgt aufgeteilt: 70 Prozent nach dem Proportionalitätsprinzip bezogen auf die Einwohnerzahlen zum 31. Dezember 2021 der von den Strategien erfassten Gebiete sowie 30 Prozent in Abhängigkeit des Bewertungsergebnisses für die jeweilige Strategie.

Das Auswahlverfahren soll spätestens am 30. November 2022 abgeschlossen sein. Es werden maximal 15 Strategien ausgewählt.

Die Unterlagen sind bis spätestens zum 31. August 2022, 15.30 Uhr, einzureichen beim: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Referat 340, Paulshöher Weg 1, 19061, Schwerin

Kontaktpersonen im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt:

Herr Reimann, Tel.: 0385/58816340
Fax. 0385/58816032
E-Mail: t.reimann@lm.mv-regierung.de
Frau Kleinfeldt, Tel.: 0385/58816347
Fax. 0385/58816032
E-Mail: s.kleinfeldt@lm.mv-regierung.de

LEADER-Wettbewerb 2022 – Regierungsportal M-V (regierung-mv.de)

LEADER ist die Abkürzung von Liaison Entre Actions de Developpement de l´Economie Rurale (frz. für Vernetzung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Es steht für ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem innovative Aktionen zur wirtschaftlichen Entwicklung ländlicher Regionen gefördert werden.

Kennzeichnend ist der methodische Ansatz des Programms: 14 LAGs erarbeiteten in Mecklenburg-Vorpommern Entwicklungskonzepte für ein jeweils abgegrenztes Gebiet (LEADER-Region) und entscheiden innerhalb eines zugewiesenen Budgets selbst, welche örtlichen Initiativen zur Verwirklichung dieser Entwicklungsstrategie gefördert werden (Bottom-up-Prinzip).

Mecklenburg-Vorpommern nimmt seit 1994 am LEADER-Programm teil. Seit 2007 ist das Programm Bestandteil des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

In der Förderperiode 2014 bis 2020 wurden für 966 Vorhaben der LAG bislang rund 108 Millionen Euro als Zuschüsse bewilligt. Hiervon konnten inzwischen rund 83 Millionen Euro ausgezahlt werden. Mit diesen Zuschüssen werden Investitionen mit einem Gesamtumfang von mehr als 167 Millionen Euro unterstützt. 731 Vorhaben konnten die Projektträger bisher abschließen.

In den Förderperioden zwischen 2000 und 2013 wurden über LEADER insgesamt knapp 99 Millionen Euro Fördergelder ausgereicht und 1.431 Vorhaben realisiert. Dadurch wurden Gesamtinvestitionen von 138,3 Millionen Euro ermöglicht.

EU-Gelder für Landwirte in M-V

Schwerin – Wie in den Vorjahren erfolgt auch 2021 die Auszahlung der EU-Agrarbeihilfen, den sogenannten Direktzahlungen, an mehr als 4.700 Landwirte in Höhe von insgesamt 347 Mio. Euro zu Weihnachten.

„Dies ist mir auf Grund der nach wie vor angespannten Wirtschaftssituation in vielen Betrieben infolge der schwierigen Witterungsbedingungen in den letzten Jahren, sowie der anhaltenden Pandemie-Situation sehr wichtig“, betont Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Das Geld sollte zu Weihnachten bei der jeweiligen Hausbank auf dem Konto der Landwirte eingegangen sein.

Die flächenbezogenen Direktzahlungen der sogenannten 1. Säule bestehen aus der Basis-, der Greening- und der Umverteilungsprämie. Darüber hinaus erhalten Junglandwirte und Kleinerzeuger weitere Prämien.

Der Minister erinnert auch noch mal daran, dass für das Antragjahr 2022 in fast allen flächengebundenen Förderprogrammen der 2. Säule Neuanträge für auslaufende Verpflichtungen zum 31.12.2021 sowie für ganz neue Antragsteller für ein Jahr möglich sind. Ausnahme bilden mit einer Verpflichtungsdauer von drei Jahren sogenannte „Einführer“ im Ökolandbau. Das Einreichen des „ELER-Antrags 2022“ ist noch bis zum 31.12.2021(Ausschlussfrist) online unter „agrarantrag-mv.de“ möglich.

Bau eines Tiefwasser-Containerterminals

Schwerin – Im Außenhafen der Stadt Swinemünde in Polen ist die Errichtung eines Containerterminals einschließlich der dazugehörigen Infrastruktur vorgesehen. Ziel ist die Abfertigung der größten Containerschiffe, welche die Ostsee anfahren können. Gegenwärtig läuft auf der polnischen Seite das nationale Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung.

„Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird sich daran beteiligen. Grenzüberschreitende Umweltauswirkungen müssen sorgfältig geprüft und können nicht pauschal ausgeschlossen werden. Aufgrund der Größenordnung des geplanten Vorhabens sowie der räumlichen Nähe zu naturschutzrechtlich sensiblen Natura-2000-Gebieten wie z. B. Vogelschutzgebieten auf der deutschen Seite ist eine vertiefte Betrachtung der grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen und mithin eine Beteiligung im Rahmen des Verfahrens der Umweltverträglichkeitsprüfung daher ganz klar angezeigt“, erklärten der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer und der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg Heiko Miraß am Donnerstag in Schwerin.

Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium Mecklenburg-Vorpommern hat der polnischen Seite die Beteiligung an der Umweltverträglichkeitsprüfung fristgemäß angezeigt.

Für das geplante Bauvorhaben im Grenzbereich zum Land Mecklenburg-Vorpommern ist eine technische Zieltiefe innerhalb des Containerhafens von 14,5 Metern vorgesehen. Es werden beispielsweise durch die Ausbaggerungen während der Bauphase Trübungsfahnen entstehen, welche sich auch auf die deutschen Küstengewässer und damit die Küstengewässer vor Mecklenburg-Vorpommern auswirken könnten. Nicht zuletzt könnten wertvolle ökologische Funktionen wie Vogelrast, Fischbrut usw. im Hinblick auf die Natura 2000-Gebiete auf deutscher Seite beeinträchtigt werden.

„Die potentiellen grenzüberschreitenden Auswirkungen sind zu untersuchen und gegebenenfalls effektive Vermeidungsstrategien zu entwickeln“, betonte Wirtschaftsminister Meyer.

Weiterhin geht von den erwarteten größeren Schiffseinheiten, welche den geplanten Containerterminal Swinemünde anlaufen sollen, ein möglicherweise steigendes Risiko für signifikante Havarien inklusive Containerverlusten aus.

„Es ist in einem Gesamtkonzept Vorsorge zu betreiben. Eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher zwingend angezeigt“, sage Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.

Klimafreundlich: Bus und Bahn

Minister und Kommunalverbände rufen auf: „Bus und Bahn sind sicher und klimafreundlich – nutzen Sie sie“

Schwerin – Ab morgen bis zum 22. September ist wieder Europäische Mobilitätswoche. Verkehrsminister Christian Pegel und die kommunalen Spitzenverbände in M-V als Vertreter der Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in M-V nehmen dies zum Anlass, an alle Menschen im Land zu appellieren, die Öffentlichen zu nutzen.

 „Während der Pandemie hat der ÖPNV viele Fahrgäste verloren. Aus Sorge vor Ansteckung sind viele auf Privatfahrzeuge umgestiegen oder gleich zu Hause im Home-Office geblieben“, blickt Verkehrsminister Christian Pegel zurück auf die vergangenen eineinhalb Jahre, um dann nachzulegen: „Wie hoch das Infektionsrisiko in Bus und Bahn tatsächlich war, ist schwer zu belegen. Klar ist aber: Heute ist es gering. Ein großer Teil der Menschen in unserem Land ist geimpft. Dazu ist uns zur Gewohnheit geworden, uns mit medizinischen Masken zu schützen. Es spricht alles dafür, wieder auf die Öffentlichen umzusteigen – insbesondere im Sinne des Klimaschutzes.“

Landkreistagsgeschäftsführer Matthias Köpp und Andreas Wellmann, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetags M-V, vertreten die die Bus- und Straßenbahnunternehmen in den Kommunen. „Unsere Betriebe haben auch während der Pandemie den Fahrbetrieb aufrechterhalten. Das macht ÖPNV aus: Er hält auch in schwierigen Zeiten verlässlich ein Angebot parat“, wirbt Matthias Köpp für die Öffentlichen.

Die Pandemie habe jedoch die Einnahmen der Verkehrsbetriebe stark reduziert, die Einnahmeausfälle seien nicht vollständig durch Corona-Hilfen ausgeglichen worden. „Um auch in Zukunft einen starken ÖPNV anbieten zu können, wollen wir möglichst viele Kundinnen und Kunden wieder an Bord begrüßen. Wir appellieren an unsere Kundinnen und Kunden: Setzen Sie ein Zeichen für den Klimaschutz und fahren Sie mit Bus und Bahn“, sagt Matthias Köpp.

„Wenn wir den Herausforderungen des Klimawandels gerecht werden wollen, sind wir auf einen starken ÖPNV angewiesen. Nutzen Sie bitte deshalb unsere Angebote“, wirbt auch Andreas Wellmann. Der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages M-V fügte hinzu: „Wir wissen, dass wir noch besser werden müssen, um allen Menschen in unserem Bundesland gerade auch im ländlichen Raum – ein ausreichendes Angebot machen zu können. Gerade gute Verbindungen in die Zentren sind für den ländlichen Raum und die Attraktivität des ÖPNV wichtig.“

Kampf gegen Waldbrände

Deutschland unterstützt Griechenland beim Kampf gegen Waldbrände

Brüssel – Deutschland unterstützt Griechenland über das EU-Katastrophenschutzverfahren bei der Bekämpfung der verheerenden Waldbrände. Insgesamt hat Deutschland am Wochenende 216 Einsatzkräfte und 44 Fahrzeuge mobilisiert, wie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bekannt gab(link is external). Auch andere europäische Länder unterstützen die von den Bränden betroffenen Regionen über das EU-Katastrophenschutzprogramm. So hat die Europäische Union auf Ersuchen Griechenlands, Nordmazedoniens, Albaniens, Italiens und der Türkei inzwischen 14 Löschflugzeuge, 3 Hubschrauber, rund 1.300 Rettungskräfte und 250 Fahrzeuge mobilisiert.

Der für Krisenmanagement zuständige Kommissar Janez Lenarčič sagte: „Wir mobilisieren einen der größten gemeinsamen Feuerwehreinsätze in Europa, da mehrere Länder gleichzeitig von Bränden betroffen sind. Dies zeigt, dass der Krisenbewältigung auch auf europäischer Ebene Vorrang eingeräumt werden muss. Die EU steht in dieser schwierigen Zeit in voller Solidarität mit Griechenland, Nordmazedonien, Albanien, Italien und der Türkei. Ich bin allen Ländern, die Hilfe angeboten haben, für ihre spürbare Solidarität sehr dankbar. Unsere Gedanken sind bei allen Betroffenen und bei den Ersthelfern, die ihr Leben im Kampf gegen die Brände riskieren.“

Allein in Griechenland sind derzeit 9 Flugzeuge, fast 1.000 Feuerwehrleute und 200 Fahrzeuge im Einsatz. Die jüngsten Angebote kamen am Wochenende aus Deutschland, Frankreich, Polen, Österreich und der Slowakei, die Bodenlöschkräfte entsenden. Sie werden sich den bereits im Land tätigen Kräften anschließen: Bodenfeuerwehreinheiten aus Zypern, Frankreich, der Tschechischen Republik und Rumänien sowie Flugzeuge aus Zypern, Schweden, Frankreich, Kroatien und Spanien.

Bereits letzte Woche wurde zur Bekämpfung der Waldbrände in Italien, Albanien und Nordmazedonien europäische Hilfe mobilisiert:

  • Zwei Canadair-Brandbekämpfungsflugzeuge aus Frankreich, die in die betroffenen Gebiete in Italien geschickt wurden.
  • Zwei Hubschrauber zur Unterstützung Albaniens, die aus Tschechien und den Niederlanden entsandt wurden.
  • Teams am Boden aus Slowenien, Bulgarien und Österreich, die zur Unterstützung Nordmazedoniens entsandt wurden. Am Samstag entsandte Rumänien ein weiteres Flugzeug.
  • Laufende EU-koordinierte Brandbekämpfungsmaßnahmen in der Türkei.

Der für Krisenmanagement zuständige Kommissar Janez Lenarčič sagte: „Wir mobilisieren einen der größten gemeinsamen Feuerwehreinsätze in Europa, da mehrere Länder gleichzeitig von Bränden betroffen sind. Dies zeigt, dass der Krisenbewältigung auch auf europäischer Ebene Vorrang eingeräumt werden muss. Die EU steht in dieser schwierigen Zeit in voller Solidarität mit Griechenland, Nordmazedonien, Albanien, Italien und der Türkei. Ich bin allen Ländern, die Hilfe angeboten haben, für ihre spürbare Solidarität sehr dankbar. Unsere Gedanken sind bei allen Betroffenen und bei den Ersthelfern, die ihr Leben im Kampf gegen die Brände riskieren.“

Das EU-Katastrophenschutzverfahren stärkt die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den sechs weiteren teilnehmenden Staaten im Bereich des Katastrophenschutzes, um die Prävention, die Vorsorge und die Reaktion auf Katastrophen zu verbessern. Wenn das Ausmaß eines Notfalls die Reaktionsfähigkeit eines Landes übersteigt, kann es über das Verfahren um Hilfe bitten. Die Kommission kofinanziert dabei mindestens 75 Prozent der Transportkosten.

Darüber hinaus hilft der Copernicus-Satellit der EU bei der Erstellung von Karten zur Bewertung der Schäden in den betroffenen Gebieten in Nordmazedonien und Griechenland.

Das EU-Koordinierungszentrum für Notfallmaßnahmen, das rund um die Uhr besetzt ist, steht in regelmäßigem Kontakt mit den zuständigen nationalen Behörden, um die Lage genau zu beobachten und die EU-Hilfe zu kanalisieren.

Hilfen aus dem Aufbaufonds REACT-EU

Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern erhalten insgesamt über 170 Millionen Euro zusätzliche Hilfen aus dem Aufbaufonds REACT-EU

Brüssel – Über den Aufbaufonds REACT-EU erhält Sachsen zusätzliche 115 Mio. Euro, die für Impfzentren, die Unterstützung von Tests sowie für Investitionen in die IT-Infrastruktur, die Digitalisierung und die medizinische Ausstattung von Universitätskliniken verwendet werden.

Für Mecklenburg-Vorpommern stehen über REACT-EU 56,6 Mio. Euro bereit. Sie werden für die Investitionen in zwei Universitätskliniken, im Tourismussektor, zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen und zur Integration von Langzeitarbeitslosen und Jugendlichen in den Arbeitsmarkt verwendet.

Insgesamt hat die Kommission heute (Donnerstag) über REACT-EU mehr als 336 Mio. Euro für Kroatien, Frankreich, Deutschland und Griechenland genehmigt. Die zusätzlichen Mittel sollen die Länder bei der Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie unterstützen und einen fairen, grünen und digitalen Aufschwung fördern.

REACT-EU steht für „Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe“ (Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas) und ist eine Initiative, mit der die Maßnahmen zur Krisenbewältigung und zur Linderung der Krisenfolgen im Wege der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise und der Investitionsinitiative Plus zur Bewältigung der Coronavirus-Krise weitergeführt und ausgebaut werden.

REACT-EU ist Teil von NextGenerationEU , dem mit 750 Mrd. Euro ausgestatteten Aufbauinstrument und stellt 50,6 Milliarden Euro zusätzliche Mittel (in laufenden Preisen) für kohäsionspolitische Programme in den Jahren 2021 und 2022 zur Verfügung. Die zusätzlichen Mittel von REACT-EU werden über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) wie auch den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) bereitgestellt.

Die Maßnahmen konzentrieren sich auf die Unterstützung der Widerstandsfähigkeit des Arbeitsmarktes, von Arbeitsplätzen, KMU und Familien mit geringem Einkommen sowie auf die Schaffung zukunftssicherer Grundlagen für den grünen und digitalen Wandel und eine nachhaltige sozioökonomische Erholung. Durch diese Initiative werden zusätzliche Mittel für die laufenden kohäsionspolitischen Programme bereitgestellt.

Die Mittel können bis Ende 2023 eingesetzt werden und schließen somit die Lücke zwischen der Notfall-Krisenreaktion und der Unterstützung der langfristigen wirtschaftlichen Erholung durch die neuen Programme des langfristigen EU-Haushalts für den Zeitraum 2021–2027. Die Mitgliedstaaten können flexibel entscheiden, wie sie die im Rahmen von REACT-EU bereitgestellten zusätzlichen Mittel auf die verschiedenen Fonds aufteilen.

Anhörung zum Meeresschutz angelaufen

Schwerin – Seit 1. Juli ist der Entwurf des neuen Maßnahmen­programms zum Schutz der deutschen Nord- und Ostsee­gewässer öffentlich einsehbar. Entsprechend der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) muss das Programm für die Jahre 2022 bis 2027 aktualisiert werden. Bis zum 31. Dezember 2021 kann jede Person zu den ver­öffentlichten Entwürfen schriftlich Stellung nehmen.

„Ich wünsche mir eine rege Beteiligung der Bürger und Institutionen an dem für das Küstenland Mecklenburg-Vor­pommern so wichtigen Zukunftsthema“, sagt Umwelt­minister Dr. Till Backhaus. „Der Daueraufgabe des Ostseeschutzes werden wir uns weiterhin konsequent stellen. Denn die Meeresumwelt ist gerade für Mecklenburg-Vorpommern ein kostbares Gut, das zum Wohle zukünftiger Generationen geschützt und erhalten werden muss.“

Der Entwurf und weitere Unterlagen mit Hintergrund­informationen sind auf der Internetseite der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO) www.meeresschutz.info zugänglich. Außerdem sind sie im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) in der Goldberger Straße 12b in Güstrow ausgelegt und zu den Geschäftszeiten einsehbar.

Auf der genannten Internetseite und im LUNG wird ein Formular angeboten, mit dem Stellungnahme und Anregungen unkompliziert elektronisch oder per Brief an die dort angegebene Adresse der BLANO-Geschäftsstelle Meeresschutz übermittelt werden können. Das Formular kann aber auch an das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Wasser, Boden, Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Paulshöher Weg 1, 19061 Schwerin geschickt werden.

Am 15. Juli 2008 trat die Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) in Kraft. Die Mitgliedstaaten sind seitdem aufgefordert, auf wissenschaftlicher Basis die not­wendigen Strategien zu entwickeln und Maßnahmen zu ergreifen, um einen guten Zustand der Meeres­umwelt zu erreichen.

Im sechsjährigen Turnus werden der EU-Kommission Berichte zur Umsetzung der europäischen Meeresschutz-Richtlinie vorgelegt. Das erste Maßnahmenprogramm wurde für den Zeitraum 2016-2021 erstellt.  Die vorliegende Aktualisierung schreibt das Maßnahmenprogramm für die Jahre 2022–2027 fort. Sie bezieht sich auf die Bewertung des Zustands der deutschen Meeresgewässer in Nord- und Ostsee von 2018 und den Fortschritt bei der Erreichung der Umweltziele.

„Der letzte Zustandsbericht zeigte, dass sich der Umwelt­zustand der deutschen Ostseegewässer insgesamt leicht verbessert hat“, schätzt Umweltminister Dr. Till Backhaus ein. „Dennoch ist der gute Zustand der Ostsee wie auch der Nordsee bei Weitem noch nicht erreicht. Auch die Umwelt­ziele sind für viele Aspekte noch nicht erreicht. Daher müssen wir unsere Anstrengungen zum Schutz von Nord- und Ostsee intensivieren.“

Von den 31 Maßnahmen des ersten Zyklus (2016–2021) konnten bisher nur wenige abgeschlossen werden. Das aktualisierte Maßnahmenprogramm führt daher die Maß­nahmen des ersten Zyklus fort, wobei eine Intensivierung ihrer Umsetzung vorgesehen ist, und wird um 20 weitere Maßnah­men ergänzt.

Backhaus begrüßt Trilog-Ergebnis

Schwerin – Eine Einigung des Europäischen Rats, der EU-Kommission und des EU-Parlaments zur kommenden Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik ist offenbar in Reichweite. Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt den Kompromiss, nach dem die deutsche Gesetzgebung für die GAP kaum überarbeitet werden muss:

„Endlich Planungssicherheit für unsere Landwirtinnen und Landwirte“, begrüßt Backhaus die Ergebnisse des Trilogs. „Das Ringen um die GAP hat allen viele Nerven gekostet, nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf EU-Ebene. Alle gemeinsam sind wir in der EU einen weiteren Schritt in Richtung mehr Leistung für die Umwelt und das Klima gegangen. Das macht Europa aus! Umso mehr freue ich mich, dass wir nun endlich wissen, wie es weitergeht und die EU-Kommission, der EU-Agrarrat und das EU-Parlament einen Kompromiss gefunden haben. Dies ist nicht nur für die Landwirtschaft, Umwelt und Klima entscheidend, sondern auch für den ländlichen Raum“, so Backhaus.

In Summe gehe es um 6,2 Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der ländlichen Räume in Deutschland, die dringend gebraucht würden, sagt der Minister. Der Kompromiss mache auch den Weg frei für mehr Arten- und Klimaschutz und sauberes Wasser, so Backhaus.

 „Die Einigung zu einem Budget von 25 % für die geplanten Öko-Regelungen unterstreicht unsere bereits auf AMK-Ebene getroffene Entscheidung 25 % für diesen Bereich einzusetzen“, sagt der Minister.

Auch die Lernphase für den Einsatz von Öko-Regelungen beurteilt er positiv. „So können wir zunächst schauen, wie die Programme angenommen werden“, betont Dr. Backhaus. Dem Grundsatz „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen würde mit den Öko-Regelungen Rechnung getragen.

Bereits am 10.06. hatte der Bundestag für das Gesetzespaket zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik gestimmt, obwohl die Verhandlungen auf EU-Ebene noch nicht endgültig abgeschlossen waren. Diese Dringlichkeit war aufgrund der anstehenden Wahlen, der Gefahr, dass das Gesetz der Diskontinuität unterfällt und der geplanten Einreichung des GAP-Strategieplans bis zum Ende des Jahres geboten. Mecklenburg-Vorpommern hat sich deshalb im gesamten Prozess auf Bundesebene für eine Einigung stark gemacht und auf der AMK mit den anderen Ländern einen tragfähigen Kompromiss erarbeitet, der den jetzt getroffenen Eckdaten sehr nahekommt.

Tag des Meeres: Ostseeschutz in M-V

Schwerin – Heute ist der weltweite Tag des Meeres (UNO World Oceans Day). Zum Anliegen des Tages, der Wertschätzung und des Schutzes der Weltmeere, macht auch Umwelt­minister Dr. Till Backhaus auf die Sensibilität der Ostsee aufmerksam.

„Mecklenburg-Vorpommern hat eine einzigartige Naturlandschaft, die es unbedingt zu erhalten gilt. Die Küstenlinie unseres Bundeslandes ist fast 2000 Kilometer lang und wir haben eine hohe Verantwortung, gut mit unseren Küstengewässern umzugehen.“ so Minister Backhaus.

Eine große Gefahr für das Ökosystem Ostsee geht von menschlichem Müll aus. Dieser reiche von den giftigen Zigarettenstummeln mit Mikroplastik am Strand bis hin zu Verpackungsmüll auf See und Geisternetzen unter Wasser. Nur etwa 30 Prozent des Mülls in der Ostsee entsteht dabei allerdings auf See. Der Rest des Unrats wird über die Flüsse hineingetragen oder gelangt von den Stränden in den Kreislauf. Der Müll ist nicht nur eine Gefahr für Seevögel, Fische und andere Meerestiere, die eines qualvollen Todes sterben, wenn sie Plastikteile mit ihrer natürlichen Nahrung verwechseln oder sich im Müll verheddern, erklärt der Minister.

Zu befürchten sei ebenso, dass sich aus den darin enthaltenen Umweltgiften Gefahren für die menschliche Nahrung ergeben. Hinzu kämen regelmäßig Schäden an der Fischereiausrüstung oder Schiffen sowie hohe Kosten für die Strandreinigung. Zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Meeresmüll hat der in Rostock ansässige Verein EUCC-Die Küsten Union Deutschland e.V. vor zwei Jahren und mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern das Informations- und Kontaktportal www.meeresmuell.de eingerichtet.

Zur aktiven Reinigung der Ostsee unterstützt das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt mehrere innovative Projekte. In diesem Jahr wurde das erfolgreiche Pilotprojekt des World Wildlife Fund for Nature (WWF) zur Bergung von Geisternetzen aus der Ostsee fortgesetzt. Es ist vorgesehen, nach Abschluss der Arbeiten dem Land MV eine Verfahrensanleitung zur Bergung herrenloser Netze unter Einbindung technischer Ressourcen des Landes und der Fischereiunternehmen zu übergeben. Die daraus resultierenden Maßnahmen sollen ab 2024 aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) finanziert werden.

Einen großen Fokus legt das Land MV auch auf den Bereich der Prävention. Angesichts der jüngsten Schiffshavarie vor den Küsten Sri Lankas, warnt Minister Backhaus auch vor solchen Fällen an der heimischen Küste. Um den katastrophalen Folgen möglicher Schiffsunfälle schnell und sicher begegnen zu können, hat das Land Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit den anderen deutschen Küstenländern und der Bundesregierung weitreichende Vorkehrungen getroffen. So stehen für den Einsatzfall im Lande vier Ölbekämpfungsschiffe und zwei Hochseeschlepper in Bereitschaft. Weitere Schiffseinheiten der Partner können bei Bedarf innerhalb von Stunden hinzugezogen werden. Für die Öl- und Schadstoffbeseitigung auf flachen Küstengewässern sowie an Küsten und Stränden werden in zwei Depots in Heiligendamm und Stralsund Fahrzeuge und Spezialgeräte bereitgehalten.

Der Schutz der Ostsee wird international von der HELCOM (Helsinki Commission) koordiniert. Seit Juli 2020 hat Deutschland den Vorsitz der Kommission. Mecklenburg-Vorpommern ist im Vorsitzteam vertreten und übernimmt den Vize-Vorsitz am 1. Juli 2021. Die Amtszeit endet Ende Juni 2022. Unter deutschem Vorsitz ist die Verabschiedung des überarbeiteten HELCOM-Ostseeaktionsplans im Herbst dieses Jahres vorgesehen. Der Ostseeaktionsplan wird den ostseeweiten Rahmen für Maßnahmen zum Schutz und zur Restaurierung der Ökosysteme der Ostsee für die folgenden 10 Jahre bilden.

Allein durch staatliches Handeln lasse sich die Ostsee aber nicht schützen, mahnt Minister Backhaus. Zur Müllvermeidung müsse auch in der Gesellschaft die Bereitschaft vorhanden sein: „Die Ostsee ist ein sensibles Ökosystem, das gerade auch unter dem Einfluss des Menschen leidet – indirekt durch den Klimawandel, aber auch direkt, beispielsweise durch Müll an den Stränden. In den letzten Jahren haben wir zahlreiche große Projekte angeschoben, bereits vorhandene Schäden zu bereinigen und neue zu vermeiden. Grundsätzlich braucht es aber das Bewusstsein jeder und jedes Einzelnen, um die Natur und unsere Gewässer zu schützen. Meeresschutz beginnt bei jedem einzelnen von uns. Wichtig ist, dass wir unser Konsumverhalten auf den Prüfstand stellen. Wir sollten auf Kunststoff verzichten, wo er unnötig ist, z.B. unverpackte Ware kaufen, aber auch sorgfältiger mit Kunststoffen umgehen, wie z. B. Mehrwegprodukte oder Pfandsysteme zu nutzen.“

Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft M-V

Schwerin – Die Wettbewerbsaufsicht der EU hat das Programm des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Mobilfunkausbau in unterversorgten Gebieten und damit für die landeseigene Funkmasten-Infrastruktur-Gesellschaft genehmigt. Diese wird in diesen Gebieten Mobilfunkmasten errichten, die dann an die Mobilfunkanbieter vermietet werden.

„Die Kommission hat uns bestätigt, dass unser geplantes Vorgehen  mit den Vorschriften des europäischen Beihilferechts im Einklang steht, weil wir damit ein Marktversagen beheben und ein geeignetes politisches Instrument zur Schließung von Lücken in der Mobilfunknetzversorgung nutzen wollen“, fasst Energieminister Christian Pegel den Beschluss über den Antrag, den M-V zu Beginn des Sommers 2020 in Brüssel eingereicht hatte, zusammen und fügt hinzu: „Ich freue mich, dass wir nun richtig loslegen können, um unser Land mit einem flächendeckenden Mobilfunknetz zukunftsfähig zu machen.“

Christian Pegel sagt auch, wie es jetzt weitergeht: „Die EU-Entscheidung erfordert, dass wir jetzt zuallererst eine sogenannte Markterkundung durchführen. Dabei müssen wir die Mobilfunkunternehmen befragen, ob sie planen, innerhalb der drei kommenden Jahre auf einem der Standorte, die das Land für den Bau der landeseigenen Funkmasten vorgesehen hat, selbst und ohne Unterstützung aus der Landeskasse Mobilfunkmasten zu errichten. Für alle Standorte, an denen eines der drei Unternehmen dieses plant, ist der Bau eines Mobilfunkmastes durchs Land leider ausgeschlossen.“

Dieses Verfahren kenne das Land schon, weil es auch beim Breitbandausbau im Festnetz erforderlich sei, erläutert der Minister. Er halte das Erfordernis, sich noch einmal mit den Mobilfunkunternehmen fein abzustimmen, auch deshalb für sinnvoll, weil das Gutachten über die Versorgung Mecklenburg-Vorpommerns, das dem Antrag zugrunde lag, mehr als zwei Jahre alt ist. „Seither haben die Uhren im Mobilfunkausbau nicht stillgestanden. Auch deshalb macht eine erneute Markterkundung Sinn, um herauszufinden, wo die Mobilfunkanbieter aktuell und auch in den kommenden drei Jahren eigenwirtschaftlich ausbauen werden.

Diese Markterkundung hat die Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, die wir im vergangenen August gegründet haben, bereits vor Zugang des EU-Bescheids vorbereitet, so dass sie damit jetzt unmittelbar loslegen kann“, so Pegel. Einen knappen Monat nach Beginn der Markterkundung solle klar sein, wo tatsächlich neue Masten mit Landesmitteln errichtet werden dürfen, um M-V flächendeckend mit Mobilfunk zu versorgen.

„Sofort im Anschluss an die Erkundung beginnt die Gesellschaft, sich für die dann bekannten konkreten Standorte mit den Mobilfunknetzbetreibern über Details abzustimmen, die Grundstücke dafür – vorzugsweise auf landeseigenem Boden – auszuwählen sowie die Bauleistungen auszuschreiben und zu vergeben. Erhebungen der Mobilfunkanbieter zufolge dauert der Bau eines Funkmasts von der ersten Planung bis zur Fertigstellung im Schnitt um die zwei Jahre. Ich hoffe, dass wir dank unserer guten Vorbereitung deutlich schneller die ersten Masten einweihen und vermieten können“, so Christian Pegel.

Auf den Vorstoß der Regierungskoalition hin hatte der Landtag Ende 2019 die Gründung einer Landesgesellschaft für den Bau von Funkmasten beschlossen. Die Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft soll dafür sorgen, dass in Regionen, in denen die Mobilfunkanbieter wegen des fehlenden wirtschaftlichen Anreizes keine Funkmasten bauen, diese aus Landesmitteln errichtet werden.

Ein Mast wird nur errichtet, wenn mindestens ein Mobilfunknetzbetreiber verbindlich seine Bereitschaft erklärt, diesen zur Bereitstellung von Mobilfunkdiensten zu nutzen. Alle Mobilfunknetzbetreiber erhalten dieselbe Möglichkeit, mit der Infrastrukturgesellschaft einen Kooperations- und Pachtvertrag über die spätere Nutzung des Standorts abzuschließen

Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Drese: Menschen sind nicht behindert, sondern sie werden behindert

Schwerin – Der 5. Mai ist der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. 1992 wurde der Tag ins Leben gerufen, um öffentlichkeitswirksam darauf hinzuweisen, dass alle Menschen europaweit gleichgestellt sein sollen. Barrierefreiheit, Teilhabe und Selbstbestimmung sind dabei wesentliche Ziele auf dem Weg für eine inklusive Gesellschaft.

„Der Protesttag erinnert uns daran, dass wir als Menschen nicht behindert sind, sondern behindert werden. Darum ist er so wichtig. Inklusion steht für die gleichberechtigte Teilhabe aller. Dafür, dass alle mit dabei sein können – und zwar uneingeschränkt: In Politik und Gesellschaft, bei der Arbeit und in der Freizeit. Und das bedeutet zuallererst: Auch beim Sport“, betonte Drese.

Die Sozialministerin hob in dem Zusammenhang die regelmäßigen Erfolge der Rostocker Goalballerinnen und Goalballer des RGC Hansa hervor. „Gerade unter Beachtung des Inklusionsgedankens ist hier besonders faszinierend: Bereits vor den Spielen wird dafür gesorgt, dass alle die gleichen Ausgangsbedingungen erhalten. Denn wichtig ist: Jede und jeder soll eine faire Chance bekommen!“

Der Rostocker Goalballclub greift den heutigen Protesttag unmittelbar auf und veranstaltet einen Aktionstag, an dem die PARASEHNIX initiiert werden. Die neu geschaffenen PARASEHNIX sollen – als die Paralympics für alltägliche Disziplinen in der Welt von Menschen mit Seheinschränkung – vielen ins Bewusstsein rufen, welche Barrieren, Hindernisse und Herausforderungen in der Gleichstellung von Menschen mit Seheinschränkung existieren.

Sportministerin Stefanie Drese: „Weil ich von der Strahlkraft des Sports überzeugt bin, weil er die Inklusion und Integration in unserer vielfältigen Gesellschaft voranbringen hilft, habe ich sehr gerne die Schirmherrschaft über die PARASEHNIX übernommen.“

Aber auch auf politischer Ebene gilt es, Inklusion in den kommenden Jahren noch weiter voranzubringen. Dazu ist im vergangenen Winter der Maßnahmenplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt worden. Auf der kommenden Landtagssitzung wird das Landesbehindertengleichstellungsgesetz entsprechend geändert.

„Wir müssen gemeinsam unsere Stimmen für mehr und für bessere Inklusion erheben! Unser mittelfristiges Ziel muss lauten, dass wir in absehbarer Zeit keine Protesttage mehr benötigen, um die Anliegen der Inklusion noch bekannter zu machen. Gelebte Inklusion ist nicht nur ein Menschenrecht! Sie ist auch eine Verpflichtung, der wir uns stellen,“ sagte Ministerin Drese.

COVID-19-Impfstoffe

Mehr europäische Produktionskapazitäten für COVID-19-Impfstoffe: Kommission bringt 300 Unternehmen zusammen

Brüssel – Die Europäische Kommission bringt heute und am Mittwoch 300 Unternehmen aus 25 Mitgliedstaaten zusammen, um Produktionskapazitäten für COVID-19-Impfstoffe in Europa zu erweitern und Engpässe bei Produktion und Lieferketten zu beseitigen. Das „Matchmaking“ bringt Impfstoffhersteller unter anderem mit Dienstleistern wie Auftragsentwicklern, Abfüll- und Veredelungsbetrieben und Geräteherstellern zusammen.

EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton erklärte: „Das Hochfahren der Impfstoffproduktion in Europa ist beispiellos, sowohl für unseren unmittelbaren als auch für unseren mittelfristigen Impfstoffbedarf. Wir arbeiten mit der Industrie zusammen, um die vorhandenen Kapazitäten besser zu nutzen und neue Kapazitäten in ganz Europa aufzubauen.“

Die Veranstaltung wird online von der von Kommissar Breton geleiteten Task Force zum Ausbau der Produktionskapazitäten organisiert. Der erste Tag der Veranstaltung ist dem Matchmaking zwischen Unternehmen gewidmet, die sich mit Rohstoffen, Herstellung, Kopplung und Formulierung sowie der Abfüllung und Veredelung von Impfstoffen beschäftigen.

Der zweite Tag der Veranstaltung am Mittwoch konzentriert sich auf Verbindungen mit potenziellen Lieferanten aus der gesamten Wertschöpfungskette der Impfstoffproduktion, einschließlich Unternehmen, die sich mit Verpackung, Lagerung, Versand und Vertrieb sowie der Herstellung von Zubehör wie Spritzen und Fläschchen beschäftigen.

Um das Matchmaking zu erleichtern, hat die Kommission außerdem eine Bescheinigung („Comfort Letter“) veröffentlicht, die aufzeigt, wie der Austausch zwischen den teilnehmenden Unternehmen, einschließlich direkter Konkurrenten, unter Einhaltung der EU-Wettbewerbsregeln erfolgen kann.

Die Bescheinigung stützt sich auf die Mitteilung über einen Befristeten Rahmen für die Prüfung kartellrechtlicher Fragen der Zusammenarbeit von Unternehmen in durch den derzeitigen Coronavirusausbruch verursachten Notsituationen, den die Kommission am 8. April 2020 angenommen hat.

Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP)

Gordischer Knoten durchschlagen – AMK zeigt sich handlungsfähig

Schwerin – In einer anstrengenden, nächtlichen Verhandlungsrunde hat sich die Konferenz der Agrarminister auf einen Kompromiss zur zukünftigen nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Damit habe das Gremium sich trotz unterschiedlicher regionaler Bedingungen und politischer Sichtweisen als handlungsfähig bewiesen, so Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef, Dr. Till Backhaus.

„Wir haben einen Durchbruch vor der Bundestagswahl erzielt und somit Planungssicherheit für unsere Landwirtinnen und Landwirte geschaffen. Damit wurde auch der gordische Knoten zur zukünftigen Förderung der ländlichen Räume durchschlagen. Deutschland kann seinen nationalen GAP-Strategieplan nunmehr fristgerecht zum Jahresende in Brüssel vorlegen. Mein Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern für den gezeigten Willen und ausdrücklich auch der Bundesministerin, die nun mit einem abgestimmten Votum in die Beratungen der notwendigen Gesetze auf Bundesebene gehen kann. Ich gehe davon aus, dass wie bei vorhergegangenen Reformschritten zur GAP auch diesmal, die Eckwerte des AMK Beschlusses 1:1 in die Gesetzestexte übernommenen werden. Gleichzeitig appelliere ich an die anderen Ressorts der Bundesregierung, das einvernehmliche Ländervotum zu achten und einer zügigen Beratung in Bundestag und Bundesrat nicht im Wege zu stehen“, so Minister Backhaus im Anschluss an die Konferenz.

„Die AMK stellt sich selbstverständlich darauf ein, dass im Ergebnis des Trilogs in Brüssel noch Änderungen der europäischen Maßgaben erfolgen können. Im Verlaufe des Rechtssetzungsverfahrens werden wir das einarbeiten, sofern sich wesentliche Sachverhalte verändern“, fährt der Minister fort.

„Es ist gelungen, die gleichwertig nebeneinanderstehenden Ziele der GAP in Bezug auf eine deutliches Mehr an Klima- und Umweltschutz durch und mit der Landwirtschaft, in Bezug auf wettbewerbsfähige Betriebe in unterschiedlichen Strukturen in Deutschland und in Bezug auf die ländliche Entwicklung zu erreichen.

Der neue Schlüssel zur Verteilung der ELER-Mittel ab 2023 war mir besonders wichtig. Wir haben einerseits das berechtigte Interesse vieler westdeutscher Länder, die Verteilung nach objektiveren Kriterien neu zu regeln berücksichtigt und andererseits massive finanzielle Verluste in den ostdeutschen Bundesländern abwenden können. MV wird auch in der neuen Förderperiode ab 2023 mit über 90 Mio € jährlich über eine gute Basis für die weitere Entwicklung der ländlichen Räume, der Land- und Ernährungswirtschaft sowie der Umsetzung von wichtigen Maßnahmen des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes verfügen.“

Der Kompromiss sei der Einstieg in den Umstieg in eine neue Ausrichtung der Landwirtschaft. Die gesell­schaftlichen Anforderungen an einer stärkeren Ausrichtung der Landwirtschaft an Umwelt-, Natur- und Klimaschutz seien unstreitig. Diesen Anforderungen wird mit dem erzielten Ergebnis entsprochen. Dabei fange Deutschland nicht bei null an. Man habe sich geeinigt, zwei Prozent der bisherigen Agrarumweltleistungen aus dem ELER dem EU-Recht entsprechend anzurechnen. Damit werde anerkannt, dass die Landwirtschaft auch jetzt schon zusätzliche Leistungen für die Umwelt erbringt

Mit 25 % der Direktzahlungsmittel für die Öko-Regelungen gehe Deutschland über den bisher in Europa in Rede stehenden Mindestbetrag hinaus. Einen wesentlichen Teil der Fördermittel erhalten die Landwirte zukünftig nach dem Grundsatz „öffentliches Geld für öffentliche Leistung“. Zugleich würden beginnend ab 2023 10 % Mittel aus der 1. in die 2. Säule umgeschichtet und jährlich um 1 % angehoben, um 2026 bei 15 % zu landen. Das komme insbesondere der Entwicklung des Ökologischen Landbaus und der Stabilisierung regional spezifischer Agrarumweltprogramme zu Gute.

Ebenso würden zwei Prozent der nationalen Obergrenze als gekoppelte Prämie für Ziegen, Schafe und Mutterkühe verwendet. Auch das trage zur Nachhaltigkeit der Grünlandnutzung und zur Stabilisierung der Betriebe bei und ist wichtig für Biodiversität und Landschaftspflege, so Backhaus.

„Wir haben einen Pfad vorgezeichnet, der sowohl den wachsenden Umweltambitionen der GAP wie auch einer Mindestsicherung der Einkommenswirksamkeit für die landwirtschaftlichen Betriebe Rechnung trägt. Es macht wenig Sinn, wenn die Basisprämie so abgesenkt würde, dass Landwirte letztlich aus dem System aussteigen oder aufgeben. Ein Kritikpunkt an der neuen GAP bleibt aus unserer Sicht aber. Wenn es nicht gelingt, die Anreizwirkungen der Öko-Regelungen in der 1. Säule deutlich anzuheben, macht es für viele Landwirte wenig Sinn, sich daran zu beteiligen. Es bleibt dabei. Nur wer mit zusätzlichen betrieblichen Leistungen für Biodiversität, für Klimaschutz und sauberes Wasser verlässlich Geld verdienen kann, ist auch bereit, in diese Bereiche zu investieren“, gibt der Minister zu bedenken.

„Der Bund ist willens, diese Forderung auf europäischer Ebene noch vor dem Abschluss des Triloges nochmals vorzutragen. Damit würde dem Prinzip öffentliches Geld für öffentliche Leistungen noch deutlich besser Rechnung getragen werden.

Die heutige Entscheidung ist ein Kompromiss, der von MV auch sehr viel abverlangt. Wir haben den unbedingten Willen der Bundesländer mit vielen kleinen und mittleren Betrieben anerkannt, diese Landwirtinnen und Landwirte besonders zu unterstützen. 12 % der nationalen Obergrenze werden für die ersten Hektare umverteilt. Im Gegenzug wird Deutschland nicht von dem Instrument der Kappung oder Degression Gebrauch machen, soweit dies nicht obligatorisch umzusetzen ist. Auch für diesen Fall soll es Mehrfamilienbetriebe, die Arbeit im ländlichen Raum erhalten, nicht benachteiligen.

Dieser Beschluss der AMK war von einem wochenlangen harten Ringen gekennzeichnet. Wir haben unsere Verantwortung als Ministerinnen und Minister für die Landwirtinnen und Landwirte wahrgenommen und zeigen ihnen einen gangbaren Weg für den Einstieg in eine noch größere Umweltverantwortung in den Betrieben auf. Das ist gerade in dieser komplizierten Pandemiesituation ein hoffnungsvolles Zeichen“, so Backhaus abschließend.

Beschaffung von Impfstoff

Schwesig: Jeder Impfstoff, der sicher ist und wirkt, bringt uns weiter

Schwerin – Im Anschluss an die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs am 18. März 2021 der Länder erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in Schwerin: „Wir haben heute im Gespräch mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gemeinsam deutlich gemacht, dass wir mit der Impfstoffbestellung durch die Europäische Union nicht zufrieden sind. Das zögerliche Handeln bei der Bestellung hat dazu geführt, dass die EU-Staaten in den vergangenen Monaten weniger Impfstoff zur Verfügung hatten als andere“, erläuterte die Ministerpräsidentin.

„Wir haben aber auch den Blick nach vorn gerichtet. Frau von der Leyen hat deutlich gemacht, dass in den kommenden Monaten weiterer Impfstoff kommen wird. Ich habe mich in der Diskussion außerdem dafür ausgesprochen, dass wir weitere Produktionsstandorte zur Impfstoffherstellung in Europa brauchen. Und ich habe in der Diskussion angemahnt, dass die Wirksamkeit des Sputnik-Impfstoffs geprüft werden muss. Jeder Impfstoff, der wirkt und sicher ist, bringt uns weiter“, sagte Schwesig weiter.

Im ersten Teil der Konferenz ging es insbesondere um die Zukunft der Gesundheitsversorgung und der Pflege. In ihrem Beschluss sprechen sich die Länder dafür aus, dass die deutschen Krankenhäuser und Universitätsklinika einen Ausgleich für coronabedingte Ausfälle erhalten. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe wollen Bund und Länder an einer Neuordnung der Gesundheitsfachberufe arbeiten. „Wir brauchen gut qualifiziertes Personal in den Gesundheits- und Pflegeberufen. Mecklenburg-Vorpommern hat sich deshalb in den Beratungen dafür ausgesprochen, dass das Abschließen von Verträgen zwischen den Pflegekassen und den Leistungserbringern der stationären und ambulanten Pflege an die Einhaltung von definierten Mindeststandards in den Arbeits- und Ausbildungsbedingungen geknüpft wird.“

Gemeinsame Europäische Agrarpolitik

Backhaus: Wer nur umverteilt, hat am Ende überall zu wenig

Schwerin – Die Sonder-Agrarministerkonferenz ist in der Nacht unterbrochen worden. Die Verhandlungen zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik sollen in der kommenden Woche fortgesetzt werden. Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus fordert die Grünen Ressortchefs auf, sich von ihren Maximalforderungen zu lösen.

„Was uns als Länder eint, ist der Wunsch, eine andere Landwirtschaftspolitik auf den Weg zu bringen: Hin zu Mehr Umweltschutz, Artenvielfalt und hin zu sauberem Wasser. Dies ist aber nicht mit der Brechstange zu erreichen. Wer in einem komplizierten System einseitig Verschiebungen vornimmt, läuft Gefahr, unkalkulierbare Schäden anzurichten. Wer den Landwirten einen großen Teil ihres Einkommens wegnehmen will, indem er Flächenprämien kürzt, muss Alternativen anbieten. Genau das passiert bisher nicht. Ich bezweifele, dass die Grünen durchgerechnet haben, was ihre Umverteilung zum Beispiel für ökologisch wirtschaftende Betriebe bedeutet. Es gibt keine Maßnahme, die den Verlust der Flächenprämie ausgleichen würde. Ich sage es ganz deutlich: Der Betriebszweig „Ökodienstleistungen“ rechnet sich nicht“, so Minister Backhaus. „Vorschläge der Grünen, wie das zu ändern wäre, sehe und höre ich nicht.“

Die Agrarförderung sei ein kompliziertes, gewachsenes System, in dem alle Faktoren miteinander verknüpft seien, so Backhaus. Deswegen sei es nicht damit getan, einfach Mittel aus einem Topf in einen anderen umzufüllen. „Am Ende ist dann in zwei Töpfen zu wenig Inhalt“, sagt Backhaus.

„Wir müssen das große Ganze im Blick behalten. Die konventionelle Landwirtschaft zum Feindbild zu erklären, ist der völlig falsche Ansatz. Sie ist für mich nicht das Problem, sondern Teil der Lösung, wenn wir es richtig anstellen. Ziel meiner Politik ist es, Ökologie, Ökonomie und soziale Verantwortung in Einklang zu bringen. In der aktuellen Diskussion geht es um viel Geld, allein für Mecklenburg-Vorpommern um rund 475 Mio. Euro pro Jahr. Geld, das wir für die Zukunft unseres Landes brauchen, für die Entwicklung der ländlichen Räume und die Ausgestaltung der Landwirtschaft und ebenso für den Schutz der Umwelt. Es geht darum, Versorgungssicherheit mit hochwertigen Lebensmitteln zu gewährleisten, Arbeitsplätze zu erhalten und weitere zu schaffen sowie die Infrastruktur im ländlichen Raum zu sichern und auszubauen. Zu all diesen Themen war von den Grünen bisher nichts zu hören“, erklärt der Minister.

In mehreren Runden hätten sich die Ressortchefs von SPD, CDU/CSU, Linken und FDP gegenüber der grünen Seite kompromissbereit gezeigt. „Wir sind der grünen Position erheblich entgegengekommen, doch an der Kompromisslosigkeit der anderen Seite gescheitert. Dabei ist es ein fragwürdiges Verhalten der Grünen, sich zu einer Verhandlung treffen zu wollen und vorher eine Unterschriftensammlung für die eigene Position zu starten. Es hat sich gezeigt, dass die Grünen Länder sich untereinander nicht einmal grün sind und unterschiedliche Interessen vertreten. So müssen wir erkennen, dass wir der anderen Seite auf dem Weg zu einem Kompromiss bereits 90 Prozent der Strecke entgegengekommen sind, doch ein Entgegenkommen ihrerseits gibt es nicht. Ich denke, die wollen nicht. Oder sie dürfen nicht wollen“, so Backhaus abschließend.