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Kategorie: Europa

Interreg-Programm VI A gestartet

Meyer: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiter vertiefen – Förderanträge stellen

Schwerin – Im Rahmen des Kooperationsprogrammes Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen 2021 bis 2027 können ab sofort Förderanträge gestellt werden.

„Wir starten den ersten Aufruf in der neuen Förderperiode. Für Mecklenburg-Vorpommern ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Polen und Brandenburg von enormer Bedeutung. Wir haben in den vergangenen Jahren durch den nachhaltigen Einsatz europäischer Fördermittel in unserem Land viel erreicht. Strategische Schwerpunkte der Landesentwicklung können wir gezielt durch grenzüberschreitende Kooperationen stärken und weiter ausbauen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Anträge für Projekte können bis Mittwoch, den 07. Juni 2023, eingereicht werden. Im Interreg-Programm der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Republik Polen (Westpommern) stehen in der EU-Förderperiode 2021 bis 2027 insgesamt 124,6 Millionen Euro EU-Mittel zur Verfügung. Das Budget für den ersten Aufruf umfasst insgesamt 51,34 Millionen Euro.

„Damit sollen Projekte aus den Bereichen Forschung und Innovation, Bildung, Anpassung an den Klimawandel, Naturschutz und Biodiversität, Kultur und nachhaltiger Tourismus sowie Kooperationen zur gemeinsamen Gestaltung einer grenzüberschreitenden Entwicklung gefördert werden. Eine bessere gemeinsame Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus stärkt das Vertrauen und fördert die grenzüberschreitende Entwicklung. Klimawandel, Natur- und Umweltauswirkungen kennen keine Grenzen. Diese Herausforderungen gilt es gemeinsam zu gestalten“, so Wirtschaftsminister Meyer.

Ab sofort können Förderanträge gestellt werden, die ausschließlich online über das elektronische System Jems (joint electronic monitoring system) einzureichen sind. Der Förderantrag muss in den beiden Programmsprachen Deutsch und Polnisch ausgefüllt werden, wobei beide Sprachversionen inhaltlich gleich sein müssen. Das elektronische Datenaustauschsystem Jems sichert einen schnellen und unkomplizierten Informationsaustausch zwischen Begünstigten und Programmbehörden.

Der Zugang zum Jems erfolgt über https://jems-interreg6a.net/ oder über die Programm-Website: www.interreg6a.net. Anträge können vorab mit Hilfe des Offline-Antragsformulars vorbereitet werden unter https://www.interreg6a.net/antragstellung/

Grundregel im Programm ist, dass immer mindestens ein polnischer und ein deutscher Partner am Projekt teilnehmen muss. Projektpartner können sowohl öffentliche als auch private Organisationen sein.

Die Projektpartner benennen einen federführenden Partner, den Leadpartner. Antragsberechtigte sowie förderfähige Partner können unter anderem große, aber auch kleine und mittlere Unternehmen sowie lokale, regionale oder nationale Behörden, Infrastruktur- und Dienstleistungsanbieter, Hochschul- und Forschungseinrichtungen, Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen sowie Bildungs-/Ausbildungszentren und Schulen sein.

Die Projekte können eine Unterstützung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten. Für die Projektvorbereitungskosten kann ein Pauschalbetrag in Höhe von 10.560,00 Euro beantragt werden.

Die Entscheidung über die Projektauswahl fasst gemeinsam der Begleitausschuss des Kooperationsprogramms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen 2021 bis 2027. Der Termin wird nach dem Abschluss des Aufrufverfahrens festgelegt und ist für November 2023 geplant.

Alle Informationen zur Ausschreibung im Überblick auf der Programmwebsite: https://www.interreg6a.net/call-01/

In der vergangenen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 ist zum Beispiel in rund 60 Projekten die Qualität und Dichte des grenzüberschreitenden Straßen- und Radwegenetzes nachhaltig verbessert worden. Dafür wurden bauliche Maßnahmen auf rund 50 km im Grenzraum erfolgreich durchgeführt

. Darüber hinaus nahmen rund 12.000 Menschen an unseren gemeinsamen Aus- und Weiterbildungsprogrammen zur grenzüberschreitenden Förderung von Jugendbeschäftigung, Bildungsangeboten und Berufs- und Hochschulbildung teil. Vorzeigeprojekte, wie der „Integrierte grenzüberschreitende Rettungsdienst“, das „Telemedizinisch integrierte, deutsch-polnische Kinderkrebszentrum“ oder die Initiative „Nachbarspracherwerb von der Kita bis zum Schulabschluss“ erzielen eine große Wirkung.

EU-Pläne für Sanierungszwang

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich gegen den vom EU-Parlament befürworteten Zwang zur energetischen Sanierung von Häusern ausgesprochen.

„Das wäre Klimaschutz mit der Brechstange. Ein Sanierungszwang würde Ostdeutschland besonders hart treffen. Bei uns sind die Einkommen niedriger als in den westdeutschen Ländern. Gleichzeitig ist die Zahl der Häuser, die einer energetischen Sanierung bedürfen, besonders hoch. Es geht nicht, dass Klimaschutzmaßnahmen beschlossen werden, die sich viele Menschen gar nicht leisten können“, erklärte die Ministerpräsidentin.

„Es wäre besser, auf freiwillige Lösungen und Anreizsysteme zu setzen. Klimaschutz wird nur gelingen, wenn wir die Menschen dabei mitnehmen“, sagte die Ministerpräsidentin weiter.

„Ich bin sehr dankbar, dass Bundesministerin Geywitz den Plänen aus dem EU-Parlament deutlich widersprochen hat. Die meisten Menschen wollen Klimaschutz. Dann brauchen wir Angebote statt Verbote. Mecklenburg-Vorpommern wird das Thema auch in die Ost-MPK einbringen, um eine gemeinsame Position der ostdeutschen Bundesländer zu entwickeln“, so Schwesig.

Tag des Europäischen Notrufs

Mit der 112 und per App schnell Leben retten

Schwerin – Innenminister Christian Pegel nimmt den Europäischen Tag des Notrufs am 11. Februar zum Anlass, um auf die einheitliche Notrufnummer 112 aufmerksam zu machen. „Diese kostenlose Notfallnummer kann nicht nur in Deutschland Leben retten, sondern gilt in allen EU-Ländern“, so Minister Pegel.

Ob im Winterurlaub auf der Ski-Piste oder im Sommerurlaub am Strand, ist wichtig zu wissen, welche Nummer für polizeiliche oder medizinische Hilfe gewählt werden kann. Ein Notruf kann ohne Vorwahl von jedem Mobil- oder Festnetzgerät abgesetzt werden. Anrufer werden dann sofort mit der örtlichen Rettungsleitstelle verbunden, die durch Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr betreut wird.

Wichtig ist, dass die Anrufer den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rettungsleitstelle alle wichtigen Informationen zur Notsituation schildern, um möglichst schnell Hilfe zu leisten: „Merken Sie sich dafür am besten die fünf W’s: Wo? Wer? Was? Wie viele? Warten auf Rückfragen! Erst wenn die Helfer der Leitstelle erklären, dass alle nötigen Informationen vorhanden sind, dürfen Sie auflegen. Damit sind Sie als Notrufabsender der erste wichtige Akteur in der Rettungskette – und können Leben retten“, so Christian Pegel.

Noch schneller kann seit September 2021 mit der Notruf-App „nora“ ein Notruf abgesetzt werden. Betroffene können mithilfe von „nora“ den Notruf an die zuständigen Leitstellen von Feuerwehr und Polizei absenden und per Chat mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommunizieren. Die App ist deshalb gerade für Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen eine wichtige Ergänzung zum Sprachnotruf (weitere Informationen unter www.nora-notruf.de).

„Die App erleichtert auch Ausländern mit nicht so guten Deutschkenntnissen, im Notfall die Einsatzleitstellen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst schnell und direkt zu erreichen“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel und begründet: „Um einen Notruf über die App abzusetzen, können Sie einfach auf gut verständliche Symbole im Display Ihres Geräts drücken und müssen nicht mehr sprechen. Das senkt zudem die Hemmschwelle für Ausländer – Flüchtlinge wie auch Touristen –, die sich vielleicht aufgrund der Sprachbarriere nicht trauen, einen Notruf zu senden.“ „Nora“ kann zudem „stille Notrufe“ absenden im Fall einer Bedrohung, in dem ein Notruf möglichst unbemerkt bleiben soll. Die Anwendung wurde federführend durch das Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen, bundesweit und stellvertretend für alle Länder entwickelt.

Seit 1991 gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in einigen weiteren Ländern die einheitliche Notrufnummer 112. Im Falle einer Notsituation muss in allen europäischen Ländern nur noch eine Rufnummer gewählt werden. Sowohl über das Festnetz als auch über alle Mobilfunknetze erreichen Hilfesuchende europaweit über diese Nummer gebührenfrei und direkt die Feuerwehr, Rettungsdienste oder die Polizei. Deshalb haben die
Europäische Kommission und das Europäische Parlament mit dem Rat der Europäischen Union im Jahr 2009 den 11. Februar zum „Europäischen Tag des Notrufs 112“ erklärt.

In Mecklenburg-Vorpommern werden sechs integrierte Rettungsleitstellen betrieben, die oft Teil von Leitstellen für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst sind. Die Standorte sind Bad Doberan, Greifswald, Schwerin, Rostock, Stralsund und Wulkenzin. Die Leitstelle Schwerin ist die einzige Regionalleitstelle in MV. Sie werden teilweise kreisübergreifend tätig. Rettungsleitstellen sind ständig besetzt. Für jede Leitstelle ist ein Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes berufen worden.

Förderung aus ELER-Programm

Schwerin – Der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Loitz, die Herrichtung einer Grünfläche an der Lauterbacher Straße in Putbus und die Sanierung des Orgelmuseums in Malchow werden nach dem 9. Projektauswahllauf des europäischen Programms „Ländliche Entwicklung“ im Bereich „Nachhaltige Entwicklung kleinstädtisch geprägter Gemeinden im ländlichen Raum“ (LEFDRL M-V) gefördert. Damit neigt sich das Programm, das seit 2014 läuft, dem Ende entgegen.

„Die Förderung in diesem Programm zielt darauf ab, die Lebensqualität ländlicher Räume durch die Aufwertung des Umfeldes zu verbessern. Dabei stand im Förderbereich 1, das das für Bau zuständige Ministerium verantwortet, die Sicherung der Daseinsvorsorge durch die Anpassung der sozialen Infrastrukturen im Vordergrund“, so Bauminister Christian Pegel. Insgesamt seien 67 Förderanträge eingegangen. „In diesem Programm haben wir kleine Städte des Landes mit insgesamt rund 63 Millionen Euro unterstützen können“, so Pegel.

Die zur Förderung ausgewählten Projekte des gesamten Programms verteilen sich wie folgt auf die Landkreise: Vorpommern-Rügen 3, Vorpommern-Greifswald 7, Mecklenburgische Seenplatte 23, Rostock 8, Ludwigslust-Parchim 19, Nordwestmecklenburg 4. Bewilligt wurden bislang 53 Projekte.

Besuch in Brüssel

Schwesig und Martin machen sich bei der EU für Mecklenburg-Vorpommern stark

Schwerin – Zu Gesprächen auf europäischer Ebene reisen Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten heute nach Brüssel.

Auf dem Programm stehen Gespräche mit der Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen, dem Exekutiven Vizepräsidenten Frans Timmermans und der Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments Katarina Barley.

Außerdem wird die Ministerpräsidentin eine Rede im REGI-Ausschuss des EU-Parlaments halten und mit Parlamentarierinnen und Parlamentariern diskutieren. Nach der Reise des gesamten Kabinetts Ende September ist es der zweite Besuch der Ministerpräsidentin in Brüssel in dieser Wahlperiode. Für Europaministerin Martin ist es bereits der vierte Arbeitsbesuch bei der EU.

„Europa ist von großer Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern. Seit der Deutschen Einheit sind rund 10 Milliarden Euro nach Mecklenburg-Vorpommern geflossen, darunter die EU–Mittel für den EFRE, den ESF sowie den ELER. Dass Mecklenburg-Vorpommern sich seit der Deutschen Einheit gut entwickelt hat, verdanken wir auch die Unterstützung der EU“, betonte die Ministerpräsidentin.

Die EU ist aber mehr als Geld aus Strukturfonds. Es geht um gute Arbeitsplätze, um gleichwerte Lebensverhältnisse, um gerechte Löhne, soziale Gerechtigkeit, um gute Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle Regionen in der EU. Wir wollen in Brüssel an höchster Stelle für Mecklenburg-Vorpommern werben, zum Beispiel für den Ausbau der erneuerbaren Energien, weitere Wirtschaftsförderung und die Zusammenarbeit im Ostseeraum.“

Wir verstärken unsere Präsenz in Brüssel, denn wir wollen die erfolgreiche Aufbauleistung der zurückliegenden drei Jahrzehnte mit neuen Perspektiven weiterentwickeln“, erklärt Europaministerin Martin.

„Etwa 6.000 Unternehmen und 30.000 Arbeitsplätze sind in dieser Zeit dank der EU-Förderung entstanden. Mecklenburg-Vorpommern ist das Tor Deutschlands zur Ostsee. Wir werden die großen im Ostseeraum liegenden Potenziale nutzen und dafür die länderübergreifende Zusammenarbeit im Ostseeraum weiter ausbauen. Dabei geht es vor allem auch darum, die aktuelle Energie- und Sicherheitskrise gemeinsam zu bewältigen.

In Brüssel führen wir dazu Gespräche mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments aus den Ostseeanrainern der EU. Unser Ziel ist es, unsere Region auch in Brüssel noch stärker zu vernetzen, Kontakte in Brüssel zu pflegen und neue zu knüpfen.“

Zukünftige Fischereiförderung

Schwerin – Die EU-Kommission hat das Programm Deutschlands für den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) genehmigt hatte. Damit sei nun der Weg frei, die im Rahmen dieses Programms möglichen Vorhaben umzusetzen, erklärt Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus.

„Deutschland werden insgesamt 211,8 Mio. EUR an EU-Mitteln aus dem Programm zur Verfügung stehen, davon sind immerhin rd. 46,9 Mio. EUR für Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen,“ erklärt Backhaus, der die Genehmigung mit Erleichterung aufnimmt:

„Neben MV nehmen neun Länder sowie der Bund am Programm teil. Im Rahmen des Programms werden vier spezifische Ziele verfolgt (in Klammern die für MV geplanten Budgets an EU-Mitteln):

  1. Förderung einer nachhaltigen Fischerei und der Wiederherstellung und Erhaltung der aquatischen biologischen Ressourcen (20,6 Mio. EUR),
  2. Förderung nachhaltiger Aquakulturtätigkeiten sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur und damit Beitrag zur Ernährungssicherheit der Union (15,56 Mio. EUR),
  3. Ermöglichung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft in Küsten-, Insel- und Binnengebieten und Förderung der Entwicklung von Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften (5,1 Mio. EUR) und
  4. Stärkung der internationalen Ozean-Governance und Ermöglichung, dass Meere und Ozeane sicher, sauber und nachhaltig bewirtschaftet werden (3,0 Mio. EUR)“, so der Minister.

Kalkuliert sei in MV ein Betrag von bis zu rd. 2,64 Mio. EUR als sog. Technische Hilfe für die Administration des Programms. Die Nutzbarkeit dieser Mittel richte sich allerdings nach der effektiven Umsetzung in den vier spezifischen Zielen und erreicht maximal 6 Prozent davon.

Grundsätzlich bestehe ein Erfordernis zur Kofinanzierung der EU-Mittel mit nationalen Mitteln im Verhältnis 70 zu 30. Die ebenfalls grundsätzlich als Zuschüsse vorgesehenen Fördermittel seien zur Unterstützung privater und öffentlicher Träger gedacht, die jeweils eigene Mittel einbringen.

„Kalkulatorisch sind im Rahmen des Programms bis 2029 – nominell bis 2027 plus zwei Jahren zu Abwicklung – damit sind Vorhaben mit einem Volumen von bis zu 85 Mio. EUR in MV möglich. Das Land wird sich hieran mit bis zu 12,7 Mio. EUR an Landesmitteln finanziell beteiligen“, sagt der Minister und fährt fort:

„Hauptinstrument zur Umsetzung des Programms in MV wird wieder eine Förderrichtlinie des LM sein, die nunmehr zeitnah in die Anhörung der Verbände und Steakholder im Land gehen wird. Im Anschluss erfolgt die Beteiligung der anderen Ressorts sowie des Landesrechnungshofes. Grundsätzlich wird die Richtlinie an der aus dem EMFF bekannten Landesförderrichtlinie ausgerichtet sein. LM strebt an, in die Förderung nach dem EMFAF noch im zweiten Quartal 2023 einsteigen zu können. Da parallel bis Ende 2023 auch das Vorgängerprogramm EMFF läuft, bestünde eine Überlappung und ein weitgehend lückenloser Übergang zwischen beiden Förderperioden.

Auch inhaltlich wird es viele Übereinstimmungen zum Vorgängerprogramm geben, da sich die fischerei- und hierauf bezogenen beihilferechtlichen Bedingungen der EU grundsätzlich nicht geändert haben. Aufgrund der Programmatik auf EU-Ebene und der veränderten politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird allerdings ein verstärktes Augenmerk auf folgende Aspekte gerichtet sein: Grüner Deal, „Vom Hof auf den Tisch“, Biodiversitätsstrategie, Klimaneutralität, integrierte Meerespolitik, aber auch Innovation, Digitalisierung, Resilienz, Energiesicherheit. Diese neuen Aspekte sollen sich auch in den Projektauswahlkriterien widerspiegeln, die mit der EU-Kommission noch abgestimmt werden.

Ein wesentlicher Schwerpunkt im spezifischen Ziel 1 werden in MV Maßnahmen zur Unterstützung der wirtschaftlich akut bedrohten Küstenfischerei sein. Hier ist 2022 in Abstimmung der Länder SH und MV mit dem Bund bereits ein Vorgriff auf den EMFAF zur Finanzierung von Maßnahmen der zeitweiligen Stilllegung erfolgt, die indirekt der Stützung der Bestände von Dorsch und Hering dient. Auch für Maßnahmen, die direkt der Erhaltung der Fischbestände dienen sollen, sind wieder erhebliche Mittel eingeplant, darunter für Fischarten wie Aal, Hering, Stör.

Im Rahmen des spezifischen Ziels 2 sollen im neuen Programm verstärkt investive Maßnahmen der Aquakultur unterstützt werden. Wesentlicher Teil sollen Maßnahmen zur Sicherung der Produktion durch den Einsatz erneuerbarer Energien (vor allem Photovoltaik) sein. Die Ausrichtung aus dem EMFF auf innovative Vorhaben soll in angemessenem Umfange fortgeführt werden.

Das spezifische Ziel 3 wird angesichts der Budgets und Bedarfe in DEU neuerlich durch die Unterstützung der Fischwirtschaftsgebiete geprägt sein. Hier wird noch im Dezember der Aufruf des LM zur Einreichung von Strategien erfolgen; die Auswahl ist im 2. Quartal 2023 vorgesehen. Es besteht die Hoffnung, dass hier künftig alle Regionen an der Küste einbezogen werden können, wodurch auch über die eigentliche Fischerei hinausgehende Vorhaben, die nach dem bottom up-Prinzip ausgewählt werden, mit positiven Wirkungen für den Sektor und die jeweilige Region ermöglicht werden.

Schließlich werden drei größere Vorhaben zur Meeresüberwachung bzw. zur Verbesserung der Wissensbasis im Küstenmeer MV im spezifischen Ziel 4 angepeilt“, so der Minister abschließend.

Aufruf zur Teilnahme am EU-Schulprogramm

Schwerin – Das EU-Schulprogramm wird in Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2023/2024 fortgeführt. Schülerinnen und Schüler erhalten auch in der nächsten Runde kostenlose Milch, Obst und Gemüse sowie die Finanzierung von begleitenden pädagogischen Maßnahmen. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie an Förderschulen.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus lobt das Programm als Gewinn für die Schulkinder des Landes: „Beim EU-Schulprogramm profitieren die Schülerinnen und Schüler gleich in mehrfacher Hinsicht. Zum einen bekommen sie jeden Tag und unabhängig vom Elternhaus hochwertige Lebensmittel mit Nährstoffen, die sie für eine gute Entwicklung benötigen. Und zum anderen beinhaltet das Programm auch spannende pädagogische Inhalte. So erlernen sie auch die landwirtschaftlichen Ursprünge der Produkte und sie werden an gesunde Essgewohnheiten herangeführt.“

Den Schülerinnen und Schülern werden wöchentlich frische und regionale Produkte wie Trinkmilch ohne Zusätze und Obst oder Gemüse kostenlos angeboten. Das Programm bietet zudem die Möglichkeit, Wissen um die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Lebensmitteln sowie zur gesunden Ernährung zu vermitteln oder landwirtschaftliche und ernährungs­wirtschaftliche Betriebe zu besuchen. Dazu werden den teilnehmenden Schulen pädagogische Begleitmaß­nahmen zur Unterstützung angeboten. Seit dem Schuljahr 2017/2018 wird das Programm erfolgreich umgesetzt.

Die Vorbereitung für die Fortsetzung des Programms auch im kommenden Schuljahr bedarf eines hohen zeitlichen Vorlaufs. Deshalb werden interessierte Schulen schon jetzt aufgefordert, sich bis zum 31.01.2023 für die Teilnahme am Programm zu bewerben.

Die erfolgreiche Teilnahme am EU-Schulprogramm setzt voraus, dass die teilnehmenden Schulen über ein Gesamtkonzept zur Bildung und Förderung gesunder Lebensweisen und Ernährung verfügen. Angaben dazu werden im Bewerbungsformular abgefragt.

Die Auswahlkriterien sowie das Bewerbungsformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt unter:

http://regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Landwirtschaft/Landwirtschaft/EU-Schulprogramm/

Aufgrund der finanziellen Begrenzung des Programms können gegebenenfalls nicht alle Bewerbungen berücksichtigt werden. In diesem Fall wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dazu werden alle Bewerbungen bewertet und gewichtet. Antragsberechtigt sind auch die Schulen, die bereits am EU-Schulprogramm teilgenommen haben.

Die Bewerbungen sind vollständig und formgebunden bis zum 31. Januar 2023 einzusenden an:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern,

– Referat 320 -,  Paulshöher Weg 1,

19061 Schwerin

oder gerne auch per E-Mail an: h.rentz@lm.mv-regierung.de

Neue GAP-Förderperiode ab 01.01.2023

Schwerin – Heute hat die EU-KOM den nationalen GAP-Strategieplan bestätigt. Minister Dr. Backhaus äußert sich erleichtert: „Ich freue mich, dass die EU-KOM nach den Jahren der Erarbeitung des GAP-Strategieplans, dem Ringen um die Inhalte und nicht zu vergessen, die Finanzen, dem deutschen nationalen GAP-Strategieplan nach ein-gehender Prüfung zugestimmt hat.

Hinter uns liegt ein intensiver Austausch zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern und der EU-KOM. Ich bin erleichtert, dass die EU-KOM die Vorhaben in der neuen Förderperiode in Deutschland und jedem einzelnen Bundesland unterstützt. Das ist ein gutes Zeichen für die Zukunft der Landwirtschaft, des ländlichen Raums und der Natur und Umwelt in unserem Bundesland.“

Jeder Mitgliedstaat der EU ist dazu verpflichtet, einen eigenen Strategieplan für die konkrete nationale Umsetzung der übergeordneten, europäischen Ziele der GAP zu erarbeiten. Zu den Zielen gehört beispielsweise die Förderung eines intelligenten, wettbewerbsfähigen, krisenfesten und diversifizierten Agrarsektors, der die langfristige Ernährungssicherheit gewährleistet, aber auch die Unterstützung und Stärkung von Umwelt­schutz, einschließlich der biologischen Vielfalt. Dieser stellt die Grundlage der Agrarförderung für die Jahre 2023 bis 2027 dar.

Insgesamt stehen Mecklenburg-Vorpommern bis 2027 für die Direktzahlungen jährlich ca. 320 Mio. € zur Verfügung. Für die Förderung im Rahmen des ELER stehen EU-Mittel ca. 653 Mio. € im Zeitraum bis 2027 bereit. Darunter ca. 297 Mio. € für Umwelt- und Klimaleistungen. Allein für den Ökolandbau sind 123 Mio. € vorgesehen. Für Investi­tionen in die ländliche Entwicklung sind 92,5 Mio. € geplant.

Einschließlich der nationalen Kofinanzierungsmittel stehen für M-V dann 956 Mio. € für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum bis 2027 zur Verfügung.

„Für die Landwirtinnen und Landwirte ist es wichtig, dass die Anträge gestellt werden können und dass sie die Sicherheit haben, dass der GAP-Strategieplan ge-nehmigt wurde. Das ist die Grundlage für alles Weitere. Das Antragsverfahren haben wir am letzten Donnerstag freigegeben. Parallel arbeitet mein Haus weiter daran die rechtlichen Grundlagen für die weitere Umsetzung zu schaffen.“, so Backhaus.

Auf die Landwirtschaft kommen ab 2023 ein paar Neuerungen zu, wie die neue erweiterte Kondi­tionalität. Diese umfasst alle einzuhaltenden Mindestanforderungen für den Erhalt von Direkt­zahlungen (GLÖZ und GAB-Standards). Neu sind auch die Eco-Schemes (Öko-Regelungen) in der ersten Säule. Diese Maßnahmen sind einjährig und freiwillig für die Landwirtinnen und Landwirte.

Eine weitere Neuerung ist die gekoppelte Einkommensstützung für Mutter­kühe, Schafe und Ziegen. In der zweiten Säule müssen laut GAP-Strategieplanverordnung insgesamt 35 % der E-LER-Mittel für umwelt- und klimabezogene Leistungen verwendet werden. MV hat allerdings fast 46 % der ELER-Mittel dafür eingeplant, da auch neue Maßnahmen wie Ausgleichszahlungen in NATURA-2000-Gebieten aufgenommen wurden.

„In der zweiten Säule setzen wir in MV auf altbewährte, etablierte Programme, aber auch auf neue Programme, die dabei unterschützen, den Klimawandel aufzuhalten und Biodiversität zu fördern“, betont der Minister.

Deshalb hat MV Interventionen wie den Anbau von Paludikulturen, die Moorschonende Stauhaltung, aber auch die Förderung von Extensiväckern mit doppeltem Reihenabstand oder mehrjährige Wildblumenäcker sowie die Förderung von vielfältigen Kulturen mit groß-körnigen Leguminosen im GAP-Strategieplan angemeldet. Neu ist außerdem, dass im Ökolandbau beim Dauergrünland speziell tierhaltende Betriebe unterstützt werden, als Anerkennung für die Leistung der Tiere für die Biodiversität und den Humusaufbau.