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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Epidemiologische Studie

Beschäftigte der Deponie Ihlenberg sind keinem erhöhten Krebsrisiko ausgesetzt

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese und Umweltminister Dr. Till Backhaus stellten am Donnerstag gemeinsam mit dem Geschäftsführenden Direktor des Instituts für Community Medicine (ICM) der Universitätsmedizin Greifswald, Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann und Henry Forster (Geschäftsführer der GAA – Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten M-V mbh und der IAG – Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH) im Rahmen einer Pressekonferenz die Ergebnisse der „Fortführung der Epidemiologischen Studie zur Abklärung des Auftretens von Tumorerkrankungen bei den Beschäftigten und Anwohnern im Nahbereich der Deponie Ihlenberg“ vor.

Im Auftrag der GAA wurde das ICM im Jahr 2019 mit der Folgestudie beauftragt. Eine fachliche Begleitung erfolgte durch das Gesundheitsministerium. Bereits 2006 und 2008 führte das ICM epidemiologische Studien zur Krebshäufigkeit rund um die Deponie durch. Die aktuelle Studie wurde am Donnerstag zunächst den Beschäftigten am Ihlenberg und dem Aufsichtsrat der IAG vorgestellt.

Ministerin Drese betonte als wesentliches Ergebnis der Studie, dass im Untersuchungszeitraum bei Beschäftigten der Deponie Ihlenberg kein erhöhtes Krebsrisiko festgestellt wurde. „Anders als bei der ersten Studie 2006 erkrankten die Beschäftigten statistisch gesehen nicht signifikant häufiger an Krebs als andere Personen – auch nicht bei längerer Beschäftigungsdauer“, verdeutlichte Drese.

Professor Hoffmann verwies darauf, dass für die Studie die Krebserkrankungszahlen zwischen 2009-2021 bei insgesamt 590 ehemaligen und gegenwärtigen Beschäftigten analysiert wurden. „In diesem Zeitraum sind insgesamt 32 Krebserkrankungen bei den Beschäftigten ermittelt worden. Die Zahlen lagen insgesamt nicht über denen in der Bevölkerung des Landkreises Nordwestmecklenburg. Das Krebserkrankungsrisiko der Mitarbeiter ist im Vergleich zu den Vorstudien rückläufig“ verdeutliche Hoffmann.

Insgesamt 31 Beschäftigte seien im Beobachtungszeitraum verstorben, so der Projektleiter der Studie. Die Sterblichkeit in der Beschäftigtenkohorte sei gegenüber der Referenzpopulation nicht erhöht.

Hoffmann: „Im Nahbereich um die Deponie wurden zwei konzentrische Beobachtungszonen untersucht. Im 0-5 km-Umkreis entsprachen die Häufigkeiten der Inzidenzen der Erwartung. Im 5-10 km Umkreis sind erhöhte Inzidenzen für Krebs der Verdauungsorgane und Lymphome/ Leukämien zu beobachten, für die die Gründe nicht eindeutig identifizierbar sind.“

Die Sterblichkeit entsprach nach Angaben von Professor Hoffmann im Nahbereich der Anlage der Referenzbevölkerung. Eine Ausnahme bildete der Bauchspeicheldrüsenkrebs im 5-10 km-Umkreis. „Die signifikante Erhöhung dort war vorrangig auf eine signifikante Erhöhung im Zeitraum 2010-2012 zurückzuführen. Im Zeitraum davor und in den folgenden Jahren wurde keine höhere Mortalität beobachtet.

Die Ergebnisse der aktuellen Studie sprechen insgesamt nicht für einen direkten Einfluss der Deponie auf die Krebshäufigkeit in der Bevölkerung im Nahbereich der IAG“, so Hoffmann.

„Wir sehen das Ergebnis der aktuellen Studie als Erfolg und Bestätigung unserer Arbeit auf dem Gebiet des Arbeits- und Umweltschutzes“, sagte Henry Forster. „Gemeinsam mit der Belegschaft wird die Geschäftsleitung weiterhin alles daran setzen, das hohe Niveau zum Schutz von Mensch und Natur verantwortungsbewusst und transparent fortzuführen. Der IAG-interne Fachbereich Umwelt leistet dabei eine überdurchschnittliche und konsequente Arbeit“, betonte Forster.

Minister Backhaus sagte: „Ich bin erleichtert und dankbar, dass von der Deponie Ihlenberg keine erhöhte Krebsgefahr ausgeht. Das ist ein wichtiger Tag für die Beschäftigten, aber auch für die Menschen in der Region. Die Deponie Ihlenberg ist eine der modernsten Deponien in Europa und auch der Arbeits- und Gesundheitsschutz entspricht höchsten Standards. Die Studie stützt die Einschätzung meiner Fachleute, dass ein gemeinwohlverträglicher Deponiebetrieb nicht nur möglich, sondern gegeben ist.

Aus meiner Sicht belegt sie den langjährig sachgerechten Umgang der Deponie mit Abfällen insgesamt, einschließlich des erfolgreichen Wirkens der Überwachungsbehörden. Seitdem ich 2019 als zuständiger Fachminister die Verantwortung für die IAG übernommen habe, sind zahlreiche Maßnahmen ergriffen worden, die aus meiner Sicht Ruhe in viele strittige Fragen gebracht haben. Wir haben u.a. einen neuen Geschäftsführer und einen Sonderbeauftragten für die Deponie eingesetzt, die Anlieferung ausländischer Abfälle beendet, mehr Personal für Überwachungs- und Genehmigungsprozesse eingestellt und die Anforderungen an die Deponiebetreiber erhöht.

Unser gemeinsames Ziel ist es, diese Standards auch künftig aufrechtzuerhalten. Deshalb ist es wichtig, dass wir das Buch jetzt nicht zu klappen, sondern gemeinsam prüfen, wie wir mit dem Datenmaterial aus der Studie künftig weiter umgehen.

Ministerin Drese benannte drei wesentliche Schlussfolgerungen aus der Studie: „Arbeitsschutz muss oberste Priorität haben, um durch entsprechende Maßnahmen die Gesundheit der Beschäftigten auf der Deponie bestmöglich zu schützen. Damit sichergestellt werden kann, dass die getroffenen Maßnahmen auch künftig ausreichend sind, soll in der untersuchten Beschäftigtenkohorte in einigen Jahren erneut ein Abgleich mit den Daten des Krebsregisters erfolgen, um aktualisierte Ergebnisse zu erhalten.

Zudem appelliere ich an alle Menschen in unserem Land die umfangreichen, zum Großteil kostenlosen Krebsvorsorgeuntersuchungen und Screenings zu nutzen. Je eher eine Krebserkrankung erkannt wird, umso höher sind die Genesungschancen“, so Drese.

Vergünstigtes Deutschlandticket in M-V

Schwesig: Wir verbessern die Mobilität für die Menschen im Land weiter

Schwerin – Start zum 1. August: Als erstes Bundesland bietet Mecklenburg-Vorpommern seinen Bürgerinnen und Bürgern ab 65 Jahren ein vergünstigtes Deutschlandticket an.

„Für 29 statt 49 Euro können Senioren klimafreundlich und deutschlandweit den ÖPNV nutzen. Wir als Land zahlen die Differenz. Das ermöglicht mehr Mobilität im Alter und ist ein wichtiger Beitrag für mehr soziale Gerechtigkeit“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute im Landtag.

Die Landesregierung setze damit ein weiteres wichtiges Vorhaben um und gehe sogar einen Schritt weiter als geplant. „Verständigt hatte sich die Koalition zu Beginn der Amtsperiode auf ein landesweites 365-Tage-Seniorenticket für einen Euro pro Tag. Jetzt gibt es das günstigere Monatsticket, das auch bundesweit gültig ist.“

Schwesig sagte weiter: „Wir stehen für eine Politik des sozialen Ausgleichs. Beim Klimaschutz müssen auch wirtschaftliche und soziale Aspekte berücksichtigt werden.“ Genau das geschehe mit dem Deutschland- und dem Seniorenticket.

Die Landesregierung habe das Ziel, die Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu verbessern. „Wir wollen, dass alle im öffentlichen Nahverkehr teilnehmen können, in Rostock genauso wie in Penzlin oder Saal. Attraktive Angebot sind dafür ein wichtiger Baustein.“

Das Land werde dazu ein landesweites Busnetz sowie ein Rufbussystem aufbauen. Auf der Schiene soll es mehr Züge geben, auf bestehenden Gleisen und langfristig auf neuen Strecken wie der Darßbahn oder der Südanbindung an die Insel Usedom. „Das ist unser Weg: ein preiswerter Nahverkehr und ein schrittweise besseres Angebot, insbesondere im ländlichen Raum.“

Am Anfang steht Prävention

Drese: Gesundheitsversorgung beginnt mit Prävention

Schwerin – Der Landtag befasste sich am späten Dienstagabend (11. Juli) mit den Themen Gesundheitsförderung und Prävention. Gesundheitsministerin Stefanie Drese hob dabei den hohen Stellenwert von Vorsorge und Vorbeugung hervor. „Gesundheitsversorgung beginnt nicht erst in der Arztpraxis oder im Krankenhaus. Sie beginnt mit Prävention“, betonte Drese.

Derzeit stehe die Krankenhausreform im Mittelpunkt einer umfangreichen politischen Diskussion. Dabei dürfe aber die Prävention und Vorbeugung von Krankheiten nicht in den Hintergrund rücken, so Drese. „Wir sollten in der derzeitigen Debatte um Reformen im Gesundheitswesen nicht aus den Augen verlieren, dass eine wichtige Maßnahme für die Gesundheit der Menschen vor allem in der Vermeidung von Krankheiten liegt“, verdeutlichte die Ministerin.

Mit dem „Aktionsbündnis Gesundheit“ habe Mecklenburg-Vorpommern bereits 2019 die Gesundheitsziele für das Land in drei Bereichen definiert. Dazu zählten ‚Gesund aufwachsen‘, ‚Gesund leben und arbeiten‘ und ‚Gesund älter werden‘. „In Zusammenarbeit mit einem Forschungsteam des Instituts für Community Medicine der Universitätsmedizin Greifswald werden die Maßnahmen in den einzelnen Phasen bis 2025 umfassend evaluiert“, teilte Drese in ihrer Rede mit. So könne der aktuelle Grad der Zielerreichung sichtbar gemacht und zusätzliche Bedarfe im Land noch besser identifiziert werden.

Schon heute würde Mecklenburg-Vorpommern laut der Ministerin Schwerpunkte für präventive Angebote setzen, z.B. zur Vermeidung von ernährungsphysiologischen Erkrankungen wie Adipositas oder Essstörungen. „Einen weiteren Fokus legen wir auf psychische Erkrankungen – gerade Jugendliche sind davon zunehmend betroffen“, so Drese weiter. Ansätze wie das kürzlich vorgestellte Projekt „KipsFam“ (kurz für: Kinder und Jugendliche aus psychisch oder suchtbelasteten Familien) könnten einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Belastungen und eigenen Erkrankungen im späteren Leben vorzubeugen.

Ziel der Landesregierung sei es, Programme und Initiativen weiter auszubauen und die Gesundheitsförderung und Prävention noch stärker in das gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. „Eine auf breiter Basis erarbeitete Landesstrategie kann hierbei weitere wichtige Eckpunkte vorgeben und die Ziele schärfen. Wir werden Expertinnen und Experten sowie Institutionen erörtern, wie wir die Vorsorge, Aufklärung und Hilfsangebote im Land noch besser und zielgerichteter gestalten können“, kündigte Drese an.

Umfassende Krankenhausreform

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese bezeichnet die Verständigung zwischen Bund und Ländern auf ein Eckpunktepapier als gute Ausgangslage für die „überfällige und tiefgreifende Krankenhausreform“. „Unsere Hartnäckigkeit hat sich gelohnt. Die Krankenhausplanung bleibt in Länderhand und die besondere Bedeutung von Kliniken in dünn besiedelten Gebieten, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten, wird berücksichtigt“, kommentierte Drese die am gestrigen Montag erzielte Einigung.

Als „großen Erfolg für die fünf ostdeutschen Länder“ bezeichnete Drese, dass im Eckpunktepapier nunmehr festgehalten wird, dass die Ausgangslage im Osten für die Kliniken sich von der im Westen sehr unterscheidet. „Durch den nach der Wende bereits vollzogenen Krankenhausstrukturwandel haben wir in Mecklenburg-Vorpommern keine überdimensionierte Krankenhauslandschaft“, betonte Drese.

Der Bund habe zudem zugesagt, die spezifischen Begebenheiten in Mecklenburg-Vorpommern zu beachten und darzustellen, wie durch die Krankenhausreform eine tatsächliche Entökonomisierung und dauerhafte Sicherstellung erreicht werden kann, so die Ministerin. Zu den Ausgangsbedingungen in MV wie auch in den anderen ostdeutschen Flächenländern gehören die große Fläche, die geringe Bevölkerungsdichte, die Altersstruktur sowie die überdurchschnittliche Krankheitslast.

„Es ist gerade für unser Land außerordentlich wichtig, dass nun festgehalten ist, dass diese besonderen Ausgangspositionen im Gesetzgebungsprozess zu berücksichtigen sind“, verdeutlichte Drese.

Ministerin Drese wurde darüber hinaus als Vertreterin Ostdeutschlands als Mitglied der Redaktionsgruppe der Länder bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs ernannt. „Dieser Verantwortung stelle ich mich gerne, auch wenn ich weiß, welch große Herausforderung das für unser Ministerium ist“, so Drese.

Drese: „Mit der Verständigung auf die Eckpunkte haben wir ein wichtiges Teilziel erreicht. Meine Erwartung ist, dass nun alle Beteiligten konstruktiv und kooperativ den Gesetzgebungsprozess zur notwendigen und überfälligen Krankenhausreform gestalten.“

Erstmals Landesintegrationspreis verliehen

Schwerin – Am  10. Juli, zeichnete die Landesintegrationsbeauftragte, Jana Michael, zum ersten Mal Engagierte unter dem Motto „Zuhause in MV“ mit dem Landesintegrationspreis aus. Die Verleihung in drei Kategorien fand im Goldenen Saal in Schwerin vor rund 100 Gästen statt.

Ausgelobt wurde der Landesintegrationspreis für Einzelpersonen, Ehrenamtliche und Hauptamtliche. „Damit wollen wir deutlich machen, dass sich der Einsatz für die Integration durch alle Bereiche zieht“, erklärte Michael. An der Verleihung nahmen viele der Vereine und Engagierte persönlich teil. Insgesamt gab es 51 Bewerbungen.

Den Preis in der Kategorie Ehrenamt verlieh in Vertretung für Integrationsministerin Stefanie Drese, Staatssekretärin Sylvia Grimm an das Psychosoziale Zentrum (PSZ) Rostock. 18 Ehrenamtliche unterstützen dort über ihre Arbeit die psychosoziale, therapeutische und medizinische Versorgung von Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund.

In ihrem Grußwort zu Beginn der Verleihung würdigte Grimm insgesamt den Beitrag von Kommunen und Zivilgesellschaft: „Ohne die Anstrengungen in den Kommunen, in den Haupt- und den vielen Ehrenämtern wäre Integration nicht möglich.“ Integration sei eine Bereicherung, doch sie erfordere Anstrengungen von allen Beteiligten, so Grimm. „Integration ist mit ausreichenden Angeboten, Offenheit, aber auch mit viel Arbeit und Durchhaltevermögen verbunden“, verdeutlichte die Staatssekretärin.

Besonderer Gast am Abend war die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Reem Alabali-Radovan. Alabali-Radovan, die selbst eine Migrationsgeschichte hat und in Schwerin aufwuchs, zeichnete die Gewinnerinnen und Gewinner in der Kategorie Einzelperson aus.

„Die Preisträger*innen engagieren sich – ob im Haupt- oder Ehrenamt, ob als Verein, Organisation aber Einzelperson – und machen erfolgreiche Integration „Zuhause in MV“ möglich. Dafür sage ich als Integrationsbeauftragte der Bundesregierung und als Mecklenburgerin von ganzem Herzen Danke – für all die Zeit und Energie, die sie tagtäglich in diese wichtige Arbeit investieren. Wir brauchen eine echte Willkommenskultur, in der wir allen Menschen auf Augenhöhe begegnen, ihnen ein echtes Ankommen und Zugehörigkeit in unserem Land ermöglichen, sie willkommen heißen“, hob Alabali-Radovan hervor.

Den ersten Platz belegte Asem Alsayjare. Er gehört zu den zentralen Akteur:innen der Integrationsarbeit in Schwerin. Einst selbst aus Syrien geflüchtet hat er bereits einen Verein gegründet und zahlreiche Veranstaltungen und Projekte initiiert.

Zuletzt verkündete die Landesintegrationsbeauftragte, Jana Michael, die Gewinnerinnen und Gewinner in der Kategorie Hauptamt. Hier konnte sich die Regionale Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) Mecklenburg-Vorpommern e. V. durchsetzen. Mit seiner Arbeit setzt er sich bereits seit 2020 für mehr Aufmerksamkeit für die Geschichte und Gegenwart von Sint*izze und Rom*nja in Mecklenburg- Vorpommern ein.

Auch Michael zeigte sich in ihrer Ansprache dankbar für die zahlreichen Bewerbungen und betonte den Wert der Integrationsarbeit im Land: „Die Integrationsarbeit in Mecklenburg-Vorpommern sorgt dafür, dass sich Menschen hier Zuhause fühlen können und das Zusammenleben aller Menschen gefördert und bereichert wird. Für diese Arbeit bin ich sehr dankbar.“

Alle Gewinnerinnen und Gewinner im Überblick

Kategorie Ehrenamt

  1. Psychosoziales Zentrum (PSZ) Rostock
  2. Netzwerk für Flüchtlinge, Demokratie und Toleranz
  3. Treffpunkt Suppenküche Bad Doberan

Kategorie Einzelperson

  1. Asem Alsayjare
  2. Katarzyna Werth
  3. Rateb Hatahet

Kategorie Hauptamt

  1. RAA MV e.V.
  2. Geteilter Platz:
  • Café International Neubrandenburg
  • Kinder- und Jugendtreff Konnex
  1. Freie Schule Güstrow

Erleichterung medizinischer Forschung

Schwerin – Die Landesregierung wird die gesetzlichen Hürden für die Gesundheitsforschung beseitigen. Der Zugang der medizinischen Forschung zu den Gesundheitsdaten soll erleichtert werden, ohne die Datensicherheit dabei zu gefährden. Ziel ist es, die Forschung für eine bessere Versorgung und Prävention für die Bevölkerung zu erleichtern und qualitativ nach vorne zu bringen. Dafür soll noch in diesem Jahr das Landeskrankenhausgesetz (LKHG) geändert werden. Das haben heute Wissenschaftsministerin Bettina Martin, Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm und der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt erklärt.

Von der Änderung des §37 im LKHG profitiert der wissenschaftliche Fortschritt und damit auch die medizinische Versorgung. Bislang mussten Patientinnen und Patienten der Nutzung ihrer Daten aktiv zustimmen. Mit der Gesetzesänderung haben sie die Möglichkeit, der Nutzung der Daten zu widersprechen. Die Daten werden in jedem Fall pseudonym und nur zu Forschungszwecken verwendet. So wird sowohl die interne Nutzung der Daten in den Krankenhäusern als auch die deutschlandweite Verwendung zu Forschungszwecken ermöglicht. Eine Veräußerung an Dritte – auch zu kommerziellen Zwecken – ist ausgeschlossen. Die Datensicherheit ist dabei ein hohes Gut. Auch wird eine Ethikkommission an der beteiligten Universitätsmedizin vor der Verwendung von Daten einbezogen.

Mecklenburg-Vorpommern ist mit der Gesetzesänderung, deutschlandweit beispielgebend.

Wissenschaftsministerin Bettina Martin, Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm, der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt und Vertreter der Universitätsmedizinen haben die geplante Neuregelung am Montag in Schwerin vorgestellt.

Wissenschaftsministerin Bettina Martin: „Medizinischer Fortschritt ist nur mit guter Forschung möglich. Deshalb beseitigen wir gesetzliche Hindernisse für eine bessere Forschung und damit zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Wir stärken mit der Gesetzesänderung die Innovationskraft des Landes. Versorgung und Prävention werden damit erleichtert. In Universitätskliniken werden täglich Daten erhoben, die Auswertung ist bisher schwer. Forscherinnen und Forscher müssen Krebs, Volkskrankheiten, seltene Erkrankungen besser verstehen und behandeln. Dazu bedarf es effizienter Forschungsbedingungen und weniger Bürokratie.

Klar ist aber auch: Die Sicherheit sensibler Patientendaten steht im Fokus. Es ist geradezu eine ethische Verpflichtung, dass wir die gesetzlichen Hindernisse, mit der die Forschenden in den Universitätskliniken zu kämpfen haben, aus dem Weg räumen. Selbstverständlich ohne dabei die Sicherheit der sensiblen Gesundheitsdaten zu verletzen. Ich danke deshalb der Gesundheitsministerin und dem Landesdatenschutzbeauftragten, dass wir hier gemeinsam so schnell und konstruktiv zu einer guten Lösung gefunden haben.“

Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm: „Eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung war schon immer eng mit der Gewinnung neuen Wissens durch Wissenschaft und Forschung verknüpft. Besonders im Fokus stehen seit einiger Zeit neue Durchbrüche im Bereich der Datenverarbeitung und der künstlichen Intelligenz. Wo bisher durch teils mehrjährige Antragsverfahren und einzelne Dateninseln die Arbeit der Forschung erschwert wurde, soll es künftig einfacher werden, aus großen Datenmengen neues Wissen zu generieren.

Wir wollen zudem die Möglichkeiten der Datennutzung auch für die Entwicklung von künstlicher Intelligenz im Rahmen von Forschungsvorhaben öffnen. Ich bin überzeugt, von einer guten und klar geregelten Einbindung der Forschung in die medizinische Versorgung profitieren unsere Krankenhäuser und damit vor allem die Patientinnen und Patienten in Mecklenburg-Vorpommern.“

Der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt erläutert: „Die personenbezogenen Daten von Patientinnen und Patienten sind höchst sensibel und besonders schützenswert. Nur wenn Patientinnen und Patienten begründet darauf vertrauen können, dass ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den datenschutzrechtlichen und technischen Vorgaben verarbeitet werden, wächst ihre Bereitschaft, Forschung zu unterstützen. Patientinnen und Patienten müssen selbstbestimmt darauf Einfluss nehmen können, ob mit ihren Daten geforscht werden soll.

Wir setzen uns daher dafür ein, dass Patientinnen und Patienten der Nutzung ihrer Daten zu Forschungszwecken informiert jederzeit voraussetzungslos widersprechen können. Nur unter diesen Voraussetzungen wird ein Widerspruchsrecht den Interessen der Patientinnen und Patienten hinreichend gerecht. Darüber hinaus machen wir uns für hohe technische Standards für die Sicherheit der Daten der Patientinnen und Patienten im Gesetzesentwurf stark.“

Prof. Emil Reisinger, Wissenschaftlicher Vorstand der Universitätsmedizin Rostock: „Wir müssen den berechtigten Datenschutz der Patienten sinnvoller als bisher mit den Forschungsaufgaben in Einklang bringen. damit die universitäre Forschung So kann der Umgang mit dem Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern eine Vorreiterrolle für Deutschland einnehmen“, sagt Prof. Dr. Emil Reisinger, Wissenschaftlicher Vorstand der Universitätsmedizin Rostock. Denn bisher konnten Patientendaten – selbst bei Einwilligung – nur sehr eingeschränkt für die Forschung genutzt werden.

Prof. Dr. Uwe Reuter, Ärztlicher Vorstand und Vorstandsvorsitzender der Universitätsmedizin Greifswald: „Die Änderung des § 37 zur Nutzung im Krankenhaus erhobener Patientendaten ist ein großer Fortschritt für die Forschung. Wir können so die Versorgung von Patientinnen und Patienten in vielen Bereichen verbessern. Denn eine belastbare Datenbasis ist für viele Neuerungen unerlässlich. Zugleich sind die Persönlichkeitsrechte der Menschen weiter zuverlässig geschützt.“

Forschende der Universitätsmedizin Greifswald hatten zu Jahresbeginn auf die Problemlage für die sichere Nutzung medizinscher Daten in der Forschung hingewiesen. Im Mai lud Wissenschaftsministerin Bettina Martin zu einem Fachgespräch unter Beteiligung der Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates, Prof. Alena Buyx, des Landesdatenschutzbeauftragten Sebastian Schmidt und des Gesundheitsministeriums ein. Forschende und Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitswesen brachten ihre Perspektiven in die Diskussion ein.

Wissenschaftsministerin Martin und Gesundheitsministerin Drese sind danach übereingekommen, dass eine zügige Neuregelung im Landeskrankenhausgesetz die Nutzung medizinischer Daten für die Forschung erleichtern kann. Mit der fachlichen Expertise seiner Behörde unterstützt der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt die Neuregelung maßgeblich.

Wettbewerb Seniorenfreundliche Kommunen

Bewerbung noch bis zum 15. Juli möglich

Schwerin – Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport sucht gemeinsam mit dem Landesseniorenbeirat zum fünften Mal besonders seniorenfreundliche Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern. „Viele unserer Städte und Gemeinden haben bereits hervorragende Konzepte für ein gutes Leben im Alter geschaffen. Dieses großartige Engagement ist es, das wir auch in diesem Jahr wieder im Rahmen des Wettbewerbes würdigen wollen“, betonte Sozialministerin Drese. Noch bis zum 15. Juli ist eine Bewerbung möglich.

Seniorinnen und Senioren stellen die größte Bevölkerungsgruppe in Mecklenburg-Vorpommern. Über 35 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner des Landes sind 60 Jahre alt oder älter. „Um für Sie auch bis in das hohe Alter Teilnahmemöglichkeiten am öffentlichen Leben zu schaffen, Unterstützung im Alltag zu ermöglichen und Möglichkeiten für ein generationenübergreifendes Miteinander zu bieten, wollen wir mit diesem Wettbewerb deshalb gute Ideen bekannter machen und Vorbilder für andere Städte und Gemeinden schaffen“, hob Drese hervor.

Eingereicht werden können entweder Gesamtkonzepte mit ganzheitlichem Ansatz oder auch Ideen für einzelne Vorhaben aus den Bereichen „Gestaltung des öffentlichen Raums/der Infrastruktur“, „Seniorengerechte Angebote“ und „Wohn- und Lebensgestaltung“, die entweder bereits realisiert worden sind oder in naher Zukunft umgesetzt werden sollen. Teilnehmen können alle Städte und Gemeinden des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auch wenn sie sich in den vergangenen Jahren bereits am Wettbewerb beteiligt haben.

Die Auszeichnung wird in drei von der Einwohnerzahl abhängigen Kategorien vergeben. Innerhalb der Kategorien werden die Plätze 1 bis 3 mit einer Urkunde und einem Preisgeld in Höhe von insgesamt 10.000 Euro geehrt, darüber hinaus kann ein Innovationspreis mit einem Preisgeld von 1.000 Euro vergeben werden.

Bewerbungen sind noch bis zum 15. Juli 2023 möglich. Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie im zugehörigen Flyer. Die entsprechenden Bewerbungsunterlagen stehen unter sozial-mv.de zum Download bereit.

Umorientierung

Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften des Landes vor Umorientierung

Greifswald – Wirtschafts- und Arbeitsstaatssekretär Jochen Schulte hat in Greifswald mit Vertretern der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (BQG) des Landes, der Bundes-agentur für Arbeit, der Jobcenter und der Landkreise über die künftige Ausrichtung der Beschäftigungs- und Qualifizierungs­gesellschaften diskutiert.

„Die Beschäftigungs- und Qualifizie­rungsgesellschaften sind oftmals die einzigen Ansprech­partner vor Ort für langzeitarbeitslose Personen, die bereits mehrere Jahre durchgehend oder nur kurzzeitig unterbrochen im Bezug von ALG II waren und deren Leistungsfähigkeit bei der Unterbreitung eines Arbeitsangebotes berücksichtigt werden muss. Der Bedarf an Maßnahmen zur Verbesserung und Stabilisierung der Beschäftigungs- und Ausbildungs­fähigkeit von langzeitarbeitslosen Personen sowie deren soziale Stabilisierung ist weiterhin grundsätzlich vorhanden.

Allerdings betrifft es einen kleiner werdenden Personenkreis.  Deshalb ist es Aufgabe der Beschäftigungs- und Qualifizie­rungsgesellschaften, ihr jeweiliges Geschäftsmodell auf neue Füße zu stellen. Das Land unterstützt in diesem Verände­rungsprozess“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarkt­entwicklung mbH agiert ein landesweit arbeitender Berater, der die Beschäftigungsgesellschaften mit einem Angebot einer Initialberatung unterstützt. Aufbauend auf eine Bestandsanalyse soll eine Anpassungsberatung die BQG bei der Neuorientierung unterstützen, um angesichts sich wan­delnder Förderkulissen des Bundes, sich verändernder demo­graphischer Herausforderungen sowie strukturell veränderter Fach- und Arbeitskräftebedarfe eine zukunftsfähige Aufstel­lung dieser Gesellschaften zu ermöglichen.

Zudem wird in den vier arbeitsmarktlich besonders heraus­geforderten Landkreisen (Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald, Rostock und Mecklenburgische Seenplatte) – zusätzlich zum Angebot der GSA einer Anpassungsberatung – jeweils eine Organisationsentwicklungsförderung zur Umge­staltung der arbeitsmarktlichen Dienstleistungsangebote angeboten. Ziel dieser Organisationsentwicklungsförderung ist es, idealerweise die Etablierung einer leistungsfähigen arbeitsmarktpolitischen Dienstleistungsstruktur im Landkreis zu unterstützen.

Hierfür stehen rund 90.000 Euro je Landkreis zur Verfügung. Die Landkreise sind frei in der Entscheidung, ob diese Mittel für Personalkosten von Organisationsent­wicklern oder durch Weiterleitung der Förderung an eine oder mehrere BQG zweckgebunden genutzt werden. „Wie die Lösungen in den einzelnen Regionen konkret aussehen, kann meines Erachtens nach jeweils nur vor Ort entschieden wer­den. Deswegen geben wir als Land keine Musterlösung für die regional besten Ansätze vor. Die Landkreise sollen vor Ort die Lösung entwickeln. Nur kommunal tragfähige Lösungen sind zukunftsfähige Lösungen“, sagte Schulte.

In den Landkreisen Rostock, Vorpommern-Rügen und Vor­pommern-Greifswald wurde bereits mit einer solchen Orga­nisationsentwicklung zur Neugestaltung der arbeitsmarkt­lichen Dienstleistungsstruktur begonnen.

Nach Angaben der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit zählen (Stand Juni 2023) in Mecklenburg-Vorpom­mern derzeit 23.300 als langzeitarbeitslos, das sind 300 Per­sonen mehr als im Vorjahresmonat und 1.000 Personen mehr als im Vormonat. Aus der Ukraine geflohene Personen haben jetzt mehr als zwölf Monate Arbeitslosigkeit erreicht und zäh­len damit als langzeitarbeitslos.