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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Geschlechtergerechte Sprache in Gesetzen

Schwerin – „Im Landeskabinett haben wir heute die Handlungsempfehlungen ‚Geschlechtergerechte Sprache in Gesetzen und Verordnungen‘ beschlossen. Damit geben wir einheitliche praktische Hilfestellungen für die geschlechtergerechte Formulierung von Gesetzen und Verordnungen.

Gesetze und Verordnungen sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen. Sie sind deshalb geschlechtergerecht zu formulieren. So sieht es das Gleichstellungsgesetz unseres Landes vor und dies ist mir persönlich sehr wichtig. Denn Frauen und Männer sollen sich gleichermaßen in Rechtsnormen angesprochen fühlen. Geschlechtergerechtigkeit, auch in der Sprache, ist ein wichtiges Ziel der rot-roten Landesregierung.“, so Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Im Umgang mit geschlechtergerechter Sprache in Gesetzen und Verordnungen herrscht Unsicherheit. Daher hat die Landesregierung sich für einen pragmatischen, aber gleichwohl geschlechtergerechten Weg entschieden, und diesen in den Handlungsempfehlungen festgelegt.

Die Handlungsempfehlungen für Gesetze und Verordnungen sehen vor, dass immer dann, wenn Frauen und Männer als natürliche konkrete Personen direkt angesprochen sind, diese auch in den Rechtsvorschriften erkennbar so benannt werden. Dies ist etwa bei Berufsbezeichnungen oft der Fall, die die Angesprochenen selbst verwenden.

Auch in 20 Jahren werden noch alle verstehen können, was gemeint ist, wenn von ‚Ärztinnen und Ärzten‘ oder von ‚Lehrerinnen und Lehrern‘ im Gesetz die Rede ist. Diese Bezeichnungen sollten heutzutage gegenüber den entsprechenden konkreten Personen selbstverständlich gebraucht werden.

Bei den meisten Rechtsvorschriften ist das Geschlecht der angesprochenen Personen aber nicht entscheidend. Vielmehr kommt es darauf an, dass Männer und Frauen eben nicht unterschiedlich behandelt werden. In diesen Fällen geben die Handlungsempfehlungen vor, Formulierungen zu verwenden, für die es auf das Geschlecht sprachlich nicht ankommt, etwa wenn die ‚Leitung‘ einer Einrichtung angesprochen wird, anstatt ‚die Leiterin oder der Leiter‘.“, stellt die Ministerin klar.

Damit die aktuellen sprachlichen und gesellschaftspolitischen Entwicklungen berücksichtigt werden können, wird die Landesregierung zu Beginn des Jahres 2025 die beschlossenen Handlungsempfehlungen erneut überprüfen.

Heute ist Weltkrebstag

Land will medizinische und psychosoziale Versorgung weiter stärken

Schwerin – Anlässlich des Weltkrebstages heutigen zeigte sich Gesundheitsministerin Stefanie Drese besorgt aufgrund der steigenden Krebs-Todesfälle in Mecklenburg-Vorpommern: „Es ist eine traurige Wahrheit, dass jedes Jahr mehr Menschen an einer Krebserkrankung versterben. Umso wichtiger ist es, dass wir als Land bestehende onkologische Strukturen weiter stärken und neue Versorgungsmöglichkeiten fördern.“

Laut Statistischem Amt ist die Zahl der an Krebs verstorbenen Menschen im Land von 5.205 im Jahr 2011 auf 5.883 im Jahr 2021 um insgesamt 13 Prozent gestiegen. Jährlich erkranken rund 11.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern neu an Krebs.

Ein wichtiges Projekt für die Verbesserung der Krebsversorgung sei das Comprehensive Care Center (CCC) in Rostock, betont Drese. „Das Center vereint Forschung, Lehre und Therapie unter einem Dach und trägt zu einer exzellenten Patientenversorgung bei.“ Nach Unterzeichnung der Zielvereinbarung am 12. Januar 2023 war das Projekt kürzlich in die Umsetzungsphase übergegangen.

Neben der medizinischen Versorgung komme der psychosozialen Begleitung der Betroffenen und ihrer Angehörigen eine große Bedeutung zu, ergänzt Drese. „Ich bin froh, dass mittlerweile bereits drei landesweite Krebsberatungsstellen ihren Betrieb aufgenommen haben. Sie bieten eine umfassende psychosoziale Versorgung für Betroffene und ihren Angehörigen.“

Die Ministerin betont, dass die onkologische Versorgung insbesondere aufgrund der alternden Bevölkerungsstruktur im Land auch künftig einen großen Stellenwert einnehmen werde. Drese: „Mit steigendem Alter steigt auch das Krebsrisiko.“ Die Hälfte der Menschen, die an Krebs erkrankten, seien 69 Jahre oder älter.

Drese verweist auch auf vermeidbare Risikofaktoren, die eine Krebserkrankung begünstigen können und ruft zu mehr Bewusstsein hierfür auf: „Schätzungen zufolge könnten 40 Prozent der Krebserkrankungen vermieden werden. Auch, wenn es abgedroschen klingt – aber ausreichende Bewegung, eine ausgewogene Ernährung und Nicht-Rauchen können das Krebsrisiko deutlich reduzieren.

Jährlich am 4. Februar findet auf Initiative der Union for International Cancer Control (UICC) der Weltkrebskrebstag statt.

Im Nationalen Krebsplan, der zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, sowie im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes sind die Finanzierung und Förderung von Krebsberatungsstellen geregelt worden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert ambulante Krebsberatungsstellen unter Leitung der Krebsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. gemäß § 65e SGB V seit 2022 im Rahmen in Höhe von 15 Prozent der Gesamtausgaben.

Auf Grundlage eines Landtagsbeschlusses aus dem Jahr 2020 der Aufbau des CCC gezielt gefördert. Für den Aufbau stellte der Landtag aus der Bestandsrücklage des Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ im Jahr 2020 Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro und im Jahr 2021 Mittel in Höhe von 1,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Land unterstützt Tafeln

Drese und Geue überreichen erste Fördervereinbarungen

Rostock – Sozialministerin Stefanie Drese und Finanzminister Dr. Heiko Geue haben heute in Rostock und Waren (Müritz) die ersten Fördervereinbarungen zur Unterstützung der Tafeln und vergleichbarer Angebote wie Suppenküchen in Mecklenburg-Vorpommern übergeben. Die Mittel stammen aus dem Härtefallfonds des Landes und dienen der Sicherstellung des Angebotes angesichts der stark gestiegenen Kosten.

Drese überreichte gemeinsam mit der Vorstandsvorsitzenden der Ehrenamtsstiftung MV, Hannelore Kohl, an die Tafeln der Rostocker Stadtmission eine Fördervereinbarung über 40.000 Euro für insgesamt 16 Ausgabestellen in und um Rostock mit rund 5.000 Nutzerinnen und Nutzer wöchentlich.

„Die Tafeln in Mecklenburg-Vorpommern sind für Bedürftige da und reichen gerade jetzt in der Energiekrise und bei den steigenden Lebensmittelpreisen Menschen die Hand, die dringend auf Hilfe angewiesen sind. Dabei geraten die Tafeln selbst finanziell unter Druck“, verdeutlichte Drese.

Mit den über die Ehrenamtsstiftung ausgereichten Mitteln in Höhe von insgesamt 325.000 Euro unterstütze das Land unbürokratisch die vor allem ehrenamtlich getragene Tafelarbeit. „Damit wollen wir dazu beitragen, dass die Tafeln in schwierigen Zeiten weiterhin ihre wertvolle Hilfe anbieten können“, so Drese.

Es sei der Ehrenamtsstiftung des Landes eine Herzensangelegenheit, die Tafeln in diesen Zeiten ein Stück weit zu unterstützen, sagte die Vorstandsvorsitzende Hannelore Kohl. „Die Umsetzung des Fördervorhabens haben wir daher gerne übernommen und versuchen die Mittel möglichst unkompliziert zur Verfügung zu stellen.“

Auch Finanzminister Dr. Heiko Geue hat heute eine Fördervereinbarung zur Unterstützung der Tafeln an die Diakonie Mecklenburgische Seenplatte überreicht. Stellvertretend für sämtliche Tafeln in der Mecklenburgischen Seenplatte nahm die Ausgabestelle in Waren (Müritz) die Vereinbarung entgegen.

Die Warener Tafel wurde 1997 gegründet und versorgt monatlich ca. 3.500 Nutzerinnen und Nutzer. Die Unterstützung in Höhe von 2.500 Euro pro Ausgabestelle geht u.a. auch an die Neustrelitzer, die Neubrandenburger und die Demminer Tafel.

„Gerade die aktuellen Krisenzeiten stellen die Tafeln des Landes vor besondere Herausforderungen. Auf der einen Seite sehen wir, dass immer mehr hilfsbedürftige Menschen die Angebote der Tafeln, der Suppenküchen und ähnlicher Einrichtungen in Anspruch nehmen. Auf der anderen Seite stellen die gestiegenen Energiekosten die Tafeln vor zusätzliche Herausforderungen.

Daher freut es mich, dass wir mithilfe des Härtefallfonds des Landes genau diesen Einrichtungen nun zielgerichtet und unbürokratisch helfen. Die 2.500 Euro Soforthilfe an jede der rund 130 Ausgabestellen tragen sicher dazu bei, die aktuellen Mehraufwendungen abzumildern“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Drese und Geue dankten allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der Tafeln und Suppenküchen für ihre herausragende Arbeit. „Die vielen Frauen und Männer sorgen tagtäglich mit viel Engagement und Enthusiasmus für hilfebedürftige Menschen. Dafür möchten wir jeder und jedem Einzelnen ganz herzlich danken“, so die Ministerin und der Minister. Gleichzeitig dankten Drese und Geue der Ehrenamtsstiftung des Landes, die die Umsetzung der Fördermaßnahmen übernommen hat.

Erfolgreiche Initiative aus M-V

Bund erfasst untergebrachte wohnungslose Personen

Schwerin – Mit dem Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) wurde im Jahr 2020 die Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer bundesweiten Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen beschlossen.

In der Nacht vom 31. Januar auf den 1. Februar wurde durch das Statistische Bundesamt zum zweiten Mal die Zahl der untergebrachten wohnungslosen Personen erfasst. Die Einführung dieser bundesweiten Wohnungslosenstatistik geht auf einen Antrag Mecklenburg-Vorpommerns im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Jahre 2017 zurück.

„Die Thematik ist sozialpolitisch von großer Bedeutung, um konkrete Hilfemaßnahmen für die Betroffenen einleiten zu können. Wo wir uns früher auf Schätzungen verlassen mussten, können Kommunen nunmehr Wohnungslosigkeit und die damit einhergehenden sozialen Problemlagen frühzeitiger erkennen und im Rahmen ihrer Sozialplanung besser bekämpfen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese anlässlich des zweiten Stichtages.

Vor der Einführung dieser Statistik lagen nach Angaben von Drese kaum belastbare Informationen zum Umfang und Ausmaß von Wohnungslosigkeit vor. „Denn weder auf Bundesebene noch für die meisten Bundesländer wurden diese Daten zuvor systematisch erfasst“, verdeutlichte die Ministerin. Damit habe die erste Statistik in großem Maße dazu beigetragen, die Lebensverhältnisse der untergebrachten Personen aufzuzeigen und zu beziffern.

So zeigte die erste Erhebung aus dem Jahr 2022, dass deutschlandweit rund 178.000 wohnungslose Personen auf vorrübergehende Übernachtungsmöglichkeiten angewiesen waren. In Mecklenburg-Vorpommern waren 405 Personen betroffen, die zumeist in Notunterkünften, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in von Kommunen bereitgestelltem Wohnraum lebten.

Drese: „Das sind wichtige Erkenntnisse, um soziale Angebote und Hilfsmaßnahmen gezielt dort zu schaffen, wo sie benötigt werden. Ich bin überzeugt davon, dass der durch unsere Antragstellung angeschobene Prozess und damit die regelmäßige Erstellung dieser Statistik dabei helfen werden, die Situation der Wohnungslosen gezielt zu verbessern.“

Die Zahlen der untergebrachten wohnungslosen Personen werden seit 2022 bundesweit vom Statistischen Bundesamt erfasst. Grundlage hierfür ist das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG), das am 4. März 2020 verabschiedet wurde.

Erfasst werden dabei am Stichtag des 31. Januars jährlich alle Personen, denen aufgrund von Maßnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände oder mit Kostenerstattung durch andere Träger von Sozialleistungen wegen Wohnungslosigkeit Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt oder Räume zu Wohnzwecken überlassen worden sind.

Hierzu zählen Wohnungslose, die in Not- und Gemeinschaftsunterkünften oder gegebenenfalls auch gewerblichen Unterkünften und Normalwohnraum untergebracht sind, sofern er ihnen vorübergehend überlassen wird, ohne dass dadurch die Wohnungslosigkeit beendet wird. Dies betrifft auch Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen beziehungsweise im betreuten Wohnen der Wohnungslosenhilfe freier Träger untergebracht sind. Geflüchtete werden in der Statistik berücksichtigt, wenn sie über einen positiven Abschluss des Asylverfahrens verfügen und durch das Wohnungsnotfallhilfesystem untergebracht sind.

Nicht in die Erhebung einbezogen sind unter anderem Personen, die bei Freunden, Familien oder Bekannten unterkommen, und Obdachlose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben.

Zeugnissorgentelefon geschaltet

Oldenburg: Bei Zeugnissorgen steht ab sofort professionelle Beratung bereit

Schwerin – Für viele Kinder und Jugendliche beginnt am Montag, dem 6. Februar 2023, die erste Verschnaufpause in diesem Jahr. Dann starten in Mecklenburg-Vorpommern die Winterferien. Für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern oder Erziehungsberechtigten ist bereits jetzt schon das Zeugnissorgentelefon in Bereitschaft. Dort gibt es wieder ein offenes Ohr für alle Fragen und Anliegen rund um das Zeugnis.

Unter der landesweit einheitlichen Telefonnummer 0385-588 7987 des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) ist von Montag, den 30.01.2023, bis Freitag, den 10.01.2023 und auch am Samstag, den 04.02.2023, in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr professionelle Beratung abgesichert – praktisch und auf kurzem Wege.

Ein Anruf genügt. Dieser ist selbstverständlich vertraulich.

Arbeitsmarkt Januar in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern liegt die Arbeitslosenquote aktuell bei 8,3 Prozent. Insgesamt sind derzeit 67.200 Menschen arbeitslos. Die Zahl der Arbeitslosen ist im Januar im Vergleich zum Vorjahresmonat um 5.000 Arbeitslose gestiegen (+8,0 Prozent).

„Der Arbeitsmarkt zeigt sich trotz des Anstiegs insgesamt weiter robust. Die kalten Monate machen sich auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Neben den aktuellen Krisen kommt vor allem auch der saisonal bedingte Anstieg der Arbeitslosigkeit zum Tragen. Die Unternehmen im Land arbeiten intensiv daran, wetterbedingte saisonale Schwankungen ohne größere Entlassungen auszugleichen. Besonders erfreulich ist, dass Unternehmen weiter versuchen ihr Personal zu halten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag.

Im Vergleich zum Vormonat Dezember ist die Zahl der Arbeitslosen um 5.200 (+8,4 Prozent) gestiegen.

Arbeitsminister Meyer machte zugleich deutlich, dass es wichtig sei, Personal auch in saisonal abhängigen Jobs zu halten. „Die Attraktivität der Arbeitgeber wächst, wenn mehr ganzjährige Jobs auf dem Markt zur Verfügung stehen. Das ist beispielsweise im Tourismus wichtig.

Gerade bei saisonabhängiger Beschäftigung könnten die Monate, wo saisonal bedingt weniger los ist, auch für die Qualifizierung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genutzt werden. Auf diesem Weg bleibt auch wertvolles Fachwissen der Beschäftigten in den eigenen Betrieben erhalten“, so Meyer weiter.

Darüber hinaus machte Meyer auf die Unterstützung der Integration von Langzeitarbeitslosen und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Personen in den Arbeitsmarkt durch die Förderung von Integrationsprojekten mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) aufmerksam. Von 2015 bis 2022 wurden durch das Wirtschaftsministerium landesweit 219 Projekte umgesetzt, mit denen insgesamt fast 16.200 Personen erreicht werden konnten.

Von diesen wurden 20,28 Prozent in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und weitere 7,86 Prozent in eine geringfügige Beschäftigung oder beruflich vollqualifizierende Ausbildung vermittelt (Stand Juni 2022). Auch in der neuen EU-Förderperiode 2021 bis 2027 des ESF Plus wird das Förderinstrument mit 25 Millionen Euro umgesetzt. In Kooperation mit den Jobcentern im Land werden Langzeitarbeitslose und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Personen auf dem Weg in die Einmündung auf dem Arbeitsmarkt begleitet“, so Minister Meyer.

Seit dem Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie im Juni 2022 wurden bereits 46 Integrationsprojekte mit einem Fördervolumen von circa 6,7 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Damit sollen pro Jahr ca. 2.700 Teilnehmer unterstützt werden.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Oktober 2022 (aktuellster Wert) in Mecklenburg-Vorpommern 658 Beschäftigte in 48 Betrieben in Kurzarbeit. „Die Kurzarbeit hilft weiter, die Folgen der Krise auf dem Arbeitsmarkt weiter abzufedern“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

Im Januar hatten 98 Betriebe für 1.278 Beschäftigte Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt.

Arbeitsmarkt im Januar 2023

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt blieb auch am Jahresanfang stabil. Auswirkungen der geopolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten sind jedoch weiterhin erkennbar“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Januar: +162.000 auf 2.616.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +154.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,3 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent

Im Zuge der Winterpause ist die Arbeitslosigkeit im Januar 2023 gegenüber dem Vormonat gestiegen, und zwar um 162.000 auf 2.616.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 15.000 abgenommen. Verglichen mit dem Januar des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 154.000 höher. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter infolge des russischen Angriffskrieges wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich gesunken.

Die Arbeitslosenquote stieg von Dezember 2022 auf Januar 2023 um 0,3 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent und hat sich damit auch gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Dezember auf 2,8 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 3.000 gestiegen, da hier insbesondere auch die Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen berücksichtigt wird. Die Unterbeschäftigung lag im Januar 2023 bei 3.455.000 Personen. Das waren 269.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Januar für 57.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis November 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 208.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat sich die Inanspruchnahme zuletzt wieder merklich erhöht.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Dezember 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 24.000 gestiegen. Mit 45,84 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 458.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Oktober auf November 2022 um 30.000 zu.

Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im November nach Hochrechnungen der BA um 477.000 auf 34,93 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,48 Millionen Personen hatten im November 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 206.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,18 Millionen ausschließlich und 3,30 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Zu Jahresbeginn lässt die Kräftenachfrage zwar weiter leicht nach. Insgesamt zeigt sich der Personalbedarf aber stabil auf vergleichsweise hohem Niveau. So waren 764.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 27.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen gegenüber dem Vormonat um 2.000 erhöht.

Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – liegt im Januar 2023, ebenso wie in den drei Monaten zuvor, bei 128 Punkten.

817.000 Personen erhielten im Januar 2023 Arbeitslosengeld, 5.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Januar bei 3.862.000. Gegenüber Januar 2022 war dies ein Anstieg um 278.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober 2022 bis Januar 2023 mit 63.000 gut 4.000 junge Menschen weniger auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 82.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 4.000 mehr als im Vorjahr. 25.000 Bewerberinnen und Bewerber waren im Januar 2023 noch unversorgt und weitere 20.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren 13.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt.

Für das neue Berichtsjahr 2022/23 sind bislang 2 Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsstellen übersteigt den Vorjahreswert um 3 Prozent. Im Januar ist der Ausbildungsmarkt allerdings noch sehr stark in Bewegung.

Gesunde Ernährung hat das Land längst im Blick

Schwerin – Der Landtag hat in seiner aktuellen Debatte über die Gemeinschaftsverpflegung in öffentlichen Räumen diskutiert. Dazu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Die CDU fordert die Landesregierung auf, sich für eine ausgewogene Ernährung in Kitas, Schulen und Kantinen einzusetzen und, dass die fleischlichen Komponenten der Mahlzeiten aus der Region stammen. Das tut die Landesregierung längst und deswegen ist der Antrag überflüssig. Aber die Diskussion ist dennoch wichtig.

Richtig ist, wir müssen unsere Ernährungsgewohnheiten ändern. Das ist gut für unsere Gesundheit und für das Klima. Es gibt ausreichend Studien, die belegen, dass falsche – zu fleischreiche Ernährung – für einen Großteil der Kosten in unserem angeschlagenen Gesundheitssystem verantwortlich ist. 70 Mrd. Euro pro Jahr kostet die Behandlung unter anderem von Herz-Kreislauferkrankungen und Adipositas.

Das Thema gesunde Ernährung in der Gemeinschafts­verpflegung hat die Landesregierung seit vielen Jahren auf der Agenda und die Rechtslage entsprechend angepasst. Übrigens gemeinsam mit der CDU, als sie noch nicht in der Opposition saß.

Der § 11 Abs. 2 im Kindertagesförderungsgesetz M-V regelt, dass eine vollwertige und gesunde Verpflegung von Kindern bis zum Eintritt in die Schule während der gesamten Betreuungszeit ein integraler Bestandteil des Angebotes der Kindertageseinrichtungen ist. Dabei soll sich die Verpflegung an den geltenden Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren.

In den Vorschuleinrichtungen findet die Verpflegung für den gesamten Betreuungszeitraum durch die Einrich­tung beziehungsweise die Kindertagespflegeperson statt. Die Mittagsverpflegung wird somit in allen Einrichtungen beziehungsweise bei allen Kinder­tagespflegepersonen in M V angeboten.

Die Organisation der Verpflegung liegt in der Hand der jeweiligen Einrichtung oder Tagespflegeperson. Somit können keine Angaben gemacht werden, wie viele Gerichte angeboten werden. Dies ist in der Regel auch von der Größe der Einrichtung abhängig.

Grundsätzlich kann aber gesagt werden, dass die überwiegende Anzahl der Kinder an der Mittags­verpflegung teilnimmt. Die Kosten der Verpflegung tragen die Eltern.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Gemeinden finanzieren den Betrieb der Einrichtung und der Kinder­tagespflegestelle und sichern damit die Durchführung der Mahlzeiten als pädagogische Aufgabe.

Das Speisen- und Getränkeangebot für Kinder soll den Ansprüchen an eine ausgewogene und gesundheits­fördernde Vollverpflegung genügen und sich an den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren. Inhaltlich ähnlich sind die Festlegungen im Schulgesetz M-V. Die Schulkonferenz entscheidet ferner über die Pausen- und Mittagsverpflegung.

Die erwähnten Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sehen beispielsweise vor, dass Getreide­produkte und Kartoffeln sowie Gemüse und Salat täglich angeboten werden.

Darüber hinaus sollen Obst, sowie Milch und Milchprodukte 2x wöchentlich, Fisch 1x pro Woche und Fleisch oder Wurstwaren maximal 1x pro Woche angeboten werden. Es ist daher nichtzutreffend, dass Fleisch und Wurstwaren „diskriminiert“ werden. Sie spielen jedoch für eine ausgewogene Ernährung bei Kindern und Jugendlichen nur eine untergeordnete Rolle.

Konventionell und ökologisch wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe sehen sich nicht als Konkurrenten, sondern als Berufskolleginnen und –kollegen, die beide nach Absatzmöglichkeiten für ihre Produkte suchen.

Es wäre im Interesse jedes Landwirts, der seine Produkte über regionale Kreisläufe absetzen möchte, wenn es gelingt, eine Kette von der Produktion bis zu den Kindern in der Kita oder der Schule aufzubauen.

Der Staat kann jedoch immer nur bestimmte Rahmenbedingungen setzen und wir leisten in M-V einen erheblichen Beitrag, indem wir als Land gemeinsam mit den Gemeinden die Durchführung der Mahlzeiten finanziell absichern.

Die Kosten der Verpflegung in den Kitas tragen jedoch die Eltern. Sie entscheiden dann natürlich auch über das Angebot, den Preis der Mahlzeiten oder die Ausgewogenheit der Gerichte.

Ich würde mir natürlich wünschen, dass mehr Einrichtungen auf regionale Produkte zurückgreifen und Lieferketten etabliert werden.

Das schafft nicht nur mehr Wertschöpfung in der Region, es garantiert auch, dass sich die Qualität des Essens und die Frische erhöhen. Und es hilft dem Klima. Ich sage deutlich: Klimaschutz findet auch auf dem Teller statt“, so der Minister.