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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Schwangerschaftsberatung

Drese: Schwangerschaftsberatungsstellen sind wichtige Lotsen für Frauen und Paare auf dem Weg durch die Schwangerschaft und rund um die Geburt

Wolgast – Sozialministerin Stefanie Drese besuchte im Rahmen ihrer Sommerinfotour heute die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle in Wolgast, die sich in Trägerschaft des ProFamilia Landesverbandes MV befindet.

Die Beratungsstellen für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikt bieten Unterstützung in der Schwangerschaft und rund um die Geburt. Sie beraten und begleiten Frauen und Paare zudem im Schwangerschaftskonflikt.

„Ich werbe ausdrücklich bei Schwangeren, aber auch bei den Partnern dafür, die Informations- und Hilfsangebote der Beratungsstellen zu nutzen. Interessierte erhalten dort eine professionelle Beratung zu allen Fragen der Sexualität, Familienplanung sowie Schwangerschaft und Geburt“, verdeutlichte Drese.

Das beinhalte zum Beispiel auch Fragen zur finanziellen Unterstützung vor der Entbindung und während der Elternzeit, zum Mutterschutz und Elterngeld sowie zur Vaterschaftsanerkennung, elterlichen Sorge und Umgangsgestaltung. Aber auch Informationen über vor Ort tätige Gynäkolog*innen, Hebammen, Entbindungsmöglichkeiten und Kinderärzt*innen können in den Beratungsstellen eingeholt werden, so Drese anlässlich ihres Besuchs in Wolgast.

Die Ministerin hob besonders hervor, dass gemeinsam mit den qualifizierten Fachkräften Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder aber auch bei ungewollter Kinderlosigkeit durch Beratungen aufgezeigt bzw. erarbeitet werden können.

Drese: „Durch die Beratung soll die Frau in der Lage sein, in voller Kenntnis des Für und Widers eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung bei einem Schwangerschaftskonflikts zu treffen. Die Schwangerschaftsberatung wird ergebnisoffen geführt, sie ist jedoch von dem Bemühen geleitet, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen.“

Drese verdeutlichte, dass es in Mecklenburg-Vorpommern ein flächendeckendes Netz von Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen gibt. So ist die Beratungsstelle in Wolgast eine von 42 Anlaufstellen unterschiedlicher Träger im Land. Die Landesregierung fördert die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen mit mindestens 90 Prozent der notwendigen Personal- und Sachkosten und stellt dafür im laufenden Jahr etwa 3,8 Millionen Euro zur Verfügung.

Barrierefreie Verkehrsräume

„Leitfaden Barrierefreie Verkehrsräume – Design für alle“ veröffentlicht

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist erstmals ein „Leitfaden Barrierefreie Verkehrsräume – Design für alle“ erstellt und veröffentlicht worden.

„Mobilität gehört zu den Grundbedürfnissen der Menschen. Mobilitätschancen bestimmen entscheidend die gesellschaftliche Teilhabe und damit die persönliche, soziale und berufliche Entwicklung jedes Einzelnen. Die Verbesserung von Mobilitätschancen aller Menschen, einschließlich mobilitätseingeschränkter Personen, ist für uns ein bedeutsames gesellschaftspolitisches Ziel. Barrierefreiheit ist eine Voraussetzung dafür. Hierzu kann auch der neue Leitfaden für barrierefreie Verkehrsräume einen Beitrag leisten. Er dient als Arbeitsgrundlage für die Planungsabläufe aller Straßenbaulastträger im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Leitfaden hat einen Umfang von ca. 115 Seiten. Den Inhaltlichen Schwerpunkt bilden dabei die Planungsgrundsätze und die im Leitfaden enthaltenen praxisnahen Musterlösungen für verschiedene Verkehrselemente, wie zum Beispiel Längsverkehr, Querungen, Knotenpunkte, Bushaltestellen, Plätze, und Treppen, für deren planerische Umsetzung die Vorgaben für barrierefreie Verkehrsräume berücksichtigt werden müssen.

„Der Leitfaden zeigt anschauliche und praxisnahe Lösungen für Barrierefreiheit auf. Es ist notwendig, dass die Fragen der Barrierefreiheit bereits im Vorfeld der Planung und während der ersten Einordnung des Planungsraumes in die Gesamtsituation einen festen Platz in den planerischen Überlegungen und Abläufen erhalten. Ziel ist eine möglichst gleichmäßig gestaltete und damit wiedererkennbare Barrierefreiheit. Zu den regelmäßigen Umsetzungsmöglichkeiten zählen zum Beispiel entsprechende Neubau-, Um- und Ausbaumaßnahmen sowie auch Erneuerungs- und Instandhaltungsmaßnahmen“, sagte Meyer.

Der Leitfaden wurde unter Federführung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr M-V im Rahmen einer Arbeitsgruppe erarbeitet. In die Erstellung eingebunden waren neben dem Verkehrsministerium auch Vertreter der Landkreise und kreisfreien Städte unter anderem auch der Inklusionsförderrat (IFR), der Landesbehindertenverband sowie der Landesseniorenbeirat. Der Leitfaden wird in der Zuständigkeit der Straßenbauverwaltung des Landes verbindlich zur Anwendung eingeführt.

„Nun gilt es, die Leitsätze in die Praxis zu überführen, hierbei kommt es neben den Fachkolleginnen und Fachkollegen auch auf die Unterstützung sowie aller Bürgerinnen und Bürger des Landes an“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Meyer abschließend.

Der „Leitfaden Barrierefreie Verkehrsräume – Design für alle“ ist auf den Internetseiten des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr unter: https://www.strassen-mv.de/downloads/ veröffentlicht worden. Darüber hinaus wird der Leitfaden auf den Seiten des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums ebenso unter „Publikationen – Verkehr“ eingestellt.

Helfen Sie, Waldbrände zu vermeiden

Schwerin – Die Wälder in M-V werden aufgrund hoher Temperaturen und geringer Niederschläge in den nächsten Tagen sehr trocken sein. Das führt zu erhöhter Waldbrandgefahr. Dazu, dass Waldbrände gar nicht erst ausbrechen, kann Jede und Jeder beitragen, der sich in Wäldern oder ihrer Nähe aufhält.

Wie genau, darüber informieren gemeinsam Innenminister Christian Pegel und der Präsident des Landesfeuerwehrverbands Hannes Möller.

„Unsere Feuerwehren sind gut vorbereitet. Die Lage in unseren Wäldern wird genau von den Feuerwehren beobachtet. Durch erhöhte Einsatzbereitschaft und Anpassung der Alarmpläne könne die 25.000 Einsatzkräfte unserer Feuerwehren schnell reagieren.“ sagt Christian Pegel.

„Und wir arbeiten verstärkt mit den Forstbehörden des Landes zusammen. Das konzentrierte gemeinsame Vorgehen ermöglicht uns ein sehr schnelles Handeln im Brandfall“ sagt Hannes Möller und fügt hinzu:

„Aber wir sind natürlich auf die Aufmerksamkeit und Vorsicht aller angewiesen. Dazu gehört grundsätzlich, dass um diese Jahreszeit im Wald nicht mit Feuer hantiert werden soll. Grillen und das Anzünden eines Feuers im Waldgebiet bis hin zu 50 Metern Abstand vom Waldrand sind grundsätzlich und das ganze Jahr über nicht erlaubt, außer an ausdrücklich dafür ausgewiesenen Plätzen. Zudem darf im und am Wald nicht geraucht werden. Es dürfen auch keine Zigarettenreste oder ähnliches aus Fahrzeugen oder Zügen geworfen werden, die durch einen Wald oder an ihm entlangfahren.“

Christian Pegel weist insbesondere Autofahrer auch auf eine andere Vorsichtsmaßnahme hin: „Parken Sie nicht über entzündlichem Untergrund. Der Katalysator eines Kraftfahrzeugs erhitzt sich stark und kann einen Brand auslösen. Benutzen Sie bitte nur ausgewiesene Parkflächen. Und parken Sie bitte nicht in Anfahrtswegen für unsere Feuerwehren insbesondere zum Wald. Halten Sie Feuerwehrzufahrten stets frei.“

Um besondere Vorsicht bitten Christian Pegel und Hannes Möller auch die Menschen, die am Waldesrand wohnen oder Urlaub machen.

„Grundstücksbesitzer dürfen bis zu 30 Meter vom Wald auf ihrem privaten Grundstück zum Beispiel grillen. Wenn Sie das bei diesen Temperaturen unbedingt machen wollen, informieren Sie sich bitte unbedingt über Stärke und Richtung des Windes. Halten Sie das Grillen dann immer noch für sinnvoll, sollte Ihr Grill auf festem, nicht brennbarem Untergrund kippsicher und in sicherer Entfernung zu Waldflächen und Buschwerk stehen. Und halten Sie bitte stets Löschmittel für den Fall der Fälle bereit.“ Die gleiche Vorsicht gelte beim Abflammen von Unkraut, wenn dies denn unbedingt jetzt sein müsse.

Zu guter Letzt bitten Minister und Landesfeuerwehrverbands-Chef: „Sollten Sie einen Verdacht auf einen Waldbrand haben, informieren Sie bitte schnellstmöglich darüber über den Notruf 112.“

Informationen zu den aktuellen Waldbrandstufen finden Sie auf der Internetseite der Landesforstbehörde und eine Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums zum Thema auf dessen Webseite.

Landeszootag am 29. Juli

Eintritt für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre frei

Schwerin – Die Landesregierung und der Landeszooverband laden am 29. Juli 2022 zum Landeszootag ein. Wie schon in den beiden Vorjahren ist der Eintritt für Kinder und Jugendliche aus Mecklenburg-Vorpommern bis zu einem Alter von 14 Jahren frei.

„Wir freuen uns auf den Landeszootag. Es wird in den Zoos und Tierparks des Landes wieder besondere Programme für die Besucherinnen und Besucher geben. Wir wollen mit dieser Aktion junge Menschen für den Besuch im Zoo begeistern. Ich selbst bin in meiner Kindheit regelmäßig im Tierpark in Ueckermünde zu Gast gewesen – und bin noch heute immer wieder gerne dort. Zugleich wollen wir mit der Aktion Danke sagen. Wir wissen, dass die Corona-Pandemie auch im letzten Winter mit erheblichen Belastungen für Familien und Kinder verbunden waren. Keiner von uns hat sich die Corona-Pandemie ausgesucht. Es ist wichtig, dass wir zusammenstehen und uns weiter gegenseitig schützen“, erklärte der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann.

„Zum Landeszootag möchte ich auch auf die wichtige Rolle der Zoos in unserem Land hinweisen. Immerhin besuchen jährlich rund 3 Mio. Besucher die zoologischen Einrichtungen unseres Landes. Sie sind aber längst nicht nur Touristen­magnete und Freizeitunterhaltung. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für den Artenschutz und die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Auch im Rahmen der Natur- und Umweltbildung kommt ihnen eine herausragende Bedeutung zu. So nutzen 80.000 Schülerinnen und Schüler die zoologischen Einrichtungen als außerschulische Lernorte“, so Minister Backhaus.

An der Aktion beteiligen sich die folgenden dem Landeszooverband angehörigen Zoos und Tierparks:

  1. Tropenzoo Bansin
  2. Tiererlebnispark Müritz (Grabowhöfe)
  3. Heimattierpark Greifswald
  4. Tierpark Grimmen
  5. Natur Erlebnispark Gristow
  6. Wildpark-MV (Güstrow)
  7. Haus- und Nutztierpark Lelkendorf
  8. Erlebnis Vogelpark Marlow
  9. Tiergarten Neustrelitz
  10. Zoologischer Garten Rostock
  11. Zoologischer Garten Schwerin
  12. Zoo Stralsund
  13. Wildlife Usedom (Trassenheide)
  14. Tierpark Uckermünde
  15. Müritzeum (Waren)
  16. Meeresmuseum Stralsund
  17. Tierpark Wismar
  18. Familientierpark Wolgast Tannenkamp

Ministerpräsidentin Schwesig wird gemeinsam mit Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus den Landeszootag am 29. Juli in Schwerin eröffnen.

Konferenz: „Corona“ und „Energie“

Dahlemann: Wir brauchen Entlastungen für Senioren und Anschluss für 9-Euro-Ticket

Schwerin – Der Chef des Bundeskanzleramtes und die Chefs der Staatskanzleien sind heute zu einer Videokonferenz zu den Themen „Corona“ und „Energie“ zusammengekommen.

„Ich bin Wolfgang Schmidt, dem Chef des Bundeskanzleramts, sehr dankbar, dass er die Länder zu dieser Runde eingeladen hat. Es ist absehbar, dass Deutschland in den nächsten Monaten vor großen Herausforderungen steht. Wir bereiten uns auf den nächsten Corona-Winter vor. Die Länder müssen im Fall einer steigenden Auslastung der Krankenhäuser maßvoll reagieren können.

Vor allem aber stehen wir vor der Aufgabe, eine verlässliche und bezahlbare Energieversorgung zu sichern. Bund und Länder werden diese Herausforderungen nur gemeinsam meistern“, erklärte der Chef der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern Patrick Dahlemann im Anschluss an das Gespräch.

Mecklenburg-Vorpommern sei bereit, seinen Beitrag zu einer sicheren Energieversorgung zu leisten. „Ich freue mich sehr, dass die Gespräche zur Ölversorgung über Rostock und einem Einspeisen von Gas in Lubmin deutliche Fortschritte machen. Wir brauchen überall in Deutschland eine verlässliche Energieversorgung, auch in den ostdeutschen Bundesländern“, sagte Dahlemann.

„Außerdem habe ich im Gespräch deutlich gemacht, dass wir weitere Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger brauchen. Und das nicht erst 2023. Es ist gut, dass das Energiegeld demnächst ausgezahlt wird. Wir brauchen aber auch eine Entlastung für Rentnerinnen und Rentner.

Denn auch sie haben mit den steigenden Energiepreisen zu kämpfen. Und ich habe dafür geworben, dass es eine Anschlusslösung nach dem Auslaufen des 9-Euro-Tickets gibt. Dabei geht es mir vor allem um die Pendlerinnen und Pendler und auch um Azubis und Senioren. Sie müssen auch weiter preisgünstig den Nahverkehr nutzen können“, so der Chef der Staatskanzlei.

Bundesförderung für Sprach-Kitas endet

Oldenburg: kein Rotstift bei Sprachförderung für Kita-Kinder

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg kritisiert die Entscheidung von Bundesfamilienministerin Lisa Paus, das Bundesprogramm zur besonderen Sprachförderung für Kita-Kinder einzustellen. Bei den aktuellen Haushaltsverhandlungen soll diese Förderung des Bundes künftig wegfallen.

Das bisherige Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ darf laut Ministerin Oldenburg unter keinen Umständen dem Rotstift anheimfallen.

„Sprache ist der Schlüssel zur Welt, auch in Zukunft. Daher hat die Sprachförderung einen ganz besonderen Stellenwert deutschlandweit. Der Bund hat hier eine besondere Aufgabe. Es ist unverantwortlich, dieses Programm auslaufen zu lassen und an Kindern zu sparen. Die Länder müssen dringend weiterhin die finanziellen Mittel erhalten, um die Mädchen und Jungen in den Kindertageseinrichtungen gezielt und individuell zu fördern. Ansonsten verwehrt der Bund den Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf Bildungs- und Teilhabechancen“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Ministerin Oldenburg setzt sich entschieden dafür ein, dass das Bundesprogramm Sprach-Kitas auch über 2022 hinaus fortgeführt und perspektivisch als dauerhaftes Bundesprogramm verstetigt wird.

In MV gibt es rund 140 Kindertageseinrichtungen Sprach-Kitas, die 2022 mit weit über 4 Millionen Euro gefördert werden.

Impfung gegen Affenpocken

Rostock – In den letzten Wochen ist es zu einer Häufung von Infektionserkrankungen mit Affenpocken in Europa gekommen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zurzeit drei nachgewiesene Fälle. Alle drei Personen sind männlich und zwischen 20 und 31 Jahre alt.

Seit dem 7. Juli werden an der Universitätsmedizin Rostock in der Abteilung für Tropenmedizin und Infektionskrankheiten Impfungen gegen Affenpocken durchgeführt. Über das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) und das Sozialministerium MV steht der Impfstoff vor allem Menschen nach Kontakt mit dem Erreger und für Menschen mit einem hohen Ansteckungsrisiko zur Verfügung.

„Wir impfen Menschen, die dies ausdrücklich wünschen, weil sie zur Risikogruppe gehören oder Kontakt zu einem Infizierten hatten“, sagt Prof. Dr. Micha Löbermann, Leiter der Abteilung für Tropenmedizin und Infektionskrankheiten. Das Pockenvirus zeigt sich durch grippeähnliche Symptome wie Fieber und Abgeschlagenheit, zusätzlich bilden sich Bläschen und Krusten auf der Haut. Die Viruserkrankung kann von Tieren auf den Menschen übertragen werden.

„Besteht der Verdacht auf eine Pockeninfektion, kann das Virus in Speziallaboren nachgewiesen und anschließend durch Medikamente behandelt werden“, erklärt Löbermann. Darüber hinaus werden die Symptome behandelt und weitere Infektionen verhindert. Das Team der Abteilung für Tropenmedizin und Infektionskrankheiten verfügt über jahrelange Erfahrung im Umgang mit ansteckenden und übertragbaren Krankheiten und ist auf importierte Krankheiten wie Affenpocken vorbereitet. Die betroffenen Patienten können jederzeit behandelt werden.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese: „Auch wenn es bislang keine Ausbreitung der Affenpocken in Mecklenburg-Vorpommern gibt, wir sind dennoch sehr gut vorbereitet. Impfstoff ist verfügbar und kann bei Bedarf sehr zügig an andere impfende Stellen, wie etwa die Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten transportiert werden.“

Heizkostenzuschuss für Wohngeld-Empfänger

Schwerin – Der einmalige Heizkostenzuschuss wird ab heute an die anspruchsberechtigten Wohngeldempfängerinnen und -empfänger im Land überwiesen. Zunächst erhalten 24.800 Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern den Zuschuss. Dies ist der weit überwiegende Teil der Anspruchsberechtigten. Dabei werden insgesamt acht Millionen Euro ausgezahlt.

„Die stark gestiegenen Energiekosten belasten einkommensschwächere Haushalte besonders stark. Der einmalige Heizkostenzuschuss soll diese finanziellen Lasten abfedern“, sagte Bauminister Christian Pegel.

Den Heizkostenzuschuss erhalten alle Personen, die vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben. Er wird von Amts wegen ausgezahlt. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Ein Einpersonenhaushalt erhält 270 Euro, ein Zweipersonenhaushalt 350 Euro und für jede weitere Person im Haushalt gibt es zusätzlich 70 Euro.

„Viele Mieterinnen und Mieter, die jetzt ihre Betriebskostenabrechnungen für das Vorjahr bekommen, sehen sich mit Nachzahlungen konfrontiert. Zugleich werden in vielen Fällen die monatlichen Vorauszahlungen angehoben. Auch Eigenheimbesitzer bekommen die gestiegenen Energiepreise unmittelbar zu spüren. Mir war deshalb wichtig, den einmaligen Heizkostenzuschuss so schnell wie möglich an die Wohngeldhaushalte auszuzahlen. Mein Dank gilt den Städten, Gemeinden und Ämtern, die die Bewilligungen mit sehr kurzer Vorlaufzeit umgesetzt haben“, ergänzte Pegel.

Mecklenburg-Vorpommern zählt zu den ersten Ländern, die den einmaligen Heizkostenzuschuss auszahlen. Von den Zahlungen profitieren besonders Rentnerinnen und Rentner, denn sie stellen mehr als die Hälfte der Wohngeldbeziehenden im Land.

Das Heizkostenzuschussgesetz ist am 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Neben den wohngeldbeziehenden Haushalten haben auch Studierende und Auszubildende, die in der vergangenen Heizperiode staatliche Förderungen wie BAföG bezogen haben, Anspruch auf den Heizkostenzuschuss. Die Zahlungen werden vollständig vom Bund getragen.