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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Neue Corona-Landesverordnung tritt in Kraft

Schwerin – Ab dem 1. Oktober gilt in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Corona-Landesverordnung. Die Landesregierung hatte die Regelungen in ihrer Sitzung am 20. September beschlossen. Die Landesverordnung ergänzt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes, dass ebenfalls zum Monatsanfang in Kraft tritt.

„Auch angesichts der bundes- und landesweit wieder kontinuierlich steigenden Infektionszahlen sind wir damit gut auf die nächsten Monate vorbereitet“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. „Landesverordnung und IfSG erlauben uns, bei einer Verschlechterung der Corona-Lage zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

Drese verwies gleichzeitig darauf, dass die Corona-Lage in den Krankenhäusern unter Kontrolle ist. Zudem bestehe eine gute Basisimmunität innerhalb der Bevölkerung durch die Kombination aus Impfungen und Infektionen. „Die Voraussetzungen für den beginnenden Herbst und Winter sind deutliche bessere im Vergleich zu früheren Phasen der Pandemie“, verdeutlichte Drese.

Zum Oktober-Anfang reichen deshalb Basis-Schutzmaßnahmen aus.  Diese umfassen eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und eine FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Arztpraxen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Eine Testnachweispflicht besteht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen. Ausnahmen hiervon gibt es u.a. für vollständig Geimpfte und Genesene, Kinder unter 7 Jahren, notwendige Begleitpersonen sowie Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen behandelt, betreut oder gepflegt werden. Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime können im Rahmen ihres Hausrechts weitergehende Schutzmaßnahmen treffen.

Drese: „In unserem Expertengremium beobachten wir die Corona- Entwicklung kontinuierlich sehr genau und werden zum Beispiel bei steigendem Infektionsgeschehen und einer angespannten Lage in den Krankenhäusern entsprechend gegensteuern. Grundlage dafür ist der 8-Punkte-Plan für Mecklenburg-Vorpommern mit dem wir gut und lageangepasst auf eine mögliche Infektionswelle im Herbst und Winter reagieren können“, so die Ministerin.

Die Ministerin appellierte insbesondere an Risikogruppen (Personen über 60 Jahre, Vorerkrankte) sich vorzugsweise mit einem der neuen auf die Omikron Virusvarianten angepassten Impfstoffe im Abstand von 6 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion eine 2. Auffrischungsimpfung (2. Booster-Impfung) verabreichen lassen. Damit wird der persönliche Immunschutz erhalten und ist man bestmöglich vor schweren Krankheitsverläufen geschützt“, so Drese.

Hintergrund ist, dass in der Altersgruppe 60+ zwar 85 Prozent eine 1. Auffrischungsimpfung erhalten haben, aber nur 21,5 Prozent eine 2. Auffrischungsimpfung. Auch die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Risikogruppen eine 2. Booster-Impfung.

Arbeitsmarkt im September 2022

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt ist trotz steigender Preise und der Sorge vor Energieknappheit insgesamt weiter stabil. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind zu Beginn der Herbstbelebung gesunken. Die Arbeitskräftenachfrage gibt aber auf sehr hohem Niveau leicht nach“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im September: -62.000 auf 2.486.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +21.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent

Im Zuge der beginnenden Herbstbelebung ist die Arbeitslosigkeit im September 2022 gegenüber dem Vormonat gesunken, und zwar um 62.000 auf 2.486.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 14.000 zugenommen. Verglichen mit dem September des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 21.000 höher. Die Anstiege hängen auch mit der Erfassung der arbeitslosen ukrainischen Geflüchteten zusammen. Ohne Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit wäre die Entwicklung deutlich besser ausgefallen. Die Arbeitslosenquote sank von August auf September um 0,2 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahresmonat nicht verändert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im August auf 3,0 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 26.000 gestiegen, was sich mit der zunehmenden Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen erklärt. Die Unterbeschäftigung lag im September 2022 bei 3.251.000 Personen. Das waren 51.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. September für 44.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Juli 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 99.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit war die Inanspruchnahme von konjunktureller Kurzarbeit weiter rückläufig.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lassen weiter einen Aufwärtstrend erkennen, der aktuell jedoch schwächer wird. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im August 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat geringfügig um 4.000 gesunken. Mit 45,60 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 501.000 höher aus.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Juni auf Juli 2022 um 16.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Juli nach Hochrechnungen der BA um 598.000 auf 34,33 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,36 Millionen Personen hatten im Juli 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 140.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,18 Millionen ausschließlich und 3,18 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht ausschließlich auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Die Nachfrage nach neuem Personal hat im September erkennbar nachgelassen, bewegt sich aber weiter auf hohem Niveau. So waren 873.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 74.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen gegenüber dem Vormonat um 11.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im September 2022 um 2 auf 132 Punkte.

698.000 Personen erhielten im September 2022 Arbeitslosengeld, 51.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im September bei 3.809.000. Gegenüber September 2021 war dies ein Anstieg um 110.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Tag des Flüchtlings

Mehr Asylanträge in M-V

Schwerin – Anlässlich des bundesweiten Tags des Flüchtlings am heutigen 30. September setzt sich die Integrationsbeauftragte des Landes, Jana Michael, für ein weltoffenes und solidarisches Mecklenburg-Vorpommern ein. „Viele Menschen suchen auch in unserem Land Schutz und benötigen Unterstützung und Orientierung“, so Michael.

Zuletzt ist die Zahl der Asylanträge in Mecklenburg-Vorpommern wieder gestiegen. Michael: „Waren es im ersten Halbjahr des letzten Jahres noch 1.235 Anträge, so sind es dieses Jahr im gleichen Zeitraum bereits 1.892.“ Hinzu kämen über 23.000 registrierte Personen, die seit Beginn des russischen Angriffskrieges aus der Ukraine nach MV geflüchtet sind.

„Diese Zahlen sind ein Ausdruck der unsicheren weltpolitischen Lage“, so die Integrationsbeauftragte. Denn diese Entwicklung decke sich mit dem globalen Bild. „Mehr als 100 Millionen Menschen sind nach Schätzungen der Vereinten Nationen weltweit auf der Flucht – eine Zahl, die man sich in ihrer Größenordnung nur schwer vorstellen kann. Doch egal vor welchem Konflikt sie fliehen und woher sie zu uns nach Mecklenburg-Vorpommern kommen: Diese Menschen haben unseren Schutz und unseren Respekt verdient.“

Der bundesweite Tag des Flüchtlings wird traditionell am letzten Freitag der Interkulturellen Woche (IKW) begangen, und das nicht ohne Grund. Jana Michael: „Im Rahmen vielzähliger Veranstaltungen und Angebote ermöglicht es die IKW, Themen wie Flucht und Asyl der breiten Öffentlichkeit greifbar zugänglich zu machen und mehr voneinander zu erfahren.“

Mit Blick auf die Ängste und Sorgen, die momentan angesichts der weltpolitischen Krisen und der Preissteigerungen viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern bewegen, appelliert die Integrationsbeauftragte an die Bevölkerung: „Schuld an der aktuellen Entwicklung haben nicht die Geflüchteten, die in großer Not und oft unter Gefahr für das eigene Leben zu uns gekommen sind. Deshalb wünsche ich mir zum Ende der Interkulturellen Woche und zum Tag des Flüchtlings vor allem eines: Solidarität statt Spaltung.“

Weltherztag

Weltherztag will für die Gefahr von Herzinfarkt durch Fettstoffwechselstörungen sensibilisieren

Schwerin – 4.856 akute Herzinfarkte wurden im Jahr 2020 in den Krankenhäusern Mecklenburg-Vorpommerns behandelt. „Durch Prävention und Aufklärung und das frühzeitige Erkennen der Herzinfarkt-Anzeichen hätte es in vielen Fällen gar nicht so weit kommen müssen“, verdeutlicht Gesundheitsministerin Stefanie Drese zum Weltherztag am 29. September, der in diesem Jahr auf die Notfallsituation Herzinfarkt aufmerksam machen will.

Der Weltherztag ist eine Initiative der World Heart Federation (WHF), in der sich die Herzstiftungen und kardiologischen Fachgesellschaften von mehr als 100 Ländern zusammengeschlossen haben. Die Deutsche Herzstiftung legt ihren Fokus unter dem diesjährigen Motto “Herzinfarkt: Vorbeugen ist nicht schwer!” dabei auf die Prävention von Herzinfarkten und die Aufklärung über die Risikofaktoren, wie den noch relativ wenig beachteten Blutfettwert Lipoprotein(a) – kurz Lp(a).

Bei Blutuntersuchungen von vergleichsweise jungen Infarktpatienten stellt sich oftmals heraus, dass der lp(a)-Wert, stark erhöht ist. Diese Erkenntnis hat dafür gesorgt, dass erhöhte Lp(a)-Werte in der Herzmedizin zunehmend als eigenständiger Risikofaktor wahrgenommen werden.

Drese: „Der Weltherztag ist deshalb ein wichtiger Anlass, um sowohl Ärzte als auch die Bevölkerung für die Gefahr von Herzinfarkt und Schlaganfall durch Fettstoffwechselstörungen zu sensibilisieren.“

Die Ministerin verweist zudem darauf, dass die Universitätsmedizin Greifswald einer der sieben Standorte des Deutschen Zentrums für Herz-Kreislauf-Forschung e.V. (DZHK) ist. In Greifswald werden in Kooperation mit anderen Standorten schwerpunktmäßig Forschungsprojekte zur Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und zur Herzinsuffizienz durchgeführt.

„Das DZHK will neue Therapien und Diagnoseverfahren entwickeln, damit es Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen besser geht. Es ist ein starkes Signal für das Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern, dass Greifswald zum DZHK-Verbund gehört. Ziel der DZHK ist es, Ergebnisse aus der Grundlagenforschung zügig und zielgerichtet zum Nutzen von Herzpatientinnen und -patienten zur Anwendung bringen“, so Ministerin Drese.

Mietpreisbremse

Gutachten: Mietpreisbremse in Greifswald und Rostock auch nach 2023 möglich

Schwerin – In Greifswald und Rostock werden die wohnungsmarktpolitischen Instrumente Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze voraussichtlich auch nach 2023 greifen. Den weiterhin angespannten Wohnungsmarkt als Voraussetzung dafür attestiert ein Gutachten des Hamburger „Gewos-Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung“, das Innenminister Christian Pegel heute in den beiden Universitätsstädten vorstellten.

„Die Länder haben die Möglichkeit, Gebiete mit angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, sodass dort mietpreisbegrenzende Regelungen greifen können. Wir haben dies 2018 getan und die Städte Rostock und Greifswald als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ermittelt. Bei neu abzuschließenden Mietverträgen darf die Miete demnach höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Für Rostock wurde des Weiteren die Kappungsgrenze von 20 auf 15 Prozent abgesenkt, sodass bei bereits bestehenden Mietverträgen innerhalb von drei Jahren die Miete nicht um 20, sondern nur um 15 Prozent, maximal aber bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete steigen darf. Diese Regelung gilt seit Februar 2021 ebenso für Greifswald“, erläuterte Christian Pegel.

Mit der Mietpreisbremse werde der Anreiz vermindert, Bestandsmieter zu verdrängen, weil die Mietsteigerung im Wege des Neuabschlusses eines Mietvertrages begrenzt ist. Die Kappungsgrenze hingegen wirke bei Bestandsmietverträgen dämpfend auf mögliche Mieterhöhungen.

„Steigende Nebenkosten und Inflation werden unseren Bürgerinnen und  Bürgern noch lange Zeit viel abverlangen. Da ist es wichtig, dass zumindest die Kaltmieten stabil und berechenbar bleiben. Ich würde es daher sehr begrüßen, wenn die Mietpreisbremse für den immer noch engen

Rostocker Wohnungsmarkt auch über das Jahr 2023 hinaus in Kraft bliebe“, sagte Dr. Chris von Wrycz Rekowski, amtierender Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und fügte hinzu:

„Die Mietpreisbremse ist ein gut austariertes Instrument: Sie verzögert den Anstieg der Mietkosten auf engen Wohnungsmärkten, ohne den Neubau von Mietwohnungen unattraktiv zu machen. Beides ist wichtig, damit die Menschen angemessenen Wohnraum finden und auch bezahlen können.“

Greifswalds Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder sagte: „Wegen des ungebremsten Zuzugs wohnungssuchender Menschen ist der Wohnmarkt in Greifswald trotz zahlreicher Neubauten weiterhin angespannt. Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument, um den Anstieg der Mieten im Rahmen zu halten. Ich unterstütze ausdrücklich die Fortführung dieses bedeutenden Werkzeugs für eine soziale Gestaltung des Wohnungsmarktes.“

Die Verordnung (siehe Anlage), die 2018 in Kraft getreten war, ist auf fünf Jahre befristet und wird im September 2023 auslaufen. Ziel des Gutachtens war zu prüfen, ob die gesetzlichen Grundlagen vorliegen, um die Regelungen fortzuführen. Dafür muss das Land erneut eine Verordnung erlassen.

„Die Mietpreisbremse schafft keinen zusätzlichen Wohnraum. Sie kann aber kurzfristig helfen, die unerwünschten Auswirkungen der erheblichen Preissteigerungen auf angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen. Dies gilt vor allem angesichts der aktuellen schwierigen Situation mit steigenden Preisen in fast allen Lebensbereichen, die besonders Mieter mit kleinen oder mittleren Einkommen treffen“, sagte Minister Christian Pegel und fügte hinzu: „Das Gutachten hat gezeigt, dass in beiden Städten aufgrund der hohen Zahl der Mieterinnen und Mieter, die staatliche Hilfen und/oder ein geringes Einkommen beziehen, in Kombination mit einer geringen Leerstandsquote und einer wachsenden Nachfrage nach Wohnraum angespannte Wohnungsmärkte vorliegen. Mit Hilfe unserer Programme zur Wohnbauförderung werden wir mittel- und langfristig jedoch zu Verbesserungen kommen.“

Eine Mietpreisbegrenzung wurde mit dem 2015 verabschiedeten Mietrechtsnovellierungsgesetz des Bundes ermöglicht, in dem u.a. Regelungen zur zulässigen Miethöhe eingefügt wurden. Mit diesen werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung für die Dauer von höchstens fünf Jahren Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen. In ihnen werden grundsätzlich die Möglichkeiten einer Mieterhöhung bei Wiedervermietung auf eine Höhe begrenzt, die die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Die Einführung einer solchen Mietpreisbegrenzung verhindert, dass Mieterinnen und Mieter aufgrund finanzieller Überforderung keine Möglichkeit erhalten, einen neuen Mietvertrag zu angemessenen Bedingungen abzuschließen.

Die abgesenkte Kappungsgrenze ist ein Instrument, mit dem Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen begrenzt werden können. Vermieter können unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Nach geltendem Recht darf sich die Miete bei einer derartigen Erhöhung innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent erhöhen (Kappungsgrenze). Durch das 2013 in Kraft getretene Mietrechtsänderungsgesetz wurde die Möglichkeit eröffnet, die Kappungsgrenze bei der Anpassung von bestehenden Mietverträgen an die ortsübliche Vergleichsmiete von 20 auf 15 Prozent zu reduzieren. Hierzu werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung Gebiete zu bestimmen, in denen die abgesenkte Kappungsgrenze zeitlich befristet für höchstens fünf Jahre gelten soll.

Die Beurteilung des Wohnungsmarkts erfolgte anhand der Kriterien, die § 556d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgibt. Eine Präsentation zum Gutachten finden Sie hier: www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Bau/wohnen/Mietpreisbremse/

Neubau am Klinikum in Anklam

Anklam – Gesundheitsministerin Stefanie Drese sieht im AMEOS Klinikum Anklam einen festen und wichtigen Bestandteil in der Krankenhauslandschaft Mecklenburg-Vorpommerns. „Deshalb investieren wir als Land massiv an diesem Standort in die Zukunft – für die Menschen in der Region und für eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau“, sagte Drese anlässlich des heutigen Richtfestes des Erweiterungs-Neubaus.

Insgesamt fördert das Gesundheitsministerium das Vorhaben mit 25 Millionen Euro. Die Gesamtkosten des Neubaus inklusive Erstausstattung betragen rund 30 Millionen Euro.

„Die AMEOS Klinik in Anklam steht für eine starke Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum: Sie hat zudem als Arbeitgeber eine hohe Bedeutung in der Region“, sagte Drese in ihrem Grußwort. Mit der Erweiterung des Krankenhauses werden zukünftig die optimale Versorgung der Patienten sowie gute, moderne und effektive Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten sichergestellt, so die Ministerin.

Das Krankenhaus Anklam ist mit 101 Planbetten in den Fachabteilungen Chirurgie, Innere Medizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin und einer Tagesklinik für Psychiatrie und Psychotherapie mit 13 Plätzen im Krankenhausplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesen. Nach Angaben des Krankenhausträgers werden jährlich etwa 400 Babys in Anklam geboren.

Drese: „Besonders froh bin ich darüber, dass der Krankenhausträger am Klinikum Anklam zur bedarfsgerechten Versorgung eine eigene Fachabteilung Kinder- und Jugendmedizin mit 16 Planbetten vorhält, deren Bedingungen sich durch den Einzug in den Neubau erheblich verbessern werden.“

Corona-Auffrischimpfung im Herbst

Schwerin – Mit Verweis auf den jüngsten Beschluss der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfiehlt Gesundheitsministerin Stefanie Drese allen Personen ab 12 Jahren eine COVID-19- Auffrischimpfung (3. Impfung) vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff. Die Booster-Impfung sollte im Regelfall 6 Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung (2. Impfung) oder durchgemachter Infektion erfolgen.

„Primäres Ziel der Corona-Impfung ist weiterhin die Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe“, betonte Drese. Die Ministerin verwies zudem darauf, dass durch das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes auch rechtlich eine Änderung bei der Definition eines vollständigen Impfschutzes vollzogen werde. Danach liegt ab dem 1. Oktober 2022 ein vollständiger Impfschutz nur vor:

  • nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),
  • nach zwei Einzelimpfungen:
    • PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
    • PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER
    • PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein

Drese: „Für viele Menschen ist darüber hinaus eine weitere Auffrischimpfung (4. Impfung) empfehlenswert. So sollten sich Personen ab 60 Jahren, mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, Bewohnende in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sowie Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen sich vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff im Abstand von 6 Monaten zum letzten immunologischen Ereignis (Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion) eine 2. Booster-Impfung verabreichen lassen.“

Bei besonders gefährdeten Personen (z.B. Hochbetagte, Personen mit Immundefizienz) kann es nach Ansicht der STIKO sinnvoll sein – abhängig von den bisherigen Antigenkontakten (Impfungen und Infektionen) – nach dem 4. Ereignis (z.B. 2. Auffrischimpfung) noch eine weitere (d.h. eine 5.) Impfstoffdosis zu verabreichen. Auch hierfür gilt der 6-Monatsabstand zur letzten Impfung oder Infektion. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und des individuellen Erkrankungsrisikos mit ärztlicher Beratung getroffen werden.

Auch gesunden Personen unter 60 Jahren mit drei immunologischen Ereignissen (Impfung oder Infektion) rät Drese mit dem Hausarzt bzw. der Hausärztin zu besprechen, ob eine 2. Auffrischimpfung sinnvoll ist. „Vor allem, wenn die letzte Impfung schon viele Monate zurückliegt, kann das eine wichtige Schutzmaßnahme für den kommenden Herbst und Winter sein“, so Drese.

Generell gilt, in den Arztpraxen und den Impfstützpunkten steht genügend Impfstoff für alle bereit. Eine aktuelle Übersicht zu den Sonderimpfaktionen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es unter www.mv-corona.de/impfaktion.

M-V schlägt Energiepreisdeckel vor

Meyer: Konkrete Entlastung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat zusammen mit Teilnehmern des Landesenergiegipfels in der Diskussion um die Begrenzung von Energiepreissteigerungen ein eigenes Modell entwickelt.

„Wir wollen konkret, dass ein Energiepreisdeckel zur Begrenzung von Energiepreissteigerungen für Gas, Strom und Wärme bundesweit eingeführt wird. Dieser würde einen wichtigen Beitrag für mehr Planungssicherheit und bezahlbare Energiepreise der privaten Haushalte und der Unternehmen leisten. Ziel ist es dabei, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft zu entlasten. Die Einführung des Energiepreisdeckels schafft darüber hinaus einen Anreiz zum Energiesparen. Wir legen einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung auf den Tisch“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Freitag.

Für private Haushalte soll für den Umfang einer Menge von 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der Bezugsjahre 2019 und 2020 der Energiepreis als Festpreis ausgestaltet werden. Der Energiebezug, der darüber hinausgeht, soll zu Marktpreisen erworben werden. Der Geltungszeitraum sollte zunächst bis zum Ende der Heizperiode 2023/2024 andauern und gegebenenfalls nach einem entsprechenden Monitoring verlängert werden.

Für Unternehmen soll ein ähnlicher Energiepreisdeckel wie für Privathaushalte im Bundesrat vorgeschlagen werden. Angesichts der Sondersituation durch die Corona-Pandemie sollen die Bezugsjahre auf den Zeitraum von 2018 bis 2020 festgesetzt werden. Auch die kommunalen, kulturellen und sozialen Einrichtungen könnten in Anlehnung an die Finanzierung der Unternehmen abgesichert werden.

„Die Stabilisierung der Preise sichert nicht nur die Unternehmen und die Arbeitsplätze, sondern auch die kommunale Daseinsvorsorge insgesamt“, so Meyer weiter.

Wirtschaftsminister Meyer machte abschließend deutlich, dass eine derartige Deckelung der Energiepreise auf Bundesebene und europäischer Eben aktiv begleitet werden muss. „Die explosionsartigen Preissteigerungen gefährden die soziale Sicherheit und die wirtschaftliche Stabilität. Uns ist wichtig, dass die Entlastung der Bürger und Unternehmen unverzüglich forciert wird. Wir brauchen die schnelle Umsetzung eines Energiepreisdeckels“, machte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Energieminister Meyer abschließend deutlich.

Mit der Begrenzung von Energiepreissteigerungen wird sich die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch (28. September) beschäftigen. Darüber hinaus hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern für den 07. Oktober auch einen Entschließungsantrag zur Deckelung des Energiepreises vorbereitet.