Menü Schließen

Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Gründerstipendien

Meyer: Konkrete Unterstützung zum Lebensunterhalt bei Gründungen auf den Weg gebracht – Elternzeit wird berücksichtigt

Schwerin – Vom Wirtschaftsministerium ist die neue Richtlinie  zur Förderung innovativer Unternehmensgründungen durch Beihilfe zum Lebensunterhalt – das so genannte Gründungstipendium – auf den Weg gebracht worden.

„Gründungen, die auf neuartige Produkten oder auch Dienstleistungen basieren, sind oft mit mehr Risiko behaftet als herkömmliche Geschäftsfelder. Die Förderung unterstützt Existenzgründerinnen und Existenzgründer von innovativen Gründungsvorhaben in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Kreativwirtschaft. Dabei geht es konkret um einen Zuschuss zum Lebensunterhalt, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Bei Banken und privaten Geldgebern besteht teilweise Zurückhaltung bei der Unterstützung junger Unternehmen. Das Gründerstipendium setzt hier an, um den Start zu erleichtern. Wir brauchen mehr nachhaltige und innovative Existenzgründungen im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Montag.

Die Richtlinie ist am Montag (11. Juli) im Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2023.

Die Zuwendung wird als Festbetrag in Form einer personengebundenen Beihilfe als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Monat zuzüglich eines monatlichen Zuschusses je unterhaltpflichtigem Kind gewährt.

„Erstmalig berücksichtigt das Förderinstrument die Möglichkeit der Wahrnehmung von Elternzeit. Für die gesamte Dauer der Inanspruchnahme von Elternzeit wird die Zahlung des monatlichen Gründungsstipendiums ausgesetzt“, erläuterte Meyer weiter.

Im Anschluss an die Elternzeit kann mit dem Ziel der Ausschöpfung des Bewilligungszeitraums von 18 Monaten eine verlängerte Restlaufzeit gewährt werden. Die Mittel für die Gründerstipendien stammen aus dem ESF Plus-Programm für die EU-Förderperiode 2021 bis 2027. Vorgesehen ist ein Programmvolumen von zwei Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Des Weiteren gibt es künftig die Möglichkeit der Gewährung eines Gründungstipendiums für gründungswillige Studierende, die während der Inanspruchnahme eines Urlaubssemesters gründen. Gefördert werden können Gründungsvorhaben mit einem hohem Innovationsgehalt. Das Gründungsstipendium wird ab dem Zeitpunkt der Gründung und für die Monate gezahlt, in denen der Gründende dem Gründungsvorhaben vollumfänglich zur Verfügung steht.

Im Falle der Nichtwiederaufnahme des Studiums nach der erfolgten Gründung, kann das Gründungsstipendium für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten gewährt werden. Die Teilnahme der Gründungswilligen an Veranstaltungen zum Thema Gründungen sowie zur Gründungslehre an der jeweiligen Hochschule während des Urlaubssemesters bleibt unbenommen.

Voraussetzung für die Teilnahme am Programm ist, dass eine Projektidee eingereicht wird. Eine Fachjury, die unter anderem aus einer Vertretung des fachlich zuständigen Ministeriums, der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (Bewilligungsbehörde) und der Technologie- Beratungs-Institut GmbH besteht, erteilt ein Votum hinsichtlich der Zuwendungswürdigkeit der eingereichten Projektidee.

Danach kann ein formgebundener Antrag bei der GSA, Schulstraße 1-3, 19055 Schwerin unter Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars eingereicht werden. Die Antragsformulare werden von der Bewilligungsbehörde auf deren Internetseite unter www.gsa-schwerin.de zur Verfügung gestellt.

Die Antragstellung kann im Kontext einer Unternehmensgründung oder innerhalb von 12 Monaten nach der Unternehmensgründung erfolgen. Die Maßnahme richtet sich an natürliche Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern ihren Hauptwohnsitz und den zukünftigen Betriebssitz haben.

Bei der Existenzgründung muss es sich um eine wirtschaftlich tragfähige Vollerwerbsgründung handeln. Die Hauptgeschäftsgrundlage müssen neuartige Produkte oder Dienstleistungen sein. Der Innovationscharakter ist durch die fachliche Stellungnahme einer Hochschule oder einer anderen geeigneten Einrichtung zu bestätigen.

Sommertour unter dem Motto „Gegen Gewalt“

Rostock – Zum Auftakt Ihrer Sommertour ist die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt bei der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking in Rostock und der Landeskoordinierungsstelle CORA zu Besuch gewesen.

„Mir ist es wichtig als Ministerin, Betroffene von Gewalt stärker zu unterstützen. Daher möchte ich mir vor Ort selbst ein Bild machen und mich mit den engagierten Helferinnen und Helfern des Beratungs- und Hilfenetzwerkes im Land austauschen. Dazu gehört die Landeskoordinierungsstelle CORA in Rostock, aber auch die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking ebenfalls in Rostock, wo ich meine Sommertour zum Thema ‚Gegen Gewalt‘ gestartet habe.

Ich begrüße es ausdrücklich, dass gerade heute der Bundesrat über die Position der Bundesländer zur vorgeschlagenen Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt spricht“, sagt Gleichstellungsministerin Bernhardt in Rostock. Die Richtlinie beleuchtet Straftatbestände wie Vergewaltigung, Genitalverstümmelung, unbefugtes Verwenden von intimen Bildern, Cyberstalking sowie das Aufstacheln im Netz zu Hass oder Gewalt. Es werden weitreichende Vorgaben zum Opferschutz und zur Unterstützung Betroffener, beispielsweise mit Hilfetelefonen und Krisenzentren gemacht.

Das EU-weite Ziel soll es sein, den Zugang zur Justiz und zu Unterstützungsleistungen zu verbessern. Der Richtlinienvorschlag beinhaltet auch Vorgaben zur Aus- und Weiterbildung von Personen, die beruflich mit Betroffenen in Kontakt kommen. „Das ist sehr bedeutend, denn wir müssen den Opferschutz und die Gewaltprävention weiter stärken. Jedes Opfer von Gewalt, egal ob Frau, Kind oder Mann, ist ein Opfer zu viel. Wichtig ist auch, die Beratungsstellen im Land bekannter zu machen, damit Betroffene von Gewalt wissen, wo es Hilfe gibt“, so die Gleichstellungsministerin.

„Mit der Beauftragten für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Wenke Brüdgam sind wir gemeinsam dabei, das Beratungs- und Hilfenetz häusliche und sexualisierte Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern zu optimieren. Denn die Vorgaben der Istanbul-Konvention gilt es auch für Mecklenburg-Vorpommern rechtlich bindend umzusetzen. Wir wollen derzeit die Handlungsbedarfe ermitteln und Synergien erschließen. Diese Schritte zur Umsetzung werden wir in den nächsten Wochen mit den Akteurinnen und Akteuren des Hilfenetzes besprechen, denn wir bauen auf ihre Unterstützung“, warb die Ministerin.

„Auf meiner Sommertour werde ich neben dem Beratungs- und Hilfenetzwerk auch das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit besuchen. Die Bewährungshilfe und die Führungsaufsicht sind wichtige Bestandteile für die Gewalt -Prävention. Denn die Arbeit mit den Probandinnen und Probanden nach Verbüßung ihrer Strafen ist mit dem Ziel eines Lebens ohne neue Straftaten ist Opferschutz“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz.

Medizinische Versorgung im ländlichen Raum

Neubukow – Gesundheitsministerin Stefanie Drese nahm heute an der feierlichen Eröffnung des Gesundheits- und Begegnungszentrums in Neubukow (Landkreis Rostock) teil.

Das Gesundheits- und Begegnungszentrum im Zentrum des Ortes hat eine Nutzfläche von rund 1.400 Quadratmetern. Neben einer Hausarztpraxis mit dem Schwerpunkt Altersmedizin sind im dreistöckigen Gebäude mehrere therapeutische Einrichtungen vorhanden, darunter eine Ergotherapie, eine Logopädie, eine Physiotherapie sowie eine psychologische Praxis. Abgerundet wird das umfangreiche Angebot durch einen Pflegedienst, ein Sanitätshaus und ein Bistro, das gleichzeitig als Begegnungsstätte fungieren soll.

„Das ist ein riesiger Gewinn für die medizinische Versorgung im ländlichen Raum. Hier finden die Menschen alles unter einem Dach: eine qualitativ hochwertige Behandlung und Betreuung, tolle Gesundheits- und Fitnesssport-Angebote und soziale Kontakte“, sagte Drese in ihrem Grußwort.

Die Ministerin hatte sich in den vergangenen Jahren für das Projekt eingesetzt. Insgesamt wurde das Gesundheits- und Begegnungszentrum bei einer Gesamtinvestition von etwa 4,2 Millionen Euro mit rund 1,25 Millionen Euro Fördermitteln unterstützt. Dabei kamen 750.000 Euro aus dem LEADER-Landeswettbewerb für Ärztehäuser im ländlichen Raum.

Drese: „Die Initiatoren des Projektes zeigen eindrucksvoll, wie auch im ländlichen Raum wohnortnahe, ambulante Versorgungsstrukturen geschaffen werden können, die für die Bürgerinnen und Bürger in Neubukow und Umgebung eine deutliche Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung bringen.“

Wett­bewerb „Unser Dorf hat Zukunft“

Ummanz – Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus beglückwünscht die Gemeinde Ummanz im Landkreis Vorpommern-Rügen zu ihrem Erfolg: „Alle am 11. Landeswettbewerb 2022 teilnehmenden Gemeinden haben sich als Sieger der Kreiswettbewerbe ihrer Landkreise in überzeugender Qualität und mit einem herausragenden Engagement der Dorfge­meinschaft im Landeswettbewerb bestmöglich präsentiert.

Dabei konnte die Gemeinde Ummanz die Bewertungskommission in besonderer Weise überzeugen. Im Westen Rügens gelegen, errang die Gemeinde Ummanz in der Summe der einzelnen Bewertungsbereiche die höchste Bewertung aller Gemeinden und erzielte ihre besten Ergebnisse in den Bereichen soziales und kulturelles Leben, Baugestaltung und -entwicklung sowie Grüngestaltung. Zu ihrem Sieg im Landeswettbewerb und dem damit verbundenen großartigen Erfolg beglückwünsche ich deshalb die Gemeinde Ummanz sehr herzlich.

Große Anerkennung ist aber auch allen anderen Gemeinden für ihre Teilnahme am Wettbewerb auf Landesebene zu zollen, hier besonders den zweit- und drittplatzierten Gemeinden Jabel und Grambow. Ich freue mich darauf, alle Gemeinden beim Abschlussfest im September dieses Jahres in der Gemeinde Ummanz begrüßen zu dürfen. An dieser Stelle gilt mein Dank auch der hoch engagierten und motivierten Bewertungskommission, die maßgeblich zum Gelingen des Wettbewerbes beitrug“, so Minister Backhaus.

Die fachkompetente Bewertungskommission, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Architekten­kammer, des Landkreistages, des Städte- und Gemeindetages, des Landschaftspflegeverbandes Mecklenburger Endmoräne e.V. sowie des Wirtschafts-ministeriums MV zusammensetzte, besuchte in den vergangenen Wochen, die am Landeswettbewerb 2022 teilnehmenden Gemeinden und bewertete sie anhand von einheitlichen Kriterien in mehreren Einzel­bereichen.

Jede Gemeinde präsentierte sich dabei der Bewertungskommission über einen Zeitraum von drei Stunden. Die Gemeinden haben durch ihre interes­santen und vielfältigen Präsentationen zu einer sehr emotionalen, spannenden Wettbewerbsatmosphäre beigetragen. Diese Emotionalität spiegelt sich auch in der großen Stärke aller Gemeinden wieder – nämlich in ihrer ausgeprägten Sozialkompetenz.

Nach der abschließenden Bewertungsberatung der Jury am vergangenen Wochenende ist nun folgendes Ergebnis des 11. Landeswettbewerbes 2022 „Unser Dorf hat Zukunft“ bekanntzugeben:

–           Platz 1:           Gemeinde Ummanz (Landkreis Vorpommern-Rügen)

–           Platz 2:           Gemeinde Jabel (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)

–           Platz 3:           Gemeinde Grambow (Landkreis Nordwestmecklenburg)

Teilgenommen hatten am nun abgeschlossenen Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2022 die Sieger der Kreiswettbewerbe 2021.

–           Landkreis Ludwigslust-Parchim:                            Gemeinde Barnin

–           Landkreis Vorpommern-Greifswald:                     Gemeinde Ferdinandshof

–           Landkreis Nordwestmecklenburg:                        Gemeinde Grambow

–           Landkreis Rostock:                                               Gemeinde Groß Wokern

–           Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:            Gemeinde Jabel

–           Landkreis Vorpommern-Rügen:                            Gemeinde Ummanz

Minister Backhaus ergänzt: „Auch wenn bei Wettbewerben kurzfristig immer der Sieger im Vordergrund und damit im Fokus des öffentlichen Interesses steht, ist für alle am Landeswettbewerb teilnehmenden Gemeinden der langfristige, schon allein aus der Teilnahme resultierende Gewinn von großer Bedeutung. In Zeiten pandemiebedingter und kriegsbedingter Konfliktsituationen partizipieren nicht nur die Gemeinden selbst vom inneren Zusammenhalt und der Anerkennung ihrer Leistung, sondern auch alle übrigen Menschen im Land.

Der Dorfwettbewerb ist ein starkes Zeichen dafür, was jeder Einzelne für die Entwicklung der Gemeinschaft beitragen kann – und hierbei zählt auch die kleinste Tat. Ich freue mich sehr über diesen gelungenen Landeswettbewerb und möchte an dieser Stelle auch einmal allen Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land Dank dafür sagen, die jeden Tag manch kleinere oder auch größere Herausforderung in unterschiedlichsten Lebenslagen für sich selbst, aber auch für die Gemeinschaft meistern.“

Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ wird in Mecklenburg-Vorpommern seit 1991 ausgetragen, bundesweit seit 1961. Damals noch unter dem Titel „Unser Dorf soll schöner werden“. Der Wettbewerb bietet den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gemeinden in den ländlichen Räumen Gelegenheit, sich und ihr Dorf zu präsentieren sowie sich dem Wettbewerb mit anderen Dörfern und Gemeinden zu stellen. Ein starker Fokus liegt bei der Bewertung im Wettbewerb dabei auf ehrenamtlichen und gemeinschaftlichen Aktivitäten in den teilnehmenden Dörfern.

Bewertungsbereiche im Landeswettbewerb 2022 waren:

  • Entwicklungskonzepte, wirtschaftliche Initiativen und Verbesserung der Infrastruktur
  • Soziales und kulturelles Leben
  • Baugestaltung und -entwicklung
  • Grüngestaltung
  • Gesamteindruck des Dorfes

Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus hatte im Januar 2021 in Mecklenburg-Vorpommern den Startschuss für die Durchführung des Wettbewerbs, der über die drei Ebenen Kreiswettbewerb, Landeswettbewerb und Bundeswettbewerb führt, gegeben. Nach den Wettbewerben auf Ebene der Landkreise ist nun auch der Wettbewerb auf Landesebene abgeschlossen. Die Siegergemeinde im Landeswettbewerb wird in der Abschlussveranstaltung im Herbst 2022 von Minister Backhaus vor Ort ausgezeichnet. Sie vertritt danach auch Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2023 beim Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“.

Vorbereitung auf Corona-Herbst

Gesundheitsministerkonferenz fordert effektive und rechtssicher handhabbare Befugnisse im Infektionsschutzgesetz

Schwerin – Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder trafen sich heute zu einer Video-Sonderkonferenz. Hauptthema war dabei die aus Sicht der Länder notwendige Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

„Um gut und lageangepasst auf die erwartete Infektionswelle im Herbst vorbereitet zu sein, brauchen wir einen schnellstmöglichen Entwurf zur Änderung des IfSG, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese das Ansinnen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Der Bund müsse zügig die notwendigen Schritte und Maßnahmen ergreifen und die Länder hierbei angemessen beteiligen, so Drese.

In einem einstimmigen Beschluss sprach sich die GMK für Basismaßnahmen im Herbst und Winter aus. „Wenn die Lage es erfordert, gehören dazu die Möglichkeit einer Maskenpflicht und von Abstandsgeboten in Innenräumen, die Möglichkeit von Testpflichten insbesondere für Einrichtungen mit vulnerablen Personen, für infektionsgefährdete Gemeinschaftseinrichtungen und für Schulen“, so Drese.

Falls die Basismaßnahmen nicht ausreichen, sollen die Länder nach Ansicht der GMK weitere Eindämmungsmaßnahmen ergreifen können, wie etwa Zugangsbeschränkungen, die Vorlage von Immunitäts- und Testnachweisen und Personenobergrenzen.

Drese: „Wichtig ist gleichzeitig jedoch, dass alle Pandemiemaßnahmen der Länder stets die Folgen in den Blick nehmen und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen.“

Für eine erfolgreiche Impfkampagne im Herbst bittet die GMK alle befassten Gremien, zeitnah Klarheit hinsichtlich der Notwendigkeit von weiteren Auffrischungsimpfungen (4. Impfung) zu schaffen und entsprechende Empfehlungen abzugeben. Zudem wird vom Bund erwartet, ausreichend COVID-19-Impfstoff (inkl. angepasstem Varianten-Impfstoff) zu beschaffen sowie die planbare und transparente Verteilung sicherzustellen.

„In die Vorbereitungen einer neuen Impfkampagne sollten zudem Influenza und Pneumokokken für vulnerable, insbesondere ältere Personengruppen einbezogen werden“, sagte Drese. Dazu gehöre weiterhin die Sicherstellung von ausreichend Medikamenten zur Therapie von COVID-19.

F e r i e n j o b s

Schutz von Jugendlichen muss an erster Stelle stehen

Schwerin – Viele Tausend Jugendliche verdienen sich in den Ferien zusätzliches Geld dazu. Anlässlich des Ferienstarts in Mecklenburg-Vorpommern appelliert Sozialministerin Stefanie Drese an Arbeitgeber:innen, Jugendliche und Eltern, die rechtlichen Vorgaben für die Ferienarbeit einzuhalten.

Drese: „Es ist absolut begrüßenswert, wenn junge Menschen bereit und motiviert sind, in den Ferien ihr eigenes Geld zu verdienen. Der Schutz der Jugendlichen bei der Arbeit muss aber immer an erster Stelle stehen.“

Der Kinder- und Jugendarbeitsschutz ist im Jugendarbeitsschutzgesetz verankert. Das Gesetz gibt vor, ab welchem Alter, in welchem Umfang und in welchen Tätigkeitsbereichen Jugendliche einer Arbeit nachgehen dürfen.

„Schwere körperliche Arbeiten können nachhaltig negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Jugendlichen haben. Deshalb dürfen sie nicht von jungen Menschen ausgeführt werden“, erläutert Drese. Gleiches gelte für Berufe, die ein erhöhtes Unfallrisiko aufweisen oder Arbeitszeiten, die nicht vereinbar mit dem Alter der Jugendlichen sind, erforderten.

Grundsätzlich dürfen junge Menschen ab dem 15. Lebensjahr bis zu vier Wochen im Jahr, innerhalb der Schulferien arbeiten. Die Arbeitszeit darf dabei 40 Stunden zwischen den Zeiten 6 bis 20 Uhr in der Woche nicht überschreiten. 16-Jährige dürfen unter bestimmten Umständen auch bis 23 Uhr arbeiten.

Schwerpunkte für den Schwimmunterricht

Oldenburg: nichts unversucht lassen, damit alle Kinder schwimmen lernen

Schwerin – Die Konzept-Inhalte für den Schwimmunterricht an Grundschulen sind in trockenen Tüchern: Der Landtag hat der fraktionsübergreifenden Initiative zugestimmt.

Bildungsministerin Simone Oldenburg hatte Anfang Juni gemeinsam mit den Landtagsfraktionen von SPD, DIE LINKE, CDU, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN Schwerpunkte vorgelegt.

„Dass ein Anliegen so überlebenswichtig ist, zeigt doch, dass hier fraktionsübergreifend an einem Strang gezogen wird. Das wird die Voraussetzungen dafür schaffen, dass in Mecklenburg-Vorpommern künftig jedes Kind die Grundschule als sicherer Schwimmer verlassen kann“, betont Bildungsministerin Oldenburg.

Schulschwimmen soll in Mecklenburg-Vorpommern als flächendeckendes Angebot an allen Grundschulen gewährleistet werden. Vorgesehen sind unter anderem mehr einwöchige Kompaktkurse, zusätzliches Personal und ergänzende Sommerkurse.

Neben den Lehramtsstudierenden für das Fach Sport sollen künftig auch alle anderen Lehramtsstudierenden die Möglichkeit haben, zu Schwimmlehrkräften ausgebildet zu werden.

Grundkompetenzen sollen Kinder schon im Vorschulalter erlernen. Dazu wird geprüft, ob die „Wassergewöhnung“ einen festen Bestandteil in der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher einnehmen kann.

Kostenlose Bürgertests nach wie vor möglich

Ministerin appelliert auch an eigene Verantwortung

Schwerin – Der Bund hat die Verordnung zum Anspruch auf Testung über den 30. Juni hinaus verlängert und aktualisiert. Danach ist die kostenlose Bürgertestung auf das Coronavirus ab sofort an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Die neue Verordnung sieht vor, dass unter anderem Bewohnende, Betreute, Behandelte und Besuchende in medizinischen und -Pflegeeinrichtungen, Kinder unter 5 Jahren, Haushaltsangehörige von Infizierten sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, kostenlose Schnelltests in Teststationen in Anspruch nehmen können.

Erkrankte mit Covid19-typischen Symptomen sollten zum Arzt/ zur Ärztin gehen und dort einen kostenlosen Test machen lassen.

„Die bestehenden Testmöglichkeiten sind ein wichtiges Instrument, um Infektionen zu erkennen und andere Menschen vor einer Ansteckung zu schützen. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass Menschen mit typischen Symptomen oder Betreuende und Besuchende von vulnerablen Gruppen weiterhin kostenlose Tests nutzen können,“ betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese.

Menschen, die am Tag der Testung sonstigen Kontakt mit einer vulnerablen Person (dazu zählen Menschen mit Vorerkrankung, Menschen ab 60 Jahren) haben und Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen, haben künftig Anspruch auf einen 3-Euro-Bürgertest. Dies gilt auch, wenn die Corona-Warn-App ein erhöhtes Risiko anzeigt.

Von einer anlasslosen Testung in einer Teststation oder medizinischen Einrichtung rät das Bundesministerium für Gesundheit ab.

Drese betonte, dass nach wie vor aber auch Selbsttests, die Jede und Jeder zu Hause durchführen kann, ein wichtiges Schutzinstrument sind: „Gerade angesichts der steigenden Infektionszahlen sollten wir vor allem mit Blick auf Risikogruppen verantwortungsbewusst mit der Situation umgehen. Auch Selbsttests helfen, Infektionen zu erkennen. Bei Vorlage eines positiven Selbsttests ist der PCR-Test kostenlos und schafft so Gewissheit,“ so Drese.