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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Berufsfeuerwehr Neubrandenburg

Kein nachweislich erhöhtes Risiko für Krebserkrankungen

Neubrandenburg – Die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg erkranken statistisch gesehen nicht deutlich häufiger an Krebs, als andere Berufstätige – dies zeigt eine Analyse der Krebsinzidenz und -sterblichkeit im Auftrag des Gesundheitsministeriums in Mecklenburg-Vorpommern. Am heutigen Freitag stellten Gesundheitsministerin Stefanie Drese, Neubrandenburgs Oberbürgermeister Silvio Witt, Studienleiter an der Universitätsmedizin Greifswald Prof. Dr. med. Wolfgang Hoffmann sowie der Leiter der Berufsfeuerwehr Neubrandenburg Frank Bühring die Studienergebnisse vor.

Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport: „Krebserkrankungen in der Feuerwehr sind aufgrund der besonderen Berufsrisiken ein wichtiges Thema. Deshalb ist es gut, dass die durchgeführte Analyse die wissenschaftliche Datenlage dahingehend erweitert und wir mehr Aufmerksamkeit für die Gesundheit der Einsatzkräfte schaffen.“

In den vergangenen Jahren hatten international und national durchgeführte Studien Zusammenhänge zwischen der Ausübung des Feuerwehrberufs und dem Auftreten von bestimmten Krebserkrankungen aufgezeigt.

Im Fall der Analyse unter den Einsatzkräften in Neubrandenburg sei dieser Zusammenhang statistisch nicht deutlich geworden, erklärte Prof. Dr. med. Wolfgang Hoffmann, Leiter der Studie, Universitätsmedizin Greifswald: „Insgesamt konnten wir Daten von 100 Feuerwehreinsatzkräften in die Auswertung einbeziehen. In der Analyse konnte kein statistisch signifikant höheres Risiko für eine Krebserkrankung oder damit einhergehende Todesfälle bei den Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr Neubrandenburg festgestellt werden. Jedoch zeigte sich eine Tendenz für ein höheres Risiko für Blasen- und Prostatakrebs.“

Insgesamt seien fünf Todesfälle an Krebs im Beobachtungszeitraum zwischen 1990 bis 2018 ermittelt worden, so Hoffmann. Die Zahlen lägen insgesamt nicht über denen der Vergleichsgruppen.

Hoffmann betonte, dass die Ergebnisse zur Krebsinzidenz nicht pauschal auf alle Beschäftigten im untersuchten Zeitraum übertragen werden könnten, da 30 Einsatzkräfte nicht an der Studie teilgenommen hätten.

Für den Vergleich wurde die Bevölkerung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und aus ganz Mecklenburg-Vorpommern herangezogen, wobei die Alters- und Geschlechtsverteilung der Feuerwehreinsatzkräfte berücksichtigt wurde. Anhand von detaillierten Fragebögen konnten die Wissenschaftler:innen Defizite im Bereich der persönlichen Schutzausrüstung sowie der Arbeitsschutzmaßnahmen zu Zeiten der ehemaligen DDR identifizieren.

Silvio Witt, Oberbürgermeister der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg: „Wir nehmen die Sorgen und möglichen Risiken rund um die Gesundheit unserer Kammeraden bei der Feuerwehr sehr ernst. In den vergangenen 30 Jahren hat sich die Ausrüstung der Feuerwehren stark verbessert. Allein in Neubrandenburg haben wir in den vergangenen Jahren mehrere hunderttausend Euro zusätzlich in die Ausrüstung und die Gebäude unserer Feuerwehr investiert.“

Die Feuerwehr in Neubrandenburg begrüßt den offensiven Umgang mit der Problematik.

Frank Bühring, Leiter der Berufsfeuerwehr Neubrandenburg: „Schon beim Neubau der Feuerwache 1998 bis 2001 wurden wichtige Anregungen zur Gesundheitsförderung unserer Feuerwehrleute berücksichtigt. Seitdem werden fortlaufend weitere Maßnahmen umgesetzt. So wird derzeit die Wäscherei in die alte Leitstelle verlagert, um nach einem Einsatz keine kontaminierte Schutzkleidung durch das Gebäude zu transportieren. Außerdem erfolgen regelmäßig Schulungen zur Kontaminationsvermeidung und Einsatzstellenhygiene. Es gibt immer etwas zu verbessern, aber wir sind in Neubrandenburg auf einem guten Weg.“

Die Ministerin bekräftigte, dass es auch weiterhin notwendig sei, die Gesundheit der Feuerwehrkräfte im Land durch präventive Maßnahmen wie eine gute Ausrüstung und umfassenden Arbeitsschutz bestmöglich zu schützen.

Um weitere Erkenntnisse zu erlangen, kündigte Drese an, die Ergebnisse in der untersuchten Kohorte in einigen Jahren erneut mit den Daten des Krebsregisters abgleichen zu lassen.

Im Juni 2020 wurde das Institut für Community Medicine (ICM) der Universitätsmedizin Greifswald vom Gesundheitsministerium in Mecklenburg-Vorpommern beauftragt, das Auftreten von Krebserkrankungen bei der Berufsfeuerwehr Neunbrandenburg zu untersuchen. Vorangegangen waren mehrere Medienberichte, denen zufolge auffällig viele Berufsfeuerwehrkräfte in Neubrandenburg an Krebs erkrankten.

Neue Krebsbratungsstelle in Greifswald

Gesundheitsministerin Drese begrüßt Ausbau ambulanter psychosozialer Versorgungsstrukturen

Greifswald – Heute besuchte Gesundheitsministerin Stefanie Drese die zweite Krebsberatungsstelle der Krebsgesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Greifswald. Die Beratungsstelle bietet eine umfassende psychosoziale Versorgung von Betroffenen und ihren Angehörigen.

Drese: „Krebserkrankungen zählen in Deutschland nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen zur häufigsten Todesursache. Allein bei uns im Land erkranken jedes Jahr mehr als 11.000 Frauen und Männer neu an Krebs. Für sie und ihre Angehörigen ist die Krebsdiagnose ein erschütternder Moment. Es ist deshalb wichtig, dass wir in die ambulanten Krebsberatungsangebote weiter ausbauen. Ich bin froh, dass nach Rostock bei uns im Land mit Greifswald nun schon die zweite Beratungsstelle eröffnet hat.

Das Team in der Beratungsstelle besteht aus je einer Psychologin, Sozialpädagogin und koordinierenden Assistenzkraft. Die Beratung zielt auf die Wiederherstellung des psychischen Gleichgewichts und der Verbesserung der Lebensqualität. Um dies zu erreichen, werden im Beratungsprozess Strategien zur Krankheitsbewältigung und Angstreduktion entwickelt. „Weiterhin helfen die Beraterinnen beim Ausfüllen von Anträgen wie z.B. für Rehabilitationsmaßnahmen oder zum Grad der Pflege und Behinderung“, erklärt Prof. Ernst Klar, Geschäftsführer der Krebsgesellschaft M-V.

Ebenso wie bei der ersten Beratungsstelle in Rostock ist es das erklärte Ziel der Krebsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V., viele Menschen zu erreichen und ein Angebot in der Fläche zu schaffen. „Wir freuen uns deshalb sehr, dass es gelungen ist, jetzt ein zweites Team zu etablieren, das von Greifswald aus den östlicheren Bereich unseres Bundeslandes versorgt!“, betont Prof. Christian Junghanß, Vorsitzender der Krebsgesellschaft M-V.

Von Greifswald aus werden Außenstellen angefahren, um Ratsuchende möglichst wohnortnah zu erreichen. Aktuell handelt es sich um Stralsund, Neubrandenburg und Loitz, weitere sind in Planung.

Die Ministerin bekräftigte bei ihrem Besuch, dass die Landesregierung die Etablierung weiterer Krebsberatungsstellen entsprechend unterstütze und fördere. Der Aufbau eines dritten mobilen Krebsberatungsteams sei noch in diesem Jahr geplant, wobei der genaue Standort aber noch nicht feststehe.

Die deutsche Gesundheitspolitik räumt der Krebsbekämpfung seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert ein. Im Nationalen Krebsplan, der zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, sowie im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes sind die Finanzierung und Förderung von Krebsberatungsstellen geregelt worden. Getragen werden sie unter geringer Selbstbeteiligung der Krebsgesellschaften von den Krankenkassen und den Ländern und Kommunen.

Die Krebsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. wurde seit 2018 mit dem Aufbau von Strukturen der ambulanten Krebsberatung im Rahmen eines Förderprojektes durch das Gesundheitsministerium beauftragt.

Impfung gegen Masern

Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen Masern

Karlsruhe – Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die Pflicht zum Auf- und Nachweis einer Masernimpfung sowie über die bei Ausbleiben des Nachweises eintretende Folgen richten, wie etwa das Verbot, Kinder in bestimmten Einrichtungen zu betreuen.

Die Zurückweisung erfolgt allerdings mit der Maßgabe einer verfassungskonformen Auslegung, die an die zur Durchführung der Masernimpfung im Inland verfügbaren Impfstoffe anknüpft. Stehen – wie derzeit in Deutschland – ausschließlich Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung, ist § 20 Abs. 8 Satz 3 IfSG verfassungskonform so zu verstehen, dass die Pflicht, eine Masernimpfung auf- und nachzuweisen, nur dann gilt, wenn es sich um Kombinationsimpfstoffe handelt, die keine weiteren Impfstoffkomponenten enthalten als die gegen Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken.

Die Beschwerdeführenden sind jeweils gemeinsam sorgeberechtigte Eltern sowie ihre minderjährigen Kinder, die kommunale Kindertagesstätten besuchen oder von einer Tagesmutter mit Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) betreut werden sollten. Sie wenden sich im Wesentlichen gegen die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, die eine solche Betreuung lediglich dann gestatten, wenn die betroffenen Kinder gegen Masern geimpft sind und diese Impfung auch nachgewiesen wird.

Die angegriffenen Vorschriften berühren sowohl das die Gesundheitssorge für ihre Kinder umfassende Grundrecht der beschwerdeführenden Eltern aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) als auch und vor allem das durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Grundrecht der beschwerdeführenden Kinder auf körperliche Unversehrtheit. Beide Grundrechtspositionen sind hier in spezifischer Weise miteinander verknüpft.

Sowohl die Eingriffe in das Elternrecht als auch die in die körperliche Unversehrtheit sind unter Berücksichtigung der verfassungskonformen Auslegung verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht hat der Gesetzgeber dem Schutz durch eine Maserninfektion gefährdeter Menschen den Vorrang vor den Interessen der beschwerdeführenden Kinder und Eltern eingeräumt.

Corona-Landesverordnung verlängert

Schwerin – In der heutigen Kabinettssitzung hat die Landesregierung eine weitere Verlängerung der Corona-Landesverordnung um vier Wochen bis zum 16. September beschlossen. Gesundheitsministerin Stefanie Drese kündigte an, die Entscheidungen auf Bundesebene für Anpassungsvorschläge abwarten zu wollen.

Drese: „Für die nächsten Wochen halten wir angesichts der nach wie vor hohen Inzidenzen und der Auslastung der Intensivstationen an den Basisschutzmaßnahmen fest. Maßgeblich für mögliche Anpassungen sind auch die Regelungen im neuen Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene. Wir begleiten den Entscheidungsprozess und warten das Ergebnis ab.“

Weiterhin gelten somit die Basisschutzmaßnahmen wie das Tragen einer Maske in öffentlichen Verkehrsmitten sowie medizinischen und Pflegeeinrichtungen und 3G-Zugangsregelung für den Zugang zu Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Eine Maskenpflicht besteht über die Pflege und Soziales Corona-Verordnung ebenfalls weiterhin für Besuchspersonen und Personal in Pflegeeinrichtungen, Tagesgruppen und besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen.

Insbesondere vor dem Hintergrund der hochansteckenden Omikron-Variante sei es wichtig, die Maskenpflicht in den beschriebenen Einrichtungen beizubehalten und die Bewohner und Patienten vor einer Ansteckung zu schützen, so Drese.

Warnungen für Badegewässer

Gesundheitsministerium spricht vorsorglich Warnungen für Badegewässer rund ums Stettiner Haff aus

Schwerin – Anlässlich der aktuellen Entwicklungen des Fischsterbens in der Oder warnt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport MV davor, in den betroffenen Regionen baden zu gehen. Gesundheitsministerin Stefanie Drese: „Zum jetzigen Zeitpunkt können wir gesundheitliche Risiken beim Kontakt mit dem Wasser nicht ausschließen. Deshalb empfiehlt es sich, dass Menschen und Tiere auf das Baden an den ausgewiesenen Stellen verzichten bis weitere Erkenntnisse vorliegen.“

Das Ministerium für Gesundheit, Soziales und Sport hat die Aufsicht für die Überwachung der Badegewässer in Mecklenburg-Vorpommern. Dazu erklärt die Ministerin: „Die Situation ist sehr beunruhigend. Wir kontrollieren derzeit alle Wasserproben akribisch auf Verunreinigungen und stehen in engem Austausch mit den Behörden vor Ort und dem Umweltministerium. Alle aktuellen Warnungen finden Einheimische und Gäste in der Online-Badewasserkarte.“

Die Badewasserqualität wird koordinierend vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) hinsichtlich mikrobiologischer Parameter wie Escherichia coli, Intestinale Enterokokken oder Blaualgen untersucht. Jedoch überprüft das LAGuS eigene Badewasser-Proben nicht auf chemische Verunreinigungen. Dies übernimmt das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie.

Für folgende Badestellen gelten die Warnungen aktuell:

  • Stettiner Haff, Altwarp Dorf
  • Stettiner Haff, Altwarp Siedlung
  • Stettiner Haff, Bellin (Badeverbot gilt grundsätzlich, unabhängig vom aktuellen Geschehen)
  • Stettiner Haff, Grambin
  • Stettiner Haff, Mönkebude
  • Stettiner Haff, Ueckermünde
  • Stettiner Haff, Vogelsang
  • Neuwarper See, Rieth

Die zahlreichen Badestellen in Mecklenburg-Vorpommern werden auf der Website badewasser-mv.de detailliert vorgestellt und Warnungen veröffentlicht. Die Anwendung ist auch als App unter „Badewasser-MV“ im Apple Store oder im Google Play Store zum Download verfügbar.

Weitere Informationen sind zudem auf der Internetseite des Sozialministeriums einsehbar. Die Informationen werden stetig aktualisiert.

Corona: 9-Punkte-Plan für MV

3. Sitzung des Corona-Expertenrats zur Herbst-Winter-Vorbereitung

Schwerin – Drese: „In der heutigen Sitzung konnten wir mit den Expertinnen und Experten wichtige Fragstellungen besprechen und Hinweise aufnehmen. Ein gutes Grundgerüst steht bereits. Jedoch – und das stellte sich in der Sitzung heraus – sind noch einige Fragen offen, die seitens der Bundesgesetzgebung geklärt werden müssen. Daher haben wir uns entschieden, eine weitere Konferenz in der kommenden Woche einzuberufen.“

Im Ergebnis solle die Strategie auf einem 9-Punkte-Plan basieren, der die Handlungsgrundlagen für Mecklenburg-Vorpommern für den Umgang mit der Pandemie festschreibt, teilte Drese mit.

Die Beratungen heute thematisierten unter anderem die möglichen Kriterien zur Überwachung und Lagebewertung der pandemischen Situation, bundeseinheitlich sowie auch speziell in Mecklenburg-Vorpommern.

„Für die Bewertung der pandemischen Lage müssen wir künftig mehrere Faktoren einbeziehen. Allein die gemeldeten Ergebnisse von PCR-Tests sind nicht aussagekräftig genug. Deshalb prüfen wir derzeit unter anderem die Möglichkeit, die Erfassung von Corona-Infektionen über ein Stichprobensystem auch in Arztpraxen zu etablieren,“ so Drese.

Angesichts der sicherheits- und energiepolitischen Krisen weltweit sei es umso wichtiger, Risiken in Zusammenhang mit dem Coronavirus zu minimieren.

Drese: „Hierzu zählt, dass wir die Pandemie-Situation gut im Blick haben, sie besser einschätzen und gegebenenfalls zügig notwendige Schutzmaßnahmen ergreifen können. Dies wird nur möglich sein durch Umsichtigkeit und eine zielgerichtete, transparente und verlässliche Rechts- und Handlungsgrundlage.“

Der finale 9-Punkte-Strategieplan für Mecklenburg-Vorpommern soll in Kürze dem Landeskabinett vorlegt werden.

„Ich bin hoffnungsvoll, dass wir mit dem neuen Infektionsschutzgesetz ein gutes Fundament zur Verfügung haben werden“, bekräftigte die Ministerin.

Der Corona-Expertenrat des Landes Mecklenburg-Vorpommern besteht aus elf ständigen Mitgliedern und 15 beteiligten Akteuren. Ihm gehören die Professoren Hübner, Kaderali und Reisinger, Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbände, Einrichtungsträger, ärztlicher Vereinigungen, Kommunen sowie der Landesregierung und des LAGuS an. Das Gremium trifft sich seit Anfang Juli, zuletzt am 1. August.

Da viele Fragen, auch seitens des Bundes noch offen sind, ist eine weitere Sitzung für die nächste Woche angesetzt. Grundlage für die Beratungen ist ein Strategiepapier, das im Nachgang an die Sitzungen nun weiter finalisiert wird.

Schulanfang – sicherer Schulweg

Innenminister Pegel zum Schulanfang: „Bitte nehmen Sie Rücksicht auf unsere Kinder im Straßenverkehr“

Schwerin – Nach den Sommerferien beginnt in unserem Land mit der Einschulung morgen ein neuer Lebensabschnitt für die ABC-Schützen, die sich nun auch regelmäßig und allein im Straßenverkehr bewegen. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler startet am Montag wieder der Unterricht – und damit auch der Weg zur Schule und von dort zurück.

„Seien Sie bitte besonders aufmerksam im Straßenverkehr und gehen Sie mit gutem Beispiel voran. Kinder sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer und sie sind vom Vorbild und der Anleitung der Erwachsenen abhängig. Je jünger sie sind, desto schwieriger fällt es ihnen, in der komplexen Verkehrswelt zurechtzukommen“, appelliert Innenminister Christian Pegel an alle Verkehrsteilnehmer und bittet um eine besonders vorausschauende und rücksichtsvolle Fahrweise. Weiter kündigt er an:

„Unsere Landespolizei wird auch in diesem Jahr mit verstärkten Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gezielt im Umfeld von Schulen für die Sicherheit der Schulanfänger im Einsatz sein. Neben diesem Thema werden aber auch das richtige Angurten der Kinder in Fahrzeugen sowie die Einhaltung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit im Mittelpunkt der landesweit stattfindenden themenorientierten Verkehrskontrollen sowie der begleitenden Kampagne „Fahren.Ankommen.Leben!“ stehen.

Im Jahr 2021 verunglückten auf Mecklenburg-Vorpommerns Straßen insgesamt 541 Kinder im Alter von sechs bis 14 Jahren. Im Vorjahr waren es 68 weniger. Auf dem Weg zur Schule oder von der Schule ereigneten sich 65 Verkehrsunfälle – 19 mehr als 2020. Dabei wurden zwölf Kinder (2020: 11) schwer- und 55 (2020: 33) leichtverletzt. In mehr als der Hälfte der Verkehrsunfälle (37) waren die verunglückten Kinder mit dem Fahrrad unterwegs.

„Sicheres Radfahren im Straßenverkehr setzt viele Fähigkeiten voraus, die Kinder erst nach und nach erwerben. Jüngere Kinder sind diesen Anforderungen meist noch nicht alleine gewachsen“, sagt Christian Pegel und: „Im Namen unserer Polizei und der Landesregierung wünsche ich allen Kindern einen unfallfreien Schulweg.“

Tipps für einen sicheren Schulweg

  • Planen Sie stets genügend Zeit ein und gehen Sie den Schulweg in den ersten Tagen gemeinsam mit Ihrem Kind ab. Zeitnot und Hetze führen zu falschem Verhalten und erhöhen das Unfallrisiko.
  • Begleiten Sie Ihr Kind solange, bis Sie sicher sind, dass es den Schulweg alleine meistern kann. Dies gilt insbesondere auch für Kinder, die mit dem Rad fahren.
  • Trainieren Sie das richtige Benutzen der öffentlichen Verkehrsmittel/des Schulbusses.
  • Wählen Sie immer den sichersten Schulweg, nie den kürzesten. Nehmen Sie auch Umwege in Kauf.
  • Sollten Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen oder abholen, achten Sie stets darauf, dass Ihr Kind immer – auch auf nur kurzen Fahrten – vorschriftsmäßig angeschnallt bzw. in entsprechenden Kindersitzen gesichert ist. Das gilt auch bei Fahrgemeinschaften.
  • Beachten Sie alle Halt- und Parkverbote und lassen Sie Kinder grundsätzlich nur auf der Gehwegseite ein- und aussteigen.
  • Ihr Kind sollte möglichst auffällige, signalfarbene Kleidung und einen Schulranzen mit großflächigen Reflektorstreifen tragen. Sicherheit hängt auch von der Sichtbarkeit ab.

Hilfe beim Ausfüllen der Grundsteuerformulare

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern stellt Klickanleitungen zur Verfügung

Schwerin – Bis zum 31. Oktober 2022 sind alle Grundstücksbesitzerinnen und –besitzer aufgerufen, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (Feststellungserklärung) beim Finanzamt einzureichen. Alleine in Mecklenburg-Vorpommern sind etwa 1,2 Mio. Einheiten des Grundbesitzes betroffen.

Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Das hat den Vorteil, dass die Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit automatisch erfolgt. Für die elektronische Übermittlung stellt die Finanzverwaltung „Mein ELSTER“ unter www.elster.de zur Verfügung.

Wie das Ausfüllen der Formulare in „Mein ELSTER“ Schritt für Schritt funktioniert, veranschaulichen ab sofort bebilderte Klickanleitungen. Diese wurden vom Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern für die Erklärung von Grundvermögen (Wohngrundstücke), Wohnungseigentum sowie von Vermögen der Land- und Forstwirtschaft erstellt und stehen ab sofort auf dem Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern zum Download bereit.

„Die Klickanleitungen zeigen anschaulich, wie die Grundsteuererklärungen bearbeitet werden müssen. Angefangen beim richtigen Formular, das verwendet werden muss, über die Eingabe der einzelnen Daten bis hin zum Absenden an das zuständige Finanzamt ist der komplette Weg der Erklärungsabgabe mittels Screenshots nachgezeichnet. Die enthaltenen Links führen zu weiteren Online-Angeboten, beispielsweise zum Grundsteuerportal M-V, auf dem der Abruf der Bodenrichtwerte und Ertragsmesszahlen kostenfrei und ohne Registrierung möglich ist. Die Klickanleitungen stellen somit eine gute Hilfestellung dar, die vielen das Ausfüllen der Erklärung erleichtern dürfte“, informiert Finanzminister Dr. Heiko Geue.