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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Arbeitsmarkt Juni in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Arbeitslosigkeit im Juni 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat deutlich gesunken. 57.600 Menschen waren arbeitslos gemeldet. Das sind 4.000 Arbeitslose weniger als im Juni des Vorjahres (-6,5 Prozent). Die Arbeitslosenquote beträgt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Land 7,1 Prozent (-0,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr).

„Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ist insgesamt sehr dynamisch. Die Unternehmen und ihre Beschäftigten sorgen dafür, dass die Wirtschaft im schwierigen Umfeld weiter vorankommt. Der Sommer und somit die Hauptsaison starten und wir heißen unsere Gäste im Urlaubsland herzlich willkommen. Auch das sorgt für eine wachsende Nachfrage nach Personal, insbesondere im touristischen Bereich. Diese kann mancherorts nur teilweise abgedeckt werden. Fachkräftesicherung und -gewinnung erfordern gerade in diesem Bereich enorme Kraftanstrengungen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vormonat um 2.800 (+5 Prozent) gestiegen. Einen wesentlichen Grund hierfür sieht die Bundesagentur hauptsächlich durch den Übergang ukrainischer Geflüchteter in die Grundsicherung. Mit der Betreuung in den Jobcentern werden diese seit dem 1. Juni auch in der Arbeitsmarktstatistik erfasst.

Wirtschaftsminister Meyer forderte, die Potentiale des Arbeitsmarktes intensiv zu nutzen. „Hierzu zählen beispielsweise auch Menschen, die weite Wege auf sich nehmen, um in einem anderen Bundesland zu arbeiten. Entscheidend ist für die Auspendler auch die Arbeitsplatzsicherheit. Sie brauchen eine Perspektive. Wir wollen die Rahmenbedingungen für Unternehmen weiter im Land stärken, damit Fachkräfte langfristige, zukunftssichere Arbeitsplätze im Land finden können.

Gerade auch die wachsenden Energiekosten und Benzinpreise dürften Pendlern zu schaffen machen“, erläuterte Arbeitsminister Meyer weiter. „Wichtig ist es deshalb, auch die weichen Standortfaktoren stärker herauszustellen. Hierzu zählen neben ausreichend vorhandenen Kindertagesstätten und Schulen auch eine gut ausgebaute Infrastruktur sowie ein attraktives Wohnumfeld und Freizeitangebot. Das sind neben dem Job wichtige Faktoren für eine Wohnort- oder Standortentscheidung.“

Die Zahl der Auspendler liegt in Mecklenburg Vorpommern bei über 70.000. Die bevorzugten Ziele sind nach Angaben des Statistischen Amtes Schleswig-Holstein und Hamburg sowie Brandenburg, Berlin und Niedersachsen.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – aktuellste Daten aus dem April 2022 – im Vorjahresvergleich um 8.600 (+1,5 Prozent) weiter gewachsen. Die Zahl der Beschäftigten liegt aktuell bei 580.900.

„Fachkräfte werden gebraucht und auch gesucht“, so Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer abschließend. Neue Arbeitsplätze sind vor allem im Gesundheits- und Sozialwesen (+1.900) sowie im Gastgewerbe (+4.400), im Handel (+800) und im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+800) entstanden.

Abgabe der Grundsteuererklärung

Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung startet morgen

Schwerin – Am 1. Juli 2022 startet bundesweit die viermonatige Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Bis zum 31. Oktober 2022 sind dann alle Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer aufgerufen, ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

„Die aktuelle Grundsteuerreform stellt eine Mammutaufgabe für alle Beteiligten dar. So sind in Mecklenburg-Vorpommern etwa 1,2 Mio. Einheiten des Grundbesitzes durch die Finanzämter neu zu bewerten. Doch auch auf die Steuerpflichtigen kommt jetzt mit der Abgabe der Grundsteuererklärung einiges an Arbeit zu. Dafür bitte ich um Verständnis“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen, um diese in der begrenzten Zeit in den Finanzämtern auch bearbeiten zu können. In Einzelfällen, beispielsweise wenn der Erklärungspflichtige keinen Computer oder keinen Internetzugang besitzt, ist jedoch auch die Abgabe in Papierform möglich. Dafür muss beim Finanzamt ein Antrag gestellt werden.

„Es können auch Familienangehörige bei der elektronischen Bearbeitung der Erklärung unterstützen, sofern sie dies unentgeltlich tun“, empfiehlt Dr. Geue. „Die elektronische Abgabe ist zudem für die Betroffenen vorteilhaft, weil bereits während der Erstellung Plausibilitätsprüfungen durchgeführt werden und somit keine notwendige Eintragung vergessen werden kann.“

Für die elektronische Übermittlung stellt die Finanzverwaltung „Mein ELSTER“ unter www.elster.de zur Verfügung. Ergänzend kann in Mecklenburg-Vorpommern in bestimmten, einfach gelagerten Eigentumsfällen (Ein- oder Zweifamilienhäuser, Wohnungseigentum, unbebaute Grundstücke) die Erklärung auch über die Online-Anwendung des Bundesfinanzministeriums „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ dem Finanzamt elektronisch übermittelt werden.

In der Erklärung sind neben dem Aktenzeichen, das den Eigentümerinnen und Eigentümern im Informationsschreiben der Finanzämter zur Grundsteuerreform mitgeteilt wurde, grundstücksbezogene Daten anzugeben. Hierzu zählen u. a. das Baujahr eines Gebäudes, die Anzahl an Garagen-/Tiefgaragenstellplätzen, die Wohnfläche je Wohnung und der Bodenrichtwert oder die Ertragsmesszahl. Letztere können im Datenportal zur Grundsteuerreform unter https://www.geodaten-mv.de/grundsteuerdaten/ abgerufen werden.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform sind im Steuerportal MV unter https://www.steuerportal-mv.de/Steuerrecht/Rund-ums-Grundst%C3%BCck/Grundsteuerreform/ zu finden.

Arbeitsmarkt im Juni 2022

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt insgesamt ist weiterhin stabil. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben zwar im Juni kräftig zugenommen. Diese Anstiege gehen aber darauf zurück, dass die ukrainischen Geflüchteten nun in den Jobcentern erfasst und dadurch in der Arbeitsmarktstatistik sichtbar werden“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Hamburg.

Arbeitslosenzahl im Juni:   +103.000 auf 2.363.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:  -251.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:   +0,3 Prozentpunkte auf 5,2 Prozent

Im Juni 2022 ist infolge der umfassenden Erfassung ukrainischer Geflüchteter in den Jobcentern die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat kräftig gestiegen, und zwar um 103.000 auf 2.363.000. Saisonbereinigt hat die Arbeitslosigkeit um 133.000 zugenommen. Verglichen mit dem Juni des vorigen Jahres ist sie um 251.000 geringer. Die Arbeitslosenquote stieg von Mai auf Juni um 0,3 Prozentpunkte auf 5,2 Prozent und liegt damit 0,5 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahresmonat. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Mai auf 2,7 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 124.000 gestiegen. Sie lag im Juni 2022 bei 3.115.000 Personen. Das waren 261.000 weniger als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. Juni für 35.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis April 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 401.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit war sowohl die Inanspruchnahme von konjunktureller Kurzarbeit als auch die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wurde, zuletzt rückläufig.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nehmen weiter zu. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Mai 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 35.000 gestiegen. Mit 45,50 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 772.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von März auf April 2022 um 11.000 zu.

Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im April nach Hochrechnungen der BA um 672.000 auf 34,36 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,21 Millionen Personen hatten im April 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 274.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,08 Millionen ausschließlich und 3,14 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Die Nachfrage nach neuem Personal bewegt sich im Juni weiter auf sehr hohem Niveau. So waren 877.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 184.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 1.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im Juni 2022 um 2 Punkte auf 137 Punkte.

681.000 Personen erhielten im Juni 2022 Arbeitslosengeld, 146.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Juni bei 3.691.000. Gegenüber Juni 2021 war dies ein Rückgang von 174.000 Personen. 6,8 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2021 bis Juni 2022 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 376.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 9.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im Juni noch 148.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden.

Gleichzeitig waren 499.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 26.000 mehr als vor einem Jahr. 259.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im Juni aber noch in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

Kein Lebensmittel­betrug

Schwerin – Der von Medien formulierte Verdacht, ein Bio-Geflügel- verarbeitender Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern habe Separatorenfleisch in seinen Produkten verwendet, ohne dies zu kennzeichnen, wurde durch die im Labor durchgeführten histologischen Untersuchungen nicht bestätigt. Das erklärt der für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus.

„Unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen einen in unserem Land wirtschaftenden Lebensmittel verarbeitenden Betrieb hat die oberste Kontrollbehörde das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des zuständigen Landkreises aufgefordert, amtliche Verdachtsproben in dem Betrieb zu nehmen. Dies ist auch so erfolgt. Die Proben wurden anschließend im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock untersucht.

Das Ergebnis der amtlichen Untersuchung zeigt, dass in keiner der gezogenen Proben auffällige Anteile an Knochenpartikeln, die einen Anhaltspunkt für die Verwendung von Separatoren­fleisch darstellen, nachgewiesen werden konnte. Der Verdacht des Lebensmittelbetrugs wegen falscher Kennzeichnung hat sich damit nicht erhärtet. Ich bedanke mich bei den Mitarbeitern des Landkreises und des LALLF in Rostock, die unverzüglich gehandelt haben. Es ist mir wichtig, dass sich die Verbraucherinnen und Verbraucher im Land auf ihre Lebensmittelkontrolleure verlassen können.“

Sogenanntes Separatorenfleisch stellt keine verbotene Zutat dar. Es darf zum Beispiel in Wurst enthalten sein. Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 sowie die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) definieren jedoch den Begriff und geben vor, wie ein Produkt zu kennzeichnen ist, das Separatorenfleisch enthält.

Barrierefreie Bushaltestellen

Wittenburg – Barrierearm mobil im ländlichen Raum: Die Gemeinden Wittendörp und Wittenburg erhalten eine Förderung vom Land zum barrierefreien Umbau von jeweils 6 Bushaltestellen.

In Vertretung des Landesministers für Infrastruktur, Herrn Meyer, überbringt Staatssekretärin Elisabeth Aßmann, zuständig für die Entwicklung des ländlichen Raums, heute die Bescheide an die Bürgermeister Herrn Kurt Bartels (Wittendörp) und Herrn Christian Greger (Wittenburg):

„Mobilität ist einer der wesentlichsten Faktoren für einen lebenswerten ländlichen Raum. Dazu gehört ein moderner und starker Personennahverkehr, der allen Menschen zur Verfügung steht.

Damit die Menschen den Verkehr auch nutzen können, muss er so barrierearm wie möglich sein – egal ob für junge Familien mit Kinderwägen oder für ältere und körperlich eingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger. Mit der Förderung der neuen Bushaltestellen gewährleisten wir diese Zugänglichkeit nun in Wittendörp und Wittenburg.“

Die Gemeinde Wittendörp erhält somit die Förderung von neuen Bushaltestellen in den Ortsteilen Harst, Dodow, Dreilützow und Tessin. Die Förderung vom Land beträgt über 303.000 Euro. Wittenburg kann durch eine Landesförderung von rund 265.000 Euro die Bushaltestellen in Wittenburg (Stadt), Wölzow, Lehsen und Zühr erneuern.

In beiden Gemeinden werden die Baumaßnahmen zu 80% vom Land bezuschusst. Die übrigen Kosten tragen die Gemeinden. Bis Mitte nächsten Jahres sollen die Maßnahmen abgeschlossen sein.

Voranbringen von Gleichstellung

Schwerin – „Im rot-roten Koalitionsvertrag haben wir uns zum Ziel gesetzt, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu stärken. Dazu legen wir heute einen weiteren Grundstein. Mit einem ressortübergreifenden gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm, das zusammen mit allen Bereichen der Gesellschaft erarbeitet werden soll, wollen wir insbesondere Frauen helfen, die immer noch auftretenden strukturellen Hürden, die einer tatsächlichen Gleichstellung im Sinne des Grundgesetzes entgegenstehen, zu überwinden.

Wir sind auf dem Gebiet zwar schon ein großes Stück vorangekommen, aber noch nicht am Ziel. Allein gesetzliche Maßnahmen wie das Entgelttransparenzgesetz oder auch das Zweite Führungspositionen-Gesetz können die Herausforderungen nicht lösen. Es bedarf einer Gesamtstrategie, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Politikfeldern durchzusetzen, auch auf Landesebene“ sagt Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz nach der Sitzung des Kabinetts.

Auf der Sitzung heute hat die Landesregierung beschlossen, eine Interministerielle Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms einzurichten.

„Das Rahmenprogramm soll die Grundlage bilden für gleichstellungspolitische Handlungsschwerpunkte. Es soll Ziele und Maßnahmen benennen, bündeln und abrechenbar machen, um die tatsächliche Gleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern.

Wir sehen es als strategisches Instrument, getragen von einer breiten, überparteilichen Öffentlichkeit, das die Bedeutung von Frauen- und Gleichstellungsthemen für die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichtbar macht. Die IMAG Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm soll den Erarbeitungsprozess von Seiten der Landesregierung strukturieren und begleiten.

Geleitet wird die Gruppe von der Landesbeauftragten der Landesregierung für Frauen und Gleichstellung bzw. durch die Leitstelle für Frauen und Gleichstellung im Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz“, sagt Ministerin Bernhardt weiter.

Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung, Wenke Brüdgam: „Die strukturelle Benachteiligung von Frauen ist weiterhin gegeben. Noch immer gibt es weniger Frauen in Führungspositionen, werden Frauen Opfer von häuslicher Gewalt und kämpfen Frauen und Mädchen gegen Rollenbilder an. Deshalb ist es wichtig, sich gesamtstrategisch aufzustellen.

Gleichstellung ist eine Querschnittsaufgabe, die das Zusammenwirken aller Akteurinnen und Akteure in Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft bedarf und im gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm zusammengefasst werden kann“, so Wenke Brüdgam.

Auf Ehrenamtstour

Miraß: „Mit Ehrenamtstour Nerv getroffen“

Der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg Heiko Miraß hat nach der Auftaktveranstaltung der Ehrenamtstour „Engagiert für Engagierte“ ein positives Zwischenfazit gezogen.

„Sich nicht nur um sich selbst, sondern auch um seine Mitmenschen zu kümmern, bereichert unsere Gesellschaft und gibt Engagierten Erfüllung und Freude. Die Corona-Krise hat viele Vereine hart getroffen, mit Einschnitten im Vereinsleben und in vielen Fällen auch einem Rückgang der Mitgliederzahlen.

Mit unserer Informationsreihe wollen wir es gerade den kleinen Vereinen so einfach wie möglich machen, Unterstützungsmöglichkeiten für ihre wichtige Arbeit zu finden“, so Heiko Miraß zum Auftakt der Ehrenamtstour in Frankenthal auf Rügen.

Rund 60 Interessierte informierten sich zum Start der Veranstaltungsreihe im regen Austausch mit den anwesenden Vertretern der Ehrenamtsstiftungen von Land und Bund und des Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg, klärten konkrete Fragen zu Fördermöglichkeiten und bekamen Hinweise zu Beratungsangeboten.

„Offenbar haben wir einen Nerv getroffen. Die Vielfalt der Ideen und Projekte ist immer wieder beeindruckend. Ich denke, dass wir heute Abend auch wieder einigen davon Rückenwind und ganz praktische Hilfe geben konnten“, zog der Parlamentarische Staatssekretär ein Fazit zum Auftakt.

Weitere Termine der Ehrenamtstour sind am 2. Juli um 14 Uhr auf Schloss Bröllin, am 1. September im Speicher Woggersin bei Altentreptow, und am 23. September im Gutshaus Bobbin in der Nähe von Gnoien. Darüber hinaus wird die Tour auch auf Usedom Station machen.

Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind herzlich zu allen Veranstaltungen eingeladen. Weitere Informationen sowie die Anmeldung zur den einzelnen Veranstaltungen finden Sie auf folgender Website: https://www.ehrenamtsstiftung-mv.de/veranstaltungen/ehrenamtstour/.

Gleichstellungsgesetz zeigt erste Erfolge

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Mit dem Gesetz ist Mecklenburg-Vorpommern einen großen Schritt vorangekommen. Wir sind noch nicht am Ziel.“

Schwerin – „Das Kabinett hat heute den Landesgleichstellungsbericht beschlossen. Es ist mit der Novellierung des Gleichstellungsgesetzes deutlich zu erkennen, dass wir ein großes Stück vorangekommen sind. Das Gesetz wirkt. Es gibt Fortschritte in wichtigen Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.

Die Zielvereinbarungen haben sich durchaus als ein erfolgreiches Instrument bewiesen, um den Anteil an Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Auch die Teilzeitarbeit wird in der Landesverwaltung zunehmend genutzt. Das ortsunabhängige Arbeiten schafft zudem in vielen Bereichen einen besseren Ausgleich für Familie und Beruf als es bislang möglich war. Darüber hinaus wurden die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt, was für eine erfolgreiche Gleichstellungpolitik sehr wichtig ist.

Und ein bedeutendes Zeichen nach außen ist es, dass wir in den Aufsichtsgremien der Landesunternehmen bereits eine paritätische Besetzung für die vom Land entsandten Mitglieder erreicht haben“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt nach der Kabinettsitzung, in der sie den aktuellen Landesgleichstellungsbericht präsentierte.

„Auch wenn wir seit dem Jahr 2016 mit Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes ein gutes Stück vorangekommen sind, so gibt es in einigen Bereichen weiterhin Handlungsbedarfe, die Gleichstellung von Frauen und Männern weiter voranzubringen und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf weiter zu verbessern. Der öffentliche Dienst des Landes sieht sich in der Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes als Vorbild und will damit eine Strahlkraft in andere Bereiche des Landes erzielen“, sagt Gleichstellungsministerin Bernhardt.

Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung, Wenke Brüdgam: „Es ist festzustellen, dass die Möglichkeit von Teilzeitarbeit, die überwiegend von Frauen genutzt wird, häufig dazu führt, dass Führungsaufgaben nicht übertragen werden. Führen in Teilzeit, Führen auf Distanz und geteilte Führung sind zu bewältigende Herausforderungen der nahen Zukunft. Ein Instrument, um die tatsächliche Gleichstellung herzustellen ist die wichtige Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten in den Dienststellen. Gleichstellung als Querschnittsaufgabe erfordert das Zusammenwirken vieler Akteurinnen und Akteure“, so die Landesbeauftragte weiter.

Das Gleichstellungsgesetz des Landes sieht vor, dass die Landesregierung im Abstand von fünf Jahren dem Landtag Bericht über die Gleichstellungssituation in Mecklenburg-Vorpommern erstattet.