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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Qualitätsoffensive in der Kindertagesförderung

Oldenburg: Kinder und Fachkräfte profitieren von besseren Rahmenbedingungen

Schwerin – Ministerin Simone Oldenburg hat bei der Landespressekonferenz Pläne des Bildungsministeriums dargestellt, um die Qualität in der Kindertagesförderung weiter zu verbessern. „Das Kind steht im Mittelpunkt unserer Betrachtungen. Wurde in der Vergangenheit intensiv in die Teilhabe investiert, ist es weiterhin verstärkt unser Ziel, die Rahmenbedingungen für das Personal und die individuelle Förderung der Kinder auszubauen“, hob die Bildungsministerin hervor.

Zu den Neuerungen in den kommenden Monaten gehören:

  • Erzieherinnen und Erzieher für 0 – 10-Jährige werden 2023 ab dem 1. Ausbildungsjahr nicht mehr auf den Fachkraft-Schlüssel angerechnet; im Jahr 2024 folgt dann das 2. Ausbildungsjahr.
  • Ausbildungswege werden flexibler.
  • Pädagogische Fachkräfte werden durch Assistenzkräfte sowie Alltagshelferinnen und Alltagshelfer stärker entlastet.

„Um die Erzieherinnen und Erzieher, die eine großartige Arbeit leisten, u. a. stärker bei der Umsetzung der Hygiene-Konzepte oder bei den organisatorischen Aufgaben zu entlasten, können sie auch weiterhin von Alltagshelferinnen und Alltagshelfern unterstützt werden. So können sich die Fachkräfte wieder besser auf ihre pädagogische Arbeit konzentrieren.“ Aus diesem Grund wird das Programm über 2022 hinaus verstetigt. Vorgesehen ist nun, Assistenzkräften, Alltagshelferinnen und Alltagshelfern Angebote zur Qualifizierung zu unterbreiten.

Laut Ministerin ziele die zweite Säule der Qualitätsoffensive auf die verstärkte individuelle Förderung der Kinder. „In diesem Jahr haben wir die Bildungskonzeption fortgeschrieben und um das Kapitel „Elementares mathematisches Denken, Welterkundung sowie technische und naturwissenschaftliche Grunderfahrung“ erweitert. Ende dieses Jahres folgt das Kapitel zur Umweltbildung“, informierte Oldenburg. Damit würde man einen deutlichen Fokus auf die Zukunftsthemen setzen.

Weitere Pläne des Bildungsministeriums sollen den Übergang von der Kita zur Schule erleichtern: mit Informationsmaterial und mit der optionalen Übergabe des Kita-Portfolios an die Eltern zur Weiterleitung an die Grundschulen.

Land unterstützt Azubis bei Fahrtkosten

Oldenburg: Von den neuen Regelungen werden viele Jugendliche profitieren

Schwerin – Das neue Ausbildungsjahr beginnt mit einer guten Nachricht für die Jugendlichen. „Wir haben die Richtlinie für die Zuschüsse für Fahrt- und Unterbringungskosten für die Azubis neu geregelt. Die Grenze der Ausbildungsvergütung, bis zu der Zuschüsse beantragt werden können, wurde auf 750 Euro angehoben. Davon können fast 40 Prozent der Auszubildenden profitieren. Sie werden pro Jahr mit 280 Euro Fahrtkostenzuschuss durch das Land entlastet, wenn die Strecke, die sie von ihrem Wohnort zum Berufsschulort zurücklegen, maximal 300 Kilometer beträgt“, erklärte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Auszubildende, die einen längeren Anfahrtsweg haben, können einen Zuschuss von 560 Euro erhalten. Auch erhalten die Jugendlichen, wenn sie während ihrer Ausbildung zeitweise in einem Internat wohnen, pauschal einen Zuschuss von 350 Euro.

„So entlasten wir, gerade auch in dieser für viele finanziell schwierigen Zeit, die Jugendlichen und vermeiden so hoffentlich auch Ausbildungsabbrüche“, sagte Oldenburg.

Ausgenommen von den Fahrtkostenzuschüssen sind Jugendliche, die das vom Land mitfinanzierte Azubi-Ticket auch für die Fahrt von ihrem Wohnort zum Berufsschulort in Mecklenburg-Vorpommern nutzen oder diejenigen, die ihre Ausbildung mehr als zwei Mal unterbrochen haben oder Sozialleistungen beziehen.

Das Land hat für den Zuschuss in diesem und im vergangenen Jahr jeweils rund 339.000 Euro bereitgestellt.

Im Schuljahr 2021/2022 hat das Land insgesamt lediglich 81.000 Euro an Zuschüssen für Fahrt- und Unterbringungskosten von Auszubildenden ausgezahlt. „Wir erhoffen uns von der neuen Regelung, dass wir mehr Auszubildende unterstützen können“, so die Ministerin.

M-V wirbt für „Kopfentscheidung“

 Helm beim Radfahren tragen

Schwerin – Bundesweit werben auf Initiative der Polizei Prominente für eine „Kopfentscheidung“, die Leben retten kann: das Tragen eines Helms beim Fahrradfahren. Auch Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich an der bundesländerübergreifenden Video-Aktion auf Facebook, Twitter und Instagram.

„Bemühungen, das Tragen eines Helms beim Radfahren zur Pflicht zu machen, konnten sich bislang leider nicht durchsetzen. Ich bin überzeugt, dass sie vor allem mit dem zunehmenden Aufkommen von Elektrofahrrädern dringend erforderlich ist. Sie kann lebensgefährliche Verletzungen verhindern und somit Leben retten“, sagt Innenminister Christian Pegel und führt weiter aus:

„Im vergangenen Jahr wurden bei uns im Land mehr als 1.500 Radfahrer bei Unfällen verletzt, davon 178 mit dem Pedelec. Sechs von ihnen starben, einer infolge des Unfalls mit seinem Elektrofahrrad. Bei den Pedelecs steigen diese Zahlen von Jahr zu Jahr. Es ist deshalb mein Anliegen und das meiner Kollegen insbesondere bei der Polizei, immer wieder dafür zu werben, dass Radfahrer auch ohne gesetzliche Vorschrift zum Helm greifen, bevor sie sich in den Sattel schwingen. Die Aktion ‚#Kopfentscheidung‘, die die bayrische Polizei ins Leben gerufen hat, ist eine gute Gelegenheit dafür.“

Die teilnehmenden Bundesländer lassen in einem „Videoreigen“ bekannte Menschen aus ihrer Region zu Wort kommen, die teils sehr persönlich erzählen, weshalb der Fahrradhelm für sie unverzichtbar ist. In Mecklenburg-Vorpommerns Video, das seit gestern auf der Facebookseite (https://de-de.facebook.com/PolizeiMV/) ebenso wie auf dem Twitteraccount (https://twitter.com/Polizei_Rostock) der Polizei M-V zu sehen ist, kommen zu Wort: Stefan Nimke, Polizist und Olympiasieger und sechsfacher Weltmeister im Bahnradsport, der siebenjährige Fabian, der sich um seine Zukunft Gedanken macht, Volleyballnationalspielerin Lina Alsmeier, der Schweriner Chefarzt für Unfallchirurgie und Traumatologie Dr. Stefan Schulz-Drost und natürlich Innenminister Christian Pegel.

Mehr Informationen zu dieser „Social-Media-Challenge“ allgemein erhalten Sie auf der Webseite der unterfränkischen Polizei, die sie initiiert hat.

Bekämpfung der Pandemie

Schwerin – Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport M-V begrüßt die erweiterten Handlungsspielräume für die Länder im Entwurf zur Anpassung des Infektionsschutzgesetzes.

„Es ist wichtig, dass wir in den Ländern die Möglichkeit haben, bestimmte Maßnahmen individuell und vor allem schnell auszuweiten, falls sich das Pandemiegeschehen regional verschärfen sollte. Ich bin deshalb froh, dass der Entwurf dies vorsieht,“ teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese mit.

Der Bund hatte zuvor seinen Vorschlag zur Weiterentwicklung des Infektionsschutzgesetzes nach dem 23. September vorgelegt. Zu den Maßnahmen, die auf Bundesebene einheitlich getroffen werden können, zählen die Maskenpflicht in Verkehrsmitteln, für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und für

Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten. Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen beim Zutritt zu den entsprechenden Einrichtungen bzw. für die Ausübung ihrer Tätigkeit zudem einen Testnachweis erbringen.

Die Länder können darüber hinaus ohne Zustimmung des Parlaments die Masken- und Testpflicht ausweiten, zum Beispiel in anderen Innenräumen oder Schulen ab der 5. Klasse. Ausgenommen sind hierbei immer Genesene und vollständig geimpfte Personen.

Drese: „Stand heute können wir leider nicht sicher sagen, wie sich die Situation im kommenden Herbst und Winter entwickelt. Deshalb müssen wir uns auf jedes Szenario vorbereiten. Umso wichtiger ist es, dass wir nun über konkrete Punkte sprechen können.“

Ein großer Instrumentenkasten helfe in jedem Fall dabei, gezielt reagieren und einer hohen Infektionsdynamik entgegenwirken zu können, so die Ministerin.

Weiterführende Maßnahmen sind laut Entwurf nur im Falle einer Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bund möglich.

„Deutlich zeigt sich, dass Impfungen und Tests nach wie vor einen großen Stellenwert bei der Bekämpfung der Pandemie einnehmen“, so Drese weiter. „Mecklenburg-Vorpommern ist mit seinen Impfstrukturen gut darauf vorbereitet.“

Mit dem Bund sei jedoch zu klären, wie vor dem Hintergrund der vorgesehenen Testverpflichtungen auch die Teststrukturen künftig aufrechterhalten und finanziert würden. Darüber hinaus müsste Klarheit über die Indikatoren für die Bewertung der Pandemielage geschaffen werden, fordert Drese.

Corona-Expertenrat tagt

Corona-Expertenrat zur Herbst-Winter-Vorbereitung evaluiert Landesstrategie

Schwerin – Am heutigen Dienstag kam der Corona-Expertenrat zur Herbst-Winter-Vorbereitung zu einer weiteren Sitzung zusammen. Das Gremium wurde von der Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Stefanie Drese, berufen, um frühzeitig Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und der Minimierung der negativen Auswirkungen zu beraten. Das Ministerium geht davon aus, dass sich das Infektionsgeschehen im Herbst und Winter wieder erhöhen und das Risiko für schwere Krankheitsverläufe ansteigen könnte.

Der Corona-Expertenrat des Landes Mecklenburg-Vorpommern besteht aus 11 ständigen Mitgliedern und 15 beteiligten Akteuren. Ihm gehören die Professoren Hübner, Kaderali und Reisinger, Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbände, Einrichtungsträger, ärztlicher Vereinigungen, Kommunen sowie der Landesregierung und des LAGuS an.

Anschließend an die Sitzung vom 5. Juli wertete das Ministerium im Vorfeld umfangreiche durch die Gremiumsmitglieder bearbeitete Fragestellungen bezüglich ihrer Einschätzung diverser Faktoren und Vorschläge aus und erörterte diese in der heutigen Sitzung mit den Expertinnen und Experten.

Zur Diskussion standen unter anderem die einzubeziehenden Kriterien zur Beurteilung der Lage und erweiterte Möglichkeiten zur genaueren Erfassung des tatsächlichen Pandemiegeschehens.

Konsens herrschte darüber, was die Zielsetzung möglicher Maßnahmen angeht: Oberste Priorität hätten nach wie vor die Funktionalität des Gesundheitswesens, der kritischen Infrastrukturen und der Schutz vulnerabler Gruppen, einigte sich das Gremium. Die Landesregierung bekräftigte indes ihren Anspruch, einen praktikablen und transparenten Handlungsrahmen zu schaffen, der es ermöglicht, frühzeitig auf sich dynamisch verändernde Infektionslagen reagieren zu können.

Die Arbeiten am finalen Herbst-Winter-Plan des Landes werden nun weiter fortgesetzt. Nach einer dritten und letzten Sitzung des Expertenrats, unter Berücksichtigung und Einbeziehung der Entscheidungen auf Bundesebene, wird dieser dann Ende August dem Landeskabinett vorgelegt werden.

Wild- und Rinderseuche in M-V

Schwerin – In den vergangenen Wochen wurde im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wiederholt das Auftreten einer sonst in Deutschland weniger im öffentlichen Fokus stehenden Tierkrankheit bestätigt. Es handelt sich hierbei um die Hämorrhagische Septikämie, die auch als Wild- und Rinderseuche bezeichnet wird.

Auslöser dieser außergewöhnlich plötzlich auftretenden Infektionskrankheit sind bestimmte Typen des Bakteriums Pasteurella multocida („Kapseltypen“ B und E), bei denen das Genom des HS-Typs nachweisbar ist. Empfänglich sind neben Rindern, Büffeln und Wildwiederkäuern auch Haus- und Wildschweine oder Schafe und Ziegen. Bislang liegen keine Hinweise auf Übertragungen dieses Erregers auf den Menschen vor.

In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland einzelne Krankheitsausbrüche mit dem Kapseltyp B in einigen Bundesländern, u.a. in Mecklenburg-Vorpommern, beschrieben. Dabei handelt es sich um zeitlich und räumlich begrenzte Ausbrüche. Auch die aktuellen Fälle in Mecklenburg-Vorpommern stammen bisher aus einem lokal eng einzugrenzenden Gebiet.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde die Diagnose Hämorrhagische Septikämie in der jüngeren Vergangenheit im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) bei einem Rind (5 Monate) im Jahr 2014 festgestellt. Seitdem wurde bislang 25 Fälle durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg, Standort Frankfurt (Oder) bestätigt, da die Kapseltypbestimmung vom LALLF nicht vorgenommen werden kann. Nachweise verteilen sich dabei auf Rinder  (14), Hausschweine (5), Schwarzwild  (3), Damwild (2) und einen Wasserbüffel.

Als mögliche Übertragungsquelle gelten symptomlos infizierte oder kranke Wildtiere, die den Erreger bei Stress, wie z.B. Hitze, ausscheiden. Der Erreger kann in feuchten Böden und Wasser mehrere Tage überleben. Durch direkten oder indirekten Tierkontakt, wie z.B. durch gemeinsame Wassertränken, kann es zur Übertragung zwischen Wildtieren, aber auch auf Haustiere kommen. Bei Bekanntwerden von Infektionen mit Pasteurella multocida vom Kapseltyp B / HS-Typ sind die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu verstärken.

So sollte bspw. bei Weiderindern verstärkt auf eine gute Tränkwasserhygiene geachtet werden. Der Zugang von Wild auf Weiden und zu Tränken sollte durch geeignete Einzäunungen verhindert und Wildfütterungsplätze sollten nicht in der Nähe von Weidegebieten eingerichtet werden.

Für Tiere, die eindeutige Krankheitsanzeichen zeigen, kommt meist jede Hilfe zu spät. Sie zeigen plötzliche Niedergeschlagenheit, Bewegungs- und Fressunlust, hohes Fieber und starkes Speicheln. Es können auch Unterhautödeme, blutiger Durchfall, blutiger Nasenausfluss, Husten und Atemnot hinzukommen. Der Tod tritt in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden ein.

Bei gehaltenen Tieren kann einer Ausbreitung der Erkrankung durch Anwendung geeigneter Antibiotika (nach Erreger- und Resistenzbestimmung) und stallspezifischer Impfstoffe entgegengewirkt werden.

Die Hämorrhagische Septikämie ist keine nach EU-Tiergesundheitsrecht gelistete Tierseuche und auch nach deutschem Recht weder anzeige- noch meldepflichtig.

Die Jagdausübungsberechtigten werden gebeten, ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf verendetes Wild zu richten sowie ein vermehrtes Beobachten bzw. Auffinden von kranken oder toten Tieren dem jeweils örtlich zuständigem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mitzuteilen.

Politisch motivierte Kriminalität

Schwerin – Die Gesamtfallzahlen im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) in Mecklenburg-Vorpommern sind im ersten Halbjahr 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich angestiegen. So wurden bis zum 1. Juli 2022 dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern 1.113 Fälle gemeldet, was einen Anstieg um 549 Fälle im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Die aufgeführten Fallzahlen basieren auf den bislang eingegangenen Meldungen innerhalb der Landespolizei und haben daher einen vorläufigen Charakter.

„Diese Entwicklung wird maßgeblich durch die Themen ,Corona-Pandemie‘ und ,Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine‘ dominiert. Im Vergleichszeitraum ist ein deutlicher Anstieg um 302 Fälle auf 398 Fälle im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie registriert worden. Zudem wurden für das erste Halbjahr 2022 108 Straftaten im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine erfasst. Neun dieser Straftaten konnten dem rechten und zwei dem linken Täterspektrum zugeordnet werden sowie zehn Straftaten dem Phänomenbereich ausländische Ideologie‘ der Politisch motivierten Kriminalität. Insgesamt 87 dieser Straftaten konnten keinem Täterspektrum zugeordnet werden“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Mehr Straftaten mit rechtem und linkem Hintergrund

Im Bereich der Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität – rechts wurden im ersten Halbjahr 2022 bereits 495 Delikte registriert, während es im ersten Halbjahr 2021 insgesamt 369 Straftaten waren. Die Propaganda- (1. Halbjahr 2022: 344; 1. Halbjahr 2021: 264) sowie Gewaltdelikte (1. Halbjahr 2022: 32; 1. Halbjahr 2021: 16) bilden innerhalb dieses Phänomenbereiches, wie bereits in den vergangenen Jahren, die Schwerpunkte.

Mit 90 gemeldeten Fällen bis Juli dieses Jahres ist im linken Täterspektrum ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (2021: 50 Fälle) zu verzeichnen. Den Schwerpunkt bildeten Sachbeschädigungen mit insgesamt 44 Fällen. Bisher wurden neun Gewaltdelikte in diesem Phänomenbereich (2021: 1) vermerkt.

507 Straftaten keinem Phänomenbereich eindeutig zuzuordnen

Insbesondere die Aspekte „Corona-Pandemie“ und der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wirken sich statistisch auf die Entwicklung im Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen- aus. Die eindeutige Einklassifizierung in die üblichen Kategorien ist wegen des unklaren politischen Hintergrunds dieser Straftaten schwierig. „Für das erste Halbjahr 2022 wurden 507 Straftaten keinem anderen Phänomenbereich eindeutig zugeordnet (1. Halbjahr 2021: 130). Diese machen im Berichtszeitraum einen Anteil von insgesamt 45,6 Prozent an der Gesamtanzahl Politisch motivierter Kriminalität aus“, so der Minister und führt weiter aus:

„In diesem Zusammenhang wurde mit 232 Delikten in 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit 41 Straftaten ein deutlicher Anstieg bei den Verstößen gegen das Versammlungsgesetz registriert. Ebenso sind die Fälle des Straftatbestandes der Beleidigung von 29 auf 45 und die Fälle des Straftatbestandes der Sachbeschädigungen von 14 auf 45 gestiegen.“

349 Straftaten im Phänomenbereich der PMK -nicht zuzuordnen wiesen im ersten Halbjahr 2022 einen Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf (1. Halbjahr 2021: 96) und 87 Straftaten in diesem Bereich stehen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine.

Hasspostings sowie Straftaten gegen Wahlkreisbüros und Mandatsträger gestiegen

Bei den Straftaten mit dem Tatmittel Internet ist kein signifikanter Anstieg zu vermerken. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2022 wurden insgesamt 83 Fälle in diesem Bereich, einschließlich sozialer Netzwerke, registriert (1. Halbjahr 2021: 82). Mit 31 Fällen im Bereich des Hasspostings wurden deutlich mehr Delikte als im Vergleichszeitraum registriert (2021: 16). „Diese Zahlen zeigen, dass wir alle weiterhin im Internet wachsam sein müssen. Die Landespolizei wird Hass und Hetze im Netz und in den sozialen Netzwerken weiter konsequent verfolgen und die sich in Anonymität wiegenden Täterinnen und Täter ermitteln und ihre Taten öffentlich machen“, verdeutlicht der Minister.

Im vorliegenden Berichtszeitraum wurden 13 Straftaten gegen Wahlkreisbüros registriert (1. Halbjahr 2021: 11 Straftaten). Zwölf der Fälle wurden im linken Täterspektrum erfasst und richteten sich gegen Büros der AfD. Die Straftaten gegen Amts-/Mandatsträger sind von 26 Delikten im 1. Halbjahr 2021 auf 44 Straftaten im gleichen Zeitraum in 2022 gestiegen. „Als Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger wurden überwiegend Delikte wie Beleidigungen, Bedrohungen, Verleumdungen, öffentliche Aufforderungen zu Straftaten oder Volksverhetzungen erfasst“, sagt Minister Pegel.

Aufklärungsquote bei Gewaltdelikten gestiegen

Die Aufklärungsquote ist mit 49,5 Prozent im ersten Halbjahr 2022 im Vergleich zum Vorjahreseitraum mit 50,2 Prozent zurückgegangen. „Ursächlich dafür ist insbesondere die geringe Aufklärung von Straftaten im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, bei denen die Quote bei 24,1 Prozent lag. Hervorzuheben ist aber, dass die Aufklärungsquote bei den Gewaltdelikten, also den schwerwiegenderen Straftaten, von 74,1 Prozent im ersten Halbjahr 2021 auf 79,3 Prozent in 2022 gestiegen ist“, so Innenminister Christian Pegel.

Insgesamt konnten im Zuge der Aufklärung der politisch motivierten Straftaten 770 Tatverdächtige im ersten Halbjahr 2022 ermittelt werden, wobei der größte Anteil über 21 Jahre (552 Tatverdächtige) alt war.

Arbeitsmarkt im Juli 2022

Nürnberg – „Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben im Juli kräftiger zugenommen als jahreszeitlich üblich. Dies liegt jedoch an der Erfassung ukrainischer Geflüchteter. Insgesamt ist der Arbeitsmarkt trotz aller Belastungen und Unsicherheiten weiterhin stabil“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Juli: +107.000 auf 2.470.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -120.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,2 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent

Der Beginn der Sommerpause und die Erfassung ukrainischer Geflüchteter führen im Juli 2022 zu einem weiteren deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vormonat, und zwar um 107.000 auf 2.470.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 48.000 zugenommen. Der außergewöhnlich starke Anstieg der Arbeitslosigkeit in diesem Monat hängt nicht mit Problemen am Arbeitsmarkt zusammen, sondern geht auf die Fluchtmigration infolge des russischen Angriffskrieges zurück.

Verglichen mit dem Juli des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 120.000 geringer. Die Arbeitslosenquote stieg von Juni auf Juli um 0,2 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent und liegt damit 0,2 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahresmonat. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Juni auf 3,0 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 63.000 gestiegen. Sie lag im Juli 2022 bei 3.217.000 Personen. Das waren 126.000 weniger als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Juli für 36.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Mai 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 328.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit war die Inanspruchnahme von konjunktureller Kurzarbeit weiter rückläufig.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nehmen weiter zu. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Juni 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 24.000 gestiegen. Mit 45,57 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 610.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von April auf Mai 2022 um 45.000 zu.

Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Mai nach Hochrechnungen der BA um 681.000 auf 34,43 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,29 Millionen Personen hatten im Mai 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 282.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,12 Millionen ausschließlich und 3,17 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Die Nachfrage nach neuem Personal bewegt sich im Juli weiter auf sehr hohem Niveau, ging aber zuletzt etwas zurück. So waren 881.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 136.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen gegenüber dem Vormonat um 11.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im Juli 2022 um 2 auf 134 Punkte.

708.000 Personen erhielten im Juli 2022 Arbeitslosengeld, 112.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Juli bei 3.780.000. Gegenüber Juli 2021 war dies ein Rückgang von 29.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2021 bis Juli 2022 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 392.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 12.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im Juli noch 118.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden.

Gleichzeitig waren 512.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 22.000 mehr als vor einem Jahr. 233.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist auch im Juli noch in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.