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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Weitere Empfehlung zur COVID-19-Impfung

STIKO empfiehlt einmalige COVID-19-Impfung für gesunde Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren

Schwerin – Heute veröffentlichte die Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) eine Aktualisierung ihrer COVID-19-Impfempfehlung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren. Darin sprechen sich die Kommissionsmitglieder für eine einmalige Impfung für gesunde und bisher nicht-geimpfte Kinder aus.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese unterstützt den Beschluss als Vorsorgemaßnahme. „Der Herbst ist nicht mehr fern. Daher ist es wichtig, dass die Kinder dieser Altersgruppe in den nächsten Wochen eine Basisimmunität aufbauen können“, so Drese. Schon eine Impfung schütze vor Infektionen bzw. Erkrankungen mit neuen Virusvarianten und verhindere schwere COVID-19-Erkrankungen.

Drese: „Gleichzeitig sorgt eine Basisimmunität dafür, dass die Wahrscheinlichkeit von Isolations- und Quarantänephasen sinkt.“

Die Impfung der 5- bis 11-jährigen Kinder soll vorzugsweise mit Comirntay (10 µg) durchgeführt werden. Die Verwendung von Spikevax (50 µg) ist für 6- bis 11-jährige Kinder alternativ ebenfalls möglich.

Bisher wurden durch die STIKO in dieser Altersgruppe nur Impfempfehlungen für Vorerkrankte und Kinder, in deren Umfeld Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, herausgegeben.

Nun empfehlen die Expertinnen und Experten auch für gesunde Kinder, bei denen noch keine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen wurde, eine Impfung, allerdings zunächst nur eine Impfstoffdosis.

Ist der Zeitpunkt einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion bekannt, soll die Impfung frühestens 3 Monate nach der Infektion verabreicht werden.

Gesunde Kinder, die bereits eine 2-malige Impfung erhalten haben, sollen zunächst nicht erneut geimpft werden.

Keine Gefährdung durch Affenpocken

Schwerin – Nachdem auch in Deutschland vor wenigen Tagen ein erster Fall von Affenpocken identifiziert worden ist, stehen das Gesundheitsministerium und das Landesamt für Gesundheit und Soziales im Austausch mit dem Robert Koch-Institut (RKI).

„Die Gesundheitsbehörden auf Bundes- und Landesebene nehmen das Infektionsgeschehen ernst. Eine Gefährdung für die Gesundheit der breiten Bevölkerung in Deutschland wird nach derzeitigen Erkenntnissen jedoch als gering eingeschätzt“, teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute nach einer Videokonferenz mit Expertinnen und Experten mit.

Der bestätigte Fall von Affenpocken in Bayern steht möglicherweise im Zusammenhang mit weiteren Affenpocken-Fällen (ohne Reiseanamnese in Endemiegebiete), die im Mai 2022 in verschiedenen Ländern außerhalb Afrikas registriert worden sind. Es handelt sich inzwischen um ein Geschehen mit internationaler Verbreitung.

Soweit bekannt, erkranken die meisten Betroffenen nicht schwer. Weitere Fälle sind auch in Deutschland zu erwarten. Affenpocken sind eine durch Affenpockenviren verursachte Viruserkrankung. Klinisch äußert sie sich vor allem durch Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen sowie durch Hauteffloreszenzen.

Drese: „Nach derzeitigem Wissen ist für eine Übertragung des Erregers ein sehr enger Körperkontakt erforderlich, deshalb kann gegenwärtig davon ausgegangen werden, dass der Ausbruch begrenzt bleibt. Das RKI beobachtet die Situation weiter sehr genau und passt seine Einschätzung dem aktuellen Kenntnisstand an.“

Barrierenabbau in Wohnungen

Schwerin – Neben den rund 38 Millionen Euro zinslosen Darlehen für die Modernisierung und den Barrierenabbau in Wohnungen stellt das Land im Jahr 2022 auch rund drei Millionen Euro Zuschussmittel für Investitionen bereit, um Wohnungen barrierearm oder sogar barrierefrei umzubauen. Insbesondere Senioren, Menschen mit Behinderungen und Familien mit Kindern sollen diese zu Gute kommen.

Gefördert wird der Umbau in Eigenheimen und Eigentumswohnungen mit Zuschüssen bis zu 30 Prozent der Umbaukosten, höchstens jedoch 4.500 Euro je Wohnung. Der Zuschuss kann auch höher ausfallen, wenn die Wohnung barrierefrei und rollstuhlgeeignet umgebaut werden soll.

„Was genau umgebaut werden soll, orientiert sich am individuellen Bedarf der Eigentümer. Das Spektrum der Möglichkeiten ist recht groß. Es reicht vom stufenlosen Hauseingang über Lifte, rutschhemmende Bodenbeläge und die Entfernung von Schwellen und Vergrößerung von Türöffnungen bis hin zur bodengleichen Dusche“, nennt Landesbauminister Christian Pegel Beispiele für Vorhaben, die gefördert werden können.

„Das Förderangebot ist für alle interessant, die ihre eigenen vier Wände umbauen wollen, um den Alltag zu erleichtern und den Wohnkomfort zu verbessern oder um frühzeitig bauliche Vorsorge für das Alter zu treffen“, führt Christian Pegel weiter aus.

Antragsberechtigt sind auch Mieter, die mit Zustimmung des Eigentümers bauliche Maßnahmen durchführen wollen. Anträge sind an das Landesförderinstitut zu richten. Dort können sich potenzielle Antragsteller auch beraten lassen. Informationen zum Förderprogramm finden Sie auch auf den Webseiten des Bauministeriums M-V.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Justizministerin Bernhardt: „Psychosoziale Prozessbegleitung muss jetzt gestärkt werden“

Schwerin – Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, bringt jetzt einen entsprechenden Beschlussvorschlag in die nächste Justizministerkonferenz ein.

„Es muss von der Justizministerkonferenz im Juni ein klares Signal zur weiteren Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung ausgehen. Die aktuelle Bundesregierung muss dieses wichtige Hilfsangebot für Opfer schwerer Straftaten, insbesondere Sexualstraftaten, dringend auf die Agenda nehmen.  Im rot-roten Koalitionsvertrag in Mecklenburg-Vorpommern ist das Thema verankert. Im Bund darf die psychosoziale Prozessbegleitung nicht vergessen werden. Daher hat das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz das Thema für die nächste Konferenz der Justizministerinnen und –minister in Bayern angemeldet“, so Justizministerin Bernhardt.

„Es liegen dem Bundesministerium der Justiz mehrere Bitten der Justizministerkonferenzen aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 vor, die noch nicht umgesetzt worden sind. Es sollte aber zeitnah und in enger Abstimmung mit den Ländern die vorgeschlagenen Klarstellungen und Ergänzungen der gesetzlichen Regelungen geprüft und erarbeitet werden.

Wenn die Politik zögert, ist das den Opfern schwerer Straftaten und auch ihren Angehörigen nicht zu erklären. Ich setze mich dafür ein, weitere, besonders schutzbedürftige Personen in den Blick zu nehmen. So sollten die Angehörigen eines Opfers eines vollendeten oder versuchten Tötungsdeliktes ebenfalls in den Kreis der Beiordnungsberechtigten aufgenommen werden. Denn unter Umständen benötigen auch diese Personen psychosoziale Prozessbegleitung.

Auch geht es darum, dass minderjährigen Verletzten von Amts wegen, also nicht erst nach Antrag, eine psychosoziale Prozessbegleiterin beziehungsweise ein psychosozialer Prozessbegleiter beigeordnet wird. In gravierenden Fällen häuslicher Gewalt sollte den Verletzten ebenfalls ein Anspruch auf Beiordnung zustehen“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz.

„Darüber hinaus ist ein weiterer Beschluss zu diesem Thema vom Bundesministerium der Justiz noch nicht abschließend geprüft worden. Vor einem Jahr hatte die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister unter anderem einstimmig vorgeschlagen, eine Anhebung der Gebührentatbestände in die Überlegungen einzubeziehen. Wenn all diese Punkte aufgegriffen und umgesetzt werden, wird aus meiner Sicht auch die Voraussetzung dafür geschaffen sein, dass die Anzahl der Beiordnungen steigen kann“, ist sich die Ministerin sicher.

Die 93. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister wird am 1./2. Juni 2022 in Bayern stattfinden.

Drese begrüßt Urteil des Verfassungsgerichtes

Schwerin – „Der Schutz vulnerabler Menschen vor einer Corona-Infektion hat höchste Priorität und damit auch Vorrang vor einer freien Impfentscheidung der sie pflegenden, betreuenden und behandelnden Beschäftigten“, reagiert Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu einer Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Die Kernaussage der Verfassungsrichterinnen und -richter zur Verfassungsbeschwerde ist nach Auffassung von Ministerin Drese deutlich: „Ältere und geschwächte Menschen haben ein besonders hohes Risiko, sehr schwer zu erkranken oder an Corona zu sterben. Deshalb wiegt deren Schutz verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für Mitarbeitende im Pflege- und Gesundheitsbereich.“

Drese: „Bei allen Diskussionen über die einrichtungsbezogene Impfpflicht dürfen wir nicht vergessen, dass 90 bis 95 Prozent aller Beschäftigten im Pflege- und Gesundheitssektor sehr verantwortungsbewusst sind und mit einer Impfung, sich und die ihnen anvertrauten Menschen besser schützen. Diesen Frauen und Männern gilt mein ausdrücklicher Dank.“

Badesaison 2022 startet am 20. Mai

Drese: Mecklenburg-Vorpommern kann mit hoher Badewasserqualität weiter punkten

Schwerin – „95 Prozent der Badegewässer in Mecklenburg-Vorpommern wurden als sehr gut und gut eingestuft. Das ist eine tolle Nachricht für alle Bürgerinnen und Bürger und ein wichtiges Signal für den Tourismussektor. Unser Land kann mit seiner Badewasserqualität weiterhin punkten“, informierte Gesundheitsministerin Stefanie Drese anlässlich des Starts der Badesaison 2022 am (morgigen) 20. Mai.

Insgesamt werden in Mecklenburg-Vorpommern 498 Badegewässer überwacht, davon 335 an Seen, 156 an der Ostsee und sieben an Flüssen. 474 der Badegewässer in Mecklenburg-Vorpommern sind als gut und sehr gut eingestuft. Das sind 95 Prozent aller untersuchten Stellen. Von den 498 nach Badegewässerlandesverordnung überwachten Badegewässern sind insgesamt 90 Prozent von ausgezeichneter Qualität; fünf Prozent erhielten eine gute Einstufung.

Von den untersuchten Badewasserstellen wurden fünfzehn mit ausreichend eingestuft. Neun Badegewässer waren mangelhaft. Für die EU gemeldeten Badegewässer Barther Bodden Glöwitzer Bucht, Stettiner Haff Bellin, Kleine Müritz Rechlin und den Rühner See in Bützow besteht für diese Badesaison ein Badeverbot.

„Das Baden in MV muss eine saubere Sache bleiben, damit wir zufriedene Gäste und Gastgeber haben. Dafür werden in unseren Laboren etwa 2.500 Proben pro Saison analysiert“, sagte Dr. Heiko Will, Erster Direktor des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Die Ergebnisse zeigen, dass die Wasserqualität in etwa auf dem gleichen Niveau der Vorjahre geblieben ist.

Will: „Für unsere Beschäftigten in den Laboren läuft die neue Saison bereits auf Hochtouren. Die ersten Badewasser-Analysen sind erfolgt und die ersten Werte 2022 werden aktuell für jedes Badegewässer in die Karte eingetragen.“ Die Resultate können alle Interessierten aber auch vor Ort direkt an der Badestelle einsehen – dort gibt es Aushänge.

Die zahlreichen Badestellen in Mecklenburg-Vorpommern werden auf der Website badewasser-mv.de detailliert vorgestellt. Ab sofort ist die Anwendung in einem neuen Design und mit übersichtlichen Funktionen abrufbar. „Ich freue mich sehr, dass wir zum Start der Badesaison die Benutzerfreundlichkeit der Badewasserkarte verbessern konnten. Mit einer Standort-Suchfunktion kann nun jede Nutzerin und jeder Nutzer den kürzesten Weg zur passenden Badestelle finden“, informierte die Ministerin.

Gleichzeitig wurde auch die App-Anwendung „Badewasser-MV“ überarbeitet und steht im Apple Store oder im Google Play Store zum Download bereit.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Sozialministeriums einsehbar. Die Informationen werden stetig aktualisiert. Zu jeder untersuchten Badestelle ist ein Kurzprofil hinterlegt, das die wichtigsten Informationen zusammenfasst – unter anderem auch aktuelle Warn-Hinweise und Infos zu behindertengerechten Badegewässern. Weitere Merkblätter, regionale Karten und Links rund ums Baden sind ebenfalls eingestellt.

Die Badewasserproben werden üblicherweise in der Zeit vom 01. Mai bis zum 10. September jeden Jahres alle vier Wochen durch die zuständigen Gesundheitsämter bei einer Mindestwassertiefe von einem Meter 30 Zentimeter unter der Wasseroberfläche entnommen.

Das Wasser wird auf mikrobiologische Parameter wie Escherichia coli und Intestinale Enterokokken untersucht, das sind Bakterien, die fäkale Verunreinigungen anzeigen. Wird bei einer Probe der Höchstwert nach Badegewässerlandesverordnung überschritten, wird umgehend eine Nachprobe entnommen und geprüft, ob ein Badeverbot ausgesprochen werden muss. Die Prüfung beinhaltet auch Sichttiefe und pH-Wert des Wassers.

Bei Wassertemperaturen ab etwa 20 Grad werden zusätzlich an sieben ausgewählten Badestellen an der Ostsee Untersuchungen auf Vibrionen durchgeführt. Vibrionen sind natürlicher Bestandteil salzhaltiger Gewässer, wie z.B. der Ostsee. Vibrionen können beim Baden in Hautverletzungen eindringen und bei Badenden mit Vorerkrankungen schwere Wundinfektionen hervorrufen.

Neue Pflegeausbildung

Einbringung eines Gesetzesentwurfes zur Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes in der Landtagssitzung vom 18.05.2022

Schwerin – Auf der Tagesordnung der heutigen Landtagssitzung steht unter anderem die Einbringung eines Gesetzesentwurfes zur Umsetzung der Pflegeberufereform in Mecklenburg-Vorpommern. Das Gesetz soll die Ausgestaltung des 2020 in Kraft getretenen bundesweiten Pflegeberufereformgesetzes auf Landesebene ergänzen.

Im Vorfeld der Sitzung teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese mit: „Wir können die generalistische Pflegeausbildung als Erfolg bezeichnen. Die Zahl der Auszubildenden in der Pflege steigt. Mit dem ergänzenden Gesetz schaffen wir die Grundlage für eine bessere Umsetzung der neuen Pflegeausbildung. So ermöglichen wir jungen Menschen eine einheitliche und hochwertige Qualifizierung im Bereich der Pflege und vermeiden lange Verfahren aufgrund verschiedener Zuständigkeiten.“

In den Entwurf seien die Erkenntnisse der ersten zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes eingeflossen, sodass die nötigen Regelungen für eine bessere Umsetzung zunächst identifiziert und nun aufgenommen werden konnten, so Drese. Der Entwurf sieht unter anderem vor, alle Pflegeschulen dem Schulrecht unterzuordnen.

Berechnungen für Mecklenburg-Vorpommern gehen davon aus, dass im Jahr 2030 mindestens 130.000 bis zu 143.000 Pflegebedürftigen auf Pflege und Betreuung angewiesen sind. „Das entspricht im Vergleich zum jetzigen Zeitpunkt einer Steigerung von etwa 30.000 bis 40.000 Menschen. Für diese wertvolle Arbeit benötigen wir weitere Fachkräfte und gute Arbeitsbedingungen. Der Grundstein hierfür ist ein gutes Ausbildungssystem“, betonte Drese.

Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, konnte heute nicht in Präsenz an der Landtagssitzung teilnehmen. In Vertretung für sie sprach Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, zu den Abgeordneten.

Das Pflegeberufereformgesetz ist 2020 in Kraft getreten. Es sieht landesrechtliche Regelungen ausdrücklich vor. Über die Ausgestaltung dieser ergänzenden Regelungen können die Länder selbst entscheiden.

Mit dem Pflegeberufereformgesetz wurde die generalistische Pflegeausbildung eingeführt. In dem neuen Ausbildungsmodell durchlaufen alle Auszubildenden in der Pflege in den ersten zwei Jahren die gleiche generalistische Ausbildung. Für das dritte Jahr können sie diese entweder fortsetzen und den Abschluss „Pflegefachmann bzw. frau“ erwerben oder sich im Bereich der Pflege alter Menschen oder von Kindern und Jugendlichen spezialisieren.

Zeichen für Toleranz und Vielfalt setzen

Sozialministerium hisst Regenbogenflagge

Schwerin – Am morgigen Internationalen Tag gegen Homo,-Bi-, Inter- und Transphobie (am 17. Mai) wird vor dem Sozialministerium erstmals die Regenbogenflagge gehisst.

„Ich freue mich sehr, dass auch wir als Ministerium auf diese Art ein Zeichen für Vielfalt und Toleranz setzen und die Regenbogenflagge hissen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese im Vorfeld des Aktionstages.

Seit dem 10. Mai 2022 können Regenbogenflaggen ohne Einzel-Genehmigung von Dienststellen des Landes, Gemeinden und anderer Behörden genutzt werden. Ministerin Drese begrüßte diesen Schritt und machte deutlich, dass die Rechte der LSBTI*-Menschen weiter mehr Öffentlichkeit benötigen.

„Noch immer werden sie im Alltag diskriminiert und erfahren Ausgrenzung. Dabei sollten wir alle gegen Homosexuellen- und Transfeindlichkeit einstehen und unsere Haltung sichtbar machen“, so Drese.

Weltweit machen Organisationen mit zahlreichen Aktionen auf den sogenannten IDAHOBIT (Abkürzung) aufmerksam. Auch in Mecklenburg-Vorpommern finden Events statt: u.a. in Greifswald und Neubrandenburg.

Der internationale Aktionstag erinnert daran, dass am 17. Mai 1990 Homosexualität von der Liste der psychischen Krankheiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gestrichen worden ist. Aus diesem Anlass werden Veranstaltungen und Demonstrationen organisiert, die auf die Diskriminierung und Bestrafung von LSBTI*-Menschen aufmerksam machen sollen.