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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Vorbereitung auf Corona-Herbst

Gesundheitsministerkonferenz fordert effektive und rechtssicher handhabbare Befugnisse im Infektionsschutzgesetz

Schwerin – Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder trafen sich heute zu einer Video-Sonderkonferenz. Hauptthema war dabei die aus Sicht der Länder notwendige Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

„Um gut und lageangepasst auf die erwartete Infektionswelle im Herbst vorbereitet zu sein, brauchen wir einen schnellstmöglichen Entwurf zur Änderung des IfSG, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese das Ansinnen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Der Bund müsse zügig die notwendigen Schritte und Maßnahmen ergreifen und die Länder hierbei angemessen beteiligen, so Drese.

In einem einstimmigen Beschluss sprach sich die GMK für Basismaßnahmen im Herbst und Winter aus. „Wenn die Lage es erfordert, gehören dazu die Möglichkeit einer Maskenpflicht und von Abstandsgeboten in Innenräumen, die Möglichkeit von Testpflichten insbesondere für Einrichtungen mit vulnerablen Personen, für infektionsgefährdete Gemeinschaftseinrichtungen und für Schulen“, so Drese.

Falls die Basismaßnahmen nicht ausreichen, sollen die Länder nach Ansicht der GMK weitere Eindämmungsmaßnahmen ergreifen können, wie etwa Zugangsbeschränkungen, die Vorlage von Immunitäts- und Testnachweisen und Personenobergrenzen.

Drese: „Wichtig ist gleichzeitig jedoch, dass alle Pandemiemaßnahmen der Länder stets die Folgen in den Blick nehmen und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen.“

Für eine erfolgreiche Impfkampagne im Herbst bittet die GMK alle befassten Gremien, zeitnah Klarheit hinsichtlich der Notwendigkeit von weiteren Auffrischungsimpfungen (4. Impfung) zu schaffen und entsprechende Empfehlungen abzugeben. Zudem wird vom Bund erwartet, ausreichend COVID-19-Impfstoff (inkl. angepasstem Varianten-Impfstoff) zu beschaffen sowie die planbare und transparente Verteilung sicherzustellen.

„In die Vorbereitungen einer neuen Impfkampagne sollten zudem Influenza und Pneumokokken für vulnerable, insbesondere ältere Personengruppen einbezogen werden“, sagte Drese. Dazu gehöre weiterhin die Sicherstellung von ausreichend Medikamenten zur Therapie von COVID-19.

F e r i e n j o b s

Schutz von Jugendlichen muss an erster Stelle stehen

Schwerin – Viele Tausend Jugendliche verdienen sich in den Ferien zusätzliches Geld dazu. Anlässlich des Ferienstarts in Mecklenburg-Vorpommern appelliert Sozialministerin Stefanie Drese an Arbeitgeber:innen, Jugendliche und Eltern, die rechtlichen Vorgaben für die Ferienarbeit einzuhalten.

Drese: „Es ist absolut begrüßenswert, wenn junge Menschen bereit und motiviert sind, in den Ferien ihr eigenes Geld zu verdienen. Der Schutz der Jugendlichen bei der Arbeit muss aber immer an erster Stelle stehen.“

Der Kinder- und Jugendarbeitsschutz ist im Jugendarbeitsschutzgesetz verankert. Das Gesetz gibt vor, ab welchem Alter, in welchem Umfang und in welchen Tätigkeitsbereichen Jugendliche einer Arbeit nachgehen dürfen.

„Schwere körperliche Arbeiten können nachhaltig negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Jugendlichen haben. Deshalb dürfen sie nicht von jungen Menschen ausgeführt werden“, erläutert Drese. Gleiches gelte für Berufe, die ein erhöhtes Unfallrisiko aufweisen oder Arbeitszeiten, die nicht vereinbar mit dem Alter der Jugendlichen sind, erforderten.

Grundsätzlich dürfen junge Menschen ab dem 15. Lebensjahr bis zu vier Wochen im Jahr, innerhalb der Schulferien arbeiten. Die Arbeitszeit darf dabei 40 Stunden zwischen den Zeiten 6 bis 20 Uhr in der Woche nicht überschreiten. 16-Jährige dürfen unter bestimmten Umständen auch bis 23 Uhr arbeiten.

Schwerpunkte für den Schwimmunterricht

Oldenburg: nichts unversucht lassen, damit alle Kinder schwimmen lernen

Schwerin – Die Konzept-Inhalte für den Schwimmunterricht an Grundschulen sind in trockenen Tüchern: Der Landtag hat der fraktionsübergreifenden Initiative zugestimmt.

Bildungsministerin Simone Oldenburg hatte Anfang Juni gemeinsam mit den Landtagsfraktionen von SPD, DIE LINKE, CDU, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN Schwerpunkte vorgelegt.

„Dass ein Anliegen so überlebenswichtig ist, zeigt doch, dass hier fraktionsübergreifend an einem Strang gezogen wird. Das wird die Voraussetzungen dafür schaffen, dass in Mecklenburg-Vorpommern künftig jedes Kind die Grundschule als sicherer Schwimmer verlassen kann“, betont Bildungsministerin Oldenburg.

Schulschwimmen soll in Mecklenburg-Vorpommern als flächendeckendes Angebot an allen Grundschulen gewährleistet werden. Vorgesehen sind unter anderem mehr einwöchige Kompaktkurse, zusätzliches Personal und ergänzende Sommerkurse.

Neben den Lehramtsstudierenden für das Fach Sport sollen künftig auch alle anderen Lehramtsstudierenden die Möglichkeit haben, zu Schwimmlehrkräften ausgebildet zu werden.

Grundkompetenzen sollen Kinder schon im Vorschulalter erlernen. Dazu wird geprüft, ob die „Wassergewöhnung“ einen festen Bestandteil in der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher einnehmen kann.

Kostenlose Bürgertests nach wie vor möglich

Ministerin appelliert auch an eigene Verantwortung

Schwerin – Der Bund hat die Verordnung zum Anspruch auf Testung über den 30. Juni hinaus verlängert und aktualisiert. Danach ist die kostenlose Bürgertestung auf das Coronavirus ab sofort an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Die neue Verordnung sieht vor, dass unter anderem Bewohnende, Betreute, Behandelte und Besuchende in medizinischen und -Pflegeeinrichtungen, Kinder unter 5 Jahren, Haushaltsangehörige von Infizierten sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, kostenlose Schnelltests in Teststationen in Anspruch nehmen können.

Erkrankte mit Covid19-typischen Symptomen sollten zum Arzt/ zur Ärztin gehen und dort einen kostenlosen Test machen lassen.

„Die bestehenden Testmöglichkeiten sind ein wichtiges Instrument, um Infektionen zu erkennen und andere Menschen vor einer Ansteckung zu schützen. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass Menschen mit typischen Symptomen oder Betreuende und Besuchende von vulnerablen Gruppen weiterhin kostenlose Tests nutzen können,“ betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese.

Menschen, die am Tag der Testung sonstigen Kontakt mit einer vulnerablen Person (dazu zählen Menschen mit Vorerkrankung, Menschen ab 60 Jahren) haben und Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen, haben künftig Anspruch auf einen 3-Euro-Bürgertest. Dies gilt auch, wenn die Corona-Warn-App ein erhöhtes Risiko anzeigt.

Von einer anlasslosen Testung in einer Teststation oder medizinischen Einrichtung rät das Bundesministerium für Gesundheit ab.

Drese betonte, dass nach wie vor aber auch Selbsttests, die Jede und Jeder zu Hause durchführen kann, ein wichtiges Schutzinstrument sind: „Gerade angesichts der steigenden Infektionszahlen sollten wir vor allem mit Blick auf Risikogruppen verantwortungsbewusst mit der Situation umgehen. Auch Selbsttests helfen, Infektionen zu erkennen. Bei Vorlage eines positiven Selbsttests ist der PCR-Test kostenlos und schafft so Gewissheit,“ so Drese.

Arbeitsmarkt Juni in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Arbeitslosigkeit im Juni 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat deutlich gesunken. 57.600 Menschen waren arbeitslos gemeldet. Das sind 4.000 Arbeitslose weniger als im Juni des Vorjahres (-6,5 Prozent). Die Arbeitslosenquote beträgt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Land 7,1 Prozent (-0,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr).

„Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ist insgesamt sehr dynamisch. Die Unternehmen und ihre Beschäftigten sorgen dafür, dass die Wirtschaft im schwierigen Umfeld weiter vorankommt. Der Sommer und somit die Hauptsaison starten und wir heißen unsere Gäste im Urlaubsland herzlich willkommen. Auch das sorgt für eine wachsende Nachfrage nach Personal, insbesondere im touristischen Bereich. Diese kann mancherorts nur teilweise abgedeckt werden. Fachkräftesicherung und -gewinnung erfordern gerade in diesem Bereich enorme Kraftanstrengungen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vormonat um 2.800 (+5 Prozent) gestiegen. Einen wesentlichen Grund hierfür sieht die Bundesagentur hauptsächlich durch den Übergang ukrainischer Geflüchteter in die Grundsicherung. Mit der Betreuung in den Jobcentern werden diese seit dem 1. Juni auch in der Arbeitsmarktstatistik erfasst.

Wirtschaftsminister Meyer forderte, die Potentiale des Arbeitsmarktes intensiv zu nutzen. „Hierzu zählen beispielsweise auch Menschen, die weite Wege auf sich nehmen, um in einem anderen Bundesland zu arbeiten. Entscheidend ist für die Auspendler auch die Arbeitsplatzsicherheit. Sie brauchen eine Perspektive. Wir wollen die Rahmenbedingungen für Unternehmen weiter im Land stärken, damit Fachkräfte langfristige, zukunftssichere Arbeitsplätze im Land finden können.

Gerade auch die wachsenden Energiekosten und Benzinpreise dürften Pendlern zu schaffen machen“, erläuterte Arbeitsminister Meyer weiter. „Wichtig ist es deshalb, auch die weichen Standortfaktoren stärker herauszustellen. Hierzu zählen neben ausreichend vorhandenen Kindertagesstätten und Schulen auch eine gut ausgebaute Infrastruktur sowie ein attraktives Wohnumfeld und Freizeitangebot. Das sind neben dem Job wichtige Faktoren für eine Wohnort- oder Standortentscheidung.“

Die Zahl der Auspendler liegt in Mecklenburg Vorpommern bei über 70.000. Die bevorzugten Ziele sind nach Angaben des Statistischen Amtes Schleswig-Holstein und Hamburg sowie Brandenburg, Berlin und Niedersachsen.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – aktuellste Daten aus dem April 2022 – im Vorjahresvergleich um 8.600 (+1,5 Prozent) weiter gewachsen. Die Zahl der Beschäftigten liegt aktuell bei 580.900.

„Fachkräfte werden gebraucht und auch gesucht“, so Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer abschließend. Neue Arbeitsplätze sind vor allem im Gesundheits- und Sozialwesen (+1.900) sowie im Gastgewerbe (+4.400), im Handel (+800) und im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+800) entstanden.

Abgabe der Grundsteuererklärung

Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung startet morgen

Schwerin – Am 1. Juli 2022 startet bundesweit die viermonatige Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Bis zum 31. Oktober 2022 sind dann alle Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer aufgerufen, ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

„Die aktuelle Grundsteuerreform stellt eine Mammutaufgabe für alle Beteiligten dar. So sind in Mecklenburg-Vorpommern etwa 1,2 Mio. Einheiten des Grundbesitzes durch die Finanzämter neu zu bewerten. Doch auch auf die Steuerpflichtigen kommt jetzt mit der Abgabe der Grundsteuererklärung einiges an Arbeit zu. Dafür bitte ich um Verständnis“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen, um diese in der begrenzten Zeit in den Finanzämtern auch bearbeiten zu können. In Einzelfällen, beispielsweise wenn der Erklärungspflichtige keinen Computer oder keinen Internetzugang besitzt, ist jedoch auch die Abgabe in Papierform möglich. Dafür muss beim Finanzamt ein Antrag gestellt werden.

„Es können auch Familienangehörige bei der elektronischen Bearbeitung der Erklärung unterstützen, sofern sie dies unentgeltlich tun“, empfiehlt Dr. Geue. „Die elektronische Abgabe ist zudem für die Betroffenen vorteilhaft, weil bereits während der Erstellung Plausibilitätsprüfungen durchgeführt werden und somit keine notwendige Eintragung vergessen werden kann.“

Für die elektronische Übermittlung stellt die Finanzverwaltung „Mein ELSTER“ unter www.elster.de zur Verfügung. Ergänzend kann in Mecklenburg-Vorpommern in bestimmten, einfach gelagerten Eigentumsfällen (Ein- oder Zweifamilienhäuser, Wohnungseigentum, unbebaute Grundstücke) die Erklärung auch über die Online-Anwendung des Bundesfinanzministeriums „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ dem Finanzamt elektronisch übermittelt werden.

In der Erklärung sind neben dem Aktenzeichen, das den Eigentümerinnen und Eigentümern im Informationsschreiben der Finanzämter zur Grundsteuerreform mitgeteilt wurde, grundstücksbezogene Daten anzugeben. Hierzu zählen u. a. das Baujahr eines Gebäudes, die Anzahl an Garagen-/Tiefgaragenstellplätzen, die Wohnfläche je Wohnung und der Bodenrichtwert oder die Ertragsmesszahl. Letztere können im Datenportal zur Grundsteuerreform unter https://www.geodaten-mv.de/grundsteuerdaten/ abgerufen werden.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform sind im Steuerportal MV unter https://www.steuerportal-mv.de/Steuerrecht/Rund-ums-Grundst%C3%BCck/Grundsteuerreform/ zu finden.

Arbeitsmarkt im Juni 2022

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt insgesamt ist weiterhin stabil. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben zwar im Juni kräftig zugenommen. Diese Anstiege gehen aber darauf zurück, dass die ukrainischen Geflüchteten nun in den Jobcentern erfasst und dadurch in der Arbeitsmarktstatistik sichtbar werden“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Hamburg.

Arbeitslosenzahl im Juni:   +103.000 auf 2.363.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:  -251.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:   +0,3 Prozentpunkte auf 5,2 Prozent

Im Juni 2022 ist infolge der umfassenden Erfassung ukrainischer Geflüchteter in den Jobcentern die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat kräftig gestiegen, und zwar um 103.000 auf 2.363.000. Saisonbereinigt hat die Arbeitslosigkeit um 133.000 zugenommen. Verglichen mit dem Juni des vorigen Jahres ist sie um 251.000 geringer. Die Arbeitslosenquote stieg von Mai auf Juni um 0,3 Prozentpunkte auf 5,2 Prozent und liegt damit 0,5 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahresmonat. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Mai auf 2,7 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 124.000 gestiegen. Sie lag im Juni 2022 bei 3.115.000 Personen. Das waren 261.000 weniger als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. Juni für 35.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis April 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 401.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit war sowohl die Inanspruchnahme von konjunktureller Kurzarbeit als auch die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wurde, zuletzt rückläufig.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nehmen weiter zu. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Mai 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 35.000 gestiegen. Mit 45,50 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 772.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von März auf April 2022 um 11.000 zu.

Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im April nach Hochrechnungen der BA um 672.000 auf 34,36 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,21 Millionen Personen hatten im April 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 274.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,08 Millionen ausschließlich und 3,14 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Die Nachfrage nach neuem Personal bewegt sich im Juni weiter auf sehr hohem Niveau. So waren 877.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 184.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 1.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im Juni 2022 um 2 Punkte auf 137 Punkte.

681.000 Personen erhielten im Juni 2022 Arbeitslosengeld, 146.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Juni bei 3.691.000. Gegenüber Juni 2021 war dies ein Rückgang von 174.000 Personen. 6,8 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2021 bis Juni 2022 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 376.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 9.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im Juni noch 148.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden.

Gleichzeitig waren 499.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 26.000 mehr als vor einem Jahr. 259.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im Juni aber noch in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

Kein Lebensmittel­betrug

Schwerin – Der von Medien formulierte Verdacht, ein Bio-Geflügel- verarbeitender Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern habe Separatorenfleisch in seinen Produkten verwendet, ohne dies zu kennzeichnen, wurde durch die im Labor durchgeführten histologischen Untersuchungen nicht bestätigt. Das erklärt der für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus.

„Unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen einen in unserem Land wirtschaftenden Lebensmittel verarbeitenden Betrieb hat die oberste Kontrollbehörde das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des zuständigen Landkreises aufgefordert, amtliche Verdachtsproben in dem Betrieb zu nehmen. Dies ist auch so erfolgt. Die Proben wurden anschließend im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock untersucht.

Das Ergebnis der amtlichen Untersuchung zeigt, dass in keiner der gezogenen Proben auffällige Anteile an Knochenpartikeln, die einen Anhaltspunkt für die Verwendung von Separatoren­fleisch darstellen, nachgewiesen werden konnte. Der Verdacht des Lebensmittelbetrugs wegen falscher Kennzeichnung hat sich damit nicht erhärtet. Ich bedanke mich bei den Mitarbeitern des Landkreises und des LALLF in Rostock, die unverzüglich gehandelt haben. Es ist mir wichtig, dass sich die Verbraucherinnen und Verbraucher im Land auf ihre Lebensmittelkontrolleure verlassen können.“

Sogenanntes Separatorenfleisch stellt keine verbotene Zutat dar. Es darf zum Beispiel in Wurst enthalten sein. Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 sowie die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) definieren jedoch den Begriff und geben vor, wie ein Produkt zu kennzeichnen ist, das Separatorenfleisch enthält.