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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Universitäres Notfallzentrum eingeweiht

Rostock – Finanzminister Dr. Heiko Geue und Wissenschaftsstaatssekretärin Susanne Bowen, stellvertretend für Wissenschaftsministerin Bettina Martin, haben heute gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Universitätsmedizin Rostock und des Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamtes (SBL) Rostock den fertiggestellten Neubau „Universitäres Notfallzentrum“ feierlich eingeweiht.

Das „Universitäre Notfallzentrum“ ist der entscheidende Baustein in der Gesamtkonzeption der Universitätsmedizin Rostock und nimmt auf dem Campus einen städtebaulich bedeutsamen Platz ein. Ob zu Fuß, mit dem Taxi oder dem Bus, mit dem Krankentransport oder mit dem Rettungshubschrauber – die erste Aufnahme der Patientinnen und Patienten und die Sofortbehandlung beginnt in diesem Gebäude.

„Das Land hat über 185 Millionen Euro in das bisher größte und komplexeste Bauprojekt Mecklenburg-Vorpommerns investiert. Davon hat auch die regionale Wirtschaft profitiert. Ich freue mich, dass viele Aufträge an mittelständische Firmen aus unserem Bundesland gegangen sind. Und wir bringen den Klimaschutz voran: Der hochtechnisierte Gebäudekomplex bezieht einen Teil seiner Energie aus Erdwärme. So leisten 53 Geothermiesonden einen Beitrag zum Klimaschutz“, erläutert der für den Landesbau zuständige Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Mit dem Neubau werden medizinische Funktionen auf dem gesamten Campus konzentriert und bestehende Kliniken vernetzt. Damit wird das „Universitäre Notfallzentrum“ die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten, aber auch die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden der Universitätsmedizin erheblich verbessern.

Das klar gegliederte Gebäude besteht aus fünf Geschossen, vier Lichthöfen und einer in Mecklenburg-Vorpommern einzigartigen Hubschrauber-Landeplattform auf dem Dachgeschoss. Verantwortlich für den Bau ist das SBL Rostock aus dem Geschäftsbereich des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern.

Das Notfallzentrum ist ein wichtiger Schritt bei der strategischen Ausrichtung der Universitätsmedizin Rostock. „Wir stärken die Universitätsmedizin Rostock und damit die Spitzenmedizin in ganz Mecklenburg-Vorpommern. Das hochmoderne Gebäude konzentriert sensible medizinische Bereiche unter einem Dach. Davon profitieren Patientinnen und Patienten sowie die Mitarbeitenden gleichermaßen“, erklärte Wissenschaftsstaatssekretärin Susanne Bowen in Vertretung für Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Ich gehe davon aus, dass mit diesem neuen Gebäude auch ein Anziehungspunkt für medizinisches Fachpersonal entsteht.“

Der Neubau fördert den am Standort Schillingallee notwendigen Konzentrations- und Modernisierungsprozess.

Innere Medizin der Universität Greifswald

Baustellenbesuch der ehemaligen Inneren Medizin der Universität Greifswald

Greifswald – Finanzminister Dr. Heiko Geue hat heute gemeinsam mit der Rektorin der Universität Greifswald, Frau Prof. Dr. Katharina Riedel, Vertretern des Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamtes (SBL) Greifswald sowie weiteren Vertretern der Universität Greifswald die Baustelle der ehemaligen Inneren Medizin besucht.

Die Sanierung des Gebäudes erfolgt trotz der historischen Bausubstanz sehr klimafreundlich, nachhaltig und energieeffizient“, sagte der Finanzminister, Dr. Heiko Geue. Die weitestgehende Verwendung von Baumaterialien aus natürlichen Rohstoffen und Sanierungsmaßnahmen im so genannten Low-Tech-Standard tragen zur Klimafreundlichkeit bei. Und nicht nur das: Der Stromverbrauch wird durch die Verwendung von LED-Beleuchtung und Bewegungsmeldern reduziert. Fensterlüftung und die Nutzung der Wärmespeicherfähigkeit der massiven Wände ermöglichen einen weitgehenden Verzicht von Lüftungs- und Kühlungstechnik. Als Heizmedium bleibt die vorhandene Anbindung an das Fernwärmenetz erhalten.

Der Finanzminister ist erfreut, dass bereits bei der Planung dieser Baumaßnahmen die seinerzeitigen Anforderungen an die Energieeffizienz unterschritten wurden. Er betont aber auch: „Mit den Anfang Mai eingeführten Energieeffizienzfestlegungen für Baumaßnahmen des Landes haben wir uns als Landesbauverwaltung nochmals deutlich schärfere Maßstäbe für Klimafreundlichkeit und Energieeffizienz im Landesbau als Ziel gesetzt.“

Erbaut wurde der ehemalige medizinische Campus mit seinen beeindruckenden, stadtbildprägenden Backsteinfassaden Ende des 19. bis Anfang des 20. Jahrhunderts.

Der Gebäudekomplex bleibt weitestgehend in seiner ursprünglichen Kubatur und Gestaltung erhalten. Lediglich eingeschossige Anbauten sowie ein nachträglich errichteter Betten-Aufzugsschacht wurden im Zuge der Sanierung ersatzlos abgebrochen. Sämtliche Sanierungsmaßnahmen werden durch die Denkmalschutzbehörde begleitet.

UN-Behindertenrechtskonvention

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese appelliert anlässlich des Deutschen Diversity-Tages am 31. Mai für die Umsetzung inklusiver Maßnahmen: „Der Weg zu einer inklusiven Gesellschaft ist anspruchsvoll und kann steinig sein. Umso wichtiger ist es, Schwerpunkte zu setzen und konkrete Maßnahmen zu entwickeln. Genau das haben wir mit der Fortschreibung des Maßnahmenplans der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention getan“, so Drese.

Das Sozialministerium hat aktuell die weiterentwickelte Fassung des Maßnahmenplans 2.0 veröffentlicht. Die Broschüre liegt in einer Langfassung und einer Fassung in leichter Sprache vor. In digitaler Form kann der Katalog ebenso als barrierefreies PDF abgerufen werden.

Die Ministerin sieht bei der Inklusion das Land und die einzelnen Ministerien in besonderer Verantwortung.

„Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen gesellschaftliche und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebenslagen zu ermöglichen“, sagte Drese.

Die UN-Behindertenrechtskonvention habe sieben Leitlinien festgelegt, an denen die Landesregierung sich orientiert. Drese: „Der Maßnahmenplan 2.0 beschreibt ausführlich die für die Umsetzung notwendigen inklusiven Schritte in insgesamt 13 Handlungsfeldern. Dazu zählen unter anderem Bereiche wie Bildung, Gesundheit, Mobilität und Kultur.“

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland trat diese am 26. März 2009 in allen Bundesländern in Kraft.

Aufgabe der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist in diesem Zuge die konsequente Umsetzung einer menschenrechtsorientierten Teilhabepolitik entsprechend der Leitlinien der UN-BRK.

Bereits im August 2013 verabschiedete die damalige Landesregierung einen Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-BRK. Die neue Fassung entspricht der Maßgabe, den Plan zu evaluieren und darauf basierend in der jetzigen Legislatur weiterzuentwickeln und fortzuschreiben.

In Mecklenburg-Vorpommern lebten Ende 2020 fast 200.000 Menschen mit Schwerbehindertenausweis. Als schwerbehindert gelten Personen, denen ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde. Für das Jahr 2020 entspricht das 12,4 Prozent der Gesamtbevölkerung.

Arbeitsmarkt im Mai 2022

Nürnberg – „Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind im Mai erneut gesunken. Die Beschäftigung nimmt weiter zu und die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften bewegt sich weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Der russische Krieg gegen die Ukraine und Lieferengpässe belasten jedoch die Aussichten. Auf der anderen Seite profitieren Handel und Dienstleistungen vom Ende der coronabedingten Einschränkungen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Mai: -50.000 auf 2.260.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -428.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 4,9 Prozent

Die Zahl der Arbeitslosen ist im Mai 2022 im Zuge der anhaltenden Frühjahrsbelebung gegenüber dem Vormonat gesunken, und zwar um 50.000 auf 2.260.000. Saisonbereinigt hat die Arbeitslosigkeit um 4.000 abgenommen. Verglichen mit dem Mai des vorigen Jahres ist sie um 428.000 geringer. Die Arbeitslosenquote sank von April auf Mai um 0,1 Prozentpunkte auf 4,9 Prozent und liegt damit 1,0 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahresmonat. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im April auf 3,2 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 5.000 gesunken. Sie lag im Mai 2022 bei 3.022.000 Personen. Das waren 435.000 weniger als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. Mai für 77.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis März 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 553.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt.
Damit war sowohl die Inanspruchnahme von konjunktureller Kurzarbeit als auch die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wurde, zuletzt rückläufig.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nehmen weiter zu. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im April 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 55.000 gestiegen. Mit 45,38 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 771.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Februar auf März 2022 um 31.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im März nach Hochrechnungen der BA um 699.000 auf 34,33 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,16 Millionen Personen hatten im März 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 258.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,05 Millionen ausschließlich und 3,11 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Die Nachfrage nach neuem Personal bewegt sich im Mai weiter auf sehr hohem Niveau. So waren 865.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 211.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 9.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Mai 2022 um 1 Punkt auf 139 Punkte.

686.000 Personen erhielten im Mai 2022 Arbeitslosengeld, 195.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Mai bei 3.542.000. Gegenüber Mai 2021 war dies ein Rückgang von 358.000 Personen. 6,5 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2021 bis Mai 2022 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 358.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 8.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im Mai noch 167.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden. Gleichzeitig waren 482.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 32.000 mehr als vor einem Jahr. 275.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im Mai aber noch stark in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

Mehr Kinderärztinnen und Kinderärzte

Schwerin – Das Land wirbt mit Stipendien, Starterprämien und einer Förderung der Verbundweiterbildung um zukünftige Kinderärztinnen und Kinderärzte. Knapp fünf Millionen Euro Landesmittel stehen dafür in den kommenden Jahren zur Verfügung, informierte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Mittwoch.

Medizinstudierende, die eine Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin im Bereich Kinder- und Jugendmedizin in Mecklenburg-Vorpommern absolvieren wollen, können sich ab Juni für ein Stipendium bewerben. „Kinderärzte und -ärztinnen werden überall im Land gebraucht. Daher ist es wichtig, dass wir verstärkt Anreize schaffen, um künftiges Fachpersonal im Land zu halten“, sagte Drese.

Wer sich dafür entscheide, nach seinem Studium mindestens 24 Monate in einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin in MV zu verbleiben, könne in seinen letzten vier Regelsemestern bis zu 300 Euro monatlich erhalten, verdeutlichte die Ministerin.

„Neben der Förderung für Studierende ist eine einmalige Zulage für Fachärztinnen und -ärzte in Form einer Starterprämie möglich“, so Drese weiter. Voraussetzung sei, dass ein Arbeitsverhältnis in einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin begonnen wird und man sich entschließt nach Mecklenburg-Vorpommern zu ziehen. Drese: „Hier ist eine Starterprämie von 5.000 Euro vorgesehen.“

Um die Anzahl der Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin zu erhöhen, fördert das Gesundheitsministerium zudem die Verbundweiterbildung und die sogenannte Subspezialisierung von Fachärztinnen und -ärzten.

Insgesamt rund 4,8 Millionen Euro im Zeitraum von 2022 bis 2025 sind für das Projekt zur Förderung der Facharztversorgung in der Kinder- und Jugendmedizin beim Gesundheitsministerium veranschlagt. Das Förderprogramm wird durch die Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. koordiniert. Dort können ab dem kommenden Monat die Anträge gestellt werden. Weitere Informationen, inklusive einer gesonderten Pressemitteilung zum offiziellen Start, werden zeitnah veröffentlicht.

Weitere Empfehlung zur COVID-19-Impfung

STIKO empfiehlt einmalige COVID-19-Impfung für gesunde Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren

Schwerin – Heute veröffentlichte die Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) eine Aktualisierung ihrer COVID-19-Impfempfehlung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren. Darin sprechen sich die Kommissionsmitglieder für eine einmalige Impfung für gesunde und bisher nicht-geimpfte Kinder aus.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese unterstützt den Beschluss als Vorsorgemaßnahme. „Der Herbst ist nicht mehr fern. Daher ist es wichtig, dass die Kinder dieser Altersgruppe in den nächsten Wochen eine Basisimmunität aufbauen können“, so Drese. Schon eine Impfung schütze vor Infektionen bzw. Erkrankungen mit neuen Virusvarianten und verhindere schwere COVID-19-Erkrankungen.

Drese: „Gleichzeitig sorgt eine Basisimmunität dafür, dass die Wahrscheinlichkeit von Isolations- und Quarantänephasen sinkt.“

Die Impfung der 5- bis 11-jährigen Kinder soll vorzugsweise mit Comirntay (10 µg) durchgeführt werden. Die Verwendung von Spikevax (50 µg) ist für 6- bis 11-jährige Kinder alternativ ebenfalls möglich.

Bisher wurden durch die STIKO in dieser Altersgruppe nur Impfempfehlungen für Vorerkrankte und Kinder, in deren Umfeld Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, herausgegeben.

Nun empfehlen die Expertinnen und Experten auch für gesunde Kinder, bei denen noch keine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen wurde, eine Impfung, allerdings zunächst nur eine Impfstoffdosis.

Ist der Zeitpunkt einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion bekannt, soll die Impfung frühestens 3 Monate nach der Infektion verabreicht werden.

Gesunde Kinder, die bereits eine 2-malige Impfung erhalten haben, sollen zunächst nicht erneut geimpft werden.

Keine Gefährdung durch Affenpocken

Schwerin – Nachdem auch in Deutschland vor wenigen Tagen ein erster Fall von Affenpocken identifiziert worden ist, stehen das Gesundheitsministerium und das Landesamt für Gesundheit und Soziales im Austausch mit dem Robert Koch-Institut (RKI).

„Die Gesundheitsbehörden auf Bundes- und Landesebene nehmen das Infektionsgeschehen ernst. Eine Gefährdung für die Gesundheit der breiten Bevölkerung in Deutschland wird nach derzeitigen Erkenntnissen jedoch als gering eingeschätzt“, teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute nach einer Videokonferenz mit Expertinnen und Experten mit.

Der bestätigte Fall von Affenpocken in Bayern steht möglicherweise im Zusammenhang mit weiteren Affenpocken-Fällen (ohne Reiseanamnese in Endemiegebiete), die im Mai 2022 in verschiedenen Ländern außerhalb Afrikas registriert worden sind. Es handelt sich inzwischen um ein Geschehen mit internationaler Verbreitung.

Soweit bekannt, erkranken die meisten Betroffenen nicht schwer. Weitere Fälle sind auch in Deutschland zu erwarten. Affenpocken sind eine durch Affenpockenviren verursachte Viruserkrankung. Klinisch äußert sie sich vor allem durch Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen sowie durch Hauteffloreszenzen.

Drese: „Nach derzeitigem Wissen ist für eine Übertragung des Erregers ein sehr enger Körperkontakt erforderlich, deshalb kann gegenwärtig davon ausgegangen werden, dass der Ausbruch begrenzt bleibt. Das RKI beobachtet die Situation weiter sehr genau und passt seine Einschätzung dem aktuellen Kenntnisstand an.“

Barrierenabbau in Wohnungen

Schwerin – Neben den rund 38 Millionen Euro zinslosen Darlehen für die Modernisierung und den Barrierenabbau in Wohnungen stellt das Land im Jahr 2022 auch rund drei Millionen Euro Zuschussmittel für Investitionen bereit, um Wohnungen barrierearm oder sogar barrierefrei umzubauen. Insbesondere Senioren, Menschen mit Behinderungen und Familien mit Kindern sollen diese zu Gute kommen.

Gefördert wird der Umbau in Eigenheimen und Eigentumswohnungen mit Zuschüssen bis zu 30 Prozent der Umbaukosten, höchstens jedoch 4.500 Euro je Wohnung. Der Zuschuss kann auch höher ausfallen, wenn die Wohnung barrierefrei und rollstuhlgeeignet umgebaut werden soll.

„Was genau umgebaut werden soll, orientiert sich am individuellen Bedarf der Eigentümer. Das Spektrum der Möglichkeiten ist recht groß. Es reicht vom stufenlosen Hauseingang über Lifte, rutschhemmende Bodenbeläge und die Entfernung von Schwellen und Vergrößerung von Türöffnungen bis hin zur bodengleichen Dusche“, nennt Landesbauminister Christian Pegel Beispiele für Vorhaben, die gefördert werden können.

„Das Förderangebot ist für alle interessant, die ihre eigenen vier Wände umbauen wollen, um den Alltag zu erleichtern und den Wohnkomfort zu verbessern oder um frühzeitig bauliche Vorsorge für das Alter zu treffen“, führt Christian Pegel weiter aus.

Antragsberechtigt sind auch Mieter, die mit Zustimmung des Eigentümers bauliche Maßnahmen durchführen wollen. Anträge sind an das Landesförderinstitut zu richten. Dort können sich potenzielle Antragsteller auch beraten lassen. Informationen zum Förderprogramm finden Sie auch auf den Webseiten des Bauministeriums M-V.