Inklusionsförderrat M-V

Schwerin – Zur heutigen konstituierenden Sitzung des neu benannten Inklusionsförderrates bei der Landesregierung betonte Sozialministerin Stefanie Drese den hohen Stellenwert der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung aller Menschen in Mecklenburg-Vorpommern.

Dabei tagte der Inklusionsförderrat (IFR) zum ersten Mal unter neuem Namen. Das in dieser Form in Deutschland einmalige Gremium wurde bereits im Jahr 2000 gegründet und wirkte bisher unter der Bezeichnung „Integrationsförderrat“.

„Das ist mehr als eine Namensänderung, sondern beinhaltet eine wichtige Ausweitung der Zielsetzung“, verdeutlichte Ministerin Drese in ihrem Grußwort. „Während es bei der Integration häufig nur um das Hineinnehmen eines Menschen in ein bereits existierendes System geht und damit der einzelne Mensch sich anpassen muss, will Inklusion von Anfang an ein gemeinsames System für alle Menschen, ohne dass jemand ausgegrenzt oder stigmatisiert wird“, erklärte die Ministerin.

Drese: „Wir wollen hin zu mehr und besserer Inklusion von Menschen mit Behinderungen – in allen Bereichen des Lebens. Unser gemeinsames Anliegen ist, dass Inklusion gesamtgesellschaftlich eine Selbstverständlichkeit ist, dass Inklusion überall aktiv gelebt und umgesetzt wird. Wir sind als Landesregierung sehr dankbar für die positive und konstruktive Unterstützung des Inklusionsförderrates bei diesem Vorhaben.“

Ziel der Arbeit des IFR ist es, Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen herzustellen, Voraussetzungen für ihre gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu schaffen und noch bestehende tatsächliche Benachteiligungen abzubauen.

Der IFR ist berechtigt, der Landesregierung Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften vorzuschlagen, die geeignet sind, die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern. Wenn Gesetzentwürfe eingebracht oder andere Rechtsvorschriften erlassen werden sollen, ist der IFR anzuhören, wenn die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen betroffen sind.

Dem IFR gehören stimmberechtigt an:

  1. sieben Mitglieder der Verbände der Menschen mit Behinderungen,
  2. ein Mitglied des Landkreistages MV,
  3. ein Mitglied des Städte- und Gemeindetages MV,
  4. je ein Mitglied des Sozialverbandes Deutschland MV, des Sozialverbandes VdK MV, der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in MV und des Landesfrauenrates MV

Zum Vorsitzenden des IFR wurde Clemens Russell von der Lebenshilfe gewählt.

Der Inklusionsförderrat verfügt über eine beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport eingerichtete Geschäftsstelle.

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